Remis vorhersagen: Der Preis, den die Schweiz dafür zahlt
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Stand: Oktober 29, 2026 · geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) sowie die veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Ein Unentschieden ist der Ausgang, den die Buchhalter in Zug still am wenigsten gern sehen — und der Ausgang, mit dem die Branche am lautesten wirbt. «Wetten Sie auf das Remis, die Quote ist hoch» ist ein Satz, der in vier Jahren auf keinem Wettschein Geld verdient hat, es sei denn, der Tippende hatte recht. Wer auf ein Unentschieden setzt, kauft eine Wahrscheinlichkeit, keine Vorhersage, und was er dabei draufzahlt, steht nirgends auf dem Bildschirm. Genau dieser Preis ist das Thema dieser Seite.
Der Schweizer Markt macht die Rechnung härter als fast jeder andere. In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten durchführen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere ist Grauzone mit Domain-Sperre. Fällt die Auswahl aber auf zwei Anbieter zusammen, entscheidet nicht mehr die Quote über den Ertrag, sondern die Limite, der Höchstgewinn, der Steuerfreibetrag und die Frage, ob der eigene Kanton überhaupt im Vertragsgebiet liegt. Wer heute ein Remis vorhersagen will, sollte zuerst ausrechnen, was die Vorhersage kosten darf. Das ist unbequemer als eine Statistik zu googeln, und es ist der einzige Teil, der sich rechnet.
Verlustlimiten beim Wetten: Wer sie senkt, bekommt sie sofort zurück
Sporttip lässt niemanden ohne Limiten auf den Wettschein. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Danach greift die Mechanik, an der sich die gute Absicht zuerst bricht: Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist der erste Kostenpunkt der ganzen Übung, und er trifft genau die Gruppe, die eine Remis-Wette attraktiv findet. Ein 20-Jähriger, der zum ersten Mal einen Wettschein ausfüllt, legt sich auf CHF 1’000 im Monat fest. Das ist für die meisten mehr, als sie sich leisten können — die Limite ist eine Obergrenze, keine Empfehlung. Wer sie ausschöpft, schiebt in einem Monat so viel Geld durch die Quoten, dass die Marge ihn mit Sicherheit erwischt. Der Quotenschlüssel eines symmetrischen Zweiweg-Marktes mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten liegt bei rund 95 %; die Marge beträgt also etwa 5 %. Bei einem Dreiweg-Markt, wie ihn ein Remis-Tipp verlangt, ist das Produkt aus drei Quoten enger, und bei Schweizer Quotenstrukturen geht es in die Richtung, die dieser Band beschreibt: Ein bis zwei Franken bleiben vom Hundert. Wer CHF 1’000 Limite durchsetzt, hat bei diesem Satz rund CHF 10 bis 20 allein an Preisgestaltung bezahlt — unabhängig davon, ob ein einziger Tipp aufging.
Warum die 72 Stunden die interessantere Zahl sind
Eine Erhöhung braucht 72 Stunden. In dieser Frist passiert das, was Wetten gefährlich macht: Der Einsatz von gestern schmerzt, die Serie ist schlecht, und die Entscheidung, die Limite anzuheben, ist genau genommen eine Entscheidung aus Ärger. Swisslos und die Loterie Romande wenden die 72 Stunden in ihren eigenen Bedingungen an; das Gesetz verlangt für die Aufhebung einer Erhöhung 24 Stunden. Die Anbieter nehmen sich mehr Zeit als nötig. Als Spielerschutz ist das sinnvoll, denn eine Wartezeit ist ein Bremsweg. Für den ungeduldigen Spielenden ist es der Moment, in dem der Abend kippt.
Eine Limite, die nach oben nur langsam nachgibt, ist deshalb die ehrlichste Form von Schutz, die der Markt kennt. Sie sagt dem Spielenden nicht, was er tun soll. Sie verlangt nur, dass er in 72 Stunden immer noch derselbe Meinung ist. Wenige schaffen das.
Die Spielsperre ist die harte Variante derselben Entscheidung
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der Unterschied zur Limite ist die Reichweite: Die Limite betrifft ein Produkt, die unbefristete Sperre betrifft die ganze Schweiz.
Wer merkt, dass ein verlorenes Remis ihn nicht ärgert, sondern beschäftigt, sollte die Sperre nehmen und nicht die Erhöhung. Das klingt nach einer Predigt und ist eine Rechnung: Die Limite verschiebt nur, was die Marge abholt. Die Sperre beendet es.
Wetten per App: Konto nur mit verifizierter Identität, sonst ist es kein Schweizer Angebot
Wett-Apps sind der Kanal, über den der Remis-Tipp praktisch stattfindet. Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist mehr als Bequemlichkeit. Der QR-Code verbindet den Account mit der Filiale, und damit mit einem System, das eine Bewilligung hat.
Die Kontofrage entscheidet vorab, wer überhaupt darf. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Wer in Genf wohnt, kommt mit dieser Prüfung nicht zu Swisslos, sondern zur Loterie Romande. Wer in Zürich wohnt, nicht zu Jouez Sport. Das ist der Preis einer föderalen Struktur, und er ist für die Auswahl grösser als für die Quote. Zwei Anbieter, die je ein halbes Land bedienen, sind im Kern eine einzige Option.
Was bei Apps ohne Schweizer Bewilligung wirklich passiert
Anwendungen ohne Schweizer Bewilligung sind kein Verbrechen für den Spielenden. Der Spielende wird nach Angaben des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Der Schaden liegt woanders, und er ist konkret.
Ein ausländisches Angebot steht nicht im Sperrregister, hat keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rekursrecht und keine Swisslos-Limitenmechanik. Die Gespa kann seine Domains auf die Sperrliste setzen und über DNS sperren lassen; am Ende des Jahres 2025 nannte die Aufsicht 671 Domains auf dieser Liste, die erste Liste datiert vom 3. September 2019. Eine gesperrte Domain ist binnen Stunden durch eine andere ersetzt. Wer heute eine App installiert, findet morgen eine, die denselben Namen trägt und nicht dieselbe ist — dieselbe Prüfung, dass es sich um ein Schweizer Angebot handelt, fehlt online einfach: Die Adresse in der Adressleiste ist der einzige Beweis, den der Spielende selbst führen kann.
Was eine App mit Schweizer Bewilligung von einer ohne unterscheidet, ist also nicht die Vorhersagequalität. Es ist der Umstand, dass im Streitfall jemand zuständig ist.
Wettvorhersagen einschätzen: Form, Statistik und Quote sind drei verschiedene Dinge
Eine Einschätzung zum Unentschieden entsteht aus drei Quellen, die man nicht verwechseln darf. Form und Statistik beschreiben, was war. Die Quote beschreibt, was der Markt glaubt. Nur die Quote ist eine Wahrscheinlichkeit, und sie ist eine Wahrscheinlichkeit mit Marge.
Der Mechanismus ist einfach, sobald man ihn einmal gesehen hat. Bei Quoten von 1.90 auf beiden Seiten eines Zweiweg-Marktes ist der Quotenschlüssel rund 95 %, die Marge also etwa 5 %. Ein Dreiweg-Markt hat drei Ausgänge statt zwei, und dort ist der Schlüssel kleiner. Für die Schweiz heisst das: Der Anbieter behält von jedem auf dieses eine Remis gesetzten Franken einen zweistelligen Rand ein, und ob dieser Rand ein bis zwei Prozentpunkte enger oder weiter ist als bei der Konkurrenz, weiss nur, wer zwei Anbieter in derselben Sache vergleicht. Wer zwei hat, hat zwei Preise. Das ist der einzige echte Vergleichsvorteil, den der Markt hergibt.
Die Wahrscheinlichkeit, die aus einer Quote folgt, ist der Kehrwert, abzüglich der Marge. Bei einer angenommenen Quote von 3.40 für ein Remis liegt der reine Marktbefund nahe 29 %. Man kann sich darüber streiten, was die richtige Zahl ist. Man kann sich nicht darüber streiten, dass die Zahl weit von 50 % entfernt ist.
Champions League, Bundesliga und der Rest: dieselbe Rechnung, andere Namen
Wettvorhersagen für die Champions League, für die Bundesliga, für Eishockey oder Basketball unterscheiden sich in genau einem Punkt: der Zahl der Ausgänge und der Grösse des Schlüssels. Bei Ligen mit vielen Remis ist die Remis-Quote niedriger, und die Wahrnehmung sagt, sie sei höher. Der Widerspruch ist der eigentliche Inhalt: Der Markt sieht, dass mehr Remis passieren, und schreibt das in die Quote hinein. Wer sich über die niedrige Remis-Quote beschwert, beschwert sich über den Markt dafür, dass er mehr weiss.
Es gibt keinen Systemweg daran vorbei. Wer einen Tipp auf ein Unentschieden erwägt, kalkuliert mit einer Zahl zwischen etwa 20 % und knapp unter 30 %, je nach Wettbewerb und Saisonverlauf. Alles darüber ist Wunsch.
Warum eine Remis-Serie nichts vorhersagt
Mannschaften, die zuletzt dreimal remisiert haben, sind der Liebling jeder Statistik-App. Die Serie selbst trägt nichts. Ein Verein spielt gegen denselben Gegner nicht zehnmal unter denselben Bedingungen; der Vergleich «fünf Remis in Serie» gegen «vier Remis in zehn Spielen» sagt über das nächste Spiel nichts, was nicht schon in der Form, der Aufstellung und der Quote steht.
Und die Gegenrichtung stimmt genauso. Eine Serie ohne Remis ist kein Grund für einen Remis-Tipp. Das wird meist verwechselt: Die Statistik wird nicht zur Begründung gelesen, sondern zur Erlaubnis. «Lange kein Remis, jetzt ist es fällig» ist die häufigste und teuerste Denkweise im Markt. Sie setzt voraus, dass ein Ball ein Gedächtnis hat. Er hat keins. Die Quote bildet die längere Serie bereits ein, weil auch der Buchhalter Zeitung liest.
Wann die reguläre Spielzeit endet und die Wette damit
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Remis-Tipp auf ein K.-o.-Spiel wird also nach 90 Minuten entschieden — nicht nach dem Elfmeterkrimi. Das klingt nach einem Fussnoten-Detail. Es ist der Unterschied zwischen einem gewonnenen und einem verlorenen Wettschein bei identischem Spielverlauf, und es gehört deshalb vor den Abschluss und nicht danach geprüft.
Livewetten auf ein Unentschieden haben ihre eigene Falle
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Eine Quote von 1.00 ist der freundliche Name für «Ihr Einsatz kommt zurück». Wer in der 88. Minute live auf ein Remis setzt, während der Ball schon drin ist, gewinnt damit nichts. Das ist kein Betrug, es ist die Bedingung, und die Bedingung liest sich in einem Liveumfeld wie eine Spielregel, während sie sich in der Wirkung wie eine Stornierung anfühlt. Der Sekundenbruchteil zwischen Tor und Quotensetzung kostet den vollen Einsatz-Opportunitätspreis.
Die beiden bewilligten Veranstalter im Vergleich
Ein Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter hat eine Besonderheit, die kein Ranking der Welt wegbekommt: Es gibt kein Feld von zehn Bewerbern. Es gibt zwei, sie sind gesetzlich auf zwei Kantonsgruppen verteilt, und der Wohnsitz entscheidet, welche der beiden der Leser überhaupt wählen kann.
| Veranstalter | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin / gemeldete Lizenz | Kennzeichen der Quote |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Kombiboost online ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande | Höchstgewinn CHF 300’000 pro Wette, CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples |
| BassBet | keine Bewilligung in der Schweiz | keine Angabe | keine Angabe |
| Rainbet | keine Bewilligung in der Schweiz | keine Angabe | keine Angabe |
| 20Bet | keine Bewilligung in der Schweiz | keine Angabe | keine Angabe |
| 1xBet | keine Bewilligung in der Schweiz | keine Angabe | keine Angabe |
| Gamdom | keine Bewilligung in der Schweiz | keine Angabe | keine Angabe |
| bet-at-home | keine Bewilligung in der Schweiz | keine Angabe | keine Angabe |
| X3Bet | keine Bewilligung in der Schweiz | gemeldet: Tobique (Kanada) | keine Angabe |
| Betscore | keine Bewilligung in der Schweiz | keine Angabe | keine Angabe |
Was diese Tabelle zeigt, ist vor allem der Bruch in der dritten Spalte. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern steht eine Veranstalterin mit Sitz und Aufsicht. Bei den acht ausländischen Marken steht eine Herkunftsangabe ohne jeden Bezug zur Schweiz, und bei X3Bet ist die gemeldete Lizenz eine kanadische, die in der Schweiz keine Wirkung hat. Eine Lizenz ist ein Aufenthaltsrecht für Anbieter, kein Qualitätssiegel — die Schweizer Bewilligung nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes gilt nur in der Schweiz, die kanadische nur in Kanada.
Die vierte Spalte ist dünn, und das ist sie mit Absicht. Quotenkennzeichen sind nur dort eingetragen, wo ein Veranstalter sie in seinen eigenen Regeln veröffentlicht. Ein Vergleich der Remis-Quoten selbst wäre die wertvollere Information — wenn dieser Vergleich zwei Quoten für dasselbe Ereignis hätte. Er hat sie nicht, und eine erfundene Zahl wäre schlimmer als eine leere Zelle.
Was die beiden Produkte unterscheiden
Sporttip und Jouez Sport trennen nicht in erster Linie Quoten, sondern Mechaniken. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn ist hier die relevante Zahl: Wer auf ein Unentschieden setzt, wird ihn nicht erreichen. Wer Kombinationen mit langen Quoten plant, stösst früher an ihn, als er denkt.
Sporttip setzt auf der anderen Seite auf den Kombiboost. Er gilt nur online im Prematch, live und bei Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Ein Remis-Tipp liegt mit einer Quote um 3.00 deutlich über der Schwelle von 1.50, also lässt er sich in eine Boost-Kombi einbauen. Nur rechnet der Boost auf den Nettogewinn, nicht auf den Einsatz: Aus 5 % auf den Gewinn werden schnell 3 % auf den Umsatz. Ein umsatzbezogener Bonus liest sich immer grösser als er ist — deshalb steht der Prozentsatz des Nettogewinns im Kleingedruckten.
Warum ein Remis im Dreiweg-Markt nicht das ist, was es zu sein scheint
Zwei Ausgänge, ein Zuhause-Vorteil, ein Unentschieden als dritter Weg — mehr ist ein Dreiweg-Markt nicht. Und genau daran scheitert die landläufige Remis-Wette.
Die Quote auf ein Remis entsteht nicht aus der Häufigkeit von Remis, sondern aus der Häufigkeit von Remis mal dem Geld, das auf sie gesetzt wird. Hässliche Spiele mit defensiven Mannschaften remisieren häufiger und erhalten trotzdem eine Quote um 3.20 statt um 3.60, weil Geld auf ein torloses Spiel weniger attraktiv wirkt als auf ein Tor. Die Marge fällt also genau dort auf den Tisch, wo der statistische Vorteil zu liegen scheint. Für den Spielenden heisst das: Der wahrscheinlichste Remis-Tipp ist der am schlechtesten bepreiste.
Wer aus einem Remis wirklich etwas machen will, muss drei Dinge beisammen haben: eine Quote, die über der eingeschätzten Wahrscheinlichkeit liegt, ein Ereignis, dessen Wettbewerb die Einschätzung überhaupt zulässt, und einen Anbieter, bei dem der eigene Wohnsitz das Konto trägt. Fehlt der dritte Punkt, hilft der erste nicht.
Die Quote ist übrigens nicht konstant, und daran verdient niemand neben dem Anbieter. Verschiebt sich eine Quote zwischen Vorhersage und Abschluss, gilt die Quote am Schein, nicht die am Bildschirm. Das ist eine Selbstverständlichkeit für jeden, der schon einmal einen Wettschein gedruckt hat, und eine Überraschung für jeden, der in der App auf «gespeichert» getippt hat.
Absturz ins Nichts: wenn ein Spiel abgesagt wird
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Der 48-Stunden-Rahmen ist die interessante Grösse. Ein Remis-Tipp auf ein Spiel, das kurzfristig ausfällt und drei Tage später nachgeholt wird, bleibt bestehen — mit der alten Aufstellung und der alten Form und möglicherweise ohne den verletzten Spieler, der den Anlass für den Tipp gegeben hat. Der Einsatz bleibt gebunden, und die Entscheidung wird von der Wetterlage des Platzes nachgeholt.
Wie Swisslos den Gewinn rundet
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote (bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten) und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundungsregel ist kein Klagepunkt; der Ablauf ist erwähnenswert, weil er in einem Casino-ähnlichen Umfeld voller Versprechen die einzige Stelle ist, an der aus einem Vorhersagetext ein fester Betrag wird. Zwei Durchgänge, und dann steht eine Zahl. Wer wissen will, was «Quote» praktisch bedeutet, findet die Antwort in dieser Reihenfolge, und nirgends sonst.
Die Rechtslage: zwei Veranstalter und eine geschlossene Liste
Zuerst der Rahmen, hier ungekürzt, weil jede andere Aussage auf dieser Seite daran hängt. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Artikel 3 litera c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021) beaufsichtigt — nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Artikel 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Artikel 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoerlöse fliessen nach Artikel 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Für den Remis-Tipp hat das eine harte Konsequenz. Es gibt in der Schweiz keinen Anbieter, der auf eine seltene Remis-Statistik mit einer eigenen Quote reagiert, weil es keinen Wettbewerb um diese Quote gibt. Wer das Angebot erweitern will, muss das Gesetz ändern.
Was überhaupt gesetzt werden darf
Gewettet werden darf nur auf Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version vom 10.09.2026; Artikel 25 BGS, Artikel 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Artikel 25 Absatz 2 BGS).
Ein Remis-Tipp ist auf dieser Liste zu Hause, weil er zum Ergebnis gehört. Der Punkt ist, dass die Liste nicht wächst. Wer auf eine Remis-Variante setzt, die es bei den Schweizer Veranstaltern nicht gibt, setzt sie bei einem Anbieter ohne Bewilligung — und bezahlt den Preis dieses Wechsels in jedem Punkt, den diese Seite oben beschrieben hat: kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Rekursweg.
Wer spielen darf und wer ausgeschlossen ist
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel (Artikel 47–52 VGS), nicht die Ausnahme. Die Nettoerlöse, die Identitätsprüfung, die Ein-Konto-Regel — das ist der ganze Apparat, der hinter dem kleinen Knopf «Wette platzieren» steht.
Die Spielsperre ist der schärfste Teil davon. Nach Artikel 80–82 BGS werden überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen ausgeschlossen, und Selbstsperren landen in einem gemeinsamen Register ausgeschlossenen Personen. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Artikel 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Artikel 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Artikel 89 VGS). Ausgeschlossene und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Artikel 45 BGS).
Ein Detail verdient einen eigenen Satz, weil es die Verlässlichkeit von Schutzmassnahmen betrifft. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl steht hier, damit niemand den Schutz an der Verkaufsstelle als streng beschreibt — auch nicht mit dem Hinweis auf das Vertragsgebiet.
Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Artikel 50 Absatz 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht; eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt (Artikel 75 Absatz 1 BGS). Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese Kette ist der eigentliche Kostentreiber im Zahlungsbereich, und sie ist keine Nebensache. Wer 20 Franken auf ein nicht auszahlbares Gratisspielguthaben umwandelt, hat keinen Franken gewonnen. Wer zum dritten Mal in einem Jahr auszahlt, zahlt 3 % — also einen Satz, der die Marge eines einzelnen Tipps übersteigen kann. Und wer ein Konto bei einer anderen Person benutzt, um die Konto-Regel zu umgehen, riskiert nach Artikel 45 BGS auch noch seinen Gewinnanspruch. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Für einen Remis-Tipp bei Quoten um 3.00 ist die automatische Gutschrift bis CHF 1’000 der praktisch relevante Weg: Bei CHF 300 Einsatz liegt der Gewinn darunter. Bei grösseren Kombinationen ist die Bankverbindung der Engpass, und die Auszahlungsfrequenz ist der Kostenpunkt.
Ein Kauf des Spielguthabens hat sein eigenes Limit
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Zwei Zahlen, die zusammen mehr sagen als eine: CHF 20 Mindestkauf und CHF 10’000 Monatsgrenze. Die Untergrenze ist ein Ausschlusskriterium für den Gelegenheitswetter, der mit dem Handy zwei Franken setzen will. Die Obergrenze liegt weit über allem, was ein Remis-Tipp rechtfertigt.
Steuern: der Freibetrag, der für die meisten nie greift
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab — je nach Kanton, und eine einzelne Kantonszahl wäre eine falsche Aussage. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den Remis-Tipp im Kleinformat heisst das: kein Steuerabzug, keine Verrechnungssteuer, nichts. Damit diese Aussage nicht über die Grenze hinaus mitgenommen wird: Gewinne beim ausländischen Anbieter unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist ein kantonaler Einzelfall und ein Beispiel für das, was die Wahl eines Anbieters ohne Bewilligung kosten kann. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für alles Weitere gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Bewilligung und Werbung: was die beiden dürfen und die anderen nicht
Werbung darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder ausgeschlossen Personen richten (Artikel 74 BGS); Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten (Artikel 74 Absatz 3) und wird mit einer Geldstrafe von bis zu CHF 500’000 bestraft (Artikel 131 BGS). Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Artikel 75 Absatz 2 BGS); im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine zeitliche Werbebeschränkung für bestimmte Tageszeiten gibt es nicht.
Die 47,5 % aus den Testkäufen und die CHF 500’000 aus Artikel 131 gehören in denselben Absatz. Die Regeln stehen. Der Vollzug ist die schwächere Seite.
Ausländische Anbieter: was der Wechsel tatsächlich kostet
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Artikel 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Artikel 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft.
Das ist die häufig zitierte Halbwahrheit, und die zweite Hälfte ist die teure. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Aufsicht, keine Fairplay-Kontrolle, keinen Zugang zum Sperrregister und kein Schweizer Rekursrecht. Die Gespa kann die Domains über DNS sperren lassen (Artikel 86–93 BGS); auf der ersten Liste vom 3. September 2019 steht nichts mehr, was von damals noch aktiv wäre, und Domain-Hopping ersetzt eine gesperrte Adresse binnen Stunden.
Für die Rechnung des Remis-Tipps heisst das: Bei einem ausländischen Anbieter ist die Quote möglicherweise besser und der Erwartungswert trotzdem schlechter, weil das Risiko nicht in der Quote steht. Bei einem Schweizer Veranstalter ist der Preis des Schutzes eine kleine Auswahl, eine geschlossene Liste der Sportarten und Wettarten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Beides ist nicht «die sichere Wahl». Es ist eine Abwägung, und wer sie nicht trifft, trifft sie durch Nichtstun — und das ist die einzige Variante, in der die Kosten garantiert höher liegen als der Ertrag.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Vollsortimenter für die halbe Schweiz
Veranstalterin ist die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), und das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet zu haben, also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.
Was die Limiten für den Remis-Tipp bedeuten, steht in den eigenen Regeln: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die CHF 1 sind das eigentliche Geschenk dieses Produkts. Die CHF 1’000 sind die eigentliche Grenze, denn bei einer Remis-Quote zwischen 3.00 und 3.40 braucht es Einsätze von mehreren Hundert Franken, damit ein relevanter Ertrag entsteht. Und wer glaubt, er könne die Limite über mehrere Einzelwetten auf dasselbe Ereignis umgehen, sollte wissen, dass voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Was dieses Produkt dem Remis-Tipp zusätzlich gibt: Der Ausgang ist über Cash-Out früh auflösbar. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer einen Remis-Tipp nach 60 Minuten bei 0:0 auflöst, verkauft also eine Position, die er noch nicht gewonnen hat, an den Anbieter zurück — der Kaufpreis ist der Verzicht auf den Rest der Chance.
Fazit: Die 72-Stunden-Wartezeit und die automatische Gutschrift bis CHF 1’000 sind das, was diesem Produkt Härte gibt; die CHF 1’000 Einsatzgrenze ist das, was es für jeden ernsthaften Remis-Tipp klein hält.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg mit dem harten Gewinndeckel
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der Struktur des Sporttip: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet.
Die Gewinngrenzen stehen vollständig in den eigenen Regeln. Der Höchstgewinn beträgt pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000; eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Kombi-Untergrenze von 1.10 ist im Remis-Zusammenhang die interessantere Zahl. Eine Kombi aus zwei Remis-Tipps bei Quoten um 3.00 liefert eine Gesamtquote um 9.00 und liegt damit weit über der Grenze — aber eine Kombi aus einem Remis und zwei Favoritensiegen kann durchaus unter 1.10 landen, und dann nimmt Jouez Sport den Schein nicht an. Das ist eine Regel, die den sorglosen Kombinierer trifft, nicht den, der jede Voraussage prüft.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind der zweite Charakterzug. Wer keinen Online-Account will, kann in der Westschweiz physisch spielen, solange er in einem der sechs Kantone wohnt. Wer in Basel wohnt, hat diese Möglichkeit nicht — nicht weil ihm etwas fehlt, sondern weil das Vertragsgebiet eine Grenze ist und nicht eine Empfehlung.
Fazit: Die Kombi-Untergrenze von 1.10 und der Deckel von CHF 300’000 pro Wette sind zwei Regeln, die nur miteinander Sinn ergeben — die eine schützt den Anbieter vor Kleinkombis, die andere vor der einen grossen Auszahlung.
BassBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein Rekursweg
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt, und eine Lizenz ohne Schweizer Wirkung hat nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Kraft. Das Konto steht nicht in Verbindung mit dem Schweizer Sperrregister, es gibt kein Schweizer Rekursrecht, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden.
Für den Remis-Tipp heisst das konkret: Wo eine Verlustlimite greift, die nach 72 Stunden erst nach oben korrigiert werden kann, weiss bei diesem Anbieter niemand, ob es überhaupt eine gibt. Wer nach einer schlechten Serie den Reiz verspürt, die Bremse zu lösen, findet hier möglicherweise keinen Widerstand. Das ist keine Kritik an einer Softwareschwäche, das ist die Abwesenheit einer Verpflichtung.
Fazit: Bei diesem Anbieter ist die Limitensetzung keine Funktion des Produkts, sondern eine Entscheidung, die der Spielende allein und ohne Kontrolle trifft.
Rainbet: dieselbe Struktur, derselbe fehlende Anker
Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Einordnung wie bei jeder ausländischen Marke in dieser Liste: eine gemeldete Lizenz ist nicht festgestellt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Artikel 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg, mögliche Aufnahme der Domain in die Gespa-Sperrliste mit DNS-Blockade.
Ein ausländisches Angebot kann in puncto Wettprogramm breiter sein als die geschlossene Schweizer Liste — Corner-Märkte, Kartenmärkte und Esport-Sektionen fehlen der Gespa-Liste, und wer sie sucht, wird bei einem Anbieter ohne Bewilligung fündig. Der Preis dafür steht in derselben Rechnung: kein Schutzmechanismus mit Schweizer Wirkung, kein Einspruchsweg nach Schweizer Recht, keine Verrechnungssteuer-Klarheit.
Fazit: Eine breitere Auswahl an Wettarten ist die einzige Sache, die sich hier gegenüber den beiden bewilligten Veranstaltern gewinnen lässt.
20Bet: die Quote allein trägt kein Risiko
20Bet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist rechtlich nicht belegt und besitzt nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Gültigkeit. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rekursrecht, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.
Wer hier einen Remis-Tipp platziert, tut es, weil die Quote besser aussieht. Genau das ist die Falle: Eine bessere Quote auf ein Remis bedeutet nicht automatisch einen besseren Erwartungswert, wenn neben der Quote ein Risiko steht, das keine Quote dieses Marktes abbildet. Eingezogene Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter sind der Extremfall, und er ist im Gesetz angelegt, nicht erfunden.
Fazit: Eine um ein paar Prozentpunkte bessere Remis-Quote rechtfertigt kein ungesichertes Auszahlungsverhältnis.
1xBet: grosses Programm, keine Schweizer Zuständigkeit
1xBet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Da die gemeldete Lizenz nach Artikel 4 BGS in der Schweiz nicht anerkannt wird, fehlt jegliche Verbindung zum Sperrregister. Es gibt kein Schweizer Rekursrecht, und der Zugang kann via Sperrliste unterbunden werden.
Marken dieser Grösse sind häufig schon einmal auf einer Sperrliste gestanden. Die Gespa nennt im Zusammenhang mit Domain-Hopping Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als gelistet. Eine Blockade ist also kein Endzustand, und wer eine Adresse findet, findet auch die nächste. Das ändert nichts an der Zuständigkeitsfrage: Eine gesperrte Domain und eine freie Domain haben in der Schweiz dieselbe Rechtsstellung.
Fazit: Die Grösse des Anbieters ist kein Ersatz für eine Bewilligung, die in der Schweiz gilt.
Gamdom: ohne Bewilligung bleibt nur der Name
Gamdom hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und nach Artikel 4 BGS in der Schweiz wirkungslos. Weder ist die Marke an das Schweizer Sperrregister angebunden, noch gibt es ein Schweizer Rekursrecht; eine DNS-Blockade ist möglich.
Für einen Remis-Tipp ist der praktische Unterschied zu einem bewilligten Veranstalter die Auszahlung. Wo ein Schweizer Anbieter nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers auszahlen darf (Artikel 50 Absatz 2 VGS), gilt im Ausland diese Regel nicht — was auf den ersten Blick bequem wirkt und in der Wirkung bedeutet, dass die Identitätsprüfung, die der Schweizer Weg verlangt, hier nicht stattgefunden hat.
Fazit: Bequemlichkeit bei der Auszahlung ist kein Vorteil, sondern die Abwesenheit einer Prüfung.
bet-at-home: auf der Sperrliste geführt, kein Schweizer Produkt
bet-at-home besitzt keine Schweizer Bewilligung. Nach Artikel 4 BGS ist die gemeldete Lizenz in der Schweiz ohne Wirkung. Da keine Anbindung an das Sperrregister existiert und kein Schweizer Rekursrecht gilt, ist der Zugang über die Sperrliste beschränkbar. Die Gespa nennt die Marke im Zusammenhang mit Domain-Hopping.
Die Adresse wechselt, die Rechtsstellung nicht. Für den Remis-Tipp bedeutet das weiterhin: keine Schweizer Limitenmechanik mit 72 Stunden Wartezeit, keine Bindung an das Sperrregister, kein Einspruchsweg nach Artikel 86–93 BGS.
Fazit: Ein bekannter Name ändert nichts an der Einordnung ohne Bewilligung.
X3Bet: gemeldete Lizenz aus Kanada, ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die von Drittquellen gemeldete Lizenz stammt von Tobique in Kanada und hat in der Schweiz nach Artikel 4 BGS keine Kraft. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rekursweg, mögliche Aufnahme in die Gespa-Sperrliste.
Diese Karte ist das klarste Beispiel dafür, wie wenig eine Lizenzangabe über den Schutz aussagt, den ein Spielender geniesst. Eine kanadische Bewilligung für einen in der Schweiz nicht bewilligten Anbieter ist ein Beleg über die Herkunft, nicht über die Aufsicht im Wohnsitzland des Spielenden. Wer einen Remis-Tipp über zwei Anbieter vergleicht, vergleicht hier zwei verschiedene Rechtsordnungen und nicht zwei Quoten.
Fazit: Eine ausländische Bewilligung ist eine Information über den Anbieter und keine Zusage an den Spielenden.
Betscore: die letzte Karte ist die dünnste
Betscore verfügt über keinerlei Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz ist nicht etabliert und besitzt nach Artikel 4 BGS in der Schweiz keine Gültigkeit. Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rekursrecht; eine Sperrung via Liste ist möglich.
Damit steht am Ende dieser Liste dieselbe Feststellung wie am Anfang: Wer in der Schweiz mit Aufsicht, Limitenmechanik, Sperrregister und Rekursweg auf ein Unentschieden wetten will, hat genau zwei Adressen. Die anderen acht sind Umgebungen, in denen der Spielende die fehlende Aufsicht selbst ersetzt — durch Sorgfalt, durch Auszahlungsdisziplin und durch die Bereitschaft, im Streitfall niemanden zu haben.
Fazit: Ohne Bewilligung bleibt dem Spielenden die Rolle, die sonst eine Aufsicht hat.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit eines Unentschiedens, und wie lässt sie sich aus der Quote ableiten?
Die Quote ist der Kehrwert der vom Anbieter eingeschätzten Wahrscheinlichkeit, vermindert um die Marge. Für ein Remis liegt die aus der Quote abgeleitete Wahrscheinlichkeit je nach Wettbewerb zwischen rund 20 % und knapp unter 30 %. Der Marktbefund ist damit weit von einer Münze entfernt, und die verbleibenden Prozentpunkte sind der Preis des Anbieters.
Zählt bei einer Wette auf Unentschieden die reguläre Spielzeit, und wie werden Verlängerung und Penaltyschiessen behandelt?
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Remis-Tipp in einem K.-o.-Spiel entscheidet sich also nach 90 Minuten, unabhängig davon, wie das Spiel danach ausgeht.
Welche Statistiken zu Remis-Serien sind aussagekräftig, und weshalb ist eine Serie ohne Remis kein Grund für eine Wette?
Aussagekräftig ist die Remis-Quote über eine ganze Saison unter vergleichbaren Bedingungen, nicht eine Serie von drei oder vier Spielen. Eine Serie ohne Remis ist kein Signal, weil ein Spielausgang kein Gedächtnis hat und die Quote die längere Serie bereits eingepreist hat. Eine Serie ist eine Beschreibung der Vergangenheit, keine Vorhersage.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette auf Unentschieden aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Nettogewinn ist der Auszahlungsbetrag minus den Einsatz. Massgeblich ist die Quote auf dem Wettschein, nicht die zuletzt am Bildschirm angezeigte.
Welche Apps gibt es für Vorhersagen, und was bedeutet die Gespa-Liste für die erlaubten Wettarten?
Die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Liste (Version vom 10.09.2026; Artikel 25 BGS, Artikel 29 VGS); Corner- und Kartenmärkte fehlen, Esport ebenfalls. Für Schweizer Wetten kommen nur Anwendungen der beiden bewilligten Veranstalter infrage — Sporttip bietet eine App für iOS und Android; Anwendungen ohne Schweizer Bewilligung lassen sich nicht an der Liste messen.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette bei einem Schweizer Veranstalter gesetzt werden?
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Tipps – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
