Beste Wettenanbieter 2026 im Kostencheck: zwei Bewilligungen und zehn Namen
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Gespa und die Veranstalter Swisslos und Loterie Romande geprüft.
Wer in der Schweiz nach dem besten Wettenanbieter sucht, findet zuerst eine Zahl, die niemanden glücklich macht: zwei. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Mehr Veranstalterbewilligungen für Sportwetten gibt es nicht, weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben. Alles andere, was eine Schweizer Wettseite anbietet, arbeitet ohne Bewilligung nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes.
Das ist die Ausgangslage, und sie entscheidet darüber, wie ein Vergleich hier aussehen kann. Ein Vergleich der Quoten von zwanzig Anbietern wäre schnell geschrieben und wertlos, weil die meisten dieser zwanzig Schweizer Spielende gar nicht bedienen dürfen. Was sich vergleichen lässt, ist etwas anderes: was der einzelne Anbieter von einem Einsatz abzieht, unter welchen Bedingungen er Auszahlungen freigibt, welche Sportarten und Wettarten überhaupt auf der Bewilligung stehen. Kosten also, und zwar die Kosten, die auf dem Wettschein stehen und nicht im Werbebanner.
Diese Seite nimmt das Geld der Leserin ernst. Sie beginnt dort, wo der Schaden am grössten wäre, beim Spielerschutz, und arbeitet sich über Boni, Zahlungen, App, Livewetten und Wettarten bis zur Rangliste vor. Die Bewilligungsfrage steht bewusst am Ende und nicht am Anfang, weil sie erst dann etwas bedeutet, wenn klar ist, was Schutz konkret kostet: Freiheiten, Bequemlichkeit, ein paar Wetten, die es nirgends gibt.
Spielerschutz: Grenzen, die vor der ersten Wette gesetzt werden
Wer bei Sporttip ein Konto eröffnet, trifft eine Entscheidung, bevor die erste Quote überhaupt sichtbar wird. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Der Mechanismus ist der wichtigste Satz dieser ganzen Seite. Eine Erhöhung wirkt nicht in dem Moment, in dem die Laune kippt, sondern drei Tage später. Wer an einem Sonntagabend nach einem verlorenen Kombischein die Limite hochsetzen will, findet am Montag und am Dienstag dieselbe Limite vor. Das ist keine Bevormundung, das ist eine Bremse mit genau der Verzögerung, die sie wirksam macht. Die 72 Stunden sind übrigens eine Hausnummer der Veranstalter: Das Gesetz verlangt in Artikel 87 der Verordnung zum Geldspielgesetz eine Erhöhung erst nach 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande setzen drei Tage an.
Interessant ist, was fehlt. Die Limite setzt der Spielende, nicht der Staat. Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze, die für alle gleich gilt. Wer seine Verlustlimite auf die Oberlimite stellt und nie wieder hinschaut, hat formal alles richtig gemacht und faktisch nichts begrenzt. Der Schutz funktioniert nur in dem Mass, in dem er selbst gewählt wird.
Die 18-Jahre-Grenze und die Zahl dahinter
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. So steht es in den Spielregeln, und so steht es im Gesetz. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 bei Testkäufen geprüft, wie es in der Praxis aussieht: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört auf jede Seite, die Schweizer Sportwetten beschreibt, weil sie die Lücke zwischen Regel und Ladentheke zeigt. Der Online-Zugang ist technisch kontrolliert, die Verkaufsstelle ist es nicht.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Es ist die einzige Regel in diesem Abschnitt, die den Kreis der möglichen Kundschaft aktiv verkleinert, und es ist die richtige Richtung.
Spielsperre: das Register, das über den Anbieter hinausreicht
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, und im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Artikel 84 der Verordnung erst nach drei Monaten wieder aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle.
Das ist der Unterschied zwischen einer Pause und einer Mauer. Die Pause wirkt auf der einen Plattform, die Mauer wirkt im ganzen Land. Wer sein Glücksspiel dauerhaft beenden will, wählt die zweite Variante, und sie greift dann auch dort, wo er es später vielleicht vergessen hätte. Ein weiterer Punkt, der in der Praxis zählt: Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben nach Artikel 45 des Gesetzes keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Sperre ist also keine Formalität mit Rückfahrkarte.
Bei einem ausländischen Anbieter existiert nichts davon. Kein Schweizer Sperrregister, keine Beratungsstelle, kein Anspruch, weil auch keine Aufsicht. Das ist der Preis der grösseren Auswahl, und er steht in diesem Vergleich nicht im Kleingedruckten, sondern in der Rechnung.
Kryptowährungen und Anonymität: ein Versprechen, das am Konto scheitert
Jede zweite ausländische Wettseite wirbt mit Ein- und Auszahlung in Bitcoin, Ethereum oder einer der Dutzenden Abwandlungen davon. Die Botschaft dahinter heisst: niemand sieht, wer du bist und woher das Geld kommt. Der Gedanke ist verständlich und in der Schweiz in einem zentralen Punkt unbrauchbar.
Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Das ist Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung, keine Kulanzentscheidung eines Hauses. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht. Eine Kreditleistung an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen.
Wer also mit Krypto einzahlt und die Gewinne dann auf ein Konto im eigenen Namen überweisen will, hat die Kette selbst durchtrennt. Der Anonymitätsgewinn beim Einsatz ist bezahlt worden, der Auszahlungsweg verlangt die Identität trotzdem. Dazu kommt die Registrierung: Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Anonym ist daran nichts.
Warum die Debatte in der Schweiz falsch aufgesetzt wird
«Krypto-Wettanbieter» ist als Suchbegriff ein Versprechen an ein Problem, das sich mit einer Schweizer Bewilligung nicht lösen lässt. Man kann Krypto für Sportwetten verwenden, und man kann in der Schweiz legal Sportwetten abschliessen. Beides gleichzeitig ist nicht vorgesehen. Wer das als Rückschritt liest, sollte den anderen Teil der Bedingung mitlesen: Genau diese Identifizierungspflicht macht die Spielsperre überhaupt wirksam. Ein Register, das niemanden kennt, sperrt niemanden.
Wer eine anonyme Zahlungsmethode sucht, sollte sich eingestehen, was sie in diesem Markt tatsächlich liefert. Ist es der schnelle Nachweis, dass ein Anbieter die Auszahlung nicht an eine Woche Wartezeit knüpft, dann ist das eine berechtigte Frage, und die ist mit den Auszahlungszeiten der bewilligten Anbieter beantwortet, nicht mit einer Blockchain. Der Abschnitt über Zahlungen nennt die Fristen, die hier gelten, in Arbeitstagen und nicht in Bestätigungen.
Bonus und Gratiswette: der Wert liegt im Kleingedruckten
Ein Bonus ist im Sportwettmarkt eine Rechnung mit offener zweiter Seite. Die erste Seite steht gross und ist eine Summe. Die zweite Seite steht klein und besteht aus Bedingungen: einer Umsatzfrist, einem Mindestquote, einer Höchstgrenze für den Gewinn, oft einer Regel, dass Guthaben aus Aktionen nicht auszahlbar ist. Wenn der Satz «Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar» in den Bedingungen eines bewilligten Schweizer Anbieters steht, dann ist er auch bei jedem anderen einzuordnen, der ein Gratisguthaben ausschüttet.
In der Schweiz sind Aktionen zusätzlich eng begrenzt. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer eine Schweizer Wettseite mit einem «100 % Bonus» sieht, sieht entweder eine ausländische Seite oder eine Missdeutung. Beträge und Bedingungen stammen ohnehin nur aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters und nie aus einem Werbebild.
Was die Sporttip-Aktionen tatsächlich zahlen
Der Kombiboost von Sporttip gilt nur online, in Prematch, Live und bei Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Fünfzehn Voraussagen, jede mit mindestens 1.50, ergeben eine Gesamtquote im fünfstelligen Bereich, und der Booster verdoppelt dann den Nettogewinn. Verwirklichen muss man das trotzdem. Vier Voraussagen sind die realistische Grösse für einen durchschnittlichen Wettschein, und dafür gibt es 5 %.
Quotenboosts gelten ebenfalls nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein Detail überlebt jede Marketingbeschreibung: Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Vorteil nutzt und dann vorzeitig aussteigt, verliert genau den Vorteil, wegen dem er die Wette gespielt hat.
Wann ein Bonus teuer wird
Ein Bonus wandert in der Buchhaltung des Spielenden von der Einnahme zur Ausgabe, sobald die Bedingung ihn zum Umsatz zwingt. Der Vergleich der beiden bewilligten Anbieter zeigt die Grenze des Genres: Es gibt für diesen Markt keine grossen Willkommenspakete, und es gibt Gründe dafür. Wer aus einem Bonus etwas holen will, sollte drei Dinge vorher lesen, und zwar in dieser Reihenfolge: ob das Aktionsguthaben auszahlbar ist, ob es ein Mindestquote für die gewerteten Wetten gibt, und bis wann der Umsatz erledigt sein muss. Die Antwort auf die erste Frage entscheidet in der Regel über den ganzen Rest.
Zahlungen und Auszahlungsgeschwindigkeit
Geld hinauszubekommen ist der Test, den jede Wettseite am Ende bestehen muss. Bei Swisslos funktioniert es nach einer klaren Staffel. Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Die 3 % sind der Punkt, an dem aus einem Detail ein Kostenposten wird. Zweimal im Jahr kostenlos auszahlen ist für den typischen Freizeitwettenden mehr als ausreichend. Für jemanden, der kleinere Beträge häufiger abzieht, ist es eine Gebühr von 3 % auf das eigene Geld, und die ist teurer als jede Wettmarge, über die auf dieser Seite sonst gesprochen wird. Zusammenfassen und einmal auszahlen ist hier die günstigere Gewohnheit.
Schneller geht es bei Gewinnen über der Schwelle. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die grosse Zahl bekommt also den schnelleren Weg, was praktisch vernünftig ist.
Aufladen, Grenzen und ein Zahlenbeispiel
Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen des Swisslos-Spielkontos bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Lesen wir die Grenze als das, was sie ist. CHF 10’000 in 30 Tagen ist für fast alle Spielenden kein Problem und für die wenigen, die es berührt, ein sehr deutliches Signal. Die Grenze blockiert nicht den einzelnen Einsatz, sie blockiert die Nachladung, und das ist die Stelle, an der ein Verlustdruck zuerst auftritt. Eine Obergrenze, die einen Spielenden zum Nachdenken bringt, während die Limite für Erhöhungen noch 72 Stunden läuft, sind zwei Bremsen derselben Konstruktion.
Der Weg in die Auszahlung folgt einem Muster, das sich nicht umgehen lässt: registrieren mit Ausweis, aufladen, setzen, gewinnen, auszahlen lassen. An welcher Stelle es hakt, ist fast immer dieselbe. Nicht bei der Wette, sondern beim Schritt danach, weil die Zahlungsverbindung noch fehlt. Wer ein Konto mit seinem Namen hinterlegt, bevor er den ersten Gewinn hat, verkürzt den ganzen Vorgang um mehrere Werktage.
Mobile und App
Wetten sind ein Telefonprodukt geworden. Sporttip lässt sich online über die Swisslos-Website oder über die Sporttip App für iOS und Android nutzen. Und es gibt einen Weg, den kein ausländischer Anbieter nachbauen kann: In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Der Wettschein wandert damit vom Bildschirm auf Papier, ohne dass die Auswahl neu getippt werden muss.
Was auf dem Smartphone geprüft gehört, sind drei Dinge. Erstens die Kontoanlage, weil bei einem bewilligten Anbieter eine Ausweiskontrolle dazugehört und die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Das dauert, und es ist der Schritt, den man nicht in der Halbzeitpause erledigen sollte. Zweitens die Darstellung der Quoten, weil eine Quote, die im Hochformat nicht vollständig sichtbar ist, beim Kombinieren zu Fehlern führt, die richtig Geld kosten. Drittens die Anmeldung selbst, die bei einem Konto im eigenen Namen über ein Gerät auch das Passwort ist, das ein Verlust nicht ersetzt.
Wo die App gewinnt und wo nicht
Die App von Sporttip ist kein Marktplatz der hundert Wettarten, sondern die Fernbedienung für ein bewilligtes Angebot. Sie zeigt die Sportarten, Spiele und Wettarten, die auf der Gespa-Liste stehen, und nichts anderes. Wer nach Nischenmärkten sucht, die es in dieser Liste nicht gibt, wird von der App nicht bedient, und keine Aktualisierung der App wird das ändern. Die Grenze sitzt nicht in der Software.
Wer sein Konto schon hat und die Wetten überwiegend am Küchentisch vorbereitet, für den ist der QR-Code der eigentliche Vorteil: einmal am Telefon entscheiden und an der Verkaufsstelle bezahlen, wenn es passt. Das ist unspektakulär und spart im Alltag mehr Zeit als die meisten Optikverbesserungen, die App-Updates so ankündigen.
Livewetten und Cash-Out
Livewetten sind die Stelle, an der die Marge des Anbieters am schnellsten sichtbar wird. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen, also bei einem Elfmeter, einer Roten Karte oder einem Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.
Der letzte Satz ist der wichtigste dieses Abschnitts. Er sagt, dass der Anbieter dann, wenn das Spiel gerade kippt, nicht bei jeder Wette eine Wette stehen lässt. Wer live auf ein Tor setzt, während der Ball auf den Punkt gelegt wird, setzt manchmal auf ein Ereignis, dessen Bewertung das Haus bereits erledigt hat.
Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Das ist wichtig, weil jeder Werbetext das Gegenteil suggeriert.
Warum der Ausstieg die Marge zeigt
Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out auch nicht für alle Wetten anbieten.
Man kann diesen Satz als technische Erklärung lesen oder als das, was er ist: eine zweite Quotensetzung. Wer aussteigt, verkauft seine Wette an das Haus, und das Haus kauft zu einem Preis, der ihm passt. Die Differenz zum Vollgewinn ist der Preis für die Sicherheit, und dieser Preis ist am grössten, wenn gerade alle anderen gerade ihre Wette loswerden wollen. Wie viel Ausstieg ein Anbieter damit wert ist, zeigt sich nicht in der Zahl der Wetten mit Cash-Out, sondern darin, wie er angeboten wird: als vollständige Rückabwicklung ohne Teilauszahlung ist es die grobe Vatiante, nicht die feine.
Zu den Regeln gehört auch das Ende der Sache. Bei einem Cash-Out verfällt der Quotenboost, der auf die Wette gelaufen wäre. Wer den Vorteil einer Aktion nutzt und dann vorzeitig aussteigt, hat am Ende keinen.
Wettarten und Quoten: wo die Marge im Schein steckt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Das ist unspektakulär und der einzige Schritt in der ganzen Rechnung, der zugunsten des Anbieters rundet. Bei einem Centbetrag ist das Folklore, bei vielen Wetten ist es eine stille Einnahmequelle.
Einzelwetten sind eine Voraussage, eine Quote. Kombinationswetten verbinden mehrere Voraussagen, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, weshalb aus vier vernünftigen Quoten eine grosse Zahl wird und aus einer unmöglichen Quote eine unmögliche Zahl. Systemwetten kombinieren mehrere Voraussagen in mehreren Kombinationen gleichzeitig, sodass ein Teil der Kombinationen auch dann gewinnt, wenn einzelne Voraussagen verloren gehen.
Eine wichtige Einschränkung steht in den Regeln des bewilligten Anbieters: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer «Sieg Mannschaft A» und «Tor von Spieler X» auf denselben Wettkampf kombiniert, baut also keine clevere Kombination, sondern eine, die im Zweifel annulliert wird.
Der Quotenschlüssel und die zwei Zahlen 1.90
Der Quotenschlüssel, auch Auszahlungsquote genannt, ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt an die Wettenden zurückzahlt. Gemessen wird er an einem einzigen Markt über alle möglichen Ausgänge: Bei zwei Ausgängen mit den Quoten 1.90 und 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei etwa 95 %. Ein Buchmacher, der zwei gleich wahrscheinliche Ausgänge mit je 1.90 bepreist, behält also rund 5 % jedes auf diesen Markt gesetzten Frankens. Die Marge als Wettende zu spüren bekommt man nicht in einem Banner, sondern in der Differenz zwischen dem, was die Quote über den Ausgang sagt und was sie über den Ausgang zahlen würde.
Die 5 % sind eine Rechnung an einem Beispiel, nicht eine zugesicherte Zahl eines Anbieters. Sie zeigt die Bandbreite, in der sich eine Zwei-Weg-Wette hier bewegt. In einem Markt mit vielen Ausgängen, etwa den Aufsteigern einer Liga, liegt dieselbe Kennzahl typischerweise tiefer, weil die Veranstalter auf einem grösseren Feld vorsichtiger kalkulieren. Wer seine eigene Quote bewerten will, nimmt die Kehrwerte der angebotenen Quoten, addiert sie, und schaut, um wie viel die Summe über 1 liegt. Je näher an der 1, desto billiger die Wette.
Wo die Quote wirklich entsteht
Der Vergleich der Quoten verschiedener Anbieter ist ein Sport für sich, und für bewilligte Schweizer Sportwetten ist er ein kurzer Vergleich: Es gibt zwei Anbieter, und der eine liefert im Westen, der andere in der Deutschschweiz. Überregional konkurrieren sie nicht, weil sich das Konto nur für Einwohner des jeweiligen Gebiets öffnet. Die Behauptung, es gebe einen dauerhaft besten Anbieter für Quoten, hält deshalb keiner Prüfung stand. Quoten verändern sich mit dem Spielstand, mit der Nachfrage und mit dem Wetterbericht, und sie verändern sich bei jedem Anbieter zu einer anderen Uhrzeit.
Was bleibt, sind die Regeln, die unabhängig von der Höhe der Quote gelten. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten beim Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Wer häufig auf Pokalspiele mit Verlängerungsrisiko setzt, kennt die Bedeutung dieses Absatzes, und er entscheidet über Gewinn oder Rückzahlung, lange nachdem die Quote angewählt wurde.
Sportarten und Turniere: was überhaupt auf dem Programm stehen darf
Das Wettangebot eines Anbieters hängt in der Schweiz davon ab, welche Wettbewerbe und Wettarten die Aufsicht für die Schweiz freigegeben hat. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, gültig in der Version vom 9. September 2026. Die Liste ist geschlossen, und sie ist kürzer, als manche ausländische Seite vermuten lässt: Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Eck- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht.
Diese Liste ist eine Zumutung, wenn die Wette auf die dritte Dunkelphase hinauslaufen sollte, und ein Schutzschild, wenn es um Wetten auf Ereignisse geht, über die niemand seriöse Informationen hat. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Es gibt gute Gründe, sich an diese Liste zu halten; der beste ist, dass der Ausgang eines offiziellen Wettkampfs überprüfbar ist und der Ausgang eines Trainingslaufs es nicht ist.
Fussball, Eishockey, Tennis
Fussball trägt das Angebot, im Aufbau wie in jedem Markt. Die Sporttip-Wette über einen Fussballplatz hält mehr Regeln bereit als jede andere, und die reguläre Spielzeit ist die erste davon. Ein Sieg nach 90 Minuten plus Nachspielzeit ist das, was die Wette üblicherweise meint, nicht der Ausgang nach Verlängerung.
Eishockey lebt von der Zahl der Spiele. Wer über eine Saison hinweg setzt, merkt, wie der Quotenschlüssel über einen langen Zeitraum wirkt: gleichmässig, unabhängig vom Ergebnis des letzten Abends. Bei Tennis ist die Einzelwette die schärfere Form und die Kombination die riskantere, weil die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist und ein einziger Ausreisser in einem scheinbar sicheren Feld gross wird.
Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer im Westen wohnt, hat also ein Netz aus Verkaufsstellen und ein eigenes Konto bei einem anderen Veranstalter als die Deutschschweizer Nachbarin. Zwei Veranstalter, zwei Landesteile, zwei Konten, die sich nicht mischen.
Neue Anbieter: was «neu» auf diesem Markt bedeutet
Wenn in einem Markt nur zwei Veranstalter zugelassen sind und die Zahl per Konkordat gedeckelt ist, kann ein neuer Name nicht durch ein Bewilligungsverfahren entstehen. Neue Seiten, die sich Schweizer Spielenden anbieten, existieren, und sie kommen von ausländischen Betreibern. Ein neuer Name ist deshalb kein neues Angebot im Schweizer Markt, sondern ein weiterer Eintrag auf einer Liste von Domains, die die Gespa sperren kann.
Die Sperrliste ist ein Werkzeug der Aufsicht und nicht eines Anbieters. Sie umfasst Domainnamen ausländischer Seiten, die Schwei-zer Telekomabo-nenten per DNS blockieren. Die erste Liste wurde am 3. September 2019 veröffentlicht. Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und nennt als Beispiel Interwetten und Bet-at-Home; auch bet365 steht auf der Liste.
Was ein Sperrlisten-Eintrag über den Leser sagt
Wer heute ohne Umwege auf eine ausländische Wettseite kommt, kommt über eine Domain, die noch nicht gesperrt ist, oder über einen Weg, den der DNS-Filter nicht erfasst. Beides beschreibt denselben Zustand: Der Anbieter ist für den Schweizer Markt nicht zugelassen, und er wird es auch durch keine Anzeige. Neue Namen sind in diesem Markt kein Start eines Angebots, sondern eine Adresse, die in der nächsten Aktualisierung stehen kann.
Für einen Vergleich ist das eine nützliche Information und ein schlechtes Einkaufskriterium. Wer Anbieter nach dem Datum ihrer Gründung sortiert, sortiert nach dem, was über sie am wenigsten aussagt.
Die Rangliste: zehn Anbieter nach Bewilligung, Limits und Spielerschutz
Verglichen wird hier nicht, wer die schönste Startseite hat. Die Rangliste ordnet zwei bewilligte Schweizer Organisationen zuerst, danach ausländische Marken, die Schweizer Spielende antreffen und die deshalb in jede seriöse Übersicht gehören. Sie sind mit «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet und werden an denselben Kriterien gemessen: Bewilligung, Limitensystem, Umgang mit Auszahlungen, Spielerschutz. Kein ausländischer Anbieter wird hier als legal oder sicher bezeichnet; die Kennzeichnung ist eine Einordnung und keine Empfehlung.
Die öffentliche Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist eine Straftat und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Wer eine ausländische Wettseite bewirbt, handelt entsprechend nicht im Rahmen dieses Artikels. Eine Beschreibung, die Bewilligung und Aufsicht sortiert, ist etwas anderes als eine Empfehlung, und auf dieser Seite bleibt der Unterschied sichtbar.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung | Einsatz- und Auszahlungsrahmen |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Einsatz CHF 1 bis CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 je Systemwette; Auszahlung innert 5–10 Arbeitstagen, zweimal pro 365 Tage gratis |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | ein Konto nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Westschweizer Kantone; Einsatzrahmen aus den eigenen Bedingungen |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz | Hausregeln des Betreibers |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz | Hausregeln des Betreibers |
| Betclic | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz | Hausregeln des Betreibers |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz | Hausregeln des Betreibers |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz | Hausregeln des Betreibers |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz | Hausregeln des Betreibers |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz | Hausregeln des Betreibers |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz | Hausregeln des Betreibers |
Der Einsatzrahmen bei Sporttip ist die konkreteste Zahl der ganzen Tabelle. Zwischen CHF 1 und CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt der gesamte Spielraum, in dem sich eine gewöhnliche Wette bewegt, und CHF 10’000 für eine Systemwette ist kein Alltagsgeschäft. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer den Sicherheitsmechanismus sucht, findet ihn hier und nicht in einem Bonus.
Dass die acht ausländischen Marken in der rechten Spalte dieselbe Zeile tragen, ist keine Bequemlichkeit. Es ist die einzige Aussage, die für alle zutrifft und die für die Entscheidung zählt: Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland, entfaltet in der Schweiz nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung.
Wer für wen in Frage kommt
Die Wahl reduziert sich damit weniger auf einen Anbieter als auf einen Landesteil. Wer in einem Kanton der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat Zugang zu Sporttip. Wer in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura zu Hause ist, hat Zugang zu Jouez Sport. Wer dazwischen wohnt, hat für Online-Wetten keine Wahl, weil die Grenze der Veranstalter nicht die Grenze des Interesses ist.
Die zweite Frage ist die nach dem eigenen Verhalten. Wer häufig kleine Beträge auszahlen lässt, zahlt bei Swisslos ab der dritten Auszahlung im Jahr 3 %. Wer selten abhebt, merkt von dieser Regel nichts. Wer live setzt, muss mit der Quote 1.00 in spielentscheidenden Momenten rechnen. Wer Kombinationen mit Voraussagen aus demselben Spiel baut, sollte die Bet-Builder-Funktion kennen. Keiner dieser Punkte macht einen Anbieter besser als den anderen, aber jeder macht den einen für ein bestimmtes Verhalten teurer.
Was eine ausländische Seite nicht liefert
Ein ausländischer Anbieter kann mehr Wettarten zeigen, mehr Sportarten bewerben und mehr Zahlungsmittel anbieten. Was er nicht liefern kann, ist die Anbindung an das schweizerische Sperrregister, ein Beschwerdeweg in der Schweiz und eine Aufsicht, die sich für sein Verhalten hier interessiert. Bei einem Schweizer Anbieter ist der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperrbar und eine unbefristete Spielsperre gilt auch für Casinos. Bei einer ausländischen Plattform ist die eigene Sperre eine Bitte an ein Haus, das sie nach seinen Bedingungen beantwortet. Das ist der ganze Unterschied, und er ist gross genug.
Die beiden bewilligten Veranstalter und die ausländischen Marken im Einzelnen
Zehn Namen stehen zur Auswahl. Der folgende Teil nimmt sie in derselben Reihenfolge durch wie die Tabelle und sagt zu jedem, was die Bewilligungslage und die Bedingungen für einen konkreten Spielenden bedeuten. Die Bewertung ist jeweils die dieser Seite und nicht eine Zusammenfassung der Angaben darüber.
Swisslos Sporttip: das einzige Angebot mit Schweizer Bewilligung für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Sporttip ist eine der beiden Veranstaltungen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt. Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet die Wetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Bewilligt ist das Angebot als Grossspiel mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto öffnet sich damit nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet; wer dort wohnt, hat einen Zugang und nur einen, weil jede Person sich nur einmal registrieren darf.
Die Zahlen, die das Haus über sich selbst liefert, sagen etwas über seine Grösse und nichts über den Wert einer Wette. Swisslos verteilte für das Jahr 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Es ist Geld, das in der Schweiz bleibt, und das ist ein Argument, das man nüchtern festhalten kann, ohne es gross zu machen.
Was Sporttip von ausländischen Plattformen am stärksten unterscheidet, ist, wie wenig es um die Wette herum gibt. Limiten werden vor der ersten Wette gesetzt, Auszahlungen laufen auf ein Konto im eigenen Namen, Cash-Out kann jederzeit verschwinden, Aktionen sind limitiert und an Gespa-Zustimmungen gebunden. Wer ein Angebot mit hundert Wettarten auf ein Regionalligaspiel sucht, wird enttäuscht. Wer ein Angebot sucht, das nicht mehr zahlt, als es verspricht, hat eine kurze Liste.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Zugang, mit einem Netz an Verkaufsstellen
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Auch sie ist eine der beiden Veranstaltungen, die das interkantonale Recht zulässt; ihre Bewilligung ist ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.
Online bleibt das Konto auf Einwohnerinnen und Einwohner des eigenen Gebiets beschränkt. Die Schranke zwischen den beiden Landesteilen ist hart und sie ist der Struktur des Konkordats geschuldet, nicht einer Laune. Wer als Genferin in Zürich Sporttip nutzen will, stösst an dieselbe Wand wie ein Zürcher, der bei Jouez Sport kein Konto bekommt.
Der Wert dieser Organisation für einen Spielenden misst sich an etwas weniger Auffälligem als an Quoten. Preisgeldtöpfe, die von der Loterie Romande an Sport, Kultur und Soziales im eigenen Kanton verteilt werden, sind Teil des Modells: Das Spielgeld ist auf dem Umweg über die öffentlichen Zwecke wieder da, wo es herkommt. Dazu kommen die 2’350 Verkaufsstellen. Für Westschweizer Spielende, die eine Wette lieber am Schalter bezahlen als mit Karte, ist dieser Kanal der eigentliche Vorsprung der Loterie Romande. Wer bereits alles am Telefon macht, merkt weniger davon.
Betscore: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
Betscore gehört zu den Marken, die Schweizer Spielenden begegnen, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten; eine Bewilligung des Anbieters aus einem anderen Rechtsraum hat hier keine Geltung. Er ist damit nicht ans Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Beschwerdeweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Das Spielgeld, das ein Westschweizer in einer Lotterie einsetzt, ist ein anderes Modell als ein Konto bei einer Marke, deren Bewilligungsstatus sich nicht feststellen lässt. Wer über einen Anbieter ohne erkennbare Zulassung setzt, trägt das Gegenparteirisiko allein.
BillyBets: ausländische Marke, ohne Anbindung an die Schweizer Aufsicht
BillyBets ist die zweite Marke in dieser Reihe ohne Schweizer Bewilligung. Aliases sind keine Zulassung: Eine Bewilligung eines ausländischen Rechtsraums entfaltet in der Schweiz nach Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Wirkung.
Der Schweizer Gesetzgeber hat diese Rechtsfolgen bewusst gezogen. Nach Artikel 130 ist die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung eine Straftat: bis zu drei Jahre oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Betclic: ohne Schweizer Bewilligung, also ohne Schweizer Rechtsschutz
Bei Betclic lautet die Bewilligungslage wie bei den anderen ausländischen Marken dieses Vergleichs: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsschutz. Das ist die ganze Bewilligungsgeschichte und die einzige, die auf dieser Seite steht.
Für einen Spielenden bedeutet die Zeile nicht viel. Für einen Spielenden mit einem Auszahlungsstreit bedeutet sie alles. Ein Beschwerdeverfahren an einem Ort, an dem kein Schweizer Gericht zuständig ist, ist ein Verfahren ohne Durchsetzung.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung, darum nicht ans Sperrregister angeschlossen
IviBet wird hier als Marke ohne Schweizer Bewilligung geführt, weil nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz veranstalten dürfen. Eine ausländische Bewilligung ändert daran nichts.
Der fürsorgliche Teil dieses Eintrags ist die Spielsperre. Wer sich bei Swisslos sperrt und die Sperre unbefristet einträgt, ist auch in Casinos und in Liechtenstein gesperrt. Ein ausländisches Konto weiss davon nichts. Der Schutz endet dort, wo die Aufsicht endet.
Bettilt: eine weitere ausländische Marke ohne Schweizer Zulassung
Bettilt steht in derselben Kategorie: eine Marke, die Schweizer Spielende antreffen, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Beschwerdeweg. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Das Bemerkenswerte an dieser Kategorie ist die Austauschbarkeit, und sie sollte zum Nachdenken anregen. Sechs Anbieter mit demselben rechtlichen Status unterscheiden sich nur in dem, was sie über sich selbst schreiben. Wo die Bewilligung fehlt, wird die Startseite zum Argument, und die Startseite ist keine Quelle.
BDMBet: kein Schweizer Anbieter
BDMBet gehört nicht zu den beiden Schweizer Veranstaltern und trägt damit keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach einem anderen Recht hat hier keine Wirkung.
Wer dieses Konto eröffnet und gewinnt, sitzt am Ende auf einem Guthaben in einem Rechtssystem, das nicht das eigene ist. Für CHF 200 ist das eine unbequeme Woche. Für CHF 20’000 ist es ein Problem, und es gibt keinen Schweizer Weg, es zu lösen.
MyStake: Marke ohne Schweizer Bewilligung
MyStake steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Liste. Zu den Folgen gehört, dass die Domain auf die Sperrliste gesetzt werden kann, die Schweizer Telekomabonnenten per DNS blockiert. Ende 2025 standen 671 solcher Domains auf dieser Liste, und gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt.
Das Domain-Hopping ist ein Wettrüsten zwischen Aufsicht und Betreibern, und für Spielende ist es eine schlechte Nachricht. Wer sich an eine Adresse gewöhnt, verliert sie unter Umständen genau dann, wenn eine Auszahlung läuft. Der Support eines Anbieters, der selbst gerade eine neue Adresse aufbaut, ist kein Support.
Interwetten: bekannt und gesperrt, also ausländisch
Interwetten ist das beste Beispiel dafür, dass Bekanntheit keine Bewilligung ersetzt. Die Marke taucht in den Beispielen der Aufsicht zum Domain-Hopping auf, zusammen mit Bet-at-Home, und bet365 steht ebenfalls auf der Sperrliste.
Grosses Marketing, Sponsoring im Fernsehen und eine Bewilligung in der Schweiz sind drei verschiedene Dinge, und die dritte kommt hier nicht vor. Der Name eines Anbieters in einer Zeitung ist kein Hinweis auf eine Zulassung, und der Rückgriff auf die Bekanntheit ist der schwächste Grund, den es in diesem Vergleich gibt.
Rechtliche Lage: Gespa, Bewilligung und was Betrug im Ausland ist
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz in der Fassung mit Inkrafttreten am 1. Januar 2019. Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig, sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos. Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und die einzelne Spielbewilligung und gilt nach Artikel 4 nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine weitere Liste zugelassener Anbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt; veröffentlicht wird nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn fliesst in die öffentlichen Zwecke der Kantone.
Ein geschlossener Katalog
Was überhaupt gewettet werden darf, regelt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Liste ist in der Version vom 9. September 2026 massgebend, und sie ist restriktiver, als der Sprachgebrauch einer Wettseite vermuten lässt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter dafür eine Entscheidung hat; das Gesetz schränkt Livewetten nicht auf einzelne Märkte ein. Ein Cash-Out ist nicht reguliert und allein Sache des jeweiligen Anbieters. Zu virtuellen Sportarten lässt sich nichts festhalten; Esport wird schlicht nicht in der Liste geführt.
18 Jahre, ein Konto, bestätigte Identität
Sportwetten sind ab 18 Jahren zugänglich, Minderjährige werden online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person mit bestätigter Identität ist die Regel, die Aufsicht und Veranstalter verbindet. Eine Kreditvergabe an Spielende ist per Gesetz ausgeschlossen.
Die Kontrolle funktioniert offenbar an Bildschirmen besser als an Verkaufsschaltern. Die Testkäufe der Aufsicht aus dem Jahr 2025 haben an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft bekommen. Wer dieses Ergebnis als Argument gegen die Kontrolle liest, liest es falsch: Es ist ein Argument dafür, sie dort zu verstärken, wo sie fehlt.
Wohin die Steuer geht
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Wer genaue Auskunft will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Der Sonderfall betrifft Gewinne aus ausländischen Anbietern. Sie sind nicht Gegenstand der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine solche Zahl auf der Seite eines Anbieters liest, liest die Steuer eines anderen Landes.
Werbung und die Grenzen der Aktion
Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Freispiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, über die im Jahr 2025 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos ergangen sind. Eine Sperrstunde für Werbung existiert nicht. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Für einen Spielenden folgt daraus etwas Praktisches: Wer eine Schweizer Wettseite nicht werben sieht, darf daraus nichts ableiten. Eine Seite, die es nicht nötig hat, sich laut anzupreisen, verkauft trotzdem Wetten.
Häufige Fragen zu Schweizer Wettenanbietern
Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt, und wer erteilt die Bewilligung?
Erlaubt sind nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa in Bern. Die Bewilligung gilt nach Artikel 4 nur in der Schweiz, und jede Organisation bedient ihr eigenes Gebiet.
Wie viele Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz tatsächlich?
Zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten im Konkordat auf zwei begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste mit den Domainnamen blockierter ausländischer Seiten.
Was bedeutet eine ausländische Bewilligung für Spielende in der Schweiz?
Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Die Folge: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Beschwerdeweg, keine Aufsicht über das Verhalten des Anbieters. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Welcher Anbieter hat die besten Quoten, und warum lässt sich das nicht dauerhaft festlegen?
Quoten verändern sich mit dem Spielstand, der Nachfrage und dem Zeitpunkt, und jeder Anbieter rechnet zu anderen Momenten neu. Im bewilligten Schweizer Markt konkurrieren zwei Veranstalter ausserdem nicht überregional, weil sich ein Konto nur im jeweiligen Gebiet öffnen lässt. Ein dauerhaft bester Anbieter ist damit eine Behauptung ohne Gegenstand.
Wohin werden Gewinne ausgezahlt, und warum nur auf ein Konto im eigenen Namen?
Bei bewilligten Schweizer Anbietern geht jede Auszahlung auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Genau diese Vorschrift macht die Spielsperre wirksam, weil sie jede Beteiligung an eine identifizierte Person bindet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht.
Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie wirkt sie auf ausländische Wettseiten?
Die Gespa führt eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomabonnenten per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains; blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Für Spielende heisst das: Ein Anbieter, der heute erreichbar ist, kann morgen eine andere Adresse haben.
Vergleich – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
