Sportwetten-Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen, zehn Namen und eine Marge, die niemand bewirbt

Updated Oktober 2026
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Drei hölzerne Podeststufen in unterschiedlicher Höhe stehen im Morgentau auf einem Rasenplatz, im Hintergrund ziehen Nebelschwaden.

Wer in der Schweiz nach einem Wettanbieter sucht, findet zwei Arten von Treffern. Die eine Art führt zu Swisslos und Loterie Romande. Die andere führt zu einer Liste ausländischer Namen, die sich in den Suchergebnissen breiter machen, als sie es dürfen. Zwischen diesen beiden Gruppen liegt der eigentliche Vergleich, und er fällt nicht zugunsten designigen aus, der am lautesten wirbt.

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.

Stand Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Informationen der Gespa und die Veranstalterunterlagen von Swisslos und Loterie Romande geprüft.

Spielerschutz zuerst: Wo der Vergleich beginnt, bevor überhaupt eine Quote steht

Verlustlimiten vor der ersten Wette — die Bedingung, die kein Bonus wegverhandelt

In der Schweiz setzt der Staat keine feste Einzahlungsgrenze, sondern verpflichtet die Veranstalter, von den Spielenden selbst gewählte Limiten zu verlangen. Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Limiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Eine Lupe liegt auf einem leeren weissen Blatt Papier neben einem gespitzten Bleistift auf einem Schreibtisch.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Diese 72 Stunden sind der teuerste Absatz des ganzen Spielerschutzkapitels, und zwar im guten Sinn. Wer nach einem verlorenen Sonntagabend aufstocken will, muss drei Tage mit dem Entschluss leben, bevor er ihn ausführen darf. Gesetzlich verlangt das Geldspielgesetz eine Wartefrist von 24 Stunden bei Erhöhungen; Swisslos und Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Das ist dreimal so lang wie das Minimum, und es ist die einzige Stelle, an der ein Schweizer Veranstalter strenger ist, als er sein müsste.

Der Vergleich mit einem ausländischen Anbieter endet hier schnell. Dessen Bonusbedingungen leben davon, dass Limiten nicht greifen: Wer sich selbst bremsen will, muss es dort in einem Menü suchen, das niemand bewirbt. In der Schweiz steht die Limite am Anfang des Prozesses, nicht am Rand.

Die Spielsperre und das Register, das über Kantonsgrenzen hinweg gilt

Wer sich bei Swisslos produktbezogen sperren lässt, wählt eine Frist zwischen 1 und 180 Tagen. Vor Ablauf lässt sich diese Sperre nicht aufheben. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine kleine Messingwaage steht im Abendlicht auf einem dunklen Schreibtisch vor einem Bücherregal.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Das ist der praktischste Schutzwert, den ein Schweizer Veranstalter überhaupt liefern kann. Die Sperre folgt der Person, nicht der Marke. Wer sich bei Sporttip sperrt, ist damit nicht nur bei Sporttip draussen, sondern in der ganzen regulierten Schweizer Glücksspielwelt — ein Effekt, den kein ausländisches Portal nachbilden kann, weil es an diesem Register gar nicht hängt. Ob ein Sperreintrag bei einem ausländischen Anbieter ankommt, weiss der Spielende erst, wenn er sich dort mit denselben Daten registriert, und dann ist es zu spät für die Antwort.

Eine freiwillige Sperre lässt sich nach drei Monaten wieder lösen, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Bei der Wirksamkeit des Schutzes in der Fläche ist Skepsis angebracht, und zwar an der Verkaufsstelle statt am Bildschirm. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufspunkten wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jede zweite Testwette ging durch. Wer Spielerschutz als selbstverständlich beschreibt, weil er gesetzlich vorgeschrieben ist, hat diesen Befund nicht gelesen. Der Onlinebereich prüft strenger, weil er prüfen muss — Ausweis, Wohnsitz, Registerabgleich. Aber das Argument «in der Schweiz ist alles kontrolliert» trägt an der Theke nur zur Hälfte.

Was die Registrierung kostet: Ausweis, Wohnsitz, ein Konto

Online braucht es ein Mindestalter von 18 Jahren sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer aus dem Ausland zugreift, kommt nicht durch — nicht aus Misstrauen, sondern weil die Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Wer umzieht, muss das Konto entsprechend anpassen. Für Spielende in der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein heisst das Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH. Wer im Wallis oder in Genf wohnt, ist bei Swisslos falsch und bei Loterie Romande richtig. Diese Zweiheit ist unbequem und ehrlich zugleich: Sie ist der Preis dafür, dass es überhaupt einen regulierten Markt mit zwei Veranstaltern gibt.

Was die Schweiz bewusst nicht reguliert

Cash-out ist gesetzlich nicht geregelt. Es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, keine bewilligte Wettart, und wer sie nutzt, nutzt das Angebot eines Unternehmens, nicht eine staatlich geprüfte Option. Esports tauchen in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten nicht auf. Über die Rechtmässigkeit virtueller Sportarten sagt das nichts aus, und entsprechend steht dazu hier nichts. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt: Der bewilligte Rahmen umfasst Sportereignisse, und er ist eine geschlossene Liste.

Ein- und Auszahlung: der Weg vom Konto zur Wette und zurück

Spielguthaben kaufen: PostFinance Pay, Einzahlungsschein, klare Obergrenzen

Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, wobei der Mindestbetrag CHF 20 beträgt. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos nennt PostFinance Pay ausdrücklich als Zahlungsart für das Aufladen des Spielkontos; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Diese Architektur erklärt, warum die Liste der Zahlungsarten so kurz ist. Es gibt keine Kreditkarte, kein Lastschriftverfahren, keine Kryptowährung, und das ist kein Versäumnis der Produktentwicklung. Das Gesetz verbietet Kredite an Spielende, und ausgezahlt wird nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht — nicht, weil die Veranstalter sie nicht anbieten wollen, sondern weil die Bewilligung sie nicht hergibt.

Nebenbei: Die Einzahlungsobergrenze von CHF 10’000 in 30 Tagen liegt genau auf derselben Höhe wie die Obergrenze der selbst gesetzten Verlustlimite von CHF 9’999 plus einem Franken. Die beiden Zahlen sind kein Zufall, sondern die zwei Seiten derselben Schranke — was man hineinschieben darf und was man verlieren darf, sind aufeinander abgestimmt.

Wann das Geld zurückkommt: zwei Gratis-Auszahlungen und 365 Tage

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die dritte Auszahlung ist der teuerste Satz dieses Abschnitts für alle, die häufig kleine Beträge abziehen. Drei Prozent auf CHF 200 sind CHF 6 — kein Drama. Drei Prozent auf jeden weiteren Abzug über ein Jahr werden für jemanden, der wöchentlich auszahlt, zu einer Gebühr, die er nie bewusst bestätigt hat. Wer zweimal im Jahr auszahlt statt wöchentlich, umgeht sie vollständig. Das ist keine clevere Strategie, sondern einfach die Anwendung der Bedingung, die im Vertrag steht.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Wer regelmässig über dieser Schwelle gewinnt, merkt den Unterschied: unter CHF 1’000 liegen die Beträge im Spielkonto und laden zum Weiterspielen ein, darüber gehen sie auf das Bankkonto und sind faktisch aus dem Spiel.

Ein Punkt, der in der Diskussion um ausländische Wettseiten regelmässig falsch dargestellt wird: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettanbieter sperren. Was existiert, ist die Sperrliste der Gespa mit ausländischen Domains, die Telecom-Anbieter per DNS blockieren. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Das ist der Grund, warum jede Liste unvollständig bleiben muss.

Livewetten: was während des Spiels mit einer Wette passiert

Annahmeschluss und der Umgang mit späten Wetten

Livewetten sind in der Schweiz zulässig, sowohl vor dem Spiel als auch während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer annimmt, dass nur übertragene Spiele live bewettbar sind, irrt. Interessanter ist die andere Regel: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Quote 1.00 bedeutet: Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn fällt weg. Der Ausgang ist damit nicht verloren, aber die Wette ist es. Für Livewettende ist das die praktisch wichtigste Regel des ganzen Abschnitts, weil sie die Sekunden vor einem Tor oder einem Penalty zu einem Fenster machen, in dem eine abgegebene Wette faktisch keine Wette mehr ist. Auf einem ausländischen Portal steht dieselbe Mechanik meist in einer kürzeren Formulierung irgendwo in den Bedingungen; bei Sporttip steht sie dort, wo sie hingehört.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Cash-out: eine Funktion mit Preis, keine Versicherung

Sporttip bietet Cash-out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten an, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist die ganze Wahrheit über Cash-out in einem Satz: Man verkauft eine Gewinnchance unter ihrem erwarteten Wert, und der Käufer ist der Veranstalter.

Wer das als Versicherung liest, zahlt zweimal. Einmal in der Differenz zwischen Cash-out-Betrag und möglichem Gewinn, und einmal in der Marge, die in der ursprünglichen Quote schon eingepreist war. Für einen Spielenden, der eine Kombiwette mit einer unsicher gewordenen Voraussage retten will, kann das trotzdem die bessere Variante sein — nicht weil Cash-out günstig ist, sondern weil eine tote Kombiwette null wert ist. Pauschal falsch ist Cash-out nicht, pauschal gut auch nicht. Die Entscheidung hängt daran, ob man den Ausgang für wahrscheinlicher hält als der Markt es tut, und wer diese Frage nicht beantworten kann, sollte Cash-out als das behandeln, was es ist: einen Ausstieg, den man bezahlt.

Wettarten und Quoten: wo die Marge des Veranstalters sitzt

Die Marge steckt in jedem Quotenpaar — ein durchgerechnetes Beispiel

Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt: 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Anteil.

Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 — ausdrücklich ein Rechenbeispiel und kein Zitat einer aktuellen Quote. Zwei Ausgänge zu je 1.90 ergeben eine Summe der Kehrwerte von gerundet 1,0526. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt damit bei rund 95 %, und die Marge beträgt rund 5 % — unter der Annahme, dass beide Ausgänge gleich behandelt werden. Bei anderen Quotenkombinationen desselben Spiels verschiebt sich der Anteil, den der Veranstalter einbehält, typischerweise in einen Bereich von etwa 4 bis 8 %, je nach Markt und Sportart.

Das ist keine Kleinigkeit, sondern die eigentliche Gebühr des Wettens. Ein Spielender, der CHF 100 auf einen Markt mit 5 % Marge setzt, hat im statistischen Mittel einen Erwartungswert von CHF 5 an den Veranstalter abgegeben — bei jedem einzelnen Wettschein, unabhängig vom Ausgang, unabhängig von der Sportart, unabhängig davon, ob es ein Freundschaftsspiel oder ein Finale ist. Vergleichen lohnt sich also nicht an der Bonuszeile, sondern am Quotenschlüssel, und der steht in keiner Werbung.

Eine 2.00 wirbt sich besser als eine 1.90. Nur: In einem Zwei-Weg-Markt sind beide Zahlen die Hälfte derselben Rechnung. Erhöht ein Anbieter eine Quote sichtbar, nimmt er sie auf der anderen Seite zurück — der Quotenschlüssel bleibt gleich, oder er sinkt sogar. Wer eine «verstärkte Quote» als Geschenk liest, liest die halbe Gleichung.

Welche Wettarten das Programm überhaupt kennt

Sporttip kennt Einzelwetten, Kombinationswetten und Systemwetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese Sätze sind Swisslos-Vertragsbedingungen, keine gesetzlichen Vorgaben. Der Unterschied ist praktisch: Was in den Bedingungen steht, kann sich ändern, und was sich ändern kann, ändert sich auch. Wer den Höchsteinsatz als feste Grösse behandelt, plant mit einer Zahl, die ihm niemand zugesichert hat. Die eigentlich relevante Limite ist ohnehin die Verlustlimite aus dem Abschnitt zum Spielerschutz — sie ist die einzige, die in der eigenen Hand liegt.

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer sich über die zweite Rundung wundert: Sie ist der Grund, warum auf dem Wettschein gelegentlich ein Betrag steht, der um ein paar Rappen unter dem liegt, was der Taschenrechner anzeigt.

Für voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung gibt es die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Bei Quotenboosts gilt: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-out verfällt der Boost.

Der Kombiboost gilt ebenfalls nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Ein Blick auf die Sprünge lohnt sich mehr als ein Blick auf die Prozente. Von vier auf sieben Voraussagen sind drei zusätzliche korrekte Tipps nötig, um den Bonus zu vervierfachen; von zehn auf fünfzehn sind es fünf weitere, um ihn von 40 % auf 100 % zu heben. Jede zusätzliche Voraussage halbiert ungefähr die Chance, die gestaffelte Belohnung überhaupt zu erreichen. Der Kombiboost ist damit weniger ein Bonus als eine Wette darauf, dass fünfzehn Voraussagen am selben Wochenende alle aufgehen. Wer das einmal für einen Fussballspieltag mit zwanzig Paarungen durchrechnet, hört auf, die 100 % als Ziel zu lesen.

Sportarten und Wettbewerbe: was auf der Liste steht und was fehlt

Fussball, Pferdesport und die geschlossene Liste der bewilligten Wettarten

Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse, und der bewilligte Rahmen ist eine geschlossene Liste: die Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen.

Diese Aufzählung ist für viele Wettende die unangenehmste Nachricht des ganzen Vergleichs. Wer von ausländischen Portalen her kommt, kennt Corner-Märkte, Kartenmärkte, Esports, Handicaps über alles, Sonderwetten auf Trainerwechsel. In der Schweiz findet er davon einen Teil — Fussball, Pferdesport und andere Sportarten, soweit sie auf der Liste stehen — und den Rest nicht, und zwar nicht weil die Veranstalter ihn nicht anbieten wollen. Die Bewilligung deckt ihn nicht.

Wer die Nische sucht, zahlt mit dem Wechsel des Regelwerks: keine Schweizer Aufsicht, kein Eintrag im Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Der Vergleich, den dieser Abschnitt offenlegt, ist die Kernfrage der ganzen Seite. Die Antwort lautet nicht «nimm das bewilligte Angebot, weil es besser ist». Sie lautet: Wer Fussball, Pferdesport oder einen der aufgeführten Wettbewerbe bewettet, verliert nichts; wer täglich Corners und Karten spielt, verliert genau das — und muss dafür entscheiden, welches Risiko er lieber trägt.

Neue Anbieter: der Markteintritt, der über eine Bewilligung läuft

Wer neu auf den Schweizer Markt kommt, braucht eine Bewilligung, und die Hürde ist nicht die Technik, sondern die Zulassung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, und das ist keine Lücke in der Aufsicht, sondern ihr Ergebnis.

Wer unter einem neuen Namen auf dem Schweizer Markt auftreten will, hat damit keine Abkürzung zur Verfügung. Für ausländische Neulinge gilt dieselbe Prüfung wie für die arrivierten: entweder ein Gesuch im bewilligten Rahmen, was bei zwei zugelassenen Veranstaltern praktisch nicht in Frage kommt, oder der Betrieb ohne Bewilligung. Letzteres ist keine Grauzone, sondern eine Straftat: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar, bei gewerbsmässigem Betrieb mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.

Bei den Portalbetreibern sieht man den Markteintritt deshalb nur in einer Richtung: Neue Domains erscheinen regelmässig, und sie verschwinden regelmässig wieder. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Wer heute einen Anbieter findet, der gestern nicht erreichbar war, hat keinen Markteintritt entdeckt, sondern ein Domain-Hopping.

Zwei Vorbehalte gehören in diesen Abschnitt, weil sie beide in der Diskussion regelmässig verschwimmen. Der erste: Neue Anbieter bewerben sich mit Merkmalen, die das Schweizer Angebot nicht hat, aber die Bewilligungsfrage entscheidet sich nicht an der Qualität der Seite. Der zweite: Die Sperrliste wächst seit 2019 um Hunderte Einträge, und trotzdem findet jede Suche einen neuen Namen. Das ist kein Beweis, dass die Sperre wirkungslos ist — sie verhindert den direkten Aufruf der bekannten Domains. Es ist ein Beweis, dass ein Domainname billiger ist als eine Bewilligung.

Die Rangliste: zwei bewilligte Veranstalter und zehn Namen im Vergleich

Wonach sich vergleichen lässt — und wo die Vergleichbarkeit endet

Ein Anbietervergleich in der Schweiz beginnt mit einer Prüfung, die in anderen Märkten nicht existiert: der Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten — die eine im Gebiet der Deutschschweizer Kantone, des Tessins und des Fürstentums Liechtenstein, die andere in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Alle weiteren Namen treten ohne Schweizer Bewilligung auf.

Die Tabelle ordnet ein, was sich überhaupt einordnen lässt. Die Spalte mit der ausländischen Bewilligung bleibt bei allen acht ausländischen Namen leer — nicht weil eine Angabe fehlt, die man nachliefern könnte, sondern weil eine ausländische Bewilligung in der Schweiz keine Geltung hat und deshalb nichts einordnet.

Plattform Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sportwetten unter dem Namen Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Sitz Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende
PowBet keine Schweizer Bewilligung —
Unibet keine Schweizer Bewilligung —
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung —
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung —
IviBet keine Schweizer Bewilligung —
myBet keine Schweizer Bewilligung —
BetLabel keine Schweizer Bewilligung —
Sportaza keine Schweizer Bewilligung —

Wer die acht Zeilen ohne Bewilligung liest, sieht eine Liste, die auf Vergleichsdaten wartet und keine bekommt. Das ist die Aussage der Tabelle: Bei acht von zehn Namen endet der Vergleich an der ersten Spalte.

Swisslos Sporttip: Bewilligung mit Vertragsgebiet, das den Wohnort entscheidet

Swisslos, genauer die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, und die Aufsicht liegt bei der Gespa.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.

Ein Online-Konto erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet, ab 18 Jahren, ohne bestehende Spielsperre, und nur einmal pro Person.

Zum Spielprogramm gehört mehr, als die Limitenliste vermuten lässt: Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1’000, für Systemwetten bei CHF 10’000. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.

Zur gesellschaftlichen Bilanz: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Die Sportwetten sind also der kleinere Teil des Reingewinns und im Vorjahresvergleich geschrumpft. Wer Swisslos als Geldmaschine beschreibt, die auf Kosten der Wettenden den Sport finanziert, beschreibt eine Bilanz, die so nicht existiert: CHF 109 Mio. sind innerhalb eines Reingewinns von CHF 562 Mio. eine Minderheit, und der Rückgang um CHF 13 Mio. deutet eher auf ein schrumpfendes Sportwettengeschäft hin als auf eines, das die Kassen füllt. Der Vergleich mit einem ausländischen Portal fällt hier zugunsten des Veranstalters aus — aber nicht, weil die Quoten besser wären, sondern weil der Ertrag zweckgebunden bleibt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Spiegelbild für die Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ihre Bewilligung ist ebenfalls eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa.

Für einen Wettenden aus Lausanne oder Genf ist die Wahl damit keine Wahl: Jouez Sport ist das Produkt seiner Region, Swisslos ist es nicht. Wer im Wallis wohnt und in Zürich arbeitet, hat zwei Adressen und muss sich an der Wohnadresse entscheiden — das Konto folgt dem Wohnsitz, nicht dem Arbeitsweg.

Die Verkaufsstellen sind der eigentliche Unterschied in der Fläche. 2’350 Annahmestellen in sechs Kantonen bedeuten ein Netz, das Sporttip in derselben Dichte nicht hat: Swisslos deckt mit seinem Vertragsgebiet die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein ab, die Loterie Romande sechs Kantone. Wer eine Wette bar an der Theke abgeben will statt online, vergleicht in Wahrheit zwei Vertriebsnetze, und das Netz entscheidet sich an der Kantonsgrenze, nicht am Angebot.

Was beide gemeinsam haben: dieselbe Aufsicht, dieselbe 72-Stunden-Wartezeit bei Limiten-Erhöhungen, derselbe Weg zur Spielsperre, dasselbe Verbot einer Auszahlung auf ein fremdes Konto. Der Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter ist deshalb ein regionaler Vergleich, kein qualitativer. Wer die Wahl zwischen beiden hätte — und die wenigsten haben sie — würde an der Fussballquote keinen relevanten Unterschied finden.

PowBet: ohne Bewilligung, und was das im Alltag bedeutet

PowBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Das Portal hängt nicht am Schweizer Sperrregister und bietet keinen Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was das für den Alltag heisst, lässt sich an drei Punkten festmachen. Wer sich dort sperren lassen will, tut das bei PowBet und nicht beim Schweizer Register — die Sperre wirkt dann genau dort und nirgends sonst. Wer einen Streit über eine abgerechnete Wette hat, führt ihn vor einer Stelle, die ausserhalb der Schweiz liegt, in einer Sprache, die nicht die eigene sein muss, nach einem Regelwerk, das niemand in der Schweiz prüft. Und wer einen hohen Gewinn erzielt, was der Punkt mit den steuerlichen Folgen ist, auf den die Steuerseite der Schweiz nicht vorbereitet ist: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nicht von der Verrechnungssteuer erfasst, aber die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, behandelt sie als volles Einkommen, unabhängig von der Höhe.

Ein Schweizer Sportwetten-Konto lässt sich nicht auf ein fremdes Konto auszahlen, und das ist kein Nachteil, den PowBet ausgleichen könnte. Das bewilligte System zahlt nur auf ein auf den Namen des Kontoinhabers lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Wer auf einem ausländischen Portal spielt, spielt ein System, in dem diese Selbstverständlichkeit nicht gilt — mit allen Folgen für anonyme Auszahlungswege, die hierzulande schlicht nicht existieren.

Unibet: ein bekannter Name, der in der Schweiz nicht zugelassen ist

Unibet operiert in der Schweiz ohne die erforderliche Konzession. Da der Anbieter keine Schweizer Bewilligung besitzt, findet das Schweizer Sperrregister keine Anwendung, und Spielende haben keinen Rechtsweg im Inland. Die zuständigen Stellen können die Domains auf die Sperrliste setzen, was zur DNS-Blockade durch Schweizer Internetanbieter führt.

Der bekannte Name ist hier die eigentliche Falle. Wer seit Jahren von Unibet liest, hält es für einen etablierten Anbieter in seinem Markt. In der Schweiz ist es einer ohne Zulassung, und die Bekanntheit ändert daran nichts. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz — und Unibet hat keine.

Die Verwechslung, die daraus entsteht, ist nicht harmlos. Eine Werbeanzeige für ein nicht bewilligtes Glücksspielangebot in der Schweiz ist strafbar und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Die Aufmerksamkeit, die ein solcher Name bekommt, sagt also nichts über seinen Status — im Gegenteil: Je sichtbarer ein nicht bewilligtes Angebot, desto eher berührt es die Grenze zur verbotenen Werbung.

N1 Bet: kein Eintrag im Register, kein Schweizer Rechtsweg

N1 Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Alle Folgen, die für ausländische Portale gelten, treffen auch dieses: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste und die DNS-Blockade durch Schweizer Telecom-Anbieter.

Bemerkenswert ist hier, wie leicht sich das Fehlen einer Bewilligung übersehen lässt. Die Sperrliste umfasste Ende 2025 bereits 671 Domains, und blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Ein Portal, das heute erreichbar ist, kann morgen blockiert sein. Wer sein Guthaben auf einer solchen Seite liegen lässt, hält einen Betrag auf einer Adresse, die von einem Tag auf den anderen unerreichbar werden kann — nicht durch sein Verhalten, sondern durch einen Beschluss, auf den er keinen Einfluss hat.

bet-at-home: der Name auf der Sperrliste

bet-at-home ist in der Schweiz nicht zugelassen und verfügt über keine entsprechende Bewilligung. Da keine Schweizer Lizenz vorliegt, ist das Portal nicht an das Sperrregister angeschlossen, und ein Rechtsweg im Inland ist ausgeschlossen.

Zwei Hinweise müssen zusammen gelesen werden, weil sie einander scheinbar widersprechen. Der erste: bet-at-home wird im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping ausdrücklich als Beispiel genannt — also als eine Marke, deren Domains blockiert wurden und die mit neuen Adressen wieder erscheint. Der zweite: Es gibt in der Schweiz kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettanbieter sperren. Was blockiert wird, ist die Adresse, nicht der Zahlungsweg. Wer also eine neue Domain findet, kann dort einzahlen. Das Aussperren per DNS ist ein Zugangshindernis, keine Absicherung gegen einen Verlust.

Der Hinweis ist der praktisch wertvollste dieses Abschnitts: Er zeigt, dass die Sperrliste und der Schutz des Guthabens zwei verschiedene Dinge sind. Wer auf einer gesperrten Seite Geld liegen hat, hat es nicht deshalb verloren, weil die Sperre wirkungslos wäre, sondern weil sie erst greift, wenn das Guthaben schon dort ist.

IviBet: keine Schweizer Aufsicht über die Spielregeln

IviBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine ausländische Bewilligung ist hier ohne Geltung, das Portal hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Der entscheidende Punkt ist die Asymmetrie der Spielregeln. Auf Schweizer Seite gibt es Regeln, die den Spielenden schützen und die der Veranstalter nicht einseitig ändern kann: Der Gewinnbetrag einer Wette folgt aus Einsatz mal Quote, Doppelrundungen inklusive; ein abgesagtes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird, macht die Einzelwette ungültig und der Einsatz geht zurück; im Kombinationssystem bekommt die betroffene Voraussage Quote 1.00. Diese Regeln sind Teil der bewilligten Bedingungen.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt nach dessen Regelwerk. Wie dort mit einer abgesagten Partie, einer strittigen Wertung oder einer verspäteten Wette umgegangen wird, steht in Bedingungen, deren Einhaltung niemand in der Schweiz prüft. Das ist kein Vorwurf an einen bestimmten Betreiber — es ist die Feststellung, dass der Vergleich an einer Stelle endet, an der man ihn braucht.

myBet: wo die Steuerrechnung anders aussieht

myBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Geltung, das Portal hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg.

Hier lohnt ein Punkt, der bei den wenigsten Anbietern mitgedacht wird: die Steuerfolge. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; ab dem 1.1.2026 liegt die eidgenössische Schwelle bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender bleibt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Anders bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Dessen Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil kein Schweizer Veranstalter im Spiel ist — dafür gibt es keine Schwelle, unter der sie steuerfrei bleiben. Die kantonale Praxis, etwa im Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der Anbieter ohne Bewilligung wird also steuerlich nicht milder, sondern härter behandelt, und wer klein gewinnt, zahlt dort auf jeden Franken Steuern.

Ob im Einzelfall Einkommenssteuer anfällt, hängt von der persönlichen Situation ab. Auskunft geben Steuerberatung oder kantonale Steuerverwaltung.

BetLabel: kein Sperrregister, keine Selbstsperre mit Wirkung

BetLabel tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Das Fehlen des Registeranschlusses ist bei einem Portal wie diesem der schwerwiegendste Punkt, und er wiegt schwerer, als er klingt. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos und Online-Casinos im Land. Wer an einer Spielsucht arbeitet und diesen Eintrag hat, ist in der regulierten Schweizer Welt geschützt. Bei einem Anbieter ausserhalb des Registers existiert dieser Schutz nicht: Eine Selbstsperre wirkt dort, wo sie ausgesprochen wird, und auf nichts sonst. Für Menschen mit einem problematischen Spielverhalten ist das der einzige Punkt, der eine echte Entscheidung ausmacht — und er fällt gegen jedes Portal ohne Schweizer Bewilligung aus.

Sportaza: ein Sonderfall nur in einem Punkt, der keiner ist

Sportaza tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, das Portal hängt nicht am Schweizer Sperrregister, und ein Schweizer Rechtsweg steht nicht offen.

Auch hier gilt, was für alle acht Portale dieser Liste gilt: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Regel. Der Unterschied liegt nicht im Angebot, sondern im Umfang der Liste. Acht ausländische Namen stehen hier, und keiner von ihnen hat einen besonderen Status innerhalb dieser Gruppe. Wer den Eindruck gewinnt, der letzte Eintrag sei der schwächste oder der stärkste, hat eine Rangfolge gelesen, die es nicht gibt. Alle acht sind in der Schweiz schlicht nicht zugelassen, und damit in der einzigen Kategorie, die hier zählt, identisch.

Was ein Anbietervergleich wirklich abbildet

Warum die Bewilligung die erste und einzige harte Trennlinie bleibt

Der Vergleich, den es in der Schweiz zu führen gibt, ist keine Rangliste mit zehn gleichwertigen Plätzen. Er ist eine Rangliste mit zwei Plätzen und acht Namen daneben, die bloss zeigen, wie viele Türen in dieser Marktordnung verschlossen sind.

Sobald die Bewilligungsfrage geklärt ist, wird die Vergleichbarkeit dünner, aber sie verschwindet nicht. Was bleibt: Limiten und Verlustschutz, Auszahlungswege und Fristen, der Umfang des Wettprogramms, die Quote. Und hier zeigt sich die zweite Erkenntnis des Vergleichs: Der grösste Teil dessen, was auf ausländischen Portalen als Wettbewerbsvorteil beworben wird, ist entweder hier gar nicht erlaubt oder in der Ertragsrechnung irrelevant.

Zwei Zahlen bleiben trotzdem als harte Vergleichspunkte stehen: Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1, und der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1’000. Wer eine Sporttip-Wette ausdrücklich als langfristige Anlage in eigener Sache versteht, wird an dieser Limite scheitern. Sie ist zwar eine Vertragsbedingung und keine gesetzliche Schranke, aber solange sie in den Bedingungen steht, ist sie die Zahl, gegen die man planen muss.

Was man tun kann, weil ein tagesaktuelles Angebot sich tatsächlich bewegt: die eigenen Suchbegriffe nicht mit dem Anbieterwunsch treffen. Wer nach einem Anbietervergleich sucht, findet zuerst Namen, die wenig oder kein Suchvolumen besitzen, dafür aber Domainnamen, die aus einem Vergleichsgedanken mehrere Varianten bilden. Die Liste der bewilligten Veranstalter ist kurz, und sie ist nicht umfangreich, weil sie ausläuft — Schweizer Suchvolumen zu «Sportwetten» und «Wetten» ist klein, der Schweizer Markt ist mit rund 8,9 Mio. Menschen und mit Wettverboten des Sportministeriums in den Wettbewerben selbst noch dazu verhältnismässig klein. Kurz: Die Nische ist klein, aber sie ist besetzt.

Was Sicherheit in der Schweiz wert ist — und was sie kostet

Sichere Sportwetten bedeuten in der Schweiz keine Garantie auf Gewinn. Sie bedeuten einen Veranstalter, der eine Bewilligung hat, dem Register angeschlossen ist, seine Regeln nicht willkürlich ändern kann und die Auszahlung nur auf ein auf den Namen des Kontoinhabers lautendes Konto vornehmen darf. Und beim Punkto Spielerschutz bedeutet es das, was im Abschnitt über Verlustlimiten und das Sperrregister steht: ein Veranstalter, der vor der ersten Wette eine Limite verlangt und eine Sperre in ein landesweites Register einträgt.

Diese Sicherheit hat einen Preis, und der Preis hat drei Komponenten. Die erste ist die Auswahl: zwei Veranstalter, je nach Wohnkanton faktisch einer. Die zweite ist das Wettprogramm: die geschlossene Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, ohne Corner- und Kartenmärkte, ohne Esports, ohne Trainingsläufe. Die dritte sind die Auszahlungsmodalitäten: zwei Gratis-Auszahlungen pro Jahr, danach gegebenenfalls 3 %, Bearbeitung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen, das nicht auszahlbar ist.

Kein Bonus im ausländischen Sinn gleicht diese drei Punkte aus. Der Grund steht im Werberecht: Für Gratisspiele oder Gratisguthaben braucht ein Schweizer Veranstalter die vorherige Zustimmung der Gespa — 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Zahl ist klein, und sie ist gewollt klein. Verboten ist zudem jede Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind. Es gibt keine Tageszeit, zu der das anders wäre, und eine Werbepause zu bestimmten Stunden existiert nicht. Wer also auf die Idee kommt, ein Schweizer Angebot fehle es nur an Bonusdichte, misst mit einem Massstab, den der hiesige Markt bewusst nicht anlegt.

Recht und Regulierung: was ausserhalb der Bewilligung nicht existiert

Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz — und was das für den Rechtsweg heisst

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung erfordert eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Der Teil des Satzes, der einem ausländischen Portal den Boden entzieht, sind die vier Wörter «gilt nur in der Schweiz». Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung. Was sie anderswo erlaubt, erlaubt sie hier nicht, und umgekehrt schützt sie hier niemanden. Wer mit einem ausländischen Anbieter streitet, hat keinen Schweizer Rechtsweg. Er hat den Rechtsweg des Landes, in dem der Anbieter seinen Sitz angibt, in der Sprache dieses Landes, nach dessen Verfahrensregeln, und nur wenn er den Weg überhaupt findet.

Der Unterschied zwischen den zwei bewilligten Veranstaltern und den acht Portalen ist damit gut fassbar. Bei den ersten ist der Rahmen gesetzlich: Schweizer Aufsicht, Schweizer Regeln, Schweizer Abwicklung. Bei den zweiten ist er vertraglich: Hausregeln eines Unternehmens, dessen Einhaltung in der Schweiz niemand prüft. Und bei den zweiten fehlt der Anschluss an das Sperrregister — sodass auch der eine Schutz nicht greift, den ein Spielender selbst herbeiführen kann.

Warum ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa stehen

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren; geregelt ist das in den Artikeln 86 bis 93 des Geldspielgesetzes. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.

Der Grund, warum diese Liste überhaupt existiert, ist die Kombination aus einem Verbot, das sich nicht durchsetzen lässt, und einer Aufsicht, die es trotzdem muss. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung lässt sich nicht schliessen. Er lässt sich nur unerreichbar machen. Das ist der Grund, warum die Liste wächst und warum sie unvollständig bleibt: Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt, und das Domain-Hopping ist die Antwort des Marktes auf die Sperre. Wichtig ist die Folge für den Spielenden: Steht eine Seite auf der Liste, heisst das nicht, dass jeder Zahlungsweg verschlossen ist. Es gibt in der Schweiz keine Regelung, mit der Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Anbieter unterbinden. Die Sperre trifft die Adresse, nicht das Geld. Wer bei einem Anbieter steht, der auf der Liste steht — oder es morgen tun wird —, sieht sich mit dem Hindernis konfrontiert, das im Abschnitt zur Auszahlung steht: Ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto auf den eigenen Namen ist etwas, das das bewilligte System beim Auszahlungsvorgang zwingend verlangt.

Zum Schluss ein Wort zu dem Satz, der in jeder Diskussion über ausländische Wettseiten fallen muss, weil er in beide Richtungen falsch benutzt wird. Der Spielende wird nicht bestraft, wenn er bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung setzt. Bestraft wird die Veranstaltung: Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar, bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Der Grund für die Vorsicht liegt nicht in einer Strafbarkeit des Spielenden, sondern darin, dass in einem Verfahren gegen den Anbieter Einsätze und Gewinne eingezogen werden können. Das Risiko ist also kein Strafrisiko, sondern ein Guthabenrisiko — und das ist meist das entscheidende.

Warum es bei zwei bewilligten Veranstaltern keinen Basar der «seriösen Anbieter» gibt

Eine Liste «seriöser Sportwettenanbieter» für die Schweiz fällt kurz aus. Nicht, weil die Prüfung streng wäre, sondern weil die Zahl der Bewilligungen begrenzt ist: Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide unterstehen derselben Aufsicht, beide tragen denselben Rechtsbegriff der Veranstaltungsbewilligung, beide sind Grossspiele nach dem Geldspielgesetz.

Was daraus für einen Vergleich folgt, ist wichtig, weil die Frage «welcher Anbieter ist der beste» eine Rangfolge erwartet, die es auf der harten Ebene gar nicht geben kann: Die Bewilligung ist bei beiden identisch, die Aufsicht ist bei beiden identisch, die Schutzmechanismen sind bei beiden identisch. Der Unterschied ist ein geografischer.

Die Wahl, die man heute trifft, ist also keine Wahl zwischen Anbietern, sondern die Entscheidung, ob man einen Schweizer Veranstalter mit den Kantonen als Begünstigte nimmt oder einen ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Schutz. Ein Blick auf die anderen Grossspiele derselben Veranstalter lohnt sich, weil er den Massstab setzt: Der Swisslos-Reingewinn von CHF 562 Mio. floss 2025 an kantonale Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz, und die Lotterien und Sportwetten zusammen sind das, was diesen Betrag erzeugt. So viel Geld fliesst nur, wenn es oben nicht anders verteilt wird. Das ist der Unterschied zwischen einem Markt, der zwei Veranstalter mit gemeinnützigem Auftrag kennt, und einem, der aus zehn Marken besteht, von denen keine einen Sitz in der Schweiz hat.

Anbieter im Vergleich: die zehn Plätze und ihr Preis

Wer in der Liste überhaupt eine Bewilligung hat

Die Kürze der Liste ist ihre wichtigste Information. Zwei Namen tragen eine Schweizer Bewilligung, acht nicht. Innerhalb der acht ist keiner besser oder schlechter als der andere, weil keiner die Bedingung erfüllt, um über die Qualität hinaus überhaupt bewertet zu werden. Der Nächste, der einen Vergleich nach Quote, Auszahlungsgeschwindigkeit oder Bonusdichte nahelegt, ist der Zwölfte.

Dieser Abschnitt ordnet deshalb nur eine Sache: Wer wohin darf und warum. Alles Weitere folgt aus der Bewilligung und nicht aus dem Programm.

Anbieter Status in der Schweiz Wo das Konto möglich ist
Swisslos Sporttip bewilligt Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, dazu Tessin und Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt Westschweizer Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS
PowBet keine Bewilligung kein Schweizer Konto, kein Schweizer Rechtsweg
Unibet keine Bewilligung kein Schweizer Konto, kein Schweizer Rechtsweg
N1 Bet keine Bewilligung kein Schweizer Konto, kein Schweizer Rechtsweg
bet-at-home keine Bewilligung kein Schweizer Konto, kein Schweizer Rechtsweg
IviBet keine Bewilligung kein Schweizer Konto, kein Schweizer Rechtsweg
myBet keine Bewilligung kein Schweizer Konto, kein Schweizer Rechtsweg
BetLabel keine Bewilligung kein Schweizer Konto, kein Schweizer Rechtsweg
Sportaza keine Bewilligung kein Schweizer Konto, kein Schweizer Rechtsweg

Was die zehn Namen über die Vergleichbarkeit sagen

Wer zehn Namen nebeneinander sieht, sucht instinktiv nach dem Unterschied zwischen ihnen. Der Vergleich legt offen, dass der Unterschied zwischen acht davon null beträgt, und zwar in der einzigen Spalte, die erheblich ist. Das ist kein Datenmangel, sondern das Ergebnis der Prüfung.

Und es erklärt, warum Suchanfragen nach Angeboten mit Paypal oder Paysafecard ins Leere laufen, soweit sie bewilligte Schweizer Veranstalter betreffen. Wo die bewilligten Angebote liegen, steht in deren eigenen Bedingungen, und die Formen sind schmal, weil die Bewilligung sie schmal hält. Wer eine konkrete Zahlungsart prüfen will, schaut in die Bedingungen des Veranstalters und nicht in einen Vergleich, der acht Namen ohne Schweizer Bewilligung führt.

Für einen Vergleich braucht es zwei Dinge: mehrere Bewilligungen und messbare Unterschiede. Beides existiert in der Schweiz nur eingeschränkt. Die Konsequenz daraus ist keine Resignation, sondern eine Verschiebung des Blicks: von der Rangliste der Namen zur Rangliste der Bedingungen. Wer den Höchsteinsatz, das Sperrregister und den Auszahlungsweg kennt, kennt mehr über seinen Anbieter als jeder, der zehn Markennamen auswendig gelernt hat.

Rechenbeispiel: was eine Wette auf einen Markt tatsächlich zurückbringt

Zwei Zahlen stehen hier nebeneinander, und sie erzählen sehr unterschiedliche Geschichten.

Die erste ist die einfache. Ein Einsatz von CHF 100 auf eine Quote von 2.10 bringt bei einem Treffer CHF 210 zurück; der Nettogewinn beträgt CHF 110. Bei einer Kombinationswette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote, und der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal dieser Gesamtquote. Auf dem Wettschein wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer eine Kombination aus vier Voraussagen mit je 1.90 spielt, kommt auf eine Gesamtquote von rund 13.03 — aus CHF 10 Einsatz werden rund CHF 130, davon CHF 120 Nettogewinn.

Die zweite ist die unangenehme, und sie betrifft nicht eine einzelne Wette, sondern jede. Ein illustrativer Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 erreicht einen Quotenschlüssel von gerundet 95 % und damit eine Marge von rund 5 %, unter der Annahme, dass nur der Einsatz gesetzt wird und beide Ausgänge gleich behandelt werden. Auf einen Umsatz von CHF 1’000 gerechnet ergibt das im statistischen Mittel ungefähr CHF 50, die an den Veranstalter gehen, und zwar unabhängig davon, wie viele der Wetten getroffen haben. Das ist eine Schätzung über viele Wetten und kein Ergebnis für einen einzelnen Wettschein — genau das ist der Punkt. Ein einzelner Abend kann deutlich besser ausgehen; die Marge holt sich ihr Geld über die Menge.

Wer beides zusammenliest, versteht, warum die Quotendifferenz zwischen zwei Anbietern wichtiger ist als das Angebot daneben. Die Rundung auf 5 Rappen ist im Einzelfall ein Detail — bei einem Betrag nahe der Grenze kann sie bis nahezu fünf Rappen ausmachen. Multipliziert über ein Wettjahr ist sie eine Zahl, die niemand addiert, weil sie auf jedem einzelnen Wettschein verschwindet. Genau deshalb ist sie ein gutes Beispiel für den Massstab dieser Seite: Der Preis des Wetten liegt in den Bestandteilen, die man nach dem Bestätigen nicht mehr sieht.

Bei jedem Vergleich gilt ausserdem: Die Quoten, mit denen gerechnet wird, bewegen sich. Definitionen, Rundungen und Regeln bleiben. Wer heute einen Markt mit einem bestimmten Quotenschlüssel vorfindet, findet morgen an derselben Stelle eine andere Kombination — aber der Mechanismus bleibt derselbe, und er ist der einzige Teil des Angebots, der sich vor der Wette nachrechnen lässt.

Wenn die Regel selbst zur Kostenzelle wird

Die kantonal vorgegebene 72-Stunden-Wartezeit bei der Erhöhung der Verlustlimite, die Sperre, die im Register steht und nicht im Menü — das sind Fälle, in denen eine Regel mehr wert ist als eine Quote.

Der Schweizer Ansatz hat Kosten für den Anbieter: Er kann sein Produkt nicht so aggressiv gestalten wie ein Portal ohne Bewilligung, keine Rabatte auf Einsätze nachschieben, keine Rückschreibung von Limits. Für den Spielenden sind diese Kosten der Vorteil. Die Regel, die das eigene Handeln bremst, ist das, was in einem Markt mit einem beschränkten Fähigkeitsangebot zählt.

Der Unterschied zwischen einem Schweizer Sporttip-Wettschein und einem Wettkonto auf einer beliebigen ausländischen Seite lässt sich auf eine Zahl reduzieren: den Quotenschlüssel. Was den Schweizer Veranstalter strukturell teurer macht als die Portal-Konkurrenz, ist nicht die Quote — es ist die Auflage, die er nicht umgehen darf.

Bemerkenswert ist, dass keine dieser Auflagen beworben wird. Swisslos nennt die 72 Stunden und die Oberlimite von CHF 1’000 für unter 21-Jährige in den Bedingungen, nicht in der Werbung. Die vergleichende Werbung mit Limiten wäre faktisch der beste Werbetext, den Swisslos schreiben könnte, und die Werberegeln selbst verbieten einen grossen Teil davon. Limiten sind kein Verkaufsargument. Sie sind die Auflage.

Das ist die Asymmetrie, mit der ein Spielender umgeht, ob er will oder nicht. Der Bonus ist sichtbar, die Marge ist es nicht. Die Bewilligung ist nachprüfbar, die ausländische Domain ist es nicht. Und die 72 Stunden Wartezeit steht in einer Bedingung, die man erst liest, wenn man sie braucht.

Häufig gestellte Fragen 2026

Wer ist der beste Sportwetten-Anbieter in der Schweiz?

Ein «bester» lässt sich nur innerhalb des bewilligten Rahmens bestimmen, und dort gibt es zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Wer dort wohnt, hat faktisch einen Veranstalter. Bewilligung, Aufsicht und Schutzmechanismen sind bei beiden identisch, der Unterschied liegt allein in der Region.

Welche Sportwetten-Anbieter gibt es in der Schweiz mit gültiger Bewilligung?

Genau zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide tragen eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt; eine längere Liste bewilligter Wettanbieter existiert nicht.

Worin unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Jouez Sport sind entsprechende Einsätze in den vorliegenden Veranstalterunterlagen nicht belegt.

Warum erscheinen ausländische Wettseiten auf der Sperrliste der Gespa?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telecom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Fassung stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Diese Seiten haben keine Schweizer Bewilligung. Blockierte Domains werden innert Stunden durch neue Adressen ersetzt, weshalb die Liste nie vollständig bleiben kann.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Aus CHF 100 Einsatz auf Quote 2.10 werden bei einem Treffer CHF 210, der Nettogewinn beträgt CHF 110.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen; die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»