Zwei Bewilligungen, zehn Namen: der Schweizer Wettmarkt und seine Rechnung

Updated Oktober 2026
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Mehrere Skier und Stöcke lehnen ordentlich in einer Reihe an der Holzwand einer Berghütte, vor dem Fenster liegt Schnee.

Die Schweiz hat genau zwei bewilligte Anbieter für Sportwetten. Das ist kein Marktversagen, das ist der Markt — und wer das einmal begriffen hat, vergleicht nicht mehr Banner, sondern Kosten.

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Stand: Oktober 29, 2026. Bewilligungen und Angaben geprüft gegen die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa sowie die Spielregeln und Teilnahmebedingungen der Veranstalterinnen.

Was der Schweizer Spielerschutz den Spielenden kostet

Der Schutz, den die Schweiz ihren Wettenden gibt, ist nicht gratis zu haben. Man bekommt ihn nur innerhalb eines Vertragsgebiets, nur mit Wohnsitz darin, nur ab 18 Jahren und nur über ein Konto, das auf eine geprüfte Identität lautet. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten gesetzt werden: für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Gesenkt wird sofort, erhöht erst nach 72 Stunden.

Das ist die eigentliche Nachricht über diesen Markt. Wer sein Limit nach oben ziehen will, muss drei Tage warten, bis er darf. Wer es nach unten zieht, darf es auf der Stelle. Die Regel ist asymmetrisch gebaut, und zwar absichtlich — in einem System, in dem der Anbieter seine Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern darf, ist das eine der wenigen Stellen, an denen die Bremse schneller greift als das Gaspedal.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Tal an einem klaren Morgen, über den Dächern liegen Nebelschwaden und hohe Gipfel.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Hier finden sich weitere Informationen zur Gesetzeslage.

*Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.*

Bei Swisslos lässt sich der Zugang zusätzlich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist ein scharfes Werkzeug, weil es über einen Veranstalter hinaus wirkt und nicht mit einem Anruf beim Support verschwindet. Die Aufhebung einer freiwilligen Sperre ist frühestens nach drei Monaten möglich, und eine Fachstelle ist daran beteiligt.

Was der Leser dafür zahlt, ist selten ein Frankenbetrag. Es ist Geschwindigkeit. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kennt kein solches Register, keine Mindestwartefrist, keinen Kontozwang. Das ist kein Vorteil, es ist der Verzicht auf den einzigen Mechanismus, der in der Schweiz tatsächlich anbietergrenzenübergreifend greift. Wer sein Sporttip-Limit auf CHF 200 im Monat stellt und zehn Minuten später im Casino mit derselben E-Mail-Adresse auflädt, hat nichts gewonnen.

Der Kontozwang beginnt bereits bei der Anmeldung. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist Mühe, und genau diese Mühe macht anonymisiertes Spielen unmöglich.

Sperrliste und Zugangssperre: was ein blockiertes Angebot wirklich kostet

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt das Domain-Hopping, führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele an und listet bet365. Die 671 Einträge sind deshalb kein Zustand, sondern eine Momentaufnahme. Eine Seite, die heute nicht lädt, lädt morgen unter anderem Namen.

Damit ist die Zugangssperre kein Sicherheitsnetz, sondern eine Schranke mit offener Flanke. Sie verhindert den bequemen Weg, nicht den Weg. Wer eine ausländische Seite erreichen will, erreicht sie. Was dabei verloren geht, steht nicht auf der Seite selbst: kein Schweizer Rechtsschutz, kein Sperrregister, keine Aufsicht — und wer sein Guthaben auszahlen lassen will, verhandelt mit einem Unternehmen, das keiner Schweizer Stelle Rechenschaft schuldet.

Der Spielende selbst macht sich dabei nicht strafbar; das hält das Bundesamt für Justiz fest. Strafbar ist die Veranstaltung. Art. 130 BGS stellt das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung unter Strafe: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spieler wird nicht verfolgt, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das Risiko ist damit kein offenes, das man beim Wetten sieht, sondern ein stilles, das erst auffällt, wenn etwas schiefgeht.

Wovon eine Bewilligung abhängt und was sie nicht leistet

Die Rechtslage ist schmal. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) beaufsichtigt. Die Gespa ist nicht die ESBK — die ESBK beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto verlangt Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Geschäftsgebiet des Veranstalters. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Bewilligt heisst nicht billig. Der Preis der Bewilligung ist ein geschlossener Markt, und der Reingewinn geht an die Kantone und an gemeinnützige Zwecke (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Die Marge des Wettenden ist damit auf der einen Seite ein Kostenposten und auf der anderen eine Finanzierungsquelle — beides gleichzeitig, und wer das eine ohne das andere erzählt, erzählt die Hälfte.

Grundlagen: der Buchmacher als Geschäft mit eingebauter Marge

Wer wettet, wettet gegen eine einzige Sache: eine Zahl, die in jeder Quote steckt. Der Buchmacher setzt Quoten, rechnet in jede eine Marge ein und nimmt Wetten an. Diese Marge zahlt der Spielende, und er zahlt sie bei jeder Wette.

Die Auszahlungsseite lässt sich aus den Bedingungen von Sporttip ablesen: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Und die Einzahlungsseite? Die ist das, was fehlt.

Ein alter Holztresen mit einem Notizbuch und einem Taschenrechner in warmem Lampenlicht, Regale im Hintergrund.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Ein Beispiel für die Marge muss ich nicht erfinden. Ein Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten ist ein gängiges, gut vergleichbares Marktbild. Die Quotenschlüssel-Formel 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂) ergibt hier 1 ÷ (0,5263 + 0,5263), also 0,95. Anders gesagt: Rund 95 % der Einsätze fliessen an die Wettenden zurück, die restlichen 5 % bleiben beim Anbieter. Das ist ein Band, keine feste Zahl — es verschiebt sich mit jeder Quotenstellung. In einem stark gehandelten Markt bewegt es sich zum unteren Rand, in einem Nischenmarkt mit dünnem Orderbuch nach oben, weil der Buchmacher für das Risiko einer schiefen Verteilungsseite bezahlt sein will. Eine Schweizer Veranstalterin mit geschlossenem Angebot hat ausserdem weniger Anlass, um eine 5-Prozent-Marge zu ringen, als ein ausländischer Buchmacher in einem Preisausschreiben gegen zehn Konkurrenten.

Der Quotenschlüssel ist deshalb die einzige Kennzahl, die sich aus jedem Wettangebot wirklich herausziehen lässt. Zwei Quoten ablesen, beide Kehrwerte addieren, den Kehrwert nehmen — die Rechnung dauert zwei Minuten und macht aus einem Angebot eine Zahl. Wer das zweimal gemacht hat, sieht beim nächsten Banner nicht mehr die Summe, sondern die Kosten dahinter.

Quotenvergleich: wann eine Zahl überhaupt etwas zählt

Ein Quotenvergleich ergibt nur Sinn, wenn der Markt auf beiden Seiten identisch ist. Die Quote auf ein Dreiweg-Ergebnis ist ein anderer Preis als das Handicap derselben Partie, und eine Kombiwette multipliziert die Marge mit jeder hinzugefügten Voraussage. Wer zwei Anbieter über den Quotenschlüssel vergleicht, muss dieselben zwei oder drei Ausgänge desselben Ereignisses gegenüberstellen — sonst vergleicht er Marge mit Rauschen.

Die Schweizer Veranstalterin hält das Angebot eng. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa 90 Minuten Fussball) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist kein Fussnotendetail, sondern ein Preisunterschied. Wer auf den Pokalsieger setzt, ohne zu wissen, ob die Nachspielzeit mitzählt, setzt auf etwas anderes als der Markt danach.

Dazu kommt die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur im Programm, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, und Trainingsläufe stehen nie darauf. Ecke- und Kartenmärkte sucht man vergebens, und einen Esport-Abschnitt gibt es nicht. Nur Sportereignisse sind bewerbbar — Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Genau hier liegt die Schwierigkeit eines Quotenvergleichs zwischen Schweizer und ausländischen Anbietern. Der Schweizer Katalog ist abschliessend, und das ist Stärke und Grenze zugleich. Wer ein Handicap in der zweiten Liga sucht, findet es vielleicht nicht. Wer einen Kartenmarkt sucht, findet ihn nicht. Ein ausländischer Anbieter kennt diese Liste nicht — und damit auch nicht die Kontrolle, die sie bedeutet.

Kombiwetten, Boosts und was sie am Ende kosten

Kombiniert wird bei Sporttip mit Bedingungen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt die Veranstalterin eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Fehler des Buchmachers, der zur Annullierung führt, ist keine Kulanz — es ist ein Vertrag, der im Nachhinein verschwindet.

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist eine der wenigen Stellen im Schweizer Angebot, an denen eine Mehrheit von Voraussagen mehr als kosmetisch belohnt wird. Die Bedingung ist die Hürde: Fünfzehn Favoriten mit mindestens 1.50 sind eine Kombination, die öfter scheitert, als die Vervielfachung des Nettogewinns vermuten lässt.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost als Grund nimmt, seine Position früh zu schliessen, verliert den Boost — und das ist die wichtigere Hälfte des Satzes.

Sportarten, Ligen und Turniere im Programm

Das Sportprogramm steht auf der Liste, und diese Liste ist kurz: Fussball über die relevanten Wettbewerbe, Eishockey, Handball, Boxen und weitere Sportarten. Esports steht nicht darauf. Wer auf einen esportlichen Wettbewerb setzen will, wird bei keiner bewilligten Schweizer Veranstalterin fündig.

Livewetten sind erlaubt, prematch und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Was der Livewetter wissen muss, ist weniger die Rechtslage als die Wertung. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Das ist ein versteckter Cut-off: Wer im entscheidenden Moment noch auf dem Auslöser ist, wird nicht immer bezahlt. Wer live wettet, sollte den Stream parallel laufen haben und die Reaktionszeit der Plattform kennen.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Das ist ein Verkauf, kein Geschenk: Wer die Position schliesst, tauscht Risiko gegen weniger Geld. Und der Boost verfällt dabei, wie oben beschrieben.

Neue Buchmacher: in der Schweiz gibt es keinen Bewilligungszuwachs

Neue Buchmacher wird es hier nicht geben, wenn «neu» eine neue Bewilligung meint. Der interkantonale Rahmen nennt zwei Veranstalterinnen, und daran ändert ein junger Marktname nichts. Wer ein neues Angebot mit Schweizer Bewilligung sucht, sucht etwas, das nicht existiert.

Was es gibt, ist ein wechselnder Kreis ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind neu im Sinne des Marktes, aber sie sind keine neuen Aufsichtsfälle — sie stehen von Anfang an ausserhalb des Schweizer Systems. Die Sperrliste macht dabei sichtbar, wie schnell dieser Kreis sich erneuert: Domain-Hopping innerhalb von Stunden, nachgezogene Listen, alternative Adressen. Ein junges ausländisches Angebot ist deshalb kein Beleg für einen dynamischen, fairen Markt, sondern womöglich nur ein Beleg für die Geschwindigkeit, mit der Domainnamen nachgelegt werden.

Dazu kommt die steuerliche Seite, die viele erst nach der ersten Auszahlung interessiert. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Die kantonale Schwelle weicht ab — die richtige Formulierung lautet je nach Kanton, niemals eine einzelne Kantonszahl. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert dagegen nicht. Für die eigene Situation ist der Gang zur kantonalen Steuerverwaltung oder zum Steuerberater die einzige belastbare Antwort.

Wie die Rangliste zustande kommt: Bewilligung vor Quote

Verglichen werden zehn Anbieter. Zwei davon haben eine Schweizer Bewilligung, acht haben sie nicht. Die Kriterien sind bewusst kostenorientiert, weil ein geschlossener Markt nur in dieser Dimension sinnvoll zu bewerten ist: Wer eine Bewilligung hat, spielt nach den Regeln des Standorts, wer keine hat, spielt nach seinen eigenen.

Zulassung und Aufsicht. Wer über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS verfügt, steht unter der Aufsicht der Gespa. Wer keine hat, untersteht einer anderen Jurisdiktion. Die Bewilligung ist entweder vorhanden oder nicht; ein Zwischenzustand existiert nicht.

Ausgestaltung der Limiten. Zwei Zahlen entscheiden: Mindest- und Höchsteinsatz. Bei Sporttip reicht die Spanne von CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette bis zu einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 für eine solche Wette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Verhältnis zur Sperrliste. Nicht gesperrt zu sein, bedeutet nicht automatisch bewilligt zu sein — es kann auch heissen, dass die Aufsicht die Domain noch nicht erfasst hat. Auf der Sperrliste zu stehen ist dagegen ein eindeutiges Signal: Die Domain wurde nicht wegen schlechten Kundenservice blockiert, sondern wegen fehlender Bewilligung.

Transparenz der Bedingungen. Die Bedingungen der zwei Schweizer Veranstalterinnen sind öffentlich, detailliert und fortlaufend versioniert. Wer eine Bewilligung nach dem BGS nutzt, weiss, welche Regeln gelten, und kann sie nachlesen. Ein ausländischer Anbieter schreibt seine Bedingungen selbst, und welche davon in einem Streitfall vor einem Schweizer Gericht Bestand hätten, ist eine offene Frage.

Kosten des Zahlungswegs. Die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen mit klaren Fristen ist ein Merkmal regulierter Anbieter. Bei Swisslos gilt zusätzlich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer Gratisguthaben einlöst, bekommt es nicht als Geld zurück. Das ist die wichtigste Zeile in jedem Bonus-Kleingedruckten.

Wohin das Geld fliesst: Einzahlung, Verrechnungssteuer und öffentlicher Zweck

Die Zweckbindung ist der Schweizer Sonderfall. Der Reingewinn aus den Grossspielen geht an die Kantone und an gemeinnützige Zwecke (Art. 125 BGS) — bei Swisslos für 2025 CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Die Marge des Spielers ist hier also nicht nur ein Kostenposten, sondern zugleich eine Einnahmequelle für kantonale Aufgaben und die Sportförderung. Das kann man mögen oder nicht; es ist das Gegenstück zur fehlenden Konkurrenz. Der Wettende zahlt auf der einen Seite und finanziert auf der anderen mit. Wer im Ausland wettet, zahlt seine Marge ebenfalls — nur fliesst sie dann woandershin, und der Sport in seinem Kanton sieht davon nichts.

Auszahlungen: die drei Stellen, an denen das Geld weniger wird

Der Weg vom Gewinn zum Geld auf dem Konto ist kurz, und in ihm stecken drei Kostenstellen: eine Frist, eine Freigrenze, eine Kommission.

Bei Sporttip werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Das ist schnell und läuft innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ablauf des Ereignisses, nicht nach einem manuellen Kassenlauf.

Aus dem Wallet wird es komplizierter. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Drei Prozent klingen harmlos, sind aber ein Vielfaches der Marge eines einzelnen Marktes — und sie treffen genau den aktiven Spielenden, der monatlich auszahlt, nicht den Gelegenheitsnutzer, der zweimal im Jahr sein Guthaben abholt. Wer sein Geld im Wallet liegen lässt und von dort weiter wettet, hat es nicht ausgezahlt, sondern nur verschoben.

Auszahlungen erfolgen nur auf ein Konto auf eigenen Namen; das folgt aus Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme und Krypto-Auszahlungen existieren bei regulierten Schweizer Wetten nicht, und Kredite an Spielende sind nach Art. 75 Abs. 1 BGS unzulässig. Wer Krypto oder anonyme Einzahlungen sucht, findet sie nur bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Dieses Muster wiederholt sich: Die Bequemlichkeit liegt im unregulierten Bereich, die Sicherheit im regulierten, und kombinierbar sind sie nicht. Ein Krypto-Buchmacher ist nicht dadurch reguliert, dass er Krypto im Namen führt. Der Preis des Wechsels wird erst sichtbar, wenn etwas schiefgeht.

Einzahlungswege: PostFinance Pay und der Einzahlungsschein

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist ein schmaler Kanal, kein universaler. Andere Wege stehen daneben, aber nur nach Massgabe der Bedingungen der Veranstalterin, und eine anonyme Einzahlung ist ohnehin ausgeschlossen: Die Einzahlung setzt die Identität voraus, die ein Bank- oder Postkonto mit sich bringt.

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese beiden Zahlen sind die, die der kleine Spieler merkt: Für eine Wette mit CHF 1 Einsatz ist CHF 20 die untere Schwelle, und wer im Monat mehr aufladen will als CHF 10’000, kann es nicht.

Paysafecard, PayPal, Trustly oder Neteller sind bei den Schweizer Veranstalterinnen keine Zahlungswege, die in ihren Bedingungen genannt werden. Wer solche Wege braucht, wird im bewilligten Schweizer Angebot nicht fündig. Was der Anbieter akzeptiert, ist Sache des Anbieters — und die Wahl der Zahlungsmethode ist eine der wenigen Entscheidungen, bei denen ein Wettender zugleich über seine Bequemlichkeit und über seinen Rechtsschutz entscheidet.

Verlustlimiten, Pausen und die gemeinsame Spielsperre

Spielerschutz ist in der Schweiz keine Werbebotschaft, sondern eine Vorgabe mit Zähnen. Beim bewilligten Veranstalter müssen die Spielenden vor der ersten Wette Verlustlimiten setzen; Senken wirkt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden, und für Personen unter 21 gilt eine eigene Obergrenze. Der Anbieter ist verpflichtet, etwas zu verlangen, das gegen den kurzfristigen Impuls arbeitet. Nach dem Gesetz gilt für die Erhöhung eine Frist von 24 Stunden (Art. 87 VGS); die Schweizer Veranstalterinnen setzen in ihren Bedingungen 72 Stunden an.

Das zweite Werkzeug ist die Spielsperre (Art. 80–82 BGS): die Sperrung überschuldeter oder suchtkranker Personen sowie die Selbstsperre, eingetragen in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich frühestens nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten müssen die Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Ein Vorbehalt für alle, die sich auf den Schutz verlassen: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz am Schalter erwartet, sollte sich darauf nicht verlassen. Im Online-Kanal greift die Prüfung strenger, aber auch sie ist eine Momentaufnahme.

Gratisguthaben, Kombiboost und der Preis der Bedingungen

Ein Schweizer Veranstalter darf Boni nicht einfach verschenken. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist die entscheidende Zahl zur Bonusfrage: In einem Markt, in dem jeder Bonus einzeln bewilligt werden muss, sind die Angebote zwangsläufig klein und selten.

Wer die Bonuslandschaft internationaler Buchmacher kennt, sieht hier eine Geschwindigkeitsbremse. Kein 100-Prozent-Bonus, keine endlosen Gratiswetten, keine Einzahlungsmatratzen auf dem Banner. Was bleibt, sind Bonusmechaniken im Produkt: der Kombiboost sowie Quoten- und Profitboosts, alle auf Online-Wetten beschränkt, alle in Einsatz und Erhöhung limitiert, alle mit Verfall bei Cash-Out. Wer einen Boost nutzt und dann auscasht, hat den Boost verspielt. Hier zahlt sich sparsamer Umgang mit dem Bonus aus, und wer einen Boost als Grund nimmt, früh zu schliessen, tauscht ihn gegen weniger Geld ein.

Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Wer es nutzt, spielt mit Geld, das nur an einem Ort etwas wert ist: dort, wo es geschenkt wurde. Ein Weg zur Auszahlung führt über Gratisguthaben nicht. Wer Bonusbedingungen beurteilen will, liest deshalb das Kleingedruckte, das den Ertrag regelt — nicht die Zahl im Banner.

Bonus mit Einzahlung, Bonus ohne Einzahlung: was die Schweizer Bedingungen zulassen

Der klassische Buchmacher-Bonus ohne Einzahlung entsteht aus einer Lücke im Marketing. In der Schweiz ist diese Lücke enger, weil jeder Bonus eine Zustimmung braucht. Angebote, die mit «ohne Einzahlung» werben, kommen deshalb selten von einer Schweizer Veranstalterin.

Ein Bonus mit Einzahlung hängt an Bedingungen: Einsatz, Quote, Frist, Bonusart, Auszahlungsbeschränkung. Wie schwer ein Bonus wiegt, hängt damit weniger an der ausgelobten Summe als an dem, was im Kleingedruckten steht. Als freies Geld gelesen, zahlt er sich nicht aus; als Marketing gelesen, spart er die Enttäuschung. Und weil Gratisspielguthaben bei Swisslos nicht auszahlbar ist, bleibt ein Teil des Bonus ohnehin im System.

Prognosen, Form und Statistik: was eine Quote wirklich aussagt

Weil in jedem Markt eine Marge steckt, ist eine Quote nie die volle Auszahlung, die ein Ereignis nach Einschätzung des Anbieters einbringen würde. Sie ist es abzüglich des Hausvorteils. Damit ist auch der beliebte Umkehrschluss von der Quote auf einen WM-Favoriten oder EM-Favoriten mit Zusatzannahmen belastet, die selten ausgesprochen werden.

Eine Value-Wette ist ein Konzept, kein System. Sie liegt vor, wenn die Quote eines Anbieters über der Quote anderer Anbieter für dasselbe Ereignis liegt und diese Reihe einen echten Referenzwert bildet. Da die Schweiz nur zwei bewilligte Anbieter hat, ist der lokale Referenzwert dünn. Der Vergleich mit ausländischen Anbietern ist zulässig, hat aber einen Haken: Ein ausländischer Anbieter trägt nicht nur eine andere Marge, sondern auch eine andere Bewertung des Ausgangs, und die Quote spiegelt beide. Ein Quotenvergleich ohne Vergleich der Bedingungen bleibt unvollständig.

Ein Satz muss trotzdem stehen, auch wenn er selbstverständlich klingt: Kein Tipp ist sicher, und Wetten sind kein Einkommen. Eine Quote ist ein Preis, keine Prognose. Form und Statistik verbessern die Einschätzung, nicht das Ergebnis einer einzelnen Wette. Wer wettet, um eine Einkommenslücke zu schliessen, folgt einer Erwartung, die die Rechnung aus Quote und Wahrscheinlichkeit nicht hergibt.

Wie sich das Netto-Ergebnis zusammensetzt

Wer rechnen will, kommt an einer kleinen Formel nicht vorbei: Nettogewinn = Einsatz × (Quote − 1). Bei Quote 2.10 auf einen Einsatz von CHF 100 sind das CHF 110 Nettogewinn, und der Buchmacher zahlt CHF 210 zurück. Der Erwartungswert bleibt dabei negativ, solange der Wettende nicht besser quotiert als der Markt, denn der Quotenschlüssel liegt unter 100 %. Beim Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten sind es 95 % — die 5 % Differenz sind die Marge, und dieser Wert ist eine Bandangabe, weil er sich mit jeder Quotenstellung verschiebt. Wer diese eine Zahl kennt, versteht, warum die Auszahlungsseite nicht in der einzelnen Quote liegt, sondern im Vergleich zweier Quoten desselben Marktes.

Wo die Marge am meisten kostet

Die Marge ist nicht an jeder Stelle gleich gross. Ein stark gehandeltes Spiel hat in der Regel einen günstigeren Quotenschlüssel als ein Nischenwettbewerb, weil der Buchmacher die Unsicherheit über die eigene Linie dann anders einpreisen muss. Bei einer Kombiwette fällt sie mehrfach an: Jede Einzelquote bringt ihre eigene Marge mit, und die Kombination multipliziert sie. Drei Favoriten mit je Quote 1.90 in einem Markt mit 95 % Quotenschlüssel ergeben deshalb nicht dreimal dieselbe Effizienz, sondern rund 86 % — und das ist der eigentliche Preis des Wunsches nach dem grossen Treffer. Die Kombination ist nicht nur schwerer zu treffen, sie ist auch teurer. In keinem Bonusbanner steht dieser Satz.

Livewetten sind ein eigener Markt mit eigener Marge: Die Quoten bewegen sich schneller, die Marge entsprechend volatiler. Und beim Cash-Out bezahlt man die Unsicherheit des Buchmachers mit: Wer auscasht, verkauft seine Position unter Marktwert, weil nur dann jemand ein Schnäppchen macht. Drei Mechanismen, eine Botschaft — die Marge sitzt in jeder Stufe des Produkts.

Die Veranstalterinnen und die ausländischen Marken im Einzelnen

Swisslos Sporttip: bewilligt, kanalübergreifend, mit harten Fristen

Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Sie ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Der Online-Zugang ist auf Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet beschränkt: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Produktarchitektur ist eigen. Wetten lassen sich online über die Sporttip App (iOS, Android) oder über die Website abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die einzige Stelle in dieser Liste, an der analoger und digitaler Kanal tatsächlich verheiratet sind. Für den Nutzer heisst das: Der Wettschein gilt nicht nur im einen oder anderen Kanal, sondern in beiden.

Die Limiten sind zwiespältig. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1 — ein Vorteil für den kleinen Spieler. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Betrag ist also nicht der Betrag, den der Nutzer wählt, sondern der, der heute gilt — und morgen gelten kann. Wer CHF 900 bietet und auf einen Plan baut, sollte sich nicht wundern, wenn beim nächsten Mal bei CHF 500 gedeckelt wird.

Auszahlungen sind präzise geregelt. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet; Gewinne über CHF 1’000 werden innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Das Urteil: Swisslos Sporttip ist für den kleinen Einsatz und den Kanalwechsel zwischen App und Verkaufsstelle die naheliegende Wahl; wer dagegen mit hohen Einsätzen plant oder einen Gewinn schon einmal liegen gelassen hat, trifft hier auf die härtesten Fristen und Deckel des ganzen Vergleichs.

Loterie Romande Jouez Sport: bewilligt, auf sechs Kantone begrenzt, mit 2’350 Verkaufsstellen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie ist die zweite der beiden bewilligten Veranstalterinnen, mit derselben Bewilligungsstruktur nach dem BGS und unter Aufsicht der Gespa. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Das Angebot ist in einem anderen Register gebaut als das von Swisslos. Es ist zuerst ein regionales Netz — 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind eine Präsenz, die kein Online-Buchmacher in der Schweiz nachbildet. Für den Nutzer dreht sich damit die Gewichtung um: Bei Swisslos ist der in der App gebaute Wettschein auch am Schalter gültig, bei Jouez Sport ist der Verkaufspunkt das eigentliche Netz und die Online-Präsenz die Ergänzung.

Die Kontofrage entscheidet über alles Weitere. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone möglich. Wer in Zürich lebt, kann Jouez Sport online nicht nutzen — nicht aus Willkür, sondern weil die Kantone den Veranstalterinnen eigene Gebiete zugewiesen haben. Für die Bewohnerin von Genf ist damit die naheliegende Veranstalterin zugleich die einzige bewilligte Online-Option.

Das Urteil: Die Stärke von Jouez Sport ist ihr physisches Netz in der Westschweiz, und genau daran entscheidet sich, wer sie überhaupt nutzen kann; für den Rest des Landes ist das Konto keine Frage der Bewertung, sondern nicht erreichbar.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg; die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden (DNS-Sperre). In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Ausführliche Hintergründe zur Rechtslage finden sich im Abschnitt zur Legality.

Was das für den Nutzer bedeutet: keine Schweizer Aufsicht über Quotenstellung, Auszahlungsfristen oder die Frage, ob im Konfliktfall überhaupt eine Stelle einschreitet. Im Streitfall bleibt der Weg ins Ausland, wo Sprache, Kosten und Beweislast andere sind.

Das Urteil: Der attraktivste Teil eines solchen Angebots — freie Auswahl, schnelle Anmeldung ohne Kontozwang — ist im Kern der Kaufpreis für den Verzicht auf ein Netz, das im Ernstfall auffängt.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Ausführliche Hintergründe zur Rechtslage finden sich im Abschnitt zur Legality.

Bleibt die Steuerfrage, die sich bei jedem ausländischen Anbieter mit der ersten Auszahlung stellt: Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber kantonal kann die Praxis anders aussehen — im Thurgau etwa gelten Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen. Diese Frage gehört vor die erste Einzahlung, nicht danach.

Das Urteil: Die einzige Position, die 22Bet gegenüber den bewilligten Anbietern sicher hält, ist die breitere Produktpalette; alles andere ist eine Wahl zwischen Bequemlichkeit und Aufsicht.

Betclic: ohne Schweizer Bewilligung

Betclic hat keine Schweizer Bewilligung. Ausführliche Hintergründe zur Rechtslage finden sich im Abschnitt zur Legality.

Der Unterschied zu den anderen Marken dieser Gruppe liegt in der Positionierung, nicht in der Rechtsstellung. Entscheidend für den Kontoentscheid ist etwas anderes: Hier entsteht kein Schweizer Konto, damit keine Verlustlimite im Schweizer Sinn und kein Eintrag, der bei einer unbefristeten Sperre mitgesperrt würde.

Das Urteil: Ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung, bei dem der fehlenden Aufsicht keine fehlende Rechnung gegenübersteht — die Steuererklärung bleibt Sache des Wettenden.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung.

An diesem Eintrag und den folgenden ist weniger das einzelne Angebot interessant als die Gleichförmigkeit der Ausgangslage. Wer zehn solcher Marken nebeneinanderlegt, findet dieselbe Mischung: internationale Lizenz, kein Schweizer Sitz, keine Aufsicht, kein Registerzugang. Unterschiede liegen im Betrieb, nicht im Recht.

Das Urteil: Der Vergleich mit den bewilligten Anbietern lohnt hier nur, wenn die fehlende Aufsicht bewusst mitgerechnet wird — sonst vergleicht man Preise ohne den Teil, der den Preis ausmacht.

Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung

In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Details zur rechtlichen Situation sind im Abschnitt zur Legality zusammengefasst.

Das Urteil: Der Name führt in die Irre, denn zurück kommt hier nichts automatisch — wer Streit mit einem Anbieter ohne Schweizer Sitz hat, verhandelt in einer Jurisdiktion, die er nicht gewählt hat.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung.

Das Urteil: Der Umfang des Wettprogramms ist kein Ersatz für eine Bewilligung; ein grosses Sortiment ohne Aufsicht bleibt ein grosses Sortiment ohne Aufsicht.

Donbet: ohne Schweizer Bewilligung

Donbet hat keine Schweizer Bewilligung.

Das Urteil: Wer in einem Land mit zwei bewilligten Veranstalterinnen die dritte Adresse sucht, wählt nicht mehr Auswahl, sondern weniger Rückhalt — und das ist die ganze Entscheidung.

N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung.

Das Urteil: Die fehlende Aufsicht ist hier kein Nebensatz, sondern der Kern des Angebots — und der Punkt, an dem der Vergleich endet.

Vergleich auf einen Blick

Anbieter Bewilligungsstatus Veranstalterin oder berichtete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
MrXbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
22Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Betclic keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
20Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
1xBet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
Donbet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung berichtete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz

Die linke Spalte verrät, was hinter den zehn Zeilen steckt: Die Bewilligungsfrage ist keine Abstufung, sondern eine Grenze. Wer sie nicht überquert, überquert auch nicht die Schwelle zum Schweizer Ausschlussregister, zur Schweizer Identitätsprüfung und zur Schweizer Beschwerdemöglichkeit. Zwei Zahlengrössen sollte man aus diesem Artikel mitnehmen: 2 von 10 und 95 %. Die erste ist die Grösse des Bewilligungsmarktes, die zweite der Anteil, der aus einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt zurückfliesst.

Wie die Sperrliste die Auswahl verschiebt

Es lohnt, die Blockadelogik einmal zu Ende zu denken, weil sie die Alltagserfahrung der Schweizer Wettenden prägt. Die Gespa kann Domains ausländischer Anbieter sperren lassen, Telekomanbieter setzen das per DNS um, und die Liste wächst. Gleichzeitig ersetzen die Anbieter blockierte Adressen innerhalb von Stunden — die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele, bet365 steht auf der Liste. Für den Nutzer entsteht daraus ein Zustand, den man nur schwer bewerten kann: Die Zugangssperre schafft Hürden für den bequemen Weg und lässt den entschlossenen unberührt.

Deshalb ist die Sperrliste kein Kriterium, um Anbieter zu vergleichen, sondern ein Kriterium, um die eigene Lage zu verstehen. Wer seine Wette bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hält, sollte wissen, dass dieser Wechsel in wenigen Stunden geschehen kann und dass er in diesem Moment auch die Bewilligungsfrage betrifft. Bei den zwei bewilligten Veranstalterinnen passiert das nicht: Ihre Kanäle stehen, weil ihre Bewilligung steht.

Wenn Sie sich für einen Anbieter entscheiden

Drei Prüfungen vor der Registrierung, in dieser Reihenfolge. Erstens: Ist der Anbieter im Bewilligungsregister als Veranstalter geführt? Wenn nicht, fehlen Schweizer Rechtsschutz, Sperrregister und Aufsicht, und die Sperrliste kann ihn jederzeit treffen. Zweitens: Welchen Höchsteinsatz und welche Auszahlungsfrist nennt die Seite? Bei Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen geändert werden — dieser Satz entwertet jede Planung, die auf einem festen Rahmen aufbaut. Drittens: Wie viele kostenlose Auszahlungen pro Jahr gibt es, und ab welcher Auszahlung fällt eine Gebühr an? Die erste Auszahlung ist selten das Problem.

Wer im Ausland wettet, darf das tun. Man sollte nur wissen, dass die Schweizer Regeln an der Grenze enden, und niemand holt sie zurück.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?

Ein Buchmacher setzt Quoten, rechnet in jede Quote eine Marge ein und nimmt Wetten an. Der Gewinn eines Wettenden ist Einsatz mal Quote; die Marge bleibt beim Anbieter. Bei einem ausgeglichenen Zwei-Weg-Markt zu 1.90 auf beiden Seiten fliessen rund 95 % zurück, weil der Quotenschlüssel 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0,95 ergibt — ein Band, das mit jeder Quotenstellung wandert.

Wer sind die Buchmacher, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen?

Zwei: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) und stehen unter Aufsicht der Gespa. Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Ein weiteres bewilligtes Angebot existiert nicht.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip und bei Jouez Sport?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1; der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine solche Wette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Bei der Loterie Romande nennt das Angebot Jouez Sport kein Mindesteinsatzmass, das in ihren Angaben geführt wird — wer ein Konto eröffnet, klärt die Limite vor der ersten Wette.

Was bedeutet es, wenn ein Buchmacher keine Schweizer Bewilligung hat, und was steht auf der Sperrliste?

Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung unterliegt keiner Schweizer Aufsicht, ist nicht mit dem Sperrregister verbunden und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Telekomanbieter per DNS blockieren; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Machen sich Spielende bei einem Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung strafbar, und wie werden Gewinne besteuert?

Spielende machen sich nicht strafbar; strafbar ist die Veranstaltung ohne Bewilligung (Art. 130 BGS). Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag einkommenssteuerfrei, ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 auf Bundesebene; darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Kantonale Schwellen weichen ab, deshalb bleibt «je nach Kanton» die richtige Formulierung.

Welche Rolle spielen Verlustlimiten und die Spielsperre bei den bewilligten Buchmachern?

Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren von CHF 1’000. Senken gilt sofort, Erhöhen erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre wird im schweizweiten Register gesperrter Personen eingetragen und wirkt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»