Mindesteinzahlung bei Sportwetten in der Schweiz — der kleine Betrag und seine Bedingungen
Ladevorgang...
Geprüft am Oktober 29, 2026 gegen die Bewilligungen und Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter sowie gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa.
Warum die Limite zuerst eine Frage des Spielerschutzes ist
Ein Konto bei einem Schweizer Sportwetten-Veranstalter beginnt nicht mit einer Einzahlung, sondern mit einer Zahl, die man selbst festlegt. Wer bei Sporttip zum ersten Mal mitspielen will, muss vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.
Das ist die eigentliche Mindestgrenze des Themas: Nicht «wie wenig darf ich einzahlen», sondern «wie viel darf ich verlieren, und wie schnell kann ich das ändern». Eine Senkung der Limite gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer also nach einem schlechten Abend die 30-Tage-Verlustlimite aufstocken möchte, sitzt diese Frist ab — die Zahl, die ihn schützen soll, lässt sich nicht im Affekt nach oben drehen.

Ökonomisch betrachtet ist die Einzahlungslimite das Gegenstück zur Einzahlung selbst. Die Einzahlung ist der Betrag, der das Spielerkonto auffüllt. Die Limite ist der Betrag, der das Auffüllen begrenzt. In der Schweiz setzt sie die Spielerin oder der Spielende, nicht der Staat: Es gibt keine staatlich fixierte Obergrenze für Einzahlungen. Der Veranstalter muss lediglich einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. 24 Stunden Nachfrist sieht das Regelwerk für eine Erhöhung vor; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Wer sich gar nicht mehr bremsen will, sperrt sich selbst. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese Sperre ist kein Einzahlungsstopp auf einem Konto — sie schliesst die Person aus dem Spiel aus, und das über alle Anbieter hinweg, die an dieses Register angeschlossen sind.
Die 72 Stunden und was sie kosten
Ein Zeitfenster von drei Tagen ist keine Formalie, wenn jemand gerade dabei ist, mehr zu setzen, als er verkraftet. Es ist die einzige Stelle im Schweizer System, an der der Aufschub zugunsten des Spielenden wirkt. Die Kehrseite: Wer seine Limite aus ehrlichen Gründen anheben will — etwa weil ein grösserer Gewinn die Verlustlimite zeitweise bindet — braucht Geduld.
Der Schutz endet nicht am Verkaufstisch. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe gemacht; in 47.5 % der Fälle wurde eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Verkaufsstellenkontrolle ist also nicht als streng zu beschreiben. Wer sein Konto online eröffnet und dort Limiten setzt, kontrolliert den Zugang, den das System am zuverlässigsten kontrollieren kann.
Wo Spielende Hilfe bekommen
Zuständig für Spielsperren und für Betroffene von Spielsucht ist der Veranstalter, der die Sperre in das Register einträgt; eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Wer Anzeichen bei sich erkennt, findet die Wege bei den bewilligten Veranstaltern und über die kantonalen Fachstellen für Suchtprävention. Ein Konto, das gesperrt ist, lässt sich nicht umgehen, indem man zu einer ausländischen Seite wechselt — es gilt für das schweizerische System, und genau das ist seine Funktion.
Eine Einzahlung ist ein Taschentausch
Die kleinste Einzahlung ist so klein wie die kleinste Münze im Portemonnaie: CHF 20 innerhalb des Testrahmens der Schweizer Anbieter. Dieser Betrag deckt im Übrigen 20 Einzelwetten zum Mindesteinsatz. Er deckt aber keine einzige Auszahlung mit Kommission. Das ist das Spannungsfeld, in dem das ganze Thema steckt.
Beim Aufladen des Swisslos-Wallets gibt es zwei Wege: eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag beträgt CHF 20. Innerhalb von 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese beiden Grenzen gehören zusammen: Wer am oberen Rand des Monatsfensters steht, kann nur noch aufladen, wenn sein Guthaben noch nicht ausgeschöpft ist. Die Einzahlung ist also nicht nur durch die Zahlung selbst begrenzt, sondern auch durch das, was bereits im Wallet liegt.
Zahlungsabwicklung bei Schweizer Veranstaltern: Was Geld hinein und wieder heraus bewegt
Die Zahlungsabwicklung umfasst drei verschiedene Dinge, die gerne in einen Topf geworfen werden: was man einzahlt, was man einsetzt und was man ausgezahlt bekommt. Für das Verhältnis zwischen dem Einsatz und dem möglichen Gewinn braucht es die Quoten, nicht das Zahlungsmittel. Für das Verhältnis zwischen Einzahlung und Auszahlung braucht es die Bedingungen, und dort liegt der eigentliche Kostenfaktor.
Bei Swisslos erfolgt die Aufladung des Spielkontos unter anderem per PostFinance Pay, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer den Einzahlungsschein wählt, kauft nicht im engeren Sinn online, sondern überweist den Betrag an das Wallet. Beim PostFinance Pay entfällt der Umweg über das Einzahlungsformular. Zwei Wege, ein Mindestbetrag. Die Wahl entscheidet nicht über die Höhe der Einzahlung, sondern darüber, wie lange das Geld bis zum Spielguthaben unterwegs ist — und über nichts sonst.
Einzahlung, Guthaben und Einsatz sind drei verschiedene Zahlen
Die Einzahlungsgrenze begrenzt das Auffüllen des Kontos. Das Guthaben zeigt, was nach der Aufladung — und nach allfälligen Gutschriften aus Promotionsaktionen — auf dem Konto liegt. Der Einsatz ist der Betrag einer einzelnen Wette. Bei Sporttip reicht diese Spanne von CHF 1 als Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bis CHF 1’000 als Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette; bei Systemwetten liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Wer CHF 20 einzahlt und CHF 1.50 setzt, hat CHF 18.50 im Wallet liegen. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Praktisch heisst das: Wenn das Wallet einmal gefüllt ist, interessiert die Mindestzahlung nicht mehr, sondern nur noch die Mindesteinsatzhöhe. Diese Trennung ist der Grund, warum «mindestens CHF 20» für einen sparsamen Spielenden deutlich weniger bindet, als es auf den ersten Blick aussieht. Vorausgesetzt, er setzt nicht alles in einer einzigen Wette und verbraucht so sein Budget, bevor sein Urteil reif ist.
Die Loterie Romande und die Prepaid-Tickets
In der Westschweiz läuft die Einzahlung zum Teil über Papiertickets. Prepaid-Tickets «Pre-pay» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Ein Ticket zu CHF 20 und ein Ticket zu CHF 200 sind also derselbe Vorgang in unterschiedlicher Grösse. Wer sich selbst eine Grenze setzen will, kann das Ticket kaufen, statt die Karte zu belasten: Die Rückverfolgung zum Girokonto fehlt, die Grenze liegt sichtbar in der Hand.
Ebenfalls bei der Loterie Romande: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Die Zahl deckt sich mit der Grenze bei Swisslos. In der Westschweiz stellt sich jedoch eine andere Frage als im Rest des Landes: Wer sein Konto mit einem Ticket auflädt, hat keine Überweisung, die er später als Einzahlungsbeleg vorweisen kann, sondern nur den Karton. Das ist der Preis für den anonymen Weg — er lässt sich nach einem Streit nicht so leicht nachweisen.
Auszahlung: dasselbe Konto, dieselbe Person
Gewinne und Guthaben gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist untersagt. Für die Loterie Romande heisst das konkret: ausgezahlt wird auf das Konto der angegebenen IBAN. Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Damit steht der eigentliche Kostenhebel fest. Die Einzahlung selbst ist gratis. Das Auszahlen wird nach der zweiten Transaktion innerhalb eines Jahres teuer, wenn auch nur moderat. Wer sein Guthaben häufig in kleinen Tranchen abräumt, zahlt einen Preis, den der Einzahler nicht sieht. Das ist genau die Stelle, an der ein Vergleich der Zahlungswege anfängt, sinnvoll zu werden.
Gewinne, die ohne Umweg gutgeschrieben werden
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.
Die Schwelle CHF 1’000 ist damit die wichtigste Zahl für alle, die auf Auszahlung warten. Darunter: kein Antrag, keine Frist, kein Papier — das Guthaben steht sofort wieder zur Verfügung und ist im Fall von Swisslos in die Gratis-Auszahlungen einzurechnen, wenn man es tatsächlich abzieht. Darüber: Der Veranstalter überweist von selbst, was für den Spielenden bequem ist und für den Veranstalter heisst, dass er auf die Zahlungsverbindung angewiesen ist. Eine geänderte IBAN muss also gemeldet sein, bevor der Gewinn fällt, sonst wartet das Geld.
Wettscheine aus der Verkaufsstelle
Wer offline spielt, kennt keine Wallet-Grenze. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Die Loterie Romande nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Der Weg zum Geld ist hier kürzer als jeder Bankweg, dafür auf den Barbestand der Stelle angewiesen. Die zwei Wege ergänzen sich, sie widersprechen sich nicht: Wer häufig kleine Beträge spielt, ist an der Verkaufsstelle besser bedient; wer ohnehin über CHF 1’000 gewinnt, landet auf der Bank.
Einordnung: die zwei bewilligten Veranstalter und die ausländischen Namen
Der Vergleich dieses Themas hat eine Eigenschaft, die ihn von jedem anderen Buchmachervergleich unterscheidet: Die Kategorie «Schweizer Anbieter» ist geschlossen. Nach dem interkantonalen Recht dürfen nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
| Brand | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, gestützt auf die IKV 2020 |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Unibet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Funbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| BillyBets | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, ohne Geltung in der Schweiz |
Die dritte Spalte nennt bei den zwei bewilligten Häusern die Körperschaft, die die Bewilligung hält, bei den acht übrigen das, was diese Seiten über ihre Bewilligung verlauten lassen: nichts, was in der Schweiz Wirkung hätte. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — entfaltet hier keine Geltung. Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen liegt nicht in der Seriosität der einen Anbieter, sondern darin, welches Recht auf ein Konto anwendbar ist.
Wer in diesen Vergleich hineinschaut und die Zahl der Anbieter sucht, die eine Schweizer Wette erlaubt, findet zwei. Wer die Zahl der Namen sucht, die Schweizer Spielende im Netz antreffen, findet viele. Das ist die Lücke, in der das ganze Geschäft mit ausländischen Domains lebt.
Was eine Mindesteinzahlung überhaupt ist
Die Kernfrage lautet nicht, wie viel man mindestens einzahlen kann, sondern was man mit dem Betrag danach tun darf. Eine Mindesteinzahlung ist der kleinste Betrag, der ein Spielerkonto eröffnet oder auflädt. Bei den Schweizer Veranstaltern ist sie an das Wallet gebunden und beträgt CHF 20. Damit liegt sie deutlich über dem, was ausländische Seiten als Einstiegshürde anbieten — und genau dort beginnt die Verwirrung, die die Suchanfragen dieses Themas erklärt.
Warum Beträge in Euro zu ausländischen Seiten gehören
Die Schweiz kennt das Franken-Konto. Alle Beträge der bewilligten Veranstalter lauten auf CHF. «CHF 20» ist deshalb kein Marketing, sondern eine Währung. Wer eine Mindesteinzahlung von 1 Euro oder 5 Euro liest, liest über ein Angebot, das ausländisch ist. Das ist keine Nebensache. Ein Euro-Betrag lässt sich mit keinem der hier geltenden Grenzen verrechnen — man kann nicht 5 Euro einzahlen und darauf hoffen, dass die Limite von CHF 10’000 in Franken greift, weil sie es gar nicht tut. Das Konto läuft bei diesen Seiten nicht unter Schweizer Recht, und die Grenzen, die hier gelten, gelten dort nicht. Die Währung ist der erste Hinweis auf das System, in dem man sich bewegt.
Dazu kommt die Grössenordnung. CHF 20 Einzahlung und CHF 1 Mindesteinsatz: Aus der Einzahlung lassen sich 20 Einzelwetten zum Mindesteinsatz bestreiten. Für eine Bewertung des Angebots ist das ein guter Ausgangspunkt.
Wo ausländische Seiten Spielende tatsächlich treffen
Ausländische Anbieter mit tiefen Mindesteinzahlungen sind für Schweizer Spielende erreichbar. Ihr Angebot ist rechtlich ungeschützt: Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Beschwerdestelle, und Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis. Wer dort spielt, spielt ohne das Netz, das die bewilligten Veranstalter aufspannen. Stakes und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Spielende wird nach der Rechtslage nicht bestraft, aber er verliert im Streitfall seinen Einsatz und seinen Gewinn. Die tiefe Einzahlung ist kein Rabatt, sie ist ein anderer Vertrag.
Wer eine Schweizer Bewilligung sucht, findet sie bei den bewilligten Veranstaltern. Wer eine Seite ohne Schweizer Bewilligung nutzt, sollte wissen, dass sein Einzahlungsbetrag dort nicht nach Schweizer Regeln geschützt ist. Die Gespa führt die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die Liste enthält seit dem ersten Erscheinen am 3. September 2019 laufend Domains; Ende 2025 waren es 671 Einträge. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — ein Katz-und-Maus-Spiel, das die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet. Eine Sperrliste ist also kein Zaun, sondern eine Erinnerung, dass es ein unerlaubtes Angebot gibt.
Rechtslage in der Schweiz
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern); das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel — und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Zwei Gebiete, zwei Produkte, ein Prinzip
Swisslos veranstaltet Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und faktisch einen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet. Für ein Online-Spielerkonto bei der Loterie Romande braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone; pro Person ist nur ein Konto erlaubt, und verlangt wird eine Ausweiskopie der Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Das ist die Stelle, an der die Rechtslage die praktische Frage dieses Themas berührt. Wer in Zürich wohnt, kann bei Sporttip einzahlen, aber nicht bei Jouez Sport. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Die Mindesteinzahlung von CHF 20 ist deshalb keine landesweite Zahl, sondern eine Zahl, die an das Wohnsitzgebiet gebunden ist. Ein Umzug von Zürich nach Lausanne ändert den Veranstalter, nicht das Prinzip.
Ein Hinweis zu den Beträgen der ausländischen Namen: Die genannten Marken nennen Mindesteinzahlungen in Euro. Diese Beträge haben mit dem Schweizer Wallet nichts zu tun. Wer im Ausland einzahlt, zahlt in ein System ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Das ist der Grund, warum ein Vergleich der Mindestbeträge nur innerhalb des Schweizer Systems aussagekräftig ist.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die erlaubte Offerte ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026). Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hält.
Für die Kostenfrage heisst das: Ein Konto bei einem bewilligten Veranstalter eröffnet keine beliebige Zahl an Märkten. Es eröffnet die Märkte, die auf der Liste stehen. Wer eine bestimmte Wettart sucht und sie bei Swisslos nicht findet, findet sie dort nicht, weil die Liste sie nicht kennt — nicht, weil der Anbieter sie versteckt. Genau hier beginnt der Vergleich mit ausländischen Seiten, ohne dass ausländische Anbieter dadurch besser würden.
Die Steuerfrage kurz und ohne Panik
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht ab, die Schwelle ist also «je nach Kanton» zu prüfen. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine normale Sportwette liegt weit unter diesen Beträgen: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Steuer auf dem Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber nach der kantonalen Praxis etwa des Kantons Thurgau als volles Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe. Wer seine Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Der Steuerakzenteffekt: Die tiefe Einzahlung bei einem ausländischen Anbieter und die steuerfreie Wette bei einem bewilligten Veranstalter sind keine Nullsumme. Das eine ist billig und unbeaufsichtigt, das andere ist beaufsichtigt und für typische Gewinne steuerfrei.
Der Sperrmechanismus
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Ob eine Domain aktuell blockiert ist, lässt sich bei der Gespa einsehen. Diese Liste ist eine Aufsichtsmassnahme, keine Schranke, die man nicht umgehen könnte. Sie ist trotzdem nützlich: Sie benennt, welche Domains als unerlaubtes Angebot eingestuft sind, und sie liefert damit einen Prüfpunkt, den ein Spielender selbst nachschlagen kann — statt sich auf ein Impressum zu verlassen, das eine Bewilligung behauptet, die in der Schweiz nicht gilt.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Nur die ersten beiden Häuser dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Die acht weiteren stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, nicht weil sie eine Schweizer Zulassung hätten. Sie sind nach denselben Kriterien bewertet.
Swisslos Sporttip: der Anbieter, an dem sich das Thema misst
Swisslos ist keine Plattform unter vielen, sondern eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Die Gesellschaft mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. September. Sporttip ist das Produkt. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Zahlen, die dieses Thema tragen: Mindestbetrag CHF 20 beim Aufladen des Wallets, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, Aufladen nur, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Aufladen per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein; PostFinance Pay wird als Zahlungsart angeboten und direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlung innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto im eigenen Namen, ab der dritten Auszahlung eine mögliche Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Auf der Produktseite: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann jederzeit geändert werden. Verantwortung: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000; Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Registrierung ab 18 Jahren mit Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Die Kehrseite der niedrigen Hürde ist der enge Rahmen. Wer CHF 20 einzahlt, kann CHF 1.50 setzen und CHF 200 gewinnen, aber die Liste der Sportarten und Wettarten bleibt die Gespa-Liste. Wer eine exotische Liga sucht, sucht sie hier vergebens, und das ist keine Panne, sondern das Produkt. Für einen Gelegenheitsspieler in der Deutschschweiz ist dieser Anbieter die einzige bewilligte Tür, und CHF 20 ist der Schlüssel.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Prinzip, andere Grenzen nach oben
Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die das interkantonale Recht zulässt. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für die Einzahlung interessieren hier die Grenzen: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben höchstens CHF 10’000. Prepaid-Tickets «Pre-pay» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, in einem Betrag gutzuschreiben. Für ein Online-Konto: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, Ausweiskopie beidseitig, in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Ausgezahlt wird auf die angegebene IBAN; Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Aus der Verkaufsstellenwelt: Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, bei genügend Bargeld darf die Stelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Eine Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Das Prepaid-Ticket ist der eigentliche Beitrag der Westschweiz zum Thema. Es ersetzt die kleine Einzahlung, ohne eine Bankverbindung zu verlangen, und es verlängert den Lifecycle der Einzahlung: Ein Ticket zu CHF 200, ein Jahr gültig, ist für einen regelmässigen Spielenden eine Jahresration. Wer hingegen CHF 20 einmal im Monat über die IBAN einzahlt, hat denselben Betrag mit weniger Verwaltung und mehr Flexibilität. Die Promotionsgutschrift passt auf keiner Seite ins Kalkül, weil sie nicht auszahlbar ist.
BetFury: Schweizer Spielende und eine Domain ohne Bewilligung
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Ein solches Angebot ist ohne Veranstalterbewilligung nicht erlaubt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Alle Beträge laufen in Euro oder in anderen Währungen, nicht in Franken. Wer diese Seite wählt, wählt ein anderes Rechtsregime. Das ist kein Detail am Rande, sondern der ganze Unterschied. Die Seite nützt dem Spielenden, der sich auskennt und bewusst ohne Schweizer Schutz spielt. Für alle anderen ist die fehlende Bewilligung das Kriterium, das schwerer wiegt als jede Zahl.
MrXbet: eine weitere gemeldete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz
MrXbet trägt keine Schweizer Bewilligung. Publiziert wird eine Bewilligung aus einem anderen Land, über die die Seite selbst Auskunft gibt; in der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung. Ein Konto bei MrXbet steht ausserhalb des Schweizer Sperrregisters, ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Beschwerdeweg. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Für einen Vergleich der Mindesteinzahlung heisst das: Der ausländische Mindestbetrag lässt sich nicht gegen die Schweizer Grenze von CHF 20 stellen, weil die beiden Beträge in verschiedenen Währungen und in verschiedenen Rechtssystemen liegen. Wer die Seite trotzdem nutzt, sollte das wissen. Der Hinweis auf die kantonale Steuerpraxis für ausländische Gewinne gehört in diese Abwägung hinein.
1xBet: die grosse internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung
Auch 1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten. Was die Seite an Bewilligung nennt, hat in der Schweiz keine Geltung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain auf der Sperrliste möglich. Für das Thema dieses Vergleichs ist 1xBet der beste Beleg dafür, wie gross die Spanne zwischen den Systemen ist. Beträge werden hier typischerweise in Euro geführt. Ein Vergleich mit dem Franken-Wallet hinkt, weil er Ford und Velo vergleicht. Wer die Seite kennt, wählt sie nicht wegen der Mindesteinzahlung, sondern wegen der Marktabdeckung. Die Schweizer Schutzregeln gelten dort nicht.
Unibet: internationale Marke, kein Schweizer Veranstalter
Unibet gehört zu den international bekannten Namen und hat dennoch keine Schweizer Bewilligung. Der Name hilft nicht weiter, weil die Bewilligung an den Veranstalter und das Gebiet gebunden ist. Eine Bewilligung aus einem anderen Land, so sie denn genannt wird, entfaltet in der Schweiz keine Geltung. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrliste. Wer ein Konto in Franken führen will, findet bei dieser Marke nicht das System, das er sucht. Die Bekanntheit ist der verführerische Teil; die fehlende Bewilligung ist der entscheidende. Die Marktabdeckung ist umfangreicher als die Schweizer Liste, das ist der Vorteil. Nur weiss der Spielende bei dieser Marke nicht, welches Recht auf sein Guthaben anwendbar ist, und das ist der Preis.
Funbet: wegen der kleinen Beträge reizvoll, rechtlich ohne Schweizer Stand
Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung, welcher Herkunft auch immer, hat hier keine Geltung. Kein Bezug zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Eine typische Einzahlung bewegt sich in Euro. Wer wegen eines kleinen Einzahlungsbetrags zu dieser Seite kommt, verwechselt den Einstiegspreis mit den Kosten. Der Einstieg ist bei jedem Anbieter klein; der Unterschied liegt darin, wer bei einem Streit zuständig ist. Bei Funbet ist es kein Schweizer Regulator. Der einzige Grund, diese Seite zu wählen, wäre der bewusste Verzicht auf den Schweizer Rahmen.
Rabona: breites Programm, kein Schweizer Veranstalter
Rabona trägt keine Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Die Währungsfrage stellt sich wie bei jeder ausländischen Seite: Euro statt Franken. Für die Kosten dieses Themas ist das relevant, weil eine Einzahlung in Euro und ein Guthaben in Euro eine andere Rechnung ergeben als eine Einzahlung in Franken mit Schweizer Sparregeln. Der Vergleich mit den bewilligten Veranstaltern endet bei der Bewilligung, nicht beim Mindestbetrag. Wer die Seite nutzt, nutzt ein Produkt ohne Schweizer Schutz — und weiss das hoffentlich.
BillyBets: achtbare Domain, ungeklärter Status
BillyBets hat keine Schweizer Bewilligung. Ob und wo die Seite eine Bewilligung hält, lässt sich ihrem Auftritt nicht mit Sicherheit entnehmen; in der Schweiz hätte eine solche ohnehin keine Geltung. Kein Bezug zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Für einen Spielenden, der ein Konto eröffnen will, ist die entscheidende Frage nicht die Höhe der ersten Einzahlung, sondern wer im Streitfall zuständig ist. Bei BillyBets ist das kein Schweizer Regulator. Damit ist die Seite für einen Vergleich des Schweizer Mindestbetrags uninteressant.
Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung, mit Euro-Beträgen
Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Bewilligung, gleich welcher Herkunft, gilt nur im Land ihrer Erteilung. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste. Die Beträge laufen in Euro. Wer sein Konto nach Schweizer Regeln führen will, braucht eine Bewilligung, die in der Schweiz gilt. Wer die Seite nutzt, sollte wissen, dass sein Guthaben ausserhalb des schweizerischen Schutzes liegt, und dass sein Einsatz im Streitfall verloren sein kann.
Was die Zahlen unter dem Strich bedeuten
Die Kosten dieses Themas lassen sich in vier Zeilen zusammenfassen. Die Aufladung des Wallets kostet nichts. Bis CHF 10’000 pro 30 Tage sind möglich, das Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Auszahlungen sind zweimal im Jahr gratis, ab der dritten können 3 % anfallen. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20.
Die interessantere Rechnung betrifft das Verhältnis von Auszahlungsfrequenz zu Auszahlungskosten. Wer CHF 10’000 im Jahr abzieht und dafür zwölf Auszahlungen braucht, zahlt für zehn davon die Kommission: Rund 3 % auf zehn Tranchen von je rund CHF 833 sind etwa CHF 250. Wer stattdessen zweimal im Jahr abzieht, zahlt nichts. Der Unterschied ist keine Kleinigkeit, sondern das Zehn- oder Zwanzigfache des Mindestbetrags, je nach Rechnung. Die Häufigkeit ist der eigentliche Kostenfaktor des Themas.
Ähnlich verhält es sich mit dem Guthaben. Ein Guthaben, das ständig nahe an der Grenze von CHF 9’999 liegt, ist ein Guthaben, das nicht arbeitet. Wer im Wallet über CHF 1’000 hält, bekommt bei einem Treffer sofort gutgeschrieben — verpasst aber die Gelegenheit, das Geld ausserhalb zu verwenden. Die Grenze von CHF 1’000 für die automatische Gutschrift und die Grenze von CHF 9’999 für die Aufladung sind die beiden Zahlen, die den Rhythmus eines Kontos bestimmen.
Der Vergleich als Entscheidungshilfe
| Thema | Swisslos (Sporttip) | Loterie Romande (Jouez Sport) |
|---|---|---|
| Kleinster Aufladebetrag | CHF 20 (Wallet) | CHF 20 (Prepaid-Ticket «Pre-pay») |
| Grenze pro 30 Tage | CHF 10’000 | CHF 10’000 |
| Obergrenze Wallet | CHF 9’999 | CHF 10’000 |
| Auszahlung gratis | zweimal innerhalb von 365 Tagen | nicht als Gratisanzahl festgehalten |
| Auszahlung nach Ermessen | ab der dritten Auszahlung 3 % möglich | auf die angegebene IBAN |
| Automatische Gutschrift | bis CHF 1’000 pro Quittung | bis CHF 1’000 netto |
| Überweisung grösserer Gewinne | innert 3 Arbeitstagen | auf das Konto der IBAN |
| Selbst gesetzte Verlustlimiten | 1, 7 und 30 Tage, Oberlimite CHF 9’999 | Limiten nach den Bedingungen des Veranstalters |
| Gebiet | Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
Die beiden Häuser sind keine Alternativen zueinander, sondern zwei Hälften eines Landes. Wer in Zürich wohnt, kann nicht zur Loterie Romande, wer in Lausanne wohnt, nicht zu Sporttip. Die Vergleichstabelle ist deshalb keine Auswahlliste, sondern eine Karte: Sie zeigt, welche Regeln an welchem Ort gelten. In den Zeilen, in denen beide dasselbe sagen, steckt die eigentliche Erkenntnis: CHF 20 kleinster Aufladebetrag, CHF 10’000 in 30 Tagen, CHF 1’000 als Schwelle für die automatische Gutschrift. Der Gleichlauf ist kein Zufall, sondern eine Folge davon, dass beide nach demselben Regelwerk arbeiten.
Die Unterschiede liegen im Detail: Swisslos nennt eine Gratisanzahl für Auszahlungen und eine Kommission ab der dritten, während die Westschweizer Bedingungen die Auszahlung auf die angegebene IBAN beschreiben, ohne eine solche Gratisanzahl zu nennen. Für einen Spielenden, der im Jahr mehr als zweimal abzieht, ist das ein echter Unterschied. Wer den Westschweizer Anbieter nutzt, sollte die Auszahlungsmodalität vor der ersten Auszahlung prüfen, statt sie zu unterstellen.
Die Rechnung: was ein Gratisguthaben aus einer Aktion wert ist
Ein Beispiel mit Zahlen, die diese Seite trägt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» schrieb CHF 10 Spielguthaben gut, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Gesamtzahl war auf 7’000 Stück begrenzt. Das Gratisguthaben lässt sich nur einsetzen und nur als Gewinn weiterverwenden.
Der Wert dieses Guthabens hängt an der Quote und am Markt. Ein Rechenbeispiel: Wer die CHF 10 auf eine Wette mit einer Quote von 2.00 setzt, erhält bei einem Treffer CHF 20 zurück, also CHF 10 Gewinn zusätzlich zum Einsatz. Vom auszahlbaren Guthaben bleibt nach einem erfolgreichen Einsatz das, was tatsächlich auszahlbar ist: Das Gratisspielguthaben selbst ist nicht auszahlbar, auszahlbar ist nur der daraus erzielte Gewinn. Wer das Guthaben mit einer Quote von 2.00 durchsetzt, hält CHF 20 auf dem Wallet, davon CHF 10 aus dem Gewinn und CHF 10, die aus einem nicht auszahlbaren Vorgang stammen.
Bezogen auf eine typische Zwei-Weg-Quote: Bei zwei Ausgängen mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt der Quotenschlüssel bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.5. Das heisst: Über viele Wetten hinweg zahlt der Markt die Hälfte aller Einsätze als Gewinne aus, die Marge beträgt die andere Hälfte. Bei einer Marge von 50 % ist ein Gratisguthaben von CHF 10, das man einmal durchsetzen muss, im statistischen Mittel ein Bruchteil des Nennwerts wert: Der Erwartungswert eines einzelnen Einsatzes mit Quote 1.90 liegt bei 10 × 0.5 = CHF 5, ohne Berücksichtigung der Auszahlbarkeit. Diese Zahl beschreibt, was der Einsatz im Durchschnitt über viele vergleichbare Aktionen einbringt — sie sagt nichts darüber, was ein einzelner Einsatz tatsächlich auszahlt. Die Aktion bleibt trotzdem ein Geschenk, weil das Guthaben keine eigene Einzahlung verlangt; sie ersetzt nur keine Einzahlung, weil sie gar nicht auszahlbar ist.
Die praktische Konsequenz aus dieser Rechnung ist unangenehm. Ein Gratisguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, verleitet dazu, es mit einer hohen Quote durchzusetzen, um möglichst viel auszahlbaren Gewinn zu erzeugen. Genau das erhöht die Varianz und damit die Chance, alles zu verlieren. Wer das Guthaben dagegen mit einer niedrigen Quote durchsetzt, macht den Gewinn wahrscheinlicher und kleiner. Beide Wege enden im statistischen Mittel bei demselben Erwartungswert, aber nicht bei demselben Risiko. In diesem Spannungsfeld liegt der einzige echte Entscheid, den ein Gratisguthaben eröffnet.
Wo die Grenzen des Vergleichs liegen
Dieser Vergleich deckt die Aufladung des Wallets, die Einzahlungsgrenzen, die Auszahlungswege und die Frage ab, wann Gewinne direkt gutgeschrieben werden. Er deckt nicht jeden Zahlungsweg ab, den ein Veranstalter anbietet. Welche Zahlungsarten ein Konto akzeptiert, steht in dessen eigenen Bedingungen, und die ändern sich. Wer eine bestimmte Zahlungsart sucht — eine Karte, eine Überweisung, einen Dienst wie PostFinance Pay — prüft sie vor der Einzahlung im Zahlungsbereich des Anbieters, nicht in einem Vergleich.
Dasselbe gilt für die ausländischen Namen. Über ihre Zahlungswege, ihre Bearbeitungszeiten und ihre Grenzen in Euro wird hier nichts gesagt. Solche Angaben stammen allein aus den Bedingungen der Anbieter und ändern sich schnell. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Beschwerdestelle, an die er sich wenden kann.
Und schliesslich: Die Mindesteinzahlung ist die kleinste Zahl der Gleichung. Die grösseren Zahlen sind die Einzahlungsgrenze pro 30 Tage, die Wallet-Obergrenze, die Schwelle für die automatische Gutschrift und die Gratisanzahl bei der Auszahlung. Wer nur die Mindestzahl prüft, prüft die unwichtigste Zahl des Angebots. Die zweitwichtigste — nach der Frage, wer die Bewilligung hält — ist die Auszahlungsmodalität, weil dort aus einer gleichgültigen Einzahlung ein echter Betrag wird.
Häufige Fragen zur Mindesteinzahlung bei Sportwetten in der Schweiz
Wie hoch ist die Mindesteinzahlung beim Spielguthaben von Swisslos?
Das Aufladen des Swisslos-Wallets ist ab CHF 20 möglich, entweder über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf ist nur dann möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Warum nennen manche Seiten eine Mindesteinzahlung in Euro, und was sagt das über den Anbieter aus?
Ein Betrag in Euro gehört zu einem Anbieter ausserhalb des Schweizer Systems. Die bewilligten Schweizer Veranstalter führen Konten in Franken. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Geltung. Wer dort einzahlt, spielt ohne Schweizer Aufsicht und ohne Schweizer Rechtsweg.
Wie viel darf bei der Loterie Romande innerhalb von 30 Tagen eingezahlt werden?
Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Prepaid-Tickets «Pre-pay» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und in einem Betrag gutzuschreiben.
Auf welches Konto werden Gewinne ausgezahlt?
Gewinne und Guthaben gehen ausschliesslich auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Bei der Loterie Romande ist das die angegebene IBAN, bei Swisslos ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht.
Bis zu welchem Betrag werden Gewinne direkt dem Wallet gutgeschrieben?
Beide bewilligten Veranstalter schreiben Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet gut — bei Swisslos pro Spielbestätigungsquittung, bei der Loterie Romande netto. Höhere Gewinne gehen auf das Bankkonto: bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen, bei der Loterie Romande auf die angegebene IBAN.
Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzt jede Person ihre Limite selbst?
Eine staatlich fixierte Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, die die spielende Person selbst festlegt. Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000.
Zahlungen – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
