Eine Wettseite für alle Sportarten gibt es in der Schweiz nicht – und das ist der Punkt

Updated Oktober 2026
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Tautropfen glitzern auf dem Netz eines Tores am Rand eines Trainingsplatzes im ersten Morgenlicht.

Aktualisiert am Oktober 29, 2026; Bewilligungen und Angaben geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach Geldspielgesetz sowie die Aufsichtsdaten der Gespa.

Alle Sportarten, jede Wettart, ein Konto — genau so verkauft sich jede zweite Seite, die man beim Suchen findet. In der Schweiz ist das keine Frage des Angebots, sondern der Bewilligung. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und die Kantone haben die Zahl der Veranstalter auf zwei festgelegt. Wer nach einer Wettseite für alles sucht, stösst deshalb zuerst auf eine Wand, die kein Bonus abträgt.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Diese Wand ist kein Mangel, sie ist der Kern der Sache. Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten für Kundschaft in der Schweiz anbieten. Ersterer für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, letztere für die sechs Westschweizer Kantone. Kein Dritter kommt dazu, weil es keinen Dritten gibt. Und weil das so ist, schauen sich viele bei den ausländischen Seiten um, die keine Schweizer Bewilligung brauchen — und die dafür nichts von dem mitbringen, was hier selbstverständlich ist.

Was das kostet, ist der rote Faden dieses Textes. Nicht in Franken allein, sondern in dem, was man hergibt: Einsatzgrenzen, eine begrenzte Sportartenliste, ein Wohnsitznachweis, ein Verzicht auf Rückgriff. Wer das vorher weiss, entscheidet besser. Wer es nicht weiss, liest bei einer Bewilligung mit, ohne es zu merken.

Verlustlimiten als Preis der Zulassung

Die Limiten, die vor dem ersten Wettschein stehen

Wer bei Sporttip zum ersten Mal mitspielen will, kommt an einer Frage nicht vorbei: Wie viel bin ich bereit zu verlieren? Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen gesetzt werden, bevor überhaupt die erste Wette möglich ist. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999. Wer unter 21 Jahre alt ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Eine Wanduhr hängt in einem ruhigen Büro, davor ein aufgeräumter Tisch mit einer Pflanze.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit.

Zwei Dinge daran sind bemerkenswert, und keines davon findet sich in einer Werbeanzeige. Erstens: Die Limiten kommen nicht vom Gesetzgeber, sondern vom Spielenden selbst. Der Veranstalter muss Höchstwerte verlangen, die Zahl legt die Kundschaft fest. Die Schweiz kennt keine staatlich fixierte Einzahlungsobergrenze. Zweitens: Die Wartezeit bei einer Erhöhung ist die eigentliche Sicherung. Wer im Lauf eines schlechten Abends mehr will, muss drei Tage auf diesen Entschluss warten. Genau da verliert die Limite ihren Zahn — nicht beim Setzen, sondern beim Hochsetzen.

Diese 72 Stunden sind Hausregel, nicht Statut: Das Gesetz nennt 24 Stunden, die beiden Schweizer Veranstalter wenden 72 an. Wer das ausrechnet, merkt, dass die strengere Zahl aus freier Hand kommt. Interessant ist, was das über den Alltag sagt: Die Limite, die man um 23 Uhr anheben möchte, ist am Mittag drei Tage später oft nicht mehr so dringend.

Sperren, Register und die Grenze zwischen den Regimen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen — und dieses Register gilt auch für Casinos, einschliesslich Online-Casinos, sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten lösen, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt.

Das ist mehr als eine Sperre bei einem Anbieter. Es ist eine Tür, die für mehrere Räume gleichzeitig zugeht. Eine geschätzte 47.5 % der Testkäufe der Gespa zeigten allerdings 2025, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer die Schutzmechanik an der Verkaufsstelle als streng beschreibt, hat den Test nicht gelesen. Der Apparat ist gut. Seine Umsetzung an der Theke ist es nicht immer.

Auf einer ausländischen Seite existiert all das nicht. Kein Limitenzwang, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff. Verlustlimiten sind dort eine Funktion, wenn der Anbieter sie anbietet, und nicht einmal die Zulassung garantiert, dass sie kommt. Wer aus einem Regime mit Pflichtlimite in ein Regime ohne wechselt, tauscht eine Pflicht gegen eine Option — und die Option ist meistens leer.

Es lohnt der Blick auf die Reihenfolge: Ein Konto bei Sporttip ist auf Wohnbevölkerung im Vertragsgebiet beschränkt, also auf die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in der Waadt wohnt, ist bei der Loterie Romande zu Hause. Erst Wohnsitz, dann Ausweisprüfung, dann Limiten, dann Wette. Vier Schritte, von denen keiner übersprungen werden kann.

Was bleibt, wenn der Anbieter die Grenze selbst setzt

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird gar nicht erst angenommen. Eine Absage ohne Begründung ist ein Recht, das man kennen sollte, bevor man es erlebt.

Der Vergleich zwischen den Zahlungswegen macht die Kosten greifbar. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsweise oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bestätigt direkt in der PostFinance App. Wer sein Guthaben langsam auffüllt, merkt von diesen Grenzen nichts. Wer in einem Zug aufladen will, stösst sehr schnell auf die Decke.

Richtig spürbar wird es beim Geld hinaus. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer Gewinne regelmässig abräumt statt stehen zu lassen, zahlt also nach der zweiten Bewegung mit. Das ist keine Gebühr auf den Gewinn, sondern eine auf die Bewegung — und sie trifft genau die Sorte Bettende, die ihr Geld lieber auf der Bank als im Wallet sieht.

Bei Gewinnen zieht Swisslos eine eigene Schwelle. Beträge bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Darüber hinaus geht das Geld, bei bekannter Zahlungsverbindung, innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Auszahlungen laufen grundsätzlich nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, Kredit an Spielende ebenso wenig.

Der Absender steht fest

Ein Zahlungsweg hat hier eine Bedeutung, die er anderswo nicht hat: Er stellt sicher, dass das Geld dorthin geht, wo die Person ist. Wer bei einer ausländischen Seite einen Weg sucht, über den sich Geld anonym verschieben lässt, sucht nach etwas, das bei einem Schweizer Veranstalter nicht vorgesehen ist — und das ist kein Nachteil, sondern die Absicht.

Wer das eigene Konto einrichtet, tut gut daran, die Auszahlungsregeln vor dem ersten Franken zu lesen und nicht danach. Der Hinweis klingt nach Hausmeisterpflicht, ist aber eine Rechnung: zwei gratisfreie Auszahlungen pro Jahr, danach 3 %. Bei wöchentlichen Abhebungen verteilt sich dieser Satz auf einen weit kleineren Betrag als auf einen, der nur zweimal im Jahr bewegt wird.

Kurz zur Einordnung der Grössenverhältnisse, weil sie die Verlässlichkeit erklärt: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Das Geld, das hier liegen bleibt, ist also nicht im Ausland, sondern im Kanton. Das ist ein Argument für die Zulassung, keines für den einzelnen Wettschein.

Willkommen, Bonus und der Preis der Bedingungen

Warum das Gratisguthaben klein ist

Die Aktionen der zugelassenen Veranstalter sind zurückhaltend — und das hat einen Grund, der sich nachlesen lässt. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. 2025 erteilte die Gespa 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Acht im ganzen Jahr. Wenn man wissen will, warum auf einer Schweizer Wettseite keine 100 % auf die Ersteinzahlung leuchten, dann steht die Antwort in dieser Zahl.

Wer nach wettseiten mit bonus oder gar nach wettseiten mit bonus ohne einzahlung sucht, sucht damit nach einem Produkt, das es hier in der üblichen Form nicht gibt. Auf ausländischen Seiten gibt es die Boni im Überfluss, und sie sind nicht gratis. Der Betrag wird zur Auflage, die Auflage wird zum Umsatz, und der Umsatz wird zur Rechnung.

Für die Bonusarten der Schweizer Seite lohnt die genaue Unterscheidung. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist kein Guthaben, das oben draufkommt, sondern eine zusätzliche Auszahlung, die an eine Bonus-Struktur gebunden ist.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und beide verfallen, wenn vorher ein Cash-Out ausgeführt wird. Ein Boost, der an eine nicht rückgängigmachbare Aktion gekoppelt ist, ist ein Handel mit zwei Seiten.

Die Quote als das eigentliche Kleingedruckte

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer eine Kombination baut, um eine grössere Zahl zu sehen, sollte den zweiten Satz zweimal lesen: Die Rundung arbeitet immer in eine Richtung.

Wer nach einem Beispiel sucht, wie sehr eine Marge den Ausgang einer Wette mitbestimmt, nimmt einen marktüblichen Zweiwetter-Markt. Bei Quoten von 1.90 auf beide Ausgänge addieren sich die Kehrwerte zu 1/1.90 + 1/1.90 = 1.0526. Das ergibt einen Quotenschlüssel von rund 95 % und damit eine Marge von etwa 5 %. Aus 100 Franken, die auf beide Seiten dieses Marktes verteilt werden, behält die Buchmacherseite also ungefähr 5 Franken, bevor überhaupt ein Ball rollt. Die Rechnung gilt für diesen Beispielmarkt mit seinen 1.90 — andere Märkte, andere Sportarten und andere Märkte desselben Anbieters tragen andere Werte. Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten, und die Marge multipliziert sich mit: Aus vier Voraussagen mit je rund 5 % Marge wird über den ganzen Wettschein gerechnet eine deutlich grössere Belastung als aus einer Einzelwette. Der Kombiboost, der erst bei vier Voraussagen greift, wirkt genau dort — gegen eine Grundlast, die mit jeder angehängten Voraussage wächst. Ob der Boost sie übersteigt, entscheidet die konkrete Quote, nicht die Prozentzahl im Werbetext.

Das ist die Rechnung, die man bei jeder Bonusart anstellen sollte, und sie braucht keine Tabelle. Was verspricht die Aktion, was verlangt sie an Umsatz, und welcher Teil des Umsatzes geht als Marge zurück? Wo der Umsatz nicht bekannt ist, bleibt die Antwort offen — und eine offene Antwort ist besser als eine geratene.

Woran eine Wette hängt, die kein Wettergebnis hat

Der Ausgang einer Sportwette ist nicht nur von der Mannschaft abhängig, auf die man gesetzt hat. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine Wette, die auf einem Zahlungsstrom beruht, hat mehr Ausgänge als Sieg, Niederlage und Remis.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer kombinieren will, ist gut beraten, das Werkzeug zu benutzen, das dafür vorgesehen ist, statt es zu umgehen. Der Fehler wird zwar zurückerstattet, aber der Abend ist dann trotzdem gelaufen.

Dazu kommt eine Frist, die man einmal gelesen haben sollte: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt lang. Bei einem Wettschein aus dem letzten Sommer ist es das nicht.

Die Rangliste: zwei Bewilligungen und der Rest

Zehn Anbieter stehen hier nebeneinander, und die Liste selbst ist schon das Ergebnis. Zwei davon dürfen Sportwetten für Kundschaft in der Schweiz veranstalten. Die anderen acht sind ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die für den Vergleich nach denselben Kriterien eingeordnet werden. Sie sind nicht für Schweizer Wohnbevölkerung zugelassen, und keine dieser Seiten wird hier als legal oder sicher bezeichnet. Art. 74 Abs. 3 BGS verbietet Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind; Art. 131 BGS belegt das mit einer Busse bis CHF 500’000. Eine Beschreibung mit Bewertung ist darum noch kein Freibrief, und dieselbe Sorgfalt, die hier in die Rangfolge fliesst, fehlt in der Werbe-Illustration.

Die Reihenfolge hat einen Grund. Zuerst stehen die beiden Veranstalter mit Zulassung und Schweizer Aufsicht. Danach folgen die ausländischen Seiten in alphabetisch fortlaufender Ordnung, denn eine Wertung unter ihnen wäre eine Genauigkeit, die keine Grundlage hat. Was den zweiten Block von aussen betrachtet einheitlich aussehen lässt, ist die Bewilligungslage — und sie ist tatsächlich einheitlich. Alles andere ist es nicht.

Und die Schweiz hat keine Massnahme, die Bank- oder Kartenzahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockiert. Wer glaubt, das System fange ihn vorher ab, sollte diesen Satz zweimal lesen: Es tut es nicht.

Die Bewilligungslage der zehn Anbieter

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Interwetten keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz
Jackbit keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz
Rainbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz
MyStake keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz
22Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz
BetPanda keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz
Betclic keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz

Die Tabelle ist kurz, und ihre Kürze ist die Aussage. Die zweite Spalte trägt für acht von zehn Zeilen denselben Wert, und dieser Wert ist kein Datenmangel, sondern der Befund: Eine Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat, ist für die Frage nach dem Schweizer Schutz gleichbedeutend mit keiner. Wer die Tabelle liest und die Spalten als Wiederholung empfindet, hat die Sache richtig verstanden. Deshalb sind die acht Zeilen des zweiten Blocks auch nach einem anderen Massstab zu lesen als die zwei Zeilen des ersten. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern beantwortet die Spalte, wer die Aufsicht trägt. Bei den übrigen beantwortet sie nur, dass keine da ist.

Was eine Wettseite überhaupt leisten kann

Sportarten, Wettarten und die geschlossene Liste

Die Idee, eine Seite decke jede Sportart ab, hält in der Schweiz an einem Dokument nicht stand. Was gespielt werden darf, steht in einer geschlossenen Liste der Gespa mit den zugelassenen Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Für den Alltag heisst das: Fussball, Eishockey, Tennis und die grossen Ligen sind da. Was im Ausland unter der Rubrik «Alles» läuft — Sondermärkte auf einzelne Spielszenen, exotische Ligen, Turniere jenseits der aufgelisteten Wettbewerbe — fehlt entweder ganz oder kommt in einer schmaleren Auswahl. Wer sich vorstellt, er könne hier dieselbe Breite finden wie auf einer internationalen Seite, hat eine korrekte Erwartung an ein Produkt, das es in dieser Form nicht geben darf. Die Liste ist keine Empfehlung, sie ist eine Grenze. Die Gespa führt im Übrigen keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Wer die Grenze konkret prüfen will, muss nicht raten. Das Wettprogramm des Veranstalters zeigt, welche Wettbewerbe gerade offen sind, und das ist immer die aktuelle Antwort. Eine Liste vom September ist ein Rahmen, kein Programm.

Anbieter und ihre Konten

Swisslos zahlt nicht jedem. Wer online registrieren will, braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist der Punkt in diesem Text, an dem sich die Suche nach einer Wettseite für alles am schnellsten entscheidet: Man landet dort, wo man wohnt.

Für die Westschweiz heisst das Produkt Jouez Sport, veranstaltet von der Loterie Romande für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, ein Gesetz. Aus Sicht einer Person in Bern ist die Wahl damit keine Wahl mehr, und das ist kein Nachteil, sondern die Form, die diese Zulassung hat.

Dass Sporttip-Wetten Personen ab 18 Jahren offenstehen und Personen unter 18 von der Teilnahme ausgeschlossen sind, ist die eine Grenze, die hier klar ist. Die zweite betrifft eine kleinere Gruppe: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Auch das steht in den Teilnahmebedingungen, nicht in einem Werbetext.

Was auf der Seite zu finden ist

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Wetten, die in der App zusammengestellt werden, können per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist eine Funktionsweise, die es nur bei einem Veranstalter mit einem Filialnetz gibt, und sie verbindet die beiden Lebenswelten, in denen Schweizer Wettkundschaft unterwegs ist.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokal auf ein Ergebnis setzt, ohne das Programm zu lesen, hat nicht auf 90 Minuten gesetzt, sondern auf seine Annahme darüber.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Bei einem Angebot ohne Live-Streaming ist das die Passage, die einen zweimal zurücklesen lässt. Die Wette gilt, die Bilder sind Ihre Sache. Wer den Torjubel live erleben will, verschiebt das Erlebnis an den Fernseher — das Angebot ist trotzdem gültig.

Der Cash-Out bei Sporttip ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Die Funktion heisst Ausstieg, nicht Gewinnsicherung: Der Preis für die Sicherheit wird beim Abschluss abgezogen, und Swisslos muss nicht einmal anbieten, was es anbietet.

Die Rechtslage: Bewilligung, Sperrliste, Steuer

Wer die Aufsicht trägt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und stehen unter Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht unter der ESBK — die beaufsichtigt nur Casinos, und diese Verwechslung hält sich hartnäckig. Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz; dieser Satz ist wörtlich zu nehmen, er findet sich so im Gesetz. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen, was die Grösse erklärt, in der Swisslos unterwegs ist.

Eine Uferpromenade an einem Schweizer See liegt am frühen Morgen leer da, am anderen Ufer ragen Berge auf.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Aus dieser Konstruktion folgt direkt, warum die Suche nach einer einzigen Wettseite für alles hier keine Antwort hat, die man googeln könnte: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Art. 86–93 BGS bildet die Grundlage. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — das nennt sich Domain-Hopping, und die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home. bet365 wird als auf der Liste stehend geführt.

Für die Leserinnen und Leser dieses Textes ist Domain-Hopping der unangenehmste Satz im Abschnitt. Die Sperrliste ist eine Momentaufnahme, keine Wand. Wer auf einer Seite landet, die gestern noch geblockt war, hat keinen Fehler gemacht — die Sperre hat nur nicht gehalten. Und weil sich das täglich ändern kann, hilft nur der Blick auf die jeweils aktuelle Liste, nicht der auf ein Datum von letztem Monat.

Was es heisst, wenn eine Seite auf der Sperrliste steht

Eine Domain auf der Sperrliste steht dort, weil ihre Betreiberin keine Bewilligung für die Schweiz hat und ihr Angebot den Schweizer Behörden nicht zugänglich ist. Das Schweizer Recht sagt dazu zweierlei: Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung nach Art. 4 BGS. Und wer ohne Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren nach Art. 130 BGS.

Spielende werden nicht bestraft. Der Bund sagt das ausdrücklich. Das ist die eine Hälfte der Nachricht. Die andere: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Wer auf einer nicht bewilligten Seite gewinnt, hält sein Geld an einer Stelle, über die er nicht verfügt, und ein Schweizer Gericht ist nicht sein Forum. Die Formel, die diese Seite verwendet, ist bewusst unsentimental: kein Schweizer Rückgriff, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Hinzu kommt, dass eine ausländische Seite nach ihren eigenen Hausregeln arbeitet — jede Bedingung, jeder Limitenentscheid und jede Auszahlungsfrist steht dort in einem Vertrag, den man nicht verhandelt.

Rückgriff heisst in diesem Zusammenhang etwas sehr Konkretes. Bei einem bewilligten Veranstalter führt die Auszahlung nur dann zu Geld, wenn eine Frist versäumt wurde, die man anfechten kann, und für diese Anfechtung gibt es einen 10-Tage-Weg per eingeschriebenem Brief. Der Weg ist eng, aber er existiert und ist niedergeschrieben. Wo es keine Bewilligung gibt, existiert keine Adresse, an die sich eine Beschwerde überhaupt richten liesse.

Steuern: eine Schwelle, die kaum jemand erreicht

Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und nur darüber steuerpflichtig. Der Bund setzt den Freibetrag ab 1.1.2026 auf CHF 1’071’000 an, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb steht hier «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; sie wird über die Steuererklärung zurückgeholt.

Für die überwiegende Mehrzahl der Wetten ist diese Passage ohne praktische Folge. Ein Gewinn liegt weit unter der Schwelle, es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf ihn an. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer das Gegenteil irgendwo liest, hat eine andere Rechtsordnung vor sich.

Der zweite Satz betrifft die ausländischen Seiten, und er wird oft übersehen. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Der steuerliche Vorteil, den man intuitiv bei einer ausländischen Seite vermutet, ist in manchen Kantonen ein Nachteil — und er trifft gerade die kleinen Gewinne, die man sonst nie erklären müsste. Für den eigenen Fall ist das nichts, was man im Text eines Wettreviews klärt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Was Werbung darf — und was daraus folgt

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Ein Tageszeiten-Verbot für Werbung existiert nicht. Diese Sätze stehen hier, weil sie das Verhältnis dieses Textes zu seinem Gegenstand bestimmen: beschreiben und bewerten ja, anpreisen nein.

Wer die acht ausländischen Seiten auf dieser Liste liest, liest sie als das, was sie sind: Anbieter, denen Schweizer Kundschaft begegnet, mit einer Bewilligung, die hier weder gilt noch einen Anspruch erzeugt. Beide Seiten haben einen Preis. Wer im Inland bleibt, zahlt mit einem schmalen Wettprogramm, einem Wohnsitznachweis und selbst gesetzten Verlustlimiten. Wer ausweicht, zahlt mit dem Rückgriff, dem Sperrregister und in einigen Kantonen mit der Steuerfrage. Diese Seite nimmt keine der beiden Optionen als die sichere. Sie sagt nur, wo welche Rechnung anfällt.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die grösste Auswahl innerhalb einer festen Grenze

Sporttip ist das Sportwetten-Produkt von Swisslos, der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Im Hintergrund steht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa — eine der beiden Bewilligungen, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Erreichbar ist das Angebot für Wohnbevölkerung in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Zum Geld: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette, jederzeit änderbar und ohne Annahme oberhalb der Grenze. Spielguthaben gibt es ab CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet CHF 9’999 nicht übersteigt. Zweimal im Jahr ist die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung landen automatisch im Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto, wenn die Zahlungsverbindung bekannt ist.

Das ist die Seite mit der breitesten Produktpalette, die ein Schweizer Veranstalter anbieten darf, und gleichzeitig die mit den engsten Grenzen. Beides ist dieselbe Tatsache. Wer hier spielt, spielt innerhalb eines Rahmens, den er selbst gesetzt hat, und kann nichts über CHF 9’999 verlieren, ohne selbst nach oben geschraubt zu haben — mit drei Tagen Wartezeit dazwischen. Diese Konstruktion ist der grösste Vorteil des Angebots und der Grund, warum es sich für jemanden, der genau diese Grenze als Bevormundung liest, falsch anfühlt. Wer am Abend drei Biere lang ein Spiel verfolgen und CHF 20 riskieren will, findet hier alles, was er braucht.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe für die Westschweiz

Jouez Sport ist das Sportwetten-Produkt der Loterie Romande, der Société de la Loterie de la Suisse Romande, für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Im Hintergrund steht dieselbe Art von Bewilligung wie bei Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Die Kontaktadresse der Loterie Romande liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Konstruktion ist nicht die einer Kopie, sondern die zweite Hälfte desselben Systems. Der Gesetzgeber hat zwei Veranstalter zugelassen und jedem ein Territorium zugewiesen; die Verkaufsstellen der Loterie Romande sind das Gegenstück zum Schweizer Filialnetz, und die Breite des Wettprogramms folgt derselben geschlossenen Gespa-Liste. Wer in Genf wohnt und sich fragt, warum er bei Sporttip kein Konto eröffnen kann, bekommt hier die Antwort: Das ist kein Ausschluss, sondern die Zuteilung.

Ein Punkt, der beide Veranstalter verbindet und den man nicht aus dem Marketing erfährt: Die Aufsicht teilt die Bewilligungen pro Spiel zu, und Gratisspielguthaben brauchen eine eigene Zustimmung. 2025 fielen diese Zustimmungen sparsam aus — 24 für die Loterie Romande, 8 für Swisslos. Die beiden Westschweizer Kantone Freiburg und Wallis stehen damit vor derselben Lage wie der Rest des Landes: Werbung mit einem grossen Startguthaben ist nach dieser Konstruktion schlicht nicht vorgesehen.

Interwetten: eine Seite aus der Sperrliste

Interwetten tritt hier ohne Schweizer Bewilligung auf. Sportwetten für Kundschaft in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten; eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung. Interwetten ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rückgriff. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und wird dann über DNS blockiert; die Gespa nennt Interwetten ausdrücklich im Zusammenhang mit Domain-Hopping, also mit dem Ersetzen gesperrter Adressen innerhalb von Stunden.

Das ist für den Vergleich eine unangenehme Karte, weil sie nicht die Bewertung des Produkts ist, sondern die Bewertung der Rechtsstellung. Der gesamte Schutzapparat, der bei Sporttip in Form von Pflichtlimiten, Sperrregister und Konto im eigenen Namen existiert, ist hier eine Frage der Hausregeln. Wer das Angebot dennoch prüfen will, prüft es genau darauf: nicht ob es schön aussieht, sondern ob die Auszahlung an eine Person mit einem Konto im eigenen Namen geht und ob es eine Beschwerdeadresse gibt, die sich erreichen lässt.

Jackbit: kein Schweizer Forum für einen Streitfall

Jackbit fällt in dieselbe Gruppe: kein Schweizer Bewilligung, keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff. Wo eine Schweizer Wettseite mit bewilligtem Veranstalter eine Anfechtungsfrist kennt, die man tatsächlich beschreiten kann, existiert hier keine Adresse nach Schweizer Recht, an die sich eine Beschwerde richten liesse. Die Domain kann über DNS blockiert werden.

Wer heute auf Jackbit landet, hat über den Schweizer Teil des Angebots nichts zu lesen, was auf einer Zulassung beruht. Was bleibt, ist die Frage nach der eigenen Erreichbarkeit im Streitfall. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Niederlassung entscheidet die Servicestelle über die Antwort, und die Servicestelle steht im Ausland. Das ist kein Drama bei einer Wette über zehn Franken. Bei einem Gewinn, der eine Reise wert wäre, ist es die ganze Frage.

Rainbet: was ein Konto ohne Sperrregister bedeutet

Rainbet führt keine Schweizer Bewilligung und keine Bewilligung mit Geltung in der Schweiz. Damit fehlt die Anbindung an das Sperrregister, und damit fehlt das eine Element, das den Schutz bei den Schweizer Veranstaltern über den eigenen Anbieter hinaus verlängert. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich auch für die Casinos. Wer sich bei Rainbet wegdenken will, muss es selbst tun.

Diese Seite ist der beste Anlass, den Unterschied zu benennen. Der Wert eines Registers liegt nicht darin, dass es einen Anbieter bindet, sondern darin, dass es grenzüberschreitend bindet. Ein Schutz, den jede Plattform selbst verwaltet, endet bei der nächsten Plattform. Wer Schutz sucht, findet ihn in der Schweiz an einer Stelle, nicht an zehn.

MyStake: die Bewertung eines Angebots ohne Bewilligung

MyStake hat keine Schweizer Bewilligung; eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar und hätte in der Schweiz keine Geltung. Keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, die Möglichkeit einer DNS-Blockade über die Sperrliste der Gespa. Wer nach Sportarten und Wettarten sucht, findet hier also den Ausweg, der im Schutzkonzept des Schweizer Rechts nicht vorgesehen ist, und bezahlt ihn mit genau diesem Schutzkonzept.

Der praktische Rat, der aus dieser Zeile folgt, hat nichts mit Vorlieben zu tun. Prüfen Sie, in welcher Währung geführt wird, an wen ausgezahlt wird und welche Frist für eine Reklamation gilt — und tun Sie das, bevor Geld in Bewegung kommt. Das ist mehr Aufwand als bei einem Schweizer Veranstalter. Der Aufwand ist der Preis der Alternative.

22Bet: ein grosses Programm ohne Schweizer Rahmen

22Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, mit einer Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat. Kein Schweizer Rückgriff, keine Anbindung an das Sperrregister. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen und dann über DNS blockiert werden.

Wer das Angebot mit Sporttip vergleicht, kommt schnell auf die Sportartenbreite — und genau dort wird der Vergleich schief. Die Schweizer Liste ist geschlossen, ein internationales Programm ist offen, und offen heisst hier nicht besser, sondern ungeschützt. Was auf einer Schweizer Wettseite fehlt, fehlt wegen einer Zulassungsbedingung. Was hier zusätzlich da ist, kommt ohne die Aufsicht, die den Rest trägt. Beide Programme sind Ergebnis einer Entscheidung, nur einer anderen.

BetPanda: eine Frage von Haftung und Erreichbarkeit

Bei BetPanda fehlt die Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung nach eigenen Angaben ist nicht feststellbar und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Rückgriff, die Möglichkeit der Blockade über die Domain-Sperrliste.

Bei einem Anbieter in dieser Gruppe ist die Frage nach der Auszahlung nicht nur eine nach der Wartezeit, sondern nach der Instanz. Bei Swisslos steht ein Datum im Vertrag, das man anfechten kann. Hier steht eine Hausregel, die man nicht anfechten kann. Wer auf einer solchen Seite spielt, sollte sich bewusst sein, dass er eine Regel akzeptiert hat, die er nicht ausgehandelt hat.

Betclic: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

Betclic tritt hier ohne Schweizer Bewilligung auf, mit einer Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rückgriff. Eine DNS-Blockade über die Gespa-Sperrliste ist möglich.

Der Satz, der hier trotzdem stehen muss, ist ein methodischer. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Sie ist nicht schlechter, sie ist hier schlicht nicht vorhanden. Wer sich auf sie beruft, beruft sich auf ein Papier, das in dieser Rechtsordnung nichts bewirkt.

WirWetten: ein deutscher Blickwinkel ohne Schweizer Wirkung

Auch WirWetten führt keine Schweizer Bewilligung. Wer sein Angebot nach Schweizer Massstab liest, liest eine Bewilligung, die nicht feststellbar ist und in der Schweiz keine Geltung hätte, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rückgriff und die Möglichkeit der DNS-Blockade.

Der Schritt, zu dem diese Zeile gehört, ist der nüchterne. Wer im Grenzgebiet wohnt, kennt die Nachbarmärkte gut und weiss, dass ein deutsches Regelwerk nicht klein ist. Es ist nur ein anderes. Die Bewilligung, die auf einer Schweizer Wettseite steht, schützt die Kundschaft in der Schweiz. Die Bewilligung, die auf einer ausländischen steht, schützt nach Massgabe ihres eigenen Staates, und dessen Behörde wird für einen Schweizer Fall nicht tätig.

Die acht Zeilen des zweiten Blocks und was sie verbindet

Acht Anbieter, ein Befund. Keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, die Möglichkeit der Blockade über die Gespa-Sperrliste. Diese Sätze wiederholen sich, weil die Rechtslage sich wiederholt, und genau darin liegt die Information. Die Unterschiede zwischen diesen acht Anbietern liegen in Währungen, Boni und Kontoführung; die Unterschiede, die für einen Fall in der Schweiz zählen, liegen nicht dort.

Wer sich unter diesen acht eine auswählt, wählt nicht die sicherere Alternative, sondern eine andere Konstruktion mit einem anderen Preis. Und wer das Spiel in Grünen Grenzen bleiben lässt, wählt den engeren Rahmen, aber den einzigen mit einer Tür, an die er im Streitfall klopfen kann. Keine der beiden Antworten ist geraten. Beide stehen in diesem Text.

Häufige Fragen

Gibt es in der Schweiz eine Seite, auf der man alle Sportarten wetten kann?

Nein, und zwar aus einem Grund, der nichts mit dem Anbieter zu tun hat. Wetten sind in der Schweiz nur auf die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der geschlossenen Gespa-Liste erlaubt, in der Fassung vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten nur, wo die Liste sie nennt. Corner- und Kartenmärkte stehen dort nicht.

Wer darf Schweizer Kundschaft überhaupt Sportwetten anbieten?

Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Jeder hat sein Territorium — Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, deshalb gibt es auch keine Liste mit ihm.

Was bedeutet der Eintrag einer ausländischen Wettseite auf der Sperrliste der Gespa?

Er bedeutet, dass Schweizer Telekom-Anbieter die Domain über DNS blockieren. Die Liste startete am 3. September 2019 und trug Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping —, die Sperre kann eine Seite also erreichen und wieder verlieren. Rechtlich fehlt der Seite die Bewilligung für die Schweiz, ein Schweizer Rückgriff besteht nicht.

Auf welche Sportarten und Wettarten darf man bei Sporttip und Jouez Sport setzen?

Auf die Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die Gespa in ihrer Liste führt. Die Aufsicht ist kein Veranstalter, sondern die Genehmigungsinstanz: Sie führt eine geschlossene Liste, und Erweiterungen laufen über sie. Fussball, Eishockey und die grossen Ligen sind abgedeckt, Sondermärkte und exotische Ligen nur, soweit die Liste sie öffnet. Massgeblich ist immer die aktuelle Version.

Sind die Aktionen der bewilligten Veranstalter mit den Boni ausländischer Seiten vergleichbar?

Nein. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen in der Schweiz vorab die Zustimmung der Gespa, die 2025 insgesamt 24 entsprechende Bewilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilte. Die Boni der bewilligten Veranstalter sind darum klein und an Bedingungen gebunden. Ausländische Seiten unterliegen dieser Beschränkung nicht — und zahlen den Preis dafür auf der Seite des Schutzes.

Wie lange dauert eine Auszahlung, und welche Kosten können dabei anfallen?

Bei Swisslos ist die Auszahlung auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto zweimal innert 365 Tagen gratis; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»