Wettseiten mit Bonus 2026: Warum die Schweiz keine 100-Prozent-Prämie kennt
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen.
Wer «Wettseiten mit Bonus» sucht, sucht in der Regel einen vierstelligen Betrag, der auf dem Spielerkonto erscheint, sobald die Einzahlung gebucht ist. In der Schweiz gibt es diesen Betrag nicht. Es gibt CHF 10 Gratisspielguthaben, wenn man in einem National-League-Stadion einen Code abliest und ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingibt, und es gibt einen Kombiboost, der den Nettogewinn einer Siebenfach-Kombination um 20 % erhöht. Das ist die Grössenordnung, über die wir hier reden. Kein Grund zur Enttäuschung übrigens — der Grund für die Kleinheit dieser Zahlen ist derselbe Grund, aus dem auf einer Schweizer Wettseite nichts passiert, was der Spieler nicht vorher selbst eingestellt hat. Die ausländischen Seiten, auf denen die grossen Zahlen stehen, haben mit der Schweiz nichts zu tun ausser einem Publikum, das sie aus der Schweiz nicht bedienen dürfen.
Warum es kein Schweizer Willkommenspaket gibt, wie es die Werbung verspricht
Die Suche nach einer Wettseite mit Bonus führt früher oder später auf Seiten, die 100 % auf die erste Einzahlung bis zu einem four- bis fünfstelligen Frankenbetrag versprechen. Solche Angebote kommen in der Schweiz nicht von den Veranstaltern, die hier tätig sein dürfen — es kommen von Anbietern, die hier keine Bewilligung haben und deshalb auch keine hiesigen Regeln einhalten müssen.

Wer Gratisspiele oder Gratisguthaben anbieten will, braucht in der Schweiz vorab die Zustimmung der Aufsicht. Ohne diese Zustimmung darf ein Veranstalter mit bewilligungspflichtigem Geldspiel keine Gratiswette und kein Gratisspielguthaben in Umlauf bringen — und das ist der Grund, aus dem die Aktionen der beiden Schweizer Anbieter so aussehen, wie sie aussehen. Sie sind nicht knauserig aus Kalkül. Sie arbeiten an einer Vorgabe entlang, die den ganzen Werbeapparat eines Buchmachers auf kleine Beträge zuschneidet.
Was an die Stelle der Willkommensprämie tritt, ist ein Bündel von Kleinigkeiten: ein Boost auf den Nettogewinn einer Kombination, ein einmalig nutzbarer Quoten- oder Profitboost auf eine Einzelwette, ein Gratisspielguthaben aus einer zeitlich befristeten Aktion mit einer gedeckelten Stückzahl. Nichts davon lässt sich auszahlen. Der Auszahlungsausschluss ist keine Nebenbedingung, die irgendwo im Kleingedruckten steht, sondern der Kern der Sache: ein Gratisspielguthaben bleibt im Spielerkonto, bis es verwettet ist, und was daraus wird, ist ein Gewinn aus einer Wette — nicht Bargeld aus einer Prämie.
Das führt zu dem Punkt, an dem sich die Suche entscheidet. Wer einen Bonus als Geschenk versteht, wird bei jedem Schweizer Anbieter enttäuscht. Wer ihn als Preisnachlass auf das eigene Spielkapital versteht, hat plötzlich eine sinnvolle Frage vor sich: Wie viel Wetteinsatz muss ich bewegen, bis die Prämie mehr wert ist als der Aufwand, den sie mir abverlangt? Auf diese Frage gibt es in der Schweiz eine konkrete Antwort. Sie ist bloss kleiner, als die Werbesprache der Branche vermuten lässt.
Was ein Guthaben aus einer Aktion wirklich hergibt
Ein Gratisspielguthaben ist kein Guthaben im Sinne des Wortes, weil es den einen Zweck nicht erfüllt, den ein Guthaben hat: es gehört einem nicht. Ab dem Moment, in dem es auf dem Spielerkonto liegt, ist es an eine Quote und an eine Frist gebunden, und die Gewinne daraus landen — je nach Anbieter — wieder im Spielerkonto statt auf dem Bankkonto.
Wie viel so etwas wert ist, hängt von zwei Dingen ab: von der Quote, mit der man es verwettet, und von der Auszahlungsquote des Marktes, in dem man es platziert. Bei einem Gratisspielguthaben, dessen Einsatz bei einem Gewinn nicht mitbezahlt wird, ergibt sich der durchschnittliche Wert aus dem Guthabenbetrag, multipliziert mit der Quote minus eins, geteilt durch die Quote, und dann multipliziert mit der Auszahlungsquote des Marktes. Was am Ende übrig bleibt, ist ein Bruchteil der Zahl, die auf dem Aktionsplakat steht.
Wer den Wert eines Gratisspielguthabens abschätzen will, braucht also zwei Zahlen, die auf dem Aktionsplakat nicht stehen: die Mindestquote, ab der das Guthaben verwettet werden darf, und die Auszahlungsquote des Marktes. Ohne die erste Zahl ist jede Rechnung Zufall, denn eine Quote von 1.10 frisst einen Grossteil des Guthabens, während eine Quote von 3.00 einen deutlich höheren Erwartungswert hat — und niemand kann sagen, ob die Wette aufgeht. Die zweite Zahl ist das, was der Buchmacher in jedem Markt für sich behält. Beide zusammen ergeben eine Spanne, keinen festen Betrag, und diese Spanne ist die einzige ehrliche Auskunft über den Wert einer Gratiswette.
Nützlich ist an dieser Stelle eine Faustregel, die man ohne Taschenrechner anwenden kann: Je näher eine Quote an 1.00 liegt, desto grösser ist der Anteil des eingesetzten Guthabens, der im Buchmachergewinn verschwindet; je höher die Quote, desto wertvoller wird dasselbe Guthaben, aber desto wahrscheinlicher endet es als Nullrunde. Das ist keine Wette, die man gewinnen kann, sondern eine Abwägung mit einem Erwartungswert, der immer über null liegt — aber deutlich unter dem Nennwert.
Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — die Konsequenz für die eigene Rechnung
Wer CHF 10 Gratisspielguthaben erhält und mit einer Quote von 2.00 gewinnt, hat CHF 20 im Spielerkonto, aber kein Franken davon auf dem Bankkonto, solange das Guthaben als Gratisspielguthaben geführt wird und nicht als Einzahlung. Das ist der Unterschied, der eine Aktion von einem Kapitalzufluss trennt.
Die zweite Konsequenz betrifft die Limiten. Ein Gratisspielguthaben zählt für die selbst gesetzten Verlustlimiten nicht anders als eigenes Geld — es ist Geld, das verloren werden kann. Wer eine Verlustlimite von CHF 100 pro Monat eingestellt hat und CHF 10 Gratisspielguthaben zusätzlich erhält, hat nicht CHF 110 Spielraum, sondern dieselbe Grenze und einen Anreiz mehr, sie zu berühren. Die Limite gilt, unabhängig von der Aktion, mit der sie sich messen muss.
Die dritte Konsequenz ist eine Frist. Ein Gratisspielguthaben aus einer Aktion läuft nach dreissig Tagen ab. Wer es in dieser Zeit nicht verwettet, hat den Wert auf null gestellt, ohne je eine Wette platziert zu haben. Das ist die häufigste Art, eine Aktion zu verlieren — nicht durch eine schlechte Quote, sondern durch das Verstreichen einer Frist, an die sich niemand mehr erinnert hat.
Wie viel Spielguthaben in einer Aktion überhaupt vergeben wird
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zeigt die Grössenordnung so deutlich wie keine andere. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück vergeben. Das Guthaben war dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.
Rechnen wir das kurz durch, weil die Zahl selbst schon die Antwort auf die Bonussuche ist. 7’000 mal CHF 10 ergibt ein Aktionsvolumen von CHF 70’000 über sieben Aktionstage, verteilt auf die gesamte Westschweiz. Ein einziger grösserer ausländischer Anbieter gibt mehr für Werbung aus, als dieses Volumen in seiner Gesamtheit umfasst. Und wer das Guthaben richtig nutzt, also mit einer vernünftigen Quote spielt, kann daraus im Durchschnitt ein paar Franken Zusatzwert holen — bei einem Nennwert von CHF 10.
Diese Zahl ist die beste Antwort, die die Schweiz auf die Frage nach einem Bonus ohne Einzahlung gibt, und sie kommt nicht von einem Buchmacher, sondern von einer Lotteriegesellschaft mit einem öffentlichen Auftrag.
Was der Sporttip-Kombiboost rechnet — und was er verlangt
Der Kombiboost von Sporttip ist das nächstliegende Gegenstück zu einem Bonus: er erhöht den Gewinn, statt ein Guthaben zu schenken. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Der Sprung von 5 % auf 20 % liegt zwischen vier und sieben Voraussagen und ist der eigentliche Anreiz. Vier Kombinationen sind schnell gebaut, sieben sind Arbeit. Man muss dieselbe Arbeit nicht bezahlen wollen, aber man sollte wissen, was sie verlangt: Jede der sieben Voraussagen muss eine Quote von mindestens 1.50 tragen, und die Gesamtquote ist das Produkt aller Einzelquoten. Diese Gesamtquote entscheidet über den Gewinn, die Prozenterhöhung entscheidet über den Zuschlag.
Nehmen wir eine illustrative Kombination, keine gequotete Gelegenheit, sondern ein Beispiel mit einem Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Bei Swisslos ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist — gerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf fünf Rappen. Für dieses Beispiel heisst das: Die Gesamtquote ist das Produkt der vier Einzelquoten und liegt bei 9’792. Ein Einsatz von CHF 10 zahlt bei vollständigem Erfolg dieser Kombination rund CHF 97.92 zurück, der Nettogewinn liegt bei etwa CHF 87.92 — der Einsatz ist dabei bereits herausgerechnet, denn nur der Nettogewinn wird erhöht, und der Betrag wächst um fünf Prozentpunkte, also um rund CHF 4.40, auf etwa CHF 92.32.
Die Bandbreite wird an derselben Rechnung sichtbar. Mit einer Quote von 1.50 pro Voraussage und sieben Voraussagen liegt das Produkt der Einzelquoten bei 17’086, bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt das CHF 170.86 und einen Nettogewinn von CHF 160.86 — mit zwanzig Prozent Zuschlag sind es rund CHF 193.03. Mit vier Voraussagen zu je 1.50 liegt die Gesamtquote bei 5.0625, der Gewinn bei CHF 50.63, der Nettogewinn bei CHF 40.63 und der Zuschlag von fünf Prozent bei rund CHF 2.03. Zwischen dem Vierer und dem Siebener liegt bei gleichem Einsatz die grössere Spanne — den Unterschied macht die Zahl der Voraussagen, die man richtig haben muss, nicht der Zuschlag; wer die siebte Voraussage falsch hat, bekommt gar keinen Zuschlag, weil die ganze Kombination verloren ist. Die Rechnung beschreibt, was eine gewonnene Kombination unter diesen Annahmen auszahlt — sie sagt nichts darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass sieben Voraussagen zugleich aufgehen — und dass die Kombination überhaupt aufgeht, ist die eigentliche Hürde und nicht die Höhe des Boosts.
Was dabei nicht vergessen gehört: Der Boost gilt nur einmal pro Wettendem und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt er. Wer also eine Kombination mit Boost abschliesst und vor Schluss auszahlt, tauscht die Erhöhung gegen einen Cash-Out-Betrag, der tiefer liegt als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn.
Quotenboost und Profitboost: die kleinen Geschwister
Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Aktionen, die im Alltag häufiger auftauchen. Quotenboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei beiden verfällt die Erhöhung, wenn die Wette vorzeitig ausgezahlt wird.
Beide sind damit strukturell dasselbe wie ein Gratisspielguthaben: ein kleines, quotengebundenes Extra, dessen Wert an eine Grenze stösst, bevor es nennenswert wird. Wer die drei Aktionen nebeneinanderlegt, erkennt das Muster: keine davon ist eine Einzahlungsprämie, jede davon ist an eine Wette gebunden, und jede verliert ihren Wert, wenn man vor dem Ende aussteigt.
Zehn Wettseiten im Vergleich — nach Aktion, Einsatzgrenze und Zahlungsweg
Eine Reihung nach der Höhe des Bonus ist in diesem Markt eine Reihung nach nichts, weil die Höhe des Bonus bei den Schweizer Anbietern nicht das Unterscheidungsmerkmal ist. Sinnvoll ist eine Reihung nach dem, was eine Aktion an Bedingungen mitbringt und was die Seite an Einsatz und Zahlungsweg zulässt.
Zuerst die Schweizer Veranstalterinnen, danach die ausländischen Marken, die hier ohne Bewilligung auftreten.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Bedingungen der Aktion | Einsatzgrenzen |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Kombiboost nur online (Prematch, Live, System), ab vier Voraussagen zu je mindestens 1.50, 5 % auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn; Quoten- und Profitboost je einmal nutzbar, verfallen bei Cash-Out | CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Aktionsguthaben aus befristeten Promotionen, gedeckelte Stückzahl, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar | Einzahlungen bis CHF 10’000 pro dreissig Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000 |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe zu Aktionen | keine Angabe |
| BassBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe zu Aktionen | keine Angabe |
| Jackbit | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe zu Aktionen | keine Angabe |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe zu Aktionen | keine Angabe |
| 1Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe zu Aktionen | keine Angabe |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe zu Aktionen | keine Angabe |
| MyStake | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe zu Aktionen | keine Angabe |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | keine Angabe zu Aktionen | keine Angabe |
Die Tabelle ist schief, und das ist keine Schwäche der Darstellung, sondern die Aussage. Bei den acht ausländischen Marken steht in zwei Spalten nichts, weil über ihre Aktionsbedingungen und Einsatzgrenzen nichts bekannt ist, was sich auf Schweizer Verhältnisse übertragen liesse. Wer dort ein Konto eröffnet, verhandelt über Bedingungen, die er erst auf der Seite selbst zu sehen bekommt, und über Einsatzgrenzen, die der Anbieter einseitig festlegt. Bei Swisslos dagegen steht in jeder Spalte ein Wert, und dieser Wert ist in den Spielregeln nachlesbar, bevor man einen Franken setzt.
Der zweite Grund für die Schieflage ist die Art der Aktion. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist die Aktion ein Zuschlag auf einen Gewinn oder ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist — beides lässt sich dem Konto zuordnen, ohne dass zusätzliche Einzahlungen nötig wären. Bei den ausländischen Marken ist die Einzahlungsprämie das Standardmodell, und wer eine Einzahlungsprämie annimmt, muss Einzahlungen leisten, um sie zu erreichen. Das ist keine Wertung, sondern eine Mechanik: die eine Gruppe gibt kleine Beträge ohne Einzahlung, die andere gibt grössere Beträge gegen Einzahlung.
Was in der Tabelle nicht steht und was es den Leser kostet
Was in der Tabelle fehlt, sind die Auszahlungsquoten der einzelnen Märkte. Kein Anbieter in dieser Reihung gibt eine Auszahlungsquote bekannt, und sie lässt sich aus einer einzelnen Quote nicht ableiten — für ihre Berechnung braucht man die Quoten aller Ausgänge eines Marktes und teilt eins durch deren Summe. Wer den Kombiboost von Swisslos mit einem ausländischen Einzahlungsangebot vergleichen will, steht vor einem Problem: Der Zuschlag von 20 % auf den Nettogewinn ist eine bekannte Grösse, der Gegenwert der ausländischen Prämie nach Umsatzbedingungen ist es nicht. Zwei Zahlen, von denen eine fehlt, lassen sich nicht ins Verhältnis setzen.
Bleibt die Frage, wer sich in dieser Reihung wiederfindet. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat mit Sporttip die eine Option, die Aktionen, Bewilligung und Limiten an derselben Stelle dokumentiert. Wer in der Westschweiz wohnt, hat dieselbe Option über die Loterie Romande, mit einem kleineren Aktionskatalog, der dafür über die Verkaufsstellen und die Stadien der Westschweiz läuft. Wer in keinem der beiden Gebiete wohnhaft ist, findet in dieser Tabelle nichts, was ihm eine Aktion verspricht — die Beschreibung endet dort, wo die Bewilligung endet.
Was unter einer Schweizer Wettseite alles zu verstehen ist
«Wettseite» kann in der Schweiz viel heissen, und der Unterschied entscheidet darüber, welche Rechte man hat, wenn etwas schiefgeht. Zwei Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten, und beide sind Lotteriegesellschaften mit einem öffentlichen Auftrag, keine Buchmacher im üblichen Sinn.
Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihre Produkte sind auf ein Vertragsgebiet ausgerichtet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — Zahlen, die den Unterschied zur Plattform eines ausländischen Anbieters gut beschreiben: hier stehen Menschen in Kiosken und Tankstellen, dort steht ein Server.
Das ist die ganze Liste. Wer nach weiteren lizenzierten Buchmachern sucht, sucht vergeblich, denn es gibt keine. Wer auf eine Seite wie 20Bet, BassBet, Jackbit, Interwetten, 1Bet, Coolzino, MyStake oder WirWetten stösst, stösst auf eine Marke ohne Schweizer Bewilligung — mit den Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.
Wettarten, die auf einer Schweizer Wettseite zu finden sind
Die Bandbreite der Wetten entspricht dem, wofür Sporttip und Jouez Sport Bewilligungen haben, und diese Bandbreite ist enger, als ein Umzug von einer ausländischen Seite es erwarten lässt.
Bekannt und dokumentiert sind bei Sporttip Einzelwetten, Kombinationswetten, Systemwetten und Langzeitwetten, dazu Livewetten mit der Besonderheit, dass die Wette unabhängig davon gilt, ob das Ereignis übertragen wird. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Beim Cash-Out ist die Lage enger, als die Funktion auf den ersten Blick verspricht. Er steht für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten zur Verfügung, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Swisslos kann den Betrag jederzeit ändern und muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Zur regulären Spielzeit gehört die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, wird eine Einzelwette zurückbezahlt, in einer Kombinationswette erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00.
Für alles, was in diesen Regeln nicht steht, ist die Antwort dieselbe wie überall in diesem Markt: Die eigene Wettschein-Kontrolle ersetzt keine Quelle, aber sie ersetzt die Überraschung. Wer wissen will, ob ein Markt verfügbar ist, muss ihn auf der Seite suchen; wer wissen will, wie ein Markt abgerechnet wird, muss die Spielregeln des Anbieters lesen.
Was Swisslos und die Loterie Romande mit dem Geld machen
Der Grund, aus dem dieser Markt so eng ist, liegt in seiner Konstruktion. Der Reinertrag geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen. Das ist die Rechtfertigung dafür, dass nur zwei Veranstalterinnen zugelassen sind, und es ist gleichzeitig der Grund, aus dem die Aktionen so klein ausfallen wie sie ausfallen.
Wer eine Sportwette abschliesst, finanziert damit einen Teil der kantonalen Aufgaben mit. Das ist eine angenehme Nebenwirkung für viele und der eigentliche Zweck des Modells für den Gesetzgeber. Für die Frage nach dem Bonus bedeutet es: Die Prämie ist keine Marketingausgabe, die sich ein Anbieter zurückholt, indem er anderswo kürzt — sie ist eine Ausgabe, die in den Spielregeln stehen muss und die Grenzen hat, die anderswo gezogen werden.
Woher der Unterschied zu einer ausländischen Seite im Alltag kommt
Im Alltag merkt man die Beschränkung an den Stellen, die man am wenigsten erwartet: an der Zahl der bewilligten Sportarten und Wettarten, an der Wohnsitzprüfung bei der Kontoeröffnung und an der Auszahlung auf das eigene Konto.
Auf einer Schweizer Wettseite gibt es keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehshows. Es gibt weder Ecken- noch Kartenmärkte. Die bewilligten Sportarten und Wettarten folgen einer geschlossenen Liste, und auf einer ausländischen Seite sind alle drei Dinge selbstverständlich vorhanden. Wer sie nutzt, sollte wissen, wo sie herkommen und was sie mit der Bewilligung zu tun haben.
Limiten, Fristen und Auszahlungen: was am Ende übrig bleibt
Bei Swisslos und der Loterie Romande entscheidet der Spielende selbst, wie viel er setzen will. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen — bei Sporttip sind es Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage einrichten.
Der Umsatz entscheidet über den Wert einer Aktion, und der Umsatz kommt aus dem eigenen Konto. Wer für eine Aktion mehr setzt, als er ohnehin gesetzt hätte, hat keinen Bonus erhalten, sondern mehr ausgegeben — und die Limite, die er sich vorher gesetzt hat, hätte ihn daran hindern sollen. Deshalb ist die 72-Stunden-Regel bei einer Erhöhung mehr als eine Formalie: sie ist die Pause, in der man eine spontane Eingebung noch einmal überdenken kann.
Wie lange das Geld auf dem Konto liegt, bevor es nach Hause geht
Wer bei Swisslos auszahlt, tut das unter Bedingungen, die in den Online-Teilnahmebedingungen stehen. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteinisches Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze beim Guthaben: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Bei Swisslos gibt es eine zweite Staffelung: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Auffällig an dieser Konstruktion ist, wohin ein Aktionsgewinn fliesst. Wer eine Wette mit Aktionsguthaben gewinnt, findet den Gewinn zunächst auf einem Konto, das über zwei kostenlose Auszahlungen innerhalb eines Jahres verfügt — und ab der dritten Überweisung eine Kommission kennt. Ein Gratisspielguthaben ist also nicht nur nicht auszahlbar; es kann auch dazu führen, dass eine Auszahlung anfällt, die man ohne die Aktion nicht gemacht hätte. Wer die Kosten einer Aktion wirklich wissen will, muss sie bis zur Auszahlung durchrechnen und nicht nur bis zum Wettgewinn.
Wann eine Wette verfällt und wann sie ungültig wird
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Das ist die Frist, die man am wenigsten auf dem Schirm hat, weil sie nicht im eigenen Konto sichtbar ist. Die 26 Wochen klingen lang, und sie sind es auch — aber sie sind nicht unendlich, und wer ein Konto über Jahre hinweg sporadisch nutzt, kann eine Gewinnbekanntmachung verpassen. Wer regelmässig spielt, kann diesen Punkt ignorieren; wer selten spielt, sollte gelegentlich in seine Wetthistorie schauen.
Die Rechtslage: was eine Bewilligung wert ist und was ein fehlendes Papier kostet
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von Swisslos und der Loterie Romande angeboten werden. Das ist keine Marktgewohnheit, sondern interkantonales Recht, und die Beschränkung auf zwei Veranstalterinnen ist bewusst gewählt.

Online-Sportwetten gelten als Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt, einer interkantonalen Aufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Für ein Online-Konto ist ein Wohnsitz in der Schweiz erforderlich, in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Für die Frage nach dem Bonus ist dieser Rahmen die Antwort auf alles. Ein Anbieter, der in der Schweiz eine Gratiswette anbieten will, braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Ein Anbieter, der in der Schweiz nicht tätig sein darf, braucht sie nicht — er darf hier auch nicht werben. Wer auf einer ausländischen Seite ein Bonusangebot sieht, sieht damit ein Angebot, das sich an ein Publikum ausserhalb der Schweiz richtet oder gegen das Werbeverbot verstösst.
Kein Rechtsschutz ausserhalb der Bewilligung
Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, für gewerbsmässiges Handeln bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fairplay-Kontrolle.
Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, ist damit aus dem System heraus, das die Schweiz für dieses Spiel gebaut hat. Er ist nicht im Sperrregister erfasst, was im günstigen Fall bedeutet, dass keine Spielsperre gegen ihn wirkt — und im ungünstigen Fall, dass die Selbstsperre, die er bei einem Schweizer Anbieter verhängt hat, hier nicht greift. Er hat keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Und er kann nicht damit rechnen, dass ein Zahlungsdienstleister einschreitet, denn die Schweiz kennt kein Instrument, das Zahlungen an unerlaubte Wettseiten sperrt.
Ein ausländisches Bonusangebot bleibt deshalb immer ein Angebot ohne Sicherung. Es mag rechnerisch grösser sein als alles, was Sporttip oder Jouez Sport aufbieten. Es steht aber auf einer Seite, deren Bedingungen sich morgen ändern können, und es fällt in einen Raum, in dem niemand für einen einsteht.
Steuern auf einen Gewinn aus einer Schweizer Wette
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also gilt «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Typische Wetten liegen weit unterhalb dieser Schwelle — es entsteht weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Es gibt in der Schweiz auch keine Wettsteuer auf Einsätze. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden aber kantonal unterschiedlich behandelt; die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Wer über grössere Beträge spricht, sollte einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung fragen.
Was die Sperrliste für ein Bonusangebot bedeutet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS sperren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Für den Nutzer heisst das: Die Sperrliste ist eine Momentaufnahme und kein Filter, der eine Seite für immer unzugänglich macht. Wer auf einem gesperrten Domain landet, findet darunter nicht zwingend dieselbe Plattform, und wer eine neue Domain findet, hat damit kein legales Angebot gefunden.
Die zehn Wettseiten einzeln — wofür jede taugt und wofür nicht
Zuerst die beiden Veranstalterinnen, deren Bewilligung in der Schweiz gilt, danach die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung.
Swisslos Sporttip: die einzige Wettseite, die alles nachlesbar macht
Sporttip ist die Sportwette der Swisslos, einer interkantonalen Lotteriegesellschaft mit Sitz in Basel, und die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen möglich, die im Vertragsgebiet wohnhaft sind — in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein. Unter den hier verglichenen Anbietern ist Swisslos die einzige, deren Aktionen vollständig in den eigenen Spielregeln dokumentiert sind.
Das ist der Vorteil, der in der Tabelle als gleichmässige Belegung aller Spalten erscheint und in der Praxis mehr wert ist als jeder Bonusbetrag: Der Kombiboost steht in einer Regelversion, die man herunterladen kann, mit Mindestquoten, Prozentsätzen und Limitierung. Wer eine Wette abschliesst und sich später über eine Abrechnung wundert, hat eine Stelle, an der er nachschauen kann, und eine Frist von zehn Tagen für eine Einsprache.
Die zweite Seite dieser Medaille ist die Enge. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen zu je mindestens 1.50, und er zahlt einen Zuschlag auf den Nettogewinn, nicht auf den Gewinn. Fünf Prozent bei vier Voraussagen sind bei einem Einsatz von CHF 10 und Quoten um 1.60 bis 2.00 rund CHF 4 im Beispielgerechneten Fall — kein Betrag, für den sich eine zusätzliche Voraussage lohnt, aber ein Zuschlag, der eine ohnehin geplante Kombination ein wenig besser macht. Die Einsätze sind auf CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette gedeckelt, bei Systemwetten auf CHF 10’000, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Was den Ausschlag gibt: Wer im Vertragsgebiet wohnt und den Wert einer Aktion an ihren Bedingungen messen will statt an ihrer Grösse, findet bei Sporttip die einzige Seite im Feld, bei der er das ohne Vermutungen tun kann. Wer dagegen Bonusbeträge in der Klasse einer ausländischen Einzahlungsprämie sucht, sucht hier am falschen Ort — und sucht in der Schweiz grundsätzlich am falschen Ort.
Loterie Romande Jouez Sport: Aktionen mit Ablaufdatum und Verkaufsstellen
Jouez Sport ist die Sportwette der Loterie Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Bewilligung und Aufsicht entsprechen denen von Swisslos. Die Gesellschaft nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.
Die Aktionen laufen hier anders als in der Deutschschweiz: nicht als dauerhafter Kombiboost, sondern als befristete Promotionen mit gedeckelter Stückzahl. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 mit ihren 7’000 Gratisspielguthaben zu CHF 10 ist das Muster: ein Zeitfenster, ein Code aus den Stadien, eine begrenzte Auflage. Wer sich nicht an den Aktionstagen in einem National-League-Stadion aufhielt, hatte keine Chance auf das Guthaben, und wer es bekam, hatte dreissig Tage, um daraus etwas zu machen.
Für die Frage nach dem Bonus ist das die unangenehmere Variante. Der Kombiboost steht jederzeit zur Verfügung; die Aktion der Loterie Romande steht nur in einem Fenster und nur für die, die zufällig an der richtigen Stelle waren. Dafür trifft sie alle: Ein Einzahlungsangebot hätte die getroffen, die ohnehin einzahlen — diese Aktion traf auch die, die nur zuschauen wollten.
Die Limiten dieser Seite gelten für das Spielerkonto: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro dreissig Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber per IBAN. Gratisspielguthaben bleibt auszahlbar gesperrt. Wer in der Westschweiz wohnt und ein Aktionsangebot sucht, hat hier die einzige bewilligte Option — und findet es deutlich seltener als in der Deutschschweiz, weshalb sich ein Blick auf die eigenen Spielregeln vor jeder Aktion lohnt.
20Bet: Marke ohne Schweizer Bewilligung
20Bet stammt aus dem Kreis der ausländischen Marken, die in der Schweiz auftreten, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Damit gilt für sie, was für alle acht in diesem Abschnitt gilt: kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht.
Über Aktionsbedingungen und Einsatzgrenzen dieses Anbieters ist nichts bekannt, was sich mit einer Schweizer Bewilligung verbinden liesse. Die Bewertung kann deshalb nur die Bewilligungslage betreffen, und die ist eindeutig: Ohne Bewilligung gibt es in der Schweiz keinen Schutz, und ein Bonusangebot ändert daran nichts — es vergrössert den Anreiz, sich ausserhalb des Systems zu bewegen.
Wer sich für diese Marke interessiert, sollte das eine tun, was hier niemand für ihn tun kann: die Bedingungen zur Aktion und die Einsatzgrenzen auf der Seite selbst lesen und prüfen, ob eine Auszahlung an ein Schweizer Konto überhaupt möglich ist und wie lange sie dauert.
BassBet: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Auch BassBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Das ist die ganze Bewertung, die sich aus der Bewilligungslage ziehen lässt, und sie ist für den Leser nicht weniger wichtig, weil sie keine Details enthält.
Wer wissen will, was eine Aktionsprämie bei diesem Anbieter wert ist, muss sie an Ort und Stelle prüfen. Nichts, was hier über Schweizer Aktionen steht, lässt sich auf diese Seite übertragen: Die Regeln zum Gratisspielguthaben sind schweizerisches Recht für schweizerische Veranstalterinnen, und die Gespa hat mit dieser Marke nichts zu tun.
Jackbit: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit führt keine Schweizer Bewilligung. Ob eine Marke wie diese überhaupt Sportwetten oder ausschliesslich andere Spiele anbietet, ist für die Frage der Bewilligung gleichgültig: Ohne Schweizer Bewilligung ist keines der Angebote in der Schweiz erlaubt.
Ein Bonusangebot bei einer solchen Marke steht damit unter Bedingungen, die niemand ausserhalb der Seite prüfen kann. Für den Leser heisst das: Die Frage nach dem Wert einer Aktion tritt hinter die Frage zurück, ob man sich auf eine Seite einlassen will, die in einem Land ohne Aufsicht betrieben wird.
Interwetten: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Interwetten gehört zu den Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten und deren Domains auf der Sperrliste der Gespa geführt werden können — die Aufsicht nennt Interwetten ausdrücklich als Beispiel für eine Marke, die mit wechselnden Domains auf der Liste erscheint.
Für den Leser ist das die konkreteste Auskunft, die es über einen ausländischen Anbieter gibt: Der Name kann auftauchen und wieder verschwinden, ohne dass sich am rechtlichen Status etwas ändert. Wer sich auf eine Marke einlässt, die auf der Sperrliste steht oder stehen könnte, sollte wissen, dass die Domain nicht die Identität des Anbieters ist. Bonusbedingungen sind bei einer solchen Marke kein Gegenstand, den man prüfen kann, bevor man die Domain erreicht.
1Bet: Marke ohne Schweizer Bewilligung
1Bet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Damit fehlt dieser Marke die Grundlage, auf der ein Bonusangebot überhaupt bewertet werden könnte: Aktionsbedingungen, Einsatzgrenzen und Auszahlungswege sind nur dann belastbar, wenn es eine Aufsicht gibt, die sie prüft.
Der praktische Rat, der aus dieser Lage folgt, ist so unspektakulär wie er wirkt: Wer einen Anbieter ohne Bewilligung ausprobiert, sollte vorher entscheiden, welcher Betrag ihm dieser Versuch wert ist, und diesen Betrag nicht überschreiten. Das ist keine Empfehlung, sondern ein Notbehelf für den Fall, dass die Neugier gewinnt.
Coolzino: Marke ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Bemerkenswert ist dieser Fall vor allem für die Einordnung: Der Name deutet auf ein Casino-Angebot hin, und ein Casino-Angebot ist in der Schweiz ein anderes Bewilligungsfeld als eine Sportwette — ein Casino-Limit ist kein Wett-Limit, und eine Casino-Bewilligung keine Wettbewilligung.
Für den Leser heisst das: Wer von einer Schweizer Sportwette auf eine solche Seite wechselt, wechselt nicht nur den Anbieter, sondern das Regelwerk, und nichts von dem, was in diesem Artikel über Limiten, Sperren und Auszahlungen steht, gilt dort weiter. Die Bewertung bleibt bei einem Satz: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz.
MyStake: Marke ohne Schweizer Bewilligung
MyStake gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Das Sperrregister der Gespa erfasst solche Anbieter nicht, weshalb eine dort gesetzte Spielsperre für diese Seite nicht gilt und eine Selbstsperre nicht automatisch greift.
Wer bei einem Schweizer Anbieter eine Sperre hinterlegt hat, um Abstand zu gewinnen, sollte daher nicht annehmen, dass eine andere Seite die Sperre kennt. Sie kennt sie nicht. Das ist die unangenehmste Folge der fehlenden Bewilligung, weil sie nicht das Geld betrifft, sondern den Vorsatz, mit dem man gespielt hat.
WirWetten: Marke ohne Schweizer Bewilligung
WirWetten tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Auch hier gilt der Rahmen, der im Abschnitt zur Rechtslage steht: kein Anschluss an die Aufsicht, keine Schweizer Durchsetzungsmöglichkeit, keine belastbare Grundlage für eine Bewertung von Aktionsbedingungen.
Was ein Leser über diese Marke wissen kann, ist die Position, die sie in dieser Reihung einnimmt: eine Marke, die in der Schweiz auftritt, ohne hier tätig sein zu dürfen. Wer bei ihr spielt, entscheidet sich für ein Angebot ausserhalb des Systems — und die verfügbaren Aktionsbedingungen sind der Teil dieses Systems, der dann fehlt.
Was der Kombiboost in Franken auszahlt — die Rechnung
Diese Rechnung fasst zusammen, was die Bedingungen des Kombiboosts in einem durchgerechneten Fall bedeuten. Sie verwendet keine gequotete Gelegenheit, sondern ein Beispiel mit einem Einsatz von CHF 10, das ausdrücklich als solches gekennzeichnet ist.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist; gerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf fünf Rappen. Der Boost erhöht ausschliesslich den Nettogewinn, also den Gewinn nach Abzug des Einsatzes.
Vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben ein Produkt von 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 liegt der Gewinn bei CHF 97.92, der Nettogewinn bei CHF 87.92, und der Zuschlag von fünf Prozent hebt den Nettogewinn auf rund CHF 92.32 — ein Zusatz von etwa CHF 4.40.
Die Bandbreite ergibt sich aus der Zahl der Voraussagen. Vier Voraussagen zu je 1.50 ergeben ein Produkt von 5.0625, bei CHF 10 Einsatz also CHF 50.63 Gewinn, CHF 40.63 Nettogewinn und mit fünf Prozent Zuschlag rund CHF 42.66. Sieben Voraussagen zu je 1.50 ergeben ein Produkt von 17’086, also CHF 170.86 Gewinn und CHF 160.86 Nettogewinn, mit zwanzig Prozent Zuschlag rund CHF 193.03. Zwischen dem Vierer und dem Siebener wächst der Zuschlag in Franken, aber die Anforderung an die Voraussagen wächst stärker: drei zusätzliche Treffer, jeder mit einer Mindestquote von 1.50.
Das Ergebnis dieser Rechnung ist eine Spanne, kein fester Betrag. Sie beschreibt, was eine gewonnene Kombination unter den genannten Quotenannahmen auszahlt — nicht, wie wahrscheinlich der Gewinn ist. Die Annahme, die hinter der Spanne steht, ist der Einsatz von CHF 10, der unverändert bleibt, sowie der Umstand, dass jede der Voraussagen die Mindestquote erreicht und den Zuschlag überhaupt auslöst, was bei einem einzigen Fehler nicht der Fall ist. Der Einsatz ist limitiert, die Gewinnerhöhung ebenfalls, und beides kann Swisslos jederzeit ändern.
Häufige Fragen zu Wettseiten mit Bonus
Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande einen Bonus für Neukunden?
Ein klassisches Willkommenspaket gibt es bei beiden nicht. Swisslos bietet den Kombiboost sowie Quoten- und Profitboosts, die nur online gelten, einmal pro Wettendem nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert sind. Die Loterie Romande vergab Gratisspielguthaben in befristeten Aktionen mit begrenzter Stückzahl. Beide Anbieter brauchen für Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa.
Warum brauchen Gratiswetten und Spielguthaben die Zustimmung der Gespa?
Weil das Geldspielgesetz Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht zulässt. Das ist der Grund für die kleinen Beträge: Eine Willkommensprämie in vierstelliger Höhe wäre in der Schweiz nicht bewilligungsfähig. Die Aufsicht erteilte 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einem Gratisspielguthaben wird der Einsatz bei einem Gewinn nicht mitbezahlt — der Auszahlungsbetrag entspricht dem Gewinn ohne den Einsatz. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen zudem grundsätzlich nicht auszahlbar. Der Gewinn bleibt zunächst im Spielerkonto und unterliegt den dort geltenden Auszahlungsbedingungen.
Was bedeutet es, dass Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Das Guthaben bleibt auf dem Spielerkonto und kann nur verwettet werden. Ein daraus entstehender Gewinn ist ein Gewinn aus einer Wette und unterliegt den normalen Auszahlungsregeln. Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer Gewinne bis CHF 1’000 erzielt, findet sie automatisch im Wallet.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei ausländischen Seiten rechtlich einzuordnen?
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung dürfen in der Schweiz nicht tätig sein und nicht werben; eine ausländische Bewilligung hat hier keine Kraft. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Seite ist nicht ans Sperrregister angeschlossen.
Welche Bedingungen und Fristen sind bei einem Wettbonus zu prüfen, bevor er angenommen wird?
Zu prüfen sind die Mindestquote für die verwertbaren Voraussagen, die Höhe des Zuschlags und die Zahl der nötigen Voraussagen — beim Kombiboost ab vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 —, die Gültigkeitsdauer eines Guthabens, das beim Beispiel der Loterie Romande dreissig Tage betrug, die Limitierung in Einsatz und Erhöhung sowie der Umstand, dass ein Cash-Out den Boost verfallen lässt.
Bonus – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
