Gratis Wettguthaben 2026: Was die Aktion wirklich wert ist
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen und Limiten geprüft gegen die Vorgaben der Gespa sowie die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.
Gratis Wettguthaben sucht man in der Schweiz lange. Wer bei einem Schweizer Veranstalter eine Aktion findet, findet meistens wenige Franken – und dazu eine Bedingung, die den Wert halbiert, bevor der erste Tipp abgegeben ist. Bei der Loterie Romande gab es an sieben Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das ist die Grösse, um die es hier geht: kein Werbeblock über hundert Franken, sondern ein Zehner, der auf dem Spielerkonto verfällt, wenn man ihn liegen lässt.
Der zweite Eindruck kommt beim Aufräumen. Gewinne darf man behalten, das Guthaben aus einer Aktion nie – Swisslos schreibt in seinen Bedingungen ausdrücklich, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Der Anbieter schützt damit den Wettbewerb, der Grund ist plausibel. Für den Spielenden ändert das nichts: die Aktion ist eine Einladung, eigenes Geld nachzulegen, keine Auszahlung.
In der Schweiz dürfen Sportwetten ausschliesslich zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Was ein ausländisches Portal dagegen als «gratis Wettguthaben» bewirbt, fällt nicht unter die Bewilligungspflicht der Schweiz, sondern unter die Sperrliste der Gespa. Zwischen diesen beiden Welten liegen mehr Unterschiede, als ein Vergleich der Guthabenbeträge zeigt, und die meisten davon kosten den Spielenden etwas.
Zuerst das Konto, dann der Einsatz
Spielguthaben ist kein Bargeld mit einem anderen Namen. Es liegt auf dem Spielerkonto eines Veranstalters, ist an dessen Bedingungen gebunden und fällt in den Bereich der Geldspiele, für den die Gespa zuständig ist. Wer ein Gratisguthaben annimmt, betreibt damit Spielverhalten wie jeder andere Einsatz auch – die Verlustlimite gilt, die selbst gesetzte Pause gilt, und eine Sperre lässt sich nicht aussitzen. Deshalb beginnt dieser Text nicht beim Bonus, sondern bei den Regeln, die den Rahmen setzen. Alles, was später über Fristen, Mindestquoten und Auszahlbarkeit steht, hängt daran.

Verlustlimiten setzen, bevor der erste Tipp läuft
Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss vorher Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite aus den Bedingungen von Swisslos liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Der entscheidende Teil steht in der zweiten Hälfte der Regel. Eine Senkung der Limite wirkt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist kein Ärgernis, das ist die einzige Bremse, die ein Anbieter nicht selbst in der Hand hat: ein schlechter Abend lässt sich bei einem Veranstalter nicht mit einem Klick nach oben korrigieren, und genau dafür ist die Frist da. Wer die Limite ohnehin auf dem gesetzlichen Höchstwert stehen lässt, hat den Schutz gekauft und nicht benutzt. Wer sie eng setzt, merkt drei Tage später noch, was er sich vorgenommen hatte.
Diese Limiten gelten bei den beiden bewilligten Schweizer Veranstaltern auf ihren eigenen Plattformen.
Was eine Sperre kostet – und was sie bringt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Vor Ablauf der Frist wird diese Sperre nicht aufgehoben, auch nicht auf Zuruf, auch nicht nach einem guten Lauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in ein Register eingetragen, das schweizweit gilt – für Casinos einschliesslich Online-Casinos ebenso wie im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist ein Instrument mit einer steilen Kante. Wer sich unbefristet sperrt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern aus einem Markt. Der Vorteil ist, dass niemand diese Entscheidung überstimmen kann, weder der Spielende an einem schwachen Montag noch ein Kundenservice. Der Nachteil ist derselbe Satz: heraus kommt man nicht über Nacht.
Der Kostenpunkt, den kaum jemand vorher liest, ist die Frist. Die kurze Sperre von bis zu 180 Tagen ist die praktisch brauchbare Variante – lang genug, um einen gewohnten Ablauf zu unterbrechen, kurz genug, um sie zu überleben. Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die Landschaft ist also nicht symmetrisch: es gibt einen bequemen Weg hinein und keinen schnellen hinaus.
Ein Gratisguthaben ist, was einen Contest um den kleineren Betrag laufen lässt: es lockt Spielende auf die Plattform. Eine kantonale Lotteriegesellschaft erhebt vom Spieler weder Eintritt noch Gebühr. Der günstige Kunde ist anderswo.
Die Bedingungen hinter dem Gratisguthaben
Neukundenangebote mit Wettguthaben sind in der Schweiz selten, und das hat nichts mit Zurückhaltung der Marketingabteilungen zu tun. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; nach der Interkantonalen Geldspielaufsicht gab es 2025 24 Zustimmungen für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Bewilligungspflichtige Gratisspiele bleiben bei der schweizerischen Aufsicht eine knappe Ressource. Von dort kommen die Banken.
Eine Ausnahme ist die Patinoires-et-Stades-Aktion der Loterie Romande: Der Code wurde während der National-League-Spiele im Stadion verteilt, wer ihn innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig. Diese Aktion ist vorbei. Die Abfolge – Code, verifiziertes Konto, Frist – beschreibt die Mechanik, die jedes Schweizer Gratisguthaben hat.
Der Code selbst gehört nicht auf diese Seite. Er war eine Verteilaktion auf ein Publikum im Stadion beschränkt.
So funktioniert die Frist: das Guthaben liegt 30 Tage auf dem Konto. Fussball, Eishockey oder Handball — 30 Tage ist eine Woche mehr als ein Monat, also praktisch eine ganze Saisonhälfte im Wochenrhythmus. Danach ist es weg, und eine Vergütung dafür gibt es nicht.
Auszahlbar ist es zu keinem Zeitpunkt. Das ist die zweite harte Kante, und sie wirkt anders als die Frist: sie trifft nicht den, der zögert, sondern den, der Glück hat.
Was ein Gratisguthaben von CHF 10 bei Quoten von 1.90 tatsächlich einbringt
Hier wird gerechnet, obwohl niemand rechnen will. Angenommen, das Guthaben trifft auf einen Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 — eine Beispielquote, keine ausgeschriebene, nur eine plausible für einen Zweiwegemarkt. Aus den Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich ein Auszahlungsanteil von 95 %. Auf diesem Markt trägt der Spielende eine Quote von 1.90 zurück, die Quote selbst multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit.
Die Rechnung ist einfacher, als sie klingt: 10 Franken × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95 sind rund CHF 4.50. Bei einem etwas schlechteren Markt liegt der Wert darunter, bei einem besseren darüber; die Bandbreite der hier gerechneten Fälle reicht von etwa CHF 4 bis gegen CHF 5. Das ist der durchschnittliche Wert, nicht ein Gewinn. Wo der Wert am oberen Ende der Band läge, wäre er bei einem Markt mit dünnerer Marge zu finden — der Schweizer Markt ist klein, die beiden bewilligten Veranstalter sind seine einzigen, und die Marge ist der Preis dafür.
Ein Nutzen auf dem Spielerkonto entsteht so nur bei den Bedingungen, die auf dem Guthaben liegen. Der Fristpunkt ist gravierender: bei 30 Tagen Gültigkeit muss die Wette in dieser Zeit platziert werden, und ein ungenutztes Guthaben verfällt ohne Entschädigung. Ein Wettender, der die Aktion kennt, hält den Nutzen in der Hand, der sie kennt: wer nicht weiss, ob es eine gibt, kann nicht einmal den Wert mitrechnen.
Neben dem direkten Wert gibt es noch einen zweiten, weniger greifbaren Posten: die Wette selbst. Wer das Guthaben setzt, nimmt an dem Markt teil, der bei Quoten von 1.90 auf eine Auszahlung von 95 % kommt. Der Rest — die Marge — gehört dem Veranstalter, der sie verlangt, und die Differenz zwischen nominellem Wert und durchschnittlichem Rückerstattungswert ist genau sie.
Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit: die Prüfliste
Vier Grössen entscheiden bei jedem Gratisguthaben darüber, ob die Aktion billig ist oder teuer. Sie stehen bei Schweizer Aktionen oft im Kleingedruckten, und die Reihenfolge, in der man sie liest, sollte nicht die Reihenfolge sein, in der sie beworben werden.
- Gültigkeitsdauer. Bei der Loterie-Romande-Aktion 30 Tage ab Gutschrift. Danach verfällt das Guthaben.
- Auszahlbarkeit. Aus Promotionen stammendes Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar; Gewinne daraus sind auszahlbar, aber an die Konto- und Auszahlungsregeln gebunden.
- Mindestquote. Bei Bonusaktionen häufig verlangt; wer die Anforderung verfehlt, verliert den Zuschlag — auch wenn die Bedingungen erfüllt schienen.
- Einzahlung. Manche Aktionen verlangen sie, andere nicht; die Gespa-Zustimmung ändert daran nichts.
Kombiniert man diese vier, sind die Schweizer Angebote fast immer die günstigste Kategorie: klein, befristet, nicht auszahlbar. Die Euro-Grösse, die ausländische Portale bewerben, steht in einer anderen Währung als das Konto, auf dem sie landen soll — Schweizer Spielerkonten laufen in CHF, ein Guthaben in Euro ist auf einem solchen Konto nicht verwendbar.
Zehn Anbieter, zwei Bewilligungen
Wer Gratisguthaben in der Schweiz sucht, stösst zwangsläufig auf Angebote, die keine Schweizer Bewilligung haben, und nicht nur auf die zwei bewilligten. Der folgende Vergleich stellt beide Gruppen nebeneinander, weil ein Schweizer Spielender beiden begegnet. Er ist kein Gütesiegel für die rechte Spalte, sondern eine Liste dessen, was über jeden Anbieter bekannt ist. Die Reihenfolge ist fest: erst die beiden Veranstalter, dann die acht ausländischen Marken, nicht weil die Schweiz ein besseres Produkt hat, sondern weil an jedem einzelnen Punkt etwas hängt, das man nicht im Vergleichsportal an erste Stelle setzt.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS; Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| HornetBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| Boomerang Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
| BetLabel | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht erstellt |
Die Tabelle erzählt ihre eigene Geschichte. Die rechte Spalte ist bei acht von zehn Zeilen leer, und das ist keine Recherchelücke, sondern das Ergebnis: unterhalb der zwei Bewilligungen gibt es in der Schweiz keine dritte, die man eintragen könnte. Was in der zweiten Spalte als Lizenz steht, hat in der Schweiz kraft Gesetzes keine Wirkung.
Swisslos Sporttip: die Limiten sitzen fest, die Frist nicht
Beginnen wir mit dem Haus, das den grössten Teil des Landes bedient. Swisslos ist eine interkantonale Veranstalterin mit Sitz in Basel, die unter dem Namen Sporttip Sportwetten anbietet und zusätzlich staatliche Lotterien vermarktet. Das Gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kommt nicht ins Konto — wer drin ist, kann ausserhalb der Grenzen nicht auf Schweizer Sport setzen.
Die Einsätze sind gedeckelt: CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das spürt nicht der Kunde, der fünf Franken setzt, sondern der Kunde mit einer bestimmten Strategie. Wer nach einem Marschplan gross setzt, trifft die Wand mitten im Marsch. Für den normalen Spielenden sind die Grenzen zu hoch, als dass sie ihn je berühren.
Das Gratisspielguthaben aus dem eigenen Haus sieht Swisslos gar nicht vor — Aktionen in diesem Bereich laufen über die beiden Veranstalter, und bei Swisslos sind sie konsequent kleiner als bei der Konkurrenz. Die Eigenwerbung nennt statt Bonusbeträge die Online-Registrierung mit Ausweis; bei Swisslos braucht es kein Papierverfahren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Dokument gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Beim Kombiboost wird es interessanter als bei den Limiten. Er gilt nur online und nur für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und staffelt sich dann steil: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn, 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert. Der niedrigste Zuschlag ist also nicht der, den die Werbung zeigt, sondern der, den eine durchschnittliche Kombiwette tatsächlich erreicht.
Das Konto selbst ist gratis, aber nicht anonym. Registrierung ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, eine Registrierung pro Person. Es ist ein sauberes, aber nicht grosszügiges Angebot, und wer grosszügige Boni sucht, ist hier kein Cent näher dran.
Die dritte Auszahlung, nicht die erste, wird teuer. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto aus, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Bestätigungsquittung landen automatisch auf dem Wallet, darüber hinaus innerhalb von drei Arbeitstagen auf dem Konto. Achtung auf die Fristen bei der Geltendmachung: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer nach dem Urlaub zurückkommt und einen alten Wettschein einlösen will, sollte das im Kalender haben.
Ein Wort zum Wallet selbst: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein kaufen, ab CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zur Verfügung, bestätigt wird die Transaktion direkt in der PostFinance App. Der Grenzwert ist nicht nur eine Zahl auf dem Papier — wer kurz vor dem letzten Franken steht, merkt, dass er mit dem Guthaben an eine Decke stösst, die ein Konto in einem grösseren Haus nicht kennt.
Ein Detail zur Sprache: Gratisspielguthaben heisst in den Bedingungen so, nicht «Bonus» und nicht «Freiwette». Das ist keine Wortklauberei, sondern die Kategorie, an der die Auszahlbarkeit hängt.
Fazit: Swisslos ist die Adresse für das grosse Publikum, und Swisslos‘ Stärke ist die Auszahlungsseite, nicht die Bonusseite. Die zwei Gratisauszahlungen pro Jahr und die automatische Gutschrift bis CHF 1’000 sind für den Gelegenheitsspieler mehr wert als jedes Gratisguthaben, das man dort ohnehin nicht bekommt. Wer dagegen regelmässig vierstellig abräumt, trifft auf die Kommissionsschwelle und auf die 26-Wochen-Frist der Wettauswertung. Die Limiten sind kein Problem, die Bearbeitungszeit schon.
Loterie Romande Jouez Sport: das Guthaben mit dem Verfallsdatum
Wenden wir uns der Westschweiz zu, wo die Neukundenaktion tatsächlich existiert. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden.
Hier gab es die konkrete Aktion: vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, an sieben Aktionstagen, je CHF 10 Spielguthaben für alle, die innert sieben Tagen den in den Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Aktionstage über knapp drei Monate heisst: wer an einem Tag verpasste, wartete eine gute Woche. 7’000 Stück über sechs Kantone heisst: das war kein Massenangebot.
Die Aktion ist abgeschlossen. Was von ihr bleibt, ist die Mechanik: ein Code, der in einer Arena verteilt wird, ein Fenster von sieben Tagen, in dem er eingelöst werden muss, und danach ein Guthaben mit einer Gültigkeit von 30 Tagen. Wer eine solche Frist verpasst, hat sie nicht verpasst wie eine Rechnung — es gibt keine Mahnung, keinen Kulanzantrag, keine Erinnerung. Der Betrag ist einfach weg.
Die Auszahlungsregeln sind grosszügiger als bei Swisslos: Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage erlaubt, das Wallet-Guthaben bis CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer den Aktionstag verpasst hat, hat nur die Nachteile. Kein einziger Gratisfranken, aber dieselben Regeln. Der Unterschied ist, dass die Aktion einen Anlass hatte: ein Spiel, ein Stadion, ein Publikum — und genau darum gibt es sie überhaupt und nicht dauerhaft.
Auffällig: das Konto lässt sich nur mit Westschweizer Wohnsitz eröffnen. Der Deutschschweizer bleibt aussen vor, genauso wie der Westschweizer bei Sporttip. Für das Gratisguthaben ist das bitter — nördlich der Saane existiert die Aktion schlicht nicht, die Auszahlungsschwelle ist ebenso weit weg.
Fazit: Loterie Romande ist die einzige Adresse der Schweiz, bei der ein echtes Gratisguthaben regelmässig vorkommt — nicht weil die Marketingabteilung aktiver wäre, sondern weil die Westschweizer Kantone die Zustimmung erteilt haben. Die Aktion ist vorbei, und ein zweiter Anlass in dieser Grösse lässt sich nicht erzwingen.
Pribet: das Casino-Grundrauschen
Pribet hat keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten; das ist keine Frage der Auslegung, sondern steht im Geldspielgesetz.
Was ein ausländisches Portal über der eigenen Türe aufhängt, hängt an einer ausländischen Aufsicht, und Schweizer Spielende profitieren davon nicht. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, keine Schweizer Adresse für eine Beanstandung. Die Domain lässt sich auf die Sperrliste der Gespa setzen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Block umsetzen — und geblockte Domains tauchen innerhalb von Stunden unter anderer Adresse wieder auf.
Wer dort ein Konto führt, sollte sich dieses Satzes bewusst sein: bei einem Streit um eine Auszahlung gibt es keine Schweizer Instanz, an die man sich wenden kann. Der Kunde mit ausstehender Auszahlung schreibt an einen Support, der in einer anderen Rechtsordnung sitzt, und ein Brief dorthin ist ein teures Vorgehen mit ungewissem Ausgang. Das ist die Hausregel, und sie ist teurer als jede Gebühr.
Fazit: Pribet steht hier, weil Schweizer Spielende ihm begegnen, nicht weil er eine Schweizer Option wäre. Wer Gratisguthaben sucht, findet bei solchen Marken mehr und grössere Versprechen — und keine der Schweizer Schutzmechanismen, die auf dieser Seite beschrieben sind.
Interwetten: bekannt genug für die Sperrliste
Interwetten hat keine Schweizer Bewilligung und lässt sich ebenso wie andere ausländische Anbieter in die Sperrliste der Gespa eintragen, deren Domains von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden. Schweizer Spielende mit einem Konto dort tragen dieselben Nachteile wie bei jedem anderen Anbieter ohne Bewilligung: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Adresse für eine Beanstandung.
Auch hier gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz, kein Schweizer Bewilligungssystem, keine Aufsicht der Gespa. Die attraktive Seite — grössere Bonusbeträge als die CHF 10, die es in der Schweiz zu holen gibt — ist mit einer Währung zu bezahlen: der Zufall, an wen man sich bei einem Streit wenden kann.
Fazit: Interwetten ist im Schweizer Markt gut bekannt und taucht genau deshalb in den Blocklisten auf. Wer ein Schweizer Konto hat, verliert mit dem Wechsel dorthin die Schutzfunktionen, die den Schweizer Markt ausmachen.
BDMBet: die Sperrliste als Antwort
BDMBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die einzige Aufsicht wäre eine ausländische, und Schweizer Spielende können sich nicht an eine Schweizer Stelle wenden, wenn ein Guthaben nicht ankommt.
Hier gilt das nüchterne Rechenexempel eines Bonus, der grösser ist als der lokale und dafür einen Rechtsweg mit sich bringt, der nicht existiert. Die Sperrliste der Gespa ist inzwischen der praktische Kontaktpunkt zwischen Schweizer Aufsicht und solchen Domains. Sie ist kein Bankverbot — Schweizer Banken blockieren Zahlungen an solche Anbieter nicht —, sondern ein DNS-Block der Telekom-Anbieter, der sich durch einen Wechsel der Domain umgehen lässt.
Fazit: Ein Konto bei BDMBet ist eine Entscheidung gegen den Schweizer Rechtsweg, nicht nur gegen die Schweizer Bewilligung. Wer Gratisguthaben will und die Schweizer Regeln nicht akzeptiert, muss wissen, dass er die Wahl zwischen zwei Übeln trifft, nicht zwischen zwei Boni.
22Bet: Bonus mit Preisliste
22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Preis dieser Wahl lässt sich in einem Satz zusammenfassen: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, kein Zugang zum Schweizer Sperrregister.
Ein Bonus von dort hat keine Schweizer Grundlage. Er wird nach den Regeln des ausländischen Anbieters gewährt und nach ausländischem Recht ausgezahlt. Der Schweizer Spielende kann nicht prüfen, ob die Bedingungen eingehalten wurden, und kann es auch nicht erzwingen.
Fazit: 22Bet ist der Fall, in dem der Bonus gross aussieht und der Boden dünn ist. Die Differenz zwischen Schweizer und ausländischem Angebot ist keine Qualitätsfrage, sondern eine Frage dessen, wer im Streitfall das letzte Wort hat.
Betwinner: grosse Zahlen, andere Rechtsordnung
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung und untersteht damit auch nicht der Gespa.
Der Unterschied zwischen der Schweiz und diesen Marken zeigt sich nicht am Guthaben, sondern an einer Zahl: bei den beiden Schweizer Veranstaltern sank die Zahl der Bewilligungen für Gratisspielguthaben nicht unter den Bedarf, während ausländische Anbieter ihr Angebot frei gestalten. Was das heisst, ist genau umgekehrt als die Werbung behauptet: der grössere Bonus ist nicht der bessere, sondern der weniger regulierte.
Fazit: Betwinner gehört in die Kategorie «bekannt, aber ohne Schweizer Bewilligung». Wer die Schweizer Veranstalter wegen fehlender Boni verlässt, tauscht ein kleines Gratisguthaben gegen einen Rechtsraum ein, in dem der Spieler nicht geschützt ist.
HornetBet: der Code, der niemandem hilft
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Der Hinweis auf die eigene Lizenz in einer anderen Rechtsordnung hat in der Schweiz keine Gültigkeit.
Ein Gratisguthaben in ausländischer Währung ist für Schweizer Konten ausserdem in einer Währung denominiert, die dort nicht geführt wird. Wer ein Schweizer Konto in CHF führt, findet ein in Euro ausgewiesenes Gratisguthaben nicht so vor, wie es in der Anzeige steht.
Fazit: HornetBet steht hier als Beispiel dafür, wie eine Aktionsbeschreibung auf Schweizer Verhältnisse trifft: die Zahlen sind in Euro, das Konto ist in Franken, die Aufsicht ist nirgends.
Boomerang Bet: die Kosten des Umwegs
Boomerang Bet hat keine Schweizer Bewilligung.
Wer für ein Gratisguthaben dorthin geht, zahlt mit dem Weg, den ein Streitfall nähme: kein Schweizer Veranstalter, keine Schweizer Aufsichtsbehörde, kein Schweizer Sperrregister. Dafür steht bei ausländischen Marken gewöhnlich eine grössere Summe im Schaufenster als die CHF 10, die eine Schweizer Lotteriegesellschaft als Guthaben vergibt — mit den Bedingungen, die sie selbst festlegt.
Fazit: Der Bonus bei Boomerang Bet richtet sich an Spielende, die den Schweizer Weg ohnehin nicht gehen. Wer noch unentschieden ist, sollte sich fragen, ob er auf die Schweizer Aufsicht verzichten will, um ein paar Franken mehr zu bekommen.
BetLabel: wo die Währung zur Grenze wird
BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung.
Das ist bei einem Schweizer Konto die entscheidende Zeile: eine Währungsumrechnung findet auf dem Konto nicht statt, und ein ausländisches Gratisguthaben lässt sich nicht in das Schweizer Spielerkonto übertragen. Hat BetLabel Gratisguthaben in einer anderen Währung, ist es für das Schweizer Konto nicht verfügbar.
Fazit: BetLabel ist ein weiteres Beispiel dafür, dass «gratis Wettguthaben» auf ausländischen Plattformen und «Gratisspielguthaben» auf Schweizer Sportkonten nicht dasselbe Produkt sind. Die Angabe in Euro ist das eine, das Konto in Franken das andere.
Was Gratisguthaben in der Schweiz überhaupt ist
Ein Gratisspielguthaben ist Guthaben auf einem Spielerkonto, das je nach Aktion an Bedingungen geknüpft ist. Diese Definition ist die ehrlichste, weil sie enttäuscht: nichts davon ist Bargeld, nichts davon liegt fest, nichts davon existiert ausserhalb der Aktionsbedingungen.
Es gibt ein Rechtsinstitut hinter dem Wort. Die Gespa kann Gratisspiele bewilligen, und beide Schweizer Veranstalter nutzen das — die Loterie Romande 2025 mit 24 Zustimmungen, Swisslos mit 8. Wer ein Gratisguthaben anbietet, ohne dafür zugelassen zu sein, betreibt kein Gratisspiel, sondern etwas anderes. Das ist der Grund, weshalb die Liste der Anbieter mit Gratisguthaben in der Schweiz so kurz ist.
Die Bewilligung hängt an der Aufsicht: die Interkantonale Geldspielaufsicht Gespa mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielgesetz und das Geldspielkonkordat. Nicht die ESBK — die ist für Casinos zuständig. Wenn von einer Schweizer Bewilligung für Sportwetten die Rede ist, geht es um eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS, und die gilt nur in der Schweiz.
Die zweite Eigenheit ist die Währung. Schweizer Spielerkonten laufen in Franken, und «5 Euro Gratisguthaben» auf einer ausländischen Seite ist auf einem Schweizer Konto nicht verwendbar. Das ist keine Spitzfindigkeit: es macht einen ganzen Werbetyp für Schweizer Nutzer unmöglich.
Die dritte ist die Reichweite. Wer in der Schweiz Sportwetten anbietet, darf das nur in seinem Gebiet: Swisslos in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, im Tessin und in Liechtenstein; die Loterie Romande in FR, GE, JU, NE, VD und VS. Ein Gratisguthaben, das eine dieser Adressen ausgibt, ist nur dort einlösbar, wo die Adresse überhaupt ein Konto eröffnet.
Gratisguthaben ohne Einzahlung, mit Einzahlung, für Bestandskunden
Die Suchbegriffe, mit denen Leser auf diese Seite kommen, unterscheiden drei Varianten, und die Unterscheidung ist berechtigt. «Wettguthaben ohne Einzahlung» meint ein Guthaben, das ohne vorherige Einzahlung gutgeschrieben wird. «Wettguthaben mit Einzahlung» meint ein Bonus auf eine Einzahlung, bei dem das eigene Geld zuerst kommen muss. «Gratis wettguthaben bestandskunden» meint Aktionen für bestehende Kunden statt für Neukunden.
Die Patinoires-et-Stades-Aktion war eine ohne Einzahlung: wer den Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10, ohne Geld einzuzahlen. Das verifizierte Konto war die Bedingung, nicht die Einzahlung — und das ist ein Unterschied, den man in keinem Werbetext findet.
Ob eine Aktion eine Einzahlung verlangt, ergibt sich aus ihren eigenen Bedingungen. Die zwei Schweizer Veranstalter halten es unterschiedlich, und innerhalb eines Veranstalters unterschiedlich je Aktion. Wer die Frage vorher klären will, findet die Antwort nicht auf der Bonusseite, sondern im Regelwerk — bei den Bedingungen für die Online-Teilnahme.
Eine Ausnahme gibt es nicht: «gratis wettguthaben code» führt zur selben Ablehnung wie jede andere Aktion mit Code. Der Code ist der Auslöser, nicht der Gegenstand. Was zählt, ist die Gutschrift und was an ihr hängt.
Die Rechtslage: was eine Bewilligung wert ist
Der Rechtsrahmen in der Schweiz ist eng, und er ist eng mit Absicht. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist; Artikel 3 litera c und e ordnen es ein. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, das am 1.1.2021 in Kraft getreten ist. Die ESBK, die Eidgenössische Spielbankenkommission, ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt nur die Casinos.

Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Der entscheidende Nebensatz steht in Artikel 4 BGS: die Bewilligung gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.
Warum nur zwei Anbieter zugelassen sind
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Wer eine dritte Schweizer Bewilligung sucht, sucht etwas, das der Gesetzgeber nicht vorgesehen hat. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.
Das sagt etwas über die Bonuslandschaft aus, das über sie hinausgeht. Ein Markt mit zwei Teilnehmern und einem begrenzten Gratisspielkontingent produziert keine Bonusaktionen, wie sie in Deutschland oder in Malta üblich sind. Er produziert Aktionen wie CHF 10 in einem Stadion.
Der Weg für neue Mitbewerber ist nicht versperrt, weil ein Formular fehlt, sondern weil die Kantone die Zahl festgelegt haben. Die zwei «neuen» Mitbewerber gibt es nicht, und sie werden auch nicht kommen.
Was in der Schweiz gewettet werden darf
Die erlaubte Palette ist geschlossen, und sie ist kürzer, als der Kunde glaubt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen, Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste ganz, und einen Esport-Abschnitt gibt es nicht.
Nur Sportereignisse dürfen Gegenstand einer Wette sein. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind zulässig — vor dem Spiel und live —, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.
Cash-Out ist dagegen nicht reguliert: es ist eine Funktion jedes einzelnen Anbieters, kein Rechtsanspruch. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur für Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Virtuelle Sportarten: keine Aussage zur Zulässigkeit. Bei Esport gilt nur, dass er in der Gespa-Liste nicht auftaucht — mehr ist über ihn nicht gesagt.
Interessant für Gratisguthaben ist eine Regelung am Rand. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Ein Guthaben, das auf eine solche Wette gesetzt wurde, ist damit nicht verloren, aber die Wette ist es.
Steuern: der Freibetrag, den kaum jemand erreicht
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich als Grossspiele. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 — 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab; die Regel lautet «je nach Kanton», nicht ein einziger kantonaler Wert.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; die lässt sich über die Steuererklärung zurückholen. Ein normaler Wettender gewinnt weit unter CHF 1’071’000, zahlt also weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Diese Behauptung taucht regelmässig in Vergleichstabellen auf und ist falsch. Was es gibt, sind kantonale Eigenheiten: Gewinne bei ausländischen Anbietern sind nicht verrechnungssteuerpflichtig, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Das ist keine Steuerberatung. Wer über der Schwelle liegt oder sie streift, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Warum ausländische Lizenzen in der Schweiz nichts wert sind
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das ist derselbe Artikel, der schon bei der Schweizer Bewilligung stand, und er schneidet in beide Richtungen.
Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Das Bundesamt für Justiz stellt das klar. Die Konsequenz für den Spielenden liegt nicht im Strafrecht, sondern im Zivilrecht: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.
Die Sperrliste der Gespa ist das sichtbare Werkzeug: ausländische Domains werden gelistet und von den Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert (Art. 86–93 BGS). Sie wurde erstmals am 3. September 2019 publiziert und umfasste am Ende von 2025 insgesamt 671 Domains. Geblockte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und nennt bet365 als auf der Liste stehend.
Ehrlich formuliert, weil es in beide Richtungen geht: ausländisch heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und Gewinne sind nach kantonalem Recht steuerbar. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Verifikation. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl». Wer in einem Streitfall jemanden anrufen will, wählt den Schweizer Weg — mit allen Grenzen, die oben stehen.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz Gratis-Wettguthaben, und wer darf sie anbieten?
Ja, aber selten und in kleinem Umfang. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Sportwetten dürfen nur diese beiden Veranstalter anbieten, Swisslos unter dem Namen Sporttip und die Loterie Romande unter Jouez Sport. Andere Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung.
Kann Guthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und wohin gehen Gewinne?
Nein. Bei der Loterie Romande und bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Auszahlbar sind Gewinne, und zwar nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.
Was heisst ein Guthaben in Euro auf einer ausländischen Seite für ein Konto in Franken?
Ein Schweizer Spielerkonto wird in CHF geführt. Ein in Euro ausgewiesenes Gratisguthaben eines ausländischen Anbieters ist auf einem solchen Konto nicht verwendbar, und Schweizer Kunden, die ein Konto in Euro führen, gibt es bei den bewilligten Veranstaltern nicht. Der «5 Euro»-Bonus ist damit für Schweizer Verhältnisse ein Werbetext ohne Produkt.
Braucht es für Gratis-Wettguthaben eine Einzahlung oder nur ein verifiziertes Konto?
Das entscheidet jede Aktion selbst. Bei der Loterie-Romande-Aktion gab es CHF 10 Spielguthaben nach Eingabe des Codes im verifizierten Konto, ohne dass eine Einzahlung verlangt wurde. Bei anderen Aktionen kann die Einzahlung Bedingung sein. Was eine Aktion verlangt, steht in ihren Teilnahmebedingungen, nicht in der Werbung.
Wie wirkt sich der Kombiboost von Sporttip auf den Nettogewinn aus?
Er staffelt sich nach der Zahl der Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten, und Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Kombination mit einem Cash-Out lässt den Boost verfallen.
Wie viele Auszahlungen vom Wallet sind gratis, und ab wann fällt eine Kommission an?
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen gratis, sofern das Zielkonto auf den eigenen Namen lautet und in der Schweiz oder in Liechtenstein geführt wird. Ab der dritten Auszahlung kann Swisslos eine Kommission von 3 % belasten. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
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Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
