Was ein Gratis-Startguthaben beim Sportwetten in der Schweiz kostet – und wem es nützt

Updated Oktober 2026
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Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund

Das Versprechen klingt nach geschenktem Geld, und selten war ein Geschenk so kurz haltbar: Im vergangenen Winter verteilte die Loterie Romande an sieben Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben an verifizierte Konten – 7’000 Stück insgesamt, gültig für dreissig Tage, nicht auszahlbar. Wer dieses Guthaben nicht in einem Monat umsetzte, besass danach eine Zahl in einem Konto und sonst nichts.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft gegen die Bewilligungen und Limiten der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, die Spielregeln von Sporttip, die Bedingungen für die Online-Teilnahme bei Swisslos, die Reglemente der Loterie Romande und die Vorgaben der Gespa.

Verlustlimiten zuerst: Warum ein Startguthaben keine Disziplin ersetzt

Die erste Wette ist in der Schweiz nicht die erste Entscheidung. Wer bei Sporttip online mitspielen will, legt vorher Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage fest – drei Werte, die niemand umgeht, weil das System ohne sie keinen Wettschein annimmt. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt optional eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage.

Diese Reihenfolge ist die eigentliche Aussage. Der Staat setzt in der Schweiz keine feste Einzahlungsobergrenze für Sportwetten, sondern verpflichtet die Veranstalterin, von jedem Spielenden eigene Höchstwerte zu verlangen. Der Schutz beginnt also bei der Person, die gerade ein Gratisguthaben abholen will – und genau dort ist er am unbequemsten, weil ein Limit vor der ersten Wette ein Wissen über sich selbst verlangt, das man im Moment eines Geschenks selten abruft.

Betrachten wir die berühmten CHF 10 mit dieser Brille. Sie sind im Vergleich zu einer Verlustlimite von CHF 9’999 ein Rundungsfehler. Ein Guthaben, das dreissig Tage gilt, kann den Anlass geben, das Konto zu eröffnen, und es kann der Anlass sein, das Konto danach weiterzunutzen. Die Limite hingegen wirkt auf jede spätere Wette, ob mit Aktionsguthaben oder mit einbezahltem Geld. Wer sich für ein Startguthaben registriert, trifft also zwei Entscheidungen gleichzeitig, und nur eine davon wird beworben.

Was die Limiten in der Praxis kosten

Ein tieferes Limit stösst schnell an, und dann wird es unangenehm: Man sitzt vor einem Spiel, das man für gut hält, und der Wettschein geht nicht durch. Das ist der Punkt, an dem die Limite ihren Zweck erfüllt, und der Punkt, an dem Anbieterwerbung gerne schweigt. Die 72-Stunden-Frist für eine Erhöhung ist die Bremse im System; sie ist unbequem mit Absicht.

Wer das Limit hoch ansetzt, «um flexibel zu bleiben», hat nichts gewonnen. Die freiwillige Einzahlungslimite für dreissig Tage ist die zweite Schraube für alle, die beim Spielguthaben diszipliniert sind und beim Nachladen nicht. Beide Instrumente finden sich im Konto und nicht im Aktionsflyer, was ihre Reichweite gut beschreibt.

Spielsperre: die Notbremse mit Registerwirkung

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, eine Aufhebung vor Fristablauf gibt es nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt über die Lotterie und Sportwette hinaus auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein Klick schliesst damit mehr Türen als nur eine.

Das ist die wirksamste Massnahme im ganzen Schweizer System, und sie ist die einzige, die ein Anbieter technisch nicht umgehen kann, weil das Register gemeinsame Sache ist. Für einen Menschen, der merkt, dass aus Spielen ein Muster wird, ist sie der zuständige Weg; für einen Menschen, der nur sauer auf eine Quote ist, ist sie eine Überreaktion mit Folgen. Fachstellen und Beratungsangebote gehören zu diesem Weg – nicht als Fussnote, sondern als der Ort, an dem ein Gespräch ohne Wettschein möglich ist.

Aktionsguthaben ersetzt keine Verlustlimite

Der verlockende Gedanke lautet: «Mit Gratisguthaben spiele ich risikofrei.» Falsch ist daran weniger die Chance auf einen Verlust als die Wirkung auf das Verhalten. Ein Konto, das einmal mit Guthaben lief, hat Verlauf, hat Gewohnheit und hat einen Wettschein, der sich auch mit einbezahltem Geld abschicken lässt. Die Limiten aus dem ersten Abschnitt sind die einzige Schranke, die diesem Weg vorausgeht – und sie werden vor der ersten Wette gesetzt, nicht nach der ersten Niederlage.

Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, verwandelt sich ausserdem in Umsatz, nicht in Geld. Wer CHF 10 Aktionsguthaben zu einer Quote von 1.90 spielt, hält im Erfolgsfall CHF 19 auf dem Konto, von denen CHF 10 nicht auszahlbar bleiben – mit Aktionsguthaben und mit Geldern aus Promotionen lässt sich kein Bankkonto füttern. Diese Rechnung gehört zur Disziplin dazu, weil sie den Wert des Geschenks bereits halbiert, bevor die erste Wette läuft.

Was ein Startguthaben wirklich kostet: Laufzeit, Zweck, Auszahlbarkeit

Die Aktionsangebote dieser Sparte haben drei Schrauben, und jede einzelne senkt den Wert. Die Laufzeit begrenzt das Zeitfenster, in dem das Guthaben verfällt. Der Verwendungszweck begrenzt, worauf es gesetzt werden darf. Die Auszahlbarkeit entscheidet, ob am Ende Geld oder nur ein Kontostand entsteht. Ein Angebot, das die ersten beiden Punkte grosszügig hält und den dritten verschweigt, ist kein grosszügiges Angebot.

Dazu kommt eine schweizerische Besonderheit, die man kennen muss, um die Lage richtig zu lesen: Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. In der Schweiz vergibt eine Aufsichtsbehörde die Erlaubnis für ein Geschenk. Wer erwartet, auf einer Seite für Schweizer Spielende ein Dutzend bunter Willkommenspakete zu finden, hat die Mechanik nicht verstanden. Die Gespa erteilte im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos – insgesamt also Grössenordnungen, die zu zwei Veranstalterinnen passen und nicht zu einem Markt mit Dutzenden Anbietern.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» als Musterfall

Das aufschlussreichste Beispiel ist die Promotion der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 lief. An sieben Aktionstagen lag in den Stadien der National League ein Code aus, und wer ihn innert sieben Tagen in sein verifiziertes Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, jedes dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.

An diesem Muster lässt sich jedes Element ablesen, das ein Gratisguthaben zu einer Werbemassnahme und nicht zu einer Auszahlung macht. Das Guthaben war an einen physischen Ort gebunden, an ein Zeitfenster gebunden, an ein verifiziertes Konto gebunden und mengenmässig gedeckelt. Die Reihenfolge dieser Bedingungen erzählt von einer Veranstalterin, die eine bestehende Kundschaft aktivieren wollte, und von einer Aufsicht, die einer Sportart mit Zuschauern vor Ort eine überschaubare Geste zugestand. Wer im Kanton Zürich wohnt, konnte an dieser Aktion ohnehin nicht teilnehmen; das Vertragsgebiet der Westschweizer Veranstalterin umfasst Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Der Wert eines Guthabens, das nicht auszahlbar ist

Bei Swisslos gibt es zwei verschiedene Dinge, die ähnlich klingen und völlig verschieden sind. Spielguthaben kann man kaufen – per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, ab CHF 20, höchstens CHF 10’000 in dreissig Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Dieses eingekaufte Guthaben ist echtes Geld und lässt sich auszahlen. Gratisspielguthaben aus Promotionen dagegen ist nicht auszahlbar, Punkt.

Diese Unterscheidung ist wichtiger als jede Quotenfrage auf dieser Seite. Sie entscheidet, ob ein Geschenk von CHF 10 in einen Kontostand von CHF 10 mündet, aus dem man sich auszahlen lassen kann, oder in eine Verpflichtung, es erst zu spielen. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert fünf bis zehn Arbeitstage. Wer Aktionsguthaben gewinnt, steht in dieser Mechanik an einer anderen Stelle als wer einbezahltes Guthaben gewinnt, und das ist die Bedingung, die im Kleingedruckten am häufigsten fehlt.

Wo das Guthaben sich in Umsatz verwandelt

Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, aber auf dem Konto liegt, wird gespielt – und beim Spielen greift die Quote, in der die Marge des Veranstalters steckt. Eine Quote ist keine neutrale Zahl, sondern der Preis, den der Veranstalter für das Risiko nimmt. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt zurückzahlt, berechnet als 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist der Rest. Bei einer Zwei-Weg-Wette mit je 1.90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 % und die Marge bei rund 5 %, weil 1/1.90 plus 1/1.90 zusammen 1’053 ergibt und der Kehrwert davon 0.95 ist. Diese 1.90 sind ein Rechenbeispiel für die Mechanik, keine abgelesene Quote eines Anbieters.

Was heisst das für CHF 10 Gratisspielguthaben? Der Wert eines solchen Guthabens, dessen Einsatz nicht mitausgezahlt wird, ergibt sich aus dem Betrag, dem Anteil über dem Einsatz und dem Quotenschlüssel des jeweiligen Marktes. In unserem Beispiel mit Quote 1.90 und einem Markt, der rund 95 % zurückzahlt, landet der durchschnittliche Gegenwert grob im Bereich von CHF 4.50 bis CHF 5.00 – denn das Guthaben zu spielen verschafft einem durchschnittlichen Spielenden bei dieser Quote und diesem Quotenschlüssel nicht den Nennwert, sondern nur den um Marge bereinigten Teil des Gewinnanteils. Bei einer Quote von 1.50 sinkt der Wert spürbar, weil der Anteil über dem Einsatz schmaler wird; bei einer Quote von 3.00 steigt er, allerdings nur unter der Bedingung, dass es überhaupt zu einem Treffer kommt. Die Spanne dieser Zahl ist die eigentliche Information: Ein Zehnernötli kann, je nach Markt und Quote, irgendwo zwischen der Hälfte und zwei Dritteln seines Nennwerts liegen, und unterhalb dieser Bedingung ist es immer weniger wert als die Zahl auf dem Flyer.

Wer dieses Guthaben in eine Kombination aus vier oder fünf Voraussagen packt, weil die Quote dann schöner aussieht, verschiebt nur die Verteilung. Die Kombination multipliziert die Einzelquoten zu einer Gesamtquote, und mit ihr die Marge: Bei einem Markt mit rund 5 % Marge zieht der Veranstalter diese Marge auf jeder der kombinierten Stufen. Der Nettogewinn aus dem Guthaben bleibt davon nicht unberührt. Ein Guthaben, das an Wert verliert, je länger man es spielt, ist kein Geschenk mit Anleitung, sondern ein Geschenk mit Ablaufdatum und Wegzoll.

Der Vergleich: Zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Plattformen

Eine Rangliste von Wettanbietern in der Schweiz hat eine Eigentümlichkeit, die in kaum einem anderen Markt existiert: Sie hat nur zwei Namen, die den ersten Platz verdienen könnten, und der Rest des Feldes ist ausdrücklich nicht im Spiel. Nach dem interkantonalen Recht dürfen in der Schweiz nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten annehmen. Jede der beiden bedient ihr eigenes Gebiet, und ein Online-Konto steht nur Personen offen, die dort wohnhaft sind. Das ist keine Marktbesonderheit, die sich mit der Zeit ausschleift, sondern eine kantonale Deckelung auf zwei Veranstalter.

Für Schweizer Spielende heisst das: Wer ein Gratis-Startguthaben mit Schweizer Bewilligung sucht, hat zwei Adressen zu prüfen und keine dritte. Alles andere, was auf dem Bildschirm erscheint, trägt keine Schweizer Bewilligung und ist hier nur aufgeführt, weil Spielende diesen Marken begegnen und weil die Vergleichsmassstäbe dieselben bleiben – nicht, weil sie eine Alternative zur bewilligten Veranstalterin wären. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar; ein Vergleich, der eine ausländische Plattform wie eine Schweizer Option aussehen lässt, ist deshalb nicht nur ungenau, sondern falsch eingeordnet.

Die Übersicht im Detail

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin bzw. gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach der Interkantonalen Vereinbarung; Aufsicht Gespa Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel; Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne
Betclic ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
20Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
MyStake ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
bet-at-home ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt
BetPanda ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz gültige Bewilligung bekannt

Die Spalte zur Bewilligung liefert in acht von zehn Zeilen dieselbe Auskunft, und genau darin liegt die Aussage: Es gibt hier keine Abstufungen, keine «teilweise bewilligt» und kein «europäisch lizenziert, in der Schweiz geduldet». Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz gilt nur in der Schweiz und muss von einer Schweizer Behörde kommen. Was in Curaçao, Malta oder Deutschland erteilt wurde, hat hier keine Wirkung. Eine solche Bewilligung lässt sich deshalb nicht in dieselbe Spalte eintragen, ohne dass die Zeile falsch wird.

Dass die Domains dieser acht Plattformen auf der Sperrliste der Gespa landen können und über DNS blockiert werden, ist keine theoretische Drohung: Die Liste existiert seit dem 3. September 2019 und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, weil Anbieter mit neuen Domains nachziehen. Für eine Person, die ein Konto bei einer solchen Marke eröffnet hat, bedeutet das eine unangenehme Eigenschaft: Erreichbarkeit ist keine Konstante, und ein Schweizer Rechtsweg gegen die Betreiberin existiert nicht.

Grundlagen: Wie ein Guthaben ohne eigene Einzahlung in der Schweiz funktioniert

Die beiden Veranstalterinnen unterscheiden sich in mehr als der Sprache ihrer Gebiete. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Ein Gratisguthaben ist in dieser Struktur kein Marketinginstrument im üblichen Sinn, sondern eine bewilligungspflichtige Ausnahme vom Grundsatz, dass Spielguthaben gekauft wird. Wer verstehen will, warum es so wenig davon gibt, muss den Weg des Geldes ansehen: Die Reingewinne gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Ein Veranstalter, der Gratisguthaben in grossem Stil verteilt, verteilt damit Mittel, die für diesen Zweck vorgesehen sind – weshalb die Aufsicht vor jeder Aktion zustimmt und weshalb die Aktionen zahm ausfallen.

Registrierung, Identität und Wohnsitz

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist keine Formalität am Rand, sondern der Grund, weshalb ein Gratisguthaben in der Schweiz nur an Menschen geht, deren Identität bereits feststeht.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Konto – nicht «kein Gratisguthaben», sondern gar keines. Die Hürde sitzt also vor der Aktion, nicht in ihr. Bei der Loterie Romande gilt dieselbe Logik für die sechs Westschweizer Kantone, und wer in Zürich ein Konto eröffnen will, um die Westschweizer Aktion abzuholen, scheitert daran und nicht an den CHF 10.

Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel, und Gewinne sowie Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberschaft ausgezahlt – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind verboten.

Einzahlung und Auszahlung: die Regeln, die den Rhythmus vorgeben

Wer sein Konto auflädt, bewegt sich in einem festen Rahmen. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Auf der Auszahlungsseite gilt eine Staffelung, die für Spielende wichtiger ist als jede Willkommensgeste. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Kein Konto ohne IBAN, und keine Auszahlung ohne Namen.

Beide Häuser trennen dabei sorgfältig zwischen Geld und Guthaben. Bei beiden ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Diese eine Zeile ist der Grund, weshalb ein Gratis-Startguthaben den Kontostand hebt und nicht das Vermögen.

Steuern: warum die meisten Gewinne nichts kosten

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der bundesrechtliche Betrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400). Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Eine Wette mit einem Fünfer Einsatz und einer Quote von 1.90 landet weit unter jeder dieser Schwellen; auf solche Gewinne fällt keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer.

Bei ausländischen Anbietern sieht das anders aus. Gewinne unterliegen dort nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wette auf ein Fussballspiel und eine Wette auf dasselbe Spiel bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung sind steuerlich nicht dasselbe Ereignis. Eine allgemeine Auskunft ersetzt keine Beratung: Wer über grössere Beträge spricht, fragt die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht.

Sportarten, Märkte und die Grenzen des Programms

Was überhaupt gespielt werden darf, ist in der Schweiz eine geschlossene Liste, keine offene Wiese. Erlaubt sind Sportwetten auf Sportereignisse – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und diese Liste ist eng: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenso. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit die Veranstalterin über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Geldspielgesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Das Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Anbieters.

Diese Enge ist die Kehrseite des Schutzes und der Grund, weshalb manche Spielenden überhaupt zu ausländischen Plattformen schauen. Wer dort ein bunteres Programm findet, findet damit aber keine stärkere Aufsicht, sondern eine andere: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg. Stakes und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, während die Spielenden selbst nicht bestraft werden. Von zwei Optionen ist also keine «die sichere Wahl» von sich aus; die eine ist eng und geschützt, die andere weit und ungeschützt.

Was ein Konto im Alltag ausmacht

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss Swisslos ihn nicht für jede Wette. Bei Quotenboosts ist dieser Zusammenhang unmittelbar: Sie gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Diese Regeln stehen nicht im Aktionsflyer, und sie entscheiden über mehr Geld als die CHF 10, mit denen eine Aktion winkt. Wer einen Wettschein abschickt, stimmt ihnen zu.

Der Kombiboost und die Rechnung dahinter

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist ein Instrument für Kombinationen, und es belohnt genau die Wettform, bei der die Marge am häufigsten greift. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu treffen, ist kein Plan, sondern eine Ausnahme. Der Anreiz zieht Spielende in Richtung längerer Wettscheine, und dort wächst mit jeder Stufe die Zahl, die der Veranstalter einbehält. Wer den Boost als Gratisleistung liest, übersieht, dass die Bedingung – fünfzehn Voraussagen ab je 1.50 – selbst die Hürde ist.

Die Rechtslage: Warum es beim Gratisguthaben nur zwei Adressen gibt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat, und werden von der Gespa beaufsichtigt – der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Konkordat seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die Eidgenössische Spielbankenkommission; sie beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter: Es gibt keine weiteren.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Daraus folgt für die Frage nach dem Gratisguthaben etwas Ungewöhnliches. Ein Geschenk in dieser Sparte ist bewilligungspflichtig: Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht erteilte im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Wer also ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung sucht, sucht in Wirklichkeit unter zwei Adressen nach einer zeitlich begrenzten, bewilligten Aktion – und die Zahl der Zustimmungen zeigt, wie selten diese Aktionen sind.

Aufenthaltsort, Wohnsitz und ein Konto pro Person

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Ist die Person dort nicht wohnhaft, gibt es keine Registrierung – kein Konto mit eingeschränktem Programm, sondern keine Teilnahme. Ein Konto pro Spielenden mit verifizierter Identität ist vorgeschrieben, und die Daten werden gegen Adress-Datenbanken geprüft. Für die Aktionen bedeutet das: Das Publikum ist bekannt, bevor die erste Aktion startet, und ein Code aus einem Stadion landet nicht bei einem beliebigen Neugierigen.

Die Kontrolle hat eine Grenze, die man kennen sollte. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Aufsicht berichtet das selbst, und wer die Schweizer Regulierung als lückenlos darstellt, widerspricht den Zahlen der Aufsicht. Am Online-Konto ändert das nichts; an der Verkaufsstelle nebenan schon.

Was ausländische Bewilligungen in der Schweiz wert sind

Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Die Spielenden selbst werden nicht bestraft, aber Stakes und Gewinne können in Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und es existiert kein Schutz- und Fairplay-Kontrollsystem, auf das man sich berufen könnte.

Dass die Gespa eine Sperrliste ausländischer Domains veröffentlicht, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren, ergänzt dieses Bild um eine praktische Ebene. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen tauchen innerhalb von Stunden unter neuer Domain wieder auf – die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt bet-at-home als einen der Anbieter, die so auftreten. Für eine Plattform, deren gesamtes Angebot auf Erreichbarkeit beruht, ist das die entscheidende Verwundbarkeit.

Für jemanden, der ein Startguthaben von einer ausländischen Marke geschenkt bekommt, heisst das: Es gibt keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann, wenn das Guthaben verschwindet, wenn eine Auszahlung stockt oder wenn die Domain wechselt. Man kann dort spielen; man kann sich nur nicht beschweren, und man hat keinen Anspruch, aus dem sich etwas machen liesse. Die grösste Marke des Marktes steht ebenfalls auf der Liste und ist damit dasselbe Risiko in grösserem Format.

Werbung und ihre Grenzen

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten. Eine zeitliche Beschränkung für Werbung kennt das Gesetz nicht. Bonusbeträge und Bonusbedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen der jeweiligen Veranstalterin.

Die Aufsicht genehmigt die Gratisguthaben, und der zweite Punkt der gesetzlichen Regelung ist für Spielende fast wichtiger als der erste: Was ein Bonus wert ist, bestimmt sich nach den Bedingungen des Anbieters, nicht nach dem Plakat. Wer ein «gratis Startguthaben» bewirbt, beschreibt damit eine Bewilligung, die vorliegen muss, und einen Betrag, der den Bedingungen unterliegt. Mehr sagt die Werbung nicht aus.

Der geprüfte Vergleich: Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport

Swisslos Sporttip: das Guthaben aus dem eigenen Konto, nicht aus der Aktion

Sporttip ist die Sportwette der Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und läuft gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto erhält nur, wer im Vertragsgebiet wohnhaft ist: die Deutschschweizer Kantone, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das ist die geografische Grenze, an der jede Gratisguthaben-Erwartung zuerst scheitert oder zuerst hält.

Wo Sporttip ein Guthaben gratis vergibt, ist es nicht das Willkommenspaket, das man aus anderen Märkten kennt. Die Vorteile liegen an anderer Stelle: Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn bei vier Voraussagen ab je 1.50 um 5 % und steigert sich bis auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen, und Quotenboosts gelten online für Prematch-Einzelwetten, einmal pro Wettenden, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist bei Swisslos nicht auszahlbar, und Aktionsguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa – es hängt also nicht am guten Willen des Hauses, ob eine Aktion erscheint.

Beim Einsatz bewegt sich Sporttip in einem klaren Rahmen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Systemwettschein mit CHF 10’000 Höchsteinsatz zeigt, wie weit das Programm reicht – und ein Mindesteinsatz von CHF 1 zeigt, dass ein Promotion-Guthaben von CHF 10 darin nicht eingequetscht wird. Zehn Einzelwetten zu je einem Franken sind möglich.

Wer hier einsteigt, kann mit einem Franken arbeiten und mit einem Franken wieder aufhören. Diese Kleinheit ist kein Nachteil; sie ist der Grund, weshalb ein Startguthaben in dieser Sparte nicht wie eine Notwendigkeit wirkt. Erhältlich ist es in der Schweiz selten, und wo es erscheint, ist es bescheiden dosiert. Das Urteil über Sporttip fällt entsprechend nüchtern aus: Wer ein Schweizer Konto will, findet hier das vollständigste Instrumentarium für Spielerschutz, weil Verlustlimiten, Spielsperre und das schweizweite Register hier zusammenspielen – und wer sich vor allem ein Gratisguthaben wünscht, wird hier häufiger auf eine geschlossene Aktion als auf einen offenen Bonus treffen.

Loterie Romande Jouez Sport: die einzige, die Gratisguthaben tatsächlich verteilt hat

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Bewilligungstechnisch steht sie auf derselben Grundlage wie Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter der Aufsicht der Gespa, ein Online-Konto nur für Personen, die in ihrem Gebiet wohnhaft sind.

Die Promotion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist der einzige dokumentierte Fall eines Gratis-Startguthabens in dieser Grösse: Vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 gab es an sieben Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben für verifizierte Konten, die einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innerhalb von sieben Tagen eingaben. Insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar. Wer die Aktion verpasst hat, verpasst sie dauerhaft; die Gespa erteilt jedes Gratisspielguthaben einzeln, und die Zahl der Zustimmungen im Jahr 2025 – vierundzwanzig an die Loterie Romande – deutet nicht auf eine Dauereinrichtung.

Beim Konto gelten eigene Grenzen: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer also die CHF 10 aus der Stadionaktion gewinnt, gewinnt etwas, das im Konto bleibt, bis es gespielt wird.

Der Weg über die Verkaufsstellen ist derselbe, auf dem die Aufsicht 2025 in 47,5 % von 200 Testkäufen eine Sportwette an Minderjährige verkauft sah. Das ist die eine Zahl, die an dieser Veranstalterin hängen bleibt, und sie wiegt schwerer als jede Aktion: 2’350 Verkaufsstellen bedeuten 2’350 Gelegenheiten, an denen die Alterskontrolle versagen kann. Am Online-Konto mit verifizierter Identität ändert das nichts, an der Zutrittskontrolle in der Westschweiz schon. Das Urteil: Wer dort wohnhaft ist, hat nun einen konkreten Beleg dafür, dass Gratisguthaben in der Schweiz nicht völlig verschwunden ist – und einen Hinweis darauf, dass die Aktionen an einen Ort und ein Datum gebunden sind.

Betclic: eine international bekannte Marke ohne Schweizer Bewilligung

Betclic betreibt sein Angebot ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten annehmen, und die international bekannte Marke hat hier keine Zulassung; eine in der Schweiz gültige Bewilligung ist nicht bekannt, was nach dem Geldspielgesetz keine Wirkung entfaltet. Damit fehlen drei Dinge auf einmal: die Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und die Aussicht, dass eine Schweizer Behörde zugunsten eines Kontos einschreitet. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden.

Bekanntheit ist in dieser Sparte keine Aufsicht. Wer Betclic aus anderen Ländern kennt, kennt einen anderen Rechtsrahmen als den Schweizer, und die Schweizer Bewilligung lässt sich nicht mit Markenbekanntheit verrechnen. Wer ein Startguthaben bei einer solchen Plattform annimmt, nimmt es ohne die Bedingungen an, die in der Schweiz an ein Gratisspielguthaben geknüpft sind – inklusive der Zustimmungspflicht, die hier fehlt, weil die Plattform hier nicht bewilligt ist.

Fezbet: ein Konto ohne Schweizer Ansprechstelle

Fezbet tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine in der Schweiz gültige Bewilligung ist nicht bekannt; eine Bewilligung aus einem anderen Land hätte hier ohnehin keine Wirkung. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden. Für ein Gratis-Startguthaben bedeutet das: Es käme von einer Adresse, die jederzeit unerreichbar werden kann, und es gäbe keine Schweizer Stelle, die bei einem verschwundenen Guthaben vermitteln könnte.

Was ein Schweizer Konto bei Swisslos oder der Loterie Romande von einem Konto bei einer solchen Marke unterscheidet, ist nicht die Sportart und nicht die Quote, sondern die Adresse, an die man sich wendet, wenn etwas nicht funktioniert. Wer bei Swisslos eine Auszahlung bestreitet, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Diese Frist existiert nur dort.

WirWetten: deutschsprachiges Auftreten, keine Schweizer Zulassung

WirWetten spricht mit seinem Namen ein deutschsprachiges Publikum an, was in der Schweiz den Eindruck einer vertrauten Marke erzeugt. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht, und nur die beiden bewilligten Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten annehmen. Eine in der Schweiz gültige Bewilligung ist nicht bekannt. Die Folgen sind die bekannten: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung über die Sperrliste der Gespa.

Ein Name auf Deutsch ist keine Bewilligung. Wer in der Schweiz ein Gratisguthaben sucht, kann es nur von einer Veranstalterin mit Bewilligung erhalten, weil Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa braucht – eine Zustimmung, die eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung gar nicht beantragen kann. Die sprachliche Nähe täuscht über diese Lücke hinweg darum besonders wirksam.

20Bet: breites Programm, schmaler Rechtsschutz

20Bet gehört zu den internationalen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Eine solche Zulassung fehlt dem Anbieter, und ausländische Konzessionen haben hier keine Wirkung. Es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann über DNS blockiert werden.

Wer dort ein Gratis-Startguthaben bekommt, bekommt es unter Bedingungen, die eine Schweizer Aufsichtsbehörde nicht prüft. Das ist kein Nebensatz. In der Schweiz kontrolliert die Gespa jede Aktion vorab und erteilt ihre Zustimmung im Einzelfall; im Ausland gibt es diese Kontrolle entweder nicht oder sie gilt für einen anderen Markt. Für die Bewertung heisst das: Ein grosses Programm ersetzt keine Prüfung, und ein Konto ohne Schweizer Ansprechstelle bleibt ein Konto ohne Schweizer Ansprechstelle.

Rainbet: das Guthaben ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf, womit dem Anbieter das nötige Zertifikat für den Betrieb in der Schweiz fehlt. Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar, und ein Vergleich, der Rainbet als Schweizer Option darstellt, wäre falsch.

Der Punkt, an dem sich diese Marke von einem bewilligten Haus unterscheidet, ist die Frage nach dem Rechtsweg. In der Schweiz beruht die Bewilligung auf einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, erteilt und überwacht von der Gespa. Wo diese Struktur fehlt, fehlt auch die Stelle, die eine Auszahlung erzwingen könnte. Und ein Guthaben, das man nicht erzwingen kann, ist ein Guthaben auf dem Bildschirm.

MyStake: viele Zahlwege, keine Schutzwirkung

MyStake bietet sein Programm ohne Schweizer Bewilligung an; eine offizielle Zulassung für den hiesigen Markt kann der Anbieter nicht vorweisen. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Zahlwege sind der Bereich, in dem solche Plattformen gern punkten – in der Schweiz sind sie ausdrücklich kein Schutzmerkmal: Weder Banken noch Kartensysteme blockieren Zahlungen an solche Anbieter, es gibt hier kein Zahlungsblocking-Tool.

Für Spielende bedeutet das eine eigentümliche Kombination: Vielfalt bei der Einzahlung und kein Werkzeug, das die Auszahlung sichert. Genau umgekehrt läuft es bei den bewilligten Häusern, wo die Namen und die Identität des Kontoinhabers prinzipiell mit der Auszahlung verknüpft sind – eine Auszahlung an ein fremdes Konto gibt es dort nicht.

bet-at-home: eine Marke mit Blockliste-Vergangenheit

bet-at-home ist eine Marke, die Schweizer Spielenden seit Jahren begegnet, doch auch hier fehlt die für den hiesigen Markt erforderliche Bewilligung. Die Aufsicht nennt das Haus ausdrücklich als Beispiel für Domain-Hopping, also für Adressen, die nach einer Sperrung innerhalb von Stunden unter neuer Domain erreichbar sind. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.

Bekanntheit und Erreichbarkeit sind in dieser Sparte gegenläufige Grössen. Wer auf der Sperrliste steht, ist erreichbar, solange die Aufsicht nicht nachzieht, und unerreichbar, sobald sie es tut. Diese Unsicherheit betrifft ein Gratisguthaben ebenso wie eine Auszahlung: Beide hängen an einer Adresse, für die es keine Schweizer Zusage gibt.

BetPanda: Krypto-Nähe ohne Schweizer Bewilligung

BetPanda tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf; der Anbieter verfügt über keine Zulassung für die Schweiz. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Sperrung der Domain. Krypto-affine Plattformen verkaufen Diskretion als Vorteil, und in der Schweiz ist sie das Gegenteil: Gewinne und Guthaben werden nur an ein Zahlungskonto im Namen der Kontoinhaberschaft ausgezahlt, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht.

Wer dort spielt, verzichtet nicht nur auf eine Schweizer Bewilligung, sondern auch auf die Auszahlungslogik, die daran hängt. Und der Steuerpunkt kommt hinzu: Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Steuererklärung bleibt also in jedem Fall zu machen – nur anders.

Was ein Gratisguthaben in der Praxis einbringt: die Rechnung

Die ganze Mechanik lässt sich an einem einzigen Fall durchrechnen, und dieser Fall ist der Grund, weshalb «gratis» auf dieser Seite immer ein Fragezeichen trägt. Nehmen wir ein Aktionsguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist – dieselbe Ausgestaltung, die die Promotion der Loterie Romande ihren 7’000 Stück gab – und einen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 auf beiden Seiten. Diese 1.90 sind ein Rechenbeispiel für die Mechanik und keine abgelesene Quote.

Ein Markt mit zwei Quoten von je 1.90 zahlt rund 95 % aller Einsätze zurück; die Marge liegt bei rund 5 %. Der Wert eines Gratisguthabens, dessen Einsatz nicht mitausgezahlt wird, folgt aus dem Betrag, dem Anteil über dem Einsatz und diesem Quotenschlüssel: Bei CHF 10, Quote 1.90 und rund 95 % Quotenschlüssel ergibt die durchschnittliche Bewertung einen Gegenwert im Bereich von CHF 4.50 bis CHF 5.00. Die Bedingung, unter der diese Spanne gilt, ist die ausdrückliche Annahme, dass ausschliesslich der Aktionsbetrag gespielt wird und der Einsatz des Guthabens im Erfolgsfall nicht zurückfliesst – bei einem Gratisguthaben ist genau das die Regel.

Zwei Dinge folgen daraus, und sie sind der eigentliche Ertrag dieser Seite. Erstens: Der Nennwert eines Gratisguthabens ist nie der Gegenwert. Ein Flyer, der CHF 10 ankündigt, kündigt damit in einem gewöhnlichen Markt etwa die Hälfte davon an. Die Differenz ist keine Intransparenz, sondern der Quotenschlüssel des Marktes, und derselbe Mechanismus arbeitet bei jeder Wette, die mit einbezahltem Geld gespielt wird.

Zweitens: Wer ein Aktionsguthaben zu einer höheren Quote spielt, hebt den errechneten Gegenwert – unter der Bedingung, dass überhaupt ein Treffer entsteht. Bei einer Quote von 1.50 sinkt der Gegenwert deutlich, weil der Anteil über dem Einsatz schmal wird; bei 3.00 steigt er, aber die Wahrscheinlichkeit eines Treffers sinkt. Die Spanne ist der Punkt, nicht die einzelne Zahl: Der erwartete Gegenwert liegt bei einem Markt dieser Art typischerweise zwischen der Hälfte und zwei Dritteln des Nennbetrags, und jede Kombination, jede längere Voraussagenfolge und jeder Markt mit tieferem Quotenschlüssel zieht ihn weiter nach unten.

Das ist ein statistischer Durchschnitt über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein Versprechen für einen einzelnen Wettschein. Wer CHF 10 Aktionsguthaben einmal spielt, kann daraus CHF 19 auf dem Konto machen – oder nichts. Der Durchschnitt entsteht erst über viele solcher Wetten, und die Mehrheit der Spielenden erlebt den Durchschnitt nicht, sondern einen der Fälle darum herum. Genau deshalb ist die Angabe «gratis» irreführend: Der Betrag ist gratis, der Weg zu seinem Gegenwert kostet einen Teil davon, und der grösste Kostenposten ist der Monat, den das Guthaben hält.

Zum Vergleich die andere Form, die ebenfalls in der Schweiz vorkommt: Wer sein Startguthaben selbst einbezahlt, hat echtes Geld im Konto. Bei Swisslos gibt es Spielguthaben ab CHF 20 per Einzahlungsschein oder Online-Zahlungsmöglichkeit, und dieses Guthaben lässt sich auszahlen – unter den Auszahlungsbedingungen der Bedingungen für die Online-Teilnahme. Es kostet CHF 20 und ist CHF 20 wert. Ein Gratisguthaben kostet nichts und ist ungefähr die Hälfte wert. Diese beiden Sätze zusammen sind die Antwort auf die Frage, ob sich eine Registrierung für ein Startguthaben lohnt.

Was ein Angebot mit dreissig Tagen Laufzeit für einen Haushalt bedeutet

Dreissig Tage sind in einem Konto eine kurze Zeit und im Alltag eine lange. Wer Vollzeit arbeitet, zwei Kinder hat und am Wochenende Fussball schaut, kommt in dreissig Tagen auf eine Handvoll Wettscheine – und ein Guthaben von CHF 10 erlaubt bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 zehn Einzelwetten. Das reicht, um die Frist zu nutzen, wenn man gezielt spielt, und es reicht nicht, wenn man darauf wartet, dass ein Spiel «aufgeht».

Umgekehrt heisst ein Mindesteinsatz von CHF 1 auch, dass ein Konto mit kleinen Beträgen dauerhaft bespielbar ist. Die Limiten für den Höchsteinsatz – CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette – sind für dieses Konto ohne Bedeutung. Für einen Haushalt, der klein spielt, sind die Verlustlimiten aus dem ersten Teil der Seite die relevante Schranke und nicht die Einsatzobergrenze. Wer sich für die Aktion registriert, sollte die Verlustlimiten deshalb so setzen, wie er sie ohne die Aktion setzen würde; das Guthaben hat auf diese Zahl keinen Einfluss.

Und eine letzte Eigenschaft der Aktion: Das Guthaben war an einen Code gebunden, der in einem Stadion verbreitet wurde. Das schliesst alle aus, die nicht im Stadion waren, und es schliesst alle aus, die das Stadion erst nach Ablauf des Sieben-Tage-Fensters verliessen. Gratisguthaben in der Schweiz sind derzeit Gelegenheiten für Menschen mit Gelegenheit. Wer wissen will, ob es aktuell eine gibt, prüft die Bedingungen für die Online-Teilnahme des jeweiligen Hauses, nicht die Plakate.

Häufige Fragen zum Startguthaben bei Schweizer Sportwetten

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber selten und nur befristet. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab an sieben Tagen je CHF 10 an verifizierte Konten.

Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ab?

Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt gab es 7’000 Stück, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Swisslos zahlt Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht aus, und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Auszahlbar ist dagegen eingekauftes Spielguthaben: Bei Swisslos gibt es Spielguthaben ab CHF 20, das samt Gewinnen auf ein eigenes Konto überwiesen werden kann.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet – die Deutschschweizer Kantone, der Tessin und Liechtenstein. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Ausweisdaten werden gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000. Bei Systemwetten liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Was am Ende zählt: der Gegenwert, nicht der Nennwert

Zwei bewilligte Veranstalterinnen, ein Markt ohne dritte Adresse, und ein Gratisguthaben, das über die Jahre in einer einzigen belegten Aktion auftauchte: Das ist die Schweizer Situation, und für einen Leser, der auf der Suche nach einem Startguthaben war, ist sie erst einmal eine Enttäuschung. Wer die Enttäuschung richtig liest, findet darin die nützlichste Information der ganzen Seite. Der Schutz, der ein Gratisguthaben in der Schweiz so selten macht, ist derselbe, der im Streitfall zugunsten des Kontos wirkt – Verlustlimiten mit 72-Stunden-Bremse für die Erhöhung, eine Spielsperre mit Registerwirkung über Casinos und Liechtenstein hinaus, ein Konto pro Person mit verifizierter Identität, Auszahlung nur an ein Konto im eigenen Namen.

Die Rechnung bleibt bei einer Zahl stehen: Rund die Hälfte eines Guthabens ist der durchschnittliche Gegenwert, wenn es auf einen Markt mit rund 95 % Quotenschlüssel und einer Quote von 1.90 geht, und weniger, wenn die Quote tiefer liegt. Wer mit diesem Massstab auf jede Aktion schaut, ist gegen die schönste Zahl auf dem Flyer immun. Wer ihn anwendet und dann merkt, dass von CHF 10 kein Konto reich wird, hat genau das verstanden, was diese Seite sagen wollte: Ein Startguthaben ist ein Anlass, kein Ertrag.

Für die Praxis bleiben drei Handgriffe. Beim Swisslos-Konto die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette setzen und sie so wählen, wie man sie ohne Aktion gewählt hätte. Die Bedingungen für die Online-Teilnahme des jeweiligen Hauses lesen, bevor ein Guthaben gespielt wird – dort stehen die Fristen, die Ausschlüsse und die Regel, dass Promotionsguthaben nicht auszahlbar ist. Und bei jedem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung davon ausgehen, dass es keine Schweizer Stelle gibt, die hilft: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton voll steuerbar. Wer spürt, dass aus dem Anlass ein Muster wird, findet den Weg über die Spielsperre und eine Fachberatung; beides ist in der Schweiz erreichbar, ohne dass die Quote stimmen muss.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»