Sportwetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, viele Regeln und ein Bonus, der selten gratis ist
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Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht durch die Gespa geprüft.
Wer in der Schweiz eine Wette platzieren will, stösst auf eine Zahl, die sich nicht wegdiskutieren lässt: zwei. Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, der eine für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, der andere für die sechs Westschweizer Kantone. Dazwischen liegt ein Grenzzaun, der quer durch das Land läuft und nichts mit Sport zu tun hat, sondern mit Wohnsitz. Wer in Zürich lebt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kommt bei Sporttip nicht hinein. Und alle anderen Anbieter, die auf dem Bildschirm auftauchen — die bunten, die mit tausend Quoten und einem Willkommenspaket winken — haben in der Schweiz keine Bewilligung.
Das ist keine Randnotiz, sondern der Kern der Sache. Was hier als Auswahl erscheint, ist eine geschlossene Veranstaltung. Der Kanton hat den Kreis der Veranstalter gedeckelt, die Aufsicht führt eine Liste der Wettarten, die überhaupt angeboten werden dürfen, und der Preis für den ganzen Schutzapparat steht auf einem Wettschein: Ein Einsatz, der klein aussieht, trägt eine Marge, die in jedem einzelnen Quote steckt. Um diese Rechnung geht es auf dieser Seite. Nicht darum, welcher Anbieter der beste ist — dafür fehlt schon die Vergleichsmenge — sondern darum, was ein Angebot den kostet, der es nutzt.
Spielerschutz zuerst: was Sie setzen müssen, bevor Sie setzen dürfen
Es gibt eine Reihenfolge, die kaum jemand erwartet. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Nicht nach der ersten grossen Niederlage, nicht freiwillig im Konto-Menü, sondern als Eintrittsbedingung. Wer die Limiten nicht setzt, spielt nicht.

Die Zahlen dazu sind eigentümlich asymmetrisch. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Warum 9’999 und nicht 10’000? Weil bei 10’000 eine andere Schwelle im System greift — dieselbe glatte Zahl taucht beim Wallet-Guthaben auf, und sie wirkt wie eine Grenze, die aus der Software kommt und nicht aus der Vernunft. Wer heute 25 ist und über ein Jahreseinkommen verfügt, kann eine Verlustlimite in vierstelliger Höhe innerhalb eines Monats verbrauchen; die Limite verhindert das nicht, sie dokumentiert es nur.
Kostenseitig ist die interessanteste Regel die Einbahnstrasse: Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das ist die einzige Stelle im ganzen Regelwerk, an der eine Frist dem Spielenden nützt. Ein Impuls vom Samstagabend, ein Halbzeit-Rückstand, eine schlechte Quote — wer in diesem Moment die Limite hochsetzen will, bekommt sie nicht. Drei Tage später ist der Impuls Geschichte. Genau so ist es gedacht.
Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage auf das Spielerkonto. Das ist nicht dasselbe wie die Verlustlimite, und die Verwechslung kostet Geld: Die Verlustlimite misst, was weg ist, die Einzahlungslimite nur, was hineingeschoben wurde. Wer CHF 500 einzahlt, CHF 320 wieder auszahlt und dann CHF 180 verliert, hat eine Einzahlungslimite von 500 berührt und eine Verlustlimite von 180 — zwei völlig verschiedene Zahlen, und ein Konto, das über die Einzahlungslimite gesteuert wird, sagt über den tatsächlichen Schaden nichts.
Sperren, Pausen und das gemeinsame Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für drei Wochen sperrt, ist drei Wochen draussen — es gibt keinen Rückweg über den Kundendienst und keinen Trick über ein zweites Konto, weil die Registrierung personenbezogen ist.
Eine unbefristete Spielsperre landet dagegen nicht in einem Konto, sondern in einem schweizweiten Register. Sie gilt über die Sportwetten hinaus, auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos, und sie reicht bis ins Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Teil des Schweizer Modells, der international seinesgleichen sucht: Ein Land mit zwei Veranstaltern hat trotzdem ein Sperrsystem, das den Spielenden dort erkennt, wo er sonst noch spielen könnte. Und das umgekehrte Risiko ist genauso real — wer sich sperren lässt und später reumütig zurückkommt, findet die Sperre nicht nur bei Sporttip, sondern in jedem Schweizer Casino wieder.
Eine von aussen schärfere Frage: Hält der Schutz an der Verkaufsstelle? Nein, jedenfalls nicht zuverlässig. Die Aufsicht führte 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durch, und in 200 Fällen wurde einer minderjährigen Person eine Sportwette in 47.5 % dieser Fälle verkauft. Nicht «in Einzelfällen», sondern in fast jedem zweiten. Wer den persönlichen Kontakt für die sichere Variante hält, hält an einer Zahl fest, die es nicht gibt. Die Online-Registrierung mit Ausweiskontrolle ist der strengere Weg, nicht der bequemere.
Was die Anmeldung von Ihnen verlangt
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Diese vier Bedingungen in einem Satz sind die eigentliche Eintrittsschwelle des Schweizer Marktes — und sie erklären, warum die Auswahl so klein wirkt. Der Wohnsitz ist keine Formalität: Ein in Basel gemeldeter Spielender ist für Jouez Sport kein Kunde, und daran ändert die Tatsache nichts, dass beide Häuser unter derselben Aufsicht nach demselben Gesetz arbeiten. Der Ausweis wiederum bedeutet, dass es hier kein anonymes Konto gibt, kein Nickname-und-E-Mail-Verfahren, keine Registrierung in vierzig Sekunden. Wer 18 ist und im Vertragsgebiet wohnt, hat einen Nachweis zu erbringen; wer das nicht will, sucht in der Schweiz vergeblich.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber — bei bekannter Zahlungsverbindung — wird innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Das ist die angenehme Hälfte. Die unangenehme steht im Abschnitt «Zahlungen: warum der Umweg zu einem Schweizer Konto führt».
Bonus und Gratiswetten: fünf Prozent, die bei zehn Voraussagen vierzig werden
Die beiden Schweizer Veranstalter werben nicht mit den Zahlen, mit denen ausländische Seiten werben. Der Grund ist nicht Grosszügigkeit, sondern Gesetz: Gratisspielguthaben und Freispiele brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer über Gratiswetten in der Schweiz redet, redet über eine Handvoll behördlich genehmigter Aktionen — nicht über ein Bonusregal.
Was es gibt, ist der Sporttip-Kombiboost, und er ist in seiner Staffelung die ehrlichste Falle im Programm. Er gilt nur online — Pre-Match, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Sechzehn Voraussagen über 1.50, damit es etwas wird. Rechnen wir, was auf dem Weg dorthin passiert: Eine Kombination aus fünfzehn Voraussagen mit je 1.50 bringt eine Gesamtquote von rund 438 — nicht als Versprechen, sondern als Produkt der Einzelquoten. Der Nettogewinn wird also fast vollständig von der Zahl der Beine bestimmt, und die Beine sind das eigentliche Problem: Bei fünfzehn Spielausgängen macht die Kombination selbst bei einer Trefferwahrscheinlichkeit von 55 % pro Voraussage den Gewinn so unwahrscheinlich, dass die Verdoppelung des Nettogewinns auf dem Papier bleibt. Der Boost ist kein Zuschuss, er ist eine Belohnung für ein Risiko, das man nicht eingehen sollte, um ihn zu bekommen. Die Staffel ist bewusst steil gebaut. 100 % klingt nach Verdoppelung, ist aber die vierte Stufe einer Treppe, deren erste Stufe nur 5 % trägt.
Es gibt daneben Quotenboosts, und sie sind enger, als das Wort suggeriert. Sie gelten nur online für Pre-Match-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Dieser letzte Satz ist der kostspieligste: Wer die erhöhte Quote mitnimmt, sich dann aber während des Spiels zum Ausstieg entscheidet, verliert die Erhöhung komplett — der Cash-Out bezieht sich auf die normale Wette, nicht auf die beworbene. Ein Boost, der genau dann verschwindet, wenn man ihn braucht, ist ein Werkzeug des Marketings, nicht des Gewinns.
Warum Gratisspielguthaben weniger ist, als draufsteht
Promotionsguthaben ist in der Schweiz in der Regel nicht auszahlbar — Swisslos schreibt das ausdrücklich in seinen Bedingungen fest. Für den Spielenden heisst das: Ein Guthaben von CHF 20 aus einer Aktion sieht aus wie Geld, ist aber nur ein Anspruch auf weitere Wetten. Wer es auszahlen will, kann es nicht; wer es einsetzt, muss es durch dieselbe Marge schicken wie jeden eigenen Franken. Der Unterschied zwischen echtem Guthaben und Aktionsguthaben ist der wichtigste Satz in jeder Aktionsbeschreibung, und er steht in der Regel am Ende.
Zwei Dinge, die in der Schweiz rechtlich festliegen und die den Bonusmarkt dauerhaft klein halten: Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Und Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bewehrt. Die dort gelisteten Seiten dürfen also in der Schweiz nicht für sich werben — weshalb sie es trotzdem tun, aber nicht hier.
Was ein Bonus von CHF 100 kostet, wenn die Bedingungen dazukommen
Der Vergleich mit dem Ausland drängt sich trotzdem auf, und hier wird die Sache handfest. Ein ausländischer Anbieter schreibt «100 % Bonus» auf die erste Einzahlung. Ein Schweizer Veranstalter schreibt gar keinen. Auf den ersten Blick ein Nachteil von mehreren hundert Franken. Auf den zweiten Blick hängt an der ausländischen Zahl ein Drehbedingungssatz, und die Grössenordnung, um die es dabei geht, lässt sich an einem Beispiel durchspielen.
Wer CHF 100 einzahlt und CHF 100 Bonus bekommt, muss bei einem üblichen Drehfaktor von 30-mal dem Bonusbetrag CHF 3’000 an Einsätzen durchbekommen. Wer das in Wetten zu je CHF 10 erledigt, braucht dafür 300 Wetten. Von jeder dieser Wetten behält der Buchmacher seinen Anteil, und dieser Anteil ist die Rechnung, die niemand im Werbebanner erwähnt. Bei einem Quotenschlüssel von 95 % — also einer Marge von 5 % auf einem Zwei-Weg-Markt — kostet das Durchspielen dieses Umsatzes im Erwartungswert rund CHF 150. Der Bonus war CHF 100 gross. Was mit dem Drehwerk übrig bleibt, ist keine Wette mehr, sondern eine Rechnung mit negativem Vorzeichen auf ein risikofreies Angebot, das den Namen verdient, aber nicht verdient.
Die Drehzahl ist damit keine Nebenbedingung, sie entscheidet über den Wert des ganzen Angebots. Und die Marge ist die zweite Unbekannte: Bei einem 1X2-Markt mit drei Ausgängen fällt sie höher aus als auf dem Zwei-Weg-Markt, bei einem Exotenmarkt höher als beim Klassiker. Wer den Bonus rechnen will, muss beide Zahlen kennen — und keiner der beiden Schweizer Veranstalter gibt sie im Voraus bekannt, weil keiner von beiden ein solches Drehmodell fährt.
Mobile, App und Verkaufsstelle: drei Wege, die unterschiedlich viel kosten
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Swisslos-Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Das ist die interessantere Konstruktion: Die App ist nicht der Ersatz für die Verkaufsstelle, sondern ihr Zulieferer. Wer unterwegs einen Wettschein baut und ihn dann an der Theke vorzeigt, hat beide Wege benutzt.
Der Unterschied zwischen ihnen ist nicht nur Bequemlichkeit. Am Schalter zahlt man bar, online zahlt man aus dem Wallet — und das Wallet hat seine eigenen Regeln. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
An diesen Zahlen hängen zwei praktische Konsequenzen. Die erste: Der Mindestbetrag von CHF 20 macht das Wallet für Gelegenheitswetten unattraktiv. Wer zweimal im Monat CHF 10 setzt, schiebt Geld vor sich her, das nicht arbeitet, und wenn es aus einer Promotion kommt, nicht einmal auszahlbar ist. Die zweite: Die Grenze von CHF 10’000 pro 30 Tage sieht grosszügig aus, ist aber eine Einzahlungsgrenze, keine Verlustgrenze. Wer regelmässig einzahlt und auszahlt — was bei Aktivität um Sportevents herum passiert — kann an diese Grenze stossen und sich gleichzeitig der persönlichen Verlustlimite nähern, ohne dass die beiden Zahlen etwas miteinander zu tun hätten.
Registrierung als Zulassungsschranke
Die technische Seite der Kontoeröffnung entscheidet darüber, wer überhaupt mitspielen darf. Der Ausweis wird ausgelesen, die Adresse gegen Datenbanken geprüft, das Alter ist eine harte Sperre. Das erklärt, warum der Markt so klein bleibt: Jede zusätzliche Anmeldung ist ein Identifikationsverfahren, und jedes Identifikationsverfahren ist eine Kostenstelle, die zwei Veranstalter für ein ganzes Land tragen.
Für den Spielenden heisst das etwas Nützliches. Wer sein Konto einmal eingerichtet hat, hat es dauerhaft; das Verfahren wiederholt sich nicht. Wer aber glaubt, für den Urlaub in Italien mal schnell ein Konto bei einem anderen Anbieter eröffnen zu können, verwechselt zwei Dinge: Ausländische Anbieter kennen diese Prüfung nicht, weil sie in der Schweiz kein Recht anwenden, das sie verlangt.
Die Rentabilität hinter dem Angebot
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. — nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.
Das ist das Argument des Schweizer Modells in einer Zeile, und es ist ein Argument, das kein ausländischer Anbieter mit der gleichen Kraft vorbringen kann. Ein Sechstel des ausgeschütteten Reingewinns kam aus den Sportwetten, und der Rückgang um CHF 13 Mio. gegenüber dem Vorjahr sagt mehr über das Angebot als jede Marketingbroschüre: Das Programm ist schmal, die Margen sind gesetzt, und das Geld folgt dem Volumen. Wer diese Zahl liest und dann eine ausländische Seite mit einem Willkommenspaket vergleicht, sollte wissen, wohin die Differenz geht. Sie geht nicht an den Spielenden, sie geht an einen Fonds oder an ein Unternehmen ohne Sitz in der Schweiz.
Sportarten und Turniere: das Wettprogramm ist eine geschlossene Liste
Sporttip und Jouez Sport nehmen Wetten auf sportliche Ereignisse an — Fussball, Eishockey, Tennis, und dazu die grossen Turniere, die den Kalender füllen. Der Rahmen dafür ist keine unternehmerische Entscheidung mit Nachtrag an die Bequemlichkeit des Publikums, sondern die behördliche Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026.
Was auf dieser Liste steht und was nicht, ist die folgenreichste Einzelheit des Schweizer Wettmarktes. Qualifikationsrunden sind nur erlaubt, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, nie auf Trainingsläufe. Und die entscheidende Lücke: Die Liste enthält keine Eckball- und keine Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Wer auf einen Wurf gehört, wer die nächste gelbe Karte kassiert, wer ein Spiel im Strategiespiel gewinnt — nichts davon ist hier zu haben.
Events, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Das ist eine Regel, die man selten liest, weil sie nur selten so aussieht, als betreffe sie einen; im Zweifel heisst sie, dass ein Teil des Sportbetriebs aus dem Angebot fällt, der anderswo selbstverständlich ist.
Was verlängert wird und was nicht
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Diese kleine Definition hängt an sehr viel Geld. Wer auf den Sieger eines Pokalspiels setzt, ohne auf die Wettart zu achten, kann nach 120 Minuten recht haben und die Wette trotzdem verlieren, weil das Tor in der Verlängerung nicht zählte. Der ausschliessende Hinweis steht im Wettprogramm, nicht in der beworbenen Quote — und in der Aufregung vor dem Anstoss liest ihn niemand. Es ist eine der wenigen Stellen, an denen ein Schweizer Veranstalter ein Risiko trägt, das bei ausländischen Seiten oft in denselben Satz gepackt und dann in derselben Schriftgrösse versteckt wird.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und währenddessen, wo der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Das Geldspielgesetz kennt dafür keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer eine Wette platziert, nachdem der Wettausgang tatsächlich eingetroffen ist, erhält Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das ist die unauffälligste aller Sporttip-Regeln und die, die einen Live-Wettenden am härtesten treffen kann. Der Betrag kommt zurück, aber die Position ist weg. Wer kurz vor einem Elfmeter auf das nächste Tor setzt und dann die Rückabwicklung bekommt, hat nicht verloren, aber auch nichts gewonnen — und den Moment, in dem die Wette etwas wert war, verpasst. Bei einem Anbieter mit höheren Live-Margen wäre derselbe Effekt noch teurer, weil die Rückabwicklung dort nicht zu denselben Bedingungen greift.
Abhängige Ereignisse und Kombinationen
Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Für den Spielenden klingt «Einsatz zurück» nach Entgegenkommen, ist es aber nicht. Wer eine Kombination aus zwei abhängigen Voraussagen gebaut hat — etwa «Mannschaft A gewinnt» und «mehr als zwei Tore» — und richtig liegt, verliert die gesamte Wette auf einem Formfehler, der in der Software liegt. Der Nutzen der Bet-Builder-Funktion ist also nicht Komfort, sondern der Schutz der Kombination. Wer sie nicht benutzt, hat eine Wette ohne Deckung.
Ein weiterer Termin, der Geld bewegt: Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Zehnerkombination heisst das: Ein einziges verlegtes Spiel drückt die Gesamtquote auf einen Bruchteil dessen, was angezeigt war, und der Rest der Kombination muss trotzdem aufgehen. Das ist keine Ungerechtigkeit, sondern eine Regel, die man vor dem Platzieren kennen sollte.
Rangliste der Anbieter: zwei Bewilligungen, acht ohne
Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf und wer nicht, ist die entscheidende Frage. Sie hat nichts mit Vorlieben zu tun, sondern allein mit der Rechtslage.
Wer eine Schweizer Bewilligung hat, unterliegt der Aufsicht, dem Sperrregister, den Verlustlimiten, der Wettartenliste und der Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen. Wer sie nicht hat, unterliegt nichts davon — nicht «weniger», sondern nichts. Eine ausländische Bewilligung, gleich ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Geltung. Das heisst konkret: kein Anschluss an das gemeinsame Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste der Aufsicht landet und über die Telekommunikationsanbieter per DNS blockiert wird.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung |
| BC Game | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung |
| X3Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligung gemeldeten Angaben zufolge Tobique (Kanada) |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung |
| Rabona | keine Schweizer Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung |
Die zwei bewilligten Häuser stehen nicht aus Höflichkeit oben. Sie sind die einzigen, auf die das Geldspielgesetz überhaupt anwendbar ist, und damit die einzigen, deren Bedingungen in der Schweiz durchsetzbar sind. Alles unterhalb der Trennlinie ist eine Referenz, keine Empfehlung — diese Seiten tauchen im Alltag von Schweizer Wettenden auf, deshalb werden sie eingeordnet.
Der Graben zwischen den Gruppen ist deshalb so tief, weil die Kosten der Bewilligung nicht am Spielenden hängen, sondern am Veranstalter. Wer die Wohnsitzprüfung, die Ausweisauslesung, die Adressabgleichung, die Limitenverwaltung und die Meldung an das Sperrregister tragen muss, finanziert das aus derselben Marge wie jeder andere Buchmacher — nur mit einem kleineren Volumen und zwei Sportarten weniger im Regal, weil Eckball- und Kartenmärkte fehlen. Ein Anbieter ohne Bewilligung spart sich einen Teil dieser Kosten und gibt einen Teil davon als Willkommenspaket zurück. Das ist der eigentliche Handel, der einem auf dem Bildschirm angeboten wird: weniger Schutz gegen mehr Startguthaben. Ob das ein gutes Geschäft ist, entscheidet sich an der Frage, ob man den Schutz braucht — und das weiss man vorher nicht.
Die Marge als Preis, den beide nehmen
Auf einem Zwei-Weg-Markt zu Quoten von 1.90 und 1.90 — einem Beispiel, nicht einem abgelesenen Preis — liegt der Quotenschlüssel bei 95.0 %. Es genügt, sich vorzustellen, man setze je einen Franken auf beide Ausgänge: Zurück kommen zwei Franken mal 0.95, also 1.90 insgesamt. Was fehlt, ist die Marge, und sie beträgt hier 5 %. Diese fünf Prozent sind kein Aufschlag, der am Ende auftaucht; sie stecken schon in jeder der beiden Quoten, und sie werden auf jeden eingesetzten Franken erhoben, gleichgültig ob auf der einen oder der anderen Seite.
Auf einem Drei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 auf den Favoriten, 3.50 auf die Remis und 6.00 auf den Aussenseiter sieht dieselbe Rechnung anders aus. Der Quotenschlüssel bleibt bei dieser Konstellation überraschend stabil bei 95.0 % — aber wird die Remis-Quote auf 3.20 gedrückt und der Aussenseiter auf 4.50, fällt der Schlüssel auf rund 91 %. Die Marge steigt dann auf etwa 9 %. Derselbe Markt, dieselbe Partie, und der Preis für den Spielenden hat sich fast verdoppelt, ohne dass sich an der Sportveranstaltung etwas geändert hätte.
Das ist der Grund, weshalb ein Vergleich von Anbietern an der Quotenhöhe scheitern muss. Die Quoten unterscheiden sich je Markt, je Sportart, je Wettbewerb und je Zeitpunkt — und je enger ein Markt ist, desto mehr Platz hat der Buchmacher für seine Marge. Ein Kopf-an-Kopf-Spiel mit zwei Plausibilitäten und drei möglichen Ausgängen lässt sich mit 9 % Marge belegen; bei einem Favoriten mit 1.10 auf den Sieger sind ähnliche Verhältnisse zu erwarten, weil das Wetten dort wenig Anziehung hat. Am teuersten wird es dort, wo das Feld breit ist: Kombinationen über mehrere Voraussagen multiplizieren die Einzelmargen zu einem Faktor, der mit jedem zusätzlichen Bein grösser wird. Der Kombiboost von Sporttip zahlt davon einen Teil zurück — 5 % bei vier Voraussagen — und es ist kein Zufall, dass die Staffel erst ab vier Beinen greift.
Einordnung: was Sportwetten in der Schweiz sind
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die nach dem Geldspielkonkordat seit 1. Januar 2021 arbeitet. Die Aufsicht über Casinos liegt bei einer anderen Behörde; wer in einer Beschwerde über eine Sportwette an die Casino-Aufsicht schreibt, ist im falschen Haus.
Wer veranstalten will, braucht zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und die Bewilligung trägt eine Bedingung, die im Ausland keine Entsprechung hat: Sie gilt nur in der Schweiz. Eine inländische Erlaubnis macht niemanden in Malta, Deutschland oder Curaçao tätig, und umgekehrt macht eine ausländische Erlaubnis niemanden in der Schweiz tätig.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, tätig im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz, und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt. Die Aufsicht veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Reingewinne fliessen gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Die Sperrliste und die Praxis des Blockierens
Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammte vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Aufsicht selbst mit dem Namen des Domain-Hoppings belegt.
Wer sich darauf verlässt, dass eine Blockierung ihm hilft, sollte die Mechanik kennen. Die Liste trifft den Zugang, nicht den Anbieter. Eine gesperrte Adresse ist in der Regel kurze Zeit später unter einer anderen erreichbar, und wer den Weg einmal kennt, findet ihn wieder. Der eigentliche Wert der Liste liegt woanders: Sie ist der einzige amtliche Hinweis darauf, welche Anbieter in der Schweiz als nicht bewilligt gelten — die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als gelistet. Wer prüfen will, ob eine Seite bewilligt ist, findet die Antwort nicht in deren Impressum, sondern in der Sperrliste oder, im umgekehrten Fall, im Bewilligungsverzeichnis des Veranstalters.
Rechtslage: was erlaubt ist, was nicht, und wer die Rechnung trägt
Sportwetten sind in der Schweiz legal — unter einer Bedingung, die den ganzen Abschnitt trägt: nur über die zwei bewilligten Veranstalter. Alles andere fällt aus dem bewilligten Rahmen heraus, unabhängig davon, ob es erreichbar ist.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist eine geschlossene Liste: sportliche Ereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten liegt in der Fassung vom 10. September 2026 vor. Ein Veranstalter darf also nicht mehr anbieten, weil die Nachfrage da ist, sondern nur, was auf der Liste steht.
Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die wichtigste Unterscheidung des ganzen Abschnitts — und die, die am häufigsten falsch dargestellt wird. Das Risiko trifft den Anbieter; den Spielenden trifft etwas anderes: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Kontrolle über Fairplay und Auszahlung.
Besteuerung: wann ein Gewinn steuerfrei ist
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Vorjahr waren es CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb ist hier «je nach Kanton» die richtige Angabe und niemals eine einzelne kantonale Zahl.
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für den typischen Wettenden liegt die ganze Frage unterhalb dieser Grenze: kein Steuerfreibetrag erreicht, keine Einkommenssteuer auf den Gewinn, keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze existiert nicht — wer in einer Beratung davon hört, sollte nachfragen.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis kann anders aussehen: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist keine Kuriosität, sondern ein handfester Kostenvorteil der bewilligten Veranstalter, der in keinem Willkommenspaket auftaucht. Für den eigenen Fall bleibt nur ein Rat: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Zahlungen: warum der Umweg zu einem Schweizer Konto führt
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Ein Kredit an Spielende ist ebenfalls ausgeschlossen — man kann sich bei Sporttip nichts leihen, um zu spielen.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die 3 % ab der dritten Auszahlung sind eine Zeile, an der sich die Gemüter erhitzen können. Wer sein Guthaben präzise verwaltet und mehrmals im Jahr auszahlt, zahlt für die Bequemlichkeit. Wer das Geld auf dem Wallet liegen lässt, zahlt nichts — und gibt dafür die Kontrolle über die Einzahlungsgrenzen ab, weil ein volles Wallet den Handlungsspielraum verschiebt. Die zwei Gratisauszahlungen pro Jahr sind reichlich für einen Gelegenheitswettenden und knapp für jemanden, der Sportwetten als tägliche Beschäftigung betreibt.
Wer sein Konto bei einem ausländischen Anbieter führt, steht vor dem umgekehrten Problem: kein Zugang zum Schweizer Bankensystem mit denselben Regeln, keine Partnerbank, keine Sicherheit, dass eine Auszahlung ankommt. Das ist kein Argument gegen Kryptowährungen als solche, sondern eine Feststellung über den Rechtsweg.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Hier werden die verschiedenen Anbieter und deren Bewilligungsstatus im Detail eingeordnet. Die zwei Schweizer Häuser stehen dabei jeweils an erster Stelle.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Es ist eine von zwei Bewilligungen, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.
Sporttip wird im Gebiet von zwanzig Kantonen sowie im Tessin und in Liechtenstein durchgeführt. Die Aufzählung ist trocken, aber sie ist die Grenze des Produkts: Wer ausserhalb wohnt — in Genf, in Neuenburg, im Jura —, bekommt kein Konto, so sehr er es auch will. Umgekehrt darf sich Swisslos nicht einfach in die Westschweiz ausdehnen, weil die Kantone den Markt aufgeteilt haben und kein Veranstalter für das ganze Land zugelassen ist.
Die Einzelheiten des Angebots sind im Abschnitt «Spielerschutz zuerst» erläutert: die Verlustlimiten von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige vor der ersten Teilnahme, die 72-Stunden-Sperre für Erhöhungen, die Sperre von 1 bis 180 Tagen und das gemeinsame Register, die Betragsgrenzen von CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Im Kern bleibt eine Feststellung: Sporttip ist kein Anbieter, bei dem man unverbindlich anfängt. Wer spielen will, trifft Entscheidungen, die in der eigenen Akte landen, bevor die erste Quote gesehen wird. Das ist unbequem, und es ist der ganze Sinn des Modells — die Alternative wäre eine Lotterie der Zurückhaltung, an die sich niemand hält.
Loterie Romande Jouez Sport: die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; das Haus zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Konstruktion ist die Schwester der Swisslos-Lösung, mit einem anderen Publikum und einer anderen Sprache.
Die Zahl der Verkaufsstellen ist die aussagekräftigste dieser Angaben. 2’350 sind ein Vertriebsnetz, das auf Präsenz vor Ort gebaut ist — Kioske, Tankstellen, Ladenlokale — und nicht auf einen App-Download. Wer in der Westschweiz wohnt, hat in den meisten Fällen eine Verkaufsstelle in Gehdistanz. Zwei Personen aus der Nachbarschaft, die gemeinsam eine Kombination bauen wollen, sind dort näher beieinander als in einem Chatfenster.
Weniger als ein Zehntel davon ist Personal: 221 Mitarbeitende für 2’350 Verkaufsstellen heisst, dass der allergrösste Teil des Vertriebs über Vertragspartner läuft statt über eigene Angestellte. Das erklärt, warum die Verkaufsstelle funktioniert und warum die Aufsicht bei Testkäufen gerade dort so schlecht abschneidet — der Schutzstandard wird an einem Ort verhandelt, an dem die Betreuung von einem Dritten geleistet wird.
FortuneJack: ein Konto, das ausserhalb des Schweizer Rahmens steht
FortuneJack hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine gemeldete Bewilligung, gleich welcher Herkunft, hat in der Schweiz keine Geltung. Das Haus ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz; seine Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und per DNS blockiert werden.
Was das für den einzelnen Franken bedeutet: Die Auszahlung hängt an den Bedingungen des Anbieters selbst, die überwiegend im Ausland aufgesetzt sind — kein Schweizer Rechtsschutz heisst, dass eine Auseinandersetzung über einen Wettschein in einem Rechtsrahmen geführt wird, der keinen Anknüpfungspunkt in der Schweiz hat. Die Spielregeln selbst sind nicht das Problem; das Problem ist, wer sie durchsetzt.
Wer bei einem solchen Anbieter spielt, sollte die Begrenzung deshalb nicht in den Bedingungen suchen, sondern in der eigenen Steuererklärung: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer, können aber nach kantonaler Praxis vollständig steuerbares Einkommen sein — eine Rechnung, die im ungünstigen Fall nachträglich kommt und im günstigen nie.
IviBet: kein Sperrregisteranschluss, keine Schweizer Beschwerdestelle
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Erlaubnis, die es nach eigener Darstellung besitzt, hat in der Schweiz keine Geltung. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Weg über Schweizer Gerichte; die Domain kann über die Telekommunikationsanbieter blockiert werden.
Der praktische Unterschied zwischen «ohne Bewilligung» und «mit Bewilligung» liegt weniger in der Quote als in der Verfügbarkeit des Geldes. Wer bei einem Schweizer Veranstalter auszahlt, hat einen klaren Weg, klare Fristen und ein auf den eigenen Namen lautendes Konto als Ziel. Bei einem Haus ohne Schweizer Bewilligung gibt es diese Kette nicht, und was fehlt, ist die Rückgriffsfläche — nicht die Zahlungsabwicklung selbst.
Wer solche Anbieter vergleicht, sollte die Bewilligung deshalb nicht als Etikett behandeln, sondern als Frage stellen: Welche Behörde nimmt meine Beschwerde an, und welches Recht wendet sie an? Für IviBet ist die erste Antwort: keine, die in der Schweiz tätig wird.
BC Game: Krypto, Konto und die Grenze des Schweizer Rechts
BC Game hat keine Schweizer Bewilligung. Nur die zwei bewilligten Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Erlaubnis bindet niemanden in der Schweiz. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko per DNS-Blockade.
Eine Sache, die bei dieser Art Haus regelmässig verwechselt wird: Die Schweiz führt keine Sperre gegen Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten. Es gibt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartenherausgeber Überweisungen an solche Seiten sperren. Wer annimmt, das eigene Kreditinstitut fange die Zahlung ab, verlässt sich auf etwas, das es hier nicht gibt. Die Kontrolle liegt beim Spielenden, nicht bei der Bank — und beim Anwender heisst das: Prüfen vor dem Einzahlen, nicht danach.
Die Auszahlungswege solcher Anbieter sind entsprechend der eigene Massstab, nicht der Schweizer. Im bewilligten Schweizer Markt existiert nur die Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen; anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen kommen dort nicht vor. Ein Vergleich dieser beiden Welten ist deshalb weniger ein Vergleich von Quoten als ein Vergleich davon, wer am Ende den Nachweis über die Herkunft des Geldes führt.
X3Bet: Tobique als gemeldete Bewilligung — ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Gemeldeten Angaben Dritter zufolge beruft es sich auf eine Bewilligung aus Tobique in Kanada; diese hat in der Schweiz keine Geltung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko.
Kanada ist hier keine Nebensächlichkeit. Eine Bewilligung ist immer ein Verhältnis zwischen einem Veranstalter und einer Aufsicht, und eine Behörde in Tobique kann so wenig in Zürich durchsetzen wie ein Schweizer Gericht in Tobique. Wer sein Konto dort führt, hat einen Vertragspartner in einer Jurisdiktion, deren Regeln er nicht kennt und deren Sprache er womöglich nicht liest. Das ist kein moralischer Vorwurf; es ist die Antwort auf die einzige Frage, die im Streitfall zählt.
Für den Vergleich heisst das: Das Haus steht in der Tabelle in derselben Zeile wie die anderen ohne Schweizer Bewilligung, weil der fehlende Schweizer Rechtsschutz alle gleich betrifft — die Unterschiede zwischen ihnen liegen in Bedingungen, die nicht in der Schweiz verhandelbar sind.
Wettigo: erreichbar heisst nicht zulässig
Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
«Erreichbar» und «zulässig» sind im Schweizer Markt zwei verschiedene Dinge, und die Verwechslung ist die teuerste des ganzen Themas. Erreichbar ist eine Seite, solange sie nicht blockiert wird; zulässig ist sie erst mit einer Bewilligung, und die wird nur in der Schweiz erteilt. Eine Blockierung per DNS ist keine Strafe für den Anbieter, sondern eine technische Massnahme, die kurze Zeit später umgangen ist — der Domainname wechselt, der Zugang bleibt.
Wer in einer Diskussion hört, eine Seite sei «ja nicht verboten, sonst wäre sie nicht erreichbar», hört eine Aussage über Technik, nicht über Recht. Die Strafbarkeit trifft in der Schweiz den Veranstalter, nicht den Spielenden; die praktische Folge für den Spielenden ist der fehlende Rechtsschutz, nicht ein Bussgeld.
Betwinner: kein Schweizer Rechtsschutz und ein Steuerproblem obendrein
Betwinner hat keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung welcher Art auch immer hat in der Schweiz keine Geltung. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, Sperrlisten-Risiko.
Der steuerliche Punkt verdient bei dieser Gruppe besondere Aufmerksamkeit, weil er selten bedacht wird: Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können aber von der kantonalen Steuerpraxis als Einkommen behandelt werden. Bei einem Schweizer Veranstalter ist der Gewinn unterhalb des Steuerfreibetrags steuerfrei, und darüber behält der Veranstalter ein und führt es ab. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diesen Mechanismus nicht — die Verantwortung für die Deklaration liegt allein beim Spielenden, und die Steuerfreiheit ist keine Eigenschaft des Gewinns, sondern eine Eigenschaft des Veranstalters, der ihn auszahlt.
Die Bewilligung entscheidet also nicht nur über den Rechtsschutz, sondern über die Steuerfolge. Das ist der zweite Grund, warum die Aufstellung im Abschnitt «Rangliste der Anbieter: zwei Bewilligungen, acht ohne» zwei Gruppen zeigt und nicht eine.
Donbet: keine Beschwerdestelle, an die man sich wenden könnte
Donbet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur zwei Veranstalter dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; dieser gehört nicht dazu. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko.
Der Unterschied zwischen einem bewilligten und einem nicht bewilligten Anbieter wird dann sichtbar, wenn etwas schiefgeht. Bei Swisslos beginnt die Eskalation bei einer Einsprache, die innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben ist, wenn eine Auszahlung verweigert wurde. Bei einem Haus ohne Schweizer Bewilligung existiert dieser erste Schritt nicht, weil die Stelle fehlt, an die die Einsprache ginge. Ein Verfahren ohne erste Instanz ist kein Verfahren.
Wer solche Seiten trotzdem nutzt, sollte den Betrag so wählen, dass er einen Ausfall verschmerzt. Das ist keine Regel gegen den Anbieter, sondern die einzige Risikosteuerung, die ohne Rechtsschutz übrig bleibt.
Rabona: was ein fehlender Anschluss im Alltag bedeutet
Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Erlaubnis hat hier keine Geltung, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann blockiert werden.
Für den Vergleich ist bei diesem Haus der Anschluss an das Sperrregister der praktischste Punkt. Die Schweizer Spielsperre ist schweizweit und umfasst auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie Liechtenstein. Ein Anbieter ausserhalb dieses Systems weiss von einer Sperre nichts — was auf den ersten Blick wie Freiheit aussieht und beim zweiten Hinsehen die Erklärung dafür ist, warum die Sperre überhaupt ein Register ist und kein Konto-Häkchen. Wer sich sperren lässt, will nicht in vier Wochen wieder hier landen; wer bei einem Anbieter ohne Registeranschluss spielt, für den gilt die Sperre nur dort, wo er sie gesetzt hat.
Rechenbeispiel: was zwei Franken auf beide Ausgänge kosten
Ein Zwei-Weg-Markt zu Quoten von 1.90 und 1.90 ist keine abgelesene Preisangabe, sondern eine Konstruktion, die den Mechanismus sichtbar macht. Der Quotenschlüssel ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten, hier 1 durch (1/1.90 + 1/1.90), also 1 durch 1.0526 — und das sind 95.0 %. Die Marge ist der Rest von 100 %, in diesem Fall 5 %.
Die Dimension, die daran hängt: Auf jeden eingesetzten Franken behält der Buchmacher im Erwartungswert fünf Rappen, unabhängig davon, welcher Ausgang eintritt. Über hundert Wetten zu je CHF 10 sind das CHF 1’000 an Einsätzen und rund CHF 50 an Kosten, die nicht als Gebühr erscheinen, sondern als leicht reduzierte Quoten. Das ist der eigentliche Preis des Angebots, und er ist konstant: Er wird nicht grösser, weil man verliert, und nicht kleiner, weil man gewinnt.
Die Grössenordnung ist der Nutzen dieser Rechnung, nicht die zweite Nachkommastelle. Ein Markt mit einem sehr niedrigen Schlüssel und ein Markt mit einem deutlich höheren liegen Welten auseinander, und der Unterschied zeigt sich nicht am Sport, sondern am Kontingent der möglichen Ausgänge. Wer die Marge nicht kennt, kann zwei Angebote nicht vergleichen; wer sie kennt, weiss, dass viele Kombinationen mit vier oder fünf Beinen über eine Marge laufen, die die beworbene Erhöhung wieder auffrisst.
Alles hier ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass die Einsätze gleichmässig auf die Ausgänge verteilt werden. Sie sagt, was ein Markt im Durchschnitt einbehält — nicht, wie eine einzelne Wette ausgeht.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz erlaubt?
Erlaubt sind Sportwetten bei den zwei bewilligten Veranstaltern: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Wettarten stehen auf der behördlichen Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; erlaubt sind nur Wetten auf sportliche Ereignisse, keine auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen.
Welcher Veranstalter ist für welchen Kanton zuständig?
Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und Liechtenstein. Die Loterie Romande ist für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis zuständig. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz im jeweiligen Gebiet voraus.
Warum gibt es neben diesen beiden keine weiteren bewilligten Anbieter?
Weil die Kantone die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei gedeckelt haben. Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz und wird nach dem Geldspielgesetz von der Gespa beaufsichtigt. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; veröffentlicht wird nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Aufsicht veröffentlicht Domains ausländischer Anbieter, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren — Ende 2025 waren es 671 Domains. Blockierte Adressen werden binnen Stunden ersetzt. Wer auf einer solchen Seite spielt, hat keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsschutz und keine Schweizer Beschwerdestelle.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.
Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote, und was behält der Anbieter?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten; die Marge ist 100 % minus diesem Schlüssel. Bei einem Zwei-Weg-Markt zu 1.90 und 1.90 liegt der Schlüssel bei 95.0 % und die Marge bei 5 %.
Vergleich – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
