Gratiswette bei der Registrierung: In der Schweiz entscheidet die Limite, nicht der Aktionsbetrag
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa, gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip und Jouez Sport sowie gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51).
Wer zum ersten Mal ein Spielerkonto eröffnet, findet in der Schweiz fast immer das Gleiche: eine Sportwette ohne Aktionsgutschein, ohne Einzahlungsbonus, ohne Verdreifachung des ersten Einsatzes. Der Grund steht nicht im Marketing, sondern im Gesetz. Freies Spielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung ist knapp bemessen: 24 Zusagen gingen 2025 an die Loterie Romande, acht an Swisslos. Wer also nach einer Gratiswette bei der Registrierung sucht, landet bei zwei Veranstaltern, die beide nur ein kleines Fenster offen halten — und der eigentliche Kostenpunkt liegt ohnehin nicht im Aktionsbetrag, sondern in den Limiten, die beim ersten Login gesetzt werden müssen.
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, der interkantonalen Landeslotterie mit Sitz in Basel, die ihre Wetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Die Loterie Romande betreibt ihr Sportwettenprodukt unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Zusammen sind das die beiden einzigen Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen. Mehr gibt es nicht, und genau das ist der Kern dieser Seite.
Verlustlimiten entscheiden mehr als jede Aktion
Was ein Gratisspielguthaben wert ist, lässt sich erst beurteilen, wenn die eigenen Limiten stehen. Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.
Genau diese 72 Stunden sind der wirksamste Spielerschutz im Schweizer System — und die unbequemste Zahl für jeden, der impulsiv nachlegt. Das Gesetz verlangt eine Wartezeit von 24 Stunden, wenn eine Limite erhöht wird. Swisslos und die Loterie Romande geben sich in ihren eigenen Bedingungen mit 72 Stunden deutlich strenger. Wer montags im Verlust nach einem schlechten Wochenende seine 30-Tage-Limite verdoppeln möchte, kann das nicht mehr am selben Abend. Drei Tage sind lang genug, um zur Vernunft zu kommen, oder lang genug, um sich zu ärgern. Beides ist der Zweck.
Die Limiten sind freiwillig gesetzt, aber nicht frei erfunden: Der Veranstalter muss gemäss Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Ein staatlich verordneter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz dagegen nicht. Die Zahl im Konto ist die eigene, und deshalb ist die erste Sitzung am Spielerschirm die wichtigste des ganzen Verhältnisses. Ein Aktionsguthaben von CHF 10, das 30 Tage gilt, ist gegen eine 30-Tage-Limite von CHF 200 eine Randnotiz.
Selbstsperre und Sperrregister
Wer Abstand braucht, sperrt sich selbst. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Sie gilt dann nicht nur für das Sportwettenprodukt, sondern auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein.
Das ist die härtere Variante und zugleich die ehrlichere. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Es gibt keine Abkürzung, kein Anruf beim Kundendienst, keine Ausnahme. Eine Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden (Art. 89 VGS). Wer die Sperre als Verhandlungsposition begreift, hat den Mechanismus nicht verstanden: Sie ist eine Tür, die von innen zufällt.
Sperrten und das Register der ausgeschlossenen Personen sind kein Nebenschauplatz, sondern Art. 80 bis 82 BGS, und sie binden alle bewilligten Veranstalter gleichermassen. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Für diejenigen, die online spielen, heisst das: Die Limiten und die Sperre sind die einzigen Instrumente, die vor dem eigenen Klick schützen — nicht die Aufsicht, nicht die Aktion, nicht die Quote.
Was die Schutzversprechen an der Verkaufsstelle wert sind
Ein Befund aus dem Jahr 2025 gehört hierher, weil er die Erwartung an jede Kontrolle zurechtrückt. Bei Testkäufen der Gespa wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das sind nicht die Online-Kanäle, die hier bewertet werden, und die Zahl beschreibt nicht die Registrierungsprüfung der beiden Plattformen. Sie zeigt trotzdem, wie viel Abstand zwischen einem Regime auf dem Papier und einem Schalter im Alltag liegen kann. Wer sich auf Kontrolle verlässt, verlässt sich auf Menschen, die Fehler machen. Bei einem Gratisspielguthaben ist das weniger dramatisch als bei einer Verlustlimite von CHF 9’999, aber die Logik bleibt dieselbe.
Was eine Gratiswette in der Schweiz überhaupt ist
Bevor eine Zahl fällt, muss der Begriff fallen. Eine Gratiswette ist kein Geschenk, sondern Spielguthaben mit Bedingungen. Wer sie nutzt, setzt fremdes Geld und eigenes Risiko — das Risiko, dass die Wette verliert und nichts übrig bleibt, was ja der Normalfall jeder Sportwette ist. Der Einsatz wird beim Gewinn nicht zurückbezahlt. Das ist die wichtigste Regel des ganzen Themas und die am häufigsten verschwiegene.
Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet (Spielregeln und Teilnahmebedingungen, Version 4.2). Wer eine Gratiswette über CHF 10 auf eine Quote von 1.90 setzt, dessen Gewinn beträgt CHF 19.00 — davon sind CHF 10 der eigene Einsatz, der bei Gratisspielguthaben nicht zurückfliesst. Der reale Zuwachs liegt bei CHF 9.00, sofern die Wette überhaupt gewinnt.
Bei einem Markt mit zwei gleichwertigen Ausgängen zu je Quote 1.90 ergibt sich ein Quotenschlüssel von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also rund 95 %. Die Marge liegt entsprechend bei rund 5 % des Einsatzes. Anders gesagt: Auf diesen Markt eingezahltes Guthaben verliert im Durchschnitt rund 5 % seines Werts pro Umlauf. Für ein Gratisguthaben über CHF 10 heisst das: Sein durchschnittlicher Wert beim Einsatz in einem solchen Markt liegt bei ungefähr CHF 9.00, und je nach ausgewählter Quote verschiebt sich dieser Wert innerhalb einer Bandbreite von etwa CHF 8.50 bis CHF 9.50. Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten, kein garantierter Erlös für eine einzelne Wette — und sie gilt unter der Annahme, dass das Aktionsguthaben in einem Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 eingesetzt wird, was ein Beispiel und kein quotierter Preis ist.
Das ist der Massstab, an dem jede Gratiswette zu messen ist. Nicht der beworbene Betrag zählt, sondern was davon beim Einsatz tatsächlich ankommt.
Guthaben, das nie zum Geld wird
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar. Dasselbe gilt bei der Loterie Romande. Ein Gewinn aus einer solchen Aktion ist also nur dann echtes Geld, wenn die Wette zusätzlich zu einem Kontostand führt, der die Auszahlungswege passiert — und die sind bei beiden Veranstaltern eng definiert.
Bei Swisslos wird Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Wer sein Gratisspielguthaben also gewinnt, hält zunächst eine Zahl auf dem Bildschirm. Der Weg zur Bank führt über die Auszahlungsregeln, und deren Fristen sind nicht die der Aktion. Das Gesamtkonto muss zudem ein auf den Namen des Kontoinhabers lautendes Zahlungskonto sein (Art. 50 Abs. 2 VGS), und eine Kreditgewährung an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettengeschäft nicht.
Die Sporttip-Grundlagen in Kurzform
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei Sporttip beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Das ist ein Zahlungsmechanismus, keine Verlustbremse: Wer diese Grenze erreicht, hat schon erheblich gespielt, und die Verlustlimiten aus der Anmeldung sind längst die bindende Zahl.
Neukundenangebote: kleine Beträge, klare Bedingungen
Zwischen beiden Veranstaltern liegen nicht nur Sprachregionen, sondern unterschiedliche Kulturen des Aktionsbetrags. Die Loterie Romande hat im Winter 2025/26 vorgemacht, wie eine Schweizer Gratisaktion im Sportwettenbereich aussieht. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.
Rechnet man das zusammen, ergibt sich ein Gesamtvolumen von CHF 70’000 freiem Guthaben über eine Aktion von knapp drei Monaten. Das ist die Grössenordnung, in der Schweizer Gratiswetten stattfinden. Nicht als Marketingbudget, sondern als Zusatz zu einer Stadionpartnerschaft. Wer die Aktion verpasst hat, hat CHF 10 verpasst — und keine Gelegenheit, sie nachzuholen.
Die drei Bedingungen sind dabei wichtiger als der Betrag. Erstens: Der Code zirkulierte in den Stadien, also war die Aktion geografisch und situativ gebunden. Zweitens: 30 Tage Gültigkeit heisst, dass das Guthaben verfällt, wenn es liegen bleibt. Drittens: Nicht auszahlbar heisst, dass nur ein Gewinn daraus echtes Geld machen kann, und für einen Gewinn muss die Wette gewonnen werden. Der erwartete Wert des Aktionsguthabens in einem Markt zu je 1.90 liegt bei rund CHF 9 — bei einer Gültigkeit von 30 Tagen, in denen man überhaupt erst eine Wette finden muss, die man spielen will.
Was Sporttip an Boni vergibt — und was das kostet
Sporttip fährt kein klassisches Registrierungsgeschenk, sondern laufende Aktionen, und deren Konstruktion ist aufschlussreich, weil sie die Kosten offenlegt. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Mindestquote ist die eigentliche Hürde. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind keine niedrige Latte, und der Sprung von vier auf sieben Voraussagen verteuert die Sache weiter: Jede zusätzliche Voraussage mit Quote über 1.50 senkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kombination überhaupt gewinnt. Der Bonus wird also umso grösser, je unwahrscheinlicher er zu holen ist. Das ist keine Kritik an Swisslos, das ist Kombinationswettenmathematik. Wer die 100 % anstrebt, muss fünfzehn Voraussagen verbinden — und fünfzehn Mal recht behalten. Der anteilige Wert, den dieses Konstrukt liefert, liegt für den typischen Spielenden weit unter dem beworbenen Prozentsatz.
Dazu kommen Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Punkt verdient ein eigenes Wort: Wer eine Wette mit Boost frühzeitig glattstellt, verliert die Erhöhung. Das ist konsequent, weil der Boost auf einem Ergebnis beruht, das durch den Cash-Out gar nicht eintritt — aber es überrascht viele.
Fristen, Mindestquoten und Auszahlbarkeit im Vergleich
Alle Neukundenangebote mit Gratiswette unterscheiden sich in drei Punkten: Frist, Mindestquote und Auszahlbarkeit des Guthabens. Diese drei Grössen, nicht der Aktionsbetrag, entscheiden über den Wert.
Die Frist legt fest, wie lange das Guthaben lebt. Bei der Loterie-Romande-Aktion waren es 30 Tage. Die Mindestquote legt fest, welches Risiko der Einsatz tragen muss, um die Aktion überhaupt zu nutzen — und je höher sie liegt, desto eher verliert die Wette. Die Auszahlbarkeit schliesslich trennt Spielguthaben von Geld. Gratisspielguthaben ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar, und in Kombination mit der Regel, dass der Einsatz nicht zurückfliesst, bleibt als echter Wert nur der Nettogewinn.
Wer eine Gratiswette vergleicht, sollte deshalb eine Frage stellen: Was bleibt übrig, wenn die Wette gewinnt und ich das Guthaben nicht mehr auszahlen kann? Bei CHF 10 zu Quote 1.90 sind das CHF 9 im Konto, aus dem nur über die beschriebenen Auszahlungswege echtes Geld wird.
Der Vergleich der zehn Anbieter
Die Liste unten ordnet zehn Plattformen ein, die Schweizer Spielende antreffen. Zwei davon dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten, acht nicht. Die Spalte zur Bewilligung unterscheidet genau das, und wer die Tabelle als Rangliste einer einzigen Kategorie liest, liest sie falsch.
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (Aufsicht Gespa) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| ZotaBet | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| Bettilt | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| Sportuna | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | nicht etabliert |
Die Tabelle liest sich in zwei Blöcken, und der Unterschied zwischen ihnen ist keine Frage der Qualität, sondern der Rechtsordnung. Die beiden oberen Zeilen arbeiten unter der Aufsicht der Gespa, mit Sitz in Bern und einem Rahmen aus dem Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Die acht unteren Zeilen arbeiten auf eigenen Hausregeln. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).
Sichtbar wird das an drei Punkten, die den Alltag betreffen. Erstens fehlt die Anbindung an das Sperrregister, und wer sich dort sperren lässt, sperrt sich nicht bei diesen Seiten. Zweitens gibt es keinen Schweizer Rechtsschutz, wenn eine Auszahlung stockt. Drittens kann die Gespa die Domains dieser Anbieter auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen (Art. 86 bis 93 BGS). Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping.
Was in dieser Spalte «Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz» steht, ist bei den acht ausländischen Anbietern schnell erklärt: nichts, was in der Schweiz gilt. Als Referenzpunkt in der Liste bleiben sie trotzdem, weil Spielende ihnen begegnen. Der Vergleich bezieht sie nach denselben Kriterien ein: Limiten, Auszahlungsregeln, Zahlungswege und Wettprogramm. Ein hoher Aktionsbetrag allein sagt nichts über die Qualität — und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung sagt er nicht einmal, ob der Betrag ausgezahlt wird.
Worauf die Prüfung der acht ausländischen Anbieter blickt
Für die acht Plattformen ohne Schweizer Bewilligung gelten keine in der Schweiz harmonisierten Standards für Limiten, Fristen oder Auszahlungszeiten. Das ist die Konsequenz der Rechtslage: Ausländische Anbieter veröffentlichen ihre Bedingungen selbst, ändern sie selbst und unterliegen keiner Schweizer Prüfung. Wer dort spielt, prüft die Bedingungen selbst — im eigenen Spielerkonto, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den Auszahlungsregeln.
Die Bewertung dieser acht konzentriert sich deshalb auf das, was sich prüfen lässt. Die Bewilligungslage. Die Sperrliste. Die Frage, ob eine Spielsperre dort greift. Und die Frage, welcher Steuerbehandlung ein Gewinn unterliegt. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung greift die Verrechnungssteuer nicht; die kantonale Steuerpraxis kann solche Gewinne aber als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe.
Zahlungswege und Auszahlungsgeschwindigkeit
Im bewilligten Bereich sind die Zahlungswege klar umrissen, und sie sind enger, als viele erwarten. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Bei der Loterie Romande sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Wer Gratiswetten für Bestandskunden sucht, wird bei beiden Veranstaltern auf dieselbe Struktur treffen: kleine Aktionsbeträge, kurze Fristen, keine Auszahlbarkeit des Aktionsguthabens. Die Zahlungswege sind stabil, aber sie sind nicht auf die Aktion zugeschnitten, und eine Auszahlung braucht in der Regel mehrere Arbeitstage. Für eine Wette über CHF 10 spielt das kaum eine Rolle. Für den Kontostand nach einem guten Monat schon.
Ein Vergleich, der an den Limiten hängt
Wenn ein Vergleich der Anbieter einen einzigen Massstab haben sollte, dann diesen: Wie stark begrenzt die Plattform das, was ich verlieren kann, und wie leicht lässt sich die Grenze anheben? Bei den Schweizer Veranstaltern ist die Antwort ungewöhnlich streng. Limiten sind Pflicht, die Erhöhung wartet 72 Stunden, eine Selbstsperre läuft 1 bis 180 Tage ohne Aufhebung oder dauerhaft im Register, und bei der Loterie Romande begrenzt bereits der Zahlungsweg Einzahlungen auf CHF 10’000 pro 30 Tage.
Bei den acht ausländischen Anbietern ist diese Frage offen. Offen heisst nicht, dass die Antwort schlecht ausfällt. Offen heisst, dass sie beim Anbieter selbst nachgesehen werden muss, bevor Geld fliesst. Das ist der ganze Unterschied, in einem Satz: In der Schweiz ist der Rahmen vorgegeben, ausserhalb ist er verhandelbar — und verhandelt wird er von der Gegenseite.
Die Grundlagen: Registrierung, Konto und Wettschein
Ein Spielerkonto ist der Ort, an dem alles zusammenläuft. In der Schweiz ist es an eine Identität gebunden, und diese Bindung ist nicht kosmetisch. Nach Art. 47 bis 52 VGS gilt ein Konto pro Spieler mit verifizierter Identität. Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kommt nicht durch.
Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Das ist die Landkarte des Schweizer Sportwettengeschäfts, und sie erklärt, warum hierzulande so wenige Neukundenangebote mit Gratiswette existieren. Zwei Veranstalter, zwei Sprachregionen, zwei getrennte Vertragsgebiete. Ein Anbieter, der in Genf wohnt, hat bei Swisslos keinen Zugang; eine Spielerin in Zürich kommt nicht an Jouez Sport. Der Wettbewerb, der in anderen Ländern Bonusschlachten produziert, fehlt hier vollständig — und mit ihm die Notwendigkeit, mit Aktionsbeträgen um Kunden zu werben.
Wie ein Gratisspielguthaben im Konto ankommt
Ein Gratisspielguthaben erscheint als Guthaben im Spielerkonto, nicht als Bargeld. Bei der Loterie-Romande-Aktion wurde es nach Eingabe des Codes im verifizierten Konto gutgeschrieben. Bei Swisslos existiert für Promotionsguthaben dieselbe Logik: Es ist spielbar, aber nicht auszahlbar.
Für den Wettenden bedeutet das eine Reihenfolge, die man kennen sollte. Das Guthaben hat eine Frist. Innerhalb der Frist muss eine Wette platziert werden. Diese Wette muss gewinnen, damit der Einsatz der Gratiswette zu einem Gewinn führt, der im Konto verbleibt. Und erst dieser Gewinn kann — bei beiden Veranstaltern über die beschriebenen Auszahlungswege — zu Geld werden. Wer in Schritt zwei eine Wette wählt, die ihm egal ist, hat Schritt eins verschwendet. Wer in Schritt zwei auf eine Quote nahe 1.01 setzt, macht aus CHF 10 Aktionsguthaben einen Gewinn von ein paar Rappen, von dem nach der Margenlogik noch weniger übrig bleibt.
Der Wettschein und die Regeln dahinter
Ein Wettschein in der Schweiz ist stärker normiert, als der Begriff vermuten lässt. Für die reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist eine Regel, die einen Treffer in einen Nulleinsatz verwandelt, und sie ist der Grund, warum Livewetten in spielentscheidenden Momenten technisch unzuverlässig sind.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein Gratisspielguthaben, das zu einem Gewinn führt, den niemand abholt, endet also dort, wo es begonnen hat: beim Gemeinwohl. Das ist keine Drohung, sondern eine Zahl auf einem Formular. Die 26 Wochen sind lang, aber sie sind nicht unendlich.
Die Rechtslage: Warum es so wenige Aktionen gibt
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das Geschäft von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Reinerträge gehen nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Das ist der Grund für die karge Aktionslandschaft. In einem Markt mit zwei Platzhaltern, die beide gemeinnützig gebunden sind, existiert kein Anreiz, sich mit Boni gegenseitig zu unterbieten. Der Reinertrag gehört ohnehin nicht dem Veranstalter.
Die Gespa-Zustimmung zu Gratisaktionen
Freies Spielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 hat die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Diese Zahlen erklären die Aktionen, die es gibt, und die, die es nicht gibt: 32 Zustimmungen in einem Jahr für den gesamten Schweizer Markt sind kein Bonusprogramm, sondern ein Genehmigungsverfahren.
Für den Spielenden heisst das zweierlei. Erstens: Eine Gratiswette bei der Registrierung ist in der Schweiz eine Ausnahme, nicht die Regel — und wer bei einem ausländischen Anbieter einen hohen Registrierungsbonus sieht, sieht eine Aktion, die in der Schweiz keiner Genehmigung bedarf, weil sie keiner Schweizer Aufsicht unterliegt. Zweitens: Die Bedingungen jeder bewilligten Aktion sind geprüft, aber nicht verhandelbar. Was in den Teilnahmebedingungen steht, steht dort mit Zustimmung der Aufsicht.
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein Zeitfenster, in dem Werbung verboten wäre, existiert dagegen nicht.
Was überhaupt gesetzt werden darf
Der erlaubte Wettinhalt ist eine geschlossene Liste. Massgeblich ist die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa in der Version vom 10. September 2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie genannt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie genannt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gesetzt werden. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS ausgeschlossen.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der Schweiz nicht erlaubt. Wer von einem breiten Wettprogramm eines ausländischen Anbieters kommt, wird die Schweizer Auswahl als eng empfinden — und das ist sie auch. Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte enthält das BGS nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und nur als Funktion des jeweiligen Veranstalters zu beschreiben: Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist keine Falle, sondern eine Funktion mit Preis: Sicherheit vor dem Ergebnis kostet einen Teil des Ergebnisses. Bei einer Wette mit Quoten- oder Profitboost gilt zusätzlich, dass der Boost verfällt.
Steuern: der Freibetrag und die Kantone
Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — hier gilt «je nach Kanton», nicht eine einzelne Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den typischen Wettenden ist das keine Praxis, sondern Theorie. Wer ein Gratisspielguthaben von CHF 10 gewinnt, liegt um mehrere Grössenordnungen unter dem Freibetrag: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze existiert in der Schweiz nicht. Bei ausländischen Anbietern greift keine Verrechnungssteuer, dafür kann die kantonale Steuerpraxis solche Gewinne als steuerbares Einkommen behandeln — die Praxis des Kantons Thurgau tut das unabhängig von der Höhe. Für konkrete Fälle gilt: Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen.
Ohne Schweizer Bewilligung: was das konkret bedeutet
Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung operiert auf eigenen Hausregeln. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz und Fair-Play-Kontrolle bestehen nicht.
Die ehrliche Formulierung lautet so: Ohne Schweizer Bewilligung bedeutet kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz. Bewilligt bedeutet vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist die «sichere Wahl» von sich aus.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge der Bewertung folgt der Ordnung, in der die Plattformen für Schweizer Spielende relevant werden: zuerst die beiden Veranstalter, die hier bewilligt sind, dann die acht ausländischen Plattformen, die Spielende in der Schweiz antreffen. Die Kriterien sind bei allen dieselben.
Swisslos Sporttip: das Produkt mit dem engsten Korsett und dem klarsten Schutz
Swisslos betreibt Sporttip auf Grundlage einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Tätigkeit auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Ein Onlinekonto erhalten nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: die deutschsprachigen Kantone, der Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Registrierung ist der erste Kostenpunkt, nicht der Bonus. Wer 18 Jahre alt ist und im Vertragsgebiet wohnt, legt einen Ausweis hoch, dessen Daten ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft werden. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Danach kommen die Pflichtlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Absenken gilt sofort, anheben erst nach 72 Stunden. Das ist die strengste Anmeldung der ganzen Liste, und sie erklärt, warum Swisslos sich mit einer Gratiswette zur Registrierung nicht beeilt: Wer sich anmeldet, gibt zuerst seine Verlustgrenze an, dann sein Geld.
Beim Wettangebot gelten CHF 1 Mindesteinsatz, CHF 1’000 Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten, alles jederzeit ohne Angabe von Gründen änderbar. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Quoten- und Profitboosts sind einmal pro Wettendem nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert und verfallen bei Cash-Out.
Das Korsett ist der Punkt: Es schützt verlässlich und lässt kaum Bewegung. Wer eine grosse Aktion sucht, wird hier nicht fündig; wer vor allem wissen will, dass eine Auszahlung ankommt, wird hier gut bedient. Zwei gratis Auszahlungen pro Jahr auf ein eigenes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, danach mögliche 3 % Kommission, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen, automatische Gutschrift bis CHF 1’000 pro Quittung.
Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Variante mit engerem Zahlungsweg
Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport unter einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Zugang haben Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Struktur des Hauses ist traditionell gewachsen: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, dazu eine Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Die Limiten sitzen hier bereits im Zahlungsweg. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf CHF 10’000 nicht übersteigen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf die IBAN des Kontoinhabers. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt den Stil: sieben Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück insgesamt, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, gebunden an einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde. Ein Gesamtvolumen von CHF 70’000. Was daran hängen bleibt, ist die Gültigkeitsdauer: 30 Tage sind kurz, wenn man bedenkt, dass eine Wette erst gefunden und der Code zuvor in einem Stadion aufgeschnappt werden musste.
PowBet: Eintrag in der Liste ohne Schweizer Zulassung
PowBet gehört zu den Plattformen, die in der Schweiz über keine Bewilligung verfügen. Eine gemeldete Lizenz ist nicht etabliert, und eine ausländische Lizenz entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das bedeutet: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden. Betreibt eine Plattform ihre Spiele ohne Schweizer Bewilligung, ist das nach Art. 130 BGS strafbar — für den Anbieter, nicht für den Spielenden, dessen Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden können.
20Bet: vergleichbare Ausgangslage in der Bewilligungsfrage
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Einordnung wie bei PowBet: keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domain potenziell auf der Sperrliste. Eine Schweizer Lizenz ist nicht etabliert. Damit lässt sich dieser Anbieter auf den Schweizer Massstab bezogen nicht einordnen: Es gibt hier keine Bewilligung, an der man ihn messen könnte.
Wer solche Seiten nutzt, prüft die eigenen Auszahlungsbedingungen selbst. Eine Schweizer Aufsicht, die das für den Spielenden täte, gibt es in diesem Fall nicht.
myBet: in der Liste als ausländische Referenz
myBet steht ohne Schweizer Bewilligung in dieser Übersicht. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS), das Sperrregister greift nicht, und ein Schweizer Rechtsweg bei Auszahlungsstreitigkeiten fehlt. Die Domain kann per DNS-Sperre blockiert werden. Für die Steuerbehandlung solcher Gewinne gilt die kantonale Praxis.
ZotaBet: ohne Schweizer Bewilligung geführt
ZotaBet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Bewertung nach Schweizer Massstab endet damit bereits bei der Zulassung: Ein Angebot, das hier nicht bewilligt ist, kann den bewilligten Veranstaltern nicht gleichgestellt werden. Die weiteren Kriterien — Auszahlungszeiten, Limiten, Fristen von Aktionen — sind bei diesem Anbieter nicht in einer vergleichbaren Form dokumentiert und damit auch nicht bewertbar.
Bettilt: ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Gespa-Aufsicht, kein Sperrregisterzugang und kein Schweizer Rechtsschutz. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain blockieren. Winnings from foreign providers are not subject to Verrechnungssteuer, but cantonal tax practice may treat them as taxable income regardless of amount.
Unibet: bekannter Name, in der Schweiz ohne Bewilligung
Unibet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Der Name allein ändert die Rechtslage nicht: Eine Bewilligung nach Art. 4 BGS liegt nicht vor, die Aufsicht liegt nicht bei der Gespa, und eine Spielsperre im Schweizer Register entfaltet dort keine Wirkung. Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht, wird bei solchen Anbietern eher fündig als bei den Schweizer Veranstaltern — die Aktion unterliegt dann aber keiner Schweizer Genehmigungspflicht, weil das Angebot selbst keiner Schweizer Aufsicht untersteht.
Sportuna: als Referenz ohne Schweizer Zulassung gelistet
Sportuna gehört zu den acht Plattformen, die Swiss Spielende antreffen und die über keine Schweizer Bewilligung verfügen. Keine Gespa-Aufsicht, keine Sperrregisteranbindung, kein Schweizer Rechtsschutz, Domain potenziell gesperrt. Eine Schweizer Bewilligung ist nicht etabliert. Die Liste führt den Anbieter als Referenzpunkt, nicht als Empfehlung.
Wettigo: ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo schliesst die Liste ab. Dieses Angebot verfügt über keine Schweizer Bewilligung, und es gibt keine ausländische Lizenz, die in der Schweiz gilt. Die drei Folgen bleiben dieselben. Wer hier spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzregimes, und wer hier eine Gratiswette zur Registrierung erhält, erhält sie nach Hausregeln.
Was ein Gratisspielguthaben am Ende wert ist
Die Zahl, die zählt, ist der Nettogewinn aus einem Guthaben, dessen Einsatz nie zurückkommt. Für ein Aktionsguthaben von CHF 10 in einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 liegt der durchschnittliche Wert bei rund CHF 9. Das ist eine statistische Schätzung über viele Wetten unter der Annahme, dass nur das Aktionsguthaben eingesetzt wird, und je nach gewählter Quote verschiebt sich das Ergebnis in eine Bandbreite von ungefähr CHF 8.50 bis CHF 9.50. Eine einzelne Wette endet entweder mit einem Kontostand von CHF 19 oder mit null.
Gegen diese Grössenordnung steht ein Rahmen, der mehr bewirkt als jeder Bonus. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, abzusenken sofort und anzuheben erst nach 72 Stunden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige. Eine Selbstsperre von 1 bis 180 Tagen, die nicht vor Fristablauf aufgehoben werden kann, oder dauerhaft im schweizweiten Register, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Kein staatlicher Einzahlungsdeckel, aber Pflicht, die eigene Grenze vor der ersten Wette zu setzen.
Wer eine Gratiswette bei der Registrierung sucht, findet sie in der Schweiz selten, klein und immer gebunden. Die Aktion der Loterie Romande gab CHF 10 für 30 Tage, an sieben Tagen zwischen Dezember 2025 und März 2026, in einer Auflage von 7’000 Stück. Swisslos vergibt über ihre Boosts, aber jeder Boost verlangt Mindestquoten und verfällt bei Cash-Out. Beides ist den Aufwand wert, solange man die Regel kennt. Der Betrag ist ein Anlass, sich mit den Limiten zu befassen. Die Limiten sind das Produkt.
Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung
Erhalten Neukunden bei der Registrierung in der Schweiz eine Gratiswette?
Nur ausnahmsweise. Freies Spielguthaben benötigt die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und 2025 wurden lediglich 32 Zustimmungen erteilt: 24 an die Loterie Romande, acht an Swisslos. Eine automatische Gratiswette zur Registrierung gehört deshalb nicht zum Standardangebot der beiden Schweizer Veranstalter.
Warum fallen Gratisaktionen der beiden Veranstalter klein aus?
Weil es nur zwei Veranstalter gibt und beide gemeinnützig gebunden sind. Die Reinerträge fliessen nach Art. 125 BGS an öffentliche Zwecke in den Kantonen, und der Wettbewerb, der in anderen Märkten Bonusschlachten erzeugt, fehlt hier. Die Aufsicht erteilt jede einzelne Aktion vorgängig ihre Zustimmung, was die Auflage zusätzlich begrenzt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit zurückbezahlt?
Nein. Der Einsatz zählt beim Gewinn nicht zurück, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos und bei der Loterie Romande nicht auszahlbar. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einer Quote von 1.90 beträgt die Gutschrift CHF 19, von denen CHF 10 kein Geld werden. Echter Zuwachs ist nur der Nettogewinn.
Wie hoch war das Spielguthaben der Loterie-Romande-Aktion, und wie lange galt es?
CHF 10. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief an sieben Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, mit insgesamt 7’000 Stück. Wer den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt das Guthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar war.
Ab welchen Beträgen werden Gewinne bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben?
Bis CHF 1’000 netto schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut. Beträge darüber gehen auf das Konto der angegebenen IBAN. Zusätzlich ist das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000 begrenzt, und Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt.
Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bei Registrierung bewerben?
Sie unterstehen keiner Schweizer Aufsicht, keiner Genehmigungspflicht für Gratisaktionen und keiner Anbindung an das Sperrregister. Eine ausländische Lizenz gilt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS). Domains können auf die Sperrliste kommen, und Gewinne aus solchen Anbietern behandelt die kantonale Steuerpraxis unter Umständen als steuerbares Einkommen.
Bonus – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
