Curling-Wetten in der Schweiz: nur zwei Veranstalter, aber jede Quote hat einen Preis
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Wer auf Curling setzen will, stösst in der Schweiz zuerst auf eine Zahl, die nichts mit Eis zu tun hat: zwei. Zwei Veranstalter dürfen hierzulande überhaupt Sportwetten anbieten — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was ein Suchfeld ausspuckt, hat keine Schweizer Bewilligung. Und die zweite Zahl, die niemand auf dem Wettschein sieht, ist die Marge in der Quote.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen und die Aufsicht wurden gegen die Angaben der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) geprüft.
Bevor der erste Einsatz fällt: was Spielende selbst festlegen
Curling ist ein leises Spiel. Stundenlang gleiten Steine über Eis, zwei Teams fegen, und am Ende entscheidet ein Zentimeter. Wer darauf wettet, tut das selten aus Reflex — es ist eine bewusste Entscheidung für eine Randsportart. Genau deshalb passt dieser Sport zu einem Punkt, den die meisten Wettseiten erst am Seitenende abarbeiten: die Limiten setzt man, bevor man überhaupt etwas setzt.

Verlustlimiten: die Oberlimite ist keine Empfehlung, sondern eine Mauer
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Das ist der seltene Fall, in dem eine Zahl zwei Dinge gleichzeitig sagt: Wie hoch man theoretisch darf, und wie viel tiefer die Grenze für junge Erwachsene liegt. Wer mit 22 einen Monatsverlust von mehreren Tausend Franken freigibt, hat das nicht versehentlich getan — er hat es bestätigt, und die Bestätigung ist der eigentliche Akt.
Wer seine Limite senken will, tut das sofort. Wer sie erhöhen will, wartet. Bei Swisslos und der Loterie Romande sind es 72 Stunden, die das eigene Regelwerk vorsieht, während das Geldspielgesetz nur 24 Stunden verlangt. Das ist ein Punkt, an dem man den Veranstaltern zugute halten muss, dass sie langsamer sind als nötig. Es ist zugleich der wirksamste Teil des ganzen Instruments: In der Nacht nach einem verlorenen Spieltag ist die Limite unverrückbar. Genau dann, wenn die Erhöhung am naheliegendsten wäre, greift sie nicht.

Neben diesen Verlustlimiten ist zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Unterschied ist praktisch: Eine Verlustlimite begrenzt, was verloren gehen darf, eine Einzahlungslimite begrenzt, was überhaupt auf das Spielerkonto fliesst. Wer das Geld, das er nicht verlieren will, gar nicht erst einzahlt, braucht die zweite Grenze nicht zu testen. Beide Limiten werden bei Swisslos geführt; die Spielenden legen sie fest, nicht der Staat.
Die Spielsperre reicht weiter als das eigene Konto
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — und vor Fristablauf wird diese Sperre nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist mehr, als man beim Klick auf «sperren» erwartet. Ein Konto verschwindet nicht, ein Markt verschwindet.
Was das mit Curling zu tun hat: nichts am Sport, aber alles am Zugang. Wer sich sperrt, ist raus — auch aus dem Angebot für eine Randsportart, in die er sich vielleicht hineingelesen hatte. Und wer gesperrt ist oder unter 18 Jahre alt, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die scharfe Kante des ganzen Systems, und sie steht nicht in Kleingedrucktem, sondern im Gesetz.
Wo die Aufsicht selbst nicht durchkommt
Ein Testkauf-Programm der Aufsicht hat im Jahr 2025 an Verkaufsstellen in 200 Fällen kontrolliert, ob eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wird. In 47,5 % dieser Fälle geschah genau das. Das ist knapp die Hälfte. Man muss das nicht kommentieren, um es zu verstehen: Die Verkaufsstellen sind kein Bollwerk, und wer dort die Sportwette für den Sohn oder die Tochter abgibt, ist selbst die Kontrolle. Der Online-Zugang ist strenger, weil dort die Identität vorher geprüft wird — dafür ist er nicht überall erhältlich.
Wohin das Geld geht, wenn es verloren ist
Ein Punkt, der bei der Bewertung von Quoten gern untergeht: Bei den zwei Schweizer Veranstaltern ist der Verlust nicht einfach weg. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten allein stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.
Das macht die Quote nicht besser. Es macht sie aber zu einer anderen Art von Quote als bei einem Anbieter mit Sitz in einer Steueroase: Der Anteil, den das Haus behält, landet zu einem guten Teil wieder in kantonalen Fonds und im Sport. Ein Verlust beim Offshore-Anbieter bleibt ein Verlust. Ein Verlust bei Sporttip bleibt ein Verlust — aber einer, über den ein Kanton demnächst entscheiden darf.
Vom Hallenspiel zum Wettschein: die Wettarten auf dem Eis
Curling wird ernsthaft nur an wenigen Wochen im Jahr gespielt, und das prägt das Wettangebot stärker als alles andere in diesem Text. Wer die Spielpläne kennt, weiss, wann sich ein Blick ins Wettprogramm überhaupt lohnt.
Spielplan und Turniere: wann es überhaupt etwas zu wetten gibt
Der Curling-Kalender ist klar gegliedert. Die grossen Turniere reichen von der Europameisterschaft über die Weltmeisterschaften bis zu den Olympischen Spielen, dazu kommen nationale Meisterschaften und die Curling-Serien. Zwischen diesen Fenstern liegt wenig, was ein Wettprogramm füllt. Wer Anfang November auf ein Spiel der Europameisterschaft setzen will, findet es; wer Ende Juli ein Curling-Programm sucht, findet meistens nichts, weil nichts gespielt wird.
Diese Saisonalität ist der wichtigste praktische Punkt für einen Spielenden. Curling ist keine Sportart, bei der ein Buchmacher ein ständiges Angebot pflegt — die Limiten, die Kontrolle der Quoten und die Frage, ob ein Markt überhaupt angesetzt wird, entscheiden sich in wenigen Wochen des Jahres. Und weil die Zahl der Begegnungen in einem Turnier gross, die Zahl der Tippenden klein ist, kommt noch etwas dazu: Der Buchmacher weiss selbst nicht besonders gut, wo die Wahrheit liegt.
Was in der Schweiz überhaupt angesetzt werden darf
Hier wird es eng, und zwar enger als bei jedem anderen Punkt dieses Textes. Nur Sportwettkämpfe dürfen überhaupt Gegenstand einer Wette sein — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Und innerhalb der Sportwetten gilt eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026.
Was auf dieser Liste steht, ist der Rahmen des Möglichen: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet; Trainingsläufe nie. Eckball- und Kartenmärkte finden sich dort ebenso wenig wie eine Esport-Sektion — wobei Esport schlicht nicht auf der Liste erscheint und damit in der Schweiz nicht bewerbbar ist. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Für Curling heisst das: Curling ist bewerbbar, sofern die Liste es enthält. Nicht der Buchmacher entscheidet, ob er einen Markt anbietet — die Aufsicht entscheidet, ob er ihn anbieten darf. Das ist der Unterschied zu einem ausländischen Anbieter, bei dem eine Sportart im Programm steht, weil jemand im Marketing sie hineingestellt hat.
Die Marge: was in der Quote schon abgezogen ist
Jetzt zu der Zahl, die auf keinem Wettschein steht. Nehmen wir ein illustratives Zwei-Weg-Beispiel mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten — eine Beispielrechnung, kein quotierter Preis. Der Quotenschlüssel dieser beiden Quoten ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte, und er liegt bei etwa 95 %. Die Marge ist der Rest: rund 5 %. In einem Zwei-Weg-Markt von 1.90/1.90 behält das Haus also ungefähr fünf Rappen von jedem Franken, der auf beide Seiten zusammen fliesst.
Diese 5 % sind kein fester Satz. Sie sind eine Bandbreite mit einer Bedingung. Die Bedingung ist, dass beide Seiten gleich hoch belastet werden und das Haus die Wette nicht einseitig einbuchten muss. Je weniger Umsatz ein Markt zieht, desto weiter öffnet sich die Spanne — bei einer Randsportart mit wenigen Begegnungen und wenig Volumen liegt sie typischerweise höher als in einem Fussball-1X2, wo der Wettbewerb zwischen den Anbietern die Quote drückt. Bei welchem Wert die Marge eines konkreten Curling-Marktes landet, weiss niemand im Voraus; sie zeigt sich erst, wenn die beiden Quoten nebeneinander stehen.
Rechnen lässt sich das im Kopf, und es lohnt sich, es zweimal zu tun. Bei 1.90/1.90 zahlt der Markt rund 95 % zurück. Sinkt eine Seite auf 1.85 und bleibt die andere bei 1.90, verschlechtert sich der Quotenschlüssel spürbar — und der Spielende merkt es nicht, weil 1.85 nach einer völlig normalen Zahl aussieht. Genau deshalb ist der Vergleich der beiden Seiten eines Marktes die einzige Quotenkontrolle, die ohne Werkzeug funktioniert.
Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: die Rechnung dahinter
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Abrundung ist klein, aber sie ist nicht neutral: Sie fällt immer zuungunsten des Gewinns aus, und bei vielen Wetten über ein Jahr summiert sie sich zu einem Betrag, den man sonst nirgends sieht.
Bei einer Kombination multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einer Gesamtquote. Das klingt verlockend, weil drei Voraussagen mit je 1.90 rechnerisch mehr als das Siebenfache ergeben. Nur: Die Marge jeder einzelnen Voraussage multipliziert sich mit. Wer drei Märkte mit je rund 5 % Marge kombiniert, trägt nicht 5 % — er trägt das Produkt aus drei Abschlägen. Der Kombischein ist damit kein Hebel, sondern eine Staffelung des Hausvorteils.
Zwei weitere Mechanismen gehören hierher. Erstens: Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Zweitens: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Curling, wo ein Spiel über zehn Ends laufen kann und die Spieldauer keine feste Grösse ist, ist das keine Formalie, sondern die Frage, worauf man überhaupt gesetzt hat.
Was «kostenlos» und «erhöht» wirklich bedeuten
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und wird die Wette per Cash-Out beendet, verfällt der Boost.
Der Kombiboost folgt einer anderen Logik: Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind dabei limitiert.
«Erhöhter Gewinn» klingt nach einem Geschenk, und in einem schmalen Fenster ist es eines. Aber der Boost erhöht den Nettogewinn, nicht die Gewinnwahrscheinlichkeit. Bei einem Curling-Turnier, in dem man vielleicht drei oder vier Begegnungen wirklich einschätzen kann, sind vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 eine Vorgabe, die zu zusätzlichen Wetten zwingt — und jede zusätzliche Wette bringt ihre eigene Marge mit. Der Bonus wird also mit genau dem Stoff bezahlt, den die Marge erzeugt.
Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei mit Bewilligung
Die Vergleichstabelle ordnet alle zehn Anbieter nach dem, was für einen Schweizer Spielenden zählt: ob eine Bewilligung besteht und wer hinter dem Angebot steht. Die Spalte «Bewilligungsstatus» nennt entweder die Bewilligung oder deren Fehlen; die Spalte «Veranstalter bzw. Bewilligungsangabe» nennt den Träger bei den zwei Schweizer Veranstaltern und bei allen übrigen die Angabe zur Lizenz, die die Marke selbst verwendet.
| Anbieter | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter bzw. Bewilligungsangabe |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Sporttip im Vertragsgebiet |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone |
| Betwinner | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungsangabe nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungsangabe nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungsangabe nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BetFury | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungsangabe nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungsangabe nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungsangabe nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungsangabe nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
| 20Bet | keine Schweizer Bewilligung | Bewilligungsangabe nicht erstellt, in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle liest sich wie ein Duell mit acht Zugaben, und das ist genau die Lage. Eine Schweizer Bewilligung gilt nur in der Schweiz; eine ausländische Bewilligung gilt nicht hier, und was ein Anbieter als Grundlage nennt, hat für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz keine Wirkung. Das erklärt auch, warum die zweite Spalte bei acht Zeilen denselben Eintrag trägt: Es gibt nicht acht verschiedene Lizenzen mit acht verschiedenen Eigenschaften — es gibt den Zustand «keine Schweizer Bewilligung» achtmal, und daneben eine Angabe, die in diesem Land nichts bewirkt.
Was für einen Spielenden daraus folgt, hängt an seinem Wohnort. Wer in Zürich, Bern oder St. Gallen wohnt, kommt nur bei Swisslos zu einem Online-Konto. Wer in Genf, Lausanne oder Sitten wohnt, nur bei der Loterie Romande. Wer in beiden Gebieten nicht wohnt — im Ausland etwa —, hat in der Schweiz überhaupt keinen Zugang. Und wer sich dann bei einem der acht Anbieter ohne Bewilligung anmeldet, tauscht Schweizer Schutz gegen ein Konto ein, dessen Streitfälle er nicht hier austrägt.
Was Wetten auf Curling in der Schweiz kosten und wem sie nützen
Eine Randsportart und ein geschlossenes System — daraus ergibt sich, was eine Curling-Wette hierzulande ist und was sie nicht ist.
Die Kosten der Nische, nicht des Sports
Curling hat ein Preisproblem, das nicht am Sport liegt. Die Marge eines Marktes steigt nicht, weil Curling schwierig zu prognostizieren wäre, sondern weil zu wenige Einsätze zusammenkommen. Ein Markt mit wenig Volumen lässt sich für den Veranstalter schlechter absichern, und die Gegenbewegung, die eine Quote ins Gleichgewicht bringt, fehlt. In einem Fussball-1X2 bringen Tausende Einsätze eine Quote dorthin, wo das Geld sie hinschiebt; in einem Curling-Markt gibt es diese Bewegung kaum.
Was folgt daraus für den Spielenden? Der eingangs gezeigte illustrierte Markt mit 1.90 auf beiden Seiten und rund 5 % Marge ist das freundliche Ende. Bei einem Markt, in dem der Veranstalter die Voraussagen selbst bewerten muss und dafür ein Polster einplant, liegt der Quotenschlüssel tiefer. Wie viel tiefer, zeigt sich erst im konkreten Programm — und genau deshalb ist die Pflichtübung immer dieselbe: beide Seiten eines Marktes addieren und schauen, wie viel fehlt.
Es gibt keine Sportart, in der die Marge verschwindet. Es gibt nur Sportarten, in denen sie stärker zu spüren ist, und Curling ist aus Angebotsgründen eine davon.
Der Auszahlungsweg: zweimal gratis, dann Prozent
Geld, das auf dem Spielerkonto liegt, ist noch nicht beim Spielenden. Bei Swisslos zahlt das Unternehmen innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese Staffel ist die eigentliche Kostenbremse im Auszahlungsweg. Zwei Auszahlungen im Jahr gratis — wer sein Guthaben häufig in kleinen Beträgen abzieht, zahlt auf die dritte hinaus, und bei einem Konto mit vielen kleinen Bewegungen, die im März, im Juni und im Juli abgezogen werden, kommen so ein paar Franken zusammen, die nie auf dem Wettschein standen. Wer grössere Beträge seltener abzieht, umgeht die Kommission vollständig. Und wer mit Gratisspielguthaben gewinnt, kann es einzahlen oder damit weiterspielen, aber nicht abheben.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Teilnehmenden; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Das ist mehr als eine Formalie: Es bedeutet, dass jede Wette einer identifizierten Person zugeordnet ist, und dass niemand mit einem fremden Namen kassieren kann.
Die Obergrenzen und was sie einem Konto antun
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist das kundenfreundlichste Detail im ganzen Regelwerk. Er erlaubt es, ein Turnier mitzuspielen, ohne den Abend zu planen. Der Höchsteinsatz für eine Einzelwette ist die interessantere Zahl: CHF 1’000 klingt nach viel und ist bei einem Markt mit dünnem Volumen tatsächlich eine Grenze, die ein grösseres Konto spürt. Wer CHF 5’000 auf ein Curling-Finale setzen will, kann das nicht in einer Einzelwette tun. Die Systemwette hebt die Grenze auf CHF 10’000 — das ist aber keine Erhöhung des Guthabens, sondern eine andere Wette mit mehr Voraussagen und mehr Marge.
Dass Limiten ohne Angabe von Gründen geändert werden können, gehört zum Regelwerk und nicht in eine Bewertung der Anbieter. Es gehört aber zur Planung eines Spielenden: Ein Programm, das gestern funktioniert hat, kann morgen anders aussehen.
Die Spielzeit, die Livewette und der Cash-Out
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Hier ist die Curling-Übersetzung wichtig. Eine Livewette muss nicht gesehen werden können. Wer also annimmt, ein bestimmtes Spiel laufe nur mit Stream und deshalb sei eine Livewette auf eine andere Begegnung nicht möglich, täuscht sich. Sporttip muss das gar nicht übertragen. Die Kehrseite steht im selben Satz: Wer zu spät klickt, bekommt keine Nachricht über einen verlorenen Einsatz, sondern einen Wettschein mit Quote 1.00 — der Einsatz kommt zurück, der Gewinn war nie da.
Der Cash-Out ist ein Sporttip-Feature für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Zusätzlich gilt: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; das Unternehmen muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist ein Marketingwort, das eine zerlegende Antwort braucht. «Cash-Out» klingt nach einem Ausgang, nach Wahlfreiheit. Es ist ein Kauf zu einem Preis, den die andere Seite setzt — und der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn, per Definition. Wer einen Curling-Schein liegen hat, auf dem ein Team plötzlich führt, verkauft nicht die Spannung gegen Geld, sondern einen Gewinn gegen weniger als diesen Gewinn. Wann das sinnvoll ist, weiss nur der Spielende. Ein Instrument, das jede Position im Wettverlauf in eine Zahl verwandelt, ist kein Vorteil des Buchmachers — er gewinnt dabei —, sondern desjenigen, der weiss, wann er gehen will.
Eine abgesagte Partie und ein verfallener Gewinn
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei einer Randsportart mit kleinen Turnieren und einem Wetter, das ein Programm verschieben kann, ist das die praktischste Regel auf dieser Seite. Wer eine Kombination aus vier Voraussagen gebaut hat und eine davon fällt aus, behält drei — mit 1.00 in der Gesamtquote, was den Kombiboost in der Regel kostet.
Die zweite Frist ist kürzer und schärfer: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr klingt nach viel Zeit für einen Gewinn. Für jemanden, der im November mitgespielt hat und den Wettschein irgendwo ablegt, ist es ein halbes Jahr zu wenig.
Eine Auswahl ist das Angebot nicht
Eine Sportwette auf Curling ist in der Schweiz keine Frage des Geschmacks, sondern des Zugangs. Zwei Veranstalter, ein Vertragsgebiet, eine Liste bewilligter Sportarten und Wettarten: Wer in der Deutschschweiz wohnt, findet bei Sporttip in Basel ein Angebot, das von der Aufsicht abgesegnet und vom Gesetz getragen ist. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, findet dort kein Konto.
Für einen bestimmten Typ von Spielendem — jemanden, der zwei- bis dreimal im Jahr eine grössere Begegnung mitnimmt und den Einsatz sowieso klein hält — ist das die richtige Umgebung. Die Marge ist nicht besser als anderswo, aber die Wette ist in einem System verankert, in dem eine Beschwerde einen Adressaten hat.
Wann 2026 welche Turniere auf dem Programm stehen
Der Kalender entscheidet mehr als die Quote. Die grossen Turniere reichen von der Europameisterschaft über die Weltmeisterschaften bis zu den Olympischen Spielen, dazu kommen nationale Meisterschaften und die Curling-Serien. An diesen Wochen ist die Wahrscheinlichkeit am höchsten, dass ein Curling-Markt überhaupt angesetzt wird und dass genug Umsatz zusammenkommt, um die Marge nicht weiter zu öffnen. Wer ausserhalb dieser Fenster sucht, findet selten etwas.
Das ist die praktische Reihenfolge: erst schauen, welches Turnier gerade läuft, dann prüfen, ob das Ereignis auf der Gespa-Liste steht, dann die zwei Seiten eines Marktes vergleichen, dann den Einsatz setzen. Drei Viertel davon kosten nichts.
Die zwei Veranstalter mit Bewilligung
Bei einem Markt mit zwei zugelassenen Anbietern ist jede Vergleichsseite eine kurze. Beide arbeiten auf derselben Rechtsgrundlage, beide haben eine Aufsicht, beide verlangen einen festen Wohnsitz in ihrem Gebiet. Der Unterschied liegt im Gebiet selbst.
Swisslos Sporttip: die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und betreibt Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in diesem Gebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Diese Prüfung ist der Punkt, an dem die Bequemlichkeit aufhört. Ein Konto entsteht nicht in fünf Minuten, weil die Angaben gegen Register gehalten werden. Wer das als Hürde liest, liest richtig — und übersieht, dass genau dieselbe Prüfung den Mehrfachaccount verhindert, mit dem sich Verlustlimiten sonst umgehen liessen.
Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip-Verkaufsstelle gespielt werden. Der Weg über die Verkaufsstelle ist der einzige, bei dem die Alterskontrolle von Menschen gemacht wird — und die Testkäufe der Aufsicht haben gezeigt, wie zuverlässig das läuft. Für den Online-Zugang gilt: Einzahlungen auf das Spielguthaben sind per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein ab einem Mindestbetrag von CHF 20 möglich; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die entscheidende Einschränkung bleibt der Wohnsitz. Swisslos ist für einen grossen Teil der Schweiz die einzige Möglichkeit, eine Curling-Wette überhaupt online abzugeben — und für einen noch grösseren Teil der Welt gar keine.
Loterie Romande Jouez Sport: die sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung entspricht der von Swisslos: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.
Das ist keine Konkurrenz zu Swisslos, sondern die zweite Hälfte desselben Systems. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Wer in Lausanne wohnt, hat kein Swisslos-Konto und auch kein Bedürfnis danach; wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht hinein. Der Vergleich zwischen beiden ist damit kein Vergleich, den ein einzelner Spielender führen kann — er kann nur eines der beiden Konten eröffnen.
Was bleibt, ist die Verkaufsstellen-Dichte als realer Faktor. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind eine Präsenz, die für einen Spielenden ohne Online-Konto den Unterschied macht, ob ein Schein überhaupt zustande kommt. Für Wetten auf eine Randsportart wie Curling ist dieser Weg unterschätzt: Man muss nicht erst ein Konto verifizieren, um an einem Turnierwochenende mitzuspielen.
Die acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Sie erscheinen in Suchfeldern und in Werbeanzeigen, und ein Teil von ihnen ist in der Schweiz erreichbar, bis eine Domain auf die Sperrliste kommt. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, und blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht Domain-Hopping nennt und bei dem sie namentlich Interwetten und Bet-at-Home erwähnt, während sie bet365 als auf der Liste nennt. Was über all diese Marken zu sagen ist, ist im Kern dasselbe — und genau deshalb steht es hier einmal und nicht achtmal.
Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine Bewilligungsangabe dieser Marken ist nicht erstellt und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sie sind nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden. Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Betwinner: das Konto, das ausserhalb jeder Schweizer Zuständigkeit steht
Betwinner führt keine Schweizer Bewilligung. Die Marke nennt eine Bewilligungsangabe, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet; ein Schweizer Spielender hat hier weder Zugang zum Sperrregister noch eine Schweizer Adresse für eine Streitigkeit. Wer hier ein Konto eröffnet, verlässt die Schweizer Aufsicht, nicht nur ihren Anbieter.
Der Preis dieser Entscheidung lässt sich beziffern. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — dafür gibt es keine Schweizer Stelle, die bei einer nicht ausgezahlten Wette eingreift. Und das Sperrregister, das bei Swisslos auch für Casinos und für Liechtenstein gilt, endet hier. Wer sich mit einem Konto bei einem ausländischen Anbieter eine Grenze setzen will, muss sie selbst durchhalten.
Fezbet: nichts, was ein Schweizer Konto braucht
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angebunden, und seine Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht.
Für einen Spielenden mit Wohnsitz in der Schweiz bedeutet das: Fezbet bietet keinen Zugang zu dem, was ein bewilligter Anbieter gerade ausmacht. Keine Schweizer Aufsicht, kein Register, kein hiesiger Anspruch. Wer die Marke trotzdem nutzt, wählt sie als Marke — nicht als System.
1Bet: erreichbar, bis die Sperrliste greift
1Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Die Angabe zur Lizenz ist nicht erstellt; in der Schweiz hat sie keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Verbindung zum Schweizer Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz ebenso, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Das heisst für einen Konto bei 1Bet: Es kann funktionieren und es kann von einem Tag auf den anderen nicht mehr erreichbar sein. Wer den Zugang über die Domain hält, hält etwas, das ihm nicht gehört.
BetFury: keine Bewilligung, kein Registereintrag, kein Rückgriff
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Sperrregister angebunden. Eine Schweizer Adresse, bei der sich eine strittige Auszahlung einklagen liesse, existiert nicht.
Ein Konto ohne Registeranbindung heisst in der Praxis: keine Spielsperre, die man hier setzen könnte und die auch hielte. Der einzige Schutz bleibt die eigene Einsicht — und die Limiten, die der Anbieter selbst anbietet und jederzeit ändern kann.
Playzilla: eine Marke, kein Bewilligungsverhältnis
Playzilla führt keine Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungsangabe der Marke ist nicht erstellt und in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.
Daraus ergibt sich der einzige belastbare Punkt: Was dieses Angebot in der Schweiz rechtlich trägt, ist nichts. Wer es nutzt, nutzt es ohne Rückhalt.
IviBet: der Unterschied liegt im Register
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung und erscheint weder im Schweizer Sperrregister noch in einer Schweizer Aufsicht. Die Domain kann blockiert werden, ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht.
Der Vergleich mit einem bewilligten Anbieter fällt kurz aus: Hier fehlt die Anbindung an das Register, das eine Spielsperre schweizweit wirksam macht. Bei einem ausländischen Konto endet die Sperre dort, wo sie gesetzt wurde.
BassBet: keine Bewilligung und kein Weg zu einer Beschwerde
BassBet führt keine Schweizer Bewilligung; die Angabe zur Lizenz ist nicht erstellt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Ein Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der praktische Unterschied zu Swisslos ist nicht die Quote, sondern die Adresse. Bei einer nicht ausgezahlten Wette gibt es hier keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann.
20Bet: erreichbar nur, solange die Domain hält
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Sperrregister angebunden. Die Domain kann per DNS blockiert werden, und Schweizer Rechtsschutz fehlt.
Das ist derselbe Zustand wie bei den anderen sieben. Kein Schweizer Anspruch, keine Schweizer Aufsicht, und ein Zugang, der verschwinden kann. Wer diese Marke wählt, wählt sie ohne die Teile, die ein Schweizer Angebot ausmachen.
Was Wetten auf Curling in der Schweiz rechtlich trägt
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt — der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, auf Grundlage des Geldspielkonkordats, in Kraft seit 1.1.2021. Nicht von der ESBK: Diese Aufsicht gilt den Casinos.
Wer überhaupt eine Bewilligung erhalten kann
Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).
Für Sporttip heisst das: Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im jeweiligen Gebiet.
Wer in einem Kanton wohnt, den keine der beiden Veranstalterinnen bedient, findet kein bewilligtes Online-Angebot. Wer in einem der beiden Gebiete wohnt, findet genau eines. Und wer in Liechtenstein wohnt, gehört zum Swisslos-Vertragsgebiet — ein Detail, das die Landesgrenze anders zieht, als man sie auf einer Karte zeichnen würde.
Die geschlossene Liste: was in der Schweiz bewerbbar ist
Nur Sportwettkämpfe dürfen Gegenstand einer Wette sein — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026 (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet; Trainingsläufe nie. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, prematch und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Cash-Out ist dagegen nicht geregelt und bleibt ein Feature jedes einzelnen Veranstalters — bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur als vollständiges Cash-Out und ohne Garantie für jeden Markt. Virtuelle Sportarten sind nicht geregelt; zur Legalität ist dazu nichts festgestellt, und entsprechend steht dazu nichts hier.
Die Marge eines Marktes in einem rechtlichen Rahmen
Die Bewilligung sagt nichts über die Quote. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, und die Marge ist 100 % minus dieser Schlüssel. Wer das an zwei Quoten von 1.90 nachrechnet, kommt auf gerundet 95 % Auszahlungsquote und rund 5 % Marge. Genau diese Rechnung gehört zum Lesen eines Wettscheins, und sie ist in einem bewilligten System nicht anders als in einem nicht bewilligten. Die Marge bezahlt man bei Swisslos wie bei einem Anbieter ohne Bewilligung.
Steuern: warum die Antwort auf diesen Punkt «je nach Kanton» heisst
Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern unterliegen Gewinne nicht der Verrechnungssteuer — dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständiges Einkommen. Dass es keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt, gehört ebenfalls hierher: Steuern fallen auf Gewinne an, nicht auf den Einsatz. Wer eine Auskunft zu seinem eigenen Fall braucht, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Spielerschutz als Rechtsrahmen, nicht als Zugeständnis
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Spielendem mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS). Die Limiten setzen die Spielenden selbst und nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS). Senken gilt sofort, Erhöhen nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande sehen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden vor. Eine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze kennt die Schweiz nicht.
Die Spielsperre (Art. 80–82 BGS) erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; sie wird in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen geführt. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Werbung und Gratisspielguthaben
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein Spielangebot, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Wer eine Marke ohne Schweizer Bewilligung bewirbt, bewegt sich damit nicht in einer Grauzone.
Gratisspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten gibt es dagegen nicht.
Der Auslandsanbieter und was seine Bewilligung hier wert ist
Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu organisieren ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht weder Schutz noch eine Kontrolle des fairen Ablaufs.
Die Schweiz blockiert unerlaubte Wettangebote nicht über die Banken oder Kartennetzwerke. Es gibt kein Zahlungssperr-Instrument gegen nicht bewilligte Wettseiten — was in anderen Ländern über Sperrungen von Kartenzahlungen läuft, existiert hier nicht. Das Blockieren läuft allein über die Sperrliste und die DNS-Sperre der Telekom-Anbieter (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Beides zusammen heisst: Der Weg zu einem nicht bewilligten Anbieter ist weder technisch noch rechtlich versperrt, er ist nur nicht geregelt.
Ein Beispiel für ein System aus Kantonen
Wer sehen will, wie ein bewilligtes System aussieht, muss nicht weit fahren. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) — ein Vertrag zwischen Kantonen, geschlossen, damit das Geld aus dem Spiel in der Region bleibt und nicht in einer Holding verschwindet. Für einen Spielenden ist das keine Quote und kein Bonus, aber es ist die Antwort auf die Frage, was mit dem Anteil passiert, den das Haus behält.
Was ein Gewinn auf dem Wettschein noch kostet
Der Weg vom gewonnenen Schein zum Geld auf dem Konto ist der Teil, den kaum jemand vor dem Einsatz liest. Die Zahlen dazu stehen in den Bedingungen.
Auszahlungen erfolgen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht, und eine Kreditierung an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in dessen Bedingungen — bei Swisslos gehört PostFinance Pay dazu, mit Bestätigung direkt in der PostFinance App.
Bei Swisslos sind innerhalb von 365 Tagen zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto kostenlos; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert dann 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch gutgeschrieben, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen überwiesen, sofern eine Zahlungsverbindung bekannt ist.
Die 3 %-Kommission ist die einzige Gebühr, die ein durchschnittlicher Spielender in diesem System überhaupt treffen kann. Sie trifft nicht den, der viel setzt, sondern den, der oft abzieht — und weil die Grenze bei zwei Auszahlungen pro Jahr liegt, ist die naheliegende Reaktion, seltener und grösser zu werden. Ob das für den einzelnen das Richtige ist, hängt nicht an der Gebühr, sondern daran, wie gut er mit einem grösseren Guthaben auf einem Spielkonto umgeht.
Was von einem Bonus bleibt
Das Wort «Gratiswette» ist der Testfall. Bei Sporttip gibt es Gratisspielguthaben aus Promotionen, und Gratisspiele oder Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Was ein solches Guthaben nicht ist: abhebbares Geld. Es ist nicht auszahlbar und dient dem Weiterspielen.
Der teuerste Teil eines Bonus ist nicht der Bonus, sondern der Umsatz, den er verlangt. Ob ein Angebot nur auf den Bonusbetrag oder auf Bonus plus Einzahlung umgesetzt werden muss, und welcher Mindestquote eine Wette genügen muss, damit sie zählt, steht in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Bei einem Markt mit rund 5 % Marge kostet jeder Franken Umsatz im Durchschnitt fünf Rappen — das ist keine Meinung, sondern die Definition der Marge, und sie gilt für den Umsatz aus einem Bonus genauso wie für den freiwilligen.
Wer die Kosten eines Bonus vorab schätzen will, rechnet nicht mit dem Bonus, sondern mit dem Umsatz. Bei einem Angebot, das einen Umsatz in Höhe des Vierfachen des Bonusbetrags verlangt, müsste man mit einem Bonus von CHF 100 und einem gewählten Einsatz von CHF 10 pro Wette auf etwa 40 Wetten kommen, um die Anforderung zu erfüllen; bei einer Marktmarge von 5 % entspräche das einem erwarteten Kostenbetrag von rund CHF 20 aus CHF 400 Umsatz — und wer Wetten unterhalb der verlangten Mindestquote wählt, verlängert den Weg, weil sie nicht zählen. Die Zahlen ändern sich mit jedem Angebot, das Verhältnis nicht: Je mehr Umsatz eine Freiwette verlangt, desto mehr von ihrem Wert geht in der Marge verloren.
Das ist zugleich die ehrlichste Aussage über Zusatzangebote bei einer Randsportart. Ein Bonus bei einem Anbieter mit einer geschlossenen Liste von Sportarten hat weniger Gelegenheiten, umgesetzt zu werden — es gibt nicht Dutzende Ligen, zwischen denen man ausweichen könnte. Wer einen solchen Bonus beansprucht, sollte vorher wissen, ob es genug bewilligte Märkte gibt, auf die er ihn überhaupt richten kann.
Häufig gestellte Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz
Bietet Sporttip oder Jouez Sport Wetten auf Curling an?
Nur Sportwetten auf Wettkämpfe dürfen angesetzt werden, und der Rahmen ist die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10.09.2026. Curling ist darin bewerbbar, sofern es aufgeführt ist. Beide Veranstalterinnen dürfen nur nach dieser Liste ansetzen; ein Curling-Markt erscheint also nur, solange er im bewilligten Rahmen liegt.
Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?
Die Liste führt Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die in der Schweiz bewilligt sind. Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet; Trainingsläufe nie. Eckball- und Kartenmärkte fehlen, ebenso jede Esport-Sektion. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen.
Was bedeutet die Marge bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?
Bei einem illustrierten Zwei-Weg-Markt mit 1.90 auf beiden Seiten liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %. Diese Spanne ist keine feste Zahl, sondern eine Bandbreite mit Bedingung: Je weniger Umsatz ein Markt zieht, desto weiter öffnet sie sich, weil das Volumen fehlt, das Quoten ins Gleichgewicht bringt. Bei Curling ist sie deshalb typischerweise ungünstiger als in einem Fussball-1X2.
Wie berechnet sich der Gewinnbetrag aus Einsatz und Gesamtquote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Kombinationen multipliziert sich die Marge jeder Voraussage mit, sodass der Abschlag stärker wiegt als bei einer Einzelwette.
Was geschieht mit einer Wette, wenn ein Curling-Spiel abgesagt wird?
Wird das Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei einem Turnier mit dichtem Programm ist die Nachholung im Rahmen des Turniers der wahrscheinlichere Fall.
Bis zu welchem Betrag bleibt ein einzelner Gewinn steuerfrei?
Bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn bleiben Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, weshalb die Grenze je nach Kanton unterschiedlich ausfällt. Oberhalb davon behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.
Sportarten – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
