Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten – zwei bewilligte Veranstalter, zehn Angebote, ein Preis
Ladevorgang...
Oktober 29, 2026 · Bewilligungs- und Veranstalterangaben abgeglichen mit der Gespa als der interkantonalen Geldspielaufsicht sowie mit den veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.
Wer auf der Suche nach einem Neukundenbonus für Sportwetten bei Schweizer Anbietern landet, trifft auf eine Landschaft, die kaum wiederzuerkennen ist im Vergleich zu den Bonusportalen, die sechsstellige Beträge in Aussicht stellen. Das hat nichts mit Geiz zu tun. In der Schweiz dürfen Sportwetten ausserhalb von Casinos nur von zwei Veranstaltern angeboten werden, und ein Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Damit ist der Rahmen abgesteckt, in dem sich jedes Willkommensangebot bewegen muss, und dieser Rahmen ist enger als alles, was eine ausländische Seite versprechen kann. Was bleibt, ist ein Kombiboost, ein Quotenboost und gelegentlich ein Aktionsguthaben in der Westschweiz. Wer sich davon mehr erwartet, verliert nicht Geld, sondern Zeit.
Ein Hinweis vorweg, weil er die Lektüre der ganzen Seite bestimmt: Der Ton dieser Seite ist gegenüber Bonusversprechen skeptisch, und der Grund ist nicht Ideologie, sondern Arithmetik. Jede Zahl, die unten steht, hat einen Preis, und der Preis steht meistens im Kleingedruckten der Teilnahmebedingungen. Wo eine Bedingung fehlt, sage ich es, wo ich eine Einschätzung habe, sage ich die auch.
In der Schweiz läuft die Sportwette rechtlich als Grossspiel. Veranstalter ist entweder die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Wetten unter dem Namen Sporttip führt, oder die Loterie Romande mit ihrem Produkt Jouez Sport. Eine Bewilligung aus einem anderen Land gilt hier nichts. Und wer auf einer ausländischen Seite ein Konto eröffnet, spielt nicht in einer Grauzone, sondern ohne jede Schweizer Aufsicht: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Beschwerdestelle.
Verantwortung beginnt vor dem Bonus
Ein Willkommensangebot ersetzt keine Limite. Das ist der Satz, an dem sich alles entscheidet, und ich schreibe ihn bewusst an den Anfang und nicht ans Ende, weil die Reihenfolge der Gedanken hier die eigentliche Information ist.
Bei Swisslos setzen Spielende vor der ersten Teilnahme an einer Sporttip-Wette Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Der Mechanismus ist nicht Zierde: Er sorgt dafür, dass der Vorsatz, weniger zu setzen, nicht in derselben Minute widerrufen werden kann, in der er gefasst wurde.
Dass die Limite vom Spielenden selbst gesetzt wird und nicht vom Staat verordnet, ist die Schweizer Konstruktion. Eine gesetzlich fixierte Einzahlungsobergrenze gibt es hier nicht. Das ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers und keine Lücke, aber sie verlangt vom Einzelnen genau das, was ein Bonus am stärksten untergräbt: eine Zahl vorher zu wählen und dabei zu bleiben.
Spielsperre und Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, ist also nicht nur bei einem Anbieter draussen, sondern im ganzen regulierten Markt. Von Hand hebt sich das nicht mehr auf. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Das ist unbequem, wenn es einen selbst trifft, und es ist die einzige Stelle im Schweizer System, an der die Durchsetzung nicht davon abhängt, dass jemand konsequent bleibt.
Der Nachweis, dass der Schutz an der Verkaufsstelle nicht lückenlos greift, liegt ebenfalls vor: Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Sportwetten im Kiosk für strenger hält als das Konto im Netz, täuscht sich. Die Kontrolle am Schalter ist die schwächere, nicht die stärkere.
Praktisch heisst das für jemanden, der zum ersten Mal ein Wettkonto eröffnet: Die Limitenfrage kommt vor der Bonussuche. Nicht aus Moral, sondern weil eine Verlustlimite von CHF 200 pro Monat jedes Angebot relativiert, das mit «bis zu CHF 500 Startguthaben» wirbt. Von diesem Guthaben ist nämlich nichts auszahlbar, solange es Gratisspielguthaben ist — dazu mehr im Abschnitt zur Rechtslage.
Was das für das Budget bedeutet
Ein Rechenbeispiel, das keine Zusatzinformation braucht: Wer CHF 50 im Monat für Wetten vorsieht und eine Verlustlimite von CHF 50 setzt, kann einen Bonus von CHF 10 Aktionsguthaben vollständig ausschöpfen. Wer CHF 500 vorsieht, merkt vom selben Bonus nichts. Die Limite ist die Grösse, die den Bonus erst lesbar macht, und deswegen steht sie hier oben.
Ein zweiter Punkt gehört in denselben Abschnitt, weil er dieselbe Frage berührt: Das Spielerkonto bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet. Der Wohnsitz ist nicht verhandelbar, und ein Umzug ändert die Zugangsfrage, nicht nur die Adresse.
Grundlagen: Was ein Neukundenbonus verspricht und was davon in der Schweiz bleibt
Ein Willkommensbonus für Sportwetten verspricht im Kern eines von drei Dingen. Er verspricht einen Betrag obendrauf, wenn man einzahlt. Er verspricht eine Wette gratis, deren Einsatz man nicht selbst bezahlt. Oder er verspricht eine bessere Quote auf einen bestimmten Ausgang. Die ersten beiden Sorten sind in der Schweiz an die Zustimmung der Aufsicht gebunden, die dritte ist eine Produkteigenschaft der Wette selbst und lebt in den Teilnahmebedingungen.

Der wichtigste Begriff in dieser ganzen Diskussion ist deshalb nicht «Bonus», sondern «Gratisspielguthaben». Genau diese Kategorie ist es, die in der Schweiz eine Bewilligung braucht, und genau diese Kategorie ist es, die in den allermeisten Fällen nicht auszahlbar ist. Ein Aktionsguthaben mag also auf dem Konto stehen; es ist trotzdem nicht dasselbe wie Geld. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält, besitzt damit das Recht, CHF 10 zu setzen. Er besitzt nicht CHF 10.
Als die Loterie Romande ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» führte, verteilte sie an sieben Aktionstagen je CHF 10 Spielguthaben an Personen, die innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten und dort abgedruckten Code im verifizierten Konto eingaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist der ganze Massstab des Schweizer Marktes im Aktionsbereich: zehn Franken, ein Code, ein Zeitfenster, keine Auszahlung. Und älter ist die Aktion inzwischen auch. Es ist ein sauber gerechnetes Angebot und ein sehr kleines.
Wer das mit den «100 % Bonus bis CHF 500» vergleicht, mit dem ihn eine ausländische Seite begrüsst, vergleicht zwei verschiedene Dinge miteinander. Das eine ist ein Guthaben, das man setzen muss und dessen Gewinn je nach Bedingung auszahlbar ist. Das andere ist ein Betrag, der an Umsatzbedingungen geknüpft ist, bei dem die Einzahlung mitverdient werden soll und der im Streitfall nicht vor einem Schweizer Gericht landet.
Der zweite Grundbegriff ist die Quote selbst, und hier wird es handwerklich. Der Quotenschlüssel — in der Marktsprache auch Auszahlungsquote — nennt den Anteil aller Einsätze eines Marktes, der über diesen Markt zurückfliesst. Die Marge des Buchmachers ist die Differenz zur vollen Summe. Ein Bonus verändert diesen Schlüssel nicht. Er verändert nur, wer die Differenz bezahlt: bei einem Aktionsguthaben tut es der Veranstalter, bei einem Umsatzerfordernis der Wettende, der zusätzliche Wetten auf denselben Markt mit derselben Marge setzt.
Die zwei Welten und der Preis dazwischen
Auf der einen Seite stehen Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verfügen über eine Schweizer Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa, beide unterstehen dem Sperrregister, beide haben ein geschlossenes Sport- und Marktprogramm, und beide verlangen einen Wohnsitz in ihrem eigenen Gebiet. Auf der anderen Seite stehen ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung. Sie sind für Schweizer Spielende erreichbar, einige ihrer Adressen landen auf der Sperrliste, die die Aufsicht veröffentlicht und die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Auf dieser Liste standen Ende 2025 671 Domains, und sie wird laufend nachgeführt — blockierte Adressen tauchen binnen Stunden unter neuer Domain wieder auf, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst «Domain-Hopping» nennt.
Man kann sich das wie zwei verschiedene Spielplätze vorstellen. Der eine hat einen Zaun, eine Aufsicht und ein Schild an der Tür, wie viele Leute hineinpassen. Der andere hat nichts davon, dafür ein buntes Tor.
Die Gegenüberstellung: Wer welche Bewilligung hat
Die folgende Übersicht ordnet die zehn Marken, die auf dieser Seite besprochen werden, nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Sie ist bewusst die einzige Tabelle der Seite und bewusst knapp: Alles, was darüber hinausgeht, steht ausgeschrieben in den Abschnitten dazu.
| Marke | Bewilligungsstatus Schweiz | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Sporttip | Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel, unter Aufsicht der Gespa |
| Jouez Sport | Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, unter Aufsicht der Gespa |
| Bahigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportuna | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rainbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Was die Tabelle nicht sagt und was sie auch nicht sagen kann: Die zwei Bewilligungen sind nicht austauschbar. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht ins Konto, und wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Das ist kein Bonusdetail, das ist die erste Frage überhaupt.
Wer eine ausländische Marke in dieser Liste sucht, wird bei jeder von ihnen dieselbe Zeile finden, und das ist keine Nachlässigkeit, sondern das Ergebnis: Es gibt keine weitere Schweizer Bewilligung. Die Aufsicht führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Der Neukundenbonus im Detail: Mindestquote, Laufzeit, Umsatz, Auszahlung
Jedes Neukundenangebot lässt sich in vier Fragen zerlegen. Welche Mindestquote verlangt es? Wie lange gilt es? Wie viel Umsatz verlangt es? Und wird der Gewinn aus dem Aktionsguthaben ausbezahlt? Diese vier Fragen trennen ein brauchbares Angebot von einem, das nur auf dem Banner gut aussieht.
Der Sporttip-Kombiboost beantwortet drei davon ausdrücklich. Er gilt nur online, im Prematch, live und bei Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Stufenfolge ist der interessante Teil, nicht der Spitzenwert. Zwischen vier und sieben Voraussagen liegt eine Steigerung von 5 % auf 20 %, also das Vierfache, für drei zusätzliche richtige Voraussagen. Der Sprung von zehn auf fünfzehn ist noch einmal derselbe Faktor, verlangt aber fünf Korrekturen mehr in einer einzigen Kombination. Wer die 100 % als Ziel liest, liest die Bedingung nicht mit.
Was der Kombiboost aus einem Einsatz macht
Die Rechnung gehört hierher, weil sie zeigt, wo der Boost wirklich ansetzt. Nehmen wir einen Einsatz von CHF 10 und vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Jede liegt über der Schwelle von 1.50, die Kombination ist also zugelassen. Die Gesamtquote ist das Produkt der vier Einzelquoten. Bei einem Gewinn zahlt die Kombination rund CHF 97.90 zurück, der Nettogewinn liegt bei rund CHF 87.90.
Der Kombiboost greift nicht auf den Einsatz, sondern auf den Nettogewinn, und er tut das nur auf der ersten Stufe. Bei vier Voraussagen sind das 5 % von rund CHF 87.90, also rund CHF 4.40 zusätzlich. Aus rund CHF 97.90 Rückzahlung werden rund CHF 102.30. Mit einem Einsatz von CHF 10 und demselben Quotensatz auf der Stufe mit sieben Voraussagen — die Kombination trägt dann eine höhere Gesamtquote und damit einen höheren Nettogewinn — liefert der Boost 20 % auf den Nettogewinn; bei zehn Voraussagen 40 %, bei fünfzehn 100 %. Die Erhöhung ist also kein fester Betrag, sondern ein Prozentsatz, der mit der Zahl der Voraussagen wächst und gleichzeitig mit der Länge der Kombination schwerer zu treffen wird.
Das ist die ehrliche Lesart: Der Kombiboost belohnt genau die Wette, die am seltensten aufgeht, und er belohnt sie auf dem Nettogewinn, nicht auf der Rückzahlung. Wer wissen will, was eine solche Wette im Mittel zurückgibt, muss die Marge des Marktes dazurechnen und die Trefferwahrscheinlichkeit der Kombination — beides steht nicht auf dem Banner, und beides ist bei langen Kombinationen der dominante Faktor. Der Boost verbessert den Auszahlungsfall. Er verändert nicht die Chance, dass dieser Fall eintritt.
Und noch etwas: Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost ist also nicht nur an die Zahl der Voraussagen gebunden, sondern an eine Obergrenze, die der Veranstalter im Rahmen seiner Bedingungen festlegt. In den Sporttip-Spielregeln ist beim höchsten Einsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 genannt, für eine Systemwette CHF 10’000; der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Wer die oberen Stufen des Boosts ins Auge fasst, sollte von diesen Grössen ausgehen und nicht von einem runden Wunschbündel.
Quotenboost und Profitboost
Die zweite Sorte Sporttip-Aktion ist die Quoten- beziehungsweise Profitboost genannte Erhöhung. Quotenboosts gelten nur online, im Prematch und nur für Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Punkt ist der, den ein Bonusportal nicht in die Überschrift setzt. Ein Boost, der durch ein Cash-Out verfällt, ist ein Boost auf das Durchhalten, nicht auf den Gewinn. Wer gerne vorzeitig aussteigt, verliert ihn mit dem Klick.
Der Cash-Out selbst ist dabei kein Bonusmerkmal, sondern eine Funktion, die gewisse Anbieter anbieten. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Cash-Out ist also kein Ausstieg zu einem fairen Preis, sondern ein Ausstieg zu einem Preis, den der Buchmacher setzt, und der liegt immer unter der Variante, auf die man gewartet hätte.
Vier Fragen, die vor jedem Klick zu beantworten sind
Die erste Frage betrifft die Mindestquote. Der Kombiboost verlangt je Voraussage mindestens 1.50. Das schliesst die sicheren Wetten mit Quote 1.20 aus, in denen viele Anfängerwetten zu Hause sind, und es zwingt den Spielenden in Voraussagen mit einem realen Verlustrisiko.
Die zweite betrifft die Laufzeit. Ein Gratisspielguthaben verfällt, wenn es nicht binnen der Frist gesetzt wird. Bei der Westschweizer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» waren das 30 Tage für das Guthaben, und der Code musste innert sieben Tagen nach dem jeweiligen Aktionstag im Konto eingegeben werden. Sieben Tage sind kurz, wenn dazwischen ein Wochenende liegt, an dem man nicht ins Stadion geht.
Die dritte betrifft die Auszahlung. Gratisspielguthaben ist bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern ausdrücklich nicht auszahlbar, und der Gewinn aus einem solchen Guthaben bleibt zunächst auf dem Konto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Die vierte betrifft die Grenze des Kontos selbst. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenzen sind keine Bonushürden, sondern Kontogrenzen. Sie machen aber klar, was ein «Bonus bis CHF 5’000» bedeuten würde, wäre er hier erlaubt: nichts als eine Zahl auf einem Banner, weil das Konto sie nie führen dürfte.
Wie Boni und Gratisguthaben bewilligt werden
Gratisguthaben und Gratisspiele brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die Zahl, an der sich das ganze Kapitel bemisst. 32 Zustimmungen in einem Jahr, für zwei Veranstalter, bei zwei Produkten und einer ganzen Reihe von Aktionstagen. Wer in dieser Grössenordnung einen Markt mit «täglich neue Bonusangebote» erwartet, wird enttäuscht, und das ist keine Marktschwäche, sondern die Konstruktion.
Die Beträge und Bedingungen kommen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Das bedeutet für den Leser: Es gibt keine zentrale Bonustabelle, die man nachschlagen könnte, weil es keine zentrale Bonusregel gibt, die weiter ginge als die Zustimmungspflicht.
Was ein Guthaben im Konto wert ist
Der entscheidende Unterschied zwischen einem Guthaben und Geld liegt in dem Moment, in dem man es nicht mehr setzen kann. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen: Es ist nach wie vor nicht auszahlbar.
Die Rechnung, die man daraus machen kann, ist unbequem und einfach. Ein Aktionsguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, hat einen Gegenwartswert, der genau dem entspricht, was man damit gewinnen kann, multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit, dass man gewinnt, und das alles noch abzüglich der Marge des Marktes, auf den man es setzt. Wer mit dem Guthaben eine Kombination mit hoher Quote spielt, tauscht einen kleinen sicheren Wert gegen eine kleine Chance auf einen grösseren Betrag. Das kann man tun. Man sollte es nur nicht für einen Bonus halten.
Für den Neukunden heisst das praktisch: Bevor man ein Angebot annimmt, liest man die Zeile zur Auszahlbarkeit. Steht dort «Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar», ist das ein Guthaben und kein Ertrag. Steht dort, dass der Gewinn auszahlbar ist, ist die nächste Frage die Mindestquote, weil sie bestimmt, wie viel Risiko der Gewinn gekostet hätte.
Sporttip und Jouez Sport im Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, zwei Aktionen, zwei Grenzsysteme. In der folgenden Gegenüberstellung geht es nur um das, was tatsächlich bekannt ist, und um die Frage, was davon für einen Neukunden zählt.
| Punkt | Sporttip (Swisslos) | Jouez Sport (Loterie Romande) |
|---|---|---|
| Veranstalterin | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| Bewilligungsgrundlage | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa |
| Einzugsgebiet | 19 Deutschschweizer Kantone, Tessin, Fürstentum Liechtenstein | Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis |
| Verkaufsstellen | nicht als Zahl ausgewiesen | 2’350 in der Westschweiz |
| Neukundenaktion | Kombiboost, Quotenboost, Profitboost nach den Sporttip-Spielregeln | Aktionscode mit CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar |
| Limitenmechanik | Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden | Limiten und Kontogrenzen nach den eigenen Bestimmungen |
| Einzahlungsgrenze | CHF 10’000 in 30 Tagen, Wallet-Kauf bis unter CHF 9’999, Mindestbetrag CHF 20 | CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Obergrenze CHF 10’000 |
| Auszahlung | zweimal gratis je 365 Tage, Überweisung in 5 bis 10 Arbeitstagen | Gewinne bis CHF 1’000 direkt ins Wallet, darüber auf die IBAN |
Der auffälligste Unterschied ist nicht die Aktion, sondern die Menge der Verkaufsstellen in der Westschweiz und ihre Rolle im Betrieb. Wer in Lausanne wohnt, hat 2’350 Anlaufstellen für einen Wettschein und den dazugehörigen Code in einer Reichweite, um die die Deutschschweiz den Westschweizer Markt beneiden könnte. Wer in Basel wohnt, hat die grössere Zahl an Kantonen im Einzugsgebiet, aber keine vergleichbare Zahl an Schaltern in den eigenen Bestimmungen ausgewiesen.
Der zweite Unterschied ist die Form der Aktion. Sporttip arbeitet mit einer Mechanik, die in den Spielregeln steht: Kombiboost, Quotenboost, Profitboost. Das sind keine einmaligen Kampagnen, sondern dauerhafte Produkteigenschaften mit Bedingungen. Jouez Sport arbeitet zusätzlich mit zeitlich begrenzten Aktionen, von denen die Patinoires-Aktion die dokumentierte ist.
Für einen Neukunden ist die dauerhafte Mechanik die verlässlichere Grösse. Sie verschwindet nicht in einer Woche, sie hat eine nachlesbare Stufenfolge, und sie lässt sich vorher durchrechnen. Die Einmalaktion hat den Vorteil des klaren Betrags und den Nachteil des engen Fensters: sieben Tage, um einen Code einzugeben, der in einem Stadion verbreitet wurde. Wer nicht im Stadion war, hatte nie einen.
Wo die beiden Grenzen des Angebots liegen
Beide Veranstalter arbeiten mit einem geschlossenen Sport- und Marktprogramm. Was gesetzt werden darf, steht in einer Liste der Aufsicht: zugelassene Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Es handelt sich um eine geschlossene Liste, nicht um eine Auswahl aus einem offenen Katalog. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Das ist der eigentliche Kostenpunkt der Schweizer Lösung, und es ist nicht der Bonus. Wer einen Neukundenbonus sucht, um dann auf Karten, Ecken oder einen bestimmten Esport-Markt zu setzen, sucht an der richtigen Stelle nach dem falschen Produkt. Ein Kombiboost auf Fussball ist hier möglich. Ein Bonus auf einen Markt mit vier verschiedenen Eckball-Varianten ist hier nicht einmal als Wette vorgesehen.
Live-Wetten sind erlaubt, im Prematch und live, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Bewilligung verfügt. Das Geldspielgesetz enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist dagegen nicht reguliert, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, und bei Sporttip ist sie als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung ausgestaltet.
Wann eine Wette gültig ist und was das über den Bonus sagt
Die Regeln zur Wettgültigkeit sind nicht das Nachbarfeld des Bonusthemas. Sie sind seine Fortsetzung, weil jede davon bestimmt, ob der Gewinn, den ein Boost erhöht, überhaupt entsteht.
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Kombiboost auf ein Fussballspiel mit Ausgang nach Verlängerung rechnet also mit dem Stand nach 90 Minuten plus Nachspielzeit, sofern im Programm nichts anderes steht. Wer das nicht weiss, rechnet mit einem anderen Ergebnis als der Buchmacher.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auch das betrifft den Kombiboost unmittelbar: Vier Voraussagen aus demselben Spiel, die über die normale Kombination zusammengesetzt werden, sind keine gültige Grundlage.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung geht zulasten des Wettenden, und das ist keine Kritik, sondern eine Tatsache der Rechnung: Aus einem rechnerischen Betrag von CHF 102’297 wird CHF 102.30 nicht, sondern CHF 102.25.
Absage, Live-Wette, Verfall
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — bei einem Turnier gilt der Rahmen des Turniers —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Für einen Kombiboost bedeutet das: Fällt eine der vier Voraussagen aus, bleibt die Kombination bestehen, aber mit einer toten Quote. Sind es danach nur noch drei wirksame Voraussagen, ist die Schwelle von vier nicht mehr erfüllt. Die Bedingung des Boosts kann also durch eine Absage verwirkt werden, die man nicht verursacht hat.
Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Hinweis darauf, dass die Wette gilt, auch wenn kein Stream läuft, ist nicht beruhigend, sondern eine Warnung: Wer nicht sieht, was gerade passiert, trägt das Risiko des falschen Moments. Bei einer Live-Wette ohne Bild ist der Zeitverlust die eigentliche Gefahr, nicht die Quote.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks des Veranstalters. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Beide Fristen sind kurz, beide sind unabhängig vom Bonus, und beide sind die Art Bestimmung, die man erst bei einem Problem liest.
Was ein Gewinn im Konto tut
Wer CHF 1’000 oder weniger gewinnt, bekommt den Betrag automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Wer darüber gewinnt, bekommt ihn bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf sein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei Swisslos läuft die Auszahlung des Spielguthabens grundsätzlich über zwei kostenlose Auszahlungen innerhalb von 365 Tagen, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen. Wer also innerhalb eines Jahres dreimal Geld abhebt, zahlt beim dritten Mal. Das ist die einzige direkte Gebühr im System, und sie ist niedrig genug, um keine Panik, aber hoch genug, um die Auszahlungen zu bündeln.
Der Kontostand selbst ist keine Wettsumme. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, mit Mindestbetrag CHF 20, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer CHF 10’000 auf dem Konto parkiert, kann nicht nachkaufen, bis er unter diese Grenze gefallen ist. Als Zahlungsart nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Das ist ein Zahlungsweg, der zu einer Schweizer Bankbeziehung passt, und ein Zahlungsweg, der ausländischen Anbietern in dieser Form nicht zur Verfügung steht. Der Unterschied ist nicht Bequemlichkeit, sondern Nachvollziehbarkeit: Der Weg des Geldes ist an ein auf den Namen lautendes Konto gebunden, und anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht.
Die Rechtslage: Bewilligung, Regime und die Rolle der Aufsicht
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit 1. Januar 2021 in Kraft. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig: Sie beaufsichtigt Casinos und nur Casinos. Wer eine Casinolimite und eine Wettlimite gleichsetzt, verwechselt zwei Regime.

Eine Bewilligung verlangt eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Ein ausländisches Regime — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet wird, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Wer als Spielender bei einem nicht bewilligten Anbieter setzt, wird nicht bestraft. Das ist kein Trost: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer wissen will, wohin die Marge geht, findet die Antwort hier: nicht an einen Aktionär, sondern in die Kantonskassen und in die Zweckbindung der Lotterien.
Was gesetzt werden darf und was nicht
Gesetzt werden darf nur auf Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die zugelassene Auswahl steht in einer Liste der Aufsicht — zugelassene Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; keine Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der Grund, warum diese Seite ausländische Marken beschreibt und einordnet und für keine von ihnen wirbt. Werbung darf im Übrigen nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten besteht nicht.
Limiten, Sperren und das Register
Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Das Gesetz sieht vor, dass eine Senkung sofort wirkt und eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande handhaben in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden. Wer diese Fristen für Schikane hält, hat den Zweck nicht verstanden: Sie sind die Zeitspanne, in der ein Verlust noch nachwirkt und eine Entscheidung noch revidiert werden kann.
Ein einheitliches gesetzliches Einzahlungsmaximum kennt die Schweiz nicht. Ein Selbstunterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Eine Spielsperre trifft überschuldete oder suchtgefährdete Personen und wird in einem gemeinsamen Register geführt. Sie gilt über den Wettanbieter hinaus, und eine unbefristete Sperre erfasst auch Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Der Punkt, der am häufigsten falsch dargestellt wird: Die Schweizer Schutzmechanik endet an der Landesgrenze. Ein ausländischer Anbieter hängt nicht am Sperrregister. Wer sich sperren lässt, ist bei den bewilligten Veranstaltern gesperrt und bei den anderen nicht. Das ist die konkrete Bedeutung des Satzes, dass eine Sperre nur im regulierten Markt greift.
Steuern: der Freibetrag und das «je nach Kanton»
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Steuerverwaltung nennt die Sportwette ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, und deshalb steht hier «je nach Kanton» und keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Für den gewöhnlichen Wettenden ist die praktische Aussage einfach: Ein typischer Gewinn liegt weit unter dem Freibetrag, es fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Anders sieht es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer seine Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Die geprüften Marken
Zehn Marken, zwei Gruppen, eine Reihenfolge. Die beiden bewilligten Veranstalter kommen zuerst, danach die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, jeweils nach denselben Kriterien beurteilt. Die Trennung ist nicht kosmetisch: Die erste Gruppe steht unter Schweizer Aufsicht, die zweite nicht, und keine Eigenschaft der einen lässt sich auf die andere übertragen.
Sporttip (Swisslos) – Kombiboost als Ersatz für ein Willkommenspaket
Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos und läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto erhalten nur Personen, die in diesem Gebiet wohnhaft oder gewöhnlich aufhältig sind. Die Veranstalterin, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, handelt gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa.
Das Angebot für Neukunden ist kein Einzahlungsbonus, sondern eine Erhöhung des Nettogewinns bei Kombinationen. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und steigert sich von 5 % bei vier über 20 % bei sieben und 40 % bei zehn auf 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Er gilt nur online, im Prematch, live und bei Systemwetten. Quoten- und Profitboosts kommen als zweite Sorte hinzu, sind je Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.
Wer das als Neukundenbonus liest, liest richtig, aber nicht vollständig: Es gibt hier keinen Betrag obendrauf, sondern einen Prozentsatz auf einen Gewinn, der erst entstehen muss. Der Vorteil dieser Konstruktion ist, dass sie niemanden zum Wetten verleitet, indem sie Geld verschenkt. Der Nachteil ist derselbe Satz aus der anderen Richtung.
Zur Einordnung der Kosten: Der Mindesteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, bei einer Systemwette bei CHF 10’000. Der Veranstalter kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind vor der ersten Teilnahme zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Die Registrierung verlangt 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Urteil: In diesem Block steht weniger ein Bonus als eine Gebrauchsanweisung mit Prozentzeichen. Der Kombiboost ist die einzige Neukundenmechanik im Schweizer Markt, die sich vorher durchrechnen lässt, und ihre Stufenfolge ist so gebaut, dass die hohen Prozentsätze an Wetten hängen, die selten aufgehen. Wer die Stufe mit vier Voraussagen nutzt, bekommt eine kleine, klar begrenzte Erhöhung, und das ist in Ordnung. Wer die 100 % ansteuert, hat die Bedingung nicht gelesen, sondern nur die Zahl.
Jouez Sport (Loterie Romande) – Aktionsguthaben mit Ablaufdatum
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande und wird für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in Lausanne. Die Gesellschaft zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier ist die Bewilligung eine Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.
Die dokumentierte Neukundenaktion ist «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Betrag und Bedingung sagen viel über den Westschweizer Markt. CHF 10 Spielguthaben ist ein Betrag, der eine Wette auf eine Quote um 1.50 oder darüber deckt, und damit ungefähr der Stufe des Sporttip-Kombiboosts entspricht. Die Aktionsmechanik — Code im Stadion, sieben Tage, verifiziertes Konto — bindet die Aktion an ein Publikum, das ohnehin im Stadion sitzt. Das ist Zielgruppenarbeit und kein Streuverlust, und es erklärt, warum die Aktion vor Ort und nicht auf einem Bonusportal stattfindet.
Die Kontogrenzen sind grosszügiger als die Aktion: Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Urteil: Zehn Franken, ein Stadioncode und ein Monat zum Setzen — das ist kein Willkommenspaket, das einen Anbieterwechsel begründet, und es soll auch keines sein. Wer in den Westschweizer Kantonen wohnt und ohnehin ins Stadion geht, nimmt die Aktion mit, wenn sie läuft. Wer nur wegen eines Bonus dort ein Konto eröffnet, wird enttäuscht, und die Enttäuschung ist in diesem Fall das ehrlichste Ergebnis des Marktes.
Bahigo – ohne Schweizer Bewilligung
Bahigo tritt gegenüber Schweizer Spielenden als Buchmacher auf, verfügt aber über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar; eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung nach Art. 4 BGS. Damit hängt Bahigo nicht am Schweizer Sperrregister, und es besteht kein Schweizer Rechtsweg gegen den Anbieter. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.
Was das für den Neukundenbonus bedeutet, ist keine Frage des Betrags, sondern der Durchsetzbarkeit. Ein Willkommensangebot bei einer Marke dieser Gruppe mag optisch grösser sein. Es steht in einem Vertragsverhältnis ohne Schweizer Gerichtsstand, ohne Schweizer Aufsicht über die Auszahlung und ohne Anbindung an das Sperrregister. Wer eine Sperre eingetragen hat, findet sich bei Bahigo trotzdem im Konto wieder, weil die Sperre dort nicht gilt.
Urteil: Die fehlende Schweizer Bewilligung ist in diesem Block nicht das Nebengeräusch, sondern die einzige Angabe, die etwas über das Angebot entscheidet. Jede Zahl in einem Werbebanner verliert ihren Wert, wenn im Streitfall keine Schweizer Stelle zuständig ist, die sie durchsetzt.
Betovo – ohne Schweizer Bewilligung
Bei Betovo liegt dieselbe Ausgangslage vor: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, keine Geltung eines ausländischen Regimes in der Schweiz nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.
Für einen Neukunden heisst das vor allem eines: Die Bedingungen des Angebots werden nicht von einer Schweizer Aufsicht auf ihre Zulässigkeit geprüft. Ein Gratisspielguthaben braucht bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung braucht es sie nicht, weil es keine Aufsicht gibt, die zustimmen könnte. Der Aktionsradius in der Kommunikation ist damit ein völlig anderer.
Urteil: Wer ein Angebot vergleicht, vergleicht normalerweise Beträge. In diesem Block sind Beträge die falsche Vergleichsgrösse, weil die Bedingung, an die sie geknüpft sind, ausserhalb der Schweizer Aufsicht entsteht und sich damit auch von keiner Schweizer Stelle überprüfen lässt.
Wettigo – ohne Schweizer Bewilligung
Wettigo fällt in dieselbe Kategorie: kein Schweizer Permit, gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz nach Art. 4 BGS, ohne Anbindung an das Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg, mit dem Risiko einer Blockierung über die Sperrliste.
Der praktische Unterschied zwischen dieser Marke und den Schweizer Veranstaltern liegt in der Frage, was mit einem Streit geschieht. Bei Swisslos und der Loterie Romande gibt es eine Aufsicht, eine Einsprachefrist von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief und einen klar benannten Adressaten. Bei Wettigo gibt es diese Struktur nicht, und damit auch keine feste Prozedur, auf die man sich berufen kann.
Urteil: Ein Vergleich, der nur Boni nebeneinanderlegt, verdeckt den einzigen Punkt, an dem sich diese Marke von den bewilligten unterscheidet. Die Bewegung des Geldes ist hier nicht an ein auf den eigenen Namen lautendes Konto gebunden, wie es das Schweizer Recht für bewilligte Angebote verlangt.
Sportuna – ohne Schweizer Bewilligung
Auch Sportuna verfügt über keine Schweizer Bewilligung; die gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was daran speziell für Neukunden relevant ist: Ein Willkommensangebot ist ein Vertrag. Wo dieser Vertrag geschlossen wird und welches Recht auf ihn anzuwenden ist, bestimmt, was eine Zusage wert ist. Bei einem Schweizer Veranstalter ist das durch die Bewilligung und die Aufsicht vorgezeichnet.
Urteil: Bei dieser Marke zählt für den Neukunden weniger, was das Angebot verspricht, als die Tatsache, dass die Schweizer Spielerschutzmechanik bis hierhin nicht reicht. Wer sich auf Limiten und Sperren verlässt, verlässt sich auf etwas, das ausserhalb des bewilligten Marktes nicht existiert.
Betscore – ohne Schweizer Bewilligung
Betscore gehört zur Gruppe der Marken ohne Schweizer Bewilligung: gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, keine Geltung in der Schweiz, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.
Bemerkenswert ist, dass sich bei dieser Marke kein einziger Punkt findet, der eine einzelne Prüfentscheidung trägt. Es bleibt die Bewilligungslage, und sie allein trägt die Einordnung.
Urteil: Wer ein Konto bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung führt, hat im Streitfall keine Schweizer Stelle, an die er sich wenden kann. Das ist keine Prognose über diesen Anbieter, sondern die Rechtsfolge einer Bewilligung, die es hier nicht gibt.
MrXbet – ohne Schweizer Bewilligung
Für MrXbet gilt dasselbe Muster: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung nach Art. 4 BGS, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche DNS-Blockierung.
Der Umstand, dass eine solche Adresse überhaupt erreichbar ist, sagt nichts über ihre Zulässigkeit. Die Sperrliste wird laufend nachgeführt, und blockierte Adressen erscheinen binnen Stunden unter neuer Domain. Die Erreichbarkeit ist damit kein Kriterium der Bewertung, sondern eine Momentaufnahme.
Urteil: Ein Konto bei dieser Marke wird nicht dadurch besser, dass die Seite heute lädt. Der einzige belastbare Punkt in diesem Block ist die Bewilligungslage, und sie ist negativ.
Playzilla – ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla tritt ohne Schweizer Bewilligung an, die gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar, ein ausländisches Regime hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung, und es besteht keine Anbindung an das Sperrregister. Ein Schweizer Rechtsweg fehlt, die Aufnahme auf die Sperrliste ist möglich.
Die Marke zeigt sich Schweizer Spielenden gegenüber als Buchmacher, und an der Oberfläche sieht ein Buchmacher wie der andere aus. Der Unterschied entsteht nicht im Frontend, sondern im Bewilligungsstatus und in der Frage, wer die Aufsicht führt.
Urteil: Diese Marke unterscheidet sich nicht durch Eigenschaften, sondern durch das Fehlen einer Schweizer Bewilligung. Solange das so ist, kann kein einzelnes Angebotsmerkmal diese Lücke ausgleichen.
Rainbet – ohne Schweizer Bewilligung
Rainbet steht am Ende der Liste und trägt dieselbe Zeile: keine Schweizer Bewilligung, gemeldete Bewilligung nicht feststellbar, ohne Geltung nach Art. 4 BGS, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme auf die Sperrliste.
Ein zweiter Punkt gilt hier wie für alle Marken dieser Gruppe, und er wird oft übersehen: Gewinne aus ausländischen Anbietern sind zwar nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie als steuerbares Einkommen behandeln. Die Steuerpraxis von Thurgau tut das ausdrücklich, unabhängig von der Höhe.
Urteil: Es gibt keinen Grund, diese Marke anders zu behandeln als die neun vor ihr in Bezug auf die Bewilligung — und keinen Grund, sie wegen eines Bonusversprechens höher zu gewichten als die Schweizer Veranstalter, die dasselbe Geschäft mit Aufsicht betreiben.
Wo die Bonusfrage für den Einzelnen endet
Was bleibt, wenn man alles zusammennimmt? Zwei Veranstalter, ein enger Aktionenspielraum, ein Kombiboost, ein Quotenboost, ein Aktionsguthaben von CHF 10 in der Westschweiz, ein Sperrregister, das nur im regulierten Markt greift, und ein Steuerfreibetrag, den kein normaler Wettender erreicht.
Die Kosten dieser Konstruktion liegen nicht im Bonusbetrag, sondern in der Auswahl. Die zugelassene Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen. Wer auf einen Markt setzen will, der dort nicht steht, kann es in der Schweiz nicht tun. Wer ausländische Seiten nutzt, weil dort mehr Märkte stehen, tauscht diese Märkte gegen die gesamte Schutzarchitektur ein: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Auszahlungen ohne die Bindung an ein auf den eigenen Namen lautendes Konto, und in einem Steuerkanton möglicherweise eine vollständige Steuerpflicht auf den Gewinn.
Wer die Kosten eines Bonus berechnen will, rechnet vier Grössen. Die Mindestquote bestimmt, wie viel Risiko der Gewinn gekostet hat. Die Laufzeit bestimmt, ob man das Guthaben noch setzen kann. Die Umsatzbedingung bestimmt, ob man es überhaupt muss. Und die Auszahlbarkeit bestimmt, ob am Ende Geld entsteht oder nur ein Kontostand. Bei den bewilligten Schweizer Veranstaltern ist die vierte Frage meist negativ beantwortet — Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar —, und damit ist das Spiel bereits entschieden, bevor der erste Prozentwert genannt wird.
Wenn ein Angebot nach diesen vier Fragen noch attraktiv aussieht, ist es ein Angebot. Wenn nicht, ist es Werbung.
Häufige Fragen zum Neukundenbonus bei Schweizer Sportwetten
Gibt es in der Schweiz überhaupt einen Neukundenbonus für Sportwetten?
Nur in engen Grenzen. Sportwetten dürfen ausserhalb der Casinos allein Swisslos und die Loterie Romande anbieten, und Gratisspielguthaben braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht, die im Jahr 2025 insgesamt 32 Mal erteilt wurde. Ein grosses Einzahlungspaket ist daher nicht vorgesehen.
Welche Aktionen bieten Swisslos und die Loterie Romande tatsächlich an?
Sporttip arbeitet mit dem Kombiboost auf den Nettogewinn, ab vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, sowie mit Quoten- und Profitboosts. Die Loterie Romande hatte in der Westschweiz die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Warum locken ausländische Seiten mit hohen Beträgen, und was fehlt dort?
Solche Marken stehen nicht unter Schweizer Aufsicht. Ihnen fehlt der Anschluss an das Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und Auszahlungen sind nicht an ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer Konto gebunden. Ausländische Gewinne können zudem kantonal voll steuerbar sein.
Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip?
Er erhöht den Nettogewinn einer Kombination mit mehreren Voraussagen ab je Quote 1.50: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, er gilt nur online und entfällt bei einem Cash-Out.
Was ist die Marge eines Buchmachers, und warum ändert ein Bonus daran wenig?
Der Quotenschlüssel eines Marktes gibt an, welcher Anteil aller Einsätze zurückfliesst; die Marge ist die Differenz dazu. Ein Bonus verändert diesen Anteil nicht, er verschiebt nur, wer ihn bezahlt — zusätzliche Umsatzwetten zahlen dieselbe Marge erneut.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz lässt sich ein Konto eröffnen?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Einzugsgebiet des jeweiligen Veranstalters, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Bei einer unbefristeten Spielsperre gilt das schweizweite Register, das auch Casinos erfasst.
Bonus – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
