Sportwetten Bonus für Bestandskunden 2026: zwei Veranstalter, wenige Aktionen, klare Grenzen
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Wer nach dem Willkommensangebot weiterwettet, merkt schnell, dass die Schweiz keine Rabattschlacht kennt. Zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und jeder Gutschein, jedes Gratisspielguthaben, jede Aktion braucht vorab die Zustimmung der Aufsicht. Das macht Angebote für bestehende Konten selten, klein und eng an Bedingungen geknüpft. Genau darum geht es auf dieser Seite: nicht darum, welcher Bonus am grössten aussieht, sondern darum, was er denjenigen kostet, der ihn annimmt.
Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und die Veranstalterbewilligungen nach dem Geldspielgesetz geprüft.
Verlustlimiten, Wartefristen und die Spielsperre: der Rahmen, der vor jeder Aktion steht
Die erste Zahl, die ein neues Konto betrifft, ist keine Bonuszahl. Bevor jemand bei Sporttip überhaupt zum ersten Mal teilnimmt, muss er Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Senken lässt sich eine Limite jederzeit und sofort wirksam; eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Das ist der Rahmen, in dem jede Aktion stattfindet — und es ist der Grund, warum die Frage nach dem «besten Angebot» hier stets eine zweite Frage nach sich zieht: Mit welchem Geld wird es gespielt?
Rechtlich steckt dahinter keine Freiwilligkeitsgeste der Anbieter. Der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste vorgeben, und während die Senkung sofort wirkt, sieht der Gesetzgeber für die Erhöhung 24 Stunden vor. Die beiden Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage Bedenkzeit zwischen einem Impuls und dem nächsten Einsatz: für einen Anbieter, der Umsatz will, eine unangenehme Regel — für den Spielenden die wirksamste Bremse im ganzen System. Wer sie als Hürde empfindet, hat den Mechanismus richtig verstanden.
Ein Blick auf die Zahlen der Aufsicht zeigt, warum solche Bremsen nicht überflüssig sind. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Kontrolle an der Verkaufsstelle für streng hält, sollte diese Zahl kennen.
Was die Spielsperre für das ganze Land bedeutet
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren — ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden.
Das ist mehr als eine technische Option, und es ist der Punkt, an dem die drei Kategorien am deutlichsten auseinanderfallen. Wer sich bei einem Schweizer Veranstalter sperren lässt, verschwindet aus dem Spiel — auch aus dem Casino, auch im Nachbarland. Ein ausländisches Angebot kennt dieses Register nicht, weil es nicht daran angeschlossen ist. Die Sperre, die ein Spieler für sich selbst will, ist damit genau das, was ein Konto ohne Schweizer Bewilligung nicht liefern kann.
Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat übrigens keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das klingt hart, ist aber die logische Kehrseite: Eine Sperre, die sich auszahlen lässt, wäre keine.
Was Bestandskunden in der Schweiz tatsächlich angeboten wird
Das Willkommensangebot ist ein Produkt für Neukunden, und es ist schnell vorbei. Danach bleiben die Dauerangebote, und die sind in der Schweiz ein schmaleres Feld als in praktisch jedem Nachbarland. Der Grund steht im Gesetz: Auch Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind die Grössenordnungen, in denen hier gedacht wird — keine monatlichen Werbekampagnen, sondern einzelne bewilligte Anlässe.
Für bestehende Konten heisst das: Die Aktionen, die es gibt, hängen an einem konkreten Produkt und an einem konkreten Zeitraum. Zwei Formen sind dabei zu unterscheiden, und die Unterscheidung ist keine Formalie. Die eine ist ein Boost — ein Aufschlag auf den Gewinn, der nur entsteht, wenn die Wette gewinnt. Die andere ist Gratisspielguthaben — ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist. Der Unterschied entscheidet darüber, was am Ende auf dem Konto liegt.
Der Kombiboost von Sporttip gehört in die erste Kategorie, und er ist die einzige dauerhaft verfügbare Zusatzleistung, die hier etwas bewirkt. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn steigt mit der Zahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Staffelung sieht grosszügig aus, und an der oberen Schwelle ist sie es auch. Nur steht sie hinter einer Bedingung, die man nicht wegdiskutieren kann: Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind fünfzehn Mal das Risiko, dass eine davon danebengeht. Der Boost zahlt auf den Gewinn, nicht auf die Mühe. Für den, der ohnehin grosse Kombinationen spielt, ist das ein echter Zuschlag; für den Gelegenheitswetter, der zwei Spiele kombiniert, existiert er gar nicht, weil schon die Viererschwelle nicht erreicht ist.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip sind die kleinere Variante. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also während des Spiels die Nerven verliert und aussteigt, verliert den Aufschlag gleich mit. Das ist eine faire Regel und eine teure.
Wie der Kombiboost bei vier Voraussagen rechnet
Was ein Boost, der auf den Gewinn aufschlägt, in Franken bedeutet, lässt sich nicht ohne Annahme beantworten — deshalb hier eine, ausdrücklich als Beispiel und nicht als angebotene Quote. Vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 ergeben multipliziert eine Gesamtquote von 9’792. Bei einem Einsatz von CHF 10 liefert eine Kombiwette nach der Regel Einsatz mal Quote einen Bruttogewinn von CHF 97.92 und damit einen Nettogewinn von CHF 87.92. Der Boost von 5 % bei vier Voraussagen hebt diesen Nettogewinn auf CHF 92.32, die Auszahlung steigt also von CHF 97.92 auf CHF 102.32 — rund CHF 4.40 mehr, und das ausschliesslich im Gewinnfall.
Dieselbe Annahme weiter gerechnet, denn hier wird der Boost interessant und zugleich unübersichtlich: Bei fünfzehn Voraussagen mit je 1.70 ergibt sich eine Gesamtquote von rund 2’873, das ist ein Bruttogewinn von CHF 28’730 auf CHF 10 Einsatz, und der Boostsatz von 100 % verdoppelt den Nettogewinn von CHF 28’720 auf CHF 57’440. Die Erhöhung liegt dann bei mehr als CHF 28’000 — und die Bedingung, die sie trägt, ist, dass alle fünfzehn Voraussagen aufgehen und keine einzige unter 1.50 fällt. Zwischen diesen beiden Enden, etwa CHF 4 und gut CHF 28’000, liegt der ganze Spielraum des Kombiboosts, und er hängt allein an der Zahl der Voraussagen. Der Betrag ist eine statistische Beispielrechnung unter der Annahme, dass die Kombination gewinnt; wie wahrscheinlich das ist, sagt sie nicht, und sie verspricht keinen Gewinn.
Die Quoten des Beispiels sind gerundete Marktpreise, keine Momentaufnahme eines Buchmachers zu einem bestimmten Datum. Wer rechnen will, multipliziert seine eigenen Quoten und wendet den Boostsatz seiner Voraussagenzahl darauf an — die Staffel ist fix, die eigene Kombination nicht.
Die Aktion der Loterie Romande als Beispiel für das, was hier möglich ist
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück davon wurden ausgegeben; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Man kann das als karg bezeichnen, und man sollte es auch. Sieben Tage, zehn Franken, ein Code aus dem Stadion, drei Monate Fenster. Ein Guthaben, das nach 30 Tagen verfällt und niemals als Geld auf dem Konto erscheinen kann, ist kein Geschenk im Wortsinn, sondern ein Testformular mit Preis. Und genau das ist die Grösse, die eine bewilligte Schweizer Aktion annimmt.
Trotzdem ist an der Konstruktion mehr dran, als die Zahl vermuten lässt. Die Aktion war an den Besuch der Stadien gebunden, also an ein Publikum, das ohnehin im Eishockey zu Hause ist — nicht an Werbung im Netz, die einen zufälligen Klick abgreift. Sie brauchte einen Code, also eine reale Handlung. Und sie fiel in die Saisonmitte, nicht in die Phase, in der ein neues Konto angelegt wird. Das ist Punktemarketing für ein bestehendes Publikum und nicht Akquise. Wer den Mechanismus als Marketing-Trick abtut, übersieht den interessanteren Teil: Diese Aktion gibt es, weil das Gesetz sie zulässt, nicht weil sie sich rechnet wie eine Werbekampagne.
Zehn Anbieter im Vergleich: zwei dürfen, acht nicht
Eine Rangliste der Anbieter für Bestandskunden in der Schweiz muss mit einer Besonderheit leben: Die Liste der Bewilligten hat genau zwei Einträge. Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten, weil der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt hat. Es gibt keine weitere Bewilligung und damit auch keine weiteren Schweizer Buchmacher — die Aufsicht veröffentlicht keine Liste genehmigter Buchmacher, weil es keine zu veröffentlichen gibt. Sie veröffentlicht die Sperrliste der ausländischen Domains, deren Zugang blockiert wird.
Die folgende Einordnung stellt die zwei Bewilligten an den Anfang, danach folgen acht ausländische Marken, die Schweizer Spieler im Netz antreffen. Sie stehen hier, weil man sie kennt, und sie werden nach denselben Kriterien beurteilt. Keine von ihnen ist in der Schweiz bewilligt, und daraus folgt alles Weitere.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa |
| WirWetten | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Playzilla | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| FortuneJack | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
| AmunRa | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung ohne Geltung in der Schweiz |
Die Spalte für die acht ausländischen Marken füllt sich mit einer einzigen Aussage, und das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis. Eine Bewilligung, die im Ausland erteilt wurde, hat in der Schweiz keine Geltung. Sie ist auch keine Grundlage dafür, dass die Aufsicht hinschaut, dass ein Sperrregister greift oder dass es einen Rechtsweg gibt. Was bleibt, sind die Bedingungen des Anbieters selbst — und die kann er ändern, wann er will.
Swisslos Sporttip: das vollständigste Spielerschutzpaket der Schweiz
Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Onlinekonto erhält nur, wer dort wohnt oder sich gewöhnlich aufhält.
Diese Wohnsitzbedingung ist der erste Filter, und sie entscheidet mehr über die Auswahl als jede Bonusstaffel. Aus der Westschweiz kommt man bei Sporttip nicht ins Spiel, und wer aus der Deutschschweiz kommt, wird bei Jouez Sport nicht zugelassen. Für einen grossen Teil der Schweizer Wettenden bleibt von der «freien Wahl» zwischen zwei Anbietern also genau einer übrig. Man kann das als Einschränkung beklagen; es ist zugleich der Grund, warum die Aktionen so aussehen, wie sie aussehen — ein Veranstalter muss kein Publikum aus dem ganzen Land gegeneinander ausspielen.
Die Registrierung selbst ist keine Formsache. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, und pro Person nur eine Registrierung. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Wer hier ein Konto will, zeigt, wer er ist.
Für bestehende Konten sind es die Dauerangebote, die zählen. Der Kombiboost gilt nur online und über die Staffel nach Voraussagenzahl, die im Abschnitt Was Bestandskunden in der Schweiz tatsächlich angeboten wird beschrieben ist. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die einmal pro Wettendem nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert sind. Was fehlt, ist alles, was man aus dem Ausland kennt: ein Freiwettenpaket, ein Rückvergütungsprogramm, ein Punktekonto mit Cashback. Sporttip zahlt auf Gewinne, nie auf Verluste. Für einen Spieler, der regelmässig knapp daneben liegt, ist das eine schlechte Nachricht; für einen, der ohnehin auf Kombinationen mit hohen Quoten setzt, ist es die beste verfügbare Zusatzleistung im Land.
Die Einsatzgrenzen sind ein eigener Punkt, und sie beissen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein 100-%-Kombiboost auf fünfzehn Voraussagen klingt damit anders: Wer die Erhöhung gross ausfallen lassen will, stösst genau dort an, wo der Einsatz gedeckelt ist.
Beim Cash-Out lohnt die Nüchternheit. Sporttip bietet ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Ausgang, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Der Ausstieg ist also ein Preis, keine Rückversicherung — und mit einem laufenden Boost verträgt er sich nicht.
Die Auszahlung schliesslich trennt Gratisguthaben von echtem Geld. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, wenn die Zahlungsverbindung bekannt ist. Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto überweisen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist gar nicht auszahlbar.
Das Urteil über Sporttip fällt damit differenzierter aus, als die Kennzahlen zunächst nahelegen. Der Veranstalter bietet den geschlossensten Schutzapparat der Schweiz und eine Steuerbefreiung, die ausländische Anbieter nicht liefern können — aber seine Zusatzangebote belohnen ausschliesslich den Gewinn und nur bei grossen Kombinationen, und die Einsatzobergrenze setzt genau der Kombination eine Decke auf, die am meisten davon hätte. Für Vielspieler mit Vorliebe für breit gestreute Kombis ist er das Angebot mit dem ehrlichsten Mechanismus; wer sich Rückvergütungen oder Einsatzgutschriften erhofft, wird hier nicht fündig werden — nicht, weil Swisslos es nicht möchte, sondern weil die Bewilligung das Feld nicht weiter öffnet.
Loterie Romande Jouez Sport: Aktionen mit Datum und Ablaufdatum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer dort wohnt, findet in Jouez Sport den zweiten und letzten bewilligten Zugang zum Schweizer Sportwettenmarkt.
Bei den Aktionen ist die Loterie Romande die sichtbarere der beiden Veranstalterinnen, und die Aktion in den Eishockeystadien zeigt exemplarisch, in welchem Rahmen das stattfindet: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026. Die Form ist typisch — ein kurzes Fenster, ein begrenztes Kontingent, eine Bindung an ein konkretes Ereignis.
Auf der Geldseite gelten eigene Grenzen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Damit ist dieselbe Struktur wie bei Swisslos gesetzt: Der auszahlbare Teil folgt den Gewinnen, der Aktions Teil bleibt im System.
Interessant ist der Unterschied in der Auszahlungslogik. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 ohne Umweg auf das Wallet, alles darüber per Überweisung — ohne die gestaffelte Gebühr, die Swisslos ab der dritten Auszahlung innerhalb eines Jahres erheben kann. In der Praxis betrifft das den, der regelmässig kleinere Beträge auszahlen lässt und dabei Reibung spürt. Wer dagegen die Auszahlung als solche selten nutzt, für den ist der Unterschied bedeutungslos.
Das Urteil über Jouez Sport hängt an derselben Einschränkung wie das über Sporttip, nur mit umgekehrtem Vorzeichen: Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, kommt gar nicht erst hinein. Innerhalb der Westschweiz steht ein Veranstalter, dessen Stärke nicht in der Bonusstaffel liegt, sondern in der Verzahnung mit dem Sport vor Ort — die National-League-Stadien sind der natürliche Ort für eine Aktion, und die Bindung an das Stadionpublikum erklärt, warum hier ein Code aus dem Eis und nicht ein Werbebanner auf Sie wartet. Wer Aktionsguthaben als Ersatz für eine Freiwette liest, wird enttäuscht; wer sie als kleine, zeitlich begrenzte Zugabe für ein ohnehin bestehendes Wettverhalten nimmt, hat den Charakter dieser Angebote richtig eingeordnet.
WirWetten: grosses Bonuspaket, keine Schweizer Bewilligung
WirWetten gehört zur Gruppe der ausländischen Marken, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; eine im Ausland berichtete Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, und das Bundesgesetz über Geldspiele verlangt für ein bewilligtes Grossspiel eine Schweizer Bewilligung. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg — und die Aufsicht kann Domains auf ihre Sperrliste setzen, die von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.
Für einen Bestandskunden heisst das konkret: Nichts, was auf diesem Konto passiert, fällt unter die Schweizer Schutzregeln. Es gibt keine Pflicht zu Verlustlimiten, keine 72-Stunden-Wartezeit bei einer Erhöhung, keine Anbindung an die Spielsperre und keine Auszahlungspflicht auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers nach Schweizer Massstab. Ob eine Aktionszusage eingelöst wird, hängt an den Bedingungen des Anbieters — und an nichts sonst.
Was den Anbieter für manche trotzdem interessant macht, ist die Kehrseite derselben Sache: Keine Schweizer Regulierung bedeutet keine Schweizer Beschränkung der angebotenen Sportarten und Märkte. Die Gespa führt eine geschlossene Liste genehmigter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten; der Blick hinein zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Abteilung. Wer solche Märkte nutzt, findet sie bei einem bewilligten Schweizer Angebot nicht. Dass ein Konto dort überhaupt zustande kommt, ist keine Empfehlung, sondern eine Beschreibung des Preisverhältnisses: mehr Märkte, kein Schutz.
Das Urteil: Der Kontrast, den WirWetten sichtbar macht, liegt nicht im Bonus, sondern in der Herkunft des Geldes. Wer ein Konto ohne Schweizer Bewilligung führt, setzt auf die Einhaltung von Zusagen durch einen Anbieter, den Schweizer Recht nicht erreicht. Wem der Sperrschutz wichtig ist, den er für sich selbst oder für jemanden im Haushalt braucht, ist hier am falschen Ort — nicht wegen des Angebots, sondern wegen dessen, was darüber nicht gilt.
Playzilla: digitale Angebotslogik ohne Verlustbremse
Playzilla ist eine der acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt dasselbe: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf der Sperrliste erscheint und per DNS blockiert wird.
Der Punkt, an dem dieses Konto seine Leser verliert, ist unspektakulär und trotzdem der wichtigste. Wer bei einem Schweizer Veranstalter spielt, hat Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt, bevor er zum ersten Mal teilnimmt. Diese Limiten sind nicht freiwillig im Sinne eines Vorschlags: Die Bewilligung verlangt sie. Ein Konto ohne diese Bewilligung kennt diese Pflicht nicht, und damit fällt der Automatismus weg, der einen schlechten Abend von einem schlechten Monat trennt. Für Spieler, die ihre Einsätze im Griff haben, ändert das nichts. Für alle anderen ist es der teuerste Posten dieses Angebots, und er steht in keinem Bonusformular.
Zum Angebot selbst bleibt festzuhalten, was von aussen erkennbar ist: Es ist ein Konto ohne Schweizer Bewilligung, dessen Bedingungen der Anbieter selbst festlegt. Vergleichbar mit den bewilligten Angeboten ist es nicht, weil die Vergleichsmassstäbe — Limitenpflicht, Sperrregister, Auszahlung nach Schweizer Massstab — auf der einen Seite verbindlich sind und auf der anderen nicht existieren.
Das Urteil: Wer bewusst ausserhalb des Schweizer Systems spielt, wählt ein Konto ohne Verlustlimitenpflicht und mit einer Sperrliste als einzigem Kontakt zur Aufsicht. Spieler, die den Schutz, den sie nicht mehr brauchen, nie in Anspruch nehmen, merken davon wenig; sie zahlen ihn aber auch nicht zurück.
FortuneJack: Krypto-Zahlungen und das Problem der Herkunft
FortuneJack steht ohne Schweizer Bewilligung in der Liste, mit denselben Folgen wie bei den anderen ausländischen Marken: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste als mögliche Konsequenz.
Bei Zahlungsfragen lohnt der Blick auf die Schweizer Seite des Vergleichs, weil dort eine Regel steht, die den Charakter der Auszahlung prägt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und einen Kredit an Spieler schon gar nicht. Wer Auszahlungen auf eine Wallet ohne Namensbindung gewohnt ist, findet diese Bequemlichkeit ausschliesslich bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Das erklärt, warum solche Konten für eine bestimmte Gruppe attraktiv sind: Der Weg des Geldes ist kürzer und weniger kontrolliert.
Die Kosten sind entsprechend weniger sichtbar. Ein Schweizer Veranstalter zahlt Gratisspielguthaben nicht aus, sondern nur echtes Spielguthaben und Gewinne — und die Grenze zwischen beiden ist in den Bedingungen des Veranstalters klar gezogen. Bei einem Konto ohne diese Bindung existiert die Grenze nur so, wie der Anbieter sie selbst beschreibt.
Das Urteil: Der Anbieter ist eine Wahl für die, die anonyme Zahlungswege höher gewichten als die Verbindlichkeit einer bewilligten Auszahlung. Sobald ein Betrag gross genug wird, um ihn beweisen zu müssen, dreht sich dieses Verhältnis um; dann zählt, ob im Namen ausgezahlt wird und ob es eine Stelle gibt, die man anrufen kann.
1xBet: der breiteste Markt, die schwächste Rückbindung
1xBet firmiert ohne Schweizer Bewilligung. Damit gilt die ganze Liste: keine Geltung der berichteten Bewilligung in der Schweiz, kein Sperrregister, kein Rechtsweg, Blockierbarkeit per DNS.
Die entscheidende Zahl für den Vergleich steht auf der Schweizer Seite und betrifft Bestandskunden unmittelbar. Wer bei Swisslos sein Spielguthaben auszahlen lässt, kann das innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos tun; ab der dritten Auszahlung innerhalb dieses Zeitraums kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind nicht viel — und die Bedingung, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nie auszahlbar ist, sitzt gleich daneben. Ein Konto ohne diese Bedingungen kann andere Wege anbieten; verlässlich bleibt nur, was der Anbieter selbst garantiert.
Für den Bestandskunden ist der Unterschied damit nicht der Bonus, sondern die Frage, was mit dem Geld nach einem guten Lauf passiert. Bei einem bewilligten Anbieter ist dieser Weg geregelt, dokumentiert und mit Namen hinterlegt. Bei einem Kontomodell ohne Schweizer Bewilligung ist er eine Zusage, deren Einhaltung von der Rechtsordnung des Sitzlandes abhängt — und von nichts, was in der Schweiz durchsetzbar wäre.
Das Urteil: Dieses Konto lebt von der Breite seines Angebots. Wer ausländische Bewilligungen nicht für ein Sicherheitsversprechen hält, sondern für eine Formalie, findet hier die grösste Auswahl; wer im Streitfall wissen will, wer zuständig ist, bekommt keine Adresse im Land.
22Bet: wenn die Sperrliste zum Rechnungsfaktor wird
22Bet zählt zu den acht Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Gemeldet ist eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Geltung hat; die Aufsicht führt eine Sperrliste, auf die solche Domains gesetzt werden können, und Schweizer Telekom-Anbieter blockieren diese per DNS. Die Liste umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains; der erste Eintrag stammte vom 3. September 2019. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet.
Diese Mechanik ist der eigentliche Kostenfaktor für einen Bestandskunden. Ein Konto, dessen Zugang von einer Domain abhängt, die jederzeit auf eine Liste gesetzt werden kann, ist ein Konto mit einem Zugangsrisiko, das nicht der Anbieter trägt, sondern der Spieler. Wer sein Guthaben dort liegen lässt, plant mit einem Weg, der kurzfristig verschwinden kann — und ein blockierter Zugang ist kein Beweis für eine Zahlungsunfähigkeit, aber ein sehr wirksamer Grund, sein Guthaben nicht dort zu parken.
Das Urteil: Der Zugang selbst ist der wacklige Teil dieses Modells, nicht die Gewinnabwicklung. Wer solche Konten nutzt, sollte den Saldo nicht als Sparkonto führen, sondern die Zahl der Tage im Blick behalten, die dort ungenutzt liegen — die Sperrliste wartet nicht auf eine günstige Gelegenheit.
Bahigo: Einsatzlimit versus verfügbares Kapital
Bahigo gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Geltung einer ausländischen Erlaubnis hierzulande, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Ein Punkt aus dem Schweizer Regelwerk lohnt an dieser Stelle, weil er die Grenzen eines Kontos unabhängig vom Anbieter zeigt. Bei Swisslos füllt sich das Spielguthaben per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 — und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Diese Grenzen klingen weit, aber sie schneiden die Praxis: Wer einen hohen Betrag nachlegen will, stösst gegen eine Decke, die kein Konto und kein Bonusklick verschieben kann. Bei einem Anbieter ohne solche Vorgaben richtet sich dieselbe Frage nach dessen eigener Einzahlungslogik, und die kennt der Kunde erst, wenn er sie liest.
Was von aussen bleibt, ist die Vergleichbarkeit. Wenn die eine Seite Obergrenzen hat, die in einer bewilligten Bedingung stehen, und die andere keine hat, die nachprüfbar wäre, ist das kein Vorteil der zweiten Seite — es ist der Wegfall einer Verlässlichkeit.
Das Urteil: Der Massstab für ein solches Konto ist die Nachlegbarkeit. Wie viel kann ich nachschieben, wie schnell ist es verfügbar, und wo steht das nachprüfbar geschrieben, wenn es darauf ankommt. Wer darauf keine Antwort findet, hat die wichtigste Zahl dieses Kontos schon gefunden.
Jackbit: wie viel Spielguthaben wirklich Geld ist
Jackbit steht ohne Schweizer Bewilligung in der Liste, mit den bekannten Folgen. Hier interessiert vor allem eine Unterscheidung, die den Kern der ganzen Bestandskunden-Frage trifft: die zwischen Spielguthaben und Geld.
Bei Swisslos wird Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht ausbezahlt. Bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar, und Gewinne bis CHF 1’000 netto landen zuerst im Wallet. Alle Aktionen für bestehende Konten in der Schweiz haben damit dieselbe Form: Sie schütten Guthaben aus, das im System kreist. Nur der Gewinn, der daraus entsteht, kann in einem zweiten Schritt auszahlbar werden — und auch dabei bleiben die Regeln des Veranstalters in Kraft. Wer CHF 10 Aktionsguthaben erhält und damit wettet, hält am Ende eine Wette, keinen Bankbetrag.
Genau diese Unterscheidung ist bei einem Konto ohne Schweizer Bewilligung nicht mehr in derselben Form garantiert. Ob Aktionsguthaben auszahlbar ist, ob es verfällt, ob es an Umsatzbedingungen hängt, ob es mit anderem Guthaben verrechnet wird — das steht in Bedingungen, die kein Schweizer Veranstalter und keine Bewilligungsauflage prüft.
Das Urteil: Der Weg von einem Gutschein zum verfügbaren Guthaben hat bei diesen Modellen so viele Zwischenstationen, wie der Anbieter sie einbaut. Wer den Wert eines Angebots berechnen will, beginnt deshalb nicht beim Nennbetrag, sondern bei der Frage, ob er dieses Geld irgendwann überhaupt auszahlen kann.
AmunRa: wo die Verantwortung für die Grenzen liegt
AmunRa schliesst die Liste der acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung ab. Auch hier gilt: keine Geltung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Der Punkt, an dem sich dieses Konto am deutlichsten von den beiden bewilligten unterscheidet, ist die Zuständigkeit für die Limiten. Im bewilligten Schweizer System muss der Veranstalter Höchstwerte für Einsätze oder Verluste vorgeben, bevor gespielt wird; die Verantwortung dafür trägt die Bewilligung, nicht der Spielende. Wo diese Bewilligung fehlt, wandert dieselbe Aufgabe vollständig zum Kunden. Er muss seine Grenze nicht nur wollen, sondern setzen, durchsetzen und überwachen — ohne Register, ohne Regulierer, ohne Wartezeit, die ihn bremst.
Für den Bestandskunden bleibt also ein Konto ohne den Schutzapparat, der im bewilligten Bereich selbstverständlich ist. Wer ihn ohnehin ignoriert, merkt keinen Unterschied. Wer ihn einmal gebraucht hat, merkt ihn sofort.
Das Urteil: Das Konto ist eine Wahl der Eigenverantwortung in Reinform. Wer weiss, dass er sie tragen kann, spart Regeln; wer sie einmal nicht tragen konnte, braucht die Regeln, die hier fehlen.
Grundlagen: was nach der Anmeldung überhaupt noch kommt
Der Neukundenbonus und der Bestandskundenbonus sind zwei verschiedene Dinge, auch wenn sie im selben Werbetext wohnen. Der erste ist ein Akquiseinstrument: Er soll ein Konto erzeugen. Der zweite ist in der Schweiz ein Ausnahmefall, weil er vorab bewilligt werden muss. Wer versteht, warum das so ist, versteht auch, warum «Bestandskunden 2026» keine Liste grosser Prämien ist, sondern eine Liste von Bedingungen.

Die Mechanik dahinter: Ein Grossspiel ist in der Schweiz an eine Veranstalterbewilligung gebunden, die nur in der Schweiz gilt. Zwei Veranstalter teilen sich das Land — Swisslos mit Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein; die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Alles, was an Aktionen ausgeschüttet wird, muss durch dieses Nadelöhr. Deshalb hat der Bestandskundenmarkt hier eine andere Form als in Ländern, in denen ein Dutzend Anbieter um dieselbe Zielgruppe buhlen.
Was ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter leistet, geht dabei über den Bonus hinaus. Das Wettschein-Portfolio umfasst Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten und Livewetten. Der Gewinn einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten; Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf fünf Rappen ab. Diese Rundung ist keine Nebensache: Wer Kombinationen mit vielen Voraussagen spielt, findet hier den Grund, warum das Ergebnis auf dem Wettschein selten exakt die eigene Rechnung trifft.
Auch Bei Livewetten gilt eine Regel, die man kennen sollte, bevor man den Daumen auf den Bildschirm legt. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für Livewetten bedeutet das: Es gibt keine Diskussion über die Sekunde, es gibt eine Quote von 1.00 und den Einsatz zurück.
Was den Spielverlauf selbst betrifft, ist die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf ein Eishockeyspiel mit Overtime wettet, ohne den Markt zu prüfen, wettet auf 60 Minuten.
Zwei weitere Regeln seihen hier erwähnt, weil sie jeden Kombispieler betreffen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Und wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Eine abgesagte Partie in einer Fünfzehnerkombination reisst damit die Boostsatz-Stufe ein — der Boost hängt an der Zahl der gültigen Voraussagen mit Mindestquote.
Gewinne haben zudem eine Frist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer sich auf ein Konto einlässt, übernimmt damit Fristen, die er einhalten muss — und ein Guthaben, das unbemerkt liegen bleibt, ist nach gut einem halben Jahr weg.
Zahlungswege und Auszahlungen: was wohin führt
Bei Swisslos lässt sich das Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen; die PostFinance Pay wird als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos angeboten, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt — bestätigt heisst hier: im Namen des Kontoinhabers, im App-Kontext, nicht anonym.
Bei der Loterie Romande ist es eine Bankverbindung, die zählt. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen auf das Wallet, alles darüber auf die angegebene IBAN. Wer die IBAN falsch hinterlegt, verliert keine Wette — aber die Auszahlung bleibt liegen, bis die Verbindung stimmt.
Wer sein Sporttip-Guthaben auszahlen lassen will, plant die Frequenz. Zweimal innerhalb von 365 Tagen kostenlos; danach kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer statt fünf kleiner Auszahlungen eine grössere macht, spart die Kommission und den Aufwand.
Rechtslage: warum auch ein Treuegutschein vorher bewilligt werden muss
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat steht seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt — ein Unterschied, der in vielen Darstellungen verschwimmt.

Die Bewilligungsarchitektur besteht aus zwei Stufen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Nettoerträge fliessen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Auf der Angebotsseite ist die Schweiz strenger als der Ruf des Landes vermuten lässt. Wetten sind nur auf Sportereignisse zulässig — auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Die Gespa führt eine geschlossene Liste genehmigter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Abteilung gibt es nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Bewilligung, Aufsicht und Registrierung für Bestandskunden
Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel des Gesetzes, nicht die Laune eines Anbieters.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Ausschliessung kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Wer ausgeschlossen oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht. Die Limiten setzt der Spielende — das ist der wichtigste Satz dieser ganzen Rechtslage für Bestandskunden, weil er die Verantwortung dorthin legt, wo sie in der Praxis tatsächlich liegt.
Steuern: was von einem Gewinn übrig bleibt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — je nach Kanton also, nie eine einzige kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Der Vorteil der ausländischen Seite kehrt sich beim Ausfüllen der Steuererklärung also um. Wer dort gewinnt, sollte das mit der eigenen kantonalen Steuerverwaltung klären; allgemeine Auskünfte ersetzen keine Beratung durch eine Steuerberatung oder die zuständige kantonale Steuerverwaltung.
Ausländische Anbieter: was eine ausländische Bewilligung hier bedeutet
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Spieler nicht. Seine Einsätze und Gewinne können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle bestehen nicht.
Gegen unerlaubte Wettangebote setzt die Schweiz auf Sperren statt auf Zahlungsblockaden. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht selbst nennt diesen Vorgang Domain-Hopping und führt dabei unter anderem Interwetten und Bet-at-Home an; auch bet365 steht auf der Liste. Bemerkenswert: Ein Instrument, das Banken oder Kartennetzwerke gegen solche Zahlungen einsetzt, existiert in der Schweiz nicht.
Damit ist die Entscheidung zwischen bewilligt und nicht bewilligt keine Wahl zwischen einem gefährlichen und einem sicheren Weg. Sie ist eine Wahl zwischen zwei Paketen: hier volle Schweizer Absicherung, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und verifizierte Identität — dort ein grösseres Angebot ohne Schweizer Schutz, ohne Sperrregister, ohne Rechtsweg und mit kantonal steuerbaren Gewinnen. Die Werbung darf für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz nicht werben; solche Werbung ist strafbar und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Beschreiben ist erlaubt, Bewerben nicht — deshalb steht hier eine Einschätzung und kein Aufruf.
Häufige Fragen zu Boni für bestehende Konten
Gibt es in der Schweiz Gratiswetten für Bestandskunden?
Nur in engen Grenzen. Jedes Gratisspiel und Gratisguthaben braucht vorab die Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bestehende Konten erhalten daher einzelne, befristete Aktionen mit kleinen Beträgen und meist nicht auszahlbarem Guthaben statt laufender Freiwetten.
Wie funktioniert der Kombiboost für bestehende Konten?
Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien?
Vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 gab es an 7 Aktionstagen in den National-League-Stadien Codes. Wer den Code innerhalb von 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Wird bei einer Freiwette der Einsatz zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Bei einer Freiwette wird der Einsatz üblicherweise nicht mit ausbezahlt — nur der Gewinnanteil. Kommt das Guthaben aus einer Schweizer Promotion, ist es Gratisspielguthaben und gar nicht auszahlbar. Beides zusammen ist der Grund, warum der Nennbetrag einer Aktion wenig über ihren tatsächlichen Wert sagt.
Auf welches Konto werden Gewinne ausbezahlt?
Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet, höhere Beträge innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto auf den eigenen Namen. Bei der Loterie Romande gehen bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Beide zahlen nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers.
Was ist von Gutscheincodes ausländischer Wettseiten für Bestandskunden zu halten?
Ausländische Anbieter haben in der Schweiz keine Geltung ihrer Bewilligung, sind nicht am Sperrregister angeschlossen, und ihre Domains können per DNS blockiert werden. Ein Code ist dort eine Zusage des Anbieters ohne Schweizer Durchsetzungsweg. Gewinne daraus sind je nach Kanton vollständig steuerbar.
Bonus – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
