Was Wettboni in der Schweiz kosten: zwei Bewilligungen, zehn Namen und eine Rechnung mit Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Ein dreistufiges Siegerpodest aus Holz steht in einer leeren Halle, helle Deckenlampen werfen weiche Schatten.

Wer in der Schweiz nach Wettboni sucht, landet in einem Schaufenster mit zehn Namen und zwei Auslagen. Nur zwei dieser Marken dürfen hier überhaupt Sportwetten veranstalten — und genau diese zwei sind die, deren Aktionen am wenigsten nach Geschenk aussehen. Der Rest ist eine Reihe von Anbietern, die den hiesigen Markt bespielen, ohne eine Schweizer Bewilligung zu besitzen. Diese Ausgangslage entscheidet mehr über den Wert einer Aktion als jede Prozentzahl im Werbemittel.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Stand: Oktober 29, 2026. Geprüft wurden die Bewilligungsangaben und Aktionsbedingungen gegen die öffentlich einsehbaren Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos Sporttip, gegen die Angaben der Loterie Romande zu Jouez Sport sowie gegen die Veröffentlichungen der Gespa als zuständiger Aufsichtsbehörde.

Warum ein Wettbonus in der Schweiz zuerst eine Frage des Spielerschutzes ist

Ein Bonus ist hier keine Marketingfrage. Er ist eine Aufsichtsfrage. Wer Wetten veranstaltet, braucht eine Bewilligung, und wer Gratisspiele oder Gratisguthaben verteilen will, braucht zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa. Damit ändert sich die Ökonomie der ganzen Kategorie: Die Aktion muss sich für den Veranstalter nicht nur rechnen, sie muss auch genehmigungsfähig sein.

Ein Paar Ski steckt aufrecht im Schnee vor einer Berghütte, im Hintergrund färbt der Sonnenaufgang die Gipfel.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000.

Für den Spielenden heisst das: Die Boni, die er in der Schweiz legal bekommen kann, sind klein und rar. Was gross und bunt daherkommt, stammt fast immer aus einem Haus ohne Schweizer Bewilligung — und trägt die Schweizer Schutzmechanik nicht mit.

Die Verlustlimite kommt vor dem Bonus

Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Eine Eingangshalle mit Marmorboden und hohen Fenstern ohne Menschen, Tageslicht spiegelt sich auf dem Boden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Reihenfolge ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts. Der Rahmen steht, bevor der erste Franken fliesst — nicht danach, wenn die Aktion schon läuft. Wer seine eigene Limite kennt, kann beurteilen, ob ein Aktionsguthaben überhaupt in sein Spiel passt.

Die Spielsperre gilt weiter als jedes Werbeversprechen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Das ist der schärfste Mechanismus im ganzen System, und er ist stärker als jedes Bonusangebot. Wer sich sperrt, sperrt sich gegenüber mehr als einem Anbieter. Von einem Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung wird diese Sperre nicht gelesen — er ist an das Register nicht angebunden. Daraus folgt der eigentliche Wirkungsunterschied.

Was die Limite für ein Budget bedeutet

Angenommen, jemand setzt sich für 30 Tage eine Verlustlimite von CHF 200 und erhält dazu Aktionsguthaben. Das Guthaben fällt nicht unter diese Grenze: Die Limite begrenzt Verluste, nicht Einsätze. Wer beides verwechselt, plant mit einem Puffer, den es nicht gibt — und merkt es erst, wenn die Limite voll ist und das Guthaben noch offen.

Wer hier gar nicht erst mitspielen darf

Der Spielerschutz filtert schon beim Zugang. Minderjährige sind von der Online-Teilnahme ausgeschlossen, es gilt eine Sperre für überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen, und ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer an einem Wettereignis als Wettkämpfer teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Diese Regeln sind nicht der Rand des Themas. Sie sind der Grund, warum eine Schweizer Aktion überhaupt so aussieht, wie sie aussieht.

Was im Schweizer Markt an Wettboni tatsächlich möglich ist

Der rechtliche Rahmen setzt die Grenze, und die Grenze ist enger, als die Suchbegriffe vermuten lassen. In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Wer Wetten anbietet, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und diese Bewilligung gilt ausschliesslich in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Für den Bonusmarkt ist das entscheidend. Wo es zwei Veranstalter gibt, gibt es keinen Wettbewerb um den höchsten Bonus. Was bleibt, sind Aktionen innerhalb eines Systems, das den Spielerschutz bereits eingebaut hat.

Was die Absicherung den Spielenden kostet

Ein geschlossenes System schützt, und es langweilt. Ein hiesiger Spielender bekommt keine aggressive Neukundenjagd, keine täglichen Freiwetten, keine Umtriebe um das höchste Startguthaben. Er bekommt eine genehmigte Aktion und daneben Regeln, die sicherstellen, dass er nicht mehr verschiebt, als er sich vorgenommen hat.

Absicherung hat einen Preis, und der Preis heisst Auswahl. Wer ihn zahlt, spielt in einem der am strengsten kontrollierten Märkte Europas. Wer ihn nicht zahlen will, geht woanders hin — mit allen Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.

Woher die Bedingungen kommen

Bonusbeträge und Aktionsbedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine übergreifende Bonusregel kennt die Schweiz nicht, nur die Zustimmungspflicht für Gratisspiele und Gratisguthaben. Wer Angebote vergleichen will, vergleicht deshalb Bedingungen, nicht Werbemittel.

Wohin das Geld der Veranstalter fliesst

Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Reingewinn bewilligter Grossspiele geht also an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist die eine Hälfte des Bildes. Die andere Hälfte ist die Zahl daneben: Der Sportwettenanteil ist gesunken, während der Gesamtreingewinn gestiegen ist.

Die Rangliste: zehn Buchmacher im Vergleich

Die entscheidende Vergleichsfrage lautet in der Schweiz nicht «Wer gibt am meisten?», sondern «Wer darf hier überhaupt etwas geben?». Deshalb beginnt die Rangliste mit der Bewilligungsfrage und nicht mit der Bonushöhe. Eine Aktion, deren Anbieter keine Schweizer Bewilligung besitzt, ist nicht besser oder schlechter als eine andere — sie ist etwas grundsätzlich anderes.

Brand Schweizer Bewilligung Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Fezbet Keine Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist nicht ausgewiesen
Cloudbet Keine Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist nicht ausgewiesen
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist nicht ausgewiesen
Duelbits Keine Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist nicht ausgewiesen
BDMBet Keine Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist nicht ausgewiesen
PowBet Keine Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist nicht ausgewiesen
Coolzino Keine Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist nicht ausgewiesen
N1 Bet Keine Schweizer Bewilligung Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz ist nicht ausgewiesen

Die Spalte mit der «gemeldeten Lizenz» ist bei acht von zehn Zeilen leer, und das ist keine Lücke in der Erhebung, sondern das Ergebnis. Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Wer in der Schweiz ohne hiesige Bewilligung Wetten veranstaltet, macht sich strafbar, und der Spielende ist zwar nicht strafbar, kann aber Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter verlieren.

Was die Bewilligung den Spielenden kostet, die im System bleiben

Die Bewilligungspflicht ist keine Formalie. Sie ist der Grund, warum es nur zwei Veranstalter gibt, warum Sportarten und Wettarten auf einer geschlossenen Liste stehen und warum ein Online-Konto nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet geöffnet wird. Jede dieser Einschränkungen ist eine Gebühr, die der Spielende nicht in Franken zahlt, sondern in Auswahl.

Die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist geschlossen. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet — und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen ebenso wie eine Esports-Kategorie. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es ohnehin.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über die entsprechende Entscheidung verfügt. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Warum das trotzdem nicht die schlechtere Wahl sein muss

Die geschlossene Liste klingt nach Verlust, und sie ist einer. Sie entfernt aber auch eine Kategorie von Wetten, in der der Spielende regelmässig gegen einen Buchmacher antritt, der die Veranstaltung selbst kontrolliert und die Regeln dazu selbst schreibt. Was hier nicht angeboten werden darf, ist zu einem guten Teil das, was in Randmärkten am häufigsten zum Streit führt.

Ein Steuerpunkt, der viele überrascht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Ein typischer Spielender gewinnt weit darunter. Für ihn heisst das: keine Einkommenssteuer auf den Gewinn und keine Verrechnungssteuer. Wer sich zu diesem Punkt beraten lassen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, werden kantonal aber unterschiedlich behandelt — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau etwa erfasst Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.

Worin sich Gratiswette, Boost und Aktionsguthaben unterscheiden

Die drei Dinge, die im Werbemittel gleich aussehen, sind drei verschiedene Geschäfte. Eine Gratiswette ist Guthaben, mit dem gewettet wird. Ein Quotenboost erhöht die Quote einer bestimmten Wette. Ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn, wenn mehrere Voraussagen aufgehen. In jedem Fall greift der Buchmacher in seine Preisfindung ein, und in jedem Fall tut er das mit einer Bedingung.

Den Unterschied zu kennen ist praktisch wichtiger als jede Prozentzahl. Denn der Gewinn aus einer Gratiswette enthält den Einsatz nicht: Wer eine Gratiswette von CHF 10 bei Quote 2.00 setzt, bekommt bei Erfolg den Gewinn ohne den Einsatz zurück. Das ist keine Nebenbemerkung, das ist die Hälfte des Werts — und es ist die Hälfte, die in der Werbung fehlt.

Der Kombiboost: eine Rechnung mit Staffel und Verfallsdatum

Der Kombiboost bei Sporttip gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffel liest sich wie ein Lockmittel, und sie ist eines — nur nicht in die Richtung, die viele annehmen. Von vier auf sieben Voraussagen springt der Bonus von 5 auf 20 Prozent. Von sieben auf fünfzehn verdoppelt er sich noch einmal. Die Frage, die dazwischen liegt, ist keine Bonusfrage mehr, sondern eine Wahrscheinlichkeitsfrage: Ob die zusätzlichen Prozentpunkte die zusätzlichen Voraussagen aufwiegen, entscheidet sich nicht am Banner, sondern am eigenen Trefferbild.

Boosts und was passiert, wenn man aussteigt

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der letzte Satz ist der teure. Ein Boost ist nur so viel wert wie die Entscheidung, die Wette zu halten. Wer ihn für einen vorzeitigen Ausstieg aufgibt, verkauft den Vorteil an der Kasse des Buchmachers zurück — und zwar zum Preis, den dieser dafür ansetzt.

Die Marge im Preis, einmal ausgerechnet

Jede Quote trägt die Marge des Buchmachers. Nehmen wir einen illustrativen Zwei-Weg-Markt zu 1.90 / 1.90 — ein Beispiel, kein zitierter Kurs. Die Quotenschlüssel-Rechnung über beide Ausgänge ergibt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 1 ÷ 1.0526, also eine Auszahlungsquote von rund 95 %. Die Marge beträgt damit rund 5 % des auf diesen Markt gesetzten Volumens. Als Band gesagt: Je nach Markt und Sportart liegt die Auszahlungsquote typischerweise zwischen etwa 91 und 97 %, und je schärfer ein Markt ist, desto höher fällt sie aus.

Das ist die Zahl, die jedes Bonusversprechen einordnet. Eine Aktion, die im Effekt 5 % bringt, setzt genau dort an, wo der Buchmacher 5 % behält. Sie nimmt ihm diese 5 % nicht weg. Sie verschiebt sie für eine bestimmte Wette, eine bestimmte Zeit und unter Bedingungen.

Derselbe Rechenweg in einem Betrag

Ein Einsatz von CHF 100 bei einer Quote von 1.90 ergibt einen Rückzahlungsbetrag von CHF 190 und damit einen Nettogewinn von CHF 90. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit genau diesen beiden Quoten behält der Veranstalter von jedem auf diesen Markt gesetzten Franken im Durchschnitt rund 5 Rappen. Die Marge steht nicht als Gebühr auf dem Wettschein. Sie steckt bereits in der Quote.

Genau deshalb lassen sich Boni überhaupt finanzieren. Aus einem Strom von Wetten bleibt dem Buchmacher ein Stück des Volumens, und ein Teil davon geht als Aktion zurück. Die Spielenden als Gruppe zahlen die Boni, die einzelne Spielende gewinnen.

Registrierung, Limiten und Auszahlung bei einem Schweizer Anbieter

Bevor überhaupt eine Wette gesetzt werden kann, steht in der Schweiz ein Verfahren, das sich nicht abkürzen lässt. Bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, kommt durch dieses Tor nicht hindurch. Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Die Loterie Romande bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein drittes Tor gibt es nicht.

Einzahlung und Wallet

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Die Obergrenze ist keine Werbebremse, sondern eine Schutzgrenze. Sie begrenzt, wie schnell jemand nachlegen kann — und sie ist der Grund, warum ein grosses Startguthaben in der Schweiz technisch schwerer zu verbrauchen ist als in einem Markt ohne solche Decken.

Mindesteinsatz und Höchsteinsatz

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist für einen Freizeitspieler bedeutungslos und für jemanden, der eine Aktion einlösen will, hochrelevant. Sie begrenzt, wie viel Gewinn in einer einzigen erfolgreichen Wette stecken kann — und damit auch, wie viel ein Aktionsguthaben in einem einzigen Treffer bewegen darf.

Auszahlung

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Der letzte Punkt gehört in Grossbuchstaben auf jedes Aktionsbanner, und dort steht er nie. Ein Bonusguthaben ist Wettguthaben, kein Geld. Wer CHF 50 Gratisguthaben erspielt und CHF 50 auszahlen lassen will, hat die Aktion nicht falsch gespielt — er hat sie falsch gelesen.

Gewinne und Auszahlungsweg

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Auszahlungen erfolgen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist ausgeschlossen. Für den Spielenden heisst das: kein Umweg an der Auszahlung, aber auch kein Weg daran vorbei, wer er ist.

Wetten abgeben

Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Der Weg über die Verkaufsstelle ist wichtig für ein Bonusthema. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch: An Verkaufsstellen wurde eine Sportwette in 47.5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Randbefund. Wer die Verkaufsstelle für den sichereren Kanal hält, hält die falsche für die richtige.

Cash-Out, Livewetten und die Regeln, die den Wert einer Wette verschieben

Ein Bonus ist nur so viel wert wie die Regeln, unter denen er gespielt wird. Deshalb gehört zur Bewertung einer Aktion ein Blick auf die allgemeinen Wettregeln — jene Bestimmungen, die klingen, als beträfen sie niemanden, und die im Streitfall alles entscheiden.

Cash-Out: eine Option, kein Recht

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer den Ausstieg als Sicherheitsnetz für eine Bonuswette einplant, plant mit einer Option, die der andere Vertragspartner jederzeit zurücknehmen kann — und die von vornherein weniger einbringt als die gehaltene Wette.

Livewetten und spielentscheidende Situationen

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Das ist ein erheblicher Eingriff, und er ist branchenüblich. Wer live auf ein Ereignis setzt, das sich in derselben Sekunde entscheidet, spielt gegen eine Regel, die der Buchmacher auslegt. Bei einem nur einmal nutzbaren Quotenboost schmerzt es doppelt: Die Wette zählt mit Quote 1.00, und der Boost ist verbraucht.

Abhängige Ereignisse und die Bet-Builder-Funktion

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Für den Spielenden ist eine ungültige Kombiwette kein Schaden: Der Einsatz kommt zurück. Für jemanden, der mit einem Kombiboost auf genau diese Kombination gezielt hat, ist es der Verlust der ganzen Aktion bei null Ertrag.

Spielzeit, Absage und was als Ergebnis zählt

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein Kombiboost, der auf vier Voraussagen aufbaut, übersteht den Ausfall einer einzigen nicht unbeschadet — die Staffel fällt auf die nächsttiefere Stufe oder der Boost entfällt ganz.

Gewinnberechnung und Rundung

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Die Aufrundung und die anschliessende Abrundung sind kein Detail für Buchhalter. Bei vielen kleinen Wetten macht die Rundung auf 5 Rappen einen kleinen, aber systematischen Unterschied — und sie geht in eine Richtung.

Verfall und Einsprache

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Sechs Monate klingen lang, bis man sie braucht. Wer eine Wette gewonnen hat und sie liegen lässt, verliert sie — und das Geld geht an einen öffentlichen Zweck, nicht an ihn zurück.

Warum die Aufsicht selbst den Unterschied macht

Die Schweiz hat kein separates Recht für Sportwetten, sondern ordnet sie den Grossspielen zu. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021. Die ESBK ist nicht zuständig: Sie beaufsichtigt nur Casinos.

Diese Zuständigkeitsfrage ist kein Behördenstreit, sondern praktisch. Wer wissen will, ob ein Anbieter in der Schweiz etwas anbieten darf, fragt nicht nach einer «Lizenz», sondern nach Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung. Eine Bewilligung setzt beides voraus, und sie gilt ausschliesslich in der Schweiz.

Warum es keine zweite Liste geben kann

Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer die Schweizer Bewilligung eines dritten Buchmachers sucht, sucht ein Dokument, das nicht existiert.

Die Sperrliste ist der zweite Teil derselben Geschichte. Sie enthält ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele und führt bet365 als auf der Liste geführt.

Werbung: was strafbar ist und was erlaubt

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Ein zeitliches Werbeverbot kennt das Gesetz nicht.

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese 32 Entscheidungen sind der gesamte legale Aktionskorridor des Schweizer Marktes in einem Jahr.

Was ausserhalb dieses Korridors passiert

Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Er trägt aber ein anderes Risiko: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fair-Play-Kontrolle. Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder woher auch immer — hat in der Schweiz keine Wirkung.

Damit steht die Wahl klar vor dem Leser, und beide Wege haben einen Preis. Der bewilligte Weg kostet Auswahl: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Der unbewilligte Weg kostet Schutz: kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht, und ein steuerliches Nachspiel je nach Kanton. Keine der beiden Optionen ist die automatisch sichere.

Die zwei bewilligten Veranstalter und acht Referenzmarken im Einzelnen

Die folgenden Bewertungen halten die Reihenfolge ein: zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, danach die ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die zwei Gruppen werden nicht zusammengelegt. Die erste handelt auf einer Bewilligung, die zweite nicht, und die Bewertung sagt bei jeder Marke, woran man ist.

Swisslos Sporttip — der Veranstalter mit den strengsten Einschränkungen und der grössten Reichweite

Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip und ist eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Hinter ihr steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.

Das Einzugsgebiet ist der Kern der Sache. Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto erhält nur, wer in diesem Gebiet wohnt oder sich gewöhnlich aufhält — plus 18 Jahre, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person, mit Ausweisabgleich gegen Adressdatenbanken.

Wer eine Aktion wahrnehmen will, muss zuerst durch dieses Nadelöhr. Danach greifen die Bedingungen: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort und Erhöhung erst nach 72 Stunden. Beim Wetten liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 und bei Systemwetten bei CHF 10’000, jederzeit änderbar durch Swisslos. Beim Geld bewegt sich der Spielende zwischen CHF 20 Mindesteinzahlung, CHF 10’000 pro 30 Tage und einer Wallet-Obergrenze von CHF 9’999.

Für Aktionen interessant ist vor allem, was Swisslos anbietet und wie es begrenzt ist. Der Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50, mit 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Quoten- und Profitboosts sind auf Prematch-Einzelwetten beschränkt, pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Das Urteil: Swisslos hat die härtesten Kanten im Markt, und das ist keine Schwäche der Aktionen, sondern ihr Charakter. Wer hier Bonusguthaben einsetzt, merkt schnell, dass die Grenzen enger sitzen als das Kleingedruckte vermuten lässt — CHF 1’000 pro Wette, eine Wallet-Decke, ein nicht auszahlbares Guthaben. Genau diese Enge ist der Grund, warum ein Spielender hier nicht über das hinauskommt, was er sich vorgenommen hat.

Loterie Romande Jouez Sport — derselbe Rahmen, ein anderes Vertragsgebiet

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport und ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt. Sie bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Bewilligungslage entspricht der von Swisslos: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa.

Für den Rest der Schweiz ist die praktisch entscheidende Information die Wohnsitzregel. Wer in einem deutschschweizerischen Kanton wohnt, kann bei Jouez Sport kein Online-Konto eröffnen, und wer in der Westschweiz wohnt, kann es bei Sporttip nicht. Die Wahl zwischen den beiden bewilligten Anbietern ist für die meisten Spielenden keine Wahl — sie ist eine Zuteilung durch den Wohnort.

Was die Westschweiz angeht, ist die Loterie Romande kein kleiner Laden. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, mit Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Die Verkaufsstellendichte ist in der französischsprachigen Schweiz das, was die App in der deutschsprachigen ist: der niederschwellige Zugang.

Das Urteil: Der Unterschied zwischen den beiden bewilligten Anbietern liegt nicht in der Bewilligungsqualität, denn die ist identisch, sondern in der Geografie und in der Zahl der Verkaufsstellen. Wer im Jura wohnt und über Aktionen nachdenkt, hat nur einen Ansprechpartner. Wer in Zürich wohnt, hat einen anderen. Diese Aufteilung ist die sichtbarste Konsequenz einer Zwei-Veranstalter-Regel.

Fezbet — Referenzmarke ohne Schweizer Bewilligung

Fezbet gehört zur Gruppe der Anbieter, die den Schweizer Markt ohne Schweizer Bewilligung bespielen. In der Schweiz darf nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten veranstalten, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Fezbet ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren.

Was das für den Spielenden konkret bedeutet, ist eine Risikoverlagerung. Wer hier spielt, spielt in einem Rechtsverhältnis mit einem Anbieter, dessen Bewilligungsstatus in der Schweiz nicht ausgewiesen ist und hier auch nichts bewirken würde. Es gibt keinen Rechtsweg über die hiesigen Gerichte für Ansprüche aus dem Wettvertrag, und ein Streit über Auszahlung, Kontosperrung oder Quoten wird ausserhalb der Schweizer Rechtsordnung ausgetragen.

Das Urteil ist eine Frage der Funktion, nicht der Marke. Fezbet spielt für denjenigen eine Rolle, der Marken ausserhalb des bewilligten Systems vergleicht — etwa um Quotenniveaus oder Wettangebot jenseits der geschlossenen Gespa-Liste zu sehen. Für das Bonusvergleichsthema dieser Seite ist und bleibt die relevante Feststellung: Ein Bonus aus dieser Quelle fällt nicht unter die Schweizer Aufsicht.

Cloudbet — Referenzmarke ohne Schweizer Bewilligung

Cloudbet ist ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung unterwegs und teilt damit das Schicksal aller acht Referenzmarken dieser Gruppe. Es besteht keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Für den Leser heisst das, dass ein Vergleich dieser Marken mit Swisslos kein Vergleich auf derselben Ebene ist. Bei Swisslos ist der Bonus eine genehmigte Aktion innerhalb eines Systems, das den Zugang bereits geprüft hat. Bei den Referenzmarken ist die Aktion ein Teil eines Rechtsverhältnisses, das ausserhalb der Schweizer Aufsicht steht — und damit eine völlig andere Kategorie von Versprechen.

Das Urteil betrifft die Funktion im Vergleich: Cloudbet tritt für einen Spielenden an, der sich bewusst gegen die geschlossene Liste und für ein breiteres Wettangebot entscheidet. Wer das tut, entscheidet sich gleichzeitig gegen die Mechanik, die in der Schweiz Verluste begrenzt. Das ist eine Abwägung, die man sehen muss, um sie treffen zu können.

Wettigo — Referenzmarke ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo ist ohne Schweizer Bewilligung tätig. Die Veranstaltung von Sportwetten ohne hiesige Bewilligung ist strafbar, der Spielende wird nicht bestraft, kann aber Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter verlieren. Eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Wichtig für die Bewertung ist, was daraus für die Aktionsseite folgt. Wo die Aufsicht fehlt, fehlt auch der Rahmen, in dem eine Aktion überhaupt auf Genehmigungsfähigkeit geprüft wird. Es gibt dort keine vorgängige Zustimmung, die ein Gratisspielguthaben absegnet, und damit auch keine Behörde, die Bedingungen nachträglich überprüft.

Das Urteil fällt entsprechend nüchtern aus. Wettigo gehört in die Kategorie jener Anbieter, über die man redet, wenn man über Quoten spricht, nicht wenn man über Bonussicherheit spricht. Wer bei einer Marke ohne Bewilligung ein Guthaben einsetzt, sollte den Betrag so wählen, als wäre er bereits verloren.

Duelbits — Referenzmarke ohne Schweizer Bewilligung

Duelbits gehört zu den acht Referenzmarken ohne Schweizer Bewilligung. Es gilt: keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können per DNS gesperrt werden. Eine ausländische Bewilligung — aus welcher Jurisdiktion auch immer — hat in der Schweiz keine Wirkung.

Der praktische Punkt ist die Flüchtigkeit, die sich daraus ergibt. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, und die Gespa führt eine Sperrliste, die Ende 2025 insgesamt 671 Domains umfasste. Wer bei einer solchen Marke ein Guthaben hält, hält es in einem Kanal, der sich schnell ändern kann, während der Anspruch auf Auszahlung bei ihm bleibt.

Das Urteil betrifft das Verhältnis von Einsatz und Sicherheit. Für einen Spielenden, der bewusst ausserhalb des Schweizer Systems spielt, ist Duelbits eine von mehreren Marken, deren Unterschiede vor allem in Angebot und Quotenniveau liegen — nicht in der Bewilligung, denn die fehlt bei allen.

BDMBet — Referenzmarke ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet ist die fünfte der acht Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage ist bei allen identisch: keine Schweizer Veranstalter- oder Spielbewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit der Sperrlisten-Aufnahme.

Daraus folgt etwas, das beim Bonusvergleich oft untergeht. Der Wert einer Aktion ist nicht nur die Höhe des Guthabens, sondern auch die Frage, welche Instanz einen Streit entscheidet. Bei Swisslos entscheidet notfalls eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief, und darüber die Schweizer Rechtsordnung. Bei einer Marke ohne Bewilligung entscheidet der Anbieter auf Basis seines eigenen Rechts.

Das Urteil: BDMBet ändert bei dieser Massstabsfrage nichts. Was für die anderen sieben Referenzmarken gilt, gilt hier — nur mit dem Unterschied, dass keine von ihnen dem Spielenden eine Schweizer Streitbeilegung anbietet.

PowBet — Referenzmarke ohne Schweizer Bewilligung

PowBet teilt die Ausgangslage der anderen Referenzmarken: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und die Möglichkeit, über die Sperrliste blockiert zu werden. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Interessant ist diese Marke im Vergleich zu Swisslos weniger wegen ihres Angebots als wegen des Kontrasts in der Erwartungshaltung. Wer ein Bonusangebot ohne Schweizer Bewilligung liest, liest eines ohne die Einschränkungen des Schweizer Spielerschutzrahmens — kein Wallet-Deckel, keine Wohnsitzpflicht, keine Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette. Alle drei fehlenden Grenzen sind gleichzeitig drei fehlende Bremsen.

Das Urteil: Für einen Spielenden, der weiss, was er tut und was er verlieren kann, ist PowBet eine von mehreren Optionen ausserhalb des Systems. Wer jedoch nach dem Betrag sucht, den er sich selbst zumuten kann, findet ihn dort nicht — weil die Grenze, die ihn schützt, in der Schweiz von der Aufsicht gesetzt wird und nicht von der Marke.

Coolzino — Referenzmarke ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino ist eine der acht Referenzmarken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage, die fehlende Anbindung an das Sperrregister, der fehlende Schweizer Rechtsweg und die mögliche Sperrlisten-Aufnahme gelten unverändert.

Für die Bewertung dieses Vergleichs zählt ein Punkt, der die ganze Gruppe betrifft: Keine dieser Marken ist in der Schweiz zur Veranstaltung von Sportwetten berechtigt, und keine besitzt hier eine Bewilligung. Wer sie in eine Rangliste mit Swisslos stellt, muss diesen Unterschied an die Spitze der Rangliste setzen, sonst wird die Rangliste selbst irreführend.

Das Urteil: Coolzino ist in dieser Reihe ein Platzhalter für dieselbe Feststellung wie die übrigen — der Name ändert sich, die Rechtslage nicht. Für einen Leser, der eine Aktion vergleicht, ist die einzige relevante Frage, ob ihre Bedingungen für ihn erfüllbar sind, wenn der Anbieter die Auszahlung verweigert und kein Schweizer Gericht zuständig ist.

N1 Bet — Referenzmarke ohne Schweizer Bewilligung

N1 Bet schliesst die Reihe der acht Referenzmarken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligungslage und alle daraus folgenden Konsequenzen sind die der ganzen Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Rechtsschutzmöglichkeit, dafür die Sperrliste.

Wer eine Marke dieser Gruppe prüfen will, hat eine Handvoll Hebel, und sie beginnen beim Namen des Anbieters selbst. Wer erfahren will, wer hinter dem Angebot steht, findet Angaben dazu in den eigenen Bedingungen und in den AGB des Anbieters, nicht im Werbemittel. Wer wissen will, ob die Domain bereits auf der Sperrliste steht, fragt bei der Gespa nach — deren Liste ist öffentlich. Wer wissen will, ob eine ausländische Erlaubnis existiert und von welcher Behörde sie stammt, muss sie beim Anbieter suchen; in der Schweiz bewirkt sie ohnehin nichts.

Das Urteil: N1 Bet tritt mit demselben Preis an wie alle anderen ohne Schweizer Bewilligung. Der Preis ist der Verzicht auf Schutz, und er ist bei einer Aktion mit Bedingungen höher als bei einer freien Wette. Wer ihn für ein Startguthaben zahlen will, sollte die Zahl nennen können, die er zu verlieren bereit ist.

Häufige Fragen zu Wettboni in der Schweiz

Wie verdient ein Buchmacher an Wettboni, und wo steckt die Marge?

Die Marge steckt in der Quote selbst. Bei einem illustrativen Zwei-Weg-Markt zu 1.90 / 1.90 ergibt die Quotenschlüssel-Rechnung eine Auszahlungsquote von rund 95 %, also eine Marge von rund 5 % des auf diesen Markt gesetzten Volumens. Aus diesem Strom finanziert der Veranstalter die Aktionen. Die Spielenden als Gruppe zahlen die Boni, die einzelne gewinnen.

Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Boni anbieten?

In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport Sportwetten veranstalten. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen zusätzlich die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt.

Worin unterscheiden sich Neukundenbonus, Boost und Gratiswette?

Ein Neukundenbonus ist Guthaben, an dessen Auszahlung Bedingungen geknüpft sind. Ein Quotenboost erhöht die Quote einer bestimmten Wette, ein Kombiboost den Nettogewinn bei mehreren Voraussagen. Eine Gratiswette zahlt bei Erfolg den Gewinn ohne den Einsatz zurück — der Einsatz bleibt beim Buchmacher, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Welche Fristen und Mindestquoten gelten typischerweise für Aktionen?

Beim Kombiboost von Sporttip gelten Voraussagen ab einer Quote von je mindestens 1.50 als zählend, und es braucht mindestens vier davon. Die Fristen sind aktionsabhängig: Ein Cash-Out lässt Boosts verfallen, nicht geltend gemachte Gewinne verfallen nach 26 Wochen zugunsten des Zwecks von Swisslos, und eine Einsprache ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Wie wirken Verlustlimiten, wenn ein Bonus zusätzliches Guthaben bringt?

Die Verlustlimite begrenzt Verluste, nicht Einsätze — und Bonusguthaben ist Wettguthaben, kein Geld. Wer bei Sporttip eine Verlustlimite von CHF 200 für 30 Tage setzt, kann deshalb deutlich mehr als CHF 200 umsetzen und trotzdem innerhalb der Limite bleiben, während das Aktionsguthaben längst aufgebraucht ist. Beide Zahlen getrennt führen.

Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa bei Buchmachern ohne Schweizer Bewilligung?

Die Gespa kann Domains ausländischer Anbieter auf die Sperrliste setzen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Ende 2025 umfasste sie 671 Domains, die erste Liste stammte vom 3. September 2019, und blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Wer ausserhalb des bewilligten Systems spielt, muss deshalb mit einem jederzeit wechselnden Zugang rechnen.

Welche Steuerfolgen hat ein Gewinn aus einem Bonus?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Ab 1. Januar 2026 liegt der Bundesfreibetrag bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025, wobei der kantonale Freibetrag abweicht. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein. Für eine Auskunft zur eigenen Situation ist ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung zuständig.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»