Online-Wettanbieter mit Gratiswette: Wer bietet was – und was bleibt davon übrig?

Updated Oktober 2026
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Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Gespa geprüft.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Wer in der Schweiz eine Gratiswette sucht, sucht eine Ausnahme. Der Normalfall ist: kein Gratisguthaben, dafür ein geregeltes Spiel. Und wer es genau wissen will, stösst schnell auf einen Satz, den die Vermarktung gern unterschlägt – bei einer Freiwette fliesst der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurück. Swisslos und die Loterie Romande dürfen Gratisspielguthaben überhaupt nur mit vorgängiger Zustimmung der Aufsicht abgeben, und beide halten sich auffällig bedeckt. Ausländische Marken sind im Netz allgegenwärtig, tragen hier aber keine Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister und keine Schweizer Rechtsperson, an die sich ein Anspruch richten liesse. Dazwischen steht der Spieler mit einem Budget und der Frage, was eine Aktion unter dem Strich wert ist.

Verantwortungsvolles Spielen zuerst: die Limiten, die vor der ersten Wette kommen

Die Reihenfolge ist nicht beliebig. Wer die Aktion zuerst liest, entscheidet über den Einsatz, bevor er über das Risiko entschieden hat. Beim Schweizer Veranstalter läuft es umgekehrt – dort muss das Risiko feststehen, bevor die erste Wette angenommen wird.

Beim ersten Login sind die Verlustlimiten Pflicht

Bei Swisslos werden vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer sich verschätzt und die Limite senken will, tut das sofort wirksam; wer sie erhöhen will, wartet 72 Stunden. Diese Asymmetrie ist der eigentliche Spielerschutz: der Impuls darf nicht gewinnen, die Vernunft schon. Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite über jeweils 30 Tage, die niemand setzen muss und die genau deshalb gern übersehen wird – sie ist der einzige Riegel, der das Nachladen begrenzt, statt nur das Setzen.

Das BGS verlangt vom Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsatz oder -verlust. Nach Gesetz gilt eine Senkung sofort und eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der strengere Wert ist der gültige. Ein gesetzlicher Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz hingegen nicht – die Limite ist immer die, die der Spielende selbst gesetzt hat. Wer glaubt, der Staat halte die Hand auf, irrt; er tut es nur dort, wo der Veranstalter ihn vertraglich dazu verpflichtet.

Spielsperre: der einzige Schalter, der sofort greift

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Gesetz kann eine freiwillige Sperre frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und es ist eine Fachstelle beteiligt; eine selbstgewählte Auszeit von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden. Ausgeschlossene und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Das klingt streng, und die Realität ist es nicht. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Diese Zahl gehört neben jede Beschreibung des Schweizer Spielerschutzes, weil sie zeigt, wo die Kontrolle endet: am Bildschirm funktioniert sie über die verifizierte Identität, am Tresen offenbar oft nicht.

Was eine Gratiswette an dieser Ordnung nicht ändert

Ein Gratisspielguthaben ist eine zusätzliche Option, kein eigener Rechtsraum. Verlustlimiten, Pausen und Sperren bleiben in Kraft, wenn eine Aktion läuft – sie laufen nicht mit ihr aus, und sie werden nicht durch sie ersetzt. Bei der Loterie Romande bleibt auch mit Promotionsguthaben das Wallet-Guthaben auf CHF 10’000 begrenzt, ebenso die Einzahlungen auf CHF 10’000 pro 30 Tage. Der eigentliche Fehler, der im Abschnitt «Beim ersten Login sind die Verlustlimiten Pflicht» beschrieben wird: ein Anreiz, der den Einsatz erhöht, macht aus einer Limite ein Hindernis statt eine Bremse. Wer CHF 50 Verlustlimite gesetzt hat, hat bei CHF 50 Verlustlimite – die Aktion verschiebt nicht, was davon abgeht, sondern nur, wie viele Wetten darin Platz haben.

Gratiswetten und Neukundenangebote: was eine Freiwette wirklich einbringt

Ein Guthaben, das nicht auszahlbar ist, verhält sich anders als Bargeld. Der Unterschied steckt nicht im Marketingwort, sondern in der Mechanik, die darunter liegt.

Gratisspielguthaben, Freiwette, Bonus: drei Wörter, drei Dinge

Der Gesetzestext spricht von Gratisspielguthaben; die Marktsprache sagt Gratiswette, Freiwette oder Bonus und meint damit sehr verschiedene Konstrukte. Ein Spielguthaben ist ein Betrag im Spielerkonto, mit dem gewettet werden kann. Eine Freiwette ist derselbe Betrag mit einer Zusatzregel: der Einsatz wird bei einem Gewinn nicht zurückgezahlt, nur der Gewinn fliesst. Ein Cash-Bonus ist Geld. Ein Quotenboost ist überhaupt kein Guthaben, sondern eine Erhöhung des möglichen Nettogewinns, die an Bedingungen zu Einsatz und Erhöhung gebunden ist. Wer diese vier Dinge in einer Reihe liest, vergleicht Preise ohne Preisangabe.

Der entscheidende Satz steht bei beiden Schweizer Veranstaltern ausdrücklich in den Bedingungen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos betrifft das auch den regulären Ablauf – Spielguthaben werden innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto ausbezahlt, das auf den eigenen Namen lautet; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Wer die Grenze zwischen Spielguthaben und auszahlbarem Gewinn nicht kennt, plant mit einem Kontostand, den er nie auf der Bank sieht.

Der Sporttip-Kombiboost: was 100 % auf dem Papier bedeuten

Der Kombiboost von Sporttip ist die grösste Anzeige im Schweizer Angebot. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Skala ist ehrlich – Swisslos nennt die Prozente offen –, aber sie ist eine Arbeitstreppe. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote, die im tiefen vierstelligen Bereich liegt, und die Wahrscheinlichkeit, dass alle fünfzehn eintreffen, ist entsprechend klein. Der Boost vervielfacht also einen Gewinn, der selten kommt; die vier Voraussagen mit 5 % sind der realistische Teil des Versprechens. Dass voneinander abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden dürfen, gehört daneben: nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich an, kann die ganze Wette ungültig erklärt und nur der Einsatz zurückerstattet werden.

Quotenboosts laufen getrennt davon und enger: nur online, nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert. Ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Die Obergrenze des Schweizer Angebots: eine Promo mit sieben Aktionstagen

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Das war der sichtbarste Gratisanreiz des Westschweizer Veranstalters in dieser Saison. Zehn Franken, ein Drittel davon realistisch einlösbar innerhalb eines Monats, und kein Anlass, etwas einzusetzen, das man nicht ohnehin riskiert hätte.

Grundlagen: Mindestquoten, Einsatzregeln und der Haken der Freiwette

Wer die Aktion prüft, sollte vorher wissen, was eine Wette überhaupt zurückgibt. Der Gewinnbetrag bei Sporttip ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Klingt nach einer Fussnote, ist aber der Grund, weshalb auf dem Wettschein manchmal ein Franken weniger steht als im Kopf gerechnet.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Der Unterschied zwischen Gratiswette und normaler Wette

Bei einer normalen Wette kommt bei einem Treffer der Einsatz zurück, multipliziert mit der Quote; G+V in voller Höhe. Bei einer Freiwette fehlt der Einsatz in dieser Rechnung. Bei Quote 1.90 und einem Guthaben von CHF 10 fliessen deshalb nicht CHF 19 zurück, sondern CHF 9 – der Einsatz bleibt in der Aktion. Der eingesetzte Betrag ist also nie Teil des Ertrags, nur der Gewinn darauf. Das ist keine Schweizer Eigenheit, sondern die Standarddefinition einer Freiwette, und es ist der Punkt, an dem sich die Erwartung des Neukunden und die Bedingung des Veranstalters am weitesten auseinanderbewegen.

Quoten, Mindestquoten und wo sie das Ergebnis bestimmen

Die Mindestquote einer Aktion entscheidet mehr über ihren Wert als die Nominalgrösse. Der Kombiboost verlangt mindestens 1.50 je Voraussage. Andere Angebote verlangen eine Mindestquote für die qualifizierende Wette, deren Gewinn dann als Gratiswette zurückfliesst. Diese Schwelle ist ein Filter: sie schliesst die sicheren kleinen Quoten aus und drängt den Spieler zu Wetten mit grösserer Streuung, wo der erwartete Verlust höher liegt. Eine Aktion mit Mindestquote ist damit strukturell teurer als eine ohne – unabhängig davon, wie hoch das Guthaben ist.

Ein Beispiel mit dem Gratisspielguthaben der Loterie Romande, nominal CHF 10, auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 und 1.90 – eine illustrative Zweiwettenannahme, kein notiertes Angebot. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %. Bei Quote 1.90 bringt ein Treffer CHF 9 Gewinn vor der Marge, und mit dieser Marge bewertet liegt der durchschnittliche Ertrag der Aktion bei rund CHF 8.50. Das ist keine Zahl, die irgendwo auf einem Wettschein steht. Es ist die Zahl, mit der man rechnen sollte, wenn ein Anbieter «CHF 10 Gratisguthaben» schreibt – und sie fällt weiter, je länger die Voraussagenkette wird, die zur Einlösung des Guthabens nötig ist.

Einsatz, Limiten und was nach dem Treffer passiert

Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 – für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Koppelung von Mindesteinsatz und Mindestquote entscheidet darüber, ob ein Guthaben überhaupt sinnvoll einlösbar ist: ein Gratisguthaben, das in einer einzigen Wette unter der Mindestquote verbrannt würde, ist weniger wert als sein Nennbetrag.

Der Gewinn und seine Frist

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Geld geht nur an ein Konto im Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettgeschäft nicht. Und die Frist ist keine Formalie: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer einen Wettschein verlegt, verliert ihn – nicht an eine Frist im Kleingedruckten, sondern an eine Ausschreibungsfrist.

Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen und acht Marken ohne Schweizer Zulassung

Die Tabelle ordnet die geprüften Anbieter nach ihrer Schweizer Bewilligung. In der letzten Spalte steht, was der Anbieter selbst an Zulassung angibt, soweit dazu etwas vorliegt.

Anbieter Schweizer Bewilligung (Bewilligung oder keine) Veranstalter / angegebene Zulassung
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Betwinner keine Schweizer Bewilligung —
WirWetten keine Schweizer Bewilligung —
BetFury keine Schweizer Bewilligung —
Roobet keine Schweizer Bewilligung —
1xBet keine Schweizer Bewilligung —
Funbet keine Schweizer Bewilligung —
Rainbet keine Schweizer Bewilligung —
22Bet keine Schweizer Bewilligung —

Die Tabelle liest sich als Satz, den die Werbung ungern ausspricht: unter zehn geprüften Anbietern tragen zwei eine Schweizer Bewilligung, und es sind dieselben zwei, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt. Die acht anderen sind nicht «weniger geprüft», sie sind etwas völlig anderes – Marken, die im Netz erreichbar sind und deren Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden können, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre durchsetzen. Wer dort sein Konto hält, hält es bei einer Rechtsperson, an die eine Schweizer Forderung nicht gerichtet werden kann.

Was diese Zweiteilung für den Vergleich bedeutet, ist unangenehm einfach: ein Konto im Ausland bietet Wahlfreiheit und ein breiteres Wettprogramm, aber keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rechtspflege. Ein bewilligtes Konto bietet volle Schweizer Spielerschutzmechanik und dafür nur das, was im Programm steht: ein geschlossenes Set an Sportarten und Wettarten sowie einen Wohnsitz im Vertragsgebiet. Das ist die eigentliche Auswahl auf diesem Markt, und sie wird nicht durch die Menge der Aktionsfelder entschieden.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Die Reihenfolge folgt der Vergleichstabelle: zuerst die beiden bewilligten Veranstalter, danach die ausländischen Marken.

Swisslos Sporttip: Verlustlimiten, die vor der ersten Wette greifen

Swisslos betreibt sein Sportwettangebot unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bekommt nur, wer dort Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, mindestens 18 Jahre alt ist, keiner Spielsperre unterliegt und sich nicht bereits registriert hat; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Konditionen sind eng und nachvollziehbar gerechnet. Mindestens CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette, höchstens CHF 1’000, bei Systemwetten bis CHF 10’000. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind Pflicht, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Einzahlungen ins Spielkonto laufen über Online-Zahlungsmöglichkeiten oder Einzahlungsschein ab CHF 20 und sind auf höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen begrenzt; gekauft werden kann nur, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart verfügbar und wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wettscheine sind Sammlerstücke mit Verfallsdatum: 26 Wochen nach der Bekanntmachung der Auswertung ist Schluss.

Beim Liveangebot gilt, dass die Wette unabhängig davon steht, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Als reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Ereignisse ab und muss nicht für jeden Markt angeboten werden.

Was am Swisslos-Angebot am ehrlichsten ist, ist zugleich sein Manko: die Mechanismen sind beschrieben, die Prozente sind genannt, und alles ist eng. Wer Sporttip als Gratiswetten-Quelle sucht, wird enttäuscht – die eigentliche Leistung ist der Boosten des Nettogewinns auf ein Programm, das den Nutzer vorher auf ein Verlustlimit verpflichtet.

Loterie Romande Jouez Sport: Gratisspielguthaben mit Verfallsdatum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in diesem Gebiet offen.

Die Promotionspraxis ist der klarste Beleg dafür, wie eng der Gratisrahmen in der Schweiz ist. CHF 10 Spielguthaben, an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, einzulösen innert 7 Tagen nach Eingabe eines Codes, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Weniger als ein Drittel dieses Fensters ist für einen Berufstätigen realistisch nutzbar, und der Betrag selbst deckt kaum mehr als ein paar Kombinationen à CHF 1.

Auf der Auszahlungsseite ist die Loterie Romande grosszügiger organisiert: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000, dafür werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben und darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Eine Firma, die mit 2’350 Verkaufsstellen für Lotterien gross geworden ist, tut sich mit digitalen Gratisanreizen sichtbar schwer. Das ist keine Kritik an der Seriosität – es ist die Beobachtung, dass die Aktion mit den sieben Aktionstagen weder für den Anbieter noch für den Spieler eine Rolle spielt. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt und Gratisguthaben als Einstieg sucht, findet hier eine Geste, keinen Vorteil.

Betwinner: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Anspruch

Betwinner trägt keine Schweizer Bewilligung. Nach Bundesgesetz über Geldspiele dürfen in der Schweiz nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine ausländische Zulassung hat hier keine Wirkung. Die Marke ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keine Schweizer Rechtspflege und keine Schweizer Aufsicht. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Swisscom, Salt und Sunrise per DNS-Sperre durchsetzen.

Für Neukunden im Netz ist Betwinner eine der sichtbarsten Marken, und das ist genau der Punkt: Sichtbarkeit ist hier kein Qualitätsmerkmal, sondern ein Vertriebsmerkmal. Wer dort einzahlt, wählt ein breiteres Programm und einen Veranstalter, dessen Zulassung in der Schweiz ohne Wirkung bleibt.

WirWetten: deutschsprachige Oberfläche, keine Schweizer Bewilligung

Auch WirWetten führt keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Eine angegebene Zulassung hat in der Schweiz keine Geltung; Schweizer Rechtspflege und Aufsicht fehlen, die Domains können auf die Sperrliste gelangen.

Die deutschsprachige Oberfläche ist der eigentliche Faktor dieser Marke. Sie liest sich für einen Deutschschweizer Spieler wie ein naheliegendes Angebot, und gerade darin liegt die Falle: die Sprache ist kein Bewilligungsnachweis. Wer den Unterschied zwischen einem Anbieter mit Sitz in der Schweiz und einer deutsch beschrifteten Plattform ohne Schweizer Veranstalterbewilligung einmal verstanden hat, findet ihn in der Tabelle sofort wieder.

BetFury: erreichbar, aber nicht in der Schweizer Aufsicht

BetFury hat keine Schweizer Bewilligung und keinen Anschluss an das Sperrregister. Schweizer Aufsicht und Rechtspflege entfallen; die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Der Anbieter steht für die Kategorie, die dem Schweizer Spielerschutz am fernsten liegt: kein Bezug zu einer Schweizer Aufsichtsbehörde, keine Einbindung in das Sperrsystem, keine Rechtsperson im Land. Wer dort spielt, verliert genau die Mechanik, die das Schweizer System ausmacht – nicht durch einen Rechtsbruch, sondern durch die Abwesenheit einer Zuständigkeit.

Roobet: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister

Roobet trägt keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten; eine ausländische Zulassung hat keine Wirkung. Kein Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Rechtspflege. Die Domains können auf die Sperrliste gelangen.

Eine Marke dieser Art lebt von der Annahme, dass Geschwindigkeit und Auswahl wichtiger sind als Zuständigkeit. Für einen Spieler mit Budget ist das die falsche Reihenfolge, und das Argument ist nicht moralisch, sondern praktisch: im Streitfall gibt es keine Stelle, die den Fall nach Schweizer Regeln beurteilt.

1xBet: keine Schweizer Bewilligung, Domains auf der Sperrliste möglich

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, unterliegt keiner Schweizer Aufsicht und bietet keine Schweizer Rechtspflege. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Bemerkenswert ist weniger die Marke als der Mechanismus dahinter: gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Eine Sperrliste ist deshalb kein Zaun, sondern ein Hinweisschild, das regelmässig versetzt wird. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend – Beispiele dafür, dass die Liste auch bekannte Namen kennt.

Funbet: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht

Funbet führt keine Schweizer Bewilligung und ist vom schweizerischen Sperrsystem nicht erfasst. Eine ausländische Zulassung bleibt in der Schweiz wirkungslos; Aufsicht und Rechtspflege nach Schweizer Regeln fehlen.

Für einen Vergleich nach Kosten ist damit der erste Posten gesetzt: der Preis ist nicht die Gebühr, sondern der Verzicht auf jede Schweizer Zuständigkeit – und der zweite Posten ist die Steuerfrage, die für Gewinne aus ausländischen Anbietern anders beantwortet wird als für bewilligte.

Rainbet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg

Rainbet trägt keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und unterliegt keiner Schweizer Aufsicht. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden; Schweizer Rechtspflege steht nicht zur Verfügung.

Die entscheidende Frage bei einer solchen Marke ist keine Produktfrage, sondern die nach dem Vertragspartner: wer haftet, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Wer die Antwort nicht kennt, hat sie noch nicht gesucht – und wer sie sucht, findet sie nicht in der Schweiz.

22Bet: keine Schweizer Bewilligung, dafür steuerliche Folgefragen

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung, keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht und keine Schweizer Rechtspflege.

Der steuerliche Teil wird bei solchen Marken gern übersehen. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei – der Bundeswert liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 bei CHF 1’070’400, wobei der kantonale Freibetrag je nach Kanton abweicht. Bei ausländischen Anbietern ist die Verrechnungssteuer nicht anwendbar, dafür behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen – so im Kanton Thurgau – unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Wer hier gewinnt, rechnet nicht mit dem Buchhalter des Anbieters, sondern mit der kantonalen Steuerverwaltung. Das ist allgemeine Information; im Einzelfall führt der Weg zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Die Rechtslage: warum eine Gratiswette in der Schweiz der Zustimmung bedarf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur Casinos kontrolliert. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und faktisch einen Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Der geschlossene Katalog: was überhaupt wettbar ist

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste – der Katalog der Gespa der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Der Katalog zeigt keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt – es ist eine Funktion des jeweiligen Anbieters und keine gesetzliche Zusage.

Das ist der Satz, der die Erwartung am stärksten zurechtstutzt: die Schweiz hat keinen Gratiswettenmarkt, sie hat ein geschlossenes Wettprogramm mit zwei Anbietern und einer Aufsicht, die einzelne Aktionen genehmigt, bevor sie erscheinen dürfen. Wer nach einer Gratiswette ohne Einzahlung sucht, sucht nach einem Produkt, das diese Ordnung bewusst nicht vorsieht.

Gratisspielguthaben braucht vorgängige Zustimmung

Gratisspiele oder Gratisguthaben bedürfen der vorgängigen Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktionen, Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Von einer Aktionsdichte, wie sie ausländische Marken im Netz zeigen, ist das weit entfernt – es sind 32 genehmigte Einzelfälle in einem Jahr, über zwei Anbieter und alle Produkte hinweg.

Daneben steht die Werbeschranke: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist Werbung verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Eine zeitliche Werbebeschränkung existiert nicht.

Steuern: der Freibetrag und die Ausnahme

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und werden erst darüber steuerbar – der Bundeswert ab 1. Januar 2026 liegt bei CHF 1’071’000. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wetttaxe auf Einsätze existiert in der Schweiz nicht.

Für ausländische Anbieter gilt die Sonderbehandlung aus der Thurgauer Praxis, wonach Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe steuerbares Einkommen sind. Diese Frage gehört in den Abschnitt zur Vergleichstabelle – sie trifft nicht alle Anbieter gleich und ist der zweite Kostenposten neben dem fehlenden Rechtsweg.

Ausland: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz

Eine ausländische Zulassung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft; Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter jedoch eingezogen werden, und es besteht kein Spielerschutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Die Sperrliste der Gespa erfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren – die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die ehrliche Formulierung lautet: Ausland bedeutet keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und steuerbare Gewinne nach kantonalem Recht. Bewilligt bedeutet vollen Schweizer Schutz – aber nur zwei Veranstalter, ein geschlossenes Sport- und Wettartenverzeichnis, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Optionen ist von sich aus «die sichere Wahl».

Was eine Gratiswette unter dem Strich kostet: die Rechnung

Die Zahl, die eine Aktion beschreibt, ist nicht ihr Nennbetrag. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben liest, liest einen Nominalwert, der an eine Quote, eine Mindestquote, eine Frist und einen Markt gebunden ist. Die Bewertung braucht die Marge des Marktes, weil die Quote kein ehrlicher Preis ist, sondern ein Preis mit einer eingebauten Einnahme.

Ein Beispiel: Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu Quote 1.90 und 1.90 – eine illustrative Annahme, kein notiertes Angebot. Der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %. Bei einem Treffer bringt die Wette CHF 9 Gewinn, weil der Einsatz nicht zurückfliesst; mit der Marge gerechnet liegt der durchschnittliche Ertrag der Aktion bei rund CHF 8.50 im Bereich zwischen etwa CHF 8 und CHF 9. Als Band mit seiner Bedingung: es gilt unter der Annahme, dass nur das Guthaben selbst gewettet wird, in einer einzigen Wette, auf einem Markt mit rund 5 % Marge.

Diese Schätzung ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein Ergebnis für eine einzelne Wette und kein Versprechen auf einen Ertrag. Sie verengt sich sofort, wenn eine Mindestquote von 1.50 oder mehr und eine Kette aus mehreren Voraussagen dazukommen – genau die Bedingungen, an die der Kombiboost und die meisten Freiwetten geknüpft sind. Der Unterschied zwischen CHF 10 Nominalwert und rund CHF 8.50 durchschnittlichem Ertrag ist die Marge. Der Unterschied zwischen diesem Ertrag und dem, was am Ende eingelöst wird, sind Fristen und Mindestquoten.

Häufige Fragen zu Gratiswetten bei Schweizer Wettanbietern

Wird bei einer Freiwette der Einsatz zurückgezahlt, wenn die Wette gewinnt?

Nein. Bei einer Freiwette fliesst nur der Gewinn auf den Einsatzbetrag, der Einsatz selbst bleibt in der Aktion und wird nicht mitausbezahlt. Bei Quote 1.90 und CHF 10 Guthaben kommen damit CHF 9 Gewinn zurück, nicht CHF 19. Bei Swisslos und der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ohnehin nicht auszahlbar.

Welche Bedingungen gelten beim Sporttip-Kombiboost?

Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und voneinander abhängige Ereignisse laufen nur über die Bet-Builder-Funktion.

Welche Aktion hat die Loterie Romande für Neukunden durchgeführt?

Bei «JouezSport – Patinoires et Stades» erhielt, wer zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an einem der 7 Aktionstage einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben: insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Warum braucht ein Gratisspielguthaben die Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz macht Gratisspiele und Gratisguthaben zustimmungspflichtig, damit Anreize nicht unkontrolliert auf den Markt kommen. Die Aufsicht erteilte 2025 insgesamt 32 Zustimmungen, 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Was ändert sich bei Gewinnen aus dem Ausland?

Eine ausländische Zulassung hat in der Schweiz keine Wirkung, es fehlt jeder Anschluss an das Sperrregister und an die Schweizer Rechtspflege. Verrechnungssteuer fällt nicht an, dafür behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen – etwa im Kanton Thurgau – unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Bei bewilligten Schweizer Grossspielen liegt der Steuerfreibetrag dagegen beim Bundeswert von CHF 1’071’000 ab 1. Januar 2026.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»