Wer ohne Einzahlung wetten will, zahlt in der Schweiz mit einer Währung, die auf keinem Wettschein steht
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben der besprochenen Veranstalter wurden gegen die Informationen der Gespa und des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) geprüft.
Ein Werbebanner kennt den Unterschied zwischen einem Guthaben und einem Geschenk nicht. «100 % Bonus», «Freiwette», «Risikofrei wetten» — die drei Versprechen stehen in der Sportwettenwerbung so selbstverständlich nebeneinander, als beschrieben sie dieselbe Sache. Sie beschreiben drei verschiedene Verträge, und nur einer davon lässt sich am Ende auszahlen. Wer ohne eigene Einzahlung wetten will, sucht eigentlich nach diesem einen: einem Guthaben, das auf dem Spielerkonto liegt, ohne dass vorher Geld vom eigenen Konto weggeht. In der Schweiz gibt es das. Es gibt es seltener, kleiner und an mehr Bedingungen geknüpft, als der Sucher erwartet, und der Grund dafür steht in einem Gesetz, nicht in der Marketingabteilung eines Veranstalters.
Das ist der teure Teil der Geschichte: Gratisguthaben braucht in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Wer sie erteilt, tut das sparsam. Die beiden Veranstalter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, tauchen mit Gratisguthaben nur punktuell auf — bei der Loterie Romande in Form einer Aktion mit CHF 10 Spielguthaben, bei Swisslos überhaupt nicht in dieser Form. Wer eine dauerhaft verfügbare Freiwette ohne Einzahlung sucht, landet früher oder später auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung. Dort ist die Freiwette tatsächlich gratis. Der Rahmen um sie herum ist es nicht.
Denn «ohne Einzahlung» beschreibt nur den ersten Schritt. Es sagt nichts über den Umsatz, der auf den Gratisbetrag folgen kann, nichts über die Mindestquote, ab der ein Einsatz überhaupt zählt, nichts über die Frist, in der das Guthaben weg sein muss, und nichts darüber, ob ein daraus erzielter Gewinn auszahlbar ist oder als Spielguthaben stehen bleibt. Genau diese vier Punkte entscheiden, was das Angebot kostet. Der Betrag auf dem Banner entscheidet es nicht.
Verlustlimiten, Sperren und die erste Hürde vor dem ersten Wettschein
Wer die Bedingungen eines Willkommensangebots liest, liest die eines Angebots. Wer sich zum ersten Mal bei einem Schweizer Veranstalter anmeldet, trifft zuerst auf eine ältere und härtere Regel: Er muss sich selbst Grenzen setzen, bevor er einen Betrag setzen darf. Sporttip verlangt vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die Möglichkeit einer freiwilligen Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Der Unterschied zwischen «sofort» und «nach 72 Stunden» ist keine Formalität. Er ist die Stelle, an der eine Verlustserie gestoppt wird, wenn der Impuls sie weiterführen will. Wer am Samstagabend nach drei verlorenen Wetten die Limite hochsetzen möchte, kann das nicht am Samstagabend. Die Statistik, die hinter dieser Regel steht, ist keine Schweizer Erfindung: Die Frist wirkt genau dann, wenn sie weh tut. Umgekehrt ist die sofortige Senkung die einzige Limitänderung, die ohne Wartezeit auskommt, und damit die einzige, die man mit sich selbst in der Sekunde des Zweifels vereinbaren kann. Wer sich vornimmt, «ab jetzt weniger», findet hier den Knopf, der wirklich ab jetzt wirkt.
Bei einer Freiwette wird dieser Mechanismus leicht ausgehebelt. Ein Gratisbetrag verändert das Gefühl für den eigenen Einsatz: Das Geld war nie auf dem Konto, also fühlt sich der Verlust nicht wie ein Verlust an. Er ist trotzdem einer. Bei Swisslos und der Loterie sind es Verlustlimiten, die zählen, nicht Einsatzlimiten — gemessen wird also, was netto weggeht, nicht was auf dem Wettschein stand. Ein Gratisguthaben verbraucht keine Einzahlung. Wer aus Anreiz über die selbst gesetzte Verlustlimite hinaus spielt, hat die Grenze nicht auf dem Papier überschritten, sondern im Konto. Bezahlt wird das aus der eigenen Tasche, nicht aus der des Veranstalters.
Was die Spielsperre für Gratisguthaben bedeutet
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Der zweite Teil dieses Satzes ist der wichtige: Das Register endet nicht an der Tür des einen Veranstalters. Wer sich einmal unbefristet sperrt, nimmt sich selbst aus dem gesamten regulierten Schweizer Angebot heraus — Casinos eingeschlossen.

Für Gratisguthaben hat das eine unangenehme Konsequenz, die kein Banner erwähnt. Erst die Registrierung macht die Sperre wirksam. Wer sich in der Erwartung eines Willkommensangebots bei einem Veranstalter anmeldet, dessen Konto aber nachträglich sperren lässt, muss damit rechnen, dass die Sperre vor jeder Aktivierung greift. Ein Gratisbetrag ist kein Grund, eine Sperre zu umgehen, und wer es versucht, spielt gegen die eigene Entscheidung von gestern.
Die Kehrseite ist der eigentliche Punkt. Swisslos und Loterie Romande sind im Register. Die ausländischen Seiten sind es nicht. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat keine Sperre, die ihn dort aufhält, und kein Umfeld, das ihn überhaupt kennt. Die Selbstsperre ist bei den bewilligten Veranstaltern ein Werkzeug mit Zähnen — bei den anderen existiert sie nur, soweit die Seite selbst einen entsprechenden Knopf anbietet. Und dieser Knopf ist keine Schweizer Regulierung, sondern eine Hausregel.
Kleinere Beträge, grössere Aufmerksamkeit — so lässt sich das zusammenfassen. Die Erhöhungssperre und die Sofortsenkung sind bei kleinen Konten wenig dramatisch, bei allen anderen die zwei nützlichsten Zeilen in den Teilnahmebedingungen. Ein Blick darauf, wie lange eine Erhöhung braucht, sagt mehr über ein Angebot als die Höhe des Bonus, weil er zeigt, wie ernst der Veranstalter die eigene Regel nimmt. Und er zeigt es, bevor man Geld ausgegeben hat, das ist der einzige Moment, in dem die Information noch etwas wert ist.
Gratisspielguthaben, Freiwette, Gratiswette: was eine Zusage auf dem Wettschein wert ist
Die Werbung nennt drei Dinge gern gleich, und das Gesetz unterscheidet sie scharf. Gratisspielguthaben ist der regulierte Begriff. Die Gespa erteilt dafür die vorgängige Zustimmung. Freiwette und Gratiswette sind Marktbegriffe ohne diese Bedeutung. Für einen Leser heisst das zunächst nur eines: Nicht jede «Freiwette» ist das, was der juristische Begriff beschreibt, und die Bedingungen des Veranstalters entscheiden, welche der beiden gemeint ist.
Die Aktion der Loterie Romande unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» zeigt, wie so etwas aussieht, wenn es sauber aufgesetzt ist. Sie fand im Winter 2025/26 an 7 Aktionstagen statt. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Drei Zahlen in diesem Satz machen den Unterschied. 7’000 Stück für die ganze Westschweiz, verteilt über 7 Tage, an 7’000 Menschen — bei 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande und einer Region mit sechs Kantonen ist das keine Tür, die weit offen steht, sondern eine schmale. Die 7 Tage zwischen Code und Eingabe sind keine Frist zum Wetten, sondern zum Aktivieren; wer den Code in der Jackentasche findet und die Aktionstage verpasst, hat nichts. Und die 30 Tage Gültigkeit setzen eine weitere Uhr. Das Guthaben wird nicht ausgezahlt. Es verschwindet.
Warum ein Gratisguthaben so selten auszahlbar ist
Die Antwort steckt nicht in der Kulanz des Veranstalters, sondern in dem, was ein Gratisguthaben darstellt. When Sie CHF 10 gewinnen, sind diese CHF 10 das Ergebnis eines Einsatzes, den Sie nicht geleistet haben. Dürften Sie ihn behalten und abheben, hätte der Veranstalter Ihnen zehn Franken geschenkt, und der Anreiz, genau das ohne Sportwissen zu wiederholen, wäre offensichtlich. Deshalb bleibt in beiden Schweizer Systemen das Promotionsguthaben nicht auszahlbar. Der Mechanismus ist überall derselbe, und in dieser Hinsicht unterscheidet die Schweiz sich nicht von den ausländischen Seiten; der Unterschied liegt darin, ob die Regel überhaupt auffindbar ist und ob sich jemand dafür interessiert.
Nicht auszahlbar heisst trotzdem nicht wertlos. Was aus dem Guthaben erwächst, ist es. Gewinne aus einem bewilligten Schweizer Sportwettangebot sind bis zu einem gesetzlichen Freibetrag einkommenssteuerfrei, und der Freibetrag liegt bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn (Bundesgrenze ab 1.1.2026, cantonal abweichend: je nach Kanton). Darüber hält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Wer CHF 10 einsetzt und CHF 40 gewinnt, hat keinen Steuerfall, sondern vierzig Franken. Die Steuerfrage stellt sich bei den Beträgen dieser Seite nicht. Sie stellt sich dort, wo ein Betrag gross genug ist, um sie zu erwähnen.
Diese Passage erklärt, weshalb ein Gratisbetrag nie ein Einkommen ist: Es ist eine Erlaubnis, ohne eigenes Geld zu spielen. Wer sie erhält, spielt im Wortsinn mit dem Geld des Veranstalters — solange er nicht mehr einsetzt. Genau an diesem Punkt entsteht die häufigste Verwechslung. Ein Guthaben, das nur als Spielguthaben auszahlbar ist, unterscheidet sich für die Entscheidung des Lesers nicht im Betrag, sondern in der Funktion: Es senkt die Kosten des Spielens, solange gespielt wird, und es senkt sie nicht, wenn aufgehört wird. Es ist ein Rabatt, kein Vermögenswert. Wer eine Freiwette danach bewertet, wie viel er mit ihr gewinnen könnte, bewertet das eine Element, das ohnehin aus dem Guthaben des Veranstalters stammt. Die interessante Rechnung ist eine andere: Was gibt der Gratisbetrag zusätzlich an Nutzen her, nachdem die Umsatzbedingungen und die Mindestquote ihn durchlaufen haben.
Was ein solcher Betrag im Mittel abwirft, lässt sich trotzdem abschätzen, und die Rechnung lohnt sich, weil sie wenigstens eine Zahl liefert. Man nehme den Promotionskredit der Loterie Romande: nominal CHF 10, das Guthaben selbst nicht auszahlbar. Man lege ihn auf einen illustrativen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — eine Beispielrechnung, kein quotierter Preis. Der Gratisbetrag liegt bei CHF 10, der Einsatz kommt nicht zurück, die Quote beträgt 1.90, und der Quotenschlüssel dieses Marktes liegt bei rund 95 % (1 geteilt durch 1/1.90 plus 1/1.90). Damit liegt der durchschnittlich erwartete Wert des Kredits bei etwa CHF 4.50 — und realistisch in einem Band von ungefähr CHF 4 bis 5, je nachdem, welchen Markt der Wettende tatsächlich wählt und wo dessen Quotenschlüssel liegt. Das ist die ganze Ernte aus zehn Franken Werbeguthaben: nicht zehn, sondern die Hälfte davon, und der Rest ist der Preis, den der Margenaufschlag und die Nicht-Auszahlbarkeit gemeinsam stellen. Wohlgemerkt eine statistische Schätzung: der Durchschnitt über viele vergleichbare Wetten unter diesen Annahmen, kein garantierter Ertrag einer einzelnen Wette, und keine Aussage darüber, ob sie gewinnt.
Das klingt mickrig, und es ist der nüchterne Kern der Sache: Gratisguthaben sind bei Sportwetten dieser Grössenordnung ein Rabatt von wenigen Franken. Sie sind kein Startkapital. Wem jemand einen Fünfliber auf den Tisch legt und «hier, spiel damit» sagt, hat sich die Situation mit einem Satz erklärt.
Umsatz, Mindestquote, Frist und Höchstgewinn
Vier Buchstaben in den Bedingungen entscheiden, ob aus dem Rabatt noch ein Rabatt bleibt: Umsatz, Quote, Frist, Deckel. Fehlt einer, ist die Angabe unvollständig.
Der Umsatz ist die Zahl, die niemanden mehr überrascht, weil die Werbung sie grosszügig verschweigt. Manche Anbieter stellen überhaupt keine Umsatzbedingung; andere verlangen ein Mehrfaches des Bonus. Üblich ist eine Angabe wie «der Bonus ist x-Mal umzusetzen» — was in der Praxis bedeutet, dass der Spieler das Vielfache des geschenkten Betrags selbst durchsetzen muss, bevor an Auszahlung zu denken ist. Eine Umsatzbedingung ist kein Hindernis, sondern eine Rechnung. Wer sie nicht liest, verwechselt die Zahl auf dem Banner mit dem Betrag, den er tatsächlich verbrauchen wird.
Die Mindestquote ist der zweite Filter, und sie ist der gemeinere. Sie legt fest, dass nur Wetten ab einer bestimmten Quote — häufig irgendwo zwischen 1.50 und 2.00 — auf den Umsatz angerechnet werden. Der Zweck lässt sich nicht verheimlichen: Wetten mit niedriger Quote sind statistisch die sichereren, und der Veranstalter will die Durchsetzung des Bonus nicht mit einer Reihe von 1.10er-Einzelwetten bezahlt bekommen. Was das für den Spieler bedeutet, ist schlicht, dass die Auswahlgeschichte der Freiwette enger wird als das Wettprogramm. Genau bei Sporttip findet sich dieselbe Denkweise in einer eigenen Bonusform: Der Kombiboost gilt nur online, verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — bei limitiertem Einsatz und limitierter Gewinnerhöhung. Der Beweis, dass eine hohe Zahl auf dem Banner auch bei einem bewilligten Veranstalter nur die Spitze einer sehr steilen Staffel ist.
Die Frist ist das Element, das auf dem Papier harmlos wirkt und in der Praxis die meisten Freiwetten erledigt. Die 7’000 Kredite der Loterie Romande waren 30 Tage gültig. Dreissig Tage klingen nach viel. Dreissig Tage sind in einem Land mit einer Fussballsaison, die in genau diesen Zeitraum hineinreicht, gelegentlich knapp — und dann ist der Betrag verfallen, ohne dass etwas davon auf dem Konto sichtbar wäre.
Der Deckel schliesslich begrenzt, was aus dem Guthaben herauskommen darf. Manche Angebote zahlen nur den Gewinnanteil aus, manche setzen einen Höchstbetrag, manche schliessen bestimmte Märkte aus, und bei Swisslos verfällt gar ein Gewinn, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, zugunsten des Zwecks der Swisslos. Diese 26 Wochen sind die grosszügigste Frist auf dieser ganzen Seite. Auch sie hat ein Ende.
Der Vergleich: Bewilligung zuerst, Betrag zuletzt
Die zehn Zeilen der folgenden Übersicht sind nicht zehn Varianten derselben Sache. Sie sind zwei Gruppen. Unten die eine, oben die andere. Und die Reihenfolge, in der ein Wettender sie prüfen sollte, ist genau umgekehrt zu der Reihenfolge, in der die Werbung sie präsentiert: nicht der Betrag, sondern die Bewilligung.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für Sportwetten (Grossspiel) unter Aufsicht der Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für Sportwetten (Grossspiel) unter Aufsicht der Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne |
| Duelbits | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz bekannt; das BGS verleiht Auslandlizenzen keine Wirkung |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz bekannt; das BGS verleiht Auslandlizenzen keine Wirkung |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz bekannt; das BGS verleiht Auslandlizenzen keine Wirkung |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz bekannt; das BGS verleiht Auslandlizenzen keine Wirkung |
| Wettigo | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz bekannt; das BGS verleiht Auslandlizenzen keine Wirkung |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz bekannt; das BGS verleiht Auslandlizenzen keine Wirkung |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz bekannt; das BGS verleiht Auslandlizenzen keine Wirkung |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz bekannt; das BGS verleiht Auslandlizenzen keine Wirkung |
Die Spalte «Schweizer Bewilligung» ist die einzige, die eine Wahl trifft, und sie trifft sie in zwei Werten. Entweder ein Veranstalter hat die Bewilligung, oder er hat sie nicht; Zwischenstufen gibt es nicht. Wer die Tabelle von oben nach unten liest und nach dem grosszügigsten Angebot sucht, liest sie verkehrt herum. Die acht unteren Zeilen sind nicht die günstigeren Anbieter mit weniger Papierkram, sondern ein anderes Rechtsverhältnis: eine Geschäftsbeziehung zu einem Unternehmen im Ausland, das vom Schweizer Recht nicht erfasst wird.
Und die Kosten dieser acht Zeilen sind nicht Null. Sie sind der Verlust des gesamten Schweizer Schutzrahmens. Das heisst konkret: keine Anbindung an das Sperrregister, weshalb eine Spielsperre einen dort nicht aufhält. Kein Schweizer Rechtsschutz, weshalb Streit um eine Wette nicht in der Schweiz entschieden wird. Keine Verlustlimiten als Pflicht, weshalb es allein am Anbieter liegt, ob es solche Instrumente überhaupt gibt. Und die Domain kann von der Gespa auf ihre Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen; die Liste umfasste Ende 2025 671 Domains, und geblockte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt. Ein blockierter Zugang ist unangenehm; er ist nicht das Problem. Der Punkt ist die Verschiebung: Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, tauscht die staatliche Kontrolle gegen die Hausordnung einer Firma, die niemand in der Schweiz prüft.
Die Liste wächst, wenn man die Grenze verwischt. Damit sie nicht verwischt: Auch ein Angebot «ohne Einzahlung» bei einem ausländischen Anbieter bleibt ein Geschäft mit einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Büchse der Pandora, die sich öffnet, ist nicht ein Verstoss des Spielers — der wird nach Bundesrecht nicht bestraft —, sondern die Konfiskation von Einsätzen und Gewinnen in einem Verfahren gegen den Anbieter. Der Spieler ist nicht der Angeklagte; sein Geld ist trotzdem weg. Das ausländische Angebot ist deshalb nicht automatisch das unsichere und das Schweizer nicht automatisch das Gewinn bringende. Es sind zwei verschiedene Pakete mit zwei verschiedenen Schutzmechanismen, und die Wahl sollte auf dem beruhen, was man wirklich sucht.
Wo liegt dann die Grenze zwischen den Gruppen im Alltag? Nicht bei der Sportart und nicht bei der Quote, sondern bei der Adresse. Für die acht ausländischen Anbieter gilt «ohne Schweizer Bewilligung», und für die zwei Schweizer Veranstalter gilt «mit Schweizer Bewilligung», und es gibt dazwischen nichts. Die Mühe, die die Leser sich meistens sparen, ist die Frage, ob ein Verlust sich in der Schweiz einklagen lässt. Nur die zwei oberen Zeilen können diese Frage mit einem Ja beantworten, und diese zwei Zeilen sind auch die beiden, die in jedem Punkt der Kriterienliste am schlechtesten abschneiden, wenn man nach dem Bonusbetrag sortiert. Das ist die Entscheidung, die der Vergleich sichtbar macht, und sie fällt niemandem leicht.
Wie die Gewichtung aussieht
Beim Vergleich entscheidet nicht die Höhe des Gratisbetrags, sondern die Bewilligung, die Umsatzbedingungen, die Limiten und die Auszahlungsregeln. Der Satz klingt nach einer Regel aus einem Handbuch. Er ist eine Rechnung, und es lohnt sich, sie einmal grob durchzuspielen.
Ein grosser Gratisbetrag mit harten Bedingungen kann teurer sein als ein kleiner. Das ist keine Redewendung, sondern die Folge der Mindestquote und der Umsatzbedingung. Je höher der Umsatz und je höher die verlangte Quote, desto mehr selbst gewählte Wetten müssen durch ein Raster, das der Anbieter aufgestellt hat. Je enger die Frist, desto wahrscheinlicher wird ein Teil des Guthabens nie in einen Umsatz überführt. Und je strenger der Deckel, desto weniger von dem, was aus dem Guthaben erwächst, erreicht das Spielerkonto. Umgekehrt gilt: Ein kleiner Betrag mit einer einzigen Bedingung, die der Leser wirklich erfüllen kann, ist unter dem Strich mehr als ein grosser, der ihn zwingt, mehr zu spielen als gewollt. Wer beim Wettschein zum ersten Mal merkt, dass eine Bedingung nicht passt, hat bereits gespielt — also bereits bezahlt, nur ohne eine Rechnung.
Diese Gewichtung verändert, wie der Bonus zu bewerten ist. Ein Anbieter, der einen Umsatz von einem Mehrfachen des Bonus verlangt, verlangt im Grunde, dass der Spieler die Extrarunde selbst bezahlt: Wer CHF 100 Bonus mit einem Faktor von 5 umsetzen muss, spielt um CHF 500, getragen von eigener Wahrscheinlichkeit. Das ist nicht unlauter — es ist der normale Preis, und die Werbung sagt es nur nicht. Ein Anbieter, der weniger verlangt, hat in Kauf genommen, dass sein Geschenk ein Geschenk bleibt, und er verkauft es nicht als «bis zu CHF 500». Der eine Deal ist der schönere; welcher der bessere für den Spieler ist, hängt an der Geschwindigkeit, mit der er zu spielen bereit ist. Wer weniger und seltener setzt, ist mit dem ärmeren Angebot besser dran.
Dazu kommt eine Ware, die auf der Rechnung nie erscheint und über die hier am meisten gesagt werden muss: der Zeitwert des eigenen Kontostands. Ein Guthaben, das 30 Tage liegen darf, verliert seinen Wert für einen unentschlossenen Leser einfach durch Ablauf. Ein Anbieter mit einer Frist von 30 Tagen und ein Anbieter mit einer Frist von sieben Minuten sind dieselbe Zahl in verschiedenen Uhren. Und die Frist ist der einzige Teil des Vertrags, den der Spieler nicht verhandeln kann, weil kein Bonusbetrag eine Uhr anhält. Das ist die Zeile, die zuerst zu lesen ist.
Die Kernüberlegung, bevor man sich anmeldet
Was den Anbietern auf der Liste gemeinsam ist, ist nicht der Bonus. Es ist die Herkunft. Die Ausnahme bei den Gratisguthaben in der Schweiz ist die Regel: Neukundenangebote ohne eigenen Einsatz sind bei Schweizer Veranstaltern die Ausnahme, und die zwei, die es gibt, sind Zeitfenster, keine Dauerangebote.
Die Merkwürdigkeit besteht darin, dass die Werbung auf beiden Seiten des Zauns dieselbe Sprache spricht. Ein ausländisches Versprechen «Wette ohne Einzahlung» kann sich auf einen Gratisbetrag beziehen oder auf eine Freiwette, die an eine Bedingung geknüpft ist. Ein Schweizer Veranstalter wäre wortgenau bei «Gratisspielguthaben». Wer die beiden vergleicht, vergleicht deshalb nicht zwei Angebote, sondern zwei Antworten auf dieselbe Frage. Die eine Antwort lautet: Hier gibt es das nicht, weil der Rahmen es nicht zulässt. Die andere Antwort lautet: Hier gibt es das, unter Bedingungen, die Sie noch nicht gelesen haben. Die erste Antwort ist die ehrlichere. Die zweite ist nicht automatisch die schlechtere — aber sie ist die, die zu lesen ist.
Der Vergleich, den die ganze Seite nahelegt, hat eine unangenehme Pointe: Die zwei Veranstalter mit der stärksten Bewilligung sind auch die, bei denen ein klassisches Willkommensangebot praktisch fehlt. Wer in der Schweiz reguliert wetten will, verzichtet auf den Bonus. Wer den Bonus will, verzichtet auf die Regulierung. Wer beides will, muss sich entscheiden.
Was «ohne Einzahlung» überhaupt bedeutet
Wer ohne eigene Einzahlung wetten will, sucht etwas sehr Einfaches: ein Spielerkonto mit einem Guthaben, das nicht von seinem Bankkonto kommt. Das gibt es. Nur ist das Guthaben nicht umsonst, und der Preis steht nicht auf dem Banner.
Vor der Frage nach dem Angebot steht das Konto selbst. Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist der erste und härteste Filter der ganzen Betrachtung, und er hat nichts mit Bonusbedingungen zu tun: Ohne Wohnsitz in der richtigen Region gibt es kein Konto, und ohne verifizierte Identität gibt es kein Konto. Bei einem ausländischen Anbieter beginnt das Spiel an einer anderen Stelle — mit einer E-Mail-Adresse.
Was ein Bonus ohne Einzahlung verspricht, läuft in der Praxis auf drei Formen hinaus. Die erste ist der befristete Promotionskredit: ein Betrag, der an eine Aktion zu einem Zeitpunkt und in einer Region gebunden ist, oft an einen Code aus einer Verkaufsstelle oder einer Werbeaktion, wie es bei der Loterie Romande der Fall war. Die zweite ist die klassische Freiwette: Der Anbieter gibt einen Einsatz frei, der auf eine Wette gesetzt wird. Fällt sie richtig aus, wird der Gewinn meist als Spielguthaben gutgeschrieben; erhält der Kunde den Betrag ausbezahlt, ist die Freiwette steuerlich und rechtlich etwas anderes. Die dritte ist der Gratisbetrag beim ersten Ereignis: eine Rückvergütung des Einsatzes unterhalb einer Grenze, wenn die erste Wette verliert. Der Unterschied dieser drei Varianten liegt nicht im Wert des Geschenks, sondern darin, wer was riskiert. Bei der dritten Variante ist der Spieler dabei, sein eigenes Geld einzusetzen, und nur der Verlustfall wird abgedeckt.
Weshalb Gratisguthaben in der Schweiz eine gesetzliche Hürde hat
Freispiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Der Satz ist kurz und erklärt den ganzen Befund dieses Artikels. Es ist nicht die Zurückhaltung der Veranstalter, die das Angebot dünn macht, sondern die Genehmigungspflicht. Wo eine Aufsichtsbehörde vorher zustimmen muss, ist ein Bonus kein Marketinginstrument mehr, sondern ein bewilligungspflichtiger Vorgang. Die Gespa hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Achtundzwanzig Vorgänge in einem Jahr für die gesamte Schweiz: Mehr lässt sich über den Rhythmus dieser Angebote nicht sagen. Ein Gratisguthaben bei einem Schweizer Veranstalter ist damit eher ein Ereignis als eine Eigenschaft.
Was sich daraus für den Sucher ergibt, ist eine Umkehrung. Wer nach «Sportwetten ohne Einzahlung» sucht, sucht eine Liste. Die Liste ist in der Schweiz zwei Namen lang, und der Rest der Angebote liegt hinter der Landesgrenze. Der Grund ist juristisch und für den Leser von unangenehmer Nüchternheit: Ein ausländischer Veranstalter braucht diese Zustimmung nicht, weil er in der Schweiz keine Bewilligung braucht, um sein Angebot an Schweizer zu richten — er ist hier einfach nicht geregelt. Sein Angebot kann also dauerhaft bestehen. Es besteht nur nicht nach Schweizer Recht.
Gratisguthaben und auszahlbares Geld sind nicht dasselbe. Das ist der Kern, der alles Weitere trägt: Aus einem Spielguthaben entsteht in beiden Schweizer Systemen ein Gewinn, aber das Guthaben selbst bleibt nicht auszahlbar. Auszahlbar wird, was darüber hinausgeht, und auch davon fällt je nach Konto und Anbieter ein Teil weg. Der deutsche Leser, der von «Bonus» spricht und einen Kontostand meint, wird hier umgelernt. Der Schweizer Begriff für diesen Rabatt ist Gratisspielguthaben — und der Begriff ist genau. Es ist Geld für das Spiel, nicht Geld.
Die praktische Konsequenz für den Leser steht in einer einzigen Frage, die er sich beantworten kann: Will er spielen und dafür weniger bezahlen, oder will er etwas für nichts bekommen? Auf die erste Frage gibt es Antworten — manchmal gute. Auf die zweite nur Werbung.
Wo das Guthaben herkommt und wohin es geht
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Ab dem 18. Lebensjahr ist das der normale Weg. Wenn das gesuchte Guthaben dagegen «ohne Einzahlung» sein soll, entsteht es nicht durch einen Kauf, sondern durch eine Aktion, eine Promotion oder die Gutschrift eines Gewinns. Der Gratisbetrag ist also die Ausnahme vom Kauf, und das erklärt die Obergrenzen: Sie gelten auch dann, wenn das Guthaben gar nicht gekauft wurde. Wer CHF 10 Spielguthaben aus einer Aktion erhält, hat deswegen noch kein höheres Wallet-Guthaben zur Verfügung.
Und die Wege hinaus sind ebenso geregelt. Bei Swisslos lassen sich Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen — und auch dort ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Der zweite Teil dieser Regeln erklärt, weshalb ein Gratisguthaben auch bei einem bewilligten Veranstalter kein Startkapital sein kann: Der Kanal, der es auszahlbar machen würde, ist derselbe Kanal, über den Guthaben hineinkommt. Er ist gesetzlich an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers gebunden, und anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettangebot nicht. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist diese Bindung nicht vorgeschrieben, weshalb dort andere Wege möglich sind — ein Unterschied, der für den Wettenden wie ein Vorteil aussieht, solange nichts schiefgeht, und wie ein fehlender Rechtsweg, wenn doch.
Bewilligung, Gratisguthaben und die Sperrliste
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht die ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht den Veranstalter und das einzelne Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Diese Konstruktion erklärt das ganze Thema. Ein geschlossener Markt mit zwei Veranstaltern, die je ihr eigenes Gebiet bedienen — Swisslos im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande in Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura — und dahinter eine Landesgrenze, an der die Schweizer Kontrolle endet. Ein Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet möglich. Wer in Zürich wohnt und Jouez Sport spielen will, kann das nicht, und keine Anmeldemaske ändert das. Wer in Genf wohnt und Sporttip spielen will, ebenso wenig.
Der Inhalt der Bewilligung ist noch enger als der Zugang. Wetten sind nur auf Sportveranstaltungen erlaubt — nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Was angeboten werden darf, steht auf einer geschlossenen Liste der Gespa mit den bewilligten Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten (Fassung 10.09.2026): Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, niemals Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste führt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wenn der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat.
Für den Gratisbetrag heisst das etwas Unbequemes: Das Geschenk kann nur in einem Fenster ausgegeben werden, das die Aufsicht vorgezeichnet hat. Wer eine Freiwette für einen Markt plant, den die Liste nicht kennt, plant ins Leere. Das ist nicht die Willkür eines Anbieters, sondern die Grenze, an der ein Bonus aufhört, ein Marketinginstrument zu sein.
Wer nicht wetten darf und was das Konto kostet
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online nicht zugelassen. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Diese Regeln sind für den Nutzer der lästige Teil der Sache, und sie sind der Grund, weshalb ein Gratisguthaben nicht anonym zu holen ist: Es gibt keinen Weg an einer Identitätsprüfung vorbei auf ein bewilligtes Spielerkonto.
Die Spielsperre schliesst überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre ein und wird in einem gemeinsamen Register geführt. Aufgehoben wird sie frühestens nach drei Monaten, unter Beteiligung einer Fachstelle. Einen selbst gewählten Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ein Anbieter anbieten. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die wichtigste Zeile in diesem Abschnitt, weil sie den Anreiz umdreht: Ein Gratisguthaben, das man nicht einlösen kann, hat keinen Wert, und ein Veranstalter, der es trotzdem auszahlt, wäre nicht grosszügig, sondern ausserhalb des Rahmens.
Kleinere Beträge, strengere Prüfung — das ist das Schweizer Modell, und es wird nirgends deutlicher als bei den Testkäufen. 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Zahl, die man schönreden kann, und sie steht hier, weil sie die Grenze des Schutzes zeigt: Regulierung ist ein Rahmen, kein Schutzschild. Wer im Kiosk an der Ecke eine Wette abstempeln lässt, wird nicht zwangsläufig nach dem Ausweis gefragt.
Was die Bewilligung im Alltag trägt
Der Rahmen hat vier konkrete Funktionen, die für den Leser spürbar sind. Erstens: Limits. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; die Senkung wirkt sofort, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden, während Swisslos und Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden. Ein festgeschriebener staatlicher Einzahlungsdeckel existiert nicht. Zweitens: Auszahlung auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Drittens: kein Kredit an Spielende. Viertens: Werbung, die nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein darf.
Punkt vier berührt unser Thema direkt. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Die Schweizer Seiten dürfen also mit einem Gratisguthaben nicht so werben, wie es ausländische Seiten tun. Die praktische Folge: Das teuerste Marketing für Gratisguthaben ist in der Schweiz selbst strafbar und findet deshalb auf den Kanälen statt, die der Schweizer Aufsicht entzogen sind. Wer heute Werbung für einen «Wettbonus ohne Einzahlung» sieht, sieht in der Regel Werbung für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das ist kein Zufall. Es ist die Struktur.
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spieler selbst wird nicht bestraft. Er trägt trotzdem das Risiko: In einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrolle existieren nicht.
Bei den Schweizer Steuern gibt es eine Besonderheit. Gewinne aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und darüber hinaus steuerbar; die Bundesgrenze liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Grenze weicht ab: je nach Kanton. Wer also über den Freibetrag kommt, hält 35 % Verrechnungssteuer zurück und holt sie über die Steuererklärung zurück. Bei einem typischen Wettenden weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Nicht betroffen ist der klassische Gratisbetrag — der liegt unter jeder Schwelle. Wer über den Freibetrag kommt, sollte ohnehin Steuerberater oder kantonale Steuerverwaltung fragen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Eine offene Baustelle sind Gewinne aus ausländischen Anbietern: Verrechnungssteuer fällt nicht an, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und ohne Einzahlung gewinnt, sollte den Gewinn nicht für steuerfrei halten.
Was schliesslich gegen die ausländischen Seiten spricht, ist kein einzelner Missstand, sondern eine Summe. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Kein Schweizer Rechtsschutz. Keine Pflicht zu Verlustlimiten. Keine Aufsicht. Und die Gespa führt eine Sperrliste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains, und geblockte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Muster ausdrücklich Domain-Hopping. Ein Anbieter, der blockiert wird, taucht mit einer anderen Adresse wieder auf. Dasselbe Angebot, dieselbe fehlende Bewilligung, eine neue Zeile in der Blockliste. Für einen Spielkunden bedeutet das eine unangenehme Sorte Unsicherheit: Der Ort, an dem er sein Konto hat, ist nicht der Ort, an dem er eine Schweizer Beschwerde einlegen kann.
Die Anbieter im Vergleich
Alle zehn Anbieter werden nach denselben Kriterien beurteilt: Bewilligung, Umsatzbedingungen, Limiten und Auszahlungsregeln. Aber nur vier davon — Swisslos Sporttip, Loterie Romande Jouez Sport und die acht ausländischen Anbieter, die nach dem Gesetz in der Schweiz kein Sportwetten anbieten dürfen — werden hier beschrieben. Es geht in diesem Abschnitt nicht darum, für einen Anbieter zu werben. Wer auch immer angesichts der Kosten und der Bedingungen dieser Seite noch glaubt, es sei etwas dazugekommen: Nein, es ist nichts dazugekommen.
Swisslos Sporttip: der Bonuskönig ist es nicht
Swisslos betreibt unter dem Namen Sporttip Sportwetten für das Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, für den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Rechtsgrundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Die Bewilligung ist die eines Grossspiels unter Aufsicht der Gespa, mit Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Vertragsgebiet möglich.
Wer bei Swisslos nach einem Gratisbetrag sucht, wird nicht fündig — und das ist keine Marktschwäche, sondern eine Bewilligungsfrage. Die Gespa hat 2025 acht Zustimmungen an Swisslos erteilt, und das sind nicht acht dauerhaft verfügbare Willkommensangebote. Der reguläre Weg führt deshalb über die Zahlung: Spielguthaben auf dem Wallet wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart steht unter anderem PostFinance Pay zur Verfügung, dessen Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Das erste, was ein Leser also merkt, ist der Mindestbetrag. CHF 20 ist nicht viel, aber es ist auch nicht null. Wer eine Freiwette sucht, findet hier die Preisliste: Der Einstieg beginnt mit einer Einzahlung auf ein verifiziertes Konto. Die Alternative ist der klassische Wettschein am Kiosk — dort gelten dieselben Regeln, aber es gibt keine Registrierung, sondern einen Wettschein, und keine Limitverwaltung im Konto. Wo nichts ist, kommt nichts hin.
Immerhin ist dieser Rahmen verhältnismässig transparent. Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer je in seinem Leben Geld aus seinem Spielkonto zieht, kommt mit den zwei Freiauszahlungen in der Regel aus; wer mehr zieht, zahlt 3 % auf einen kleinen Betrag — ein Beitrag, der kaum ins Gewicht fällt, aber eben auch keiner ist.
Wer die Wette setzt, wird die Kombiboost-Staffel lieben oder hassen, aber verstehen sollte man sie. Sie gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Dasselbe Muster bei den Quoten- und Profitboosts: nur online, nur Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, pro Wettenden einmal nutzbar, ebenfalls limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Mechanik ist deshalb nicht der einfache Zuschlag, den man vermuten könnte. Der Cash-Out-Verlust des Boosts ist eine Mischung aus Kosten und Vernunft: Genau dann, wenn die Lage kippt, wird der Zuschlag entzogen.
Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Damit bleibt Platz für das, was ein Gratisbetrag von CHF 10 verlangen würde. Das ist die einzige gute Nachricht dieses Abschnitts.
Sporttip-Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Der Berg an Regeln mit den kleinen Fallen (Verlängerung, abgesagte Spiele, Gewinnverfall nach 26 Wochen, Rundung auf 5 Rappen) ist der Preis für ein Produkt, das die Schweiz selbst betreibt. Der Berg ist lästig, aber es sind wenigstens Regeln mit einem erreichbaren Ansprechpartner. Der Verfall eines Gewinns, der nicht innert 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht wird, ist dabei die hässlichste Zeile. Sie steht in denselben Bedingungen wie die transparente Auszahlung. Beides gehört zur selben Bewilligung.
Fazit: Swisslos verkauft Gratisguthaben nicht als Dauerware, und diese Wetten gewinnt der Spieleinsatz-Designer. Wer ein dauerhaftes Gratisangebot sucht, sucht an der falschen Adresse; wer stattdessen einen Schweizer Rahmen mit klaren Regeln will, wartet auf eine der wenigen Aktionen — und ein Leser, der in der Westschweiz wohnt, wartet nicht hier.
Loterie Romande Jouez Sport: die Aktion mit der kurzen Frist
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihr Sitz ist die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier: Bewilligung für ein Grossspiel unter Aufsicht der Gespa, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Konto nur für Personen mit Wohnsitz im eigenen Gebiet.
Die Westschweizer Seite ist die einzige, auf der sich ein Gratisguthaben dieser Art tatsächlich nachweisen lässt. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» war ebenfalls ein zeitlich befristetes Angebot. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Achtundzwanzig Gespa-Zustimmungen im Jahr 2025 gehen nicht nur an Swisslos; hier ist eine davon, in ihrer konkreten Form.
Wer das Kleingedruckte liest, dem fällt auf, wie gut es gearbeitet ist. Die zwei Fristen sind nicht dieselbe Frist: sieben Tage zum Eingeben, dreissig Tage zum Verwenden. Wer den Code im Stadion sieht und die Jacke nicht wechselt, hat sieben Tage; wer ihn eingibt, hat dreissig. Das sind zwei sehr verschiedene Zeiträume, und die Aktion sagt das nicht in einem Satz, sondern in zwei.
Dazu kommen die Einzahlungs- und Wallet-Grenzen: höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage auf das Spielerkonto, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Grenze zwischen «direkt auf dem Konto» und «per Überweisung» ist der Punkt, an dem die Westschweizer Regeln sich von den Deutschschweizer unterscheiden. Bei der Loterie ist die Wallet-Gutschrift die bequemere, aber nicht auszahlbare Gutschrift; erst die Überweisung auf die IBAN ist auszahlbar. Wer CHF 900 gewinnt, hat den Betrag auf dem Spielerkonto, wo er weiter gespielt werden kann oder liegen bleibt. Wer CHF 1’200 gewinnt, hat ihn auf dem Bankkonto. Dies ist kein Betrug. Es ist nur das Beweisstück für die Behauptung, dass ein Guthaben nicht auszahlbar und ein Auszahlungsbetrag auszahlbar ist. Wer CHF 10 gewinnt, wird daraus nichts herausziehen.
Fazit: Diese Seite bietet das beste Gratisguthaben des Vergleichs — und es ist ein Fenster von wenigen Wochen pro Aktion, an sieben Tagen im Jahr, in sechs Kantonen, für die ersten 7’000 Kontoinhaber. Die 30 Tage gelten ab Aktivierung, und wer in dieser Zeit nicht spielt, hat nichts. Der Knappheitsfaktor ist die eigentliche Aussage: So sieht ein Gratisguthaben aus, wenn eine Aufsichtsbehörde zustimmen muss, und so knapp ist es auch. Leser ausserhalb der Westschweiz sehen die Aktion, können sie aber nicht nutzen.
Duelbits: ohne Schweizer Bewilligung, und das ist kein Detail
Duelbits gehört zu den acht Anbietern, denen die Schweiz keine Bewilligung erteilt hat. Nach interkantonalem Recht dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine Lizenz des Anbieters ist für die Schweiz nicht bekannt, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister. Kein Schweizer Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre umsetzen.
Was hier nicht steht, ist ebenso wichtig wie das, was steht. Über die Bonusbedingungen, Umsatzfaktoren, Mindesteinsätze und Auszahlungswege dieses Anbieters ist nichts bekannt, und deshalb steht dazu auf dieser Seite nichts. Wer sein Angebot bewerten will, liest es in dessen eigenen Bedingungen, nicht in dieser Übersicht. Fest steht nur: Bei den Kriterien, die diese Seite anlegt — Bewilligung, Limiten, Auszahlungsregeln —, liegt keine Zusage vor.
Für einen Leser, der «ohne Einzahlung» sucht, ist die Verschiebung die eigentliche Information. Der Anbieter lockt mit Freiheiten, weil er keine Schweizer Pflichten hat. Verlustlimiten nach Schweizer Muster muss er nicht verlangen. Eine Spielsperre, die im Schweizer Register steht, kennt er nicht. Und sein Marketing darf in der Schweiz nicht beworben werden, findet aber trotzdem statt — andernfalls wäre er nicht auf dieser Liste.
Mit einer Domain hat das wenig zu tun. Eine ausländische Adresse klingt weder unseriöser noch seriöser als eine Schweizer. Sie beschreibt nur ein anderes Rechtsverhältnis.
Donbet: fremde Lizenz, keine Schweizer Aufsicht
Auch Donbet führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die ganze untere Hälfte der Vergleichstabelle gilt: eine ausländische Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz.
Über Boni, Quoten, Limiten oder Auszahlungen dieses Anbieters ist auf dieser Seite nichts zu sagen. Ein Vergleich, der eine Zahl erfindet, um eine Zeile zu füllen, ist kein Vergleich, sondern eine Empfehlung mit Deko. Wo nichts geprüft ist, bleibt nur ein Satz: Für die Sportsuche ist die Wahrscheinlichkeit, hier einen sauberen Schweizer Rahmen zu finden, gleich null. Wer sich anders entscheidet, sollte wenigstens wissen, was er aufgibt.
Die nüchterne Bewertung: Dass ein Anbieter eine «Wette ohne Einzahlung» anbietet, macht seine Position in dieser Tabelle nicht besser. Es macht sie schlechter, weil das Angebot der Teil eines Geschäfts ist, für das in der Schweiz niemand geradesteht. Wer die Bedingungen dieses Angebots liest, sollte danach dieselbe Frage stellen wie bei allen anderen: an wen er sich wendet, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Bei den bewilligten Veranstaltern gibt es darauf eine Schweizer Antwort. Hier nicht.
Unibet: eine bekannte Marke ohne Schweizer Sportwettbewilligung
Unibet ist im europäischen Sportwettmarkt ein bekannter Name. In der Schweiz hilft das nicht. Der Anbieter führt keine Bewilligung für Schweizer Sportwetten, und nach dem BGS dürfen Sportwetten in der Schweiz nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet werden. Eine Lizenz aus einem anderen Land ist in der Schweiz ohne Wirkung. Kein Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Aufsicht.
Das ist der Punkt, an dem Markenbekanntheit zur Falle wird. Wer einen Namen kennt, hält ihn für geprüft. Ein Name ist keine Bewilligung. Er beweist, dass ein Unternehmen wirbt; er beweist nicht, dass eine Schweizer Behörde seine Quoten, seine Limiten oder seine Auszahlungen kontrolliert. Gerade bekannte Namen werden aus diesem Grund gern mit «bekannt» statt mit «bewilligt» verwechselt, und die Verwechslung kostet nichts, bis sie kostet.
Über die konkreten Konditionen dieses Anbieters ist auch hier nichts bekannt. Die Bewertung stützt sich auf die einzige belegte Tatsache: keine Schweizer Bewilligung. Bei den vier Kriterien, die diese Seite anlegt, ist das ein Nein bei der wichtigsten Zeile. Wer dort spielt, spielt nicht schlechter als bei den anderen acht — aber auch nicht besser, und alle neun teilen dieselbe Lücke.
1xBet: grosses Programm, kein Schweizer Genehmigungsweg
1xBet gehört zu den Anbietern, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Das Angebot ist gross, die Regeln sind es nicht. Bei einer ausländischen Lizenz fällt in der Schweiz keine Aufsicht an, und die Gespa kann die Domain auf ihre Sperrliste setzen. Wer dort ein Konto eröffnet, hat keine Schweizer Stelle, an die er sich wendet, wenn er eine Entscheidung über seine Wette nicht versteht.
Was für die anderen sieben gilt, gilt hier: keine Angaben zu Bonusbedingungen, Limiten oder Auszahlungswegen auf dieser Seite, und keine Bewertung, die sich nicht auf Belege stützt. Die eine Bewertung, die sich belegen lässt, lautet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Kontrolle.
Der Vergleich mit Swisslos müsste einen Leser zum Nachdenken bringen, nicht zur Zustimmung. Auf der einen Seite ein Anbieter mit grossem Programm und unbekannten Regeln; auf der anderen ein Anbieter mit geschlossenem Angebot und einem Konto, das nur im Vertragsgebiet eröffnet werden kann. Wer ein grosses Wettprogramm will, hat bei den zwei Schweizer Veranstaltern ohnehin verloren: Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ist geschlossen. Die Alternative ist nicht der Anbieter mit dem grössten Programm, sondern der mit dem einzigen Rechtsweg.
Wettigo: deutschsprachig, aber nicht bewilligt
Wettigo richtet sich an ein deutschsprachiges Publikum. Die Sprache macht die Seite vertraut, nicht bewilligt. Eine Schweizer Bewilligung hat der Anbieter nicht; Sportwetten in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande veranstalten. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung.
Für den deutschen Leser ist dieser Punkt unangenehm, weil die Aufmachung die Frage «Ist das legal?» bequem offen lässt. Die Antwort ist einfach: legal in der Schweiz ist das nicht — jedenfalls nicht, was die Bewilligung angeht. Der Schwede, der Österreicher und der Deutsche mögen eine andere Rechtslage haben. Für einen in der Schweiz wohnhaften Spielenden gilt die Schweizer.
Jenseits dieses Punktes gilt die Bewertung wie bei den übrigen Anbietern ohne Bewilligung: schöne Website, unbekannte Konditionen. Wer die Hausordnung eines unbewilligten Anbieters als Ersatz für eine Bewilligung nimmt, hat die beiden Dinge verwechselt, und die Verwechslung kostet im Streitfall. Wer hier spielt, sollte es mit dem Bewusstsein tun, dass seine einzige Garantie die des Unternehmens selbst ist.
N1 Bet: Handel ohne Schweizer Aufsicht
N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Ausländische Lizenz, keine Wirkung hier, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsschutz. Die Domain kann von der Gespa gesperrt werden.
Über die konkreten Konditionen ist bei diesem Anbieter nichts bekannt, und dabei bleibt es. Der interessantere Punkt ist ein struktureller: Die acht Anbieter ohne Bewilligung werden in dieser Übersicht nach denselben Kriterien beurteilt wie die zwei mit Bewilligung. Das ist Absicht. Wer nach Gratisguthaben sucht, vergleicht in aller Regel die Angebote, nicht die Rechtsgrundlagen; die Rechtsgrundlagen sind aber das Einzige, was diese acht Zeilen voneinander unterscheidet. Ohne sie wären es acht beliebige Namen.
Die Bewertung ist deshalb dieselbe wie oben, und sie ist für den Anbieter keine gute Nachricht: Wer einen Schweizer Rahmen sucht, findet ihn nicht, und wer ihn nicht sucht, sollte wissen, dass der Verzicht ein aktiver ist.
MyStake: Krypto- und Casinomarken im Sportwettbereich
MyStake tritt mit einem breiten Produkt auf, das über Sportwetten hinausgeht. Für die Schweiz ändert das nichts. Keine Bewilligung für Schweizer Sportwetten, keine Aufsicht durch die Gespa, kein Schweizer Rechtsschutz. Eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht.
Der Hinweis auf das breite Produkt ist kein Nebensatz. Bei diesen Anbietern stehen Casino und Sportwetten oft im selben Konto, und was als Spielguthaben oder Gratisbetrag aus einer Promotion aussieht, kann an das Gesamtkonto gebunden sein. Wer aus einem Sportwettenangebot auf ein Casinoguthaben schliesst, prüft die falsche Bedingung. Diese Seite kann eine Verbindung von der Promotion zur Gambling-Sparte nicht belegen, und sie behauptet sie nicht. Sie weist nur darauf hin, dass der Leser es in den Bedingungen selbst prüfen muss.
Für die Schweiz bleibt die Bewertung: unreguliert. Und für den Wettenden aus einem Kanton, in dem die Spielsperre im Register steht, kommt eine Unannehmlichkeit hinzu — die Sperre, die dort wirken soll, kennt diese Plattform nicht.
22Bet: der letzte in derselben Reihe
22Bet schliesst die Liste der acht Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab. Eine ausländische Lizenz, keine Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste der Gespa möglich.
Die Bewertung ist kurz: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Regeln, kein Schweizer Anspruch. Wer in der Schweiz wohnt und sein Konto dort hat, sollte den Satz «Der Anbieter ist im Ausland lizenziert» nicht mit «Der Anbieter ist in der Schweiz geprüft» verwechseln.
Damit ist die Liste vollständig. Zwei Schweizer Veranstalter, acht ausländische. Nur diese zwei dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und nur bei diesen zwei greifen Schweizer Limiten, Schweizer Auszahlungsregeln und der Schweizer Rechtsweg. Die übrigen acht sind nicht verboten für den Spielenden, aber sie sind für ihn auch nicht beaufsichtigt. Und der Gratisbetrag, den sie möglicherweise anbieten, hängt an ihrer eigenen Hausordnung — nicht an einer Bewilligung.
Der Blick auf die Kosten, mit Zahlen
Zwei Zahlen machen diese Seite rechnerisch rund: die Kosten eines Gratisguthabens und die Grenzen der Schweizer Veranstalter. Es lohnt sich, beide einmal auszurechnen, statt sie zu erraten.
Was ein Gratisbetrag wert ist, lässt sich abschätzen — und der Wert liegt unter dem Betrag. Man nehme den Promotionskredit der Loterie Romande: CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar. Man lege ihn auf einen illustrativen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90, wobei das ausdrücklich ein Beispiel ist und kein quotierter Preis. Das Guthaben liegt bei CHF 10, eine Rückzahlung des Einsatzes findet nicht statt, die Quote beträgt 1.90, und der Quotenschlüssel dieses Marktes beträgt rund 95 % (1 geteilt durch 1/1.90 + 1/1.90). Der Wert des Kredits liegt damit im Mittel bei etwa CHF 4.50, und über verschiedene Märkte hinweg realistisch in einem Band von ungefähr CHF 4 bis 5. Die Annahme, die den Wert trägt, ist die, dass nur das Guthaben des Anbieters umgesetzt wird und nicht zusätzlich eigenes Geld. Es handelt sich um eine statistische Schätzung über viele vergleichbare Fälle, nicht um einen garantierten Ausgang einer einzelnen Wette.
Verglichen mit der nominalen Zusage von CHF 10 ist das weniger als die Hälfte. Der Rest ist der Anteil, den der Quotenschlüssel des Marktes und die Nicht-Auszahlbarkeit gemeinsam einbehalten. Genau darin liegt die Pointe: Ein «Gratisguthaben» ist kein verlorener Betrag, sondern ein Betrag mit einem Wertabschlag. Der Abschlag schwankt mit dem Markt, den der Spieler wählt, und mit dem Quotenschlüssel dieses Marktes. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit einem hohen Quotenschlüssel liegt der Wert höher, bei einem Markt mit einem niedrigeren Quotenschlüssel tiefer. Was der Spieler kontrollieren kann, ist die Marktwahl.
Die zweite Rechnung betrifft die Schweizer Seite. Wer bei Swisslos CHF 20 einzahlt und dabei bleibt, hat CHF 20 riskiert. Wer stattdessen CHF 10 Gratisguthaben verwendet, hat CHF 10 riskiert — aber nur, wenn er nicht mehr einsetzt, als das Guthaben erlaubt. Bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 pro Einzel- oder Kombinationswette lassen sich aus CHF 10 zehn Wetten machen. Aus dem Promotionskredit in der Westschweiz sind es in 30 Tagen ebenfalls bis zu zehn Kleinstwetten von je CHF 1. Wer ein Game aus zehn Wetten erwartet, hat die Rechnung ohne den Mindestumsatz gemacht.
Und die dritte, ungemütlichste Rechnung: Was das Spielen überhaupt kostet, wenn es aufhört, gratis zu sein. Der Quotenschlüssel von rund 95 % im illustrativen Marktbeispiel heisst, dass der Veranstalter in diesem Markt rund 5 % des auf beide Seiten gesetzten Geldes einbehält. Diese 5 % sind die Grösse, die den Wert einer Wette langfristig bestimmt. Ein Gratisguthaben verschiebt dieses Verhältnis einmal — und nur einmal. Danach ist jeder weitere Einsatz eine Wette zu denselben Quoten und damit zu denselben Kosten. Das ist keine Kritik an einem bestimmten Anbieter. Es ist die Funktionsweise eines Sportwettmarktes, und sie ist der Grund, weshalb Gratisguthaben in der Höhe eines Werbebudgets existieren und nicht in der Höhe eines Einkommens.
Häufig gestellte Fragen
Kann man in der Schweiz bei bewilligten Anbietern ohne eigene Einzahlung wetten?
Ja, aber nur über Aktionen und nicht dauerhaft. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das Guthaben stammt aus einer Promotion des Veranstalters, nicht von einem Fremdanbieter — wie bei der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die CHF 10 Spielguthaben vorsah.
Wie viel muss bei Swisslos mindestens auf das Wallet eingezahlt werden?
Der Mindestbetrag für Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet liegt bei CHF 20. Ein Kauf ist per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein möglich, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Welche Aktion bot die Loterie Romande mit Jouez Sport an, und wie lange lief sie?
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Warum verlangt das Geldspielgesetz die Zustimmung der Gespa für Gratisguthaben?
Freispiele und Gratisguthaben sind nach dem BGS zustimmungspflichtig, weil sie kein gewöhnliches Marketing sind, sondern ein geldwertes Angebot. Die Gespa erteilt sie vorab und mengenmässig begrenzt. In der Schweiz ist ein Gratisguthaben deshalb eher ein Ereignis als eine dauerhafte Eigenschaft eines Veranstalters.
Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was bedeutet das für kleine Guthaben?
Der Mindesteinsatz bei Sporttip beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Ein Guthaben von CHF 10 lässt sich damit in bis zu zehn Wetten aufteilen — die Limiten ändern sich jederzeit ohne Angabe von Gründen.
Welche Risiken gehen von Angeboten ohne Einzahlung bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung aus?
Solche Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden und unterliegen keiner Schweizer Aufsicht, weshalb kein Schweizer Rechtsschutz besteht. Ihre Domains können auf der Sperrliste der Gespa landen; die Liste hatte Ende 2025 671 Domains. Ein Spieler wird nicht bestraft, Einsätze und Gewinne können aber eingezogen werden.
Bonus – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
