Sportwetten Reload Bonus 2026: Nachladen, Sperren und der Preis der Quote

Updated Oktober 2026
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Ein Fussballplatz mit Kunstrasen im Regen, Pfützen spiegeln das Licht der Flutlichtmasten

Stand: Oktober 29, 2026. Für die Bewilligungen und die Aufsicht stützen wir uns auf die Angaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) sowie auf die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1'000 und für eine Systemwette CHF 10'000.

Ein Reload-Bonus ist die Fortsetzung eines Willkommensangebots mit anderen Mitteln. Wer nach der ersten Einzahlung bleiben soll, bekommt beim zweiten, dritten, vierten Mal etwas dazu — Gratisguthaben, Freiwetten, ein Prozent mehr auf den Nettogewinn. Der Reiz liegt darin, dass der Nachschlag als Geschenk auftritt und als Verpflichtung endet. Wer in der Schweiz nach solchen Angeboten sucht, findet sie fast ausschliesslich auf Seiten ohne Schweizer Bewilligung. Bei Sporttip und Jouez Sport gibt es keine Reload-Bonus-Leiter, und das ist kein Zufall und auch keine Nachlässigkeit, sondern eine Rechtsfolge. Genau dort fängt der interessante Teil an: nicht beim Bonus, sondern bei dem, was er den zahlt, der ihn annimmt.

Der Blick auf den Preis ist die einzige Perspektive, die bei diesem Thema wirklich weiterhilft, und deshalb steht er hier vorn. Wer den Reload-Bonus über die Bedingungen prüft, kommt schnell an den Punkt, an dem das Angebot weniger wert ist als die Auszahlungsquote jenes Marktes, auf den er gesetzt wird, oder weniger als die eine Verlustlimite, die man beim Nachladen verschiebt. Diese Seite geht den Stoff in der Reihenfolge an, in der die Entscheidung wirklich anfällt: zuerst der Spielerschutz, weil er vorgibt, wohin das Nachladen führt; dann die beiden Veranstalter im Vergleich; dann die Mechanik eines Reload-Bonus; dann die Rechtslage. Erst danach die Bewertungen und die Rechenbeispiele.

Warum ein Nachschlag-Angebot zuerst dem Spielerschutz begegnet

Verlustlimiten, die jeder vor dem ersten Wettschein setzen muss

Wer bei Sporttip mitspielen will, kommt an dieser Hürde nicht vorbei: noch vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung der eigenen Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Das ist mehr Selbstkontrolle, als der Gratisguthaben-Markt sonst anbietet, und es ist zugleich die wichtigste Bremse gegen genau das Verhalten, auf das ein Nachlade-Angebot zielt.

Eine Kerze brennt ruhig auf einem Holztisch neben einem geschlossenen Notizheft, abendliche Stimmung im Zimmer
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Der 72-Stunden-Vorlauf bei einer Erhöhung ist keine Formalität. Er ist die einzige echte Wartezeit im ganzen Angebot, und er sitzt ausgerechnet an der Stelle, die ein Reload-Bonus angreift. Ein Nachlade-Angebot belohnt den zweiten Griff zum Portemonnaie und zieht die Entscheidung genau dorthin, wo Anbieter gern hätten, dass sie schnell fällt: am Abend, nach einem verlorenen Kombischein, mit dem Wettprogramm noch offen. Die 72 Stunden schieben sich dazwischen und gewinnen Zeit für den kühleren Kopf. Wer nachladen will, merkt erst hier, was er wirklich beantragt. Diese Verzögerung schützt. Sie kostet: unter Umständen die Gelegenheit, den Bonus in derselben Nacht zu nutzen. Der Preis ist also nicht der Bonus, sondern die Verzögerung an der richtigen Stelle, und dafür ist die Verzögerung billig.

Spielsperre und Sperrregister: was passiert, wenn die Grenze näher rückt

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und diese Sperre lässt sich vor dem Fristablauf nicht aufheben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die schärfste Selbstbeschränkung im Schweizer System, und ihre Härte ist der Punkt: Vor Fristablauf gibt es kein Zurück, kein Telefonat, keine Bestätigungsmail.

Der Unterschied zu einer Verlustlimite ist praktisch und wird oft übersehen. Die Limite begleitet das Spiel und regelt, wie viel durchgeht; die Sperre beendet das Spiel mit dem Konto. Beides zusammen ist mehr als die Summe der Teile: Wer eine tiefe Verlustlimite gesetzt hat und merkt, dass er trotzdem weiterspielt, wählt die Sperre, und diese Entscheidung wirkte über den Vorfall hinaus. Wer im Nachlade-Angebot nur den nächsten Bonus sieht, hat diese Wahl bereits eine Ebene zu tief angesetzt.

Ein weiteres Detail, das beim Nachladen an Gewicht gewinnt: Auf Tages-, Wochen- und Monatsbasis sind die von den Veranstaltern geforderten Verlustlimitenobergrenzen an das Alter gebunden. Unter 21 Jahren liegt die Oberlimite bei CHF 1’000. Wer mit 19 die erste Wette auf einen Kombi-Boost mit vier Voraussagen setzt und dabei 100 Prozent auf den Nettogewinn im Blick hat, denkt beim Setzen in Prozentsätzen. Das Konto ist aber in Franken bepreist. Zwischen dem Faktor auf dem Bildschirm und dem Wert davon liegen zwei verschiedene Währungen.

Der Vergleich der bewilligten Veranstalter: zwei Konten, zwei Gebiete

Die Gegenüberstellung der beiden bewilligten Anbieter gehört an den Anfang und nicht ans Ende, weil sie zwei Dinge zurechtrückt, die bei diesem Thema gern verwischt werden. Erstens sind es zwei, nicht zehn. Zweitens decken sie nicht dasselbe Gebiet ab, sodass ein Vergleich hier nicht nach Vorliebe, sondern nach Wohnort entschieden wird. Wer im Kanton Zürich wohnt, hat bei Sporttip ein Konto und bei Jouez Sport keines — nicht mangels Interesse, sondern nach Regel.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. Angabe zur Bewilligung Kontozugang
Swisslos Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Fürstentum Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa) Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) Wohnsitz in einem der sechs Westschweizer Kantone: FR, GE, JU, NE, VD, VS
Sportaza keine Schweizer Bewilligung Angabe zur Bewilligung nicht erstellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen
Unibet keine Schweizer Bewilligung Angabe zur Bewilligung nicht erstellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen
Betwinner keine Schweizer Bewilligung Angabe zur Bewilligung nicht erstellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen
BetPanda keine Schweizer Bewilligung Angabe zur Bewilligung nicht erstellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen
Pribet keine Schweizer Bewilligung Angabe zur Bewilligung nicht erstellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen
BDMBet keine Schweizer Bewilligung Angabe zur Bewilligung nicht erstellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung Angabe zur Bewilligung nicht erstellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen
Rabona keine Schweizer Bewilligung Angabe zur Bewilligung nicht erstellt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen

Warum das Nachladen in dieser Tabelle nirgends als Produktspalte steht, hat einen Grund, den man kennen sollte: Aktionen mit Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Für die bewilligten Veranstalter heisst das, dass ein Nachlade-Angebot nicht aus der Hüfte kommt, sondern beantragt, begründet und bewilligt wird. Genau darum ist die Reload-Bonus-Leiter ein Merkmal ausländischer Seiten ohne Schweizer Bewilligung und nicht ein Merkmal des Schweizer Marktes. Die acht ausländischen Marken in der Tabelle stehen hier zur Einordnung, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen; keine von ihnen ist mit den beiden Bewilligungen gleichzusetzen, und die Nennung ist keine Empfehlung.

Wer die Spalte zum Kontozugang liest, sieht ausserdem, dass die Frage «welcher Anbieter ist besser» in der Schweiz oft gar nicht gestellt werden kann. Sie lautet: in welchem Kanton wohne ich? Für die deutsche Schweiz, das Tessin und Liechtenstein ist Sporttip der Veranstalter, für die sechs Westschweizer Kantone Jouez Sport. Ein Vergleich, der für Sporttip wirbt, ohne das zu sagen, wirbt am Publikum vorbei. Und wer im Tessin wohnt und sich für Westschweizer Angebote interessiert, hat dort schlicht kein Konto.

Was ein Reload-Bonus ist und wem er nutzt

Der Unterschied zwischen dem Willkommensangebot und dem Nachschlag

Beim Willkommensangebot geht es um den ersten Franken. Beim Reload-Bonus geht es um jeden weiteren, und die Mechanik verschiebt sich dabei. Der Erstbonus will eine neue Kundschaft anwerben; der Nachschlag will eine bestehende Kundschaft bei der Sache halten, und er tut das zu einem Zeitpunkt, den die Anbieterin nicht wählt, sondern der Kunde. Wer eine Woche lang nicht eingezahlt hat, ist ein anderes Zielpublikum als wer noch nie ein Konto hatte.

Für die Spielenden heisst das: Der zweite Bonus wird in der Regel an weniger grosszügige Bedingungen geknüpft als der erste, weil die Anwerbung nicht mehr nötig ist. Zudem trifft er auf einen Spielverlauf. Beim ersten Angebot ist das Konto leer und die Gewohnheit noch nicht da; beim Nachladen ist beides vorhanden, oft nach einer verlorenen Serie. Zweimal derselbe Betrag als Bonus, aber die Verfassung des Kontoinhabers ist eine andere. Das ist keine Vermutung über Rabatte, sondern die Logik, aus der ein Nachlade-Angebot überhaupt gebaut ist.

Woran ein Nachlade-Angebot hängt: Umsatzbedingungen, Mindestquoten, Fristen

Drei Bedingungen entscheiden darüber, ob ein Bonus etwas wert ist oder nur so aussieht. Die erste ist die Umsatzbedingung: Ein Betrag muss eine bestimmte Zahl von Malen umgesetzt werden, bevor daraus auszahlbares Guthaben werden kann. Die zweite ist die Mindestquote für jede Wette, die auf den Umsatz angerechnet wird; sie verhindert, dass der Bonus per Quote-1,01-Wetten durchgespielt und bar abgezogen wird. Die dritte ist die Frist, bis zu der der Umsatz erbracht sein muss, und sie ist die unangenehmste von den dreien, weil sie nicht in Franken rechnet, sondern in Wochen.

Swisslos und Loterie Romande führen Gratisspielguthaben aus Promotionen, und klar ist, dass es nicht auszahlbar ist. Der Grundsatz ist der einzige, den man beim Nachladen wirklich festhalten sollte: Geld, das aus einer Gratisaktion stammt, verlässt das Konto nicht als Geld. Ein ausländischer Anbieter, der einen Nachlade-Bonus ausschreibt, arbeitet nach eigenen Regeln, und ob er seinen Faktor auf den Nettogewinn oder auf den Einsatz wendet, ob er den Umsatz auf die Bonusssumme oder auf Einzahlung plus Bonus berechnet, steht in seinen Bedingungen. Diese Bedingungen sind nicht Beiwerk zum Angebot. Sie sind das Angebot.

Der eigene Check steht dem Spielenden offen, und er dauert zwei Minuten. Wer sich beim Anbieter anmeldet, findet die Bonusbedingungen im Kleingedruckten des Aktionshinweises — nicht im Werbetext, sondern darunter. Dort stehen die Zahl der Umschläge, die Mindestquote, die Frist, die Höchstgrenze jedes Gewinns aus dem Bonus und jene Märkte, die ausgeschlossen sind. Wenn eine dieser vier Angaben fehlt, fehlt sie zuungunsten des Spielenden; eine Bonusbedingung schweigt nicht, weil an dieser Stelle nichts ist, sondern weil dort gewöhnlich etwas steht, das den Umsatz nicht deckelt.

Sportwetten reload bonus 2026: die Mechanik hinter dem Nachladen

Gratisguthaben braucht Zustimmung, deshalb fehlt die Bonusleiter im bewilligten Angebot

Der entscheidende Unterschied im Schweizer Markt ist rechtlich und er ist einfach. Aktionen mit Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Genau darum liegen nachgeladene Boni vor allem bei ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung, während die bewilligten Veranstalter wenige und kleine Aktionen fahren. Die Gespa hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Man stelle sich diese Zahlen auf der Zeitachse eines Jahres vor: Es ist nicht so, dass dort ständig etwas läuft und man nur davon hören müsste. Acht Zustimmungen sind keine Trommel, mit der man einen Kundenstamm bei Laune hält.

Für den Leser heisst das eine Umkehrung der gewohnten Logik. Auf ausländischen Portalen ist das Fehlen von Bonusangeboten ein schlechtes Zeichen für die Attraktivität. Bei Swisslos und Loterie Romande ist die Zurückhaltung ein Zeichen für die Bewilligungsauflage. Wer Sporttip wegen fehlender Nachlade-Boni schlechter bewertet, bewertet eine Rechtsfolge.

Die Rechnung, die durch den Verzicht verloren geht, ist zudem kleiner, als sie aussieht. Wer den ganzen Bonuswert gegen den ganzen Wettumsatz aufrechnet, findet bei den meisten Reload-Angeboten eine Zahl unter dem, was ein Konto im bewilligten Angebot über die Bewilligung, die Herkunft des Geldes und den Ausschluss des Sperrregisters ohnehin schon hat. Es lohnt sich, das an einem Zahlenbeispiel durchzurechnen, und das schärfste, das auf dieser Seite liegt, ist nicht die Bonusrechnung, sondern die Rechnung hinter der Quote.

Die Umsatzbedingung umrechnen: aus einem Bonus werden Wetten

Wer die Kosten eines Bonus beziffern will, muss zuerst wissen, wie viel Wettumsatz daraus wird, und das ergibt sich aus dem Bonus, dem Umschlagfaktor und dem Einsatz pro Wette. Angenommen ein Anbieter schreibt einen Bonus über CHF 100 aus und verlangt, dass er zehnmal umgesetzt wird, wobei nur Wetten ab einer Quote von 1.50 auf den Umsatz zählen. Die Grösse, die tatsächlich vor dem Spielenden liegt, ist damit 100 × 10 = CHF 1’000. Wer stattdessen Wetten zu je CHF 10 setzt, muss 100 solche Wetten spielen — bei einem Mindesteinsatz von CHF 1 verzehnfacht sich die Zahl der nötigen Einzelwetten auf 1’000.

Die Frist entscheidet erst darüber, ob das praktisch geht. Derselbe Bonus, der mit 100 Wetten zu CHF 10 in zwei Jahreszeiten gemütlich ausläuft, wird zu einer Aufgabe, wenn er in 14 Tagen zu erledigen ist und nur eine Handvoll Spiele anstehen. Und die Mindestquote ist die zweite Klemme auf demselben Weg. Wer nur auf Quoten ab 1.50 setzen darf, kann sich nicht mit langweiligen Favoriten zu 1.05 durchschlagen, sondern muss die Wette suchen. Sie zu finden und trotzdem mit möglichst kleinem Anteil an die Buchmacherin abzugeben, ist das eigentliche Problem: Jede Wette trägt die Marge ihres Marktes, und beim Pflichtumsatz trägt der Spielende die Marge so lange, bis der Bonus durchgespielt ist.

Wichtig ist die saubere Trennung. Der Umsatz ist nicht weg — er ist gespielt. Zurück kommt davon im Schnitt der Schlüssel jener Märkte, auf die gesetzt wurde, und die Differenz zur vollen Summe ist der Preis der Aktion. Wer diese Rechnung lieber mit 200 Wetten zu CHF 5 durchspielt, landet bei derselben Summe und demselben Grösse, nur mit mehr Portionen Marge.

Der Quotenschlüssel in Franken: warum auch bei kleiner Wette etwas hängenbleibt

Sobald klar ist, wie viele Wetten man abgeben muss, folgt die zweite Frage: was daran hängt. Wer über tausend Wetten spielt, verliert einen Teil dieser Summe an die Buchmachermarge.

Diesen Anteil beziffert man am saubersten über den Quotenschlüssel. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 ergibt er sich aus 1/(1/1.90 + 1/1.90) und liegt bei rund 95 Prozent. Das entspricht einer Marge von fast 5 Prozent. Auf einen Bonus mit zehnfachem Umsatz von CHF 1’000 angewandt, kostet das den Spielenden im Schnitt rund CHF 50 — er nimmt also im Schnitt rund CHF 950 zurück — wenn ausschliesslich auf diesen Markt gesetzt wird und nichts anderes dazwischenkommt. Es ist das Gewinn- und Verlustverhältnis über viele Wetten, keine Aussage über die einzelne.

Der Sinn dieses Zahlenbeispiels ist die Menge, nicht das Angebot. Dasselbe Muster wiederholt sich auf jedem bewilligten Konto ohnehin. Wer bei Sporttip eine einzelne Wette zu Quote 1.90 spielt, zahlt über die vielen Male denselben Anteil; er sieht ihn nur nicht als Zeile in der Abrechnung. Die Marge lässt sich von einem Markt auf einen anderen verschieben, aber nicht wegdiskutieren; wer die Auszahlungsquote eines Marktes mit dem Anteil der Summe vergleicht, den ein Faktor erzeugt, findet die eigentliche Frage. Was die Marge selbst bedeutet, wird im Abschnitt «Was ein Bonus nicht wert sein kann: die Marge und die Frist regieren das Verhältnis» vertieft.

Rechtslage: Bewilligung, Bewilligungsauflagen, adressierte Sperrlista

Bewilligung statt Lizenz — was «ohne Schweizer Bewilligung» wirklich bedeutet

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Eine weitere Liste bewilligter Wettanbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa führt nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Eine Hängebrücke über eine Schlucht, Nebel steigt auf, dichter Wald bedeckt die steilen Hänge
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Eine ausländische Bewilligung — ob Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Das eigene Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen die Anbieterin eingezogen werden, und Schutz oder Fair-Play-Kontrolle, wie sie die Schweiz kennt, gibt es dort nicht.

Der konkrete Unterschied für den Nachlade-Bonus ist dieser. Auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung hat der Spielende keine Schweizer Verfahrenswege: keine Beschwerde an eine hiesige Aufsicht, keine Adresse, an der man den Anspruch aus einem Bonus notfalls einklagen könnte. Bei einer Aktion mit Gratisguthaben ist das die relevante Frage, weil der ganze Wert der Aktion in der Erfüllung der Bedingungen liegt. Wer die Bedingungen liest und nichts als eine ausländische Aufsichtsbehörde als Adressat findet, hat genau das gefunden, was er finden sollte: niemanden, an den er sich wenden kann.

Und die Adressierbarkeit der Sperre bleibt noch eine dritte Sache. Wer bei Sporttip und Loterie Romande mitspielt, ist im Sperrregister erfasst. Wer bei einer ausländischen Seite ohne Bewilligung spielt, ist das nicht. Sie kann auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und über DNS blockiert werden. Das ist am Tag, an dem der Block kommt, kein Vorteil.

Das bewilligte Angebot: Rennbahnen, Einzahlungen und die Grenzen des Systems

Bis hierher klingt das bewilligte Angebot wie der einzige Ort, an dem man mitspielen sollte. Es hat Grenzen, und wer hier eine Wahl trifft, sollte sie kennen.

Die erste Grenze ist der Umfang des Angebots. Bewettet werden dürfen nur Sportveranstaltungen; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie darin stehen, Rangwetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet; Trainingsläufe sind nie bewilligt. Die Liste führt keine Ecken- und Kartenmärkte und keine Esport-Passage. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Die zweite Grenze ist die Herkunft des Geldes. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein auf den Kontoinhaber lautendes Zahlungskonto ausgezahlt. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist ausgeschlossen. Wer aus einem Land kommt, in dem Krypto-Auszahlungen üblich sind, erlebt hier einen Unterschied, der nicht kosmetisch ist.

Und die dritte Grenze ist der Umfang des Angebots an sich. Wer einen Nachlade-Bonus sucht, sucht wahrscheinlich auch andere Aktionen, und genau hier ist die Fassade des bewilligten Angebots schmaler als die ausländische. Diese Grenzen sind der Preis der geschlossenen Liste, und dieser Preis ist der Kern dieser Seite.

Bewilligte Veranstalter und ausländische Marken im Vergleich

Die Reihenfolge ist die Reihenfolge. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen zuerst, weil sie die Einzigen sind, die eine Schweizer Bewilligung haben; die acht ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung folgen, weil sie dort stehen, wo kein Schweizer Angebot steht, und weil ihre Nennung hier eine Einordnung ist und keine Empfehlung. Was sie eint, ist die Bewilligungslage: In der Schweiz ist Werbung für ein nicht bewilligtes Geldspiel verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Deshalb beschreiben wir hier und werben nicht.

Swisslos Sporttip: die Grenzen der Quote liegen im System

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, welche die Lotterien und Sportwetten auf Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV) veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Aus dem Geschäftsjahr 2025 meldet Swisslos einen Reinertrag von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe unterstützt; aus den Sportwetten kamen davon CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Man kann daraus ablesen, dass das Sportwetten-Angebot im Jahr zuvor mehr eingebracht hat als zuletzt. Das ist keine Randnotiz: Ein Markt, in dem 20 Franken weniger aus dem Wettumsatz an die öffentliche Hand gehen, zieht die Quoten mit.

Die Wetten selbst sind für Personen ab 18 Jahren zugänglich, Personen unter 18 sind ausgeschlossen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer weiss, dass der Höchsteinsatz für ein Einzelspiel bei CHF 1’000 liegt, weiss auch, dass das Wohnzimmer-Casino an dieser Grenze nicht gebaut werden kann. Der Nachlade-Bonus ist an derselben Stelle nicht vorgesehen.

Die Auszahlungslogik ist gradlinig. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Für das Spielguthaben gilt: Kauf per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Konto im eigenen Namen möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Beim Aufladen ist PostFinance Pay eine angebotene Zahlungsart, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wetten lassen sich online über die Website von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Die Produkteigenschaften sind eigenwillig und man sollte sie vor dem Setzen kennen. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Zwei Details zum Lesen der Bedingungen. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer einen attraktiven Kombischein mit zwei Märkten desselben Spiels baut, sollte wissen, welche Funktion er benutzt.

Und der Kombiboost selbst ist die beste Antwort auf die Frage nach dem Nachladen. Wer schon vier Voraussagen mit Quoten ab je 1.50 zusammen hat, bekommt 5 Prozent auf den Nettogewinn; bei fünfzehn sind es 100 Prozent. Das ist kein Nachlade-Bonus auf eine Einzahlung, sondern eine Erhöhung auf einen bereits gespielten Schein. Der Unterschied ist der Zeitpunkt: Er kommt nach der Wette, nicht vor ihr, und verlangt kein Nachladen.

Das Fazit zu Swisslos Sporttip fällt schmal, aber bestimmt aus. Ein Nachlade-Bonus existiert nicht, und er fehlt aus rechtlichen Gründen. Für das nüchterne, gut durchdachte Spiel ist die Schiene breit genug: Quotenboosts, Kombiboost und Cash-Out sind brauchbare Aufsätze. Wen aber genau das reizt, was die Konkurrenz im Ausland auszeichnet — eine wachsende Bonusleiter —, der bekommt hier eine abfällige Antwort. Diese Antwort ist bewusst so knapp.

Loterie Romande Jouez Sport: das Modell für die Westschweiz

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Damit hat sie mehr Verkaufsstellen als Swisslos Kantone bedient, und das Zahlenverhältnis sagt etwas über die Vertriebsstruktur: Wetten laufen hier stärker über den physischen Kontakt als über das Konto.

Ein Konto braucht Wohnsitz in einem der sechs Kantone. Damit ist die einfache Frage — welcher der beiden Veranstalter passt mir besser? — auf eine standortbezogene Frage reduziert. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Swisslos heran, und wer in Zürich wohnt, nicht an die Loterie Romande. Reload-Bonus-Vergleiche, die beide Anbieter nebeneinander als offene Wahl darstellen, sind damit bereits an dieser Stelle unzutreffend.

Das Fazit fällt entsprechend anders aus als beim Schwestermodell. Die Westschweiz hat hier einen Veranstalter mit dichtem Vertriebsnetz, festen Regeln und ohne Bonusleiter über dem Angebot. Wer in Lausanne ein Konto will und die Aktionen der ausländischen Anbieter vermisst, findet sie nicht; wer in Lausanne ein Konto mit klaren Zuständigkeiten und Schweizer Rechtsweg will, findet genau das. Das entscheidet sich am Wohnort und nicht am Bonus.

Sportaza: bewilligungsfrei und entsprechend schutzarm

Sportaza trägt eine ausdrückliche Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung. Damit steht fest, was ein Konto dort nicht hat: keine Schweizer Bewilligung nach BGS, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Verfahrenswege. Die Bewilligung ist nicht festgestellt, und das spielt in der Schweiz keine Rolle, weil eine ausländische Bewilligung hier ohnehin keine Wirkung hat. Die Domain unterliegt einer Sperrung gemäss Gespa-Sperrliste.

Der Nachlade-Bonus, den ein Leser auf einer solchen Seite sucht, ist auf derselben Grundlage zu beurteilen wie die Bewilligung. Was die Seite über die Einzahlung hinaus verspricht, wird nach ihren eigenen Regeln abgewickelt. Für den Spielenden heisst das, dass er den Wert der Aktion aus den Bedingungen selbst beziehen muss und keinen Dritten hat, der die Einhaltung abstützt. Wer dort spielt, sollte in einem Bonus grundsätzlich kein Guthaben sehen, sondern eine Spielverlängerung mit Bedingungen.

Das Fazit: Für Spielende, die die freie Produktwahl des Auslands suchen, ist Sportaza ein Angebot ohne Schweizer Schutz. Für sichere Spielräume mit Verfahren bei Problemen taugt es nicht.

Unibet: freies Angebot ohne Schweizer Weg

Unibet trägt dieselbe Kennzeichnung: keine Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Verfahrenswege. Die Bewilligung ist nicht festgestellt; in der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung. Die Domain unterliegt einer Sperrung gemäss Gespa-Sperrliste.

Für Spielende, die das gewohnte internationale Sortiment suchen, ist die Seite mit grösserer Marktbreite zu erreichen als das Schweizer Angebot. Das ist der einzige erkennbare Vorteil ohne Schatten: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind im Schweizer bewilligten Angebot verboten, in der Schweiz aber für den Spielenden ohne Konsequenz, weil sie hier gar nicht angeboten werden. Wer sie sucht, findet sie dort.

Das Fazit: wer das freie Sortiment will, muss den Schweizer Rechtsweg liegen lassen. Beides zusammen gibt es nicht, und ein Reload-Bonus macht daraus keine Ausnahme.

Betwinner: ein Bonusprogramm nach eigenen Regeln

Betwinner ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung fehlt, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Bewilligung ist nicht festgestellt, was in der Schweiz ohne Wirkung ist.

Diese Anbieter sind typischerweise die Heimat der nachgeladenen Boni, und daraus folgt unmittelbar der Adressat der Bedingungen. Wer dort nachlädt, akzeptiert Regeln, die von einer ausländischen Stelle überwacht werden. Für die Bewertung heisst das: Die Aktion selbst ist stark, der Schutz ist schwach. Der Preis liegt nicht im Bonusbetrag, sondern in dem, was fehlt.

Das Fazit: für Bonusjäger ohne Schweizer Anspruch brauchbar, für alle anderen kein Ersatz für ein bewilligtes Konto.

BetPanda: Krypto-Nähe und die Auszahlungslogik im Ausland

BetPanda trägt keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die regulatorische Einordnung ist nicht final geklärt, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung.

Die Betreiber mit Krypto-Ausrichtung unterscheiden sich von den anderen ausländischen Marken in einem Punkt, der mit dem Nachladen zusammenhängt: Wo Guthaben in Krypto gehalten und ausgezahlt wird, entfällt die gesetzliche Bindung an ein Konto im Namen des Inhabers, die im bewilligten Schweizer Angebot gilt. Die Folge ist eine andere: Der Kontoinhaber muss selbst dafür sorgen, dass er das, was er gewinnt, wieder in Franken und auf ein Konto bekommt.

Das Fazit: für Spielende, die Krypto-Guthaben halten und die Verantwortung dafür selbst tragen wollen, ein eigenständiges Modell. Wer den Schweizer Zahlungsweg mit Namen und Kontobindung will, findet ihn nicht.

Pribet: die Bonusjagd wird mit jedem Mal teurer

Pribet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Bewilligung ist nicht festgestellt und in der Schweiz ohne Wirkung.

Der Nachlade-Bonus ist bei solchen Marken der Angelpunkt der Werbung, und für den Spielenden ist der eigentliche Punkt ein anderer. Jede nachgeladene Aktion verlängert die Bindung und damit die Laufzeit, in der der Spielende im Markt bleibt statt sich zu entscheiden. Wer dreimal nachlädt, hat dreimal die Wahl getroffen, weiterzuspielen; beim vierten Mal ist diese Wahl die Voreinstellung.

Das Fazit: Die Bonusjagd ist hier am einfachsten, und der Selbstvorwurf sitzt am tiefsten. Wer nicht mit klaren Verlustlimiten arbeitet, sollte diesen Punkt nicht aufmachen.

BDMBet: Konditionen, die dem Nutzer nicht entgegenkommen

BDMBet trägt keine Schweizer Bewilligung. Ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, ebenso der Schweizer Rechtsweg; die regulatorische Einordnung ist in der Schweiz nicht wirksam.

Der bemerkenswerte Punkt bei Marken ohne Schweizer Bewilligung ist nicht die Aktion, sondern der Umgang mit dem Konto, sobald es um eine Auszahlung geht. Bedingungen, die bei der Einzahlung grosszügig klingen, können bei der Auszahlung zu Anforderungen an Identität, Zahlungsweg oder Umsatz werden. Der richtige Zeitpunkt, das zu prüfen, ist vor der Einzahlung: Wer das Auszahlungskapitel der Bedingungen vor der ersten Einzahlung liest, hat es später leichter.

Das Fazit: für Spielende, die ihre Bedingungen vor der Einzahlung lesen, kalkulierbar; für alle anderen kein guter Ort für einen grösseren Betrag.

Bruce Bet: was eine Marke ohne Bewilligung nicht schuldet

Bruce Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, ebenso der Schweizer Rechtsweg; die regulatorische Einordnung ist in der Schweiz nicht wirksam. Die Domain unterliegt einer Sperrung gemäss Gespa-Sperrliste.

Wichtig ist weniger, was hier nicht existiert, als was daraus für die eine Frage folgt, die jeder sich stellen sollte: Was passiert, wenn etwas schiefgeht? Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Aufsicht, ein Verfahren und eine Adresse. Bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gibt es das alles nicht für den Spielenden. Bei einem Nachlade-Bonus, dessen ganzer Wert in der Erfüllung der Bedingungen liegt, ist das die zentrale Frage, denn wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden, fehlt jeder Weg über die Anfrage im Chat hinaus.

Das Fazit: Diese Marke nimmt am Schweizer Sportwetten-Markt nicht teil. Das ist keine Wertung ihres Produkts, sondern eine Tatsache der Bewilligungslage.

Rabona: das Modell für ein Konto ohne heimische Aufsicht

Rabona trägt keine Schweizer Bewilligung. Ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, ebenso der Schweizer Rechtsweg; die regulatorische Einordnung ist in der Schweiz nicht wirksam. Die Domain unterliegt einer Sperrung gemäss Gespa-Sperrliste.

Wer ein Konto bei solchen Marken führt, führt es unter einer Aufsicht, die nicht die schweizerische ist, und zahlt in Steuerfragen bei ausländischen Veranstaltern nach kantonaler Praxis. Das ist der zweite, weniger sichtbare Posten. Fragen nach einem Reload-Bonus, der auf einer Schweizer Sportwette wächst, sind bei diesem Anbieter falsch gestellt: Er hat keinen Schweizer Veranstalterstatus, also läuft die Rechnung über eine ausländische Buchmacherbeziehung und eine ausländische Steuerlogik.

Das Fazit: Für Spielende, die ein internationales Konto ohne Schweizer Marktbindung suchen, funktioniert das Modell. Wer den Schweizer Weg sucht, landet wieder bei Swisslos oder Loterie Romande.

Was ein Bonus nicht wert sein kann: die Marge und die Frist regieren das Verhältnis

Die Marge ist der Betrag, den die Buchmacherin von jedem gesetzten Franken behält, und man liest sie aus den Quoten eines Marktes ab, nicht aus der Werbung. Bei einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 liegt der Schlüssel rechnerisch bei rund 95 Prozent — der Anteil, der im Durchschnitt an die Spielenden zurückfliesst — und die Marge damit bei rund 5 Prozent. Über eine Million Franken Umsatz sind das rund 50’000 Franken, die nicht zu den Spielenden zurückkehren, sondern bei der Buchmacherin bleiben. Es ist ein Durchschnittswert über viele Wetten und keine garantierte Zahl auf einer einzelnen Wette.

Genau hier liegt der eigentliche Preis des Nachladens. Wer einen Bonus umsetzt, spielt denselben Umsatz durch wie sonst auch; der Anteil, der an der Marge hängenbleibt, fällt zusätzlich an. Der Bonus muss also diese Marge zuerst verdienen, bevor er sein Geld wert ist. Bei einem Bonus von CHF 100 und zehnfachem Umsatz sind das im Schnitt rund CHF 50 an Marge auf den Pflichtumsatz — die Hälfte des Bonusbetrags wäre weg, bevor die Kontoabrechnung überhaupt beginnt, wenn nur auf einen Markt mit fünf Prozent Marge gesetzt wird. Ein Bonus mit einem kleineren Umschlag oder einer tieferen Marge auf dem gespielten Markt liegt entsprechend besser.

Wer stattdessen die schnelle Variante will, muss die Umsatzbedingung nur lange genug hoch genug aushalten. Ein Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 ist kein Zufallsgriff, sondern die saubere Beobachtungsgrösse für einen Wettmarkt; die Marge eines Handicap- oder Totals-Marktes oder eines Kombischeins ist eine andere Zahl auf einem anderen Markt und sollte nicht auf unser Beispiel gemünzt werden. Ein zweites Muster gehört dazu: Je höher die Mindestquote, desto mehr Auswahl braucht man, desto länger bleibt das Guthaben im Spiel, desto grösser ist die Zahl der Wetten, an denen die Marge hängt. Die Bedingung mit dem grössten Effekt ist oft nicht der Faktor, sondern die Frist, weil Umschlag mal Frist entscheidet, welche Fussballspiele im Zeitfenster überhaupt zusammenkommen.

Dieser Punkt betrifft ein zweites Mal die bewilligten Veranstalter. Seit dem Geschäftsjahr 2024 auf 2025 ist der Ertrag aus den Sportwetten bei Swisslos von CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio. gefallen. Wer aus dem bewilligten Angebot heraus die Quote sucht, sollte wissen, dass es hier zwei Bewegungen gibt: einen sinkenden Ertrag aus dem Wettgeschäft und hohe Kosten für die Bewilligung. Das ist nicht die Erklärung für eine einzelne gute oder schlechte Quote an einem bestimmten Abend. Es ist eine Frage, die man beim Vergleich der grossen Wettanbieter nicht vergessen sollte. Ein Bonusangebot ohne Schweizer Bewilligung anstelle der bewilligten Option zu nehmen, hält dabei den Unterschied der Quoten nicht aus, weil er an dieser Stelle nicht gemessen ist.

Das Fazit dieser Seite: Wer nach einem Reload-Bonus sucht, sollte ihn nicht nach seinem nominalen Wert, sondern nach seinem Gegenwert in Umsatzbedingungen und Fristen bewerten, und in der Schweiz entscheidet der Wohnort über die zwei Konten hinweg.

Häufige Fragen zum Reload-Bonus bei Schweizer Sportwetten

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Reload-Bonus für Sportwetten?

Nein. Aktionen mit Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und die bewilligten Veranstalter führen wenige, kleine Aktionen. Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Bei Swisslos und Loterie Romande finden Spielende Gratisspielguthaben aus Promotionen, das nicht auszahlbar ist.

Warum bieten ausländische Seiten Reload-Boni an, und was bedeutet das für den Schutz der Spielenden?

Der Nachlade-Bonus ist auf ausländischen Seiten ohne Schweizer Bewilligung üblich; bei einem Anbieter mit ausländischer Bewilligung hat diese in der Schweiz keine Wirkung, es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Der Schutz liegt daher allein in den Bedingungen und in der Selbstkontrolle.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei Swisslos erhalten Spieler Gewinne dem Wallet gutgeschrieben oder auf das eigene Bankkonto überwiesen.

Wie wirken sich selbst gesetzte Verlustlimiten aus, wenn die Einzahlung erhöht werden soll?

Bei Swisslos und Loterie Romande setzen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine Erhöhung ist damit immer an eine Wartezeit gebunden.

Was geschieht mit einer Wette, wenn das Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Langfristige Wetten werden innerhalb eines Turniers abgewickelt.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»