Freiwette Sportwetten 2026 – der Gratisbetrag ist nicht der Wert

Updated Oktober 2026
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Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.

Stand: Oktober 29, 2026 – geprüft gegen die Bewilligungen und Spielregeln von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa.

Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Eine Freiwette ist der Teil eines Wettangebots, der nichts kostet und deshalb nichts verspricht. Wer sie annimmt, setzt fremdes Guthaben auf eine Quote, die er selbst wählt – und genau dort entsteht der Wert. Nicht beim beworbenen Betrag.

Die Schweizer Lage macht das deutlicher als jede andere Diskussion über Willkommensboni. Nur zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und beide arbeiten mit Gratisspielguthaben, das nach der Wette nicht auszahlbar ist. Ein «CHF 10 Gratisbetrag» ist also kein Geld, sondern ein Recht, einmal mit zehn Franken auf ein Ergebnis zu setzen. Fällt es, bekommt man den Gewinn. Geht es schief, hat man zehn Franken verloren, die einem nie gehört haben.

Das ist der eigentliche Gegenstand dieses Textes. Nicht, wer die grösste Summe hinstellt – bei zwei Anbietern mit kantonal begrenztem Gebiet gibt es diesen Wettstreit gar nicht. Sondern was von einem solchen Guthaben übrig bleibt, wenn Quote, Frist, Mindestquote und Spielerschutzregeln darauf einwirken.

Zuerst die Grenze, die kein Bonus verschiebt

Bevor irgendjemand eine Gratiswette in ein Konto lädt, steht in der Schweiz eine Pflicht im Weg, die schlicht und unbequem ist: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage müssen gesetzt sein. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Spielende unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer die Limite nicht einträgt, kommt nicht zum ersten Wettschein.

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Das ist die schärfste Antwort auf die Frage, ob ein Gratisguthaben das Risiko verändert. Es verändert es nicht. Es verschiebt nur den ersten Einsatz. Ab der zweiten Wette ist eigenes Geld im Spiel, und ab da greift die Limite, die man vorher gesetzt hat – nicht der Betrag, den eine Aktion dazugelegt hat.

Genau hier sitzt der Kostenpunkt, den die Werbung nie nennt: Der Wert einer Freiwette wird nicht in Franken gemessen, sondern in Bruchteilen ihres Nennwerts. Was davon beim Wettenden ankommt, hängt an drei Grössen – der Quote, der Marge des Marktes und der Regel, dass der Einsatz nicht zurückfliesst.

Was Limiten über die folgende Wette sagen

Verlustlimiten begrenzen, was über einen Tag, eine Woche oder einen Monat verloren gehen kann. Sie begrenzen nicht die Zahl der Wetten, nicht die Höhe des einzelnen Einsatzes und nicht die Verlockung, nach einem Gewinn nachzulegen. Eine Aktion, die mit CHF 10 beginnt, endet deshalb sehr oft mit einer Einzahlung. Freiwillig ist zu diesem Zeitpunkt nichts mehr – die Limite steht, und ihre Erhöhung lässt 72 Stunden auf sich warten.

Wer das als Werkzeug liest und nicht als Hürde, findet darin eine brauchbare Bremse. Wer es als Formalität abhakt, merkt erst nach dem Erhöhungsantrag, dass die eigene Setzung drei Tage in die Zukunft wirkt.

Wenn der Zugang selbst gesperrt wird

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register und gilt darüber hinaus auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine solche Sperre lässt sich nicht per Zuruf zurücknehmen; drei Monate und eine Fachstelle stehen dazwischen.

Für Gratisguthaben heisst das: Ein gesperrtes Konto bekommt keine Aktion. Die Sperre kennt keine Ausnahme für Promotionen, und sie unterscheidet nicht zwischen einem Gutschein über zehn Franken und einer Einzahlung über tausend.

Was ein Gratisguthaben an der Wahrscheinlichkeit ändert: nichts

Die Zahl, die bei jeder Freiwette im Hintergrund steht, ist die Marge des Buchmachers. Sie ist der Anteil jedes gesetzten Frankens, den der Veranstalter für sich behält. Eine Wette mit fremdem Guthaben durchläuft dieselbe Marge wie eine mit eigenem. Der Unterschied liegt allein darin, wessen Geld auf dem Spiel steht – und wie lange.

Das erklärt, weshalb ein «kostenloses» Angebot den Anbieter nichts kostet und den Nutzer selten reich macht. Es ist eine Anwerbung, kein Geschenk. Wer das einmal verstanden hat, liest anschliessend jede Aktionsseite anders.

Neukundenangebote: Frist, Quote und der verschwundene Einsatz

Die Zahl der Schweizer Sportwetten-Aktionen ist klein, und das hat eine rechtliche Ursache: Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Bewilligungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Vierundzwanzig klingt nach viel, beschreibt aber die schmale Auswahl im Vergleich zu ausländischen Anbietern, die ohne Schweizer Bewilligung werben.

Was dabei entsteht, ist kein Wettbewerb um die grösste Summe. Es ist ein Set von Bedingungen, die man lesen muss, um überhaupt zu wissen, ob sich die Mühe lohnt.

Eine Aktion, die man nachrechnen kann

Die Loterie Romande hat unter dem Titel «JouezSport – Patinoires et Stades» zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 an sieben Aktionstagen CHF 10 Spielguthaben ausgegeben. Bedingung war, dass der in den National-League-Stadien verbreitete Code innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben wird. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes 30 Tage gültig – und ausdrücklich nicht auszahlbar.

Drei Fristen liegen übereinander: sieben Tage bis zur Eingabe, dreissig Tage bis zum Verbrauch, sieben Aktionstage im Aktionszeitraum. Wer den Code erst nach acht Tagen einträgt, hat nichts. Wer ihn einträgt und das Guthaben liegen lässt, hat nach einem Monat ebenfalls nichts. Der Aktionszeitraum ist abgelaufen; wer jetzt liest, findet dort keine offene Tür mehr.

Was eine Freiwette wirklich einbringt: eine Rechnung

Der Wert eines Gratisguthabens lässt sich einordnen, ohne eine einzige reale Quote zu zitieren. Nehmen wir die Bedingungen der Aktion – nominal CHF 10 Spielguthaben, Einsatz nicht auszahlbar – und daran ein illustratives Zwei-Wege-Beispiel zu je Quote 1.90. Das ist eine Beispielrechnung, kein quotierter Preis.

Bei diesem Quotenpaar liegt der Auszahlungsanteil des Marktes bei rund 95 Prozent, die Marge also bei rund 5 Prozent. Der Nennwert von CHF 10 fällt mit der Wette; ausgezahlt wird bei Treffer der Betrag aus Einsatz mal Quote, also CHF 19. Der Einsatz war aber nicht auszahlbar – zurück fliesst somit der Nettogewinn aus zehn Franken zu Quote 1.90, und da der Gewinn eines Gratisguthabens auf dem Konto landet, das nicht auszahlbar ist, entspricht der greifbare Wert einem Bruchteil des Nennbetrags: knapp die Hälfte von CHF 10, gerechnet als CHF 10 × 0,90 ÷ 1,90, multipliziert mit dem Auszahlungsanteil von rund 95 Prozent.

Als Band, mit Bedingung: Die reale Gegenleistung liegt in der Grössenordnung von 40 bis 48 Rappen pro Franken Nennwert, je nach Quote – bei längeren Quoten höher, bei kürzeren tiefer, und unter der Annahme, dass überhaupt nur der Gratisbetrag gesetzt wird. Der Beweis für diese Zahl steht in jedem Fall auf dem Kontoauszug, nicht in der Werbung: Bei einer Quote von 1.90 zahlte eine Gegenwette mit eigenem Geld CHF 8,90 statt CHF 10, weil der Einsatz nicht mitkommt.

Der Bewertungsrahmen ist damit klar. Was dem Guthaben fehlt, ist nicht die Höhe, sondern die Rückzahlbarkeit – und der Umfang dieses Abzugs wächst mit der Quote, nicht mit dem beworbenen Betrag.

Die Falle, die in jedem Bonus steckt

Der grösste Kostenfaktor einer Freiwette ist nicht die Quote. Es ist die Bedingung, dass vor einer Auszahlung ein Vielfaches umgesetzt werden muss. Wo eine Umsatzbedingung greift, wandert der Einsatz durch so viele Wetten, dass die Marge jedes Mal erneut abgezogen wird – bei jeder einzelnen. Der Verlust summiert sich still.

Die Schweizer Veranstalter arbeiten bei Gratisspielguthaben nicht mit dieser Mechanik: Das Guthaben verfällt nach Fristablauf oder wird verbraucht. Bei ausländischen Anbietern ist das anders, und dort ist die Umsatzbedingung die eigentliche Rechnung, die niemand auf der Startseite sieht.

Ebenso wichtig wie die Frist: Eine Mindestquote bei Kombinationswetten verhindert, dass Sicherheitswetten auf kurze Quoten den Umsatz erledigen. Eine separate Höchstquote oder eine Auszahlungsobergrenze beim Gewinn kappt genau den Fall, auf den man wartet.

Was während einer laufenden Wette passieren kann

Der Cash-Out ist die praktische Kehrseite. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiger Ausstieg ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht.

Der Auszahlungsbetrag liegt unter dem, was die Wette ohne vorzeitigen Ausstieg einbrächte. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern der Preis des Ausstiegs. Dazu kommen Vorfälle wie absagebedingte Ungültigkeit: Wird ein Ereignis nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, wird eine Einzelwette zurückbezahlt, eine Kombinationswette erhält für diese Voraussage die Quote 1.00. Bei Live-Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, gilt ebenfalls Quote 1.00, und bei Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann der Veranstalter so bewerten.

Wer ein Gratisguthaben auf eine Live-Wette legt, sollte diesen Satz kennen. Quote 1.00 bedeutet: Korrektur ohne Gewinn.

Zehn Anbieter, die Schweizer Spielende tatsächlich antreffen

Eine Rangliste nach Attraktivität eines Aktionsbetrags wäre in dieser Konstellation irreführend. Interkantonalrechtlich dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Die ausländischen Marken, die Schweizer über Werbung, Sponsoring oder Empfehlung kennenlernen, haben keine Schweizer Bewilligung. Verglichen wird deshalb nach dem, was zählt: Bewilligungsstatus, Limiten, Zahlungswege, Wettangebot und die Kosten, die in den Bedingungen stecken.

Anbieter Schweizer Bewilligung Organisator / Lizenz
Swisslos Sporttip Ja Swisslos
Loterie Romande Ja Loterie Romande
IviBet Nein Ohne Bewilligung
Pribet Nein Ohne Bewilligung
HighFlyBet Nein Ohne Bewilligung
BetFury Nein Ohne Bewilligung
BC.Game Nein Ohne Bewilligung
1xBet Nein Ohne Bewilligung
BetOnRed Nein Ohne Bewilligung
BDMBet Nein Ohne Bewilligung

Die Reihenfolge beginnt mit den beiden Veranstaltern, die Schweizer Recht unterstehen, und führt danach die ausländischen Plattformen auf, jede ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter, der sein Gebiet kennt

Swisslos betreibt sein Sportwettenangebot unter dem Namen Sporttip und stützt sich auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sitz der Genossenschaft ist Basel. Das Angebot läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – ein Vertragsgebiet, das die Sprachgrenze bewusst überschreitet.

Limiten und Regeln sind der eigentliche Charakter dieses Anbieters. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos darf diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.

Für den Umgang mit Promotionen ist die Auszahlungsregel entscheidend: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist davon ausgenommen – es ist nicht auszahlbar.

Ergänzt wird das durch zwei Bonusmechaniken mit engen Bedingungen. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung begrenzt sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Ereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und ein Cash-Out lässt den Boost verfallen.

Ein Detail, das in derselben Logik liegt: Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückzahlen.

Urteil: Wer in diesem Gebiet wohnt, bekommt hier das grösste Wettangebot der Schweiz mit den klarsten Einschränkungen – die Quote-1.50-Hürde beim Kombiboost und die Nichtauszahlbarkeit von Promotionsguthaben machen jede Aktion solide, aber unspektakulär. Der Anbieter ist die richtige Adresse für jemanden, der Limiten und Regeln als Teil des Produkts akzeptiert und für den eine Aktion nur eine Zugabe zu einer ohnehin geplanten Wette ist.

Loterie Romande: die Aktion, die einen Kalender verlangt

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt eine Kontaktadresse in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer ausserhalb dieser Kantone wohnt, erhält kein Konto – die Gebietsgrenze ist kein Hinweis, sondern eine Bedingung.

Bei den Limiten setzt der Veranstalter eigene Akzente. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die im Abschnitt ‚Neukundenangebote: Frist, Quote und der verschwundene Einsatz‘ beschriebene Stadionaktion zeigt, wie der Veranstalter Promotionen aufsetzt: sieben Aktionstage, sieben Tage Frist, dreissig Tage Gültigkeit, tausend Stück pro Tag, nicht auszahlbar. Der Aufwand, an einen Code zu kommen, ist Teil der Logik – das Guthaben wird dort ausgegeben, wo ohnehin Publikum sitzt.

Urteil: Das Gegenmodell zum punktuellen Bonus: viel Reichweite, wenig Multiplikator, ein starres Fenster. Die Aktion belohnt jemanden, der regelmässig im Stadion ist und das Guthaben sofort verbraucht, und sie bestraft jeden, der den Code sammelt und liegen lässt. Wer in der Westschweiz wohnt und die Gültigkeitsfrist als Planungsgrösse akzeptiert, findet ein sauberes, aber eng getaktetes Angebot.

IviBet: ein Kontotyp, der Schweizer Rechtsmittel nicht kennt

IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Das bedeutet konkret: keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert wird.

Die Aufsicht hat die erste solche Liste am 3. September 2019 veröffentlicht; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Mechanismus, den die Behörde selbst mit Domain-Hopping beschreibt.

Urteil: Der Kostenpunkt liegt nicht in den Gebühren, sondern im fehlenden Boden. Wer ein Konto ohne Schweizer Bewilligung nutzt, verzichtet auf den Schutz, den die beiden hiesigen Veranstalter garantieren, und kann im Streitfall nichts geltend machen. Ein solches Konto bleibt ein Fremdkörper im Schweizer System, unabhängig davon, wie ordentlich die Oberfläche aussieht.

Pribet: ein Angebot ausserhalb des Sperrregisters

Auch Pribet besitzt keine Schweizer Bewilligung und ist nicht an das hiesige Sperrregister angebunden. Es bestehen keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Wer hier setzt, tut das auf eigene Rechnung und ohne die Kontrollmechanismen, die in der Schweiz für alle lizenzierten Anbieter gelten.

Eine Besonderheit, die man nicht unterschätzen sollte: Wird eine Domain tatsächlich blockiert, hilft eine neue Adresse innert Stunden. Die Blockade trifft den Zugang, nicht das Angebot. Der Nutzer trägt also nicht nur das Risiko, sondern auch die Suche.

Urteil: Ein Konto ohne lokalen Anker; wer es hält, sollte wissen, dass die Zahlungswege und die Streitbeilegung vollständig ausserhalb der Schweizer Regeln stattfinden. Für Spielende, die Wert auf einen geregelten Rahmen legen, fällt dieser Anbieter aus der Auswahl, bevor die Quoten überhaupt eine Rolle spielen.

HighFlyBet: eine Marke mit dünner Rechtsgrundlage

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung; die Bewilligung «as reported» ist nicht festgestellt und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Damit fehlen Anbindung an das Sperrregister und Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gelangen. Die Regeln, die für Schweizer Veranstalter gelten, sind hier keine Bedingungen, sondern blosses Anwendungsrecht, das der Anbieter selbst schreibt.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Urteil: Der entscheidende Kostenfaktor ist die Rechtsgrundlage, und sie ist hier besonders dünn. Wer Anbieter vergleicht, sortiert diesen vor der Quote aus – nicht weil die Oberfläche schlecht wäre, sondern weil im Konfliktfall kein Schweizer Gremium zuständig ist.

BetFury: Zugang über eine Domain, die kein Recht trägt

BetFury verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt, entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, und es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister. Schweizer Rechtsmittel fehlen; die Domain kann blockiert werden. Ein Kontakt mit Schweizer Aufsicht findet nicht statt.

Urteil: Die Bewertung endet dort, wo die Bewilligung endet. Ein Angebot, das ausländisches Recht beruft und Schweizer Recht nicht kennt, kann den Spielerschutz der hier tätigen Veranstalter nicht liefern – und die Frage nach Verlustlimiten stellt sich in dieser Umgebung gar nicht erst so, wie das Gesetz sie stellt.

BC.Game: eine Plattform ausserhalb jeder hiesigen Kontrolle

BC.Game besitzt keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bietet keine Schweizer Rechtsmittel. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und für Schweizer Nutzer blockiert werden, mit den bekannten Stunden bis zur Ersatzadresse.

Urteil: Der Vergleichsmassstab dieses Textes ist die Schweizer Aufsicht – und dieser Anbieter liegt komplett ausserhalb davon. Wer dort spielt, trägt das ganze Ausfallrisiko selbst. Für Leser mit Wohnsitz in der Schweiz ist das keine kostengünstige Option, sondern eine kostenintensive.

1xBet: eine Domain, die auf der Liste steht

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa nennt den Anbieter im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping und führt bet365 als auf der Liste geführt; beide Beispiele zeigen, wie schnell ein geschlossener Zugang durch eine neue Adresse ersetzt wird. Für Spielende bedeutet das eine Verschiebung: Nicht das Angebot verschwindet, sondern die Erreichbarkeit.

Urteil: Ein Konto hier ist ein dauerhaftes Provisorium. Wer es hält, plant mit wechselnden Adressen, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Sperrregister. Für einen Vergleich mit den beiden hiesigen Veranstaltern liefert dieser Anbieter keine sinnvolle Grundlage.

BetOnRed: ohne Anbindung an das Register

BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister und keine Schweizer Rechtsmittel; die Domain kann blockiert werden. Damit fehlt der Mechanismus, der bei den beiden Schweizer Veranstaltern die Spielsperre über alle Produkte hinweg durchsetzt.

Urteil: Was dieser Anbieter nicht liefern kann, ist der wichtigste Teil der hiesigen Spielerschutzarchitektur: die universelle Sperre. Genau deshalb ist der Vergleich nicht offen – wer den Schweizer Schutz sucht, landet zwangsläufig bei den Veranstaltern mit Bewilligung.

BDMBet: die letzte Alternative ohne Schweizer Boden

BDMBet hat ebenfalls keine Schweizer Bewilligung, keine Registeranbindung und keine Schweizer Rechtsmittel. Die Domain kann auf die Gespa-Sperrliste gelangen und per DNS blockiert werden. Die Bedingungen, unter denen hier gesetzt wird, sind die des Anbieters und nicht die des BGS.

Urteil: Ein Konto ohne Bewilligung bleibt strukturell teurer als eines bei einem Veranstalter mit Aufsicht – nicht wegen der Gebühren, sondern wegen des Risikos, das man selbst trägt. Für Spielende, die eine begrenzte Budgetkontrolle suchen, ist dieses Modell die schlechtere Wahl.

Häufige Fragen

Was unterscheidet eine Freiwette von einer Wette mit eigenem Geld?

Bei einer Freiwette stammt der Einsatz aus einem Gratisguthaben, das nicht auszahlbar ist; bei einer Wette mit eigenem Geld setzt man ein Guthaben ein, das man auszahlen lassen könnte. Bei Treffer fällt der ausgezahlte Betrag niedriger aus, weil die zehn Franken Einsatz nicht zurückfliessen.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Gratisspielguthaben ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Gratisspielguthaben und Gratisspiele verlangen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Bewilligungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Ohne diese Zustimmung darf ein lizenzierter Veranstalter kein solches Guthaben ausgeben.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Ausgezahlt wird nur der Gewinn, nicht der Einsatz. Bei einer illustrativen Quote von 1.90 und einem Nennwert von CHF 10 bleiben demnach CHF 8,90, multipliziert mit einem Marktanteil von rund 95 Prozent – ein Wert in der Grössenordnung von 40 bis 48 Rappen pro Franken Nennwert.

Welche Bedingungen sollte man bei einer Freiwette prüfen?

Frist zur Eingabe des Codes, Gültigkeitsdauer des Guthabens, Mindestquote für Einzel- oder Kombinationswetten, Höchsteinsatz beim Einsatz des Guthabens und eine allfällige Obergrenze des Gewinns. Bei der Loterie-Romande-Aktion lag die Eingabefrist bei sieben Tagen und die Gültigkeit bei dreissig Tagen.

Müssen Verlustlimiten gesetzt sein, bevor eine Freiwette platziert werden kann?

Ja. Vor der ersten Teilnahme sind Limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Gratisguthaben vorhanden ist.

Wie sind Gewinne aus einer Freiwette steuerlich einzuordnen, und gilt der Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus in der Schweiz erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, und der kantonale Freibetrag weicht ab – «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Fragen dazu gehören zu einem Steuerberater oder zu einer kantonalen Steuerverwaltung.

Was kostet es, wenn ein Schweizer Spielender ein Konto bei einem ausländischen Anbieter hält?

Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt sie unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Dazu kommt der Verzicht auf das Schweizer Sperrregister und auf Schweizer Rechtsmittel. Verbindliche Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.

Die Regeln, unter denen in der Schweiz gewettet wird

Wer die Bedingungen gelesen hat, kennt noch nicht den Rahmen, in dem sie gelten. Der ist hier enger als in jedem anderen Land der Region.

Sportwetten zählen als Grossspiele im Sinne des Geldspielgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Zuständige Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Anfangsbuchstaben der eidgenössischen Spielbankenkommission tauchen in diesem Zusammenhang immer wieder auf – sie ist die falsche Adresse, denn sie beaufsichtigt nur Casinos.

Eine Bewilligung verlangt eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel. Sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer lizenzierter Buchmacher existiert nicht, weil es keine gibt; die Aufsicht publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reinertrag fliesst gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Eine interessante Nebenwirkung dieser Struktur: Wer nach einem Vergleich mit zehn Anbietern sucht, findet in der Schweiz zwei. Alles darüber hinaus ist ausländisch.

Welche Sportarten und Märkte überhaupt gewettet werden dürfen

Die erlaubte Palette ist keine offene Wiese. Die Aufsicht führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe ebenso, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Die Liste führt keine Ecken- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind ausgeschlossen.

Gewettet wird also auf Sport, nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Live-Wetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Das Gesetz beschränkt Live-Märkte nicht auf bestimmte Typen. Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Veranstalter, welche Märkte er anbietet – und genau dort entstehen die Unterschiede, die ein Vergleich sichtbar machen kann.

Wer eine Wette abschliessen darf

Ein Konto bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Im Onlinebereich besteht zudem ein Alkohol- und Tabakverbot nicht, wohl aber das Verbot für Minderjährige: unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten.

Eine Zahl, die man in diesem Zusammenhang kennen sollte: Bei Testkäufen der Aufsicht im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Ladenkasse ist also nicht streng, und die Annahme, das System fange jeden Fall ab, ist falsch. Wer die Regel ernst nimmt, verlässt sich auf die eigene Kontrolle.

Wo das Geld herkommt und wohin es geht

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Einen festen gesetzlichen Einzahlungsdeckel gibt es in der Schweiz nicht – die Limiten sind Spielerwerk, nicht Staates Werk.

Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Bogen zu den Auszahlungen ist kurz: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, höhere Beträge werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen.

Zwei Grundsätze gelten dabei ausnahmslos. Auszahlungen gehen nur an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS); anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im lizenzierten Schweizer Sportwetten nicht. Und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Wer ein Gratisguthaben erhält, erhält damit ein Spielguthaben und keinen Kreditrahmen.

Ein weiterer Kostenpunkt, der oft übersehen wird: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die Fristen laufen also nicht nur vor der Wette, sondern auch danach.

Was mit dem Guthaben nach der Wette geschieht

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundung ist klein, aber sie ist einseitig – immer zugunsten des Veranstalters, nie des Wettenden.

Bei der Loterie Romande gelten die Grenzen aus dem eigenen Reglement: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt aufs Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist in beiden Häusern nicht auszahlbar – und das ist der einzige Satz, der die gesamte Rechnung oben erklärt.

Wer auf ausländische Anbieter setzt

Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und die schlechte folgt sofort: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und ein Schutz- oder Fairplay-Mechanismus für den Spielenden existiert nicht.

Die Aufsicht bekämpft die Kanäle. Sie veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt – die Behörde nennt dieses Muster Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 führt sie als auf der Liste geführt.

Man sollte daraus keine einfache Antwort ableiten. Auf der einen Seite steht ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg, mit ausländischen Gewinnen, die nach kantonaler Praxis steuerbar sein können. Auf der anderen Seite steht ein lizenziertes Angebot mit vollem Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstaltern, einer geschlossenen Liste von Sportarten und Märkten, einer Wohnsitzbedingung und einer Identitätsprüfung. Keines von beiden ist automatisch «die sichere Wahl».

Was am Ende auf dem Konto steht

Wer eine Freiwette annimmt, sollte die Reihenfolge der Ereignisse kennen: erst das Konto mit verifizierter Identität, dann die Verlustlimiten, dann der Code innert Frist, dann das Guthaben innert Gültigkeit, dann die Wette, dann ein Gewinn, der nicht auszahlbar ist, wenn er aus dem Guthaben stammt. Jede dieser Stationen kann scheitern, und keine davon wird in einer Werbeanzeige erwähnt.

Der Betrag, der beworben wird, ist deshalb die uninteressanteste Zahl der ganzen Angelegenheit. Entscheidend sind die Quote, die der Markt hergibt, die Frist, die der Anbieter setzt, und die Regel, die den Einsatz aus der Auszahlung heraushält. Bei den Schweizer Veranstaltern ist diese Regel ausnahmslos: Gratisspielguthaben wird nicht ausbezahlt. Die zehn Franken, die eine Aktion nennt, sind ein Spielrecht auf zehn Franken und kein Zehner.

Das ist kein Grund, die Aktion zu meiden. Es ist der Grund, sie richtig zu lesen. Wer die Bedingungen kennt, dem wird der Abstand zwischen dem Nennwert und dem tatsächlichen Gegenwert nicht zum Ärgernis, sondern zur Selbstverständlichkeit – und genau dieser Abstand ist die Rechnung, die man in keinem Werbebanner findet.

Worauf man beim Setzen achten sollte, ist auch keine besonders kluge Wette. Es ist die Frage, ob man die zehn Franken überhaupt gesetzt hätte. Wer das bejaht, für den ist die Aktion eine kleine Ermässigung. Wer es verneint, für den ist sie ein Anlass, den es ohne Aktion nicht gebraucht hätte. Und das ist der eigentliche Kostenpunkt dieses Themas.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»