Willkommensbonus Sportwetten – die kleinen Aktionen der zwei Schweizer Veranstalter
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Veröffentlichungen der Gespa und gegen die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020).
Der Spielerschutz steht vor jedem Anreiz
Ein Willkommensangebot ist in der Schweiz kein Geschenk, das auf einem Konto wartet. Es ist eine Ausnahme von einer Regel, und diese Regel heisst: Wer Sportwetten abschliesst, setzt sich zuerst Limiten. Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnimmt, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung der Limite gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Diese 72 Stunden sind die eigentliche Hürde im System. Sie schützen nicht vor dem ersten Einsatz, sondern vor dem dritten, dem vierten, dem Abend, an dem die Limite zum Problem wird.
Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage. Auch sie ist eine Zahl, die der Wettende selbst wählt, nicht der Staat – die Schweiz kennt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze. Die Limiten sind also kein Schutzwall, den eine Behörde errichtet hat. Sie sind ein Versprechen an sich selbst, das die Veranstalterin technisch absichert und zeitlich verzögert. Das Versprechen ist billig zu geben und teuer zu brechen, und genau darin liegt seine Wirkung.
Was eine Spielsperre für Aktionsguthaben bedeutet
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der Punkt, an dem Sperre und Aktion aufeinandertreffen: Eine Spielsperre gilt auch für Aktionen und Guthaben. Wer gesperrt ist, kann ein Gratisspielguthaben nicht nutzen, nicht auszahlen lassen und nicht auf ein anderes Konto übertragen.

Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. In vielen Märkten ist ein Bonus der Anlass, eine Sperre zu umgehen – ein neues Konto bei einer anderen Seite, ein neuer Willkommensbonus, dieselbe Person. In der Schweiz zieht das Register eine Grenze, die über den einzelnen Veranstalter hinausgeht. Wer sich sperren lässt, sperrt sich nicht bei Sporttip, sondern im System. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne; das Angebot ist dann nicht nur gesperrt, es existiert für diese Person rechtlich gar nicht mehr.
Warum damit jede weitere Zahl dieses Artikels beginnt
Steht der Spielerschutz am Anfang, verändert sich der Blick auf alles, was danach folgt. Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, sieht anders aus, wenn daneben eine Verlustlimite von CHF 1’000 für 30 Tage steht. Das Angebot ist dann kein Hebel, sondern eine Zugabe zu einem Spiel, das man ohnehin in einem vorher festgelegten Rahmen betreibt.
Die Reihenfolge hier ist deshalb kein Zufall. Der Spielerschutz steht vorn, weil er die Bedingungen setzt, unter denen jede andere Zahl auf dieser Seite gelesen werden muss. Eigenartig ist nur, wie oft das in der Werbung umgekehrt wird: Erst der Bonus, dann in kleiner Schrift ein Hinweis auf verantwortungsvolles Spielen. In der Schweiz dreht die Rechtslage das Verhältnis von selbst um.
Was Aktionsguthaben und Gratiswetten hier tatsächlich kosten
Wer nach einem Willkommensbonus sucht, stellt sich meistens eine einfache Sache vor: Guthaben auf ein Konto, Einsatz darauf, Gewinn behalten. In der Schweiz funktioniert keine der beiden zugelassenen Veranstalterinnen so. Gratisspielguthaben aus einer Aktion ist nicht auszahlbar. Der Einsatz einer Gratiswette wird nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt. Und die Angebote sind klein – nicht, weil die Veranstalterinnen knausern, sondern weil Gratisspiele und Gratisguthaben vorher die Zustimmung der Gespa brauchen.
Das Fenster ist die Aktion, nicht der Betrag
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande zeigt, was ein Neukundenangebot in der Praxis ist. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code eingab, den es in den National-League-Stadien verbreitet gab, erhielt CHF 10 Spielguthaben auf das verifizierte Konto. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Der Betrag ist winzig. Der Mechanismus dahinter ist die eigentliche Information. Ein Angebot dieser Art hängt an einem Fenster: 7 Tage zum Eingeben des Codes, 30 Tage zum Einsetzen des Guthabens, 7 Aktionstage im Kalender, 7’000 Stück insgesamt. Wer eines der Fenster verpasst, hat nichts verpasst – das Guthaben verfällt einfach. Die Frist ist kein Detail am Rand der Aktion. Sie ist die Aktion.
Zwei Dinge fallen daran auf. Erstens: Der Code kam aus dem Stadion, nicht aus einer Werbeanzeige. Wer nicht im Stadion war, hatte keine Chance auf das Guthaben. Zweitens: 7’000 Stück für die ganze Westschweiz ist eine Zahl, die den Rahmen der Aktion offenlegt. Das ist keine Kampagne, die einen Markt gewinnen soll. Es ist eine Beigabe zu einem Stadionbesuch.
Die Gratiswette und der Einsatz, der nicht zurückkommt
Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt wird, ist der Wert der Wette nicht der Betrag, der auf dem Gutschein steht. Ein Gratisguthaben von CHF 10 ist nicht CHF 10 wert. Es ist der Nettogewinn wert, den ein Einsatz dieser Grösse bei der gewählten Quote erzielen würde – und nicht mehr. Wer eine Gratiswette über CHF 10 zu einer Quote von 1,60 einsetzt und gewinnt, bekommt CHF 6 gutgeschrieben, nicht CHF 16. Der Einsatz war nie sein Geld.
Das ist der Abstand zwischen «risikofrei» und dem, was auf dem Konto landet. Die Werbung nennt die Wette gratis. Die Bedingungen sagen, dass nur der Gewinnanteil ankommt. Beides ist wahr, und die Lücke zwischen den beiden Sätzen zahlt der Leser selbst.
Der Kombiboost des Sporttip und die Quote, die zählt
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1,50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Mindestquote von 1,50 ist der entscheidende Teil der Konstruktion. Wer vier Favoriten mit je 1,20 kombiniert, bekommt keinen Boost – nicht einen reduzierten, keinen. Die Bedingung schneidet genau jene Kombinationen ab, die erfahrungsgemäss am häufigsten aufgehen. Der Boost belohnt also nicht das Kombinieren an sich, sondern das Kombinieren von Aussenseitern, und das ist eine andere Aussage als die, die im Marketing steht.
Rechnen wir es an eigenen, nicht vom Veranstalter stammenden Beispielquoten durch: 1,60 / 1,70 / 1,80 / 2,00. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, also 1,60 × 1,70 × 1,80 × 2,00 = 9,792. Bei einem Einsatz von CHF 10 ergibt das einen möglichen Gewinn von CHF 97,92 (CHF 10 × 9,792, nach den Sporttip-Rundungsregeln auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und auf 5 Rappen abgerundet). Der Nettogewinn ohne den Einsatz beträgt CHF 87,92.
Der Boost greift auf diesen Nettogewinn. Bei vier Voraussagen sind das 5 %, also CHF 4,40 zusätzlich. Die Auszahlung steigt damit auf CHF 102,32, der Nettogewinn nach Boost auf CHF 92,32. Das Ergebnis ist ein Band mit zwei Bedingungen – Anzahl der Voraussagen und Höhe der Quoten. Bei vier Voraussagen liegt der Zusatz in der Grössenordnung von CHF 4 bis CHF 5 auf einen Einsatz von CHF 10, je nach Quoten. Bei sieben Voraussagen wäre derselbe Nettogewinn mit 20 % zu erhöhen, bei zehn mit 40 %, bei fünfzehn mit 100 %. Eine Kombination aus fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1,50 geht aber selten auf; das Band ist nach oben deshalb theoretisch, nicht praktisch.
Guthaben ohne Auszahlung und der Zusatz bei der dritten Überweisung
Beide Veranstalterinnen arbeiten mit Spielguthaben, das an eine Auszahlungssperre gebunden ist. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Diese 3 % ab der dritten Auszahlung sind der interessanteste Satz in der ganzen Gebührenordnung. Zweimal im Jahr kostet die Auszahlung nichts. Wer häufiger auszahlen lässt, zahlt jedes Mal. Bei einem kleinen Gewinn ist die dritte Auszahlung der Moment, in dem das Konto mehr Buchhaltung als Spiel wird. Wer den Gewinn ohnehin wieder einsetzt, merkt den Abzug nie. Wer ihn regelmässig aufs Bankkonto holt, zahlt eine Gebühr für die Gewohnheit, sein Geld zu sehen.
Bei der Loterie Romande liegen die Einzahlungen auf das Spielerkonto bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar – dieselbe Regel, andere Zahl.
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Grenze ist praktisch relevant: Ein Konto kann technisch nie mehr als knapp zehntausend Franken Spielguthaben halten. Wer grössere Beträge bewegt, muss sie auszahlen lassen und über die Bank führen – und landet damit wieder bei der zweimal gratis Auszahlung und den 3 % ab der dritten.
Was ein Schweizer Neukundenangebot den Leser kostet
Betrachtet man die Schweizer Willkommensangebote als Kosten statt als Ertrag, kommt ein anderes Ergebnis heraus als bei den ausländischen Seiten. Bezahlt wird nicht mit einer Umsatzbedingung, sondern mit Zeit und mit Bindung: 30 Tage, in denen das Guthaben verfällt; 7 Tage für den Code; eine Einzahlung ab CHF 20, wenn überhaupt Guthaben gekauft wird; eine Auszahlungsgebühr, sobald man häufiger abhebt. Der Preis eines Schweizer Gratisguthabens ist die kleine Zahl auf dem Gutschein, die nicht auszahlbar ist – und die Tatsache, dass sie im Konto bleibt.
Die zwei Schweizer Veranstalterinnen im Überblick
Zwei zugelassene Veranstalterinnen, acht ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung – so sieht der Schweizer Markt aus, und jede Vergleichsliste, die das anders darstellt, verkauft einen anderen Markt. Die Übersicht hier folgt dem rechtlichen Rahmen. Wer in der Schweiz Wetten anbieten darf, ist eine geschlossene Gruppe. Wer es nicht darf, ist eine offene, die sich ständig verändert.
| Überblick | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51); Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet365 | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BassBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetPanda | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht belegt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die mittlere Spalte ist die einzige, die wirklich zählt. Wer eine Schweizer Bewilligung hat, steht unter der Aufsicht der Gespa und im System des Schweizer Spielerschutzes. Wer sie nicht hat, steht daneben – nicht verboten für den Spielenden, aber ohne jede Wirkung seiner ausländischen Bewilligung in der Schweiz. Bei den acht ausländischen Plattformen trägt die dritte Spalte deshalb überall denselben Befund. Das ist keine Nachlässigkeit der Darstellung, sondern der rechtliche Tatbestand, und er entscheidet darüber, was ein Wettender im Streitfall in der Hand hat.
Was diese Reihenfolge leistet und was nicht
Die Liste ordnet nicht nach Bonus, sondern nach dem, was rechtlich und praktisch gilt. Die Reihenfolge der acht ausländischen Plattformen ist keine Qualitätsrangfolge. Sie ist eine Aufzählung der Brands, die Schweizer Wettende trotzdem antreffen, und alle tragen dieselbe Kennzeichnung. Die beiden Schweizer Veranstalterinnen stehen zuerst, weil sie die einzigen sind, deren Angebot in der Schweiz überhaupt eine Bewilligung hat.
Darin liegt keine Geringschätzung der ausländischen Plattformen. Es ist ein Tatbestand mit Folgen. Wer bei einer ausländischen Plattform streitet, hat keinen Schweizer Rekursweg und keine Verbindung zum Sperrregister; wer gegen eine Entscheidung von Swisslos vorgeht, kann innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Zwei völlig verschiedene Ausgangslagen für denselben Streit um denselben Gewinn.
Einsatzgrenzen und Zahlungswege als gemeinsamer Massstab
Ein Vergleich nach Einsatzgrenzen und Zahlungswegen stellt die Gruppen noch deutlicher nebeneinander. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Auf der Zahlungsseite bietet Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lässt sich auch per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, ab CHF 20.
Ein Wort zu diesen Grenzen: Sie sind keine Formalitäten. Der Deckel von CHF 9’999 beim Wallet-Guthaben und die Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage bei der Loterie Romande ziehen einen Rahmen, der in der Praxis selten berührt wird und im Streitfall trotzdem alles bestimmt. Wetten und Auszahlungen, die ein Konto über diese Grenzen treiben würden, werden technisch abgewiesen. Was bei einer ausländischen Plattform Hausregel ist, ist hier das Zusammenspiel von Bewilligung, Aufsicht und Systemgrenze.
Die Grundlagen: was ein Willkommensangebot in der Schweiz bedeutet
Ein Willkommensangebot ist ein Anreiz, ein Konto zu eröffnen und zum ersten Mal zu spielen. In der Schweiz ist es ein Anreiz, der vorher genehmigt werden muss, weil Gratisspiele und Gratisguthaben der Zustimmung der Gespa bedürfen. Diese Genehmigung ist der Grund, warum die hiesigen Angebote klein sind. Die Veranstalterinnen dürfen keinen grossen Bonus ausloben – sie müssen ihn beantragen lassen. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer sich fragt, warum hier kein 100-Euro-Willkommenspaket wartet, hat damit die Antwort: Es gibt kein Verfahren, in dem so etwas entstehen könnte.

Zulassung, Wohnsitz und die Grenze des Kontos
Bei Swisslos braucht es für die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität – daran führt kein Weg vorbei, und die Prüfung gegen Adressdatenbanken erklärt, warum eine falsche Angabe beim Wohnsitz nicht durchrutscht.
Das Vertragsgebiet von Sporttip umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Zwei Gebiete, zwei Veranstalterinnen, kein Überlappen. Ein Wettender in Zürich kann kein Konto bei Jouez Sport eröffnen, und ein Wettender in Genf keines bei Sporttip. Das ist die praktische Folge der interkantonalen Aufteilung, und sie erklärt, warum die Frage nach dem «besten» Schweizer Anbieter für die meisten Leser keine Wahl ist. Es gibt genau einen, der für den eigenen Wohnsitz in Frage kommt.
Was die beiden Veranstalterinnen unterscheidet
Die Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande ist das Gegenstück für die Westschweiz, mit dem Produkt Jouez Sport.
Für den Leser ist der Unterschied nicht der Geschmack, sondern der Wohnsitz. Limiten, Schutzregeln und Zahlungswege sind bei beiden ähnlich geregelt, weil beide unter demselben Gesetz stehen. Die Abweichungen liegen im Detail: Swisslos arbeitet mit PostFinance Pay und einem Wallet-Deckel von CHF 9’999, die Loterie Romande mit einer IBAN-Auszahlung und einer Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage. Wer in der Westschweiz wohnt, hat also nicht die schlechtere Wahl – er hat die einzige.
Das Wettprogramm und die geschlossene Liste
Was man überhaupt wetten darf, ist in der Schweiz eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Corner- und Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, und einen Esport-Bereich hat sie nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Das ist ein engerer Rahmen als bei jeder ausländischen Plattform. Wer sich für Eckbälle, Karten oder ein Esport-Turnier interessiert, findet in der Schweiz kein legales Angebot dafür. Die Liste ist die Grenze, und sie ist nicht verhandelbar. Praktisch heisst das: Manche Wettende schauen überhaupt erst wegen dieser Liste über die Grenze, und das ist kein Zufall, sondern der vorhersehbare Effekt eines engen Angebots.
Wie das Angebot im Detail aussieht, regeln die Bedingungen des Veranstalters. Erlaubt sind Wetten auf Sportereignisse, vor dem Spiel und live, soweit eine entsprechende Entscheidung vorliegt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Ein Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt; er ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und steht dort unter dessen Bedingungen.
Rechtliche Lage: Bewilligung, Sperrliste und Steuern
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK – die ESBK beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel und gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Nettoprodukte fliessen nach Art. 125 BGS gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.
Warum eine ausländische Bewilligung hier nichts gilt
Art. 4 BGS sagt es in wenigen Worten: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Wirkung. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, handelt strafbar – bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS).
Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Dass Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel verboten ist und mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden kann (Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS), ändert daran nichts – es zeigt nur, wie ernst der Gesetzgeber die Trennung nimmt.
Die Sperrliste und was sie für den Leser bedeutet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Domain-Hopping, das die Gespa selbst so benennt und bei dem sie Interwetten und bet-at-home namentlich aufführt; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend.
Dass eine Domain auf der Sperrliste steht, heisst also nicht, dass sie verschwindet. Es heisst, dass der Zugang über Schweizer Provider blockiert wird und die Betreiber binnen Stunden eine neue Adresse in Betrieb nehmen. Die Sperrliste ist ein bewegliches Ziel, kein Zaun. Für den Leser folgt daraus eine unbequeme Tatsache: Wer bei einem blockierten Anbieter Guthaben liegen hat, kann im schlimmsten Fall weder zugreifen noch auszahlen lassen. Für die Überweisung von Guthaben gilt zudem, dass Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers erfolgen (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Was ein Gewinn in der Schweiz kostet
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag unterscheidet sich – je nach Kanton. Über dem Freibetrag behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit darunter: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist allgemeine Information und kein Steuerrat; bei Fragen hilft ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Zehn Plattformen im Vergleich
Der Vergleich folgt der Reihenfolge der Übersicht oben und legt an jede Plattform denselben Massstab an: Bewilligung, Angebot, Limiten, Zahlungswege – soweit dazu aus den Bedingungen des Veranstalters etwas hervorgeht. Bei den beiden Schweizer Veranstalterinnen ist viel bekannt, bei den acht ausländischen Plattformen wenig. Das ist kein Mangel der Darstellung, sondern die Folge davon, dass nur die bewilligten Veranstalterinnen ihre Bedingungen unter Schweizer Aufsicht offenlegen müssen.
Swisslos Sporttip – die bewilligte Veranstalterin für Deutschschweiz, Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die IKV 2020. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Eine Online-Kontoeröffnung ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich: die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Das Angebot für Neukunden ist schmal. Der Kombiboost gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1,50 Quote; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5, 20, 40 oder 100 %, je nach Anzahl der Voraussagen, und ist in Einsatz und Erhöhung limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Limiten sind gesetzt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzt der Spielende selbst, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Zweimal pro Jahr ist die Auszahlung gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Konto.
Ein Detail, das über den ersten Eindruck hinausgeht: Die Wette gilt bei Livewetten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, und Swisslos kann in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – Wetten mit Quote 1,00 werten. Wer mitten in der Aufregung setzt, trägt dieses Risiko mit. Der Kombiboost ist also nicht das Einzige, was an die Quote von 1,50 rührt.
Unterm Strich ist das ein solides, unspektakuläres Angebot mit engen Grenzen und klaren Wegen. Wer einen grossen Willkommensbonus erwartet, wird enttäuscht; wer klare Bedingungen und eine Schweizer Adresse für den Streitfall schätzt, findet hier, was er sucht.
Loterie Romande Jouez Sport – das Westschweizer Gegenstück mit Stadion-Code
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Wer in der Westschweiz wohnt und ein Neukundenangebot sucht, trifft auf Aktionen wie «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet; wer ihn innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Die Einzahlungslimite liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ebenfalls bei CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der 2’350 Verkaufsstellen wegen ist die Loterie Romande kein reines Onlineprodukt. Wer das Guthaben aus der Stadionaktion nutzen will, kann das im Konto tun; wer grundsätzlich am Schalter spielt, bleibt dort. Und noch etwas fällt auf: 7’000 Codes für sechs Kantone, verteilt an sieben Spieltagen – wer nicht im Stadion war, hatte keine Chance. Das ist ehrlicher als jede grosse Onlinekampagne, die im Marketing wie ein Anrecht klingt.
HornetBet – ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Gemäss Art. 4 BGS hat eine ausländische Lizenz hier keine Wirkung; das Konto ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rekursweg, und die Domains können gesperrt werden.
Zu den Willkommensbedingungen von HornetBet lässt sich hier nichts sagen. Was bleibt, sind die Fragen, die ein Wettender vorher selbst beantworten sollte: Wo steht das Unternehmen? Welches Recht gilt bei einem Streit? Wie wird das Konto verifiziert? Und was passiert mit offenem Guthaben, wenn die Domain blockiert wird?
bet365 – grosser Name, kein Schweizer Permit
bet365 hat keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung hat hier keine Wirkung. Das Konto hängt nicht am Schweizer Sperrregister, ein Schweizer Rekursweg besteht nicht, und die Domains können blockiert werden. Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als auf der Sperrliste stehend.
Aus dem deutschen Sprachraum kennt man die Plattform vor allem wegen ihrer Liveübertragungen. Für dieses Angebot gibt es in der Schweiz keine Bewilligung. Wer dort spielt, verlässt den Schweizer Rahmen vollständig und kann sich nicht auf hiesige Schutzmechanismen berufen.
BassBet – ohne Schweizer Bewilligung gelistet
BassBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung hat hier keine Wirkung; das Angebot ist nicht mit dem Sperrregister verbunden und es gibt keinen Schweizer Rekursweg. Die Domains können gesperrt werden.
Zu Konditionen, Limiten oder Zahlungswegen von BassBet ist hier nichts bekannt. Wer sich dafür interessiert, sollte die Bedingungen der Plattform selbst lesen – nicht die Zusammenfassung eines Vergleichsportals, das die Konditionen nicht überprüfen kann.
Sportaza – ohne Schweizer Bewilligung gelistet
Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz hat hier keine Wirkung; es gibt weder eine Verbindung zum Sperrregister noch einen Schweizer Rekursweg. Die Domains können gesperrt werden.
Angaben zu Boni, Limiten und Zahlungswegen von Sportaza liegen hier nicht vor. Was bleibt, ist die Einordnung in die Gruppe der ausländischen Plattformen, die Schweizer Wettende trotzdem antreffen – mit den Folgen, die oben im Abschnitt über die Sperrliste beschrieben sind.
HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung gelistet
HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Die gemeldete Lizenz hat hier keine Wirkung; es gibt weder eine Verbindung zum Sperrregister noch einen Schweizer Rekursweg. Die Domains können gesperrt werden.
Willkommensbedingungen und Limiten von HighFlyBet sind hier nicht bekannt.
bet-at-home – von der Gespa namentlich im Domain-Hopping genannt
bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung. Die Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, es gibt keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rekursweg. Die Gespa führt bet-at-home namentlich im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping, also dem Ersetzen blockierter Adressen.
Das ist ein konkretes Detail, das die Einordnung schärft. Wer dort spielt, spielt bei einer Plattform, die von der Schweizer Aufsicht aktiv blockiert wird und darauf mit neuen Adressen antwortet.
BetPanda – ohne Schweizer Bewilligung gelistet
BetPanda hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Zu Willkommensbedingungen und Limiten von BetPanda ist hier nichts bekannt.
BetOnRed – ohne Schweizer Bewilligung gelistet
BetOnRed hat keine Schweizer Bewilligung. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Zu Willkommensbedingungen und Limiten von BetOnRed ist hier nichts bekannt.
Was der Vergleich über die Gruppe der ausländischen Plattformen sagt
Die acht ausländischen Plattformen stehen hier, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen. Sie sind nicht Teil des Schweizer Marktes, sie sind sein Umfeld. Die Unterschiede zwischen ihnen sind für diese Seite nicht fassbar, weil ihre Bedingungen nicht unter Schweizer Aufsicht stehen. Wer sie vergleichen will, muss ihre eigenen Bedingungen lesen – und bei einer ausländischen Lizenz ohne Schweizer Wirkung ist das ohnehin der einzige Massstab, den es gibt.
Zwei Muster fallen bei diesem Vergleich auf. Je ausländischer eine Plattform auftritt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich um die Schweizer Wohnsitzgrenze kümmert: Während Swisslos das Vertragsgebiet gegen Adressdatenbanken prüft, ist bei den acht Plattformen keine solche Einschränkung bekannt. Und je grösser das Marketing, desto leiser die rechtliche Kennzeichnung – genau die Umkehr, die der Schweizer Gesetzgeber mit der Bewilligungspflicht verhindern wollte.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es bei Sporttip oder Jouez Sport einen Willkommensbonus für neue Konten?
Sporttip und Jouez Sport haben keine Willkommensboni im üblichen Sinn. Es gibt kleinere Aktionen wie den Kombiboost, Quotenboosts und Stadionaktionen mit Gratisspielguthaben. Alles ist betragsmässig klein und in den Bedingungen eingeschränkt, weil Gratisspiele und Gratisguthaben der vorherigen Zustimmung der Gespa bedürfen.
Warum brauchen Gratiswetten und Gratisguthaben in der Schweiz die Zustimmung der Gespa?
Art. 75 Abs. 2 BGS macht Gratisspiele und Gratisguthaben genehmigungspflichtig. Die Regel soll verhindern, dass Anbieter mit Lockangeboten um Spielende werben. 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Diese Hürde erklärt, warum die Schweizer Angebote so klein ausfallen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt wird, kommt nur der Gewinnanteil an. Wer CHF 10 Gratisguthaben zu einer Quote von 1,60 setzt und gewinnt, bekommt CHF 6 gutgeschrieben, nicht CHF 16. Der Einsatz war nie das Geld des Wettenden.
Was bedeutet es, wenn Aktionsguthaben nicht ausbezahlt werden kann?
Es bleibt im Spielerkonto und kann für weitere Wetten eingesetzt werden, aber nicht auf ein Bank- oder Postkonto überwiesen werden. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso. Wer gewinnt, muss also weiter spielen oder das Guthaben verfallen lassen.
Wie ist ein Bonus ohne Einzahlung bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung einzuordnen?
Solche Seiten haben keine Schweizer Bewilligung, und ihre ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Es gibt keinen Schweizer Rekursweg, keine Verbindung zum Sperrregister, und die Domains können blockiert werden. Wer dort spielt, handelt nach fremdem Recht und auf eigenes Risiko.
Wie wirken sich Verlustlimiten und eine Spielsperre auf den Bezug von Aktionen aus?
Limiten und Spielsperre gelten auch für Aktionen und Guthaben. Wer sich sperren lässt, kann ein Gratisspielguthaben nicht nutzen oder auszahlen lassen. Die unbefristete Sperre steht in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Was am Ende bleibt
Ein Willkommensbonus für Sportwetten in der Schweiz ist 2026 ein kleines Angebot. Wer CHF 10 Gratisspielguthaben bekommt, bekommt ein Guthaben, das 30 Tage gültig und nicht auszahlbar ist. Wer beim Kombiboost des Sporttip mit vier Voraussagen ab 1,50 Quote einen Boost erhält, bekommt 5 % auf den Nettogewinn. Das sind die Grössenordnungen, und sie sind nicht das Ergebnis von Knausrigkeit, sondern die Folge einer Regel: Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorher die Zustimmung der Gespa.
Wer einen grossen Willkommensbonus ohne Einzahlung sucht, findet ihn nicht bei den Schweizer Veranstalterinnen. Er findet ihn bei Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, mit ausländischer Lizenz, ohne Schweizer Rekursweg und ohne Verbindung zum Sperrregister. Das ist kein Verbot. Es ist eine Wahl mit einem klaren Preis: die Schweizer Schutzregeln, die Limiten, das Register und die Aufsicht auf der einen Seite; das grössere Angebot auf der anderen.
Die Entscheidung hängt davon ab, was der Wettende sucht. Wer Wert auf Schweizer Aufsicht, klare Rekurswege und ein Register legt, das über Anbieter hinweg wirkt, ist bei den zwei bewilligten Veranstalterinnen richtig. Wer bestimmte Märkte wie Eckbälle, Karten oder Esport sucht, findet sie dort nicht – die Gespa-Liste zeigt sie nicht. Wer das akzeptiert, kann bei den Schweizer Veranstalterinnen bleiben. Wer es nicht akzeptiert, sucht woanders und sollte dann wissen, was er dafür aufgibt.
Die Zahlen auf dieser Seite ändern sich. Die Bewilligungslage nicht.
Bonus – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
