Online wetten mit Startguthaben: die kleinen Gaben der zwei Schweizer Veranstalter – und ihr Preis

Updated Oktober 2026
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Ein kleines Geschenk mit Schleife steht auf einem Holztisch neben einem Smartphone mit dunklem Display im Seitenlicht.

Im Tessin und in 19 Deutschschweizer Kantonen gibt es kein Willkommenspaket, sondern ein Gratisspielguthaben von CHF 10 – und die Westschweiz vergab es an sieben Aktionstagen an je 1’000 Personen. Das ist der ganze Markt.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen der beiden Schweizer Veranstalter wurden gegen die Angaben der Gespa und des Geldspielgesetzes geprüft.

Spielerschutz zuerst: was ein Gratisguthaben nicht kann

Ein Startguthaben ist keine Eintrittskarte in ein anderes Spiel. Es ist derselbe Wettschein mit einem kleinen Rabatt, und der Rabatt verschwindet in dem Moment, in dem die Limite greift. Deshalb steht der Spielerschutz bei dieser Frage nicht am Ende der Betrachtung, sondern am Anfang: Wer die Grenzen nicht kennt, kennt den Preis eines Gratisangebots nicht.

Ein Holzchalet mit Blumenkästen steht vor einer Bergkette im Abendlicht, davor führt ein leerer Feldweg durch eine Wiese.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Was vor der ersten Wette festgelegt wird

Bei Sporttip setzen Spielende vor ihrer ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Das ist der eigentliche Preis des Systems, und er ist in der Währung Zeit notiert. Wer sich zu Beginn auf CHF 50 pro Monat setzt, kommt nicht zurück, indem er es sich am Samstagabend anders überlegt – die 72 Stunden sind kein Formfehler, sondern der Puffer zwischen einem guten Abend und einer Entscheidung, die man am Morgen anders treffen würde. Die Bundesvorgabe für das Anheben liegt bei 24 Stunden; beide Schweizer Veranstalter arbeiten mit 72.

Was Spielende hier lernen können, ist unspektakulär und richtig: Der Betrag, der auf dem Spielerkonto liegt, ist nicht der Betrag, den man verlieren kann. Man kann nur verlieren, was die Limite zulässt.

Sperren, die über das eigene Konto hinausgehen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Selbstsperre auf Zeit bindet nur das eine Produkt. Die unbefristete Sperre bindet den Namen. Wer den Unterschied einmal verstanden hat, plant anders: Eine sechsmonatige Pause ist eine Selbstverwaltungsmassnahme mit Ablaufdatum; die Eintragung ins Register ist die Variante, die man nicht mehr allein zurücknimmt. Gesetzlich ist die freiwillige Spielsperre frühestens nach drei Monaten aufhebbar, unter Beteiligung einer Fachstelle.

Zwei Nebenwirkungen, die selten in den AGB stehen: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Was Gratisspielguthaben beim Spielerschutz gerade nicht ändert

Die Gespa testete 2025 an Verkaufsstellen 200 Fälle und verkaufte in 47.5 % davon eine Sportwette an eine minderjährige Person. Man sollte diesen Wert nicht als Beschreibung einer Aufsicht lesen, die versagt – aber auch nicht als Beschreibung einer Aufsicht, die hilft. Der Online-Kanal ist ein anderer Weg mit einer anderen Kontrolle: Ausweisdaten, Abgleich mit Adressdatenbanken, ein Konto pro Person, Mindestalter 18. Der Kanal mit der Verkaufsstelle daneben bleibt der schwächere Punkt.

Und die unangenehmste Zahl steht in der Wirkung des Guthabens selbst: Es senkt den Einsatz, den ein Spieler aus eigener Tasche in die Wette trägt. Es senkt die Marge in der Quote nicht. Wer CHF 10 geschenkt bekommt und danach mit CHF 100 weiterspielt, hat einen Rabatt erhalten und einen Verlust erlitten, und der Rabatt deckt einen Zehntel davon.

Gratisspielguthaben bei den zwei Schweizer Veranstaltern

Ein Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa. Wer das weiss, versteht ohne Statistik, warum die beiden Schweizer Veranstalter kleine Aktionen führen und keine Werbekampagne: 2025 wurden 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das sind, auf zwei Unternehmen mit einem kantonalen Spielbetrieb, keine Deckelungen durch Vorsicht. Es ist eine Genehmigungshürde, die jede Aktion zu einem Verwaltungsvorgang macht, bevor sie zu einer Rechenaufgabe wird.

Die Aktionstage der Loterie Romande

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück wurden ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Die Mechanik ist eine Sportmarketing-Aktion, kein Willkommensangebot. Wer im Stadion war, hat guten Grund, das Guthaben zu nehmen; wer nicht dort war, hätte dafür an einer der sieben Partien im Stadion stehen müssen. Der eigentliche Kostenpunkt liegt aber nicht in der Anreise. Er liegt im Verfall: 30 Tage sind ein Datum, und ein Datum ist eine Bedingung, die mehr Einsätze erzwingt als die Quote. Wer das Guthaben verfallen lässt, hat keinen Verlust, sondern eine unausgeführte Wette.

Der Geschenkcharakter dieser Aktion bleibt schmal. Wer eine Quote von 1.50 braucht, um überhaupt etwas zu holen, kann CHF 10 nicht konservativ einsetzen, und wer 30 Tage Zeit hat, hat weniger Zeit, als eine normale Sportwoche hergibt.

Der Kombiboost von Sporttip

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, und nur für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Der Name «Kombiboost» verkauft eine Geschwindigkeit, die das Produkt nicht hat. Fünfzehn Voraussagen, jede mit mindestens 1.50 – das ist eine Kombination, die selbst bei sicherer Annahme weit über dem liegt, was ein durchschnittlicher Spieler in einer Woche an echten Beurteilungen zusammenbringt. Was daraus folgt, ist eine Staffelung, die den oberen Rand bewirbt und den Nutzen am unteren Rand abholt: 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen sind bei einem Nettogewinn von CHF 40 zwei Franken.

Zwei Einschränkungen aus den Teilnahmebedingungen gehören dazu. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Boost ist also kein Aufschlag auf jede Kombination, sondern auf eine korrekt gebaute.

Quoten- und Profitboosts

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

«Nur einmal nutzbar» ist die Zeile, an der die meisten Boost-Rechnungen scheitern. Ein Prozentwert, der einmal gilt, ist kein Prozentsatz der Woche, sondern eine Einmalzahlung; dieselbe Zahl, multipliziert mit einem regelmässigen Volumen, produziert eine Erwartung, die das Produkt gar nicht hergibt. Der Boost ist eine Zugabe zur ersten Wette auf ein ausgewähltes Ereignis und nichts darüber hinaus.

Was ein Gratisspielguthaben rechnerisch wert ist

Der Grössenvergleich, den die Werbung vermeidet: Bei einem Promotionsguthaben wird nur der Gewinn ausgezahlt, der Einsatz nicht zurückgegeben. In einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 – einem Rechenbeispiel, keiner irgendwo abgeschriebenen Zahl – zahlt dieser Markt 95 % der Einsätze als Gewinne zurück, die Marge des Buchmachers liegt bei 5 %. Ein Guthaben von CHF 10, das seinen Einsatz nicht zurückbringt, ist in diesem Markt im Durchschnitt rund CHF 4.50 bis CHF 4.75 wert, unter der Annahme, dass es einmal vollständig auf eine einzelne Wette gesetzt wird.

Dazu kommt ein zweiter Abzug, den die Werbung nicht nennt und der diesmal nicht 5 % heisst, sondern 30: Wenn ein Guthaben innerhalb von 30 Tagen verwendet werden muss und die Wette bis dahin dem Spielplan folgt, ist ein Spieler gezwungen, in diesem Fenster einen Einsatz zu platzieren, den er in einem Fenster ohne Verfallsdatum vielleicht gar nicht platziert hätte. Der Verfall kostet nicht Geld, sondern Wahlfreiheit, und die ist bei einem Guthaben dieser Grösse der einzige Bestandteil, den man verlieren kann.

Vergleich derzehn Anbieter: Bewilligung vor Bonus

Bevor man Bedingungen liest, liest man Bewilligungen. Eine Quote von 1.92 mit einer Bewilligung ist eine Wette; dieselbe Quote ohne Bewilligung ist eine Vereinbarung ohne Durchsetzungsweg. Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter nach diesem Kriterium – sie nennt keine einzige Quote, weil Quoten sich mit jedem Anpfiff ändern und Bewilligungen nicht.

Anbieter (Plattform) Bewilligung Veranstalter
Swisslos – Sporttip Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande – Jouez Sport Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) Société de la Loterie de la Suisse Romande
Coolzino ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) nicht festgestellt
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) nicht festgestellt
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) nicht festgestellt
20Bet ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) nicht festgestellt
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) nicht festgestellt
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) nicht festgestellt
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) nicht festgestellt
Funbet ohne Schweizer Bewilligung; ausländische Bewilligung nicht festgestellt – ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) nicht festgestellt

Die Spalte mit der Bewilligung ist die einzige, in der sich die beiden Gruppen unterscheiden, und sie unterscheidet sie vollständig. Bei den acht ausländischen Plattformen ist der Inhalt der Zelle jeweils derselbe Satz, und das ist keine redaktionelle Bequemlichkeit: Es gibt für keine von ihnen eine Schweizer Bewilligung, und die einzige Aufsichtsliste, die die Gespa führt, ist die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher existiert nicht, weil es keine weiteren gibt.

Was das für einen Vergleich bedeutet, ist unbequem. Wer eine Rangliste nach Boni und Quoten aufstellt, ordnet im Wesentlichen zwei Anbieter nach Regeln und acht Anbieter nach Versprechen. Der Vergleich nach Bewilligung, Umsatzbedingungen, Limiten und Auszahlungsregeln ist der einzige, dessen Ergebnis über die Auszahlung entscheidet. Ein Bonuskatalog ist der Vergleich, der sich am leichtesten schreiben und am schwersten verteidigen lässt.

Der Leser, der am meisten profitiert, ist nicht der mit dem grössten Willkommenspaket, sondern der mit der engsten Limite, die er zu setzen bereit ist. Die Reihenfolge dieser Seite – Spielerschutz, Aktionen, Vergleich, Grundlagen, Rechtslage – ist die Reihenfolge, in der ein Konto kostet: erst die Grenze, dann die Quote, dann die Auszahlung.

Grundlagen: Wettschein, Quote und Auszahlung bei Schweizer Wetten

Was im Wettschein wirklich steht

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Eine Eisfläche unter Flutlicht aus der Ferne gesehen, die Ränge sind leer und über dem Dach hängt die Dämmerung.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Diese zweite Rundung ist kein Detail für Buchhalter. Sie ist eine Abrundung, die systematisch nach unten geht, und sie erklärt, warum ein Kombinationsprodukt wie 4’617 nie als 4.62 bezahlt wird. Bei einer CHF-1-Wette ist der Unterschied ein halber Rappen. Bei einer Serie von Wetten über einen ganzen Monat ist es dieselbe Zahl, die immer in dieselbe Richtung fällt.

Reguläre Spielzeit und abgesagte Ereignisse

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (etwa Fussball 90 Minuten) plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Eine Quote von 1.00 in einer Kombination ist die unauffälligste Verlustform im Sportwettenmarkt. Der Einsatz kommt nicht zurück, die Wette läuft weiter, aber sie läuft ohne den Teil, auf den man sich am sichersten war. Wer eine Sieben-Voraussagen-Kombination baut und darin ein abgesagtes Spiel hat, hat nicht mehr sieben Voraussagen – und für den Kombiboost zählt die Zahl zur Auswertung, nicht zur Absicht.

Cash-Out: was die vorzeitige Auszahlung nicht ist

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sport­ereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Hier schuldet der Anbieter keine Erklärung, und das ist die Stelle, an der das Marketing am lautesten wird: «Wette verkaufen» klingt wie ein Ausweg, ist aber ein zweiter Handel mit dem eigenen Buchmacher, bei dem dieser den Preis setzt. Wer einen Zehner vor der Pause für CHF 6.20 auszahlt, hat CHF 3.80 dafür bezahlt, das Spiel nicht zu Ende zu sehen. Manchmal ist das die richtige Entscheidung. Es ist nie eine kostenlose.

Live-Wetten und die Quote 1.00

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.

Das ist eine Regelung gegen Nachzügler und gegen Zeitverzögerungen, und sie trifft auch den Ehrlichen. Wer im entscheidenden Moment die 1.00 kassiert, hat keine Erstattung erhalten, sondern eine Wette, die niemand mehr gewinnen kann. Live-Wetten mit verzögerter Bildübertragung sind deshalb ein Datenproblem, bevor sie ein Quotenproblem sind.

Die Einzahlungsseite des Spielerkontos

Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Interessant am Bezahlvorgang ist weniger, womit man bezahlt, als wohin das Geld fliesst. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann mit PostFinance Pay aufgeladen werden, per Einzahlungsschein und mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Die Loterie Romande zieht dieselbe Grenze in einer anderen Form, unter §9 ihres Reglements: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben bis CHF 10’000.

Wer über ein Lastschriftverfahren mit 0.3 Sekunden Latenz nachdenkt, wird hier eines Besseren belehrt. Beide Schweizer Veranstalter verlangen, dass Guthaben auf dem Konto bleibt – nicht auf einem Kartennetzwerk.

Was ein Startguthaben in der Schweiz rechtlich voraussetzt

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Das ist der Schlüsselsatz dieser Seite. Er erklärt, warum die zwei Schweizer Veranstalter kleine Aktionen führen, warum sie sie in Stadien und nicht in Bannern platzieren, und warum ein ausländischer Anbieter mit «CHF 500 Startguthaben» kein grosszügigeres Angebot hat, sondern ein anderes Rechtsregime.

Warum es nur zwei Schweizer Veranstalter gibt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport.

Ein Schweizer Rechtsschutz ist an diese Struktur gebunden und nicht an eine Marke. Die Nettogewinne gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS). Wer eine Wette bei einem dieser beiden Veranstalter platziert, nimmt an einem bewilligten Grossspiel teil und hat einen Weg, auf dem er eine strittige Auszahlung anfechten kann – die Anfechtung bei verweigerter Auszahlung erfolgt innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief. Dieser Weg ist eng, aber er existiert.

Das Vertragsgebiet: ein Konto, ein Wohnsitz

Der Swisslos-Sporttip läuft im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wer in Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Konto eröffnen. Wer in Genf wohnt, kann es umgekehrt nicht bei Sporttip. Das ist die Grenze, die von aussen am wenigsten sichtbar ist und am stärksten wirkt: Sie macht das Angebot eines Schweizer Veranstalters regional und nicht national, und sie erklärt, warum die Frage «welcher Schweizer Anbieter hat das beste Startguthaben» in vielen Kantonen keine zwei Antworten hat, sondern eine.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Wetten sind auf Sport­ereignisse beschränkt; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das bewilligte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich.

Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Live-Wetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt; das BGS enthält keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht geregelt und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Wer einen Corner-Markt oder ein Esport-Turnier sieht, sieht ihn bei keinem Schweizer Veranstalter, und das ist keine Angebotslücke, sondern die Wirkung einer Liste.

Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Kredite an Spielende sind nicht möglich (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Wie schnell Geld ankommt, ist dagegen Veranstaltersache. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Die Loterie Romande geht den umgekehrten Weg über die Wallet-Grenze: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen – auch hier ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.

Zwei kostenlose Auszahlungen sind zwei kostenlose Auszahlungen. Nicht mehr. Wer einen Gewinn von CHF 1’050 über CHF 1’000 liegen lässt, zahlt die 3 % nicht, weil die Freigrenze pro Konto gilt und nicht pro Vorgang – die Bequemlichkeit, eine Auszahlung aufzuschieben, ist hier aus einmal ein legitimer Grund.

Fristen, die Geld kosten

Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

In einem nationalen Organisator geschieht Gewinnverfall an dem Punkt, an dem am wenigsten Aufmerksamkeit ist: Ein Spieler mit 19 Voraussagen, die alle eintreffen, prüft nicht, ob der Gewinn innerhalb von 26 Wochen auf dem Konto ist. Das ist im Verhältnis zur Auszahlung eine schmale Frist, und sie ist schmaler als die Frist von 365 Tagen für die kostenlose Auszahlung, die auf denselben Ablauf noch eine eigene Verfall­schwelle aufsetzt.

Steuern: der Freibetrag, den kaum jemand erreicht

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025). Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton», und es gibt keine einheitliche kantonale Zahl, die man nennen könnte.

Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Ein typischer Wettender gewinnt weit darunter, und damit fallen auf seinen Gewinn keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an.

Bei Gewinnen von ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für die eigene Situation führt der Weg zum Steuerberater oder zur kantonalen Steuerverwaltung; was hier steht, ist allgemeine Information.

Ausländische Anbieter: keine Bewilligung, kein Register, kein Rechtsschutz

Ausländische Lizenzen – etwa aus Curaçao, Malta oder Deutschland – haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch eine Fair-Play-Kontrolle.

Das ist eine Frage von Geld, nicht von Moral. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, hat keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Kontrolle über die Auszahlung. Das Sperrregister selbst zählt hier: Eine unbefristete Spielsperre gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein, und eine ausländische Plattform kennt diese Eintragung nicht.

Die Gespa veröffentlicht die Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und benennt Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie auf der Liste.

Blockieren heisst nicht, dass Banken oder Kartennetzwerke die Zahlung an eine ausländische Wettseite sperren. Ein solches Instrument gibt es in der Schweiz nicht, und wer denkt, seine Bank schütze ihn, denkt an eine Kontrolle, die hier nicht existiert.

Was daraus folgt, ist eine ehrliche Gegenüberstellung und kein Sieger von Amts wegen: Die bewilligte Seite liefert den vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Verifizierung. Die ausländische Seite liefert Auswahl und ein breiteres Wettprogramm ohne diesen Schutz – und ohne Schweizer Schutz bedeutet, dass Gewinne nach kantonaler Praxis steuerbar sein können und der Rechtsweg fehlt.

Warum «Startguthaben ohne Einzahlung» in der Schweiz ein schmales Feld ist

Wenn Gratisspiele und Gratisguthaben vorgängig zustimmungsbedürftig sind, ist ein Gratisguthaben strukturell begrenzt. Die Folge ist nüchtern: kein dauerhaftes Willkommenspaket, sondern vereinzelte Aktionen wie die der Loterie Romande, mit knapper Stückzahl und kurzer Gültigkeit.

Das Marketing nennt das dennoch «Risikofrei». Der Blick in die Zahlen sagt: Ein Gratisspielguthaben von CHF 10 ist ein Guthaben, mit dem der Gewinn ausgezahlt wird, nicht der Einsatz. Und es ist in 30 Tagen weg, wenn es nicht gesetzt wird. Das ist keine risikofreie Wette, das ist eine Wette mit einem Rabatt von wenigen Franken.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das bewilligte Grossspiel für 19 Kantone, das Tessin und Liechtenstein

Swisslos hat die Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) und ist einer der zwei Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; Lotterien und Sportwetten laufen gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ein Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet offen.

Die Sporttip-Limiten in Zahlen: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der zweite Teil dieses Satzes ist der wichtigere. Eine Höchstlimite, die ohne Angabe von Gründen geändert werden kann, ist keine Obergrenze, sondern eine Tagespolitik, und für einen Spieler mit einem System über viele Wochen ist die CHF-1’000-Grenze damit eine Zahl, auf die er sich nicht verlassen kann. Die CHF-1-Limite unten ist dagegen sehr verlässlich und für die Startguthaben-Frage die entscheidende: Wer ein Guthaben von CHF 10 in zehn Einzelwetten zu je CHF 1 aufteilt, hat zehnmal die Chance, innerhalb eines Monats etwas daraus zu machen. Wer es auf eine Wette setzt, hat eine.

Cash-Out, Quoten- und Profitboosts, der Kombiboost, die Bet-Builder-Pflicht für abhängige Ereignisse und die Quote-1.00-Regel für spät platzierte Live-Wetten stammen aus denselben Teilnahmebedingungen und wurden oben behandelt: Die Funktionen sind vorhanden und vollständig an Bedingungen gebunden.

Urteil: Sporttip ist der Veranstalter mit der kleinsten Untergrenze und der undurchsichtigsten Obergrenze. Für einen Leser mit kleinem Budget zählt zuerst der Mindesteinsatz von CHF 1 im Online-Bereich; doch die Höchstlimite pro Einzelwette liegt bei CHF 1’000 und die Kombination mit 15 Voraussagen – das ist die Struktur einer Wette, die nicht auf den klassischen 10-Franken-Spieler zugeschnitten ist. Der Kombiboost bei vier Voraussagen bringt auf einen Gewinn von CHF 40 zwei Franken. Das ist die Grössenordnung, in der sich die Zugaben hier bewegen.

Loterie Romande Jouez Sport: das bewilligte Grossspiel für sechs Westschweizer Kantone

Die Loterie Romande hat die Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung, BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa) und ist der zweite der zwei zugelassenen Veranstalter. Veranstalterin ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; das Produkt heisst Jouez Sport. Sie veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Geldgrenzen: Einzahlungen auf das Spielerkonto bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Verkaufsstellen sind der eigentliche Unterschied zu Sporttip und der Teil, der in keiner Online-Bilanz auftaucht. 2’350 Verkaufsstellen bei 221 Mitarbeitenden heisst: Der Vertrieb läuft über ein Netz von Partnern, und der Kanal mit der schwächsten Kontrolle ist derselbe wie bei Swisslos – die Gespa-Testkäufe von 2025 mit 47.5 % minderjährigen Käufen galten für Verkaufsstellen generell. Der Online-Kanal mit Ausweisprüfung und Adressabgleich ist ein anderer Weg.

Urteil: Die Westschweiz bekommt hier das Pendant zum Sporttip, mit einer zusätzlichen Hürde und einem zusätzlichen Weg. Wer nicht in FR, GE, JU, NE, VD oder VS wohnt, kann das Konto ohnehin nicht eröffnen; wer dort wohnt, hat eine echte Wahl – und die entscheidet sich an den Limiten, nicht am Willkommenspaket. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 für 7’000 Personen war das sichtbarste Angebot dieses Veranstalters, und es war an einen Stadionbesuch gebunden.

Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Da nur Swisslos und die Loterie Romande in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, hat die berichtete ausländische Lizenz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Plattform ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Eine Plattform ohne Aufsichtsanbindung ist kein Sachverhalt, den diese Seite auflösen kann: Was Coolzino an Wettprogramm, Quoten oder Bedingungen führt, steht in den Bedingungen von Coolzino und nicht in den hier ausgewerteten Schweizer Quellen. Wer die Seite öffnet, sollte wissen, dass die Nutzung ohne Schweizer Bewilligung in Kauf nimmt, dass es bei einer strittigen Auszahlung keinen Schweizer Weg gibt – und dass Einsätze und Gewinne in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

Urteil: Der Unterschied zu einem bewilligten Anbieter ist kein Bonus und kein Quotenunterschied, sondern die Frage, an wen man sich wendet, wenn etwas nicht ausgezahlt wird. Der Name «Coolzino» ist Programm und keine Zusage, er sagt nichts über die Fairness dieser Plattform aus. Wer den Rechtsweg in der Schweiz nicht aufgeben will, lässt sie liegen.

MrXbet: ohne Schweizer Bewilligung, kein Register, kein Rechtsschutz

MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete ausländische Lizenz ist ohne Wirkung (Art. 4 BGS), zudem ist die Plattform ohne Sperrregister-Anbindung und bietet keinen Schweizer Rechtsweg; Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Wer sich registriert, entscheidet sich damit gegen das Schweizer Sperrregister: Eine unbefristete Spielsperre, die bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter eingetragen ist und auch für Casinos samt Online-Casinos und für Liechtenstein gilt, hat hier keine Geltung. Für Spieler, die eine Sperre als Schutzmechanismus nutzen – und das ist in der Schweiz eine gesetzlich vorgesehene Einrichtung –, ist das eine Funktion, die fehlt.

Urteil: Ein Konto bei MrXbet ist mit jeder Schweizer Spielsperre verträglich, weil die Sperre dort nicht ankommt. Ausgerechnet dieser Umstand ist für einen Teil der Leser der Ausschlussgrund. Wer sich absichtlich sperren liess, findet hier die einzige Plattform, die er mit Schweizer Hilfe nicht hinter sich lassen kann.

Sportuna: ohne Schweizer Bewilligung, kein Eintrag im Sperrregister

Sportuna hat keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Plattform verfügt über keinen Zugang zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; Domains können auf die Gespa-Sperrliste und damit in die DNS-Sperre geraten.

Die DNS-Sperre ist ein Werkzeug mit Verfallsdatum, und das ist der Teil, der die Erwartung des Lesers zurechtrückt: Die Gespa nennt Domain-Hopping ausdrücklich, blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und 671 Domains standen Ende 2025 auf der ersten Liste. Eine Blockade ist also keine Mauer, sondern eine Wanderbaustelle – was auf der Liste steht, ist morgen vielleicht eine neue Adresse desselben Anbieters.

Urteil: Wer über eine Adresse stolpert, die auf der Gespa-Sperrliste steht, kennt damit den Status dieser Plattform in der Schweiz schon. Ein Anbieter, der sich auf eine Schweizer Liste setzen lässt und mit einer neuen Domain antwortet, hat die Bewertung selbst übernommen.

20Bet: ohne Schweizer Bewilligung, Domains auf der Sperrliste möglich

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die ausländische Lizenz hat hierzulande keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, möglicher Eintrag auf der Gespa-Sperrliste samt DNS-Blockade.

Womit man bei diesen Anbietern sein Geld einsetzt, ist deren eigene Angabe und nicht durch die Schweizer Aufsicht geprüft. Der Massstab, der aus Schweizer Sicht zählt, ist die Gutschrift auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers, wie ihn Art. 50 Abs. 2 VGS für bewilligte Anbieter verlangt – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht. Wer bei einer ausländischen Plattform auf eine Auszahlung in einer Kryptowährung hofft, verlässt den Rahmen, in dem die Schweizer Regeln überhaupt einen Namen für die Sache haben.

Urteil: Ein Anbieter mit unbestätigter Bewilligung und einem breiten Marketingauftritt verlangt vom Leser eine Prüfung, die er selbst nicht liefern kann. Die Frage, die sich vor einer Registrierung lohnt, ist nicht die Höhe des Bonus, sondern ob die Person, die den Bonus verantwortet, nach Schweizer Recht überhaupt ein Angebot machen dürfte.

Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Weg

Rollbit hat keine Schweizer Bewilligung. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen.

Der schweizerische Unterschied liegt in der Form der Registrierung selbst: Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet gibt es kein Konto. Eine ausländische Plattform verlangt von diesen fünf Prüfschritten keinen einzigen, weil sie an kein Vertragsgebiet gebunden ist.

Urteil: Wo die Verifizierung fehlt, fehlt sie auch als Spielerschutz – und der ist der erste Punkt dieser Seite, nicht der letzte. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist nicht per se unseriös, aber er ist ungeschützt: keine Aufsicht, kein Register, keine Beschwerdestelle. Wer das akzeptiert, akzeptiert es einmal und dann bei jedem Streitfall.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung. Die berichtete ausländische Bewilligung ist nicht festgestellt und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains können per Gespa-Sperrliste blockiert werden.

Wettprogramm und Bedingungen eines solchen Anbieters sind für Schweizer Leser schwer einzuordnen, weil es auf der Schweizer Seite keine Vergleichsgrösse gibt: Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Version 10.09.2026) gilt nur für die bewilligten Veranstalter. Wer hier spielt, spielt ausserhalb dieser Liste und damit ohne die Garantie, die eine Liste eigentlich ausmacht.

Urteil: Wo kein Verbot der Sache, aber keine Aufsicht über die Sache besteht, bleibt nur die Frage, was eine Plattform selbst verspricht. Ein Konto bei einem Anbieter ausserhalb der Schweizer Listen ist eine Wette auf die Plattform. Das ist ein Risiko, das kein Bonus kompensiert, und es ist in den Konditionen der Plattform selbst kaum als Risiko ausgewiesen.

BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Beschwerdeweg

BetLabel hat keine Schweizer Bewilligung. Die ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Eintrag im Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, ein Eintrag auf der Gespa-Sperrliste ist möglich.

Der verwaltungspraktische Punkt: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, auch wenn sie existiert. Wer eine auf Curaçao, in Malta oder in Deutschland ausgestellte Konzession sieht, hat damit einen Nachweis über ein Recht in einem anderen Land – nicht über ein Recht in der Schweiz. Das ist keine Frage der Seriosität einer Lizenz, sondern ihres Territoriums.

Urteil: Der Wert eines Kontos hängt hier an einem Anspruch, den man nicht in der Schweiz durchsetzen kann. Wer trotzdem spielt, sollte den Betrag, den er dort liegen lässt, so behandeln, wie er ihn behandeln würde, wenn er ihn nicht mehr sieht. Die Schweizer Steuerpraxis macht daraus zusätzlich eine Einkommensfrage: Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind nach kantonaler Praxis von Thurgau als vollumfänglich steuerbares Einkommen behandelt – je nach Kanton kann dieselbe Abgrenzung anders ausfallen.

Funbet: ohne Schweizer Bewilligung, Domains per DNS blockierbar

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung. 4 BGS). Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, die Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Der letzte Punkt dieser Liste verdient eine klare Einordnung: Der Spieler wird in der Schweiz nicht bestraft. Das Strafrecht richtet sich gegen den Anbieter. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und dieser Umstand trifft den Spieler dort, wo es weh tut, ohne dass ein Gericht sich mit ihm befasst.

Urteil: Funbet bleibt in Schweizer Kategorien eine Plattform ausserhalb der Bewilligung – und damit ausserhalb der Schutzmechanismen, die diese Seite von den ersten Absätzen an beschreibt.

Was der Vergleichsmassstab für die zehn nicht liefert

Wer die zehn Anbieter nach Bonusbetrag sortiert, erhält eine Rangliste, die acht Plattformen nach selbstgewählten Kriterien und zwei nach Schweizer Recht ordnet. Das Ergebnis dieser Sortierung ändert sich mit jeder Kampagne – das Ergebnis der Sortierung nach Bewilligung ändert sich nicht, solange das BGS in Kraft ist.

Die Rechenprobe: was ein Gratisspielguthaben von CHF 10 einbringt

Die Rechnung ist der Kern dieser Frage, und sie ist nüchtern. Ein Gratisspielguthaben wird nicht wie ein Einzahlungsguthaben behandelt: Der Einsatz wird nicht mit ausbezahlt, nur der daraus erzielte Gewinn. In einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 – einem Rechenbeispiel, keiner irgendwo publizierten Zahl – zahlt dieser Markt 95 % der Einsätze als Gewinne zurück; die Marge des Buchmachers beträgt 5 %. Für ein Guthaben von CHF 10, dessen Einsatz nicht zurückkommt, ergibt sich im Durchschnitt ein Wert von rund CHF 4.50 bis CHF 4.75, unter der Annahme, dass das Guthaben einmal vollständig auf eine einzelne Wette gesetzt wird. Die Spanne folgt aus der Annahme: Setzt man das Guthaben in einem Stück, liegt das Ergebnis am unteren Rand; verteilt man es auf mehrere Wetten, entfernt man sich im Schnitt davon.

Das ist der ganze Wert eines Startguthabens, und er ist in jedem Fall kleiner als CHF 10. Der Betrag, den die Werbung nennt, ist ein Nominalwert; der Betrag, den ein Spieler im Erwartungsfall erhält, ist die Hälfte davon, weil der Einsatz bei einer Gratiswette nicht mit zurückkommt.

Die zweite Bedingung ist die Frist. Das Guthaben der Loterie Romande galt 30 Tage. Wer in dieser Zeit keine Wette abschliesst, verliert die CHF 10 nicht – er hat sie nie besessen. Und wer in dieser Zeit eine Wette abschliesst, die er sonst nicht abgeschlossen hätte, hat nicht CHF 4.50 gewonnen, sondern eine Entscheidung getroffen, die ein Datum für ihn entschieden hat.

Dazu kommt die Limite, die den Wert nach oben begrenzt. Bei Sporttip betragen Einsatz und Gewinnerhöhung eines Boosts eine begrenzte Zahl – wer den Kombiboost mit der Mindestzahl von vier Voraussagen nutzt, erhält 5 % auf den Nettogewinn. Auf einen Nettogewinn von CHF 40 sind das CHF 2. Es gibt keinen Parameter, mit dem man diesen Wert nach oben schraubt, ausser der Zahl der Voraussagen. Und diese Zahl geht nicht gegen die Null, sondern gegen die Zeit: 15 Voraussagen sind keine Wette, sondern ein Programm.

Der Vergleich mit einer 3-%-Kommission macht die Grössenordnung deutlich. Die dritte Auszahlung bei Swisslos kann 3 % kosten. Auf einen Gewinn von CHF 1’000 sind das CHF 30 – das Sechsfache des durchschnittlichen Werts eines CHF-10-Gratisguthabens. Wer sein Gratisguthaben als Grund für eine Registrierung nimmt, hat den Betrag falsch gewichtet: Die Auszahlungskonditionen sind hier mehr wert als die Aktion.

Häufige Fragen zu Startguthaben bei Schweizer Sportwetten

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande ein Startguthaben für neue Spielerkonten?

Ein dauerhaftes Willkommenspaket führen beide nicht. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa, und 2025 wurden 24 solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Die Loterie Romande vergab im Rahmen von «JouezSport – Patinoires et Stades» an 7 Aktionstagen je CHF 10 an insgesamt 7’000 Personen; das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum brauchen Gratisspiele und Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa?

Art. 75 Abs. 2 BGS macht Gratisspiele und Gratisguthaben zustimmungspflichtig; die Gespa ist die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Die Hürde ist der Grund für die kleine Zahl der Aktionen: Jede muss genehmigt werden, bevor sie beworben werden kann. Wer ein grosszügiges Willkommenspaket sucht, findet es deshalb nicht bei den zwei bewilligten Schweizer Veranstaltern.

Wie funktionierte die Aktion der Loterie Romande mit CHF 10 Spielguthaben in den National-League-Stadien?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Ohne Stadionbesuch gab es keinen Weg zu diesem Guthaben.

Lässt sich Promotionsguthaben auszahlen, oder nur ein daraus erzielter Gewinn?

Ausgezahlt wird nur der Gewinn, nicht das Guthaben. Swisslos hält ausdrücklich fest, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist; bei der Loterie Romande gilt dasselbe. Wer CHF 10 Guthaben auf Quote 2.00 setzt und gewinnt, bekommt CHF 20 gutgeschrieben – die CHF 10 Einsatz bleiben Teil des Spielguthabens und nicht des auszahlbaren Saldos.

Was verlangt der Sporttip-Kombiboost, und ab wie vielen Voraussagen gilt er?

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Welche Risiken bestehen bei Gratis-Startguthaben von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, und warum fehlt dort der Schweizer Rechtsschutz?

Solche Lizenzen haben in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Diese Plattformen unterliegen nicht dem Sperrregister und bieten keinen Schweizer Rechtsweg; ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden; der Spieler selbst wird nicht bestraft.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»