Gratisguthaben in der Schweiz – und die Rechnung, die niemand dazu druckt

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Pappschachtel, mit Schnur zugebunden, steht auf einem Fensterbrett, draussen ein verregneter Hinterhof.

Unter dem Lead steht die Momentaufnahme: Stand Oktober 29, 2026, Licence-Angaben abgeglichen mit den Bewilligungen, wie sie die Gespa und die beiden Veranstalterinnen selbst ausweisen.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Selbst gesetzte Limiten: Wer ein Guthaben erhält, entscheidet vorher, wie viel er verlieren darf

Wer in der Schweiz erstmals bei Sporttip mitspielen will, stösst auf eine Wand, die aus Betreibersicht unangenehm und aus Spielersicht das Beste am ganzen Angebot ist: Ohne Limiten läuft nichts. Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Dazu kommt freiwillig eine Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Das klingt nach Formalität. Es ist der eigentliche Preis der Gratisaktionen. Ein Guthaben ohne Einzahlung wird bei der Registrierung zugeschlagen – also genau in dem Moment, in dem ein Mensch sich zum ersten Mal mit einem Zahlenwert beschäftigen muss, den er nicht ausgeben will. Wer drei Minuten später merkt, dass er zu hoch gegriffen hat, darf sofort zurück. Wer zu tief greift und mehr will, wartet. Am staatlich konzessionierten Angebot ist die Bremse also nicht der Bonus, sondern die Tagesfrist.

Die Limite gehört dem Spielenden, nicht dem Anbieter

Die Limiten setzt niemand von oben herab auf einen festen Betrag. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Die Zahl selbst kommt vom Konto – und das ist der Unterschied zu einer Werbezeile, in der ein Betrag als Geschenk erscheint. Diese Zahl bindet, und sie bindet länger als jede Aktion.

Interessant ist, wo schärfer angezogen wird: Das Gesetz verlangt bei der Anhebung einer Limite 24 Stunden. Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Drei Tage Bedenkzeit sind kein Zufall, sondern eine Absichtserklärung: Der Impuls, der eine Limite sprengen will, soll verpuffen. Ein Bonus, der einen Spielenden in dieser Frist halten soll, hat es schwer.

Sperre: der eine Klick, der nichts kostet

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre ist frühestens nach drei Monaten aufhebbar, eine Fachstelle ist beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden – das ist die Regel, die für Aktionsguthaben am unangenehmsten ist, denn ein 30 Tage gültiger Gratisbetrag verfällt währenddessen. Wer sich sperrt, verliert die Aktion. Wer die Aktion wegen der Sperre behalten will, soll sich nicht sperren. Diese Reihenfolge ist unbequem, aber sie ist die richtige.

Was das Guthaben selbst angeht: Auch Aktionsguthaben unterliegt den selbst gesetzten Limiten. Es gibt kein Schattenkonto, in dem Werbegeld an den Verlustgrenzen vorbeirutscht. Der Spielerschutz rechnet nicht in Promotionskategorien.

Neukundenangebot mit Spielguthaben: Was die zehn Franken der Loterie Romande wirklich sind

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Zerlegen wir das in seine Bestandteile, denn die Zeile ist die beste Beschreibung des ganzen Themas: Ein Code, den man im Stadion aufschnappt. Sieben Gelegenheiten in dreieinhalb Monaten. Ein Konto, das bereits verifiziert sein muss, also keine Neukundenwerbung im landläufigen Sinn. Siebenundzwanzig Franken Gültigkeitsfrist, wenn man es grob rechnet. Und der Kern: nicht auszahlbar.

Warum «nicht auszahlbar» kein Kleingedrucktes ist

Bei Swisslos ist die Regel scharf formuliert: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande ebenso – Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Aus einem gewonnenen Betrag wird also nicht automatisch Geld auf dem Konto. Der Gewinn aus einer Wette mit Aktionsguthaben kann auszahlbar werden, das Guthaben selbst nie. Wer CHF 10 Promotionsguthaben in eine Quote legt und gewinnt, sieht den Ertrag, nicht den Einsatz.

Das ist der Satz, an dem jedes «Gratis»-Versprechen hängt. Gratis ist etwas nur, wenn es den Besitzer wechseln kann. Ein Guthaben, das nur zurück in dieselbe Sportwette fliessen darf, ist ein Gutschein auf ein Produkt – kein Geld. Und ein Gutschein auf ein Produkt, das der Ausgeber selbst kalkuliert, ist Marketing mit Zinsschein.

Was aus einem Gratisguthaben an der Auszahlungsgrenze passiert

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.

Also zwei Auszahlungen frei, dann ein Prozentwert, dann eine Woche Warten. Wer Gratisguthaben in kleine Beträge zerlegt und häufig abzieht, zahlt die Bequemlichkeit. Wer sammelt, wartet auf eine Überweisung. Beides ist verkraftbar für einen Zehnern, und beides zeigt, dass die Schweiz ein Land der Gebühren und Fristen ist, nicht der Instant-Auszahlung.

Und die Steuerredaktion: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig; der Freibetrag des Bundes liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), der kantonale Freibetrag weicht davon ab, also «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender liegt weit darunter – steuerfrei, ohne Verrechnungssteuer. Wer bei ausländischen Anbietern gewinnt, schuldet keine Verrechnungssteuer; die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Für den eigenen Fall fragt man eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Warum es fast keine Gratisaktionen gibt

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorab eingeholte Zustimmung der Gespa. 2025 gab die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zwei Dutzend plus acht – das ist die Grössenordnung des gesamten bewilligten Werbegeldes in der Schweiz, bevor die erste Aktion überhaupt stattfindet.

Man kann das für Überregulierung halten. Man kann es auch anders lesen: In einem Markt, in dem zwei Veranstalter ein geschlossenes Sportangebot betreiben, ist Werbung mit Gratisgeld die schärfste Waffe, die es gibt. Eine Aufsicht, die jede davon einzeln genehmigt, bremst genau den Wettbewerb, der nicht über Produktqualität, sondern über Lockangebote läuft. Der Nebeneffekt ist unbequem für den Leser: Wer einen Bonus ohne Einzahlung sucht, sucht in der Schweiz eine ausdrücklich genehmigte Ausnahme. Es gibt sie. Es gibt sie selten, klein und mit Frist.

Die Vergleichstabelle: Wer überhaupt eine Schweizer Bewilligung hat

Aktionen lassen sich nur vergleichen, wenn man die Gruppe kennt. Deshalb steht am Anfang jeder Rangliste die Frage, wer welche Bewilligung trägt – und die Antwort enthält die halbe Information des ganzen Vergleichs.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin / gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
20Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
myBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BassBet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Unibet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)
1Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Zwei Zeilen tragen alles, acht Zeilen tragen dasselbe. Genau das ist der Befund: Der Schweizer Sportwettenmarkt ist kein Feld mit zwanzig Anbietern, aus dem man nach Quoten auswählt, sondern ein Duopol mit einer Warteschlange davor. Und die Warteschlange wird nicht durch eine Bewilligung geordnet, sondern durch Angebote, die sich an Schweizer Spielende richten, ohne hier zugelassen zu sein.

Was das für den Vergleich bedeutet: Die üblichen Merkmale – Bonusart, Mindestquote, Umsatzfaktor, Laufzeit – sind bei den ersten zwei Zeilen aus deren eigenen Bedingungen belegbar. Bei den acht folgenden Zeilen ist über ihre Produkte schlicht nichts belegt. Wer dort einsteigt, vergleicht nicht zwei Bonusmodelle, sondern zwei Rechtsräume. Der eine endet an einer Gespa-Zustimmung, der andere an einer Domain, die auf der Sperrliste landen kann.

Ein Hinweis zur Sprache, weil er beim Lesen von Vergleichen oft verwischt: Der gesetzliche Begriff ist Bewilligung, nicht Lizenz – Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung. «Lizenz» taucht dort auf, wo ein ausländischer Anbieter eine solche nennt. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist nicht verboten zu besitzen. Sie schützt nur niemanden hier.

Grundlagen: Wie ein Bonus ohne Einzahlung überhaupt funktioniert

Ein Bonus ohne Einzahlung ist ein Guthaben, das ein Anbieter einem Konto zubucht, ohne dass vorher Geld geflossen ist. In der Schweizer Fassung hat das Konstrukt einen bestimmten Zuschnitt: Es ist Gratisspielguthaben, es ist nicht auszahlbar, es hat eine Laufzeit, und es braucht eine vorherige Zustimmung der Aufsicht. Im Ausland heisst dieselbe Sache Freiwette oder Gratiswette – und dort ist die Mechanik einfacher beschrieben, weil keine Aufsicht vorher zustimmen muss.

Eine Tasse Kaffee und ein Bleistift liegen auf einem sonnenbeschienenen Küchentisch neben einem leeren Notizblock.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Drei Bauteile entscheiden, was so ein Guthaben wert ist. Die Höhe, die auf dem Plakat steht. Die Bedingungen, die darunter stehen. Und die Frage, wem der Ertrag gehört, wenn die Wette aufgeht.

Einsatz, Quote, Rückzahlung: die Rechnung, die hinter dem Guthaben steht

Das Prinzip ist überall gleich und steht in den Sporttip-Spielregeln sauber formuliert: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer mit CHF 10 auf eine Quote von 2.10 geht, bekommt CHF 21.00 zurück, davon CHF 11.00 Gewinn.

Bei einer Gratiswette fällt der Einsatz aus der Rückzahlung heraus. Das ist der entscheidende Unterschied zwischen zwei Konstrukten, die auf Werbebildern gleich aussehen. Ein Guthaben, das wie Einsatz wirkt, aber bei Gewinn nicht zurückkommt, verhält sich wie ein Rabatt auf den Gewinn – nicht wie geliehenes Kapital.

Bei der Aufrund-dann-Abrunden-Kette verliert man übrigens Bruchteile pro Wettschein. Kein Drama, aber es ist die Art Detail, die zeigt, wie ein Buchhalter denkt und ein Werbetexter nicht.

Fristen und Gültigkeiten, die man beim Aufrunden übersieht

Die 30 Tage Gültigkeit des Loterie-Romande-Guthabens klingen grosszügig. Sie sind es, solange man die Frist als Zeitraum liest und nicht als Plan. Ein Guthaben, das nach 30 Tagen verfällt, ist ein Verfallsdatum für eine Entscheidung. Wer in dieser Zeit ein Spiel auswählt, das er auch ohne Guthaben gewählt hätte, macht alles richtig. Wer in dieser Zeit ein Spiel sucht, um das Guthaben zu retten, hat das Produkt gewechselt: Er wettet auf die Frist, nicht auf den Sport.

Dasselbe Muster bei Swisslos-Gewinnen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, während reguläres Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein eigenes Konto geht. Die Uhr für die Auszahlung tickt also, aber nicht für jeden Topf.

Was ein Aktionsguthaben nicht ist

Es ist kein Startkapital. Es ist kein Rabatt auf den Einsatz. Es ist keine Einzahlung des Anbieters in Ihr Konto, über die Sie verfügen. Und es ist in der Schweiz nicht steuerpflichtiges Einkommen – jedenfalls nicht bis zum Steuerfreibetrag, und der liegt so hoch, dass ein Promotionsguthaben ihn nie berührt.

Wer diese vier Sätze verinnerlicht hat, liest jede Bonusseite anders. Und wer sie nicht verinnerlicht, liest die Plakatzeile und wundert sich später.

Rechtslage: warum es in der Schweiz kaum Gratisbonus gibt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt – der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, unter dem Geldspielkonkordat in Kraft seit 1.1.2021. Nicht von der ESBK: Die beaufsichtigt nur Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Ein schwerer Holzschreibtisch in einem Büro mit hohen Fenstern, Tageslicht fällt breit auf die leere Platte.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Diese Deckelung ist die Ursache aller Zahlen dieses Artikels. Wo zwei Anbieter ein geschlossenes Angebot fahren dürfen, ist die Aktion das einzige Wettbewerbsinstrument, das noch offensteht – und damit das erste, das eine Aufsicht kontrolliert.

Ein geschlossenes Angebot: was man überhaupt wetten darf

Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Nie Wetten auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Ein Wettender, der von einem ausländischen Anbieter ein breites Live-Angebot mit Corner-Märkten kennt, merkt hier den Unterschied sofort. Das ist kein Zufall und kein Rückstand, sondern der Zuschnitt eines Marktes, der Sportwetten als Grossspiel mit öffentlichem Zweck führt.

Registrierung, Auszahlung, Identität

Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS), faktisch im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Auszahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS). Das ist die Stelle, an der viele ausländische Angebote für Schweizer Leser attraktiv aussehen: keine Adressprüfung, keine Namensbindung. Man kann das als Bequemlichkeit lesen oder als Hinweis darauf, wie wenig Mühe sich jemand mit der Frage macht, wer da eigentlich spielt.

Keine Blockade von Zahlungen

Die Schweiz hat kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unbewilligte Wettseiten sperren. Das ist ein Punkt, an dem viele Warnartikel falsch liegen. Es gibt keinen Grund zu behaupten, eine Kreditkarte funktioniere dort nicht. Die Blockade läuft über etwas anderes.

Sperrliste statt Zahlungssperre

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping. Die Gespa nennt dafür Interwetten und Bet-at-Home; bet365 nennt sie als auf der Liste. Das ist der ehrliche Umgang mit dem Thema: Der Zugang wird erschwert, nicht verunmöglicht.

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel

Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein (Art. 74 BGS). Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Ein Zeitfenster-Verbot für Werbung existiert nicht. Diese Regeln erklären, warum ein ausländischer Anbieter mit Sitz im Ausland eine Schweizer Zielgruppe bewirbt, ohne dass sich hier jemand daran stört: Die Werbung findet statt, die Durchsetzung ist Sache der Behörden, und der Leser steht dazwischen.

Was ausländische Anbieter kosten

Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist eine Straftat: bis zu drei Jahre oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft (BJ), aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Dazu kommt steuerlich die kantonale Praxis zu ausländischen Grossspielen.

Lizensiert heisst hier: voller Schweizer Schutz, dafür zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Ausweisprüfung. Nicht lizensiert heisst: kein Schweizer Schutz, kein Bezug zum Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerbar. Keines von beidem ist automatisch die sichere Wahl. Es sind zwei Pakete, und jedes hat einen Preis.

Was einen das wirklich kostet, wenn man beim ausländischen Anbieter gewinnt

Der unangenehme Teil ist nicht der Verlust. Es ist der Streit im Gewinnfall. Wer bei einem ausländischen Anbieter CHF 4’000 gewinnt und die Auszahlung bestritten wird, hat keinen Schweizer Weg, und ein ausländischer Gerichtsstand ist für einen Einzelnen selten gangbar. Das ist der eigentliche Preis des Gratisbonus ohne Einzahlung auf einer ausländischen Seite: nicht der Einsatz, sondern die Durchsetzbarkeit. Ein Betrag, den man nicht einklagen kann, ist kein Guthaben, sondern eine Zusage. Und bei aller Kritik an der Schweizer Enge: Eine Auszahlung, die auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto geht, ist eine, die ankommt.

Die geprüften Anbieter im Einzelnen

Wer eine Bewilligung trägt, trägt auch Regeln. Wer keine trägt, trägt ein Etikett. Die folgenden zehn Einträge sind nach genau dieser Unterscheidung geordnet – die beiden Schweizer Veranstalterinnen nach dem, was ihre Bedingungen hergeben, die acht übrigen als ausländische Angebote ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende antreffen.

Swisslos Sporttip: das dichteste Regelwerk im Schweizer Markt

Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos, einer Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) veranstaltet. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Was dieses Konto an Aktionsmaterial bietet, ist gemessen an ausländischen Verhältnissen dünn, aber es ist vollständig beschrieben. Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Sprung von 5 % auf 20 % sieht nach einem Anreiz für Kombinationen aus, und er ist einer. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind mathematisch kein Bonus, sondern eine Verlustwahrscheinlichkeit mit Beigabe. Die Prozentsätze sind echt, die Eintrittskarte ist es auch. Der Nettogewinn, den man dafür erzielen müsste, wird mit jeder zusätzlichen Voraussage unwahrscheinlicher – und der Bonus zahlt nur auf diesen Nettogewinn. Wer die vier Voraussagen nimmt, bekommt 5 % und ein ehrliches Verhältnis. Wer fünfzehn nimmt, spielt eine andere Wette, als er glaubt.

Die Einsatzgrenzen sind Betreiberbedingungen: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist ein Term, den man beim Bonuskauf kennen sollte, weil er den Nutzen eines prozentualen Boosts deckelt: 100 % auf den Nettogewinn einer Wette, deren Einsatz gedeckelt ist, bleibt eine gedeckelte Erhöhung.

Zu den Mechanismen, die man bei Sporttip kennen muss, gehört der Umgang mit Fehlern und abhängigen Ereignissen. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer hier aussteigt, verkauft Wahrscheinlichkeit unter Preis – das ist der eingebaute Abschlag, und er ist derselbe Mechanismus wie die Marge, nur sichtbarer.

Und die Frist, die diesen Anbieter schärfer macht als die meisten: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Ein halbes Jahr für einen Gewinn, zehn Tage für einen Streit. Beim Aktionsguthaben ist das spiegelbildlich: Der Kunde bekommt 30 Tage für sein Gratisguthaben und muss selbst innerhalb von zehn Tagen reagieren, wenn etwas schiefgeht.

Fazit: Die Bedingungen dieses Anbieters sind die transparentesten im Markt und die am wenigsten verschenkenden. Das ist kein Nachteil, sondern eine Information: Wer Sporttip nutzt, weiss vorher, was passiert. Der teuerste Teil steht nicht im Bonus, sondern in der 26-Wochen-Frist und der Zehntages-Einsprachefrist – dort entscheidet sich, ob ein Gewinn ankommt.

Loterie Romande Jouez Sport: kleine Aktion, harter Auszahlungsdeckel

Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, die für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa. Als Kontaktadresse nennt das Unternehmen Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist auf Personen mit Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS beschränkt.

Die Promotionspraxis ist die knappste in der Schweiz: 24 Zustimmungen der Gespa im Jahr 2025. Die dokumentierte Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Sieben Franken pro Ausgabetag wären eine andere Aktion; CHF 10 mal 7’000 Stück ist ein Gesamtvolumen von CHF 70’000 über dreieinhalb Monate. Für einen Veranstalter mit 2’350 Verkaufsstellen ist das eine Randnotiz, und genau so ist sie gemeint.

Die Limiten des Spielerkontos sind die strengeren im Vergleich: Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls höchstens CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Zwei Deckel auf einmal sind bemerkenswert: Der eine begrenzt, was hineingeht, der andere, was drin liegen bleibt. Für einen Gelegenheitswettenden sind beide irrelevant. Für jemanden, der dreissig Franken einzahlt, um das Guthaben freizuspielen, ist die relevante Zahl die zwanzigste – und die steht nicht auf dem Plakat.

Fazit: Diese Aktion ist ein Werbeträger für das Stadionerlebnis, kein Wertangebot. Ihr Preis liegt in der Reihenfolge: Erst das verifizierte Konto, dann der Code, dann 30 Tage. Wer das Konto hat, verliert wenig. Wer es dafür eröffnet, gibt seine Ausweisdaten für eine Promotionszeile.

20Bet: bekannter Name, keine Schweizer Bewilligung

20Bet führt keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keine Schweizer Rechtsmittel, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Über die Bonusbedingungen des Anbieters ist hier nichts belegt. Das ist bei einem Vergleich dieser Art kein Nebensatz, sondern der Befund: Für die acht ausländischen Zeilen gibt es keine belastbaren Angaben zu Mindestquote, Umsatzfaktor, Laufzeit oder Höchstgewinn. Wer die Seite öffnet, kann die Bedingungen selbst lesen – auf der Seite des Anbieters, dessen Formulierungen niemand gegenprüft, und in einer Sprache, die häufig nicht die eigene ist.

Fazit: Der Unterschied zwischen 20Bet und den beiden bewilligten Veranstaltern ist nicht die Bonusart, sondern die Durchsetzbarkeit einer Gewinnforderung.

myBet: derselbe Status, derselbe offene Punkt

myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt, was für die gesamte Gruppe gilt: keine Geltung einer gemeldeten Lizenz in der Schweiz (Art. 4 BGS), kein Bezug zum Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, mögliche Aufnahme in die Sperrliste der Gespa mit DNS-Blockade durch Schweizer Telekom-Anbieter.

Belastbare Angaben zu seinen Aktionsbedingungen liegen hier nicht vor. Wo ein ausländisches Angebot mit Gratisguthaben wirbt, prüft man im eigenen Interesse zwei Dinge am Wettprogramm: ob das Guthaben auszahlbar oder nur verrechenbar ist, und ob es eine Mindestquote gibt. Diese zwei Zeilen entscheiden mehr über den Wert als die Zahl auf dem Banner.

Fazit: Ein Name, zwei offene Fragen. Beantworten lassen sie sich nur dort, wo die Bedingungen stehen – bei myBet selbst.

BC.Game: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Anbindung

BC.Game trägt keine Schweizer Bewilligung. Auch hier greift Art. 4 BGS: Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, keine Möglichkeit, eine Schweizer Stelle anzurufen, und das Risiko, dass die Domain auf der Sperrliste landet – 671 Domains standen dort Ende 2025, und blockierte Namen werden innerhalb von Stunden ersetzt.

Bedingungen für Spielguthaben ohne Einzahlung sind für diesen Anbieter nicht belegt. Wer das prüfen will, findet es im Kassenbereich des Kontos, vor der ersten Wette – nicht in einem Vergleichstext, denn kein Vergleichstext haftet für die Bedingungen eines Anbieters, der hier keine Bewilligung hat.

Fazit: Bei einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung ist die entscheidende Frage nicht, was das Guthaben wert ist, sondern wem man es abverlangen kann, wenn die Auszahlung ausbleibt.

BassBet: keine Bewilligung, kein Schweizer Weg

BassBet hat keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Lizenz ist in der Schweiz ohne Geltung (Art. 4 BGS). Die Folgen sind für die ganze Gruppe identisch und wiederholen sich deshalb hier: kein Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste der Gespa.

Zum Aktionsangebot des Anbieters ist nichts belegt. Was ein Leser tun kann, ist die zwei Zahlen suchen, die über den Wert entscheiden: die Mindestquote für eine Wette, die zum Freispielen zählt, und die Frist, nach der Guthaben oder Gewinn verfallen. Fehlen sie, fehlt die Rechnung.

Fazit: Ein Anbieter ohne Bewilligung ist kein Verbrecher, aber er ist ein Vertragspartner ohne Forum. Das ist der Preis, der den beworbenen Betrag regelmässig übersteigt.

Unibet: internationale Marke, Schweizer Lücke

Unibet führt keine Schweizer Bewilligung. Was im Ausland ein bekannter Name ist, bleibt hier ein Anbieter ohne Zulassung: keine Geltung der gemeldeten Lizenz (Art. 4 BGS), kein Bezug zum Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Aufnahme in die Sperrliste möglich.

Für seine Aktionsbedingungen liegt kein belegter Wert vor. Das ändert die Bewertung in einem Punkt nicht: Eine Marke wird nicht dadurch Schweizer Recht, dass sie gross ist. Wer dort spielt, spielt in einem Rechtsraum, den die Schweiz nicht kontrolliert – und die Werbung, die ihn dorthin führt, ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS grundsätzlich verboten und mit einer Busse bis CHF 500’000 bewehrt.

Fazit: Der Name ist die grösste Stärke und das grösste Risiko zugleich – er erzeugt Vertrauen, das die Schweiz nicht bestätigt.

22Bet: dieselbe Ausgangslage, keine Schweizer Kontrolle

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz gilt hier nicht (Art. 4 BGS). Kein Bezug zum Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, mögliche DNS-Blockade.

Über die konkreten Bonusbedingungen ist nichts belegt. Für die Bewertung bleibt die eine Frage, die bei einem Anbieter ohne Bewilligung alles andere überholt: An wen wendet man sich, wenn das Konto gesperrt oder eine Auszahlung verweigert wird? Die Schweiz ist es nicht.

Fazit: Ohne Bewilligung gibt es keinen Anspruch, den ein Schweizer Gericht durchsetzt – und damit ist jede Bonuszeile eine unverbindliche Zusage.

bet-at-home: auf der Sperrliste, kein Schweizer Schutz

bet-at-home hat keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Dieser Anbieter wird von der Gespa namentlich im Zusammenhang mit Domain-Hopping genannt, also mit Domains, die auf der Sperrliste stehen und kurzfristig durch neue Namen ersetzt werden. Ende 2025 umfasste diese Liste 671 Domains.

Aktionsbedingungen sind für diesen Anbieter nicht belegt. Wer eine solche Seite über eine Ersatzadresse erreicht, sollte wissen, was er dort tut: Er umgeht eine behördliche Blockade, um bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu spielen. Der Weg dorthin ist unbequem, und der Aufwand ist der ehrlichste Teil der ganzen Angelegenheit.

Fazit: Wenn selbst die Aufsicht den Namen führt, ist die Frage nach dem Gratisguthaben nicht mehr die wichtigste.

1Bet: ohne Bewilligung, mit denselben Folgen

1Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die Folgen, die Art. 4 BGS für jede ausländische Bewilligung vorsieht: keine Wirkung in der Schweiz, kein Bezug zum Sperrregister, keine Schweizer Rechtsmittel, Aufnahme in die Sperrliste möglich.

Die Aktionsbedingungen sind nicht belegt. Was ein Leser selbst prüfen kann, ist die Frage, ob ein Guthaben ohne Einzahlung auszahlbar ist oder an eine Wette gebunden bleibt und ob eine Mindestquote gilt. Auf diese zwei Punkte läuft jede Bewertung zusammen.

Fazit: Ein beworbener Betrag ohne Schweizer Bewilligung ist eine Zahl auf einer Seite; sie ist weder einklagbar noch gegenprüfbar. Und ein Guthaben, das an Bedingungen gebunden ist, verliert gegen jede Garantie.

Was ein Promotionsguthaben bei einer Quote von 1.90 rechnerisch einbringt

Eine Beispielrechnung, keine Kursschätzung: angenommen, ein Aktionsguthaben von CHF 10 wird auf einen Zweiwegemarkt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten gesetzt, und das Guthaben ist nicht auszahlbar. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei 0.95 – 95 %. Die Marge beträgt damit 5 %.

Bei einer Freiwette, deren Einsatz bei Gewinn nicht zurückgezahlt wird, ist der Wert CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0.95. Das ergibt 0.90 ÷ 1.90 = 0.4737, multipliziert mit 10 CHF und der Auszahlungsquote von 0.95, also rund CHF 4.50.

Die Zahl ist ein Durchschnitt über viele Wetten unter den genannten Annahmen, kein Ergebnis einer einzelnen Wette. Sie liegt bei etwa CHF 4.50 – also zwischen CHF 4 und CHF 5, wenn die Quote des Marktes nahe 1.90 bleibt; bei einer Quote von 1.50 sinkt sie auf knapp CHF 3, bei 3.00 steigt sie auf über CHF 6. Das ist der ganze Witz des «Gratis»-Guthabens: Gut die Hälfte des beworbenen Werts ist schon weg, bevor die erste Wette platziert ist, und zwar nicht durch eine Falle, sondern durch zwei Dinge, die in jeder Sportwette stecken – die Marge und die Tatsache, dass der Einsatz bei einer Freiwette nicht zurückfliesst.

Wer diese Rechnung einmal selbst gemacht hat, liest jeder Aktionsseite eine andere Zahl ab. Der beworbene Betrag ist die Bruttokennzahl. Der Wert des Angebots liegt typischerweise bei der Hälfte davon oder darunter, wenn die Quote des Marktes tief ist. Dazwischen liegt nichts, was man verhandeln könnte; die Auszahlungsquote eines Marktes ist keine Kondition, sondern der Preis des Produkts.

Häufige Fragen zum Wettbonus ohne Einzahlung

Gibt es bei Swisslos oder Loterie Romande einen Wettbonus ohne eigene Einzahlung?

Nur in Form genehmigter Gratisspielguthaben. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine dokumentierte Aktion ist «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Warum bieten die beiden bewilligten Veranstalter nur wenige und kleine Aktionen an?

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht. Dazu kommt die Begrenzung auf zwei Veranstalter für Lotterien und Sportwetten. Wo nur zwei Anbieter ein geschlossenes Sportangebot führen, ist die Aktion das schärfste Werbemittel – und deshalb behördlich einzeln geprüft.

Kann ein Aktionsguthaben ohne Einzahlung direkt ausbezahlt werden?

Nein. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar, bei der Loterie Romande ebenso. Reguläres Spielguthaben bei Swisslos lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen.

Wird der Einsatz einer Gratiswette bei einem Gewinn mit zurückgezahlt?

Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, nein: Zurück kommt der Einsatz mal Quote ohne den Einsatz, also nur der Gewinnanteil. Genau darauf beruht die Beispielrechnung: Aus CHF 10 Guthaben auf einen Markt mit Quoten von 1.90 werden im Durchschnitt etwa CHF 4.50.

Was bedeutet es für Wettende, wenn ausländische Seiten einen Bonus ohne Einzahlung ausloben?

Kein Schweizer Schutz. Eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht (Art. 4 BGS), es gibt keinen Bezug zum Sperrregister und keine Schweizer Rechtsmittel; Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen. Zudem behandelt die kantonale Praxis Gewinne aus ausländischen Grossspielen nach eigenen Regeln, im Thurgau als voll steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»