Wettbonus in der Schweiz: kleine Beträge, klare Bedingungen, viel Kleingedrucktes

Updated Oktober 2026
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Ein roter Luftballon schwebt an einer dünnen Schnur über einer Sommerwiese, der Himmel dahinter ist klar.

Eine Gratiswette in der Schweiz entsteht nicht, weil ein Anbieter grosszügig ist. Sie entsteht, weil die Aufsicht sie vorher genehmigt hat. Wer das einmal verstanden hat, liest jede Aktionsseite anders.

Der Sporttip-Kombiboost ist ein reines Online-Angebot, das ab vier Tipps mit einer Mindestquote von 1.50 greift.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungen der Schweizer Veranstalter wurden gegen die Angaben der Gespa geprüft, die als interkantonale Geldspielaufsicht die Veranstalter- und Spielbewilligungen führt.

Verlustlimiten, Spielsperre, Selbstkontrolle: warum eine Aktion die Limite nie aufhebt

Ein Wettbonus ist für viele der Einstieg. Wenn er der Einstieg ist, sollte man die Schutzmechanik kennen, bevor man sie braucht, und nicht danach.

Ein Brunnen auf einem Altstadtplatz zwischen Sandsteinfassaden, nasses Kopfsteinpflaster nach einem Regenschauer.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10'000.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999; wer unter 21 Jahre alt ist, setzt höchstens CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen. Das ist kein Vorschlag, sondern die Bedingung, unter der ein Konto überhaupt aufgemacht wird.

Die 24 Stunden, die das Geldspielgesetz als Frist für eine Erhöhung vorsieht, sind in den Bedingungen der beiden Veranstalter 72 Stunden. Wer sich an einem Sonntagabend ärgert und sein Limit hochsetzen will, merkt das erst am Mittwoch. Das ist unbequem, und genau darin liegt der Zweck: Die Verzögerung soll den Impuls überleben.

Auffällig ist, was hier fehlt. Es gibt in der Schweiz keine vom Staat festgelegte Einzahlungsobergrenze, und für bewilligte Sportwetten gibt es keine Wettsteuer auf den Einsatz. Die Limiten setzt der Spielende selbst, die Aufsicht verlangt sie nur. Wer also von «staatlichen Limits» liest, hat die Mechanik in der Regel andersherum verstanden.

Sperren, die über den einzelnen Anbieter hinausgehen

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der stärkere Hebel: Ein Klick schliesst nicht nur die Sportwette, sondern die ganze Spielwelt, in der ein Rückfall am teuersten wäre.

Wer in einem solchen Register steht, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die unangenehme Kehrseite derselben Regel. Eine Sperre schützt vor Schaden, sie sichert keine Ansprüche.

Der Kanton bezahlt die Schutzarbeit nicht, die Spielenden bezahlen sie. Der Nettogewinn der bewilligten Grossspiele geht in die Kantone und wird öffentlich-nützlichen Zwecken zugeführt. Wettbonus und Gemeinnützigkeit sitzen im selben Geschäftsbericht, und wer sich darüber ärgert, dass der Sporttip-Boost nur online gilt und in der Höhe begrenzt ist, sollte den Grund im gleichen Satz mitdenken.

Ein Testkauf-Bild, das die Aufsicht 2025 veröffentlicht hat, gehört in diesen Abschnitt, weil es die Grenzen der Kontrolle zeigt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer Kontrollen am Schalter für dicht hält, überschätzt sie.

Ein Bonus ändert den Charakter einer Wette nicht

Allein deshalb steht die Aktion, was das Risiko angeht, auf derselben Stufe wie eine gewöhnliche Wette: Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, sein Wert endet dort, wo die Bedingungen es beenden. Es verschiebt den Einsatz für einen Moment, nicht das Verlustrisiko für den Spielenden insgesamt. Wer das Gefühl hat, mit Bonusgeld risikofrei zu spielen, hat den Teil des Kleingedruckten gelesen, der am besten aussieht.

Eine Wette kann immer Geld kosten. Die Limite und der Bonus schliessen sich nicht aus, sie ergänzen sich zu demselben Ergebnis: Der Einsatz kommt aus dem eigenen Konto, ob der Bonus daneben lag oder nicht.

Wettbonus in der Schweiz: Gratiswette, Boost und Aktionsguthaben sortiert

Wer die Aktionsbegriffe sortiert, braucht nicht nach dem grössten Betrag zu suchen. Er braucht die Unterscheidung zwischen Guthaben, das sich nicht auszahlen lässt, und einer Quote, die für eine einzelne Voraussage besser aussieht. Alles andere ist Werbung.

Beim Gratisspielguthaben bekommt der Spielende einen Betrag, der beim Wetten wirkt und beim Auszahlen verschwindet. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das angegebene Bankkonto überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Swisslos handhabt es gleich: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein solches Guthaben ist also kein Geld, das man später abräumt, sondern eines, das man vorher einsetzt.

Beim Boost liegt der Fall anders und ist weniger schlecht, als die Werbung behauptet. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Unterschied zum Gratisguthaben ist wesentlich: Hier wetten Spielende ihr eigenes Geld, mit einer besseren Quote. Es ist ein Rabatt, kein Geschenk.

Der Kombiboost schlägt in dieselbe Kerbe. Er gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten und setzt einen Tippschein mit vier oder mehr Auswahlen voraus, wobei jede Quote mindestens 1.50 betragen muss; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Tipps, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind gedeckelt.

Was der Kombiboost in Rappen ausmacht

Die Prozentstaffel klingt nach viel und ist es nur bei einer Kombination, die selten durchgeht. Rechnen wir mit einem illustrativen Einsatz von CHF 10 und vier ausgedachten Voraussagen zu Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00. Das sind zusammen 9’792 als Gesamtquote. Bei Gewinn zahlt die Kombi CHF 97.92 zurück; der Nettogewinn liegt bei CHF 87.92. Nach dieser Logik: Bei einer Voraussage entspricht der Bonus 100 % des Nettogewinns, doch er verlangt fünfzehn Voraussagen. Vier Voraussagen liefern den niedrigsten Satz von 5 %. Bis der oberste Satz greift, verlangt der Boost fünfzehn korrekte Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50. Bei optimistischen vierzehn gleichmässigen Voraussagen zu je 1.70 liegt die Gesamtquote bei etwa 1’700^14 ≈ 1’741. Das ist eine Kombination, die niemand planmässig gewinnt; als gelegentlicher Fund ist sie denkbar, als Ertragsquelle nicht. Bei zehn Voraussagen zu je 1.70 beträgt die Gesamtquote etwa 1’700^10 ≈ 201.6.

Ein Gewinn, der so entsteht, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer das nachrechnet und auf den Rappen Differenz stösst, hat sich nicht verrechnet. Die Rundung ist in den Bedingungen ausgewiesen.

Fristen, die eine Aktion still enden lassen

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Drei Fristen stecken in einem Satz, und die kürzeste entscheidet. Der Code verfällt nach sieben Tagen, das Guthaben nach dreissig, und die Gesamtauflage war begrenzt.

Der Unterschied zu den Boost-Angeboten der beiden Veranstalter ist der Ort, nicht der Wert. Ein Boost braucht keine Aktionstage, ein Gratisguthaben braucht sie, und beide enden irgendwann. Wer eine Aktion verpasst hat, hat nichts verloren. Das klingt banal und ist die nüchternste Erkenntnis dieses Themas.

Bewilligte Veranstalter brauchen für Gratisspielguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande, Swisslos bekam 8. Deshalb ist die Aktionsdichte hier keine Frage des guten Willens. Die Fristen und die Beträge sind klein, weil der Rahmen klein ist.

Neukundenangebot und Bestandskundenaktion: was die Anmeldung fordert, bevor sie zahlt

Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das kostet einen Abend, nicht zwanzig Minuten, und es ist der Punkt, an dem die meisten Aktionsseiten ihre Leser verlieren.

Die Bedingung ist keine Schikane, sie ist die Bewilligung. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters voraus. Für Swisslos bedeutet das die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; für die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Das sind zusammen mindestens 18 Jahre Wartezeit, ein Ausweis, eine Adressprüfung und ein Kanton. Wer in der Deutschschweiz sitzt, kommt an Jouez Sport nicht heran, egal wie gut eine Aktion aussieht.

Das ist der eigentliche Grund, weshalb Schweizer Aktionsangebote kleiner sind als das, was auf ausländischen Seiten steht. Das Kontingent an Veranstaltern ist auf zwei begrenzt, beide arbeiten für ihre eigenen Kantone, und Gratisspielguthaben brauchen die Zustimmung der Aufsicht. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Was ein Konto kostet, wenn man es lange nutzt

Die Anmeldung ist der günstige Teil. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.

Beim Auszahlen wird es konkreter. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Zwei kostenlose Auszahlungen im Jahr sind für einen regelmässigen Spielenden knapp bemessen. Ein Gewinn bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung wird automatisch dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Nebenbei: Auszahlungen gehen nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen gibt es bei bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredit an Spielende gibt es nicht. Wer auf einer Aktionsseite liest, eine Auszahlung sei in Minuten und ohne Namen möglich, liest über einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Wie realistisch das Angebot für die meisten ist

Rechnen wir das Neukundenangebot gegen die Zahlen, die man tatsächlich bekommt: eine Registrierung mit Ausweis, ein Zahlungsmittel auf den eigenen Namen, CHF 20 Mindestkauf, dann ein Aktionsguthaben von CHF 10 bei der Loterie-Romande-Aktion, das nicht auszahlbar war. Wer den Aufwand pro Franken rechnet, bekommt hier kein Schwergewicht.

Wer heute einsteigen will, findet kein Einzelangebot, das den Markt schlägt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, kann bei Swisslos ohnehin nicht auswählen: Der Vergleich lautet dort nicht zwischen zehn Willkommenspaketen, sondern zwischen mitmachen und nicht mitmachen. Das ist die Position dieses Themas, und sie ist unbequem für eine Seite, die eigentlich einen Bonus-Vergleich liefern soll.

Wettboni lassen sich nicht unabhängig vom Wohnkanton wählen. Wer in Freiburg oder Genf wohnt, hat Zugang zu Jouez Sport, wer in Zürich wohnt, zu Sporttip, und dazwischen gibt es nichts. Die Wahl liegt also bei der Region, in der man lebt.

Wettschein, Quote, Marge: die Grundlagen, die den Bonus bezahlen

Jede Quote enthält einen Aufschlag, den der Veranstalter behält. Der Quotenschlüssel eines Marktes sagt, wie viel von allen Einsätzen dieses Marktes zusammen wieder ausbezahlt wird, und die Marge ist das Gegenstück: 100 % minus Quotenschlüssel. Bei jeder Wette zahlt der Spielende diesen Aufschlag mit, und kein Bonus verändert ihn. Deshalb ist die wichtigere Frage nicht, wie hoch ein Bonus ist, sondern welcher Anteil des Einsatzes überhaupt zur Auszahlung kommt.

Ein Stapel flacher Kieselsteine liegt am Seeufer in der Morgendämmerung, das Wasser ist spiegelglatt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer eine Systemwette durchrechnet, sieht schnell, warum Systemwetten in der Aktion eine eigene Kategorie bekommen.

Das Programm ist enger, als es aussieht. In der Schweiz darf nur auf Sportereignisse gewettet werden; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die erlaubte Palette ist eine geschlossene Liste der Aufsicht: Sie umfasst keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Livewetten sind erlaubt, Prematch und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es im Geldspielgesetz nicht.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball etwa 90 Minuten, plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Datenvorsprung, den ein Live-Wettender auf einer ausländischen Seite manchmal zu haben glaubt, ist hier kein Geschäftsmodell.

Cash-Out kostet Flexibilität, nicht nur Gebühr

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt gibt es nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.

Für Kombinationen mit Boost ist der Punkt relevant: Wer einen Boost nutzt und den Wettschein vorher glattstellt, verliert die Erhöhung. Die Bequemlichkeit und der Bonus stehen sich direkt gegenüber, und in dieser Konstellation ist der Ausstieg fast immer der teurere Weg.

Bei voneinander abhängigen Wettereignissen derselben Sportveranstaltung greift nur die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Auch das ist ein Grundlagen-Thema, kein Bonus-Thema, und es entscheidet häufiger über einen Wettschein als die Prozentstaffel.

Absagen, Verfall und der Weg zurück

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Ein solches 1.00-Ergebnis führt zum Verlust des Boost-Anspruchs, da die Mindestvoraussetzung von vier Tipps mit einer Quote von 1.50 nicht mehr erfüllt ist.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Die Sprache ist hier absichtlich spröde. Ein Anbieter schreibt «vorteilhaftes Bonusangebot», wenn er 5 % meint, und er schreibt «Gewinne sind steuerfrei», wenn er die Erwähnung der Schwelle unter den Tisch fallen lässt.

Rahmen, Aufsicht, Durchsetzung: die Regeln hinter den Aktionen

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht die zuständige Behörde; sie beaufsichtigt nur die Casinos. Das ist mehr als eine Fussnote: Wer eine Aufsicht sucht, die eine Aktionsbeschwerde entgegennimmt, muss bei der Gespa und ihrem Regime nachfragen.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Was gewettet werden darf, ist ebenfalls eine geschlossene Liste: die Liste der Aufsicht über erlaubte Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Wer spielen darf und was die Sperrliste bedeutet

Sportwetten gibt es ab 18 Jahren. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die knappste Regel des Kapitels und die klarste.

Ausländische Buchmacher haben in der Schweiz keine Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, die mit bis zu drei Jahren bestraft werden kann, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Spielende werden nicht bestraft, doch Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht kein Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Die Aufsicht veröffentlicht dazu eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter über DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 enthielt sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet und für den sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 führt sie als gelistet. Die Bezeichnung «Sperrliste» ist deshalb mehr als ein Papier, und sie ist weniger als eine Mauer.

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, darf gar nicht geworben werden, das wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Deshalb beschreiben wir die ausländischen Anbieter hier und bewerten sie, und laden niemanden ein.

Steuern auf einen Bonusgewinn

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesschwellenwert liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Schwellenwert weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen normalen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine «Wettsteuer» gibt es in der Schweiz nicht.

Wenn die Wette nicht über die Grenze kommt

Ganz anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Derselbe Gewinn wird also je nach Herkunft des Anbieters anders behandelt. Das ist die unangenehme Pointe einer Bewilligungsfrage.

Wichtig für die Praxis: Für allgemeine Steuerfragen ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse, nicht eine Aktionsseite.

Unsere Bewertungslogik, bevor die Namen kommen

In der Bewertung gewichten wir die Transparenz der Bedingungen und die Dauer einer Aktion höher als den beworbenen Betrag. Alle Schweizer Sportwetten laufen heute auf Schweizer Boden, weshalb wir zuerst die beiden bewilligten Veranstalter behandeln und danach die ausländischen Anbieter. Auch bei diesen ist die Bewertungslogik dieselbe. Jede Plattform erhält die Einschätzung, die sie verdient.

Die wichtigste Regel für alles Folgende: Die beiden Gruppen sind getrennt zu behandeln, nicht zur Deckung zu bringen. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, hat keinen Anspruch auf Schweizer Schutzregeln.

Die zehn Plattformen im Quoten- und Aktionsvergleich

1. Swisslos Sporttip: die Staffel für Kombinationen statt einer Willkommensprämie

Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz mit der Gespa als Aufsicht.

Der Kombiboost ersetzt hier, was anderswo als Willkommenspaket beworben wird: Er gilt online für Prematch-, Live- oder Systemwetten, sofern mindestens vier Tipps mit einer Mindestquote von 1.50 gewählt wurden, und schüttet einen Zuschlag auf den Nettogewinn aus (5 % bei vier Tipps bis hin zu 100 % bei fünfzehn). Ein einmaliger Startbetrag existiert nicht. Die Aktion ist dafür nicht an ein Anmeldefenster gebunden, was für Bestandskunden oft nützlicher ist als eine befristete Prämie.

Die Kehrseite steht in den Stammdaten: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer die Staffel ernsthaft nutzen will, braucht ohnehin eine Kombination, die selten aufgeht.

Ein Hinweis zu Boosts: Ein ausgeführtes Cash-Out lässt den Boost verfallen. Wer oft Cash-Out nutzt, ist mit einem Boost schlechter bedient, als die Anzeige verspricht.

Das Angebot taugt jemandem, der ohnehin regelmässig Kombinationen spielt und die Erhöhung als Zugabe nimmt. Der oberste Satz von 100 % existiert und wird von den wenigsten erreicht.

2. Loterie Romande Jouez Sport: Gratisspielguthaben mit Verfallsdatum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos verfügt sie über eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel mit der Gespa als Aufsicht.

Ihr Aktionsinstrument ist das Gratisspielguthaben, und ein Beispiel dafür ist die Aktion «Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Ein Code, eine Woche, zehn Franken. Wer die Stadien nicht besucht, hat von dieser Aktionsform nichts.

Auf der Kontoseite steht das schwerere Bedingungen-Gerüst: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

CHF 10 sind CHF 10, und genau deshalb taugt die Aktion eher als Anlass für einen ersten Wettschein als als Ertrag. Wer für den Bonus ins Stadion fährt, hat teurer bezahlt, als der Bonus einbringt.

3. Bettilt: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Weg

Nur Swisslos (Sporttip) und die Loterie Romande (Jouez Sport) sind für Sportwetten in der Schweiz bewilligt. Ausländische Lizenzen besitzen hier keine Rechtskraft. Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können per DNS blockiert werden.

Ein Bonus auf einer solchen Seite wird nicht durch eine Schweizer Aufsicht geprüft, und die Bedingungen sind allein die des Anbieters. Das heisst nicht, dass jede Aktionsseite falsch ist. Es heisst, dass kein zweiter Ansprechpartner existiert. Wer das ohne Not in Kauf nimmt, tauscht Kontrolle gegen ein leeres Versprechen. Der Ausgang bleibt offen.

4. FortuneJack: ohne Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss

Die beiden erlaubten Anbieter sind Swisslos und die Loterie Romande; eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz wirkungslos nach Art. 4 des Geldspielgesetzes. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Instanz bei Streitfällen, und die Internetadressen können auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.

Auf die Frage nach der Schweizer Aufsicht gibt es hier eine klare Antwort. Es gibt keine.

5. Cloudbet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht

Für Sportwetten in der Schweiz sind ausschliesslich Swisslos und die Loterie Romande bewilligt. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Wirkung. Da kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg bestehen, können die Domains bei Bedarf gesperrt werden.

Wer hier ein Konto eröffnet, tut es ohne jede Schweizer Instanz, an die er sich später wenden könnte. Das ist kein Hinweis auf eine unseriöse Seite. Es ist ein Hinweis auf die Grenze, an der die Schweizer Aufsicht endet.

6. MrXbet: ohne Bewilligung, kein Schweizer Schutz

In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Ausländische Bewilligungen haben keine Kraft. Ohne Anschluss an das Sperrregister oder Schweizer Rechtsweg können die betreffenden Webseiten per DNS blockiert werden.

Wer ein solches Konto neben einem Schweizer Konto führt, führt zwei verschiedene Verlustrisiken. Nur eines davon kennt das Sperrregister.

7. HornetBet: ohne Bewilligung, nur eigene Bedingungen

Sportwetten sind in der Schweiz exklusiv Swisslos und der Loterie Romande vorbehalten. Eine ausländische Bewilligung ist hier rechtlich bedeutungslos, es gibt keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister und keinen Rechtsweg. Die Seiten können auf die Sperrliste gesetzt und blockiert werden.

Die Bedingungen des Anbieters sind die einzige Richtschnur, die hier gilt. Gelesen werden sollten sie vor dem ersten Einsatz, nicht nach dem ersten Streit.

8. Sportuna: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Ansprechstelle

Sportwetten in der Schweiz werden nur von Swisslos und der Loterie Romande veranstaltet. Ausländische Lizenzen sind nach Art. 4 des Geldspielgesetzes wirkungslos. Es existiert kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können via DNS blockiert werden.

9. BDMBet: ohne Bewilligung, keine Schweizer Kontrolle

Die einzige in der Schweiz zulässige Sportwetten-Veranstalter sind Swisslos und die Loterie Romande. Ausländische Lizenzen sind in der Schweiz rechtlich wirkungslos, es fehlt die Anbindung an das Sperrregister und die Möglichkeit eines Rechtswegs. Die Seiten können auf die Sperrliste gesetzt werden.

10. Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung und auf der Liste

Rechtmässige Sportwetten werden in der Schweiz nur von Swisslos und der Loterie Romande angeboten. Ausländische Lizenzen sind hier gemäss Art. 4 Geldspielgesetz wirkungslos. Es besteht weder Anschluss an das Sperrregister noch ein Rechtsweg in der Schweiz; DNS-Blockaden sind möglich.

Interwetten gehört zu den Anbietern, die von der Aufsicht im Zusammenhang mit Domain-Hopping namentlich genannt werden. Das ist die konkreteste Information, die diese Seite über den Status des Anbieters in der Schweiz liefern kann.

Die Plattformen auf einen Blick

Plattform Bewilligungsstatus Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel Société de la Loterie de la Suisse Romande
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Wirkung
FortuneJack ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Wirkung
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Wirkung
MrXbet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Wirkung
HornetBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Wirkung
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Wirkung
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Wirkung
Interwetten ohne Schweizer Bewilligung keine Schweizer Wirkung

Die beiden Gruppen sind hier aus einem sachlichen Grund zusammen, nicht aus einem werblichen. Die erste Spalte trennt sie sauber, der Rest der Tabelle wiederholt für die acht ausländischen Anbieter denselben Eintrag, weil der Status derselbe ist. Wer die Tabelle liest, soll sehen, wie wenig Information in einem ausländischen Lizenzvermerk steckt.

Was eine Gratiswette beim Gewinn wirklich einbringt

Wer einen Bonus in Franken und Rappen sehen will, nimmt eine Gratiswette, deren Einsatz nicht zusammen mit dem Gewinn zurückgezahlt wird. Angenommen, ein Gratisspielguthaben von CHF 10 wird auf eine Quote von 2.00 gesetzt. Zahlt die Wette, schreibt der Veranstalter CHF 20 gut, davon sind CHF 10 Einsatz und CHF 10 Gewinn. Der Einsatz ist in diesem Betrag enthalten und wird bei diesem Typ nicht zusätzlich erstattet. Es bleiben CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20. Wer CHF 20 liest, hat den Typ überlesen.

Der Verzicht wiegt schwerer, als er klingt, weil eine Gratiswette auf eine Quote nahe 1.00 fast nichts wert ist und auf eine Quote von 4.00 gut die Hälfte ihres Nennwerts behält. Im zweiten Fall liegt der zu erwartende Wert vor dem Abzug des Marktaufschlags bei etwa der Hälfte des Guthabens, und nach Abzug des Marktaufschlags unter dieser Hälfte. Der Marktaufschlag schmälert den Wert erneut, und derselbe Aufschlag steckt in jeder Quote, mit der der Spielende den Bonus umsetzt.

Genau hier platzieren Marketing und Rechnung unterschiedliche Schwerpunkte: «Gratiswette» deutet auf einen Geschenkbetrag und auf einen Betrag, der abzüglich des Aufschlags und nach der Runde durch den Markt zurückkommt.

Beim Gratisspielguthaben der Loterie Romande kommt hinzu, dass es nach 30 Tagen verfällt und nicht auszahlbar ist. Ein Guthaben, das man nicht abheben kann, hat nur dann Wert, wenn es vor dem Verfall gesetzt wird. Für Spielende, die ohnehin vorhatten zu wetten, ist das ein kleiner Vorteil. Für alle anderen ist es ein Anlass, den man nicht brauchte.

Wer das ausprobieren will, prüft drei Angaben im eigenen Konto: ob ein Guthaben als auszahlbar oder als nicht auszahlbar ausgewiesen ist, welches Verfallsdatum daneben steht und ob der Einsatz in einem möglichen Gewinn enthalten ist. Diese drei Zeilen entscheiden über den Wert einer Aktion, nicht die Prozentzahl auf dem Banner.

Häufige Fragen zu Wettboni in der Schweiz

Welche Wettboni bieten Swisslos und Loterie Romande an?

Beide setzen auf Quoten- und Kombiboosts statt auf grosse Neukundenprämien. Sporttip erhöht den Nettogewinn von Kombinationen mit mindestens vier Voraussagen ab Quote 1.50, gestaffelt nach Anzahl. Die Loterie Romande verteilt Gratisspielguthaben wie CHF 10 in der Aktion «Patinoires et Stades», nicht auszahlbar und mit kurzer Frist.

Wie funktioniert der Kombiboost bei Sporttip, und ab welcher Mindestquote greift er?

Die Mindestquote beträgt 1.50 pro Voraussage, und die Aktion gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten. Bei vier Voraussagen gibt es 5 % auf den Nettogewinn, bei sieben 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 %. Einsatz und Gewinnerhöhung sind begrenzt.

Warum gibt es in der Schweiz weniger und kleinere Wettboni als bei ausländischen Seiten?

Die Kantone lassen nur zwei Veranstalter zu, und Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. Für 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Weniger Anbieter und ein Bewilligungsvorbehalt ergeben zwangsläufig ein kleineres Aktionsangebot.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn mit ausbezahlt?

Nein. Bei diesem Typ ist der Einsatz im ausgewiesenen Gewinnbetrag enthalten und wird nicht zusätzlich erstattet. Bei einer Gratiswette von CHF 10 auf Quote 2.00 bleiben unter dem Strich CHF 10 Gewinn, nicht CHF 20. Ein Gratisspielguthaben ist zusätzlich meist nicht auszahlbar.

Verändert ein Bonus die Marge, die in jeder Quote steckt?

Die Marge bleibt. Ein Bonus kann nur dann etwas wert sein, wenn sein eigener Wert die Marge übersteigt. Der Hinweis der Schweizer Veranstalter auf faire Quoten ändert daran nichts: Die Marge steckt in der einzelnen Quote.

Sind Gewinne aus einer Bonuswette steuerpflichtig, und was gilt für den Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bleiben bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei, ab dem 1.1.2026 CHF 1’071’000 beim Bund, 2025 CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, also «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein.

Was am Ende des Vergleichs bleibt

Die Aktionslandschaft der Schweiz belohnt niemanden mit einem grossen Betrag. Sie belohnt den, der die Bedingungen liest.

Wer ein Sporttip-Konto mit einem Boost eröffnet, sollte zuerst wissen, dass der Booster auf den Nettogewinn einer Kombination wirkt und nicht auf den Einsatz. Wir empfehlen, jeden Aktionstext auf drei Angaben zu prüfen: Wie hoch ist die Mindestquote? Wann endet die Frist? Ist das Guthaben auszahlbar?

Wem die Limite und die Auszahlungsregeln zu eng sind, dem hilft auch die schönste Aktionsseite nicht. Wer bei Swisslos spielt, sollte zudem die Verlustlimite für 1, 7 und 30 Tage kennen, bevor der erste Wettschein gezogen wird. Eine Aktion ohne Limit ist keine Aktion, sondern ein Angebot, das die Limiten später teuer macht.

Für Spielende in der Deutschschweiz heisst das konkret: Der Vergleich zwischen den beiden Veranstaltern ist kein Vergleich von Bonusbeträgen, sondern von Zugang und von Quote. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip. Die Kantonsgrenze entscheidet stärker als jeder Bonus.

Wer mit einer Aktion rechnet, sollte eine Sache nie vergessen: Jeder Franken, der als Gratisspielguthaben auf dem Konto liegt, ist ein Franken, der beim nächsten Wettschein verwendet wird. Er verändert das Ergebnis der einzelnen Wette und nicht die Bilanz. Wenn die Zahl der Wetten steigt, steigt auch die Chance auf einen Verlust.

Ein Bonus ist eine kleine Bewegung in einem grossen Bild. Wer ihn als Argument für mehr Wetten nimmt, hat den schlechtesten Teil eines guten Angebots gekauft.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»