Krypto-Wetten in der Schweiz: kein Ticket in ein geschütztes Spiel

Updated Oktober 2026
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Eine Kette aus silbernen Gliedern liegt ausgebreitet auf dunklem Holz, ein einzelnes Glied ist von einer Lampe hell beleuchtet.

Jede Krypto-Wettseite, die einem Schweizer Spielenden heute in der Suche begegnet, hat etwas gemeinsam: keine eidgenössische Bewilligung. Wer 2022 oder später eine Krypto-Börse pleitegehen sah, kennt die Frage, die hier im Raum steht — wem gehört das Geld eigentlich, während es unterwegs ist. Und: wo steht man, wenn niemand mehr erreichbar ist.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Aussagen zu Bewilligungen und Aufsicht wurden gegen die Informationen der Gespa und die geldspielrechtlichen Grundlagen (BGS, SR 935.51) geprüft.

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel, und ein Grossspiel braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Lizenz — Curaçao, Malta, Deutschland, gleich welche — entfaltet hier keine Wirkung. Das ist keine Lücke im System, das ist das System.

Was daraus für einen Wettenden folgt, lässt sich nicht in einer Tabellenspalte unterbringen. Wer sein Sporttip-Konto auflädt, muss zuerst Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen, und zwar vor der ersten Teilnahme, nicht danach. Wer stattdessen bei einem Anbieter mit Krypto-Einzahlung einzahlt, hat diesen Schritt nicht. Manche halten das für Freiheit. Es ist auch der Verzicht auf den Mechanismus, der einen daran hindert, an einem schlechten Abend das Doppelte zu verlieren.

Der Preis eines Angebots ist selten dort, wo das Marketing ihn hinschreibt. Bei Krypto-Wetten liegt er an drei Stellen: im Verlust der Rechenschaft (es gibt kein schweizweit geteiltes Sperrregister ausserhalb), in der Art, wie eine Quote zustande kommt, und in der Steuer, die auf einen Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel je nach Kanton ganz anders aussehen kann. Was im Folgenden steht, ordnet diese Kosten ein — kein Freibrief, keine Umweg-Anleitung.

Spielerschutz: was ein bewilligter Veranstalter kostet, bevor der erste Einsatz fällt

Der Schweizer Spielerschutz beginnt mit einer unangenehmen Handlung. Wer sich online bei Swisslos registriert, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage hinterlegen, bevor die erste Sporttip-Teilnahme überhaupt möglich ist. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Diese Verzögerung nach oben ist die eigentliche Konstruktion. Ein Spielender, der nach einer schlechten Serie die Limite hochsetzen will, gewinnt drei Tage Bedenkzeit geschenkt — gegen den eigenen Impuls, sozusagen. Wer in derselben Situation bei einer Krypto-Wettseite sitzt, hat keine Sperrfrist zu überbrücken. Eine weitere Einzahlung ist immer nur eine Bestätigung im Wallet entfernt.

Limiten setzt man selbst — der Staat garantiert keine

Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich fixe Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Die Veranstalter sind verpflichtet, von ihren Kundinnen und Kunden einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen. Die konkreten Zahlen sind ihre eigenen Bedingungen, nicht die des Gesetzes. Das ist eine wichtige Unterscheidung, weil sie erklärt, warum dieselbe Mechanik bei Swisslos wie bei der Loterie Romande erscheint, aber nicht zwingend in identischer Höhe.

Eine Selbstsperre lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage aussprechen — ohne Aufhebung vor Fristablauf, das ist der Punkt. Man kommt nicht am Montagmorgen zurück, weil das Wochenende schlecht lief. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Innerhalb des bewilligten Systems ist man also nicht nur bei einer Marke gesperrt, sondern im ganzen Markt, den es hier gibt.

Ausserhalb dieses Systems gibt es kein solches Register. Wer sich für einen Anbieter mit Krypto-Einzahlung entscheidet, verliert nicht eine Funktion, sondern die einzige Instanz, die ihn muntermachen würde.

Die Sperrliste und das Netz der Gegenseite

Die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste datiert auf den 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dafür das Domain-Hopping.

Was das für einen Wettenden bedeutet, ist weniger dramatisch, als es klingt, und weniger beruhigend, als es die Liste vermuten lässt. Die Liste dokumentiert vor allem, dass es ein Verschieben auf beiden Seiten gibt. Wer heute eine Krypto-Seite findet, findet sie morgen woanders. Und: das Sperren macht den Anbieter nicht strafbar und die Wette nicht verboten — der Spielende ist nicht strafbar, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Diese Nuance geht in der öffentlichen Diskussion meist unter.

Krypto lässt sich nicht sauber in ein Vergütungssystem für öffentliche Zwecke einspeisen. Die Nettospielerträge gehen nach Gesetz an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Es ist das merkwürdigste Argument in dieser ganzen Debatte, und trotzdem stimmt es: ein Teil dessen, was bei einer Krypto-Seite landet, fehlt an dem Ort, an dem es sonst ankäme.

47,5 % und die Verkaufsstelle

Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Fussnote, das ist ein Ergebnis, das jeden Absatz über «strenges Schweizer System» relativiert. Der Veranstalter haftet, die Kontrolle funktioniert an dieser Stelle aber offenkundig nicht.

Wer glaubt, ein bewilligter Anbieter sei per Definition sauber und ein Krypto-Anbieter per Definition riskant, hat diese Zahl nicht gelesen. In beiden Welten gibt es Vollzugsdefizite — sie treffen nur unterschiedlich: hier eine Verkaufsstelle ohne Alterskontrolle, dort eine Kontrolle, die es von Anfang an nicht gibt.

Blockchains, Pseudonymität und die Grenze, an der die Schweizer Bewilligung anfängt

Wer über Krypto im Wettumfeld spricht, landet schnell bei der Technik, und die Technik ist der uninteressanteste Teil. Aufsichtsrechtlich zählt etwas anderes: ein Kryptowert ist unter anderem eine digitale Darstellung eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde. Dieser Satz stammt aus dem deutschen Kreditwesengesetz, aber die Definition ist der Kern des Problems: es gibt keine Stelle, die für diesen Wert einsteht.

Was es mit Blockchain-Zahlungen auf sich hat, beschreibt das BaFin in seinem Merkblatt zum Kryptoverwahrgeschäft: Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln. Das Merkblatt stammt vom 2. März 2020 und wurde zuletzt am 25. September 2023 geändert.

Steuerlich folgt daraus ein Muster, das viele überrascht. Der Europäische Gerichtshof entschied am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Bitcoin-Einheiten keine Mehrwertsteuer anfällt. Das deutsche Bundesfinanzministerium bestätigte den Inhalt dieses Urteils am 27. Februar 2018 gegenüber den obersten Länderfinanzbehörden. Bitcoin ist in Europa also kein Fall für die Umsatzsteuer — ein Detail, das in vielen Erklärstücken zu Krypto-Wetten fehlt und die Frage offen lässt, was dann überhaupt besteuert wird.

Pseudonymität ist keine Bewilligung

Eine Wallet-Adresse ist kein Ausweis, und genau das ist ihr Reiz. Der technische Aufwand, einer Zahlung im Nachhinein eine Person zuzuordnen, ist hoch — unter gewissen Umständen nicht unmöglich, aber hoch. Wer das mit «anonym» übersetzt, macht zwei Dinge gleichzeitig falsch: er überschätzt die Anonymität und er verwechselt sie mit einem Rechtsstatus.

Der Punkt ist nicht, dass eine Krypto-Einzahlung keinen Ausweis verlangt. Der Punkt ist, dass sie keinen Ausweis ersetzen kann. Eine Schweizer Online-Registrierung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adress-Datenbanken. Man braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren — ein Konto pro Person mit verifizierter Identität.

Das ist die Grenze, an der das Gespräch über Krypto endet und das über Aufsicht beginnt. Nicht die Blockchain ist das Thema, sondern die Kontrolle, ob jemand überhaupt mitspielen darf.

Was ein Anbieter ohne eidgenössische Bewilligung kostet

Hier ist die Rechnung, die man selten so sieht. Ein Auszahlungsanspruch betrifft bei bewilligten Schweizer Veranstaltern nur Konten, die auf den eigenen Namen lauten; mehrere Zahlungsarten sind bis heute nicht dabei. Und wer glaubt, der Verzicht auf ein eigenes Konto sei der Preis für Privatsphäre, tauscht einen Mechanismus gegen ein Versprechen ein.

Wird eine Zahlung erst einmal bestritten, braucht der Wettende eine Adresse, an die er sich wenden kann. Innerhalb der Schweiz gibt es eine Aufsichtsbehörde, ein Register, eine Beschwerdestelle und eine definierte Frist für eine Einsprache. Ausserhalb gibt es eine Support-Mailbox. Man kann das für Bürokratie halten, bis zu dem Tag, an dem man es braucht.

Nicht jede Sperrung verhindert den Zugriff

Die DNS-Sperre ist eine Netzwerkfunktion, kein Gesetz. Sie ist wirksam gegen jemanden, der eine Domain auswendig eingibt; sie ist keine technische Unmöglichkeit. Wer ausserhalb der Schweiz sitzt, ist von der Sperre ohnehin nicht betroffen.

Und noch ein Punkt, der die Sorglosigkeit dämpfen sollte: eine Registrierung schützt nicht vor der Verantwortung. Wer das Konto einer anderen Person nutzt oder unter falschen Angaben spielt, gefährdet den Auszahlungsanspruch in beiden Welten. Es gibt keinen bequemen Mittelweg zwischen dem Bewilligungssystem und einem ausländischen Anbieter.

Der Rat an dieser Stelle bleibt unbequem

Wer Krypto bei einer Sportwette nutzen will, sollte vorher zwei Fragen beantworten. Erstens: was passiert mit meinem Geld, wenn der Anbieter morgen nicht mehr erreichbar ist. Zweitens: wo steht diese Marke in fünf Jahren in der Sperrliste. Ein Blick in die Bedingungen und in die eigenen Kontoauszüge beantwortet erstaunlich viel davon.

Wer die Antworten nicht in einer Viertelstunde findet, hat sie gefunden. Der Rest ist der übliche Vergleich — und der folgt jetzt.

Die besten Wettanbieter mit Krypto im Vergleich: der Massstab, an dem die Bewilligung hängt

Bevor eine Bewertung Sinn ergibt, muss man wissen, was in welcher Spalte stehen darf. Bei Schweizer Sportwetten ist die erste Spalte nicht die Quote und nicht der Bonus. Es ist die Bewilligung. Eine Marke ohne Veranstalter- und Spielbewilligung kann technisch gut gebaut sein, sie bleibt ein Anbieter ohne Zulassung in diesem Land.

Die folgende Einordnung führt die zwei bewilligten Veranstalter und die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende in ihrer Suche antreffen, in einer Tabelle zusammen. Die Spalten sind bewusst schmal gehalten: was hier steht, ist in beiden Gruppen überprüfbar.

Brand Bewilligungsstatus Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung Sitz
Swisslos Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel Swisslos, Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft; Aufsicht Gespa Basel
Loterie Romande Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa Lausanne
Ausländische Krypto-Marken ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung des Heimatstaates, in der Schweiz ohne Wirkung ausländischer Markt

Die dritte Zeile ist keine Marke, sie ist der Rest. Es ist die ehrlichste Zeile der Tabelle. Und es ist die Zeile, die in Vergleichsportalen üblicherweise fehlt, weil sich aus ihr kein Vertrag mit einem Netzwerk ergibt.

Der Grund für die Zwei-Zeilen-Spitze ist struktureller Natur: eine Bewilligung braucht einen Veranstalter und eine Spielbewilligung, und die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten ist von den Kantonen auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keinen weiteren gibt. Was die Aufsicht publiziert, ist die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Wer eine längere Liste sucht, sucht nicht nach einem besseren Angebot, sondern nach einem anderen Rechtsraum.

Verlustlimiten als unterscheidendes Merkmal

Man erkennt bewilligte und nicht bewilligte Anbieter an einer zweiten Frage: wer muss vor dem ersten Einsatz eine Verlustgrenze setzen? Bei Swisslos ist das eine zwingende Voraussetzung. Bei einem Anbieter mit Krypto-Einzahlung existiert diese Verpflichtung nicht, und jede Angabe dazu ist freiwillig und jederzeit widerruflich.

Das ist die Kostenzeile dieses Vergleichs. Nicht die Gebühr für eine Einzahlung, sondern die Handlung, die einem abverlangt wird, bevor es losgeht.

Und jetzt zum Preis, der überall steckt: der Quote. Jeder Buchmacher kalkuliert seine Quoten so, dass über alle Ausgänge eines Marktes mehr Verlustwahrscheinlichkeit verkauft wird, als tatsächlich vorhanden ist.

Das Ergebnis des Vergleichs in drei Sätzen

Zwei Stellen in der Schweiz dürfen Sportwetten mit den Rechten eines bewilligten Grossspiels anbieten, alle anderen nicht. Für Schweizer Spielende heisst das: der Vergleich führt nicht zur besten Quote, sondern zur Frage, ob man innerhalb oder ausserhalb des Schweizer Systems spielen will. Diese Entscheidung nimmt der Tabelle niemand ab.

Wer sehen will, was im Bedingungen-Werk eines bewilligten Veranstalters an Kleinteilen hängt, soll weiterlesen. Es lohnt sich ausgerechnet wegen der Kleinteile.

Grundlagen: was Sporttip tut, was kein anderer in der Schweiz darf

Swisslos hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Was hier steht, stammt aus dem Geschäftsbericht 2025 und aus den Sporttip-Spielregeln der Version 4.2.

Eine Torlinie mit Netz steht am frühen Morgen im dichten Nebel auf einem Rasenplatz, die Umrisse der Pfosten verschwimmen.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt — zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Die Zweiheit ist der Kern dieser Grundlagen. Ein Konto ist nur für Personen offen, die im jeweiligen Gebiet wohnen. Wer in Zürich wohnt, kommt nicht an Jouez Sport heran, und wer in Genf wohnt, nicht an Sporttip.

Was auf dem Wettschein passiert

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung klingt nach Detail. Sie ist eine stille Kürzung der Auszahlung um bis zu vier Rappen pro Wette — und sie ist ausdrücklich so geregelt, nicht zufällig passiert.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Zwei Dinge in einem Satz: ein harter Deckel und ein Vorbehalt. Wer glaubt, CHF 10’000 pro Systemwette sei eine fixe Zusage, sollte den zweiten Teil lesen.

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — bei Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Das ist die Regel, die den Unterschied zwischen einem gewonnenen und einem verlorenen Wettschein ausmacht, wenn ein Spiel in der Verlängerung kippt.

Live, Cash-Out und die Kombination, die es nur an einem Ort gibt

Livewetten gelten bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — also nicht als Wette. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist die technische Kehrseite jeder Live-Wette: man kann nicht auf ein Ereignis setzen, das schon passiert ist.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Satz ist unbequem und richtig: mit dem Cash-Out bezahlt man den Ausstieg, und dieser Preis ist keine Zusage. Wer den Cash-Out als Absicherung versteht, hat ihn falsch verstanden.

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Fehler kostet also die Wette, nicht den Einsatz.

Abgesagt, verfallen, eingeschränkt

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Die zweite Hälfte dieses Satzes wird beim Lesen oft überflogen — die Kombinationswette lebt weiter, sie wird nur billiger.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer einen Wettschein in einer Jackentasche vergisst, verliert ihn nicht nur praktisch, sondern rechtlich. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben — eine kurze Frist, die man kennen sollte, bevor man sie braucht.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Beide Sätze stehen in denselben Regelwerken, und der zweite ist der, den man im Sportverein zu selten kennt.

Rechtslage: warum eine ausländische Lizenz hier keine Wirkung entfaltet

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel und unterstehen dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht führt die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt — eine Verwechslung, die in vielen Artikeln über Krypto-Wetten steht.

Eine Holzbank steht in der Dämmerung am Seeufer, im Hintergrund zeichnet sich ein Bergpanorama gegen den violetten Himmel ab.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Genau dieser Satz beendet jede Debatte über eine «gute» ausländische Lizenz: eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Staat entfaltet auf Schweizer Territorium keine Wirkung.

Zwei Veranstalter, und deshalb keine dritte Empfehlung

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keinen weiteren gibt. Was die Aufsicht publiziert, ist die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.

Es gibt in diesem Land nichts zu wählen ausser dem Rechtsraum.

Was in der Schweiz erlaubt ist und was nicht

Wetten sind nur auf Sportereignisse erlaubt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zugelassen. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026.

Auf dieser Liste stehen Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe stehen nie darauf. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen mehrheitlich Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter dafür eine Bewilligung hat. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte.

Wo der Vollzug Geld kostet und wo er hakt

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar. Bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe sind möglich, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und keine Fair-Play-Kontrolle.

Die Werberegeln sind eng geschnitten. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Werbeverbot nach Tageszeit gibt es nicht.

Swisslos Sporttip: das Werk mit dem dichtesten Regelnetz

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die interkantonale Vereinbarung zulässt. Der Sitz ist Basel, der Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, das Produkt heisst Sporttip, und die Aufsicht führt die Gespa für ein Grossspiel. Es ist die Marke mit der tiefsten Staffelung von Regeln — und die grösste Auswahl an Sportarten und Wettarten unter den beiden bewilligten Veranstaltern.

Was ein Konto hier zulässt: die Bewilligung nach dem BGS, das Vertragsgebiet und die Limiten. Wer in Genf wohnt, ist ausgeschlossen. Das ist keine Bequemlichkeit, das ist der Preis eines Systems, in dem der Veranstalter für seine Kundschaft einstehen kann.

Die inneren Grenzen sind das eigentlich Interessante. Bei vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 gibt es online einen Kombiboost auf den Nettogewinn von 5 %. Wer diesen Boost als grosszügige Geste liest, sollte die Einstiegsquote mitrechnen: fünf Prozent auf einen Gewinn, der erst ab vier gleichzeitigen korrekten Voraussagen entsteht. Sporttip zahlt keine Spiele mehr aus, als sie einnimmt.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und — der Satz, den man im Kleingedruckten sucht — bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Eine Limite, die man nicht übersteigen kann

Sporttip kennt einen Mindesteinsatz von CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 beziehungsweise CHF 10’000 bei Systemwetten. Swisslos kann diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen; eine Wette darüber nimmt das System nicht an.

Wer CHF 1’000 auf eine Einzelwette setzen will, wird nicht auf einen Dialog warten, der erklärt, warum es nicht geht. Es geht einfach nicht. In einem System, in dem Wetten nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs mit Quote 1.00 gewertet werden, ist eine Obergrenze nur konsequent.

Wo das Angebot endet

Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50. Die Staffelung ist klar: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Das ist die eigentliche Aussage über diese Marke: das Angebot ist in Stufen gebaut, und die höchste Stufe verlangt fünfzehn richtige Voraussagen in einer Kombination. Das ist keine Zugabe für den Gelegenheitswetter, das ist eine Konstruktion für eine ganz kleine Gruppe — und sie bleibt innerhalb der Schweizer Regeln, was den Vergleich mit einer ausländischen Bonusstaffel uninteressant macht.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, anderer Kanton, anderes Gesicht

Die Loterie Romande ist die zweite Veranstalterin, die die interkantonale Vereinbarung zulässt. Sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Aufsicht und Bewilligungsart sind mit Swisslos identisch: Grossspiel, Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht durch die Gespa.

Das ist die Marke, die einem deutschen Publikum am wenigsten vertraut ist, und sie ist über weite Strecken die klarere. Zusammen sind die beiden Veranstalter die gesamte Bandbreite dessen, was Sportwetten in der Schweiz ausmacht: die Sprachgrenze ist auch die Grenze der Kundschaft.

Verkaufsstellen als Vertriebskanal

2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen ist mehr als ein Vertriebsnetz, es ist ein Teil des Geschäftsmodells: Sportwetten werden in der Westschweiz stark über bestehende Lotto-Annahmestellen verkauft. Das ist langsamer als eine App und schwerer als ein Wallet.

Wer nicht in der Westschweiz wohnt

Die Registrierung ist dieselbe Hürde wie bei Swisslos und ist der entscheidende Filter: ein Konto nur für Personen, die im Gebiet der sechs Westschweizer Kantone wohnen. Wer in Zürich lebt, wird sich anmelden, scheitern und dann eine Schweizer Domain in einem Suchergebnis weit oben finden, die keine ist.

Was das für den Vergleich heisst

Beide bewilligten Marken nehmen dasselbe an einem Spielenden vor: sie verlangen ihn physisch, verlangen seine Identität und sperren ihn im Zweifel aus dem ganzen Schweizer Markt. Zwischen den beiden gibt es keine Wahl zu treffen und keine Empfehlung auszusprechen, weil die Wahl nicht dem Spielenden gehört.

Wer für wen: die Krypto-Frage und die zwei Schweizer

Krypto-Wetten sind in der Schweiz genau der Bereich, in dem das Land am wenigsten zu bieten hat, und daraus folgt für Swisslos nur Selbstverständliches: keine Krypto-Einzahlung, kein anonymes Konto, keine Diskretion beim Auszahlen. Wer vor der Wahl steht und Krypto will, muss woanders hin.

Es gibt dabei eine Regel, die den Fall härter macht als bei jedem anderen Feature. Die Aufsicht überwacht das Bezahlkonto des Spielenden, nicht die Zahlungsweise des Anbieters. Bei den bewilligten Veranstaltern sind Einzahlung und Auszahlung an die Person gebunden, und das lässt sich nicht mit einem Bankprodukt vergleichen, das man wechselt — die letzten zehn Meter zwischen Spielguthaben und Wallet fehlen schlicht. Für den Zweck «Krypto» ist Swisslos ausdrücklich die falsche Adresse, doch der, der Krypto nicht braucht, bekommt hier die anderen Dinge gut gelöst.

Ein Grund, der beim genauen Hinsehen bleibt

Nach dem Steuerrecht ist ein Gewinn aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel bis zu einem Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei und wird erst darüber steuerbar. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400; der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich, deshalb gilt «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die mit der Steuererklärung zurückgeholt wird. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit darunter.

Gewinne bei ausländischen Anbietern sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen. Aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der Punkt, an dem die Diskretion beim Einzahlen zu einem Steuerfall wird statt zu einem Vorteil. Eine Steuerfrage klärt man mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung.

Wenn es einmal Streit gibt

Bei den bewilligten Veranstaltern gibt es mehrere Dinge zum Festhalten: ein Konto pro Person, keine Kreditvergabe an Spielende, Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen, Auszahlungsfristen und Instanzen. Wer weiss, was passieren kann, wenn ein Wettschein verloren geht, hat den Vergleich verstanden: bei einer bewilligten Marke existiert die Frist, und mit ihr ein Verfahren. Ausländische Krypto-Anbieter bieten all das nur auf dem Papier ihrer eigenen Bedingungen — und an dem Tag, an dem man sie braucht, hat man ihre Bedingungen selten gelesen.

Die Zweiheit ist die Auskunft

Der Bereich Krypto hat hier nichts, was ihm Schweizer Rechtstitel verleihen könnte. Alles, was ein Schweizer Anbieter in dieser Hinsicht tun kann, wäre, eine Zahlungsart zuzulassen, die mit dem Konto-Modell nicht zusammenpasst. Deshalb steht Swisslos in dieser Übersicht als Beweis der Grenze, nicht als Gegenangebot.

Häufige Fragen zu Krypto-Wetten in der Schweiz

Dürfen Wettanbieter mit Kryptowährungen in der Schweiz Sportwetten anbieten, wenn sie keine Schweizer Bewilligung haben?

Nein. Sportwetten sind ein Grossspiel und brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung; eine ausländische Lizenz wie Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet hier keine Wirkung und gilt nur ausserhalb. Wer ohne Bewilligung Wetten veranstaltet, macht sich strafbar. Der Spielende selbst wird nach Bundesrecht nicht bestraft.

Warum zahlen lizenzierte Schweizer Veranstalter keine Gewinne anonym oder in Kryptowährung aus?

Weil Einzahlung und Auszahlung an die Person gebunden sind. Spielguthaben gehen nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Eine Wallet-Adresse kann diese Bindung nicht ersetzen. Wer anonym auszahlen lassen will, findet in der Schweiz keinen bewilligten Weg.

Welche Rolle spielt die Identitätsprüfung bei der Registrierung für ein Spielerkonto, und was schützt sie?

Sie stellt sicher, dass eine Person ein Konto führt und die Alters- und Wohnsitzgrenzen eingehalten werden. Bei Swisslos werden die Daten aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus. Krypto-Registrierungen ersetzen diese Prüfung nicht.

Wie sind Gewinne aus ausländischen Krypto-Wettseiten steuerlich zu behandeln im Vergleich zum Steuerfreibetrag je nach Kanton?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei; der kantonale Freibetrag unterscheidet sich. Auf ausländische Anbieter ist keine Verrechnungssteuer anwendbar, doch eine kantonale Praxis kann solche Gewinne als steuerbares Einkommen behandeln, unabhängig von der Höhe. Klären lässt sich das bei der kantonalen Steuerverwaltung.

Was ist die Sperrliste der Gespa, und wie werden ausländische Domains blockiert?

Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren. Die erste Liste datierte auf den 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping. Die Sperre trifft den Zugriff, nicht das Angebot.

Wie wird aus Einsatz und Quote eine Auszahlung berechnet, und wie schwankt der Wert, wenn in Kryptowährung eingezahlt wurde?

Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus dem Produkt der Einzelquoten; Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen und dann auf 5 Rappen ab. Bei einer Krypto-Einzahlung schwankt der Gegenwert zusätzlich mit dem Kurs zwischen Einzahlung und Auszahlung.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»