Die besten Wettanbieter mit Lastschrift 2026: zwei Bewilligungen, zehn Namen, ein Kostenvergleich

Updated Oktober 2026
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Ein Stapel schlichter Briefumschläge liegt auf einem Küchentisch neben einer Tasse Tee, durch das Fenster fällt Morgenlicht.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Zahlungswegen wurden gegen die veröffentlichten Bedingungen von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Geldspielgesetzgebung und die Informationen der Bankenaufsicht zum Lastschriftverfahren abgeglichen.

Bei einer nicht autorisierten SEPA-Lastschrift kann der Zahler die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung verlangen.

Wer nach einem Wettanbieter mit Lastschrift sucht, erwartet eine lange Liste. In der Schweiz gibt es zwei Adressen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen Sportwetten veranstalten, alle anderen Namen, die bei einer Suchanfrage auftauchen, haben keine Bewilligung für dieses Land. Dazu kommt eine zweite Reibung, die kaum jemand beim Suchen bedenkt: Das SEPA-Lastschriftverfahren läuft in Euro, das Schweizer Spielerkonto in Franken. Ein ausländisches Portal, das von einem Schweizer Konto einzieht, arbeitet also mit einer Währung, die auf dem Kontoauszug nicht die des Kontos ist — und es tut das ohne Bewilligung, ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg, wenn die Auszahlung ausbleibt.

Diese Seite verkauft keinen Einzahlungsweg. Sie rechnet nach, was ein automatischer Einzug kostet, was er zurückgibt und wo die Kosten liegen, die im Werbetext nicht vorkommen.

Spielerschutz: was ein automatischer Einzug am Monatsende anrichtet

Bei einer Lastschrift entscheidet nicht der Kopf, sondern der Kontostand. Kein Formular, keine Karte, keine PIN — der Betrag ist weg, bevor der Spielende den Vorgang noch einmal anschaut. Genau hier liegt das Problem des Verfahrens, und es hat nichts mit Moral zu tun, sondern mit Buchhaltung.

Limiten: schnell nach unten, zäh nach oben

In der Schweiz setzt der Staat keine feste Einzahlungsgrenze. Er verpflichtet die Veranstalterin, von jedem Spielenden vor der ersten Wette Höchstwerte für Einsätze oder Verluste zu verlangen — Tag, Woche oder Monat, die Wahl liegt beim Veranstalter. Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, wer unter 21 Jahre alt ist, bei CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Richtung dieser Regel ist der Kern. Wer nach einer schlechten Woche seine Limite herunterziehen will, kann das in derselben Minute tun. Wer sie wieder hochsetzen will, sitzt drei Tage fest. Das ist keine Schikane, sondern die einzige Bremse, die im entscheidenden Moment wirklich greift.

Ein automatischer Einzug läuft neben dieser Bremse her, und das ist die eigentliche Kostenfalle. Die Verlustlimite misst Verluste im Spielkonto. Die Einzahlungslimite begrenzt, was nachgeladen werden darf. Wer sein Portemonnaie per Lastschrift oder per Rechnung auflädt, spürt jeden einzelnen Kauf aber nicht sofort, wie er es bei einer Zahlung merkt, die im App-Fenster bestätigt werden muss. Die Limite hält, der Überblick rutscht. Wer mit Lastschrift einzahlt, sollte die Einzahlungslimite von 30 Tagen nicht als lästige Pflicht, sondern als Ersatz für das Gefühl behandeln, das eine abgebrochene Zahlung normalerweise auslöst.

Spielsperre und Register: die eine Sperre, die wirklich hält

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der wirksamste Hebel, den ein Spielender in der Hand hat: Er umfasst nicht nur das eine Produkt, sondern die ganze zugelassene Schweizer Spielwelt. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach dem Gesetz erst nach drei Monaten wieder lösen, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden.

Daraus folgt eine unangenehme Tatsache für die ausländischen Anbieter, die im Abschnitt «Die zehn Anbieter im Vergleich» aufgeführt sind. Eine Sperre, die in diesem Register steht, bindet nur die bewilligten Veranstalter. Ein Portal ohne Schweizer Bewilligung hängt nicht an diesem Register und fragt es nicht ab. Wer sich selbst sperrt und danach auf einer Seite ohne Bewilligung weiterspielt, hat die Sperre nicht umgangen, sondern sich aus dem System herausgenommen, das ihn schützt.

Ein Kostenpunkt zum Schluss dieses Abschnitts, der auf keiner Bonusseite steht: Bei einer nicht autorisierten SEPA-Lastschrift kann der Zahler die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung verlangen. Dreizehn Monate sind eine lange Zeit, und sie sind der Grund, weshalb ein automatischer Einzug auf einem Schweizer Konto ein überschaubares Risiko bleibt. Auf einem Spielerkonto bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist dieses Geld andere Wege gegangen, und an deren Ende steht keine Bank, die es zurückbucht.

Wettbonus und Gratiswette: was die kleinen Aktionen wirklich hergeben

«Bonus» ist in der Schweizer Sportwette das am gründlichsten missverstandene Wort. Es verspricht einen Zuschuss und liefert häufig nur einen Preisnachlass auf den eigenen Einsatz. Die beiden zugelassenen Veranstalter halten sich mit Guthaben ohnehin zurück, und das hat einen juristischen Grund: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist keine Branche, die mit Geschenken um sich wirft.

Umsatzbedingungen: die Rechnung, die im Kleingedruckten steht

Wo ein Bonus von einem ausländischen Anbieter kommt, entscheidet nicht die Höhe, sondern die Bedingung. Ein Bonusbetrag, der mehrfach umgesetzt werden muss, kostet Zeit und Einsätze, und jede dieser Wetten trägt die Marge des Buchmachers in sich. Je höher der Faktor, desto weniger von dem, was auf der Werbefläche steht, bleibt beim Spielenden hängen. Dasselbe gilt für eine Mindestquote: Nur Wetten ab einem bestimmten Preis zählen für den Umsatz, und wer darunter bleibt, hat umsonst gesetzt. Eine Frist von wenigen Tagen tut das Übrige — sie zwingt zu Wetten, die man nicht geplant hatte.

Die konkrete Höhe dieser Bedingungen ist bei jedem Anbieter eine andere, und sie steht in dessen eigenen Bedingungen. Die richtige Frage lautet nicht «Wie hoch ist der Bonus?», sondern «Was muss ich einsetzen, bis ich etwas davon sehe?».

Gratisspielguthaben: Geld, das nie Geld wird

Die Loterie Romande zeigt in ihren eigenen Bedingungen, wie ein Aktionsguthaben in der Praxis aussieht. Bei der Aktion, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief, erhielt, wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Zehn Franken, einen Monat Zeit, keine Auszahlung. Das ist die Grössenordnung, in der sich das Schweizer Aktionswesen bewegt.

Dort steht aber auch die Generalregel, die beide Veranstalter teilen: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos steht sie in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, bei der Loterie Romande im Allgemeinen Reglement. Ein solches Guthaben kann also Wetten finanzieren, es kann aber nicht auf das Konto. Wer einen «Bonus mit Lastschrift» sucht, um sich einen Vorteil zu verschaffen, sollte diese eine Zeile vor allen anderen lesen.

Die Kosten des Bonus sind damit klar umrissen: Er verschiebt Wetten in Richtung höherer Einsätze, er bindet den Spielenden für die Dauer der Bedingungen, und im besten Fall hinterlässt er ein Guthaben im Konto. Im schlechtesten Fall ist er ein Rabatt auf Einsätze, die man ohnehin getätigt hätte. Die Schweizer Lösung — kleine Aktionsguthaben, nicht auszahlbar — ist ehrlicher, denn sie gibt vor, was sie ist.

Zahlungsabwicklung bei Lastschrift: Mandat, Vorabankündigung, Rückerstattung

Das Lastschriftverfahren ist ein nützliches Werkzeug, das die Bankenaufsicht mit klaren Fristen ausgestattet hat. Wer diese Fristen kennt, kennt den Preis des Verfahrens.

Wie der Einzug in Gang kommt — und was er über die Rechnung sagt

Der Zahlungsempfänger muss Betrag und Zeitpunkt einer SEPA-Lastschrift dem Zahler mindestens 14 Tage vorher mitteilen, die sogenannte Vorabankündigung. Kürzere Fristen sind möglich, wenn sie in den AGB oder der Rechnung vereinbart wurden. Zusammen mit dem Mandat, das der Zahlungsempfänger benötigt, ergibt das eine schriftliche Spur: Dieser Anbieter darf über Monate hinweg Beträge von diesem Konto holen. Der Punkt, der regelmässig überlesen wird, ist der letzte Halbsatz: Das Mandat kommt nicht durch Unterschrift zustande, sondern durch ein Online-Formular, ohne dass dem Spielenden klar wird, was er da erteilt.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift ist ein Widerspruch überhaupt nicht möglich, weil die Zahlstelle die Mandatsdaten vor der Belastung prüft; das Verfahren steht nur Nicht-Verbrauchern offen. Für einen privaten Spieler ist das irrelevant, für die Einordnung der SEPA-Standards umso mehr.

Die acht Wochen und die dreizehn Monate

Bei der SEPA-Basislastschrift kann der Zahler innerhalb von acht Wochen nach der Kontobelastung widersprechen; der Betrag wird dann gutgeschrieben. Das ist mehr als die zwei Wochen, die viele Bankkunden vermuten, wenn sie eine Buchung auf dem Auszug finden, und es ist der Unterschied zwischen «ich rufe morgen an» und «ich merke es beim nächsten Kontoauszug».

Zwei Fristen wurden auf dieser Seite bereits genannt und gehören hier vollständig zusammengetragen. Bei einer nicht autorisierten SEPA-Lastschrift, also einem Einzug ohne gültiges Mandat, kann der Zahler die Erstattung innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung verlangen; die Bank muss den Betrag spätestens einen Tag nach der Mitteilung zurückerstatten. Ein SEPA-Lastschriftmandat erlischt, wenn es 36 Monate lang nicht genutzt wird. Die Struktur dieser drei Regeln ist nicht zufällig: Der Widerspruch schützt den, der sofort hinschaut; die Erstattung schützt den, der nie ein Mandat erteilt hat; das Erlöschen räumt auf, was drei Jahre lang niemand angefasst hat.

Wer hier mit einem gefälschten Mandat rechnet, verwechselt zwei Dinge. Das Lastschriftverfahren ist im Grundsatz sicher und auf einander bekannte Parteien ausgelegt. Was es nicht leistet, ist Aufsicht darüber, ob der Zahlungsempfänger eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten hat — die Bank prüft das Mandat, nicht die Geschäftstätigkeit.

Warum Euro und Franken nicht dasselbe sind

Am SEPA-Lastschriftverfahren nehmen die EU-Mitgliedstaaten sowie weitere Länder wie Norwegen, die Schweiz und Grossbritannien teil; seit Oktober 2025 gehören auch Albanien, Moldau, Montenegro und Nordmazedonien dazu, wobei die Lastschrift dort in Euro erfolgen muss. Die Schweiz nimmt teil, ihre Währung aber nicht. Ein Einzug auf einem Schweizer Bankkonto für ein Spielerkonto bei einem ausländischen Anbieter läuft in Euro, und jeder Franken, der dabei bewegt wird, wird umgerechnet — in beide Richtungen, und zu Konditionen, die die Bank bestimmt.

Der Kostenbestandteil dieser Umrechnung steht in keinem Bonusangebot. Er fällt zweimal an, beim Einzug und bei der Rückzahlung auf ein Euro-Konto, und er trifft besonders die kleinen Beträge, bei denen eine feste Gebühr überproportional schwer wiegt. Wer einen Anbieter «mit Lastschrift» sucht, sollte deshalb die Währung des Spielerkontos als Teil des Preises lesen und nicht als Detail.

Die SEPA-Basislastschrift wird der Zahlstelle einen Tag vor Fälligkeit vorgelegt; vor dem 20. November 2016 galten fünf Tage für die erste oder einmalige Lastschrift und zwei Tage für Folgelastschriften. Diese historische Zahl erklärt, warum ältere Anbieterbeschreibungen von «mehreren Werktagen» für eine Lastschrift sprechen, während moderne Portale die Buchung am nächsten Tag zeigen. Der Vorgang selbst ist schnell; was Zeit braucht, ist die Auszahlung auf der anderen Seite.

Der andere Weg im Haus Swisslos

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Daneben nennt der Veranstalter eine Einzahlung per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Diese Zahlen sind trocken, aber sie sagen etwas über den Entwurf des Kontos. Ein Guthaben, das bei knapp CHF 10’000 gedeckelt ist und nur bis zu dieser Grenze gefüllt werden kann, zwingt zur Auszahlung. Das ist bei einem Spielkonto eine bewusste Entscheidung, denn sie nimmt dem Guthaben den Charakter eines Sparguthabens und macht die Rückzahlung auf das eigene Bankkonto zum Normalfall statt zur Ausnahme.

Vergleichskriterien: woran zehn Namen wirklich zu messen sind

Zehn Wettanbieter lassen sich nach Dutzenden Merkmalen sortieren. Die meisten davon sind Aushängeschilder. Vier Kriterien entscheiden, was der Spielende bezahlt, und nur bei diesen vier lohnt sich ein Vergleich.

Die Marge liegt in jeder Quote

Die Marge ist der Anteil aller Einsätze in einem Markt, den die Buchhaltung des Veranstalters behält. Dasselbe Verhältnis von der anderen Seite gelesen heisst Auszahlungsquote oder Quotenschlüssel. Die Quotenschlüssel liest man als 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) über alle Ausgänge eines Marktes, die Marge ist 100 % minus diesem Wert.

Praktisch relevant ist die Marge, weil sie jede Wette trifft und höher ist als der erste Blick vermuten lässt. Bei einer Quote von 1.90 für einen Zwei-Ausgang-Markt rechnet der Buchmacher mit knapp über 5 % Marge — genug, um aus einer ausgeglichenen Wette ein Geschäft mit Untergrenze zu machen. Der Effekt wird nicht durch den einen Treffer erklärt, sondern durch die Anzahl der Wetten: Wer über ein Jahr zweihundert Wetten zu einer Quote um 1.90 setzt, hat über alle Wetten hinweg mit dieser Quote keine 50 % Trefferquote zur Verfügung, sondern weniger. Deshalb schlägt eine um ein Prozent höhere Auszahlungsquote über Hunderte Wetten mehr als ein Bonus, der einmal ausgezahlt wird.

Die entscheidende Frage beim Vergleich lautet deshalb nicht, welches Angebot am grössten wirkt, sondern welches von jedem Franken Einsatz am wenigsten einbehält — und ob dieses Merkmal überhaupt veröffentlicht wird. Bei einem Angebot, das mit einem Quote-Vergleich wirbt, ist die Auszahlungsquote die einzige Kennzahl, die diesen Namen verdient.

Limiten, Rückzahlung und Bewilligung schlagen jedes Bewertungsportal

Die zweite Frage betrifft die Verfügbarkeit des eigenen Geldes: Wie schnell kommt ein Gewinn zurück, und auf welches Konto. Die dritte betrifft die Limiten und ihre Richtung, die vierte die Bewilligung und die Bedingungen, die daran hängen.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Jouez Sport können Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Die Auszahlung von Gewinnen und Guthaben läuft in der Schweiz nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Ein Konto auf einen anderen Namen ist keine Formalie, sondern der Punkt, an dem Geldwäscherei verhindert wird — und für den Spielenden der Grund, weshalb ein Wettschein nicht weitergegeben werden kann wie ein Bargeldbündel.

Die Bewilligung ist das Kriterium, das alles andere bedingt

Als viertes Kriterium steht die Bewilligung. Wer in der Schweiz Sportwetten veranstalten will, braucht eine Bewilligung, und diese besitzen nur Swisslos und die Loterie Romande. Das ist keine Rangfolge, sondern ein Status, der über alle anderen Merkmale entscheidet: An das Sperrregister ist nur angeschlossen, wer bewilligt ist, und Rückgriff in der Schweiz hat nur, wer dort gerichtlich greifbar ist.

Was die zehn Namen tun und was die Tabelle sagt

Zu jedem der zehn Anbieter ist festgehalten, ob er über eine Schweizer Bewilligung verfügt und wie sein Lizenzstatus gegenüber den Schweizer Behörden aussieht. Für die Bewertung heisst das: Bei zwei Anbietern steht ein Bewilligungsstatus, bei acht eine Feststellung, und diese Feststellung ist keine Lücke, sondern das Ergebnis der Prüfung.

Im letzten Block der Tabelle steht die Zeile, die am schnellsten über den Rest entscheidet. Wer die Spalte mit den Bewilligungen liest, hat die halbe Bewertung schon gemacht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldeter Lizenzstatus
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Gamdom Keine Schweizer Bewilligung Gemeldeter Lizenzstatus nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Betify Keine Schweizer Bewilligung Gemeldeter Lizenzstatus nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Funbet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldeter Lizenzstatus nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Coolzino Keine Schweizer Bewilligung Gemeldeter Lizenzstatus nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Roobet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldeter Lizenzstatus nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldeter Lizenzstatus nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Pribet Keine Schweizer Bewilligung Gemeldeter Lizenzstatus nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz
Bettilt Keine Schweizer Bewilligung Gemeldeter Lizenzstatus nicht nachgewiesen, ohne Wirkung in der Schweiz

Was ausserhalb der Zeilen steht, ist die Frage, die sich mit diesen Spalten nicht beantworten lässt: ob ein Anbieter Lastschrift von einem Schweizer Konto überhaupt akzeptiert. Welche Zahlungswege ein Anbieter führt, steht in seinen eigenen Bedingungen und auf der Einzahlungsseite des Spielerkontos, und diese Angabe gehört zu den Dingen, die sich nur dort prüfen lassen. Wer vor der Einzahlung zwei Minuten investiert, sieht den Einzahlungsweg samt Mindestbetrag, bevor Geld bewegt wurde.

Das Lastschriftverfahren und die Schweizer Spielkonten: die Grundlagen

Die Suche nach einem Wettanbieter mit Lastschrift setzt stillschweigend voraus, dass Spielerkonten und Lastschrift zusammenpassen. In der Schweiz passen sie nur teilweise zusammen, und der Rest der Frage ist der Grund, weshalb diese Seite so beginnt, wie sie beginnt.

Ein Basketballkorb hängt in einer leeren Halle über einem Holzparkett, von der Decke fällt gleichmässiges Licht auf den Boden.
Der Zahlungsempfänger muss Betrag und Zeitpunkt einer SEPA-Lastschrift dem Zahler mindestens 14 Tage vorher mitteilen (Vorabankündigung).

Ein Zahlungssystem in Euro, ein Kontostand in Franken

Die SEPA-Lastschrift wurde für den Euro-Raum gebaut. Ihre Teilnehmer sind die EU-Mitgliedstaaten und weitere Länder; die Schweiz ist darunter, das Schweizer Spielerkonto bei einem Schweizer Veranstalter ist es nicht, weil es in Franken geführt wird. Ein Lastschrifteinzug auf ein Schweizer Konto entfaltet seine volle Wirkung also nur dort, wo auch die Spielkonten in Euro geführt werden.

Vorabankündigung, Mandat und Widerrufsfrist als Dreischritt

Für den Spielenden sind drei Elemente zu merken: der Zahlungsempfänger braucht das Mandat, der Zahler bekommt die Vorabankündigung spätestens 14 Tage vorher, und nach der Belastung bleiben acht Wochen Widerspruchsfrist. Wer diese drei Punkte kennt, kann eine Buchung auf dem Kontoauszug einordnen, ohne bei der Bank anzurufen.

Die Schweizer Antwort auf spontane Einzahlungen

Weil das Lastschriftverfahren aus dem Euro-Raum kommt, haben die Schweizer Veranstalter andere Wege aufgebaut. Swisslos nennt PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird, sowie den Kauf von Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Die Loterie Romande verkauft Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Der Unterschied ist nicht nur technisch. Eine Zahlung, die im App-Fenster bestätigt werden muss, führt zu einem Moment der Entscheidung. Wer Prepaid-Tickets im Kiosk kauft, hält das Geld vorher in der Hand und kennt den Betrag, bevor er ihn einsetzt. Beide Wege brechen die Kette zwischen Spielintention und Bankkonto, die ein Lastschriftmandat gerade offen lässt. Wer bewusst spielt, fährt mit ihnen besser als mit jedem automatischen Einzug, und das ist keine Produktkritik, sondern eine Feststellung über die Mechanik.

Die Idee eines Schweizer Wettkontos macht die Einordnung dann einfach: Entweder läuft das Konto bei einem bewilligten Veranstalter auf Franken, mit den Limiten, die dort gesetzt sind, mit der Auszahlung auf ein eigenes Konto, mit Anbindung an das Sperrregister. Oder es läuft bei einem Anbieter ohne Bewilligung, und dann ist das Lastschriftmandat das einzige Stück Schweizer Infrastruktur in der ganzen Angelegenheit.

Rechtslage: warum nur zwei Veranstalter Lastschrift von Schweizer Konten einziehen dürfen

Die Antwort auf die Frage, welche Wettanbieter in der Schweiz erlaubt sind, ist kurz. Der Grundzustand steht in der Frage: Wer Sportwetten veranstalten will, braucht eine Bewilligung, und für die Schweiz besitzen sie nur zwei. Ein Blick in die Rechtslage zeigt, warum das so ist und was es für die Namen bedeutet, die im Rest dieses Artikels auftauchen.

Ein leerer Bahnsteig in den Bergen mit zwei Gleisen, über den Schienen hängt Morgennebel und dahinter ragen dunkle Tannen auf.
Ein SEPA-Lastschriftmandat erlischt, wenn es 36 Monate lang nicht genutzt wird.

Der Rahmen: Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; die eidgenössische Spielbankenkommission ist dafür nicht zuständig, sie überwacht nur die Casinos. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung, und sie gilt nur für die Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos, deren Sitz in Basel liegt und die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip durchführt, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport, die als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne nennt, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz zählt und 221 Mitarbeitende beschäftigt.

Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der Grund, weshalb das Schweizer Modell mit einem Monopol arbeitet und nicht mit einem Markt: Es gibt keinen fiskalischen Anreiz, weitere Bewilligungen auszugeben.

Diese beiden Sätze sind der ganze Kern, und alles Weitere auf dieser Seite folgt daraus: Ein Lastschrifteinzug auf ein Schweizer Konto für ein ausländisches Wettkonto ist nicht einfach eine Zahlung an einen Anbieter im Ausland. Er ist eine Zahlung an einen Anbieter, der am Rechtsrahmen des Kontoinhabers nicht teilnimmt.

Zulassung als Wettende: Wohnsitz, Alter, ein Konto

Ein Online-Spielerkonto bei der Loterie Romande verlangt Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt; verlangt wird eine Ausweiskopie, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in ihrem Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Für die Suche nach einem Anbieter «ohne Verifizierung» bedeutet das: Bei den beiden bewilligten Veranstaltern gibt es diesen Weg nicht, und zwar nicht aus Vermarktungsgründen, sondern weil das Gesetz eine verifizierte Identität und ein Konto pro Person verlangt. Die Verifizierung ist der Eintrittspreis für alles, wovon im Abschnitt «Spielerschutz» die Rede war.

Wer wo spielen darf

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme ist ein Online-Konto nur für Personen möglich, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Diese Liste ist kurz und ihr Aufbau praktisch: Ein Spielender in der Deutschschweiz kann bei Sporttip wetten und bei Jouez Sport nicht, in der Westschweiz umgekehrt. Wer die Grenze zwischen den Sprachregionen überschreitet, hat in der Schweiz keinen zweiten bewilligten Anbieter zur Hand, sondern nur die ausländischen Portale, deren Angebot im Abschnitt «Rechtslage: warum nur zwei Veranstalter Lastschrift von Schweizer Konten einziehen dürfen» beschrieben ist.

Was ein ausländischer Anbieter für die Schweizer Rechtsordnung ist

Eine ausländische Bewilligung, aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, doch Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es besteht keine Schutz- oder Fairplay-Kontrolle. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Zuletzt ist auch die Werbung für ein Spielangebot, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, verboten.

Was ein Schweizer Spielender bei einem Anbieter ohne Bewilligung aufgibt, lässt sich in drei Punkten zusammenfassen: die Anbindung an das Sperrregister, einen Schweizer Rechtsweg und die Aufsicht über die Fairness der Quoten. Was er dort findet, ist ein grösseres Wettprogramm mit Märkten, die auf der Schweizer Liste nicht stehen. Die Entscheidung gehört dem Einzelnen, aber sie ist eine Entscheidung über Geld und nicht über ein Freizeitangebot.

Der Anschluss dieser Regeln an die Einzahlung

Damit schliesst sich der Kreis zur Lastschrift. Weil nur die beiden bewilligten Veranstalter Schweizer Spielerkonten führen, sind sie auch die einzigen Adressen, bei denen ein automatischer Einzug aus dem eigenen Franken-Konto auf ein Schweizer Sportwettenkonto ein sauberer Vorgang ist. Das Lastschriftverfahren selbst ist im Euro-Raum zu Hause und damit eine Währungserklärung: Wer es bei einem ausländischen Anbieter nutzt, zahlt eine Umrechnung mit, die bei einem Schweizer Konto in Franken nicht anfällt.

Die zehn Anbieter im Vergleich: zwei Bewilligungen, acht Namen ohne Schweizer Zulassung

Die Reihenfolge dieses Abschnitts folgt keiner Rangliste. Die beiden zugelassenen Veranstalter stehen vorn, weil sie den Massstab setzen. Die acht ausländischen Namen sind aufgeführt, weil Schweizer Spieler sie antreffen, und sie werden nach denselben Kriterien eingeordnet; jeder trägt die Feststellung, dass keine Schweizer Bewilligung besteht. Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Spielangebot ist eine Straftat, und deshalb werden diese Namen beschrieben und bewertet, nicht empfohlen.

Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet und die strengsten Kontolimiten

Swisslos Sporttip ist mit einem Vertragsgebiet, das die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein umfasst, die grössere der beiden Veranstalterinnen, und das schlägt sich in den Bedingungen nieder. Für ein Online-Konto ist eine Registrierung nötig, bei der die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft werden. Vor der ersten Wette müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden.

Beim Geld geht Sporttip ungewöhnlich detailliert vor. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20, höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay nennt der Veranstalter als Zahlungsart, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Ausgezahlt wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto. Beim Cash-Out gibt es Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und ohne Garantie für jeden Markt; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Zwei Kleinigkeiten im Reglement, die Geld kosten können: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos, und eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung ist das Merkmal, das in einem Vergleich selten vorkommt. Sie trifft nicht den Gelegenheitswetter, sie trifft die Person, die ihre Gewinne laufend abräumt — und für die ist ein Betrag zwischen 5 und 10 Arbeitstagen Wartezeit die eigentliche Hürde.

Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone, zwei Auszahlungswege, Gratisguthaben ohne Auszahlung

Die Loterie Romande bedient die Westschweiz, und ihre Bedingungen spiegeln einen Veranstalter, der Einzahlungen und Guthaben deckelt und den klassischen Verkaufsstellenweg mit dem Online-Konto verzahnt. Einzahlen lassen sich höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto wandern direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer Prepaid-Tickets nutzt, bekommt sie zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Die Verkaufsstelle bleibt ein eigener Auszahlungskanal: Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Für ein Online-Konto braucht es Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, eine Ausweiskopie, in besonderen Fällen einen Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Wer im Kiosk bar einlöst, umgeht das Wallet vollständig und behält die Kontrolle über das Geld in der Hand. Der Preis dafür sind die Grenzen: CHF 2’000 Bargeld und kein Franken mehr, und eine Fahrt zur nächsten Verkaufsstelle.

Gamdom: Casino-Profil ohne Schweizer Aufsicht

Gamdom tritt als Plattform mit ausgeprägtem Casino-Charakter auf und hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz ist für die Schweiz ohne Wirkung. An das Sperrregister ist das Angebot nicht angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht; die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Wer hier spielt, spielt in einem Rechtsraum, den die Schweizer Behörden nicht beaufsichtigen, und trägt das Risiko einer Kontosperrung durch den Telekom-Anbieter selbst. Für jemanden, der ein Wettangebot mit Sportfokus sucht, ist das Profil ohnehin das falsche: Der Schweizer Markt kennt für Wetten eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten und Wettarten, und ein Konto ohne Bewilligung liegt ausserhalb dieser Ordnung.

Betify: Markenname ohne belastbaren Lizenzstatus

Bei Betify steht keine Schweizer Bewilligung, und der gemeldete Lizenzstatus ist für die Schweiz ohne Wirkung. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Das ist die vollständige Feststellung, die sich zu diesem Anbieter treffen lässt, und sie genügt für die Bewertung: Wer eine Schweizer Bewilligung braucht, um in der Schweiz Veranstalter zu sein, und keine hat, ist hier kein Veranstalter, sondern ein Anbieter im Ausland. Die Wahl des Zahlungswegs ändert daran nichts — ein Mandat auf ein Schweizer Konto macht aus einem ausländischen Portal keine bewilligte Adresse.

Funbet: kein Register, kein Rückgriff, kein Schweizer Status

Funbet hat keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz hat hier keine Wirkung, es besteht keine Anbindung an das Sperrregister und kein Schweizer Rückgriff, und die Domains können auf die Sperrliste kommen. Dazu tritt ein praktischer Punkt, den die Werbung verschweigt: Ohne Anschluss an das Register kann sich ein Spielender hier nicht darauf verlassen, dass eine selbst verhängte Sperre überhaupt ankommt. Wer in der Schweiz spielt und den Schutz des Registers will, muss bei einem der beiden bewilligten Veranstalter spielen — dieser Anbieter kann diesen Schutz nicht liefern, unabhängig davon, wie gut sein Wettprogramm aussieht.

Coolzino: Casino-Marke, für Sportwetten ohne Zulassung

Coolzino ist seinem Namen nach ein Casino-Angebot und hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Lizenz wirkt in der Schweiz nicht. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Für die Frage dieser Seite — Sportwetten mit Lastschrift — ist der Name damit kein Kandidat: Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten besitzen nur Swisslos und die Loterie Romande. Wer sich für ein Casino-Angebot interessiert, findet die Schweizer Bewilligungsordnung bei den Casinos, nicht bei den Sportwetten, und die beiden Bereiche sind getrennt geregelt.

Roobet: bekanntes Portal, unbekannter Status, kein Schweizer Rahmen

Roobet gehört zu den Portalen, die Schweizer Spielern am häufigsten begegnen, und trotzdem trägt der Name hier dasselbe Merkmal wie alle anderen in diesem Abschnitt: keine Schweizer Bewilligung, keine Wirkung einer gemeldeten Lizenz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich. Für einen Spielenden heisst das, dass sein Konto in einem Streitfall vor keiner Schweizer Stelle verhandelt wird. Was ein solches Portal anbietet, ist nicht bewertbar, weil es nicht der Schweizer Ordnung unterliegt — und ein Vergleich, der es mit einem Bewilligungsinhaber gleichsetzt, wäre kein Vergleich.

1xBet: grosses Wettprogramm, keine Schweizer Bewilligung

1xBet ist eines der international bekanntesten Wettportale und wird von der Gespa namentlich als Beispiel für Domain-Hopping genannt, also für Anbieter, die gesperrte Domains innert Stunden ersetzen. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht, eine gemeldete Lizenz ist hier ohne Wirkung, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, und Domains können auf die Sperrliste kommen. Das grosse Wettprogramm ist der Grund, weshalb das Portal überhaupt gesucht wird. Der Preis für das Programm ist der Verzicht auf die Schweizer Aufsicht, auf die Fairness-Kontrolle der Quoten und auf den Schutz, den ein Register bietet, das ein Auslandsportal nicht kennt.

Pribet: der Vergleich schliesst hier mit einer Feststellung

Pribet hat keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ist in der Schweiz ohne Wirkung, es fehlt der Anschluss an das Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Damit ist alles gesagt, was zur Zulassung zu sagen ist. Wer dieses Konto eröffnet, sollte wissen, dass die Einzahlung per Lastschrift der einzige Teil des Vorgangs ist, den eine Schweizer Bank überhaupt sieht — und dass sie das Mandat prüft, nicht die Bewilligung.

Bettilt: keine Bewilligung, und was daraus folgt

Bettilt steht in derselben Kategorie: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ohne Wirkung in der Schweiz, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rückgriff, Sperrliste möglich. Für den Einzelnen bedeutet diese Zeile konkret, dass Gewinne aus einem solchen Konto nach der kantonalen Praxis steuerlich anders behandelt werden können als Gewinne aus einem Schweizer Grossspiel, und dass es keine Stelle gibt, an die man sich mit einer Beschwerde über eine ausbleibende Auszahlung wenden könnte. Zwei Gründe, in einer Reihe mit dem Status zu lesen, die aber nichts über das Wettprogramm sagen.

Was ein Gewinn zurückgibt und was die Marge davon abzieht

Zum Schluss eine Rechnung, die jeder Spielende selbst nachvollziehen kann. Sie braucht keine Tabelle und keinen Anbieter, nur zwei Zahlen und eine Multiplikation.

Der Rückzahlungsbetrag einer Einzelwette ist der Einsatz multipliziert mit der Quote. Wer CHF 20 zu einer Quote von 1.90 setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 38 zurück, denn 20 × 1.90 ergibt 38. Der Reingewinn beträgt in diesem Fall CHF 18, also der Einsatz multipliziert mit der Quote minus eins. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der einzelnen Beine zu einem Gesamtpreis; aus zwei Wetten zu je 1.90 wird eine Kombination, die zum Preis von 3.61 abgerechnet wird, und wer CHF 20 darauf setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 72.20 zurück.

Die zweite Zahl ist weniger sichtbar und wichtiger. Die Auszahlungsquote eines Marktes ergibt sich aus der Summe der Kehrwerte aller Quoten dieses Marktes: Bei einem Zwei-Ausgang-Markt mit Quoten von 1.90 und 1.90 liegt sie bei rund 95 %, die Marge also bei rund 5 %. Von jedem Franken, der in diesen Markt fliesst, bleiben demnach etwa fünf Rappen in der Buchhaltung des Veranstalters, unabhängig davon, wer gewinnt. Die Marge ist eine statistische Grösse über viele Wetten und viele Spielende, kein Betrag, den der Einzelne bei der einzelnen Wette abgezogen bekommt — sie ist im Preis bereits verrechnet, bevor die Wette überhaupt platziert wird. Deshalb ist sie der eigentliche Kostenfaktor dieses Geschäfts. Ein Angebot mit grosser Zahl und kleiner Bedingung kann über ein Jahr weniger einbringen als ein Konto mit knapp kalkulierten Quoten, und nur der zweite Faktor liegt in der Hand des Anbieters.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Lastschrift

Bieten Swisslos und die Loterie Romande Lastschrift als Einzahlungsweg an, oder läuft die Aufladung über andere Wege?

Swisslos nennt PostFinance Pay, eine Online-Zahlungsmöglichkeit und den Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Die Loterie Romande verkauft Prepaid-Tickets der Loterie Romande zu CHF 20 bis CHF 200. Welche Zahlungswege ein Anbieter im Einzelnen führt, steht in seinen eigenen Bedingungen.

Wie lange kann eine nicht autorisierte SEPA-Lastschrift zurückverlangt werden?

Für einen Einzug ohne gültiges Mandat gelten die oben erläuterten Fristen zur Erstattung innerhalb von 13 Monaten. Bei einer autorisierten Basislastschrift liegt die Frist bei acht Wochen nach der Kontobelastung. Die beiden Fristen gelten für unterschiedliche Fälle.

Was bedeutet es, wenn eine Lastschrift in Euro erfolgt, obwohl Schweizer Spielerkonten in CHF geführt werden?

Das SEPA-Lastschriftverfahren läuft im Euro-Raum, und die Schweiz nimmt daran teil, ohne Teil des Euro-Raums zu sein. Jeder Einzug auf einem Franken-Konto wird deshalb umgerechnet, in beide Richtungen und zu Konditionen der Bank. Diese Umrechnung steht in keinem Bonusangebot, sie zählt aber zum Preis des Verfahrens.

Welche Limiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie schnell wirkt eine Senkung?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich.

Wie wird ein Gewinn aus Einsatz und Quote berechnet, und was zeigt die Marge?

Der Rückzahlungsbetrag ist der Einsatz multipliziert mit der Quote, der Reingewinn der Einsatz multipliziert mit der Quote minus eins. Bei Kombiwetten multiplizieren sich die Quoten der Beine. Die Marge ist der Anteil aller Einsätze, den der Veranstalter behält; sie ist in jeder Quote bereits verrechnet und wird nur über viele Wetten hinweg wirksam.

Wohin werden Gewinne ausbezahlt, und weshalb muss das Konto auf den eigenen Namen lauten?

In der Schweiz werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Swisslos überweist Gewinne über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen, die Loterie Romande Gewinne über CHF 1’000 netto auf die angegebene IBAN; Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden nicht auszahlbar. Die Namensbindung verhindert, dass Guthaben wie Bargeld die Hand wechseln.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»