Die besten Wettanbieter mit Mastercard 2026: zwei Bewilligungen und viele Karten, die ins Leere führen

Updated Oktober 2026
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Ein kleiner Stapel Münzen liegt auf einem Holztisch neben einem Bleistift, im Hintergrund unscharf ein Regal mit Büchern.

Stand Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das Geldspielkonkordat und die Angaben der interkantonalen Geldspielaufsicht Gespa abgeglichen.

Die 1966 gegründete Interbank Card Association, Vorläufer von Mastercard, wurde 1981 in MasterCard umbenannt.

Wer «Wetten mit Mastercard» in eine Suchmaske tippt, erwartet eine lange Liste. In der Schweiz gibt es sie nicht. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, das nur zwei Veranstalter betreiben dürfen, und beide haben eigene Wege gefunden, Geld auf ein Spielerkonto zu bringen, auf denen eine Karte nicht der Hauptdarsteller ist. Das ist keine technische Panne, sondern die Folge davon, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt und der Kreis der Erlaubten seit 2019 geschlossen ist.

Was eine Kreditkarte bei einer Sportwette tatsächlich ist, lässt sich in einem Satz sagen: ein Bezahlvorgang, der über ein Netzwerk mit Sitz in Purchase im Bundesstaat New York läuft, und eine Wette, die nach Schweizer Recht nur von einer Handvoll Veranstaltern mit Sitz zwischen Basel und Lausanne angenommen werden darf. Mastercard Inc. ist ein börsennotiertes Zahlungsunternehmen, das Banken Lizenzen für die Ausgabe von Karten und die Gewinnung von Händlern erteilt und selbst keine Karten herausgibt. Zwischen der Karte in der Brieftasche und dem Wettkonto steht also immer noch eine Bank, und zwischen dem Wettkonto und dem Schweizer Recht steht im guten Fall eine Bewilligung, im schlechten ein Server im Ausland.

Der teure Teil beginnt dort, wo die Marketingzeile aufhört. Jede Quote enthält eine Marge, jeder Bonus eine Bedingung, jede Auszahlung eine Frist und jede Bequemlichkeit einen Preis, den niemand auf die Startseite schreibt. Danach ist dieser Text sortiert: erst was das Spielen kostet und wie es sich begrenzen lässt, dann was Boni wirklich verlangen, dann was mit Karte passiert, dann der Vergleich, dann die Grundlagen, dann das Rechtliche.

Spielerschutz: was Limiten, Sperren und die Karte zusammen kosten

Der Schutzmechanismus, den die Schweiz gewählt hat, verlangt vom Spielenden eine Entscheidung, bevor er die erste Wette abgibt. Das ist ungewöhnlich und es ist der einzige Punkt im System, an dem der Betrag tatsächlich vom Wettenden gesetzt wird und nicht von einer Behörde, einem Veranstalter oder einer Bank.

Verlustlimiten vor der ersten Wette

Wer bei Sporttip zum ersten Mal teilnehmen will, muss Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Diese 72 Stunden sind die eigentliche Schutzvorrichtung, und sie sind zugleich das, was die Limite für den ungeduldigen Spieler unbequem macht. Der Gesetzgeber verlangt, dass eine Erhöhung nach 24 Stunden wirksam wird; Swisslos und die Loterie Romande räumen sich in ihren eigenen Bedingungen drei Tage ein. Wer an einem Samstagabend im Rückstand ist und die Limite am liebsten verdoppeln würde, sitzt sie aus. Ein Staat, der Einzahlungsgrenzen vorschreiben würde, existiert in der Schweiz nicht: es gibt keine gesetzliche feste Einzahlungsobergrenze, und diese Lücke ist bewusst gewählt. Der Preis dafür ist, dass die Grenze nur so gut ist wie die Person, die sie sich selbst gesetzt hat — am ersten Abend, an dem der Verlust schon eingetreten ist und die Erhöhung drei Tage dauert.

Sinnvoll ist deshalb eine Limite, die der eigene Kontostand hergibt und nicht die eigene Stimmung. Wer CHF 300 im Monat für Wetten übrig hat, setzt die 30-Tage-Verlustlimite auf einen Betrag, den er auch in einem schlechten Monat verkraftet. Die Limite ist eine Bremse, kein Sparziel.

Spielsperre und das schweizweite Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der praktisch wichtigste Satz dieses Abschnitts: Die Sperre folgt der Person über den Veranstalter hinaus, und sie ist der einzige Hebel, der eine Spielpause nicht von der eigenen Willenskraft abhängig macht. Freiwillige Sperren können frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt; ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Für die Loterie Romande gilt derselbe Rahmen, mit dem Unterschied, dass das Konto an die Westschweizer Kantone gebunden ist: Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf oder Jura, eine Ausweiskopie beidseitig, in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist, und ein einziges Konto pro Person. Bei Swisslos sind es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, kein Eintrag im Sperrregister und eine einmalige Registrierung; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Man kann daraus nicht schliessen, dass die Online-Kontrollen genauso durchlässig wären — dort hängt die Identität an einem hochgeladenen Ausweis und einem Datenbankabgleich —, aber es ist die Zahl, die man im Kopf behalten sollte, wenn jemand die Verkaufsstelle für den unkomplizierten Weg hält.

Warum die Karte das Überschauen schwerer macht

Eine Karte, die im Kartenschacht liegt, senkt die Hemmschwelle an jeder Stelle: Einzahlung in Sekunden, kein Gang zur Verkaufsstelle, keine Quittung, die im Portemonnaie aufbewahrt wird. Genau das ist der Kostenpunkt der Bequemlichkeit. Beträge, die über ein Konto laufen, hinterlassen eine Zeile, die man überfliegt; Beträge, die als Spielguthaben im Wettkonto stehen, fühlen sich weniger wie Geld an, sondern wie eine Punktzahl.

Bei Swisslos ist das Spielguthaben ausdrücklich eine eigene Grösse im Wallet: Ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, unabhängig davon, wie viele einzelne Käufe es waren. Bei der Loterie Romande gilt für Einzahlungen auf das Spielerkonto ein Höchstbetrag von CHF 10’000 pro 30 Tage und ebenfalls ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Das sind Abwicklungsgrenzen, nicht Spielerschutzlimiten — sie verhindern nicht, dass jemand in diesen 30 Tagen CHF 10’000 verliert. Wer eine Bremse will, die in der Sache greift, kommt an der Verlustlimite nicht vorbei.

Der praktische Weg zu einer Spielpause

Der Ablauf ist kurz, und seine Reihenfolge entscheidet darüber, ob er funktioniert. Zuerst wird die Sperre im eigenen Spielerkonto gesetzt, nicht per E-Mail und nicht telefonisch. Wer über den unbeaufsichtigten Zugang eines Haushaltsmitglieds wetten könnte, zieht zusätzlich die Karte dieses Haushalts ab, weil kein Schweizer Anbieter eine Zahlungsverbindung für einen gesperrten Zugang löscht, solange der Karte nichts nicht entzogen wurde.

Soll die Sperre länger wirken als die Frist, die man sich in einem besseren Moment selbst gegeben hätte, ist die unbefristete Variante die richtige Wahl: sie gilt bis zur Aufhebung, und die Aufhebung ist an eine Frist von drei Monaten und eine Fachstelle gebunden. Wer umgekehrt nur zwei Wochen durchatmen will, nimmt die 1 bis 180 Tage und weiss, dass nichts davon vor Ablauf aufgehoben werden kann. Und wer seinen Spielstand gar nicht mehr überblickt, findet die Nummern für Beratung und Hilfe über die Seiten der Gespa und der Veranstalter selbst.

Boni und Gratisspielguthaben: was eine «100 %»-Aktion den Spielenden kostet

Wettboni sind der Teil des Marktes, in dem am wenigsten gerechnet und am meisten versprochen wird. Ein Bonus ist kein Geschenk, sondern ein Kredit gegen Bedingungen, und in der Schweiz kommt eine Besonderheit dazu: Die zugelassenen Veranstalter dürfen Gratisspiele und Gratisguthaben nur mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht anbieten.

Die Zahl, die vor dem Bonus steht

Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Diese Zahlen sagen nichts über die offerierten Beträge. Sie sagen aber alles über den Charakter des Marktes: Aktionen sind Einzelfälle, die von der Aufsicht genehmigt werden müssen, und nicht das Dauergeschäft, von dem die Werbung lebt. Wer erwartet, auf einer Schweizer Wettseite denselben Bonuswald vorzufinden wie bei einem Anbieter mit ausländischer Bewilligung, sucht am falschen Ort.

Wo eine Aktion stattfindet, ist sie in der Regel deutlich enger gefasst als das Wort «Bonus» vermuten lässt. Die Loterie Romande führte die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen durch: Wer innert 7 Tagen einen in National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt existierten 7’000 Stück, das Guthaben galt 30 Tage und war nicht auszahlbar.

Es lohnt, dieses Beispiel langsam zu lesen, weil es die ganze Mechanik des Schweizer Bonusmarktes in einem Vorgang vorführt. Ein Betrag von CHF 10, ein Fenster von 7 Tagen, eine Gesamtzahl von 7’000 Stück, eine Gültigkeit von 30 Tagen und eine ausdrückliche Nichtauszahlbarkeit. Die relevanten Kosten sind nicht die CHF 10, sondern die Bedingungen drum herum: Wer den Code verpasst, wer in den 7 Tagen nicht ins Stadion kommt, wer den Eintrag im Konto zu spät macht, geht leer aus. Und die CHF 10 verlassen das System nie — sie werden gespielt oder sie verfallen.

Warum Gratisspielguthaben nicht auszahlbar sind

Die Nichtauszahlbarkeit ist in der Schweiz kein Ausreisser, sondern die Regel. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos nicht auszahlbar; bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben ebenfalls nicht auszahlbar. Wer also CHF 10 Gratisguthaben erhält und damit eine Quote von 2.00 trifft, hat noch kein Geld gewonnen, das er abheben kann. Der Einsatz, den er gesetzt hat, war nicht sein eigener — und genau deshalb wird der Gewinn aus diesem Einsatz auf dieselbe Weise behandelt wie der Einsatz selbst.

Daraus folgt der Punkt, an dem ein Bonus in der Rechnung kippt. Ein Guthaben, das man spielen muss und nie auszahlen kann, hat einen Wert unter seinem Nennwert, und dieser Wert sinkt mit jeder Bedingung, die daran hängt. Wer auf ein Gratisspielguthaben eine Wette mit Quote 2.00 setzt und trifft, hat am Ende mehr Spielguthaben, aber kein Geld. Erst der Gewinn aus einem Einsatz mit echtem Geld ist Geld, und auch dann nur, wenn die Auszahlung auf ein Konto läuft, das auf den eigenen Namen lautet.

Was an Bedingungen hängen kann

Die Bedingungen, die den Wert erhöhen oder senken, sind bei jedem Anbieter seine eigenen. Denkbar sind eine Mindestquote, unterhalb derer eine Wette nicht als umgesetzt gilt, eine Frist, innert derer der Bonus durchgespielt sein muss, und ein Höchstbetrag, den ein Gratisguthaben an Gewinn einbringen kann. Wer eine Aktion prüft, findet diese drei Angaben in den Teilnahmebedingungen der Aktion selbst und bei keinem Dritten. Zu schauen ist immer an derselben Stelle, nämlich in den Bedingungen des laufenden Angebots, nicht in der Bewerbung.

Die Steuerfrage stellt sich bei Kleinbeträgen ohnehin nicht: In der Schweiz sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesschwellenwert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, und der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich je nach Kanton. Oberhalb des Schwellenwerts behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt; darüber beraten Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Der richtige Blick auf ein Werbeplakat

Drei Fragen trennen eine brauchbare Aktion von einer, die nur Aufmerksamkeit war. Was muss gesetzt werden, bis das Guthaben Geld werden darf, falls überhaupt? Wie lange gilt die Aktion, und was ist die Frist für den Eintrag? Und wie hoch ist der Spielbetrag, den der gleiche Betrag bei einer Wette ohne Bonus eingebracht hätte?

Die dritte Frage ist die, die am wenigsten gestellt wird und am meisten zeigt. Wer CHF 10 Gratisguthaben erhält und sie mit der vollen Quote einer Wette nach eigener Wahl einsetzt, hat am Ende dies: den Gewinn aus einer Wette, die er selbst nicht bezahlt hat — und eine Auszahlungsmöglichkeit nur dann, wenn der Anbieter Gratisguthaben auszahlen würde, was in der Schweiz nicht der Fall ist. Das ist ein Vorteil, meistens ein kleiner. Ein Bonus ist nie der Grund, sich anzumelden, sondern ein Grund, die Bedingungen zu lesen.

Zahlungsabwicklung mit Karte: Einzahlung geht schnell, Auszahlung nicht immer

Die Zahlung ist der Punkt, an dem die Vorstellung von einer Wettseite und die Schweizer Wirklichkeit am stärksten auseinandergehen. Eine Karte einzahlen ist in der Schweiz möglich; Geld darauf abheben ist es nur in einem Mehraufwand, der sich lohnt, ihn vor der ersten Einzahlung zu kennen.

Wo ein Konto entsteht: das Wallet statt des Wettkontos

Bei Swisslos wird Spielguthaben über ein Wallet geführt, und dieses Wallet lässt sich mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit oder mit einem Einzahlungsschein kaufen. Der Mindestbetrag beträgt CHF 20. Die Bedingungen sind knapp und klar: In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Wer das zum ersten Mal liest, hält CHF 20 für eine Nebensache. Es ist aber der wirksamste Filter im ganzen System gegen eine bestimmte Art von Fehler: eine versehentlich zu hohe Einzahlung. Wer die Limiten nicht im Kopf hat, merkt erst beim Versuch, CHF 9’999 auf ein Wallet zu laden, dass er bereits Guthaben darin hat — und der Kauf wird abgelehnt. Die Einschränkung ist keine Gängelung, sie ist der Äquivalent eines Schutzgeländers an einer Kante, an der man schnell steht.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausdrücklich nicht als Zahlungsart genannt ist die Kreditkarte. Bei der Loterie Romande filtern andere Wege das Zahlungsvolumen: Die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wer ein Ticket kauft und es nie einsetzt, hat einen Verfall, den kein Kontoauszug anzeigt.

Der Unterschied zwischen Ein- und Auszahlung

Auszahlungen bei Swisslos laufen doppelt gestaffelt. Spielguthaben zahlt Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne folgen einer eigenen Regel: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos sie automatisch dem Wallet gut; über CHF 1’000 werden sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.

Bei der Loterie Romande gilt ebenfalls die Zweiteilung: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Erlaubt sind Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage bei einem Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Wer sein Geld über einen Wettschein und nicht über das Konto bezieht, geht an eine Verkaufsstelle: Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Der Preis dieser Struktur wird erst im Vergleich mit der Erwartung sichtbar. Die Einzahlung ist ein Kartenschacht oder eine App-Bestätigung, ein paar Sekunden. Die Auszahlung ist ein Bankkonto, das auf den eigenen Namen lautet, und im Fall der Loterie Romande eine IBAN, die im Konto hinterlegt ist. Dazwischen liegen 5 bis 10 Arbeitstage für eine Überweisung und zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr bei Swisslos.

Die Regel vom Konto auf den eigenen Namen

Nach Schweizer Recht werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Auszahlungen auf Krypto-Basis existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht, und eine Kreditgewährung an Spielende ist nicht zulässig.

Für den Alltag heisst das: ein eigenes Bank- oder Postkonto ist kein Detail, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine Wette überhaupt beim Spielenden ankommen kann. Wer sein Wettkonto über die Karte eines Haushaltsmitglieds auflädt, hat beim Aufladen kein Problem und bei der Auszahlung eines. Dasselbe gilt für jede Konstruktion, bei der das Geld über ein fremdes Konto ein- und ausgeht. Die Prüfung der Zahlungsverbindung findet nicht bei der Einzahlung statt, sondern bei der Auszahlung — und zu diesem Zeitpunkt ist der Einsatz bereits gesetzt.

Einzahlung, die auf dem eigenen Land liegt

Wer nach dem Grund für die Umwege sucht, findet ihn im Kartennetz selbst. Wenn ein Anbieter mit Sitz im Ausland eine Schweizer Karte als Einzahlungsweg annimmt, ist die Zahlung aus Schweizer Sicht dennoch eine Kartentransaktion ins Ausland. Ein Zahlungsblockierwerkzeug gegen unerlaubte Wettseiten kennt die Schweiz nicht — Banken und Kartensysteme sperren solche Zahlungen nicht, und die Aufsicht veröffentlicht stattdessen eine Liste gesperrter ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, und diese Praxis hat einen eigenen Namen: Domain-Hopping.

Das ist die sauberste Antwort auf die Frage, ob eine Karte bei einem ausländischen Anbieter gefährlich ist. Sie ist nicht gefährlich, weil die Zahlung abgelehnt wird — sie wird es nicht. Sie ist gefährlich, weil an ihrem Ende keine Schweizer Bewilligung steht.

Vergleich der beiden bewilligten Veranstalter

Bevor ein einzelnes Angebot beurteilt wird, gehört die Bewilligung in die erste Spalte. Das ist die einzige Angabe im ganzen Vergleich, die nicht vom Veranstalter selbst stammt und sich nicht mit der nächsten Version seiner Bedingungen ändern kann — und sie trennt den Schweizer Markt in zwei Gruppen, die man nicht vermischen darf.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip bewilligt (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport bewilligt (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e), und die Aufsicht führt die Gespa mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Zuständig ist die Gespa — nicht die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Die beiden Zeilen dieser Übersicht sind seit der Einführung der Regelung die einzigen, die es gibt. Es existiert keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt; die Aufsicht veröffentlicht in diesem Bereich nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Erlös geht zu gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Der Massstab, an dem jeder Vergleich hängt

Im Sportwettenmarkt gibt es nur eine Kennzahl, die den Spielenden direkt betrifft und in jeder Quote steckt: die Marge. Sie ist der Teil jedes Einsatzes, der über alle Ausgänge eines Marktes hinweg nicht an die Wettenden zurückfliesst. Die Auszahlungsquote ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus dieser Quote.

Ein Beispiel mit zwei Quoten: Nimmt man für einen Markt Quoten von 1.85 und 1.85 an, ergibt die Summe der Kehrwerte 1/1.85 + 1/1.85, also rund 1’081, und damit eine Auszahlungsquote von rund 92,5 % und eine Marge von rund 7,5 %. Der Veranstalter behält also im Durchschnitt über viele gleich grosse Einsätze dieses Marktes rund 7,5 Rappen von jedem Franken.

Diese Rechnung ist eine statistische Schätzung über viele Wetten und kein Ergebnis für einen einzelnen Einsatz. Wer eine Wette gewinnt, erhält seine Quote ausgezahlt — bei einem Einsatz von CHF 100 auf Quote 1.85 sind das CHF 185 zurück, davon CHF 85 Nettoertrag. Die Marge zeigt sich nicht in dieser einzelnen Wette, sondern darin, dass der gleiche Markt über viele Wetten hinweg im Durchschnitt weniger auszahlt als eingesetzt wurde. Zwei Prozentpunkte Unterschied in der Marge sind auf ein einzelnes Ticket ein Zehntel Franken und über ein Jahr ein Vielfaches davon.

Beide Schweizer Veranstalter legen ihre Quoten nicht offen als Marge dar, und einzelne Quoten hängen vom jeweiligen Wettprogramm ab. Der Vergleich zwischen zwei Anbietern darf sich deshalb nicht auf eine beworbene Bestquote stützen. Er stützt sich auf das, was nachprüfbar ist: Bewilligung, Limiten, Auszahlungsweg, Auszahlungsdauer und die Bedingungen, die an eine Aktion gebunden sind.

Woran die Sortierung in diesem Vergleich scheitert

Eine Rangliste von «Wettanbietern mit Mastercard» hat in der Schweiz nur zwei Zeilen, und beide tragen dieselbe Bewilligung. Alles Weitere, was in einer Suchmaschine unter diesem Stichwort erscheint, ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung — rechtlich nicht verboten zu betrachten, aber ohne Schweizer Aufsicht, ohne Zugang zum Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Bewilligung, gleich aus welchem Land, entwirft in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Wer die beiden bewilligten Angebote gegeneinander stellt, stösst schnell an eine Grenze: Sie unterscheiden sich nicht in der Erlaubnis, sondern in ihrem Einzugsgebiet. Ein Vergleich, der sie nach «Bonus» sortiert, vergleicht zwei Veranstalter, deren Aktionszeiträume von der Aufsicht genehmigt werden — und die Häufigkeit solcher Genehmigungen ist eine Zahl der Aufsicht, nicht ein Merkmal des Produkts. Sortiert man stattdessen nach dem, was das Konto tatsächlich kostet, rückt ein Merkmal nach vorn, das nichts mit Marketing zu tun hat: die Zahl der kostenlosen Auszahlungen pro Jahr.

Grundlagen: was eine Mastercard bei einer Sportwette ist und was sie nicht ersetzt

Eine Karte ist ein Instrument mit einer Aufgabe. Man legt sie irgendwo ein, sie löst eine Zahlung aus, und der Rest ist Sache von Banken. Bei einer Sportwette kommen zwei Dinge dazu, die es bei kaum einer anderen Zahlung gibt: ein gesetzlich geschlossener Kreis von Empfängern und eine Auszahlung, die auf ein bestimmtes Konto laufen muss.

Eine leere Laufbahn mit weissen Bahnlinien liegt im Morgenlicht, rundherum stehen hohe Flutlichtmasten und ein Waldrand.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20).

Die 1966 gegründete Interbank Card Association, der Vorläufer von Mastercard, wurde 1981 in MasterCard umbenannt. Aus dieser Geschichte stammt die Struktur, die den Leser dieses Textes am direktesten betrifft: Das Netzwerk gibt Lizenzen an Banken für die Ausgabe von Karten und für die Gewinnung von Händlern und gibt selbst keine Karten aus. Der Vertragspartner beim Bezahlen ist also nicht Mastercard, sondern die Bank, die die Karte ausgegeben hat.

Was auf einer Schweizer Wettseite passiert, geht über weniger Stationen. Swisslos unterhält ein Spielerkonto, das Swisslos-Wallet, in dem Spielguthaben liegt. Das Guthaben wird gekauft, nicht eigentlich eingezahlt: Man erwirbt einen Anspruch auf eine bestimmte Menge Spielguthaben und bezahlt sie mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit oder mit einem Einzahlungsschein. Diese Unterscheidung wird praktisch, sobald das Guthaben aus einer Promotion stammt: Wer Spielguthaben kauft, hat dafür bezahlt; wer Gratisspielguthaben erhält, hat es nicht, und nur das gekaufte Guthaben kann je den Weg auf ein Bankkonto antreten.

Was eine Karte leisten kann und was nicht

Eine Karte bezahlt. Sie verleiht keinen Anspruch auf eine faire Quote, keine Aufsicht und keinen Schutz für das Guthaben auf einem Server, der nicht in der Schweiz steht. Wenn ein ausländischer Anbieter eine Schweizer Karte akzeptiert, ändert das an dieser Aufteilung nichts: Der Zahlungsvorgang funktioniert, und der Rest bleibt ungeregelt.

Umgekehrt bedeutet eine bewilligte Schweizer Wettseite nicht, dass jede Zahlungsart dort möglich ist. Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen, bestätigt in der PostFinance App. Wer über einen anderen Weg einzahlen will, liest die Bedingungen des Veranstalters, bevor er ein Konto eröffnet. Der schnellste eigene Test ist eine kleine erste Einzahlung: Wenn der Weg klappt, klappt er auch für höhere Beträge bis zur Limite — und wenn nicht, ist nichts verloren ausser der Zeit.

Wo zwei Karten-Realitäten auseinandergehen

Die erste Realität ist die Schweizer: ein Wallet, eine Limite, ein Einzahlungsschein als Rückfallweg, eine Auszahlung auf das eigene Konto. Die zweite ist die Werbeversion eines Anbieters ohne Bewilligung: Karte rein, Bonus drauf, auszahlen per Klick. Die zweite sieht einfacher aus, und sie ist es auch, weil an ihrem Ende keine Behörde sitzt, die eine Veröffentlichung von Quoten, eine Limite oder ein Sperrregister verlangt.

Der Unterschied zeigt sich weniger beim Einzahlen als beim Auszahlen. Ein Schweizer Veranstalter zahlt auf ein Konto auf den eigenen Namen; dort ist der Empfänger dieselbe Person wie der Karteninhaber. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung haben keine Schweizer Regel, die das erzwingt. Was tatsächlich passiert, steht in den Bedingungen des jeweiligen Anbieters, und dieser Schritt ist nicht optional — er entscheidet darüber, ob der Gewinn überhaupt ankommt.

Rechtslage in der Schweiz: eine Bewilligung, zwei Veranstalter, kein Graubereich

Die Schweizer Sportwetten-Regelung ist eine der restriktivsten in Europa, und sie ist an einer Stelle besonders klar: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten will, braucht eine Bewilligung, und die Bewilligung gilt nur hier.

Rebzeilen ziehen sich im Herbstlicht einen Hang über einem See hinunter, die Blätter leuchten gelb und rot.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Zwei Veranstalter und zwei Einzugsgebiete

Das Geldspielgesetz regelt Online-Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos veranstaltet Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Für den Spielenden ist die Grenze praktisch und nicht theoretisch: Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet möglich, der Aufenthalt in einem anderen Landesteil reicht nicht. Wer während eines Umzugs von Zürich nach Genf weiter auf das alte Konto setzt, setzt nicht auf einem Konto, auf das er Anspruch hat. Für die Registrierung braucht es zusätzlich ein Wohnsitz- oder Aufenthaltsmerkmal im Gebiet — und keine bestehende Spielsperre.

Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf

Die erlaubte Wettpalette ist eine geschlossene Liste. Die Aufsicht führt die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über den Einstieg in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte tauchen auf der Liste nicht auf, und einen Esport-Bereich gibt es dort nicht.

Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Gewettet wird auf Sportliches, nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz beschränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird, Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Und die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Diese Liste erklärt, warum der Wettmarkt hier schmaler ist als auf einer ausländischen Seite. Sie erklärt auch, warum die Marge wichtiger wird: Wenn weniger Märkte zur Verfügung stehen, verteilt sich dasselbe Einsatzvolumen auf weniger Angebote, und die einzelne Marge trifft den Spielenden härter.

Wer mitspielen darf

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist die Regel (Art. 47–52 VGS).

Die Limiten sind Sache des Spielenden und nicht des Staates: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS), und die konkreten Zahlen stehen in den eigenen Bedingungen. Eine Absenkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden. Swisslos und die Loterie Romande nennen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden, wie im Abschnitt zu den Verlustlimiten ausgeführt.

Was die Bewilligung nicht bedeutet

Eine Bewilligung bedeutet Aufsicht: eine begrenzte Palette, ein Sperrregister, ein Konto auf den eigenen Namen und einen Rechtsweg, wenn eine Auszahlung verweigert wird. Sie bedeutet nicht, dass der Veranstalter jede Zahlungsart anbietet, die ein Leser erwartet, und sie bedeutet nicht, dass eine Wette günstig ist. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Und sie bedeutet nicht, dass die Aufsicht überall gleich streng ist. Die 47,5 % minderjähriger Testkäufe an Verkaufsstellen aus dem Jahr 2025 sind der Beleg dafür, dass eine Bewilligung ein Rahmenwerk ist und keine Garantie am Point of Sale.

Wohin die Steuer auf einen Gewinn geht

Für Schweizer Gewinne gibt es keine Wettsteuer auf den Einsatz; die Steuer knüpft am Gewinn an, und unterhalb des Steuerfreibetrags bleibt er steuerfrei. Oberhalb des Schwellenwerts von CHF 1’071’000 ab dem 1. Januar 2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025) behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Der kantonale Schwellenwert unterscheidet sich je nach Kanton. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Diese Angaben sind allgemeiner Art; für den eigenen Fall ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.

Was ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung wirklich ist

Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung betreibt Sportwetten ausserhalb des Schweizer Rahmens. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar — bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Man kann diesen Absatz als Drohung lesen oder als Beschreibung zweier Pakete. Auf der einen Seite: eine Bewilligung, zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung, eine Verifizierung, eine Auszahlung auf das eigene Konto, 5 bis 10 Arbeitstage Überweisungszeit, zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr bei Swisslos. Auf der anderen Seite: ein grösserer Markt, mehr Zahlungswege, ein Werbebonus — und keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, wenn die Auszahlung ausbleibt. Keines der beiden Pakete ist «die sichere Wahl». Wer die eine nimmt, kauft Aufsicht und nimmt Enge in Kauf; wer die andere nimmt, kauft Breite und nimmt den Rechtsweg in Kauf.

Die beiden bewilligten Veranstalter im Detail

Beide tragen dieselbe Bewilligung. Sie unterscheiden sich nicht darin, was erlaubt ist, sondern darin, wie das Konto funktioniert — und dort liegt der ganze Vergleich.

Swisslos Sporttip: das Wallet als Zentrum des Kontos

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Sporttip trägt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51), und die Aufsicht ist die Gespa.

Am Konto ist das Wallet die zentrale Grösse. Spielguthaben wird mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit oder mit einem Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart nennt Swisslos PostFinance Pay, bestätigt direkt in der PostFinance App.

Die Auszahlung ist zweigeteilt und an Fristen gebunden. Spielguthaben geht innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen.

Beim Spielerschutz sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage nötig, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, und eine unbefristete Spielsperre landet im schweizweiten Register, das auch Casinos und Liechtenstein erfasst.

Ein Wort zum Cash-Out, weil es das einzige Werkzeug an diesem Konto ist, das den Charakter einer Option hat. Sporttip bietet es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer sich über einen Cash-Out gegen den weiteren Verlauf der Wette absichert, bezahlt diesen Komfort also mit einer Differenz zum möglichen Gewinn, und er bezahlt sie sofort.

Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Limite plant, plant sie gegen einen Wert, der sich ändern kann.

Die Zahl, die dieses Konto von jedem anderen Schweizer Wettkonto trennt, ist die Zwei: zwei kostenlose Auszahlungen pro 365 Tage, danach bis zu 3 % Kommission. Wer im Jahr mehr als zweimal Geld abhebt, zahlt für den Komfort, es in kleinen Beträgen zu tun. Wer einmal im Monat gewinnt und die Gewinne im Wallet stehen lässt, zahlt nichts — solange er das Wallet-Guthaben nicht über CHF 9’999 bringt. Das ist die günstigste Strategie für dieses Konto, und sie ist keine, die die Marketingabteilung erwähnt.

Loterie Romande Jouez Sport: das Konto und der Wettschein

Jouez Sport ist das Produkt der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch dieses Angebot trägt eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) unter der Aufsicht der Gespa.

Für ein Online-Spielerkonto braucht es Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, pro Person ist nur ein Konto erlaubt, verlangt wird eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite, und in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.

Auf der Zahlungsseite erlaubt die Loterie Romande Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Ein eigener Weg für Bareinzahlungen und kleinere Beträge sind die Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.

Der Wettschein ergänzt das Konto an einer Stelle, an der das Konto nichts kann. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.

Bei den Aktionen ist dieser Veranstalter im Jahr 2025 der aktivere gewesen: Die Aufsicht erteilte der Loterie Romande 24 Zustimmungen für Gratisspiele und Gratisguthaben und Swisslos 8. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben aus insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar.

Die Zahl, die dieses Konto von jedem anderen Schweizer Wettkonto trennt, ist die 200: Bis dahin holt man den Gewinn an der Verkaufsstelle und in bar, oberhalb läuft er über die IBAN. Das ist der einzige Weg im bewilligten Schweizer Markt, auf dem ein Gewinn in Scheinen ankommt, und er ist auf einen Betrag begrenzt, den eine Verkaufsstelle aus der Kasse zahlen kann. Für jemanden, der den Weg zum Automaten oder ins Geschäft ohnehin geht, ist das ein Vorteil; für jemanden, der alles online abwickeln will, ist es ein Zwischenschritt ohne Nutzen.

Ein Hinweis für Leserinnen und Leser ausserhalb der Westschweiz: Dieses Produkt ist keine Alternative zu Sporttip, sondern das Gegenstück für ein anderes Gebiet. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann dort kein Online-Konto eröffnen. Und ein Konto in einem Casino, das von der ESBK beaufsichtigt wird, ist kein Wettkonto; Geldspiel und Casino sind getrennte Bewilligungen.

Häufige Fragen zu Mastercard und Schweizer Sportwetten

Akzeptieren Swisslos oder Loterie Romande Mastercard zum Aufladen, und welche Alternativen nennen die Veranstalter?

Swisslos nennt PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, bestätigt in der PostFinance App; die Kreditkarte steht nicht auf seiner Liste. Spielguthaben lässt sich ausserdem mit einem Einzahlungsschein kaufen, Mindestbetrag CHF 20. Die Loterie Romande führt mit «Pre-pay Loro.ch» eigene Prepaid-Tickets zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200.

Warum sind Auszahlungen auf eine Karte bei manchen Anbietern nicht möglich, und worin liegt der Unterschied zur Einzahlung?

In der Schweiz laufen Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Swisslos zahlt auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus, die Loterie Romande auf die angegebene IBAN oder bis CHF 200 in bar an der Verkaufsstelle. Der Einzahlungsweg ist frei, der Auszahlungsweg nicht.

Wie viel Schutz bietet eine Kartenzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung?

Keinen Schweizer Schutz. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, es gibt keinen Zugang zum schweizweiten Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung ausbleibt. Ein Zahlungsblockierwerkzeug gegen solche Anbieter existiert nicht; die Aufsicht veröffentlicht stattdessen eine Sperrliste ausländischer Domains, die Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren.

Was ist eine Marge, und wie wirkt sie sich auf die Quoten eines Wettanbieters aus?

Die Marge ist der Teil jedes Einsatzes, der über alle Ausgänge eines Marktes hinweg nicht zurückfliesst. Die Auszahlungsquote ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, die Marge ist 100 % minus dieser Quote. Bei zwei Quoten von je 1.85 ergibt das eine Auszahlungsquote von rund 92,5 % und eine Marge von rund 7,5 %.

Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzen Spielende die Limiten selbst?

Es gibt keine gesetzlich feste Einzahlungsobergrenze. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen, und die Person setzt diese Werte selbst. Daneben stehen Abwicklungsgrenzen: Bei Swisslos sind in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 möglich, bei der Loterie Romande ebenfalls CHF 10’000 pro 30 Tage.

Wie lässt sich eine Spielsperre eintragen, und was bedeutet der Eintrag im schweizweiten Register?

Die Sperre wird im eigenen Spielerkonto gesetzt; bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage und ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»