Freiwette bei Registrierung in der Schweiz: zwei Veranstalter, viele Bedingungen

Updated Oktober 2026
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Eine kleine Geschenkschachtel mit schlichtem Band steht auf einem hellen Holztisch neben einem Fenster mit Morgenlicht.

Die Limiten stehen vor der ersten Wette, das Guthaben kommt danach. Keine Sparte der Schweizer Sportwetten ist so knapp wie das Gratisspielguthaben, und keine wird so regelmässig mit einer Zahl beworben, die nirgends auf der Seite steht. Wer «Freiwette bei Registrierung» sucht, landet meist bei Anbietern, die in der Schweiz gar keine Bewilligung haben.

Die Aktion der Loterie Romande für Jouez Sport lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: Oktober 29, 2026. Die Bewilligungsangaben sind gegen die Gespa als zuständige Aufsicht und gegen die veröffentlichten Spielregeln der beiden Veranstalter geprüft.

Warum die erste Verlustlimite nicht verhandelbar ist

Der Einstieg in ein Schweizer Spielerkonto führt an einer Zahl vorbei, die der Spielende selbst setzen muss, und zwar bevor eine einzige Wette angenommen wird. Swisslos verlangt Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer deutlich tieferen von CHF 1’000 für alle unter 21 Jahren. Eine Senkung greift sofort. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Ein Konto, das heute mehr riskieren will, wartet also drei Tage, und diese 72 Stunden sind die eigentliche Bremse des Schweizer Systems: Sie nehmen dem Impuls, nach einem verlorenen Samstag Nachschub zu kaufen, die Wirkung.

Eine Bank an einem Bergsee, dahinter schneebedeckte Gipfel im klaren Licht eines Wintermorgens.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Das ist der Punkt, an dem die Werbung und die Wirklichkeit auseinandergehen. Ein Willkommensangebot, das mit einem Betrag wirbt, wird auf einem Konto angenommen, dessen Verlust oben bereits gedeckelt ist. Wer CHF 100 Verlustlimite für den Monat gesetzt hat, kann eine Freiwette über denselben Betrag nicht einfach ausspielen, ohne den Rahmen zu sprengen. Das Guthaben passt durch das Loch der Limite, aber die Wette, die daraus werden soll, tut das nicht immer.

Dazu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, die jeweils für 30 Tage gilt. Swisslos beschreibt sie als zusätzliche Möglichkeit, nicht als Pflicht. Der Unterschied ist wichtig: Eine Verlustlimite begrenzt, was verspielt werden darf, eine Einzahlungslimite, was überhaupt auf das Konto kommt. Für jemanden, der sein Spielerkonto gern auflädt, wenn er in Stimmung ist, ist die zweite Zahl die hilfreichere. Für jemanden, der Kontrolle über die einzelne Wette sucht, die erste.

Sperren: 180 Tage und drei Monate

Swisslos lässt den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Das ist eine Pause, kein Schlussstrich. Die unbefristete Spielsperre ist die härtere Variante: Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich einmal unbefristet sperrt, verlässt sein Spielerkonto also nicht nur bei einem Anbieter, sondern überall dort, wo das Register greift.

Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und an der Aufhebung ist eine Fachstelle beteiligt. Drei Monate sind lang genug, um die Wirkung zu spüren, und kurz genug, um nicht wie eine Strafe zu wirken. Wer in dieser Zeit merkt, dass ihm ohne Wetten nichts fehlt, hat die Antwort auf eine Frage bekommen, die keine Bonusaktion stellt.

Ein Detail, das manchen Spielenden überrascht: Ausgeschlossene und Minderjährige haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Eine Wette, die ein gesperrtes Konto platziert, wird nicht auf Kulanz ausgezahlt.

Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen 200 Testkäufe durchgeführt und in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schweizer Schutzregeln als lückenlos beschreibt, hat an dieser Zahl zu kauen. Auf den Online-Konten greift die Alterskontrolle strenger, am Schalter offensichtlich nicht immer.

Der Ort, an dem Hilfe nicht beworben wird

Wetten sind in der Schweiz für Personen ab 18 Jahren zugänglich, und wer am Wettkampf selbst teilnimmt, darf auf das eigene Ereignis nicht wetten. Das ist keine Formalie: Es schliesst den einen Teilnehmerkreis aus, der über Informationen verfügt, die kein Markt einpreisen kann.

Was ein Gratisguthaben in der Schweiz überhaupt darf

Einfacher wird es nicht. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Diese Zahlen sagen mehr über den Schweizer Markt als jede Werbeseite: Es gibt die Rechtsfigur des Gratisguthabens, aber sie ist genehmigungspflichtig, und die Zahl der Genehmigungen ist im zweistelligen Bereich pro Anbieter und Jahr.

Daraus folgt die wichtigste Erwartungskorrektur dieses Themas. Wer aus einem anderen Markt eine Freiwette in der Grössenordnung eines halben Monatsbudgets gewohnt ist, findet in der Schweiz nichts Vergleichbares. Die Aktionen sind klein, sie sind selten, und sie sind an Bedingungen geknüpft, die nicht im Werbetext stehen, sondern in den Teilnahmebedingungen.

Die Loterie Romande zeigt das Muster exemplarisch. Ihre Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Liest man diese Bedingungen als Liste von Einschränkungen, sind es fünf: eine Laufzeit von knapp drei Monaten, sieben Gelegenheiten, ein Sieben-Tage-Fenster nach Erhalt des Codes, ein Vorrat von 7’000 Stück und eine Gültigkeit von dreissig Tagen. Liest man sie als Angebot, steht dort ein Guthaben von CHF 10. Der Abstand zwischen dem, was beworben wird, und dem, was ein Spielender tatsächlich bekommt, liegt in der Reihenfolge dieser beiden Sätze.

Das Kontingent ist dabei nicht die kleinste Hürde. Ein Code, der in den Stadien der National League verbreitet wird, ist kein exklusives Geheimnis, sondern eine Aktion für ein Publikum, das ohnehin im Stadion sitzt. Die Bindung an ein Ereignis ist die eigentliche Bedingung: Ohne Stadionbesuch, ohne Code, ohne verifiziertes Konto und ohne Eingabe innerhalb von sieben Tagen gibt es nichts. Wer die Aktion als Registrierungsbonus versteht, versteht sie falsch.

Was ein Gratisguthaben rechnerisch wert ist

Hier lohnt der Blick auf die Mechanik, weil sie den Unterschied zwischen einem Guthaben und einem Gewinn erklärt.

Ein Guthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, lässt sich nur über Wetten in Geld verwandeln. Nehmen wir die Bedingungen der Aktion von 2025/26 und eine illustrative Zwei-Weg-Wette zu Quoten von je 1.90 — ausdrücklich ein Beispiel und kein quotierter Preis. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 Prozent; die Marge des Veranstalters beträgt entsprechend rund 5 Prozent.

Weil der Einsatz einer Freiwette mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt wird, ist der Beitrag des Guthabens zum erwarteten Gewinn nicht CHF 10, sondern kleiner. Die Rechnung: CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95. Das ergibt rund CHF 4.50 — und zwar als Band, nicht als eine Zahl, denn der Wert hängt vom Zusammenwirken der angenommenen Quote und der Auszahlungsquote des Marktes ab. Bei einer Quote von 1.50 in einem Markt mit derselben Auszahlungsquote sinkt der Wert auf rund CHF 3.20; bei einer Quote von 2.50 steigt er auf rund CHF 5.70.

Die Bedingung, unter der diese Werte gelten, ist die wichtigste Zeile des ganzen Themas: Es wird nur der Betrag des Guthabens gewettet, ohne weitere Einzahlung und ohne weitere Wette. Wer darüber hinaus Einsätze tätigt, für deren Ausgang die Aktion nichts tut, bezahlt aus eigener Tasche für das Vergnügen, das Guthaben zu besitzen.

Der Satz, den ein Spieler daraus mitnehmen sollte, ist unbequem. Ein Gratisguthaben ist im Erwartungswert ein Bruchteil seines Nennbetrags, und der Bruchteil ist umso kleiner, je niedriger die Quote der Wette ist, mit der man es ausspielt. Es auf einer Wette mit Quote 1.20 zu platzieren, um es «sicher» zu machen, ist der schnellste Weg, den Wert auf einen Fünffränkler zu drücken.

Der Einsatz der Freiwette kommt nicht zurück

Der Einsatz einer Freiwette wird mit dem Gewinn nicht ausbezahlt. Das ist die Regel, an der sich die Wellnessformel des Marketings bricht. Ein gewöhnlicher Einsatz von CHF 10 zu Quote 1.90 bringt CHF 19. Eine Freiwette von CHF 10 zu Quote 1.90 bringt den Gewinnanteil, nicht den Einsatz: CHF 9. Der Unterschied beträgt genau die CHF 10 Nennwert, und er ist kein Betrug, sondern die Bauart des Produkts.

Für die Aktion der Loterie Romande ist dasselbe schriftlich festgehalten: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das gilt nicht nur für die Wette, sondern auch für das Guthaben selbst, das dreissig Tage lebt und danach verfällt.

Die Chancen stehen nicht so, wie sie aussehen

Ein Markt mit zwei Ergebnissen zu Quoten von je 1.90 sagt dem Spielenden, dass jedes Ergebnis mit knapp über 52 Prozent zu erwarten sei. Rechnet man mit gleichen Wahrscheinlichkeiten, summieren sich die beiden Quoteninversen auf über eins, und die Differenz ist die Marge. Auf einem Gratisguthaben von CHF 10 mit einem erwarteten Wert von rund CHF 4.50 sind das rund 5 Prozent, die der Veranstalter schon eingezogen hat, bevor die Wette läuft.

Das ist keine Anklage, sondern die Funktionsweise jedes Buchmachermarktes, und die Schweizer Veranstalter stehen hier nicht schlechter da als der Rest der Branche. Es ist nur der Grund, weshalb man die Auszahlungsquote eines Marktes kennen sollte, bevor man entscheidet, wo ein Guthaben ausgespielt wird: Bei derselben Quote kostet eine tiefere Auszahlungsquote den Spieler direkt im Erwartungswert der Aktion.

Der Vergleich: zehn Plattformen, zwei Schweizer Bewilligungen

Die Auswahl in der Schweiz ist nicht gross, sie ist binär. Zwei Veranstalter und eine Reihe ausländischer Anbieter, und die Bewilligungsfrage trennt beide Gruppen schärfer als jedes andere Merkmal.

Verlustlimiten sind die erste Zeile jeder Prüfung, weil sie keine Note, sondern eine Pflicht sind: Sie gelten nur bei Anbietern, die dem BGS unterstehen. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, kennt den Rahmen nicht, der über sein Konto gesetzt ist, weil es ihn dort nicht gibt.

Die zweite Zeile sind die Zahlungswege. Ein Schweizer Konto ist an eine Zahlungsverbindung auf den eigenen Namen gebunden, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar — beides sind Eigenschaften der bewilligten Veranstalter, keine allgemeinen Regeln des Marktes.

Die dritte Zeile ist die Auszahlung. Hier unterscheiden sich die beiden Veranstalter in der Frist und im Rhythmus, und ein Spieler, der regelmässig Gewinne realisiert, merkt den Unterschied auf dem Konto.

Veranstalter Bewilligungsstatus in der Schweiz Bewilligung oder Meldung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Einer der beiden Veranstalter, die das interkantonale Recht zulässt
MyStake ohne Schweizer Bewilligung Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung
1xBet ohne Schweizer Bewilligung Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung
Pribet ohne Schweizer Bewilligung Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung Eine ausländische Bewilligung hätte in der Schweiz keine Wirkung

Was die Tabelle nicht zeigen kann: Ein weiterer bewilligter Anbieter fehlt nicht, weil er übersehen wurde. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und die Gespa veröffentlicht keine Liste weiterer Bewilligungen, weil es keine gibt. Sie veröffentlicht nur die Sperrliste.

Die Unterscheidung «ohne Schweizer Bewilligung» ist in der Schweiz keine Nuance. Ein ausländischer Anbieter ist nicht weniger gross, nicht weniger professionell und nicht weniger zahlungswillig — er untersteht nur nicht dem hiesigen Recht. Seine Domain kann auf die Sperrliste kommen, die Swisscom und andere Telekom-Anbieter per DNS-Sperre umsetzen, und wenn ein Gewinn nicht ankommt, gibt es keine hiesige Stelle, bei der man das beanstanden könnte. Das ist kein moralisches Urteil, sondern eine Zuständigkeitsfrage, und sie ist der Kern des Vergleichs.

Blockierte Domains haben übrigens eine kurze Halbwertszeit. Die Gespa nennt den Vorgang Domain-Hopping und nennt Anbieter, die mit neuen Adressen nachrücken. Wer heute eine Adresse findet, findet morgen eine andere.

Die Freiwette in der Schweiz: Grundlagen und Bedingungen

Die Idee hinter einer Freiwette ist einfach. Statt Bargeld erhält der Spielende Guthaben, mit dem er eine Wette bestreiten kann. Zwischen dieser Idee und dem, was auf dem Bildschirm passiert, liegen die Bedingungen.

Ein Fussball liegt am frühen Morgen auf dem Anstosspunkt eines taunassen Rasens, im Hintergrund erheben sich Hügel im Dunst.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Vier Punkte entscheiden bei einer jeden Aktion, ob sich der Blick überhaupt lohnt. Die Frist, innerhalb derer das Guthaben oder der Code genutzt werden muss — bei der Aktion der Loterie Romande dreissig Tage Gültigkeit für das erworbene Guthaben und sieben Tage für die Codeeingabe. Die Mindestquote, unterhalb derer ein Einsatz nicht für eine Aktion zählt; die Sporttip-Spielregeln verlangen für den Kombiboost Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Die Frage, ob das Guthaben auszahlbar ist — bei beiden Schweizer Veranstaltern lautet die Antwort nein, und zwar ausdrücklich in den Bedingungen. Und die Frage, ob der Einsatz mit dem Gewinn zurückkommt — ebenfalls nein, was den Wert halbiert.

Wer diese vier Zeilen vor dem Klick liest, hat mehr über das Angebot erfahren als die Startseite je freiwillig mitteilt.

Gratisspielguthaben, Gratiswette, Freiwette

Die Begriffe meinen in der Praxis dasselbe, haben aber ein unterschiedliches Zuhause. Gratisspielguthaben ist der Ausdruck des Gesetzes und der Bedingungen — die Sache, für die eine Veranstalterin die Zustimmung der Gespa braucht und die nicht auszahlbar ist. Freiwette und Gratiswette sind Marktsprache, und sie beschreiben die Nutzung dieses Guthabens: eine Wette, deren Einsatz nicht vom Spielenden bezahlt wurde.

Der Unterschied wird dann relevant, wenn in einer Anzeige eine «Freiwette ohne Einzahlung» steht. Eine Wette ohne Einzahlung ist genau das, was der Ausdruck verspricht — bis auf den Umstand, dass das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist und der Einsatz nicht zurückkommt. Ohne Einzahlung heisst also nicht ohne Bedingungen.

Werbung, die auf Minderjährige zielt, ist verboten

Die Werbung für Glücksspiel darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen ausgerichtet sein. Die Werbung für ein in der Schweiz nicht erlaubtes Glücksspiel ist ebenfalls verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Wer also einem Anbieter ohne Bewilligung folgt, weil er eine Freiwette bewirbt, folgt einem Angebot, dessen Bewerbung in der Schweiz strafbar ist.

Das ist der Punkt, an dem die freundliche Sprache der Anzeigen und der Ton des Gesetzes auseinanderfallen. Eine Aktion, die ein Schweizer Publikum mit einer «Freiwette bei Registrierung» lockt, ohne Schweizer Bewilligung, ist nicht ein freches Angebot, sondern ein Rechtsverstoss.

Wovor die Bewilligung schützt — und wovor nicht

Die Bewilligung ist kein Gütesiegel, sondern eine Zuständigkeitserklärung. Sie sagt: Diese Veranstalterin darf, und über sie wacht eine Behörde, an die man sich wenden kann.

Ein ausländischer Anbieter organisiert Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, und das ist eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Fairplay-Kontrolle und keine Stelle, die für ihn Partei ergreift.

Das ist die eine Seite. Die andere: Die bewilligte Welt ist geschlossen. Sie hat zwei Veranstalter, eine abschliessende Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, eine Wohnsitzvoraussetzung und eine Identitätsprüfung. Wer in Genf wohnt, findet in Swisslos keinen Anbieter, der ihm ein Konto eröffnet. Wer in Zürich wohnt, wird bei Jouez Sport nicht angemeldet.

Die Liste der zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten ist eine geschlossene Aufzählung, und sie ist eng. Qualifikationsrunden nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ohnehin nicht erlaubt.

Wer sich für einen Markt interessiert, den es in der Schweiz nicht gibt, wird ihn bei einem bewilligten Veranstalter nicht finden und bei einem ausländischen finden — mit allen Folgen, die das für die Durchsetzbarkeit eines Gewinns hat.

Wo das Geld landet, und wo nicht

Auszahlungen bei einem Schweizer Veranstalter gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht. Das ist keine Vorsichtsmassnahme, sondern eine Bedingung.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar — die Regel, die den Wert jeder Aktion bestimmt.

Kleinere Gewinne laufen automatisch: Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag dem Wallet gut. Beträge über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Bei der Loterie Romande liegt die Grenze gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN.

Ein Detail, das wenig Beachtung findet: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr ist keine lange Frist für einen Gewinn, den man verlegt hat. Und wer eine verweigerte Auszahlung anfechten will, hat dafür 10 Tage und muss den Weg per eingeschriebenem Brief gehen.

Steuern: die Schwelle liegt hoch

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nachdem er 2025 noch CHF 1’070’400 betragen hat. Die kantonale Schwelle weicht ab und ist je nach Kanton verschieden. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für einen gewöhnlichen Spielenden heisst das: kein Steuerproblem. Ein Gewinn in dieser Grössenordnung ist für die meisten kein Fall für den Fiskus. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das ist eine Fussangel: Der ausländische Anbieter zieht keine Steuer ab, und der Spielende führt sie in der Erklärung selbst ab. Für Steuerfragen ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zuständig.

Limiten, die manchmal erst im Bonus sichtbar werden

Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Diese Limiten sind Veranstalterbedingungen, nicht Gesetzesrecht, und sie können sich bewegen. Eine Wette, die heute durchgeht, passt morgen nicht mehr ins Raster. Für einen Spielenden, der mit einem Guthaben arbeitet, ist das ein praktisches Risiko: Das Guthaben hat eine Frist, und wenn der Rahmen sich ändert, kann es passieren, dass der geplante Einsatz nicht mehr platziert werden kann.

Die zehn Plattformen im Einzelnen

Jetzt wird es konkret. Zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, acht ausländische Anbieter, und der wichtigste Unterschied zwischen den Gruppen ist nicht die Grösse, sondern der Ort, an dem man im Streitfall anklopft.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein

Hinter Sporttip steht die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und hält für den Sportwettenbetrieb eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt durch die Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, bekommt kein Online-Konto, und daran ändert kein Gesuch etwas.

Die Produktpalette ist breiter, als die blosse Bewilligungszeile vermuten lässt. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Beim Kombiboost wird es interessanter. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Ein Bonus von 100 Prozent klingt nach einem Geschenk; er hängt an fünfzehn Voraussagen, von denen jede die Mindestquote erreichen muss, und wer fünfzehn Spiele richtig tippt, hat ein anderes Problem gelöst als das des Bonus.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist die klassische Falle der Boost-Mechanik: Wer den Boost nimmt und dann aussteigt, verliert beides.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für einen Kombiwettenspieler ist das eine gute Nachricht mit unangenehmem Beigeschmack: Die Wette verliert nicht, aber sie gewinnt auch nicht.

Die Abrechnung ist unspektakulär und transparent. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote als Produkt der Einzelquoten, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Beim Aufladen gibt es PostFinance Pay als Zahlungsart, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.

Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist der unspektakulärste und wichtigste Satz dieser Beschreibung: Die Identität wird nicht behauptet, sie wird gelesen.

Fazit zu Swisslos: Wer im Vertragsgebiet wohnt und ein Konto mit echten Schweizer Schutzmechanismen will, hat hier das breiteste Produkt der beiden Veranstalter — Cash-Out, Kombiboost, Quotenboosts, PostFinance Pay. Der Preis dafür ist ein Konto, dessen Identität vorab geprüft wird, dessen Limiten vor der ersten Wette stehen und dessen Gratisspielguthaben aus Aktionen nicht auszahlbar ist. Die Boosts sind die ehrlichste Beschreibung des Hauses: Sie belohnen Kombinationen und bestrafen den Ausstieg.

Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone, zwei Auszahlungsstufen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende, und ihre Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14 in Lausanne. Wie Swisslos hält sie eine Veranstalter- und Spielbewilligung unter dem Geldspielgesetz und steht unter der Aufsicht der Gespa.

Das Einzugsgebiet ist konsequent sprachlich gezogen: Französischsprachige Kantone, ein Produkt, ein Konto. Wer in Freiburg wohnt, kann bei Jouez Sport spielen und bei Sporttip nicht — und umgekehrt. Diese Zweiteilung ist keine Bequemlichkeit der Veranstalter, sondern die Folge der interkantonalen Vereinbarung.

Bei den Einzahlungen gilt eine Limite von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Das sind Grössenordnungen, die für einen gewöhnlichen Spielenden kaum bindend sind; interessant werden sie für jemanden, der sein Konto als Zwischenlager versteht.

Die Auszahlung ist zweistufig und einfach. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 mit ihren 7 Aktionstagen und 7’000 Stück zu CHF 10 ist das beste Beispiel dafür, wie Gratisspielguthaben in der Westschweiz aussehen: klein im Betrag, gebunden an ein konkretes Ereignis, mit einer kurzen Frist und mit einem Kontingent.

Fazit zu Loterie Romande: Die Auszahlungsstruktur ist die klarste der beiden Veranstalter — eine Grenze von CHF 1’000, darunter ins Wallet, darüber aufs Konto, keine Zwischenstufen und keine Kommissionsdebatte. Der Preis ist ein Einzugsgebiet von sechs Kantonen und ein Aktionsangebot, das ohne Stadionbesuch nicht existiert. Wer in der Westschweiz wohnt und ohnehin ins Stadion geht, hat die niedrigste Hemmschwelle; wer ausserhalb wohnt, kommt nicht hinein.

MyStake: ohne Schweizer Bewilligung

MyStake ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da keine hiesige Zulassung vorliegt, unterliegt der Anbieter nicht dem Schweizer Sperrregister und kann keine Ansprüche auf dem Schweizer Rechtsweg geltend machen; seine Domains können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Wer dort spielt, spielt ohne Verlustlimiten nach BGS, ohne die Pflicht zur Zahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen und ohne eine hiesige Stelle, an die man sich bei einem Streit wenden könnte. Das ist die vollständige Beschreibung dessen, was eine Schweizer Bewilligung ausmacht, ex negativo.

Fazit zu MyStake: Der Anbieter mag ein breites Programm haben — über das, was er tatsächlich anbietet, sagt seine Zulassung nichts. Was auf dem Spiel steht, ist nicht die Qualität der Quoten, sondern die Durchsetzbarkeit eines Gewinns. Wer das Risiko bewusst trägt, soll es wissen; wer ein Konto für den Streitfall sucht, findet es hier nicht.

BetOnRed: ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da keine hiesige Zulassung vorliegt, unterliegt der Anbieter nicht dem Schweizer Sperrregister und kann keine Ansprüche auf dem Schweizer Rechtsweg geltend machen; seine Domains können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Bewilligung führt, muss die Regeln, die ein Schweizer Konto schützen, aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammensuchen — und dort stehen sie nur, wenn der Anbieter sie freiwillig aufgenommen hat.

Fazit zu BetOnRed: Die Bewilligungsfrage ist hier die ganze Antwort. Nichts an der Zulassung dieses Anbieters gibt einem Schweizer Spielenden einen Anspruch, und kein Betrag an Willkommensguthaben ändert daran etwas. Das ist keine Einschätzung des Produkts, sondern die Reichweite des Schweizer Rechts.

BC.Game: ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Da keine hiesige Zulassung vorliegt, unterliegt der Anbieter nicht dem Schweizer Sperrregister und kann keine Ansprüche auf dem Schweizer Rechtsweg geltend machen; seine Domains können zudem auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Ein Konto bei diesem Anbieter kennt die schweizerische Alterskontrolle nicht, das Verbot der Kreditgewährung nicht und die Auszahlung nur auf ein Konto auf den eigenen Namen nicht. Das sind Regelungen, die ein bewilligter Veranstalter nicht wählen kann, und ein nicht bewilligter kann sie nicht anbieten.

Fazit zu BC.Game: Wer nach einer Plattform mit einer sehr breiten Produktpalette sucht, wird hier fündig — und tauscht dafür jede Form hiesigen Schutzes ein. Der Tausch ist bewusst zu treffen oder gar nicht.

BetLabel: ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Für einen Spielenden, der von einem bewilligten Veranstalter kommt, ist der Unterschied vor allem einer der Rückkopplung: Bei einem Schweizer Konto gibt es Limiten, die man selbst gesetzt hat, bei einem ausländischen steht diese Frage offen.

Fazit zu BetLabel: Der stärkste Grund für diesen Anbieter ist ein Markt, den es in der Schweiz nicht gibt — etwa Corner- und Kartenmärkte oder Esport, die beide in der Liste der zugelassenen Wettarten fehlen. Man kauft diesen Markt mit dem Verzicht auf jede hiesige Kontrolle.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung

1xBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.

Die Gespa führt Anbieter auf ihrer Sperrliste und nennt das Nachrücken mit neuen Adressen Domain-Hopping. Wer eine blockierte Adresse findet, findet in der Regel eine frische; die Blockade ist ein Hindernis, keine Mauer.

Fazit zu 1xBet: Der Anbieter ist einer der bekanntesten dieser Gruppe, und das ändert nichts daran, dass Wetten ohne Schweizer Bewilligung zu organisieren eine Straftat ist und der Spielende zwar nicht bestraft wird, aber seine Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter verlieren können. Die Bekanntheit ist kein Ersatz für eine Bewilligung.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Eine Bewilligung, wie sie der Anbieter meldet, ist nicht feststellbar, und in der Schweiz gäbe es nichts, worauf sie sich stützen könnte. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.

Wer dort eine Freiwette bei Registrierung erhält, erhält sie nach ausländischen Bedingungen. Die Schweizer Voraussetzung, wonach Gratisguthaben die vorgängige Zustimmung der Gespa braucht, gilt für diesen Anbieter nicht — und damit auch nicht das Kontingent, das die Schweizer Aktionen so klein macht.

Fazit zu 22Bet: Das grössere Willkommensguthaben eines ausländischen Anbieters ist rechnerisch nicht mehr wert als das kleinere der Schweizer Veranstalter, wenn die Bedingungen zählen, unter denen es ausgespielt werden muss. Wer den Betrag vergleicht, vergleicht die falsche Zeile; wer die Bedingungen vergleicht, landet wieder bei der Bewilligungsfrage.

Pribet: ohne Schweizer Bewilligung

Pribet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Eine Bewilligung, wie sie der Anbieter meldet, ist nicht feststellbar, und in der Schweiz gäbe es nichts, worauf sie sich stützen könnte. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.

Eine Selbstsperre bei einem Schweizer Veranstalter reicht nicht über dessen Grenze hinaus in ein ausländisches Konto hinein. Wer sich schützen will, trifft die Entscheidung dort, wo er spielt.

Fazit zu Pribet: Für einen Spielenden mit einem Schweizer Spielerkonto ist Pribet kein Ersatz und keine Ergänzung, sondern ein zweiter, unkontrollierter Ort. Die Sperrliste der Gespa ist das Gegenstück dazu, und sie ist kein Zufall.

Wettigo: ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung. Eine Bewilligung, wie sie der Anbieter meldet, ist nicht feststellbar, und in der Schweiz gäbe es nichts, worauf sie sich stützen könnte. Der Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS-Sperre blockiert werden.

Gewinne aus einem solchen Konto sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, aber nach der Praxis einzelner Kantone wie dem Thurgau als Einkommen vollständig steuerbar. Die Steuerfreiheit, die ein bewilligter Schweizer Veranstalter bis zum Steuerfreibetrag mit sich bringt, gilt hier nicht.

Fazit zu Wettigo: Der Anbieter gehört in dieselbe Zeile wie die übrigen sieben ausländischen Marken — und die entscheidende Frage ist nicht, was er im Willkommensangebot verspricht, sondern was von einem Gewinn bleibt, wenn niemand ihn durchsetzt.

Für welche Spielenden sich was lohnt

Die Antwort hängt an einer einzigen Frage: Wohnt der Spielende in einem Kanton, der einem der beiden Veranstalter zugeteilt ist, oder nicht?

Wer in Zürich, Bern, Basel, St. Gallen, Luzern, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kommt bei Swisslos unter. Die Kombination aus Cash-Out, Kombiboost, PostFinance Pay und einer Verlustlimite, die vor der ersten Wette steht, ist das umfangreichste bewilligte Angebot des Landes. Wer dort ein Gratisspielguthaben erhält, erhält es unter Schweizer Bedingungen — mit Vorratslimite, Gültigkeitsfrist und ohne Auszahlbarkeit, aber mit einem Konto, das im Streitfall einen Adressaten hat.

Wer in Genf, Waadt, Wallis, Neuenburg, Freiburg oder Jura wohnt, wählt Jouez Sport. Die Auszahlungsstruktur mit der Grenze von CHF 1’000 ist einfach, die Einzahlungslimite von CHF 10’000 pro 30 Tage ist für gewöhnliche Budgets irrelevant, und die Aktionen sind klein und ereignisgebunden. Ein Spieler, der regelmässig kleinere Gewinne realisiert, merkt die automatische Gutschrift ins Wallet.

Für Spielende in Appenzell Ausserrhoden oder Innerrhoden, Glarus oder Obwalden gilt eine Feinheit: Sie sind Swisslos-Vertragsgebiet, aber ohne eigene Verkaufsstellen in der Fläche wäre der Schalterweg weit. Das Online-Konto schliesst diese Lücke.

Für die Gruppe, die bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, gibt es genau einen Titel, unter dem das sinnvoll sein kann: Neugier auf einen Markt, den die geschlossene Schweizer Liste nicht führt. Alles andere — das Willkommensguthaben, die Quote, die Live-Übertragung — rechtfertigt den Verzicht auf die Schweizer Zuständigkeit nicht, weil bei einem Streit niemand da ist, den man anrufen kann.

Bei allen zehn gilt derselbe erste Schritt vor jeder Registrierung. Die Limiten werden gesetzt, bevor gespielt wird, und sie werden so gesetzt, dass die Zahl noch stimmt, wenn der Monat schlecht läuft. Wer sein Monatsbudget in Wetten umrechnet, rechnet besser mit einem Verlust, als die Wette zu planen, mit der er ihn zurückholt.

Häufige Fragen zur Freiwette bei der Registrierung

Gibt es bei der Registrierung bei Swisslos oder Loterie Romande eine Freiwette?

Nicht automatisch. Gratisguthaben brauchen in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht erteilte 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos. Die Registrierung selbst löst kein Guthaben aus; die Aktionen sind befristet, kontingentiert und an ein konkretes Ereignis gebunden.

Warum sind Gratiswetten in der Schweiz selten und klein, und welche Rolle spielt die Gespa dabei?

Weil jedes Gratisspielguthaben eine Genehmigung braucht. Die Gespa erteilt sie in zweistelliger Zahl pro Jahr und Anbieter, und das begrenzt Zahl und Umfang der Aktionen. Hinzu kommt, dass nur zwei Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, sodass kein Wettbewerb um immer grössere Willkommensbeträge entsteht.

Wird der Einsatz einer Freiwette zusammen mit dem Gewinn ausbezahlt?

Nein. Der Einsatz einer Freiwette wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt; gutgeschrieben wird nur der Gewinnanteil. Bei einem Guthaben von CHF 10 und einer Quote von 1.90 liegt die Gutschrift bei CHF 9 statt bei CHF 19. Gratisspielguthaben selbst ist bei beiden Schweizer Veranstaltern ausdrücklich nicht auszahlbar.

Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei Swisslos in Bezug auf Alter, Wohnsitz und Identität?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und genau eine Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Wer ausserhalb des Vertragsgebiets wohnt, erhält kein Konto.

Kann Spielguthaben aus einer Aktion ausbezahlt werden, und auf welches Konto?

Auszahlbar sind Gewinne, nicht das Aktionsguthaben selbst. Swisslos zahlt innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was ist von Seiten ohne Schweizer Bewilligung zu halten, die eine Freiwette bei Registrierung bewerben?

Sie haben keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung, und ihre Bewerbung eines in der Schweiz nicht erlaubten Glücksspiels ist strafbar. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und Schweizer Schutzmechanismen greifen nicht.

Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»