Gratiswette ohne Einzahlung – und weshalb das Gratisguthaben selten das ist, was es verspricht
Ladevorgang...
Unter dem Lead steht, worauf sich alles Weitere bezieht: Stand Oktober 29, 2026, geprüft gegen die Bewilligungen und die Publikationen der Gespa sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter.
Eine Gratiswette ohne Einzahlung ist in der Schweiz kein Produkt, das man sich aussucht. Sie ist ein Guthaben mit Bedingungen, das zwei Veranstalter in kleinen Mengen und zu festen Anlässen verteilen – ein Gutschein, kein Startkapital. Wer zuerst die Höhe liest und danach aufhört, hat den wichtigsten Satz überlesen: Der Einsatz kommt beim Gewinn nicht zurück.
Der Grösste, der auf dem Tisch lag, hiess «JouezSport – Patinoires et Stades», lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen und brachte CHF 10 Spielguthaben für alle, die den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innerhalb von sieben Tagen in ihr verifiziertes Konto eintrugen. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Rechnen wir das durch, bevor wir über Anbieter reden. Ein Gratisguthaben von CHF 10 auf einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von je 1.90 – ein Rechenbeispiel, kein Zitat einer aktuellen Quote – ist am Ende rund CHF 4.50 wert, wenn nur der Guthabenbetrag gesetzt wird und der Markt eine Auszahlungsquote von etwa 95 Prozent trägt. Die Spanne liegt je nach Quote zwischen etwa CHF 4.25 und CHF 4.75. Das ist kein Widerspruch zur Werbung, sondern ihre Übersetzung.
Und genau darin liegt der Preis. Die CHF 10 sind nominal zehn Franken. Ausgezahlt werden sie nie.
Warum der Spielerschutz vor der Wette steht und nicht danach
Wer eine Gratiswette sucht, hat meistens vorher entschieden, wie viel er setzen will. In der Schweiz ist die Reihenfolge umgekehrt: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Diese Verzögerung ist der eigentliche Mechanismus. Sie ist keine Formalität, die man wegklickt, und sie ist der Grund, weshalb die Limite im ersten Zorn über eine verlorene Kombiwette nicht nach oben geht.
Der Rahmen dahinter ist schweizerisch nüchtern: Der Veranstalter muss gemäss den Ausführungsbestimmungen einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze bzw. -verluste verlangen. Das Gesetz setzt standardmässig 24 Stunden für eine Erhöhung; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein staatlich verordneter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht – die Zahl auf dem Papier ist die, die der Wettende selbst hineingeschrieben hat.
Dazu kommt die freiwillige Einzahlungslimite, die Swisslos für jeweils 30 Tage anbietet. Sie ist das Werkzeug für den, der weiss, dass seine Verlustlimite die gröbere Schraube ist. Beide lassen sich kombinieren, und nur die zweite hat Einfluss darauf, wie viel Geld überhaupt auf das Spielerkonto wandert.
Limiten, Sperre und was ein Gratisguthaben daran nicht ändert
Die Spielsperre ist das schärfere Instrument, und sie kennt keine Ausnahme für Geschenke. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Wer gesperrt ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ein Gratisguthaben auf einem gesperrten Konto ist damit kein Guthaben, sondern eine Zahl ohne Forderung.
Die Gespa testet das System übrigens selbst und publiziert die Ergebnisse. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl gehört zu jeder Beschreibung des Schweizer Schutzniveaus; wer die Verkaufsstellen als streng darstellt, erzählt eine Geschichte, die die Aufsicht selbst nicht stützt.
Für den Einzelnen heisst das: Die Limite, die zählt, ist die selbst gesetzte. Der Kontrollapparat greift punktuell, und der Punkt liegt nicht immer dort, wo man ihn vermutet.
Gratiswette in der Schweiz: ein Guthaben, kein Geschenk
Zum Begriff zuerst, weil er in Werbetexten weich wird: «Gratiswette» ist Marktsprache, im Gesetz heisst das Ding Gratisspielguthaben. Die Übersetzung ist nicht harmlos. Ein Guthaben ist eine Forderung gegen den Veranstalter unter dessen Bedingungen – kein Geld, das dem Konto des Wettenden gehört.
Was ein solches Guthaben im Kern ausmacht, lässt sich in drei Sätzen sagen. Der Einsatz wird mit dem Gewinn nicht zurückbezahlt. Das Guthaben trägt ein Ablaufdatum. Und es kann nicht ausbezahlt werden, nur in Wetten umgesetzt.
Wer die drei Punkte in dieser Reihenfolge liest, versteht jeden weiteren Absatz sofort.
Bei der Aktion der Loterie Romande stand alles drei in den Teilnahmebedingungen: CHF 10 Spielguthaben, innert sieben Tagen nach Erhalt des Codes im verifizierten Konto zu aktivieren, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Frist war nicht grosszügig bemessen, und der Code wurde nicht im Konto verteilt, sondern in den Stadien.
Das ist ein Muster, das man kennen sollte. Schweizer Veranstalter bauen Gratisangebote mit einer physischen oder zeitlichen Hürde ein, weil die Zahl der Aktionen klein ist und jede einzelne begründet werden muss.
Neukundenangebote: weshalb sie klein bleiben müssen
Für Gratisguthaben braucht es die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das sind keine Marketingzahlen, sondern Bewilligungszahlen, und sie erklären den Umfang des Angebots besser als jeder Werbetext.
Der Aufwand hinter einem Gratisguthaben in der Schweiz ist also behördlich, nicht nur kaufmännisch. Ein Anbieter kann nicht einfach eine Aktion ausrufen; er kann sie beantragen.
Dazu kommt, dass der erlaubte Werberahmen eng ist: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen, und Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar.
Der Effekt für den Wettenden ist zwiespältig. Er bekommt wenige, kleine Aktionen und dafür Bedingungen, die geprüft wurden. Ob das ein gutes Tauschgeschäft ist, hängt davon ab, was er sucht: Wer CHF 10 zum Ausprobieren will, ist hier richtig. Wer mit einem grossen Startguthaben rechnet, ist am falschen Ort.
Was im Kleingedruckten wirklich steht: Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit
Diese drei Angaben entscheiden über den Wert eines Angebots, und zwar jede für sich.
Die Frist läuft ab, ohne dass der Veranstalter anruft. Bei der Loterie-Romande-Aktion waren es sieben Tage für die Eingabe des Codes und 30 Tage Gültigkeit des Guthabens. Wer den Code am letzten Aktionstag in der Schublade liess, hatte nichts.
Die Mindestquote ist der subtilste Punkt. Bei Swisslos gilt ein Kombiboost nur, wenn mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 kombiniert werden. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt dann 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Man sieht an dieser Staffelung gut, wohin solche Regelungen zielen. Je mehr Prognosen auf welchen Quoten, desto grösser der Bonus – und desto unwahrscheinlicher, dass alle vier auch treffen.
Die Auszahlbarkeit ist der Punkt, an dem der Ruf «Gratiswette» endgültig auseinanderfällt. Bei Swisslos gilt: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande lautet die Regel identisch. Auszahlbar sind nur Gewinne aus Wetten, die mit dem Guthaben gesetzt wurden – und auch das nur unter den Bedingungen des Anbieters.
Was die CHF 10 aus dem Stadion am Ende wert sind
Jetzt die Rechnung, mit ausdrücklich als Beispiel gesetzten Quoten. Wir setzen das Guthaben von CHF 10 auf einen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90, und die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt bei rund 95 Prozent. Ausgezahlt würden im Gewinnfall CHF 19, der Guthabeneinsatz wird dabei nicht zurückerstattet – der Nettogewinn von CHF 9 steht für ein Guthaben, das man nie abheben kann. Bewertet man diesen Ertrag mit der Auszahlungsquote des Marktes, ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von etwa CHF 4.50.
Die Bandbreite ist real. Bei einer Quote von 1.50 statt 1.90 sinkt der Wert auf etwa CHF 4.25, bei 2.10 steigt er auf etwa CHF 4.75. Die Bandbewegung ist klein, die Botschaft nicht: Der Wert eines Gratisguthabens folgt der Quote, nicht dem Nennbetrag.
Der Satz, der in der Aktionsbeschreibung nie so steht, lautet deshalb: Eine Gratiswette von CHF 10 hat einen Erwartungswert in der Grössenordnung von fünf Franken – gemittelt über viele Wetten unter der Annahme, dass nur der Guthabenbetrag gesetzt wird. Das ist ein statistischer Schätzwert, keine Zusage für eine einzelne Wette, und kein Versprechen auf einen Gewinn.
Für den Vergleich zweier Angebote ist damit der Nennbetrag die nutzloseste Zahl überhaupt. Ein Angebot mit CHF 15 und einer Quote von 1.30 ist weniger wert als eines mit CHF 10 und 1.90.
Wie die Auswahl in dieser Rangliste entsteht
Über die Höhe des Guthabens zu sortieren ist die naheliegendste und dümmste Methode. Die Zahl steht gross, ist aber nur ein Eingangswert in die Rechnung von oben.
Vier Grössen entscheiden stattdessen, und sie stehen bei Schweizer Anbietern unterschiedlich gut im Schaufenster.
Die Bedingungen eines Angebots: Ablaufdatum, Mindestquote, Auszahlbarkeit des Guthabens. Sie bestimmen, ob aus dem Nennbetrag überhaupt Wert wird.
Die Limiten des Kontos: Verlustlimite, Einzahlungslimite, Höchsteinsatz. Sie bestimmen, ob der Leser das Angebot überhaupt so nutzen kann, wie es beschrieben ist.
Die Auszahlungswege: auf welches Konto Gewinne fliessen, wie schnell, und welche Kosten dabei entstehen.
Die Zulassung in der Schweiz: ob eine Veranstalterbewilligung besteht oder nicht. Diese Grösse ist nicht graduell.
Auf Schweizer Seite gibt es genau zwei Adressen, und beide sind Veranstalterinnen, keine Anbieter im Wettbewerb. Erst danach folgen Marken ohne Schweizer Bewilligung, die in der Liste nur stehen, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen.
Wie sich die zehn Plätze auf die beiden Gruppen verteilen
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin bzw. berichtete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| bet-at-home | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| MyStake | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| 1Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| MrXbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
| Donbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz |
Acht Marken tragen dieselbe Zeile, und das ist keine Nachlässigkeit, sondern die Aussage. Es gibt keine ausländische Lizenz, die in der Schweiz Geltung hätte. Ob eine Marke in Curaçao, auf Malta oder in Deutschland registriert ist, ändert daran nichts.
Die Spalte mit dem Bewilligungsstatus ist deshalb keine Skala von gut bis schlecht, sondern eine Zwei-Klassen-Einteilung. Genau zwei Zeilen haben eine Schweizer Bewilligung, und beide gehören Veranstalterinnen, die das Gesetz als Einzige zulässt.
Wer die Liste von oben nach unten liest, sollte den Bruch nach der zweiten Zeile im Kopf behalten. Alles darunter spielt auf einem anderen Feld.
Was eine Gratiswette ohne Einzahlung in der Schweiz überhaupt ist
Eine Wette ohne Einzahlung funktioniert nur, wenn das Spielerkonto schon existiert. Und ein Konto existiert in der Schweiz nicht ohne verifizierte Identität.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Das ist der Punkt, an dem die Vorstellung «einfach ausprobieren» scheitert. Wer sein Gratisguthaben will, legt zuerst den Ausweis vor.
Daraus folgt die praktische Sequenz, die den meisten Lesern wichtiger ist als jede Quotentabelle: Konto eröffnen mit Ausweis, Adresse prüfen lassen, Limiten setzen, dann auf eine Aktion warten oder den Code aus der Aktion eingeben, Guthaben innerhalb der Frist aktivieren, innerhalb der Gültigkeit setzen, Gewinn auszahlen lassen. Wer einen Schritt überspringt, findet am Ende ein Guthaben vor, das nicht mehr nutzbar ist.
Wo das Guthaben herkommt und wie es aufs Konto gelangt
Bei der Aktion der Loterie Romande kam es aus einem Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde. Das ist bemerkenswert: Die Gratiswette hing an einem Stadionbesuch, nicht an einer Website.
Auf der anderen Seite steht der Weg über gekauftes Guthaben, und der ist ausdrücklich kein Gratisweg. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Der Vergleich der beiden Wege lohnt sich, weil er die Masstäbe zeigt. Ein Guthaben von CHF 20 ist der kleinste Betrag, den man kaufen kann. Das Gratisguthaben der Aktion lag bei der Hälfte davon.
Was ein Gratisguthaben im Konto mit dem Gewinn zu tun hat
Sobald ein Gewinn entsteht, greifen die Auszahlungsregeln des Veranstalters, und die Gratisgutschrift fällt aus dem Rahmen.
Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Bei der Loterie Romande liegt die Grenze für die automatische Gutschrift ebenfalls bei CHF 1’000 netto; darüber wird auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, das Gratisspielguthaben bleibt in jedem Fall nicht auszahlbar.
Zwei Dinge sind hier festzuhalten. Erstens: Auszahlungen laufen nur auf ein Konto im Namen des Wettenden, anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht. Zweitens: Schweizer Anbieter gewähren keinen Kredit an Spielende.
Die Gutschriftgrenze von CHF 1’000 hat übrigens einen Nebeneffekt, der oft übersehen wird: Sie beschreibt den Normalfall. Wer über dieser Grenze landet, hat eine Auszahlung mit Überweisungsweg, nicht eine, die einfach im Wallet erscheint.
Die Rechtslage: weshalb «ohne Einzahlung» auch «ohne Auswahl» bedeuten kann
Zwei Veranstalter, kein Markt. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport.

Das hat Folgen, die über die Anbieterzahl hinausgehen. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Für einen Wettenden heisst das: Der Wohnort entscheidet über den Zugang. Ein Konto bei Jouez Sport setzt Wohnsitz in einem der sechs Kantone voraus, eines bei Sporttip Aufenthalt im Vertragsgebiet oder in Liechtenstein. Wer ausserhalb liegt, hat keinen Zugang zu beiden.
Ein Online-Konto erfordert ohnehin Wohnsitz in der Schweiz. In der Praxis kommt die Beschränkung auf das Gebiet der Gesellschaft dazu. Ausländische Bewilligungen haben keine Geltung.
Wer also nach einer Gratiswette ohne Einzahlung sucht und dabei an eine grosse Auswahl denkt, sucht etwas, das es hier nicht gibt.
Bewilligung, Aufsicht und was sie kosten
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und werden von der Gespa beaufsichtigt – der interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der ESBK, die nur Casinos beaufsichtigt.
Bemerkenswert ist, was diese Aufsicht nicht umfasst. Wer ein bewilligtes Schweizer Angebot nutzt, bekommt die volle Schweizer Aufsicht, aber auch eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten und keinen Zugang zu dem, was ausserhalb dieser Liste liegt.
Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz, und sie braucht einen Veranstalter und ein Spiel. Der Nettoertrag geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist die Herkunft des Arguments, das man von Schweizer Seite am häufigsten hört: Der Einsatz arbeitet für das Gemeinwesen statt für einen Anbieter im Ausland.
Der Wettende zahlt dafür mit Eingeschränktheit. Ob er das als Preis oder als Schutz liest, ist eine Haltungsfrage – eine Tatsache ist es in beiden Fällen.
Was in der Schweiz überhaupt gesetzt werden darf
Die erlaubte Palette ist kürzer, als die meisten annehmen. Es dürfen nur Sportereignisse bewettet werden – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig.
Die Gespa führt eine Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen darin nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. In der Liste finden sich keine Corner- oder Kartenmärkte und kein Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Wer aus dem Ausland eine breite Palette an Sondermärkten kennt, merkt hier den Unterschied am deutlichsten.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out ist dagegen nicht geregelt und bleibt reine Anbieterfunktion.
Dasselbe gilt für die Limiten bei Sporttip: Einzel- und Kombinationswetten beginnen bei CHF 1, enden bei CHF 1’000, Systemwetten bei CHF 10’000. Das sind Anbieterbedingungen, keine gesetzlichen Grössen – und Swisslos kann sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern.
Seiten ohne Schweizer Bewilligung: was der Verzicht kostet
Eine ausländische Lizenz – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Geltung. Das ist kein Werturteil, sondern der Inhalt von Artikel 4 des Geldspielgesetzes.
Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was einem Wettenden konkret fehlt, lässt sich in vier Punkten sagen. Erstens keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, das heisst: Eine dort eingetragene Sperre hält bei einem Anbieter ohne Bewilligung niemanden auf. Zweitens kein Schweizer Rechtsweg. Drittens keine Fairplay-Kontrolle nach Schweizer Massstab. Viertens eine steuerliche Unklarheit.
Diese vier Punkte sind keine Warnung im Stil einer Broschüre. Es sind die Bedingungen, unter denen eine Wette dort abläuft. Wer sich dafür entscheidet, sollte sie kennen.
Ehrlich bleibt die Gegenrechnung: Das bewilligte Schweizer Angebot bedeutet volle Aufsicht, aber nur zwei Adressen, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist deshalb «die sichere Wahl».
Zur Blockierung: Die Gespa publiziert eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – die Aufsicht nennt dafür den Begriff Domain-Hopping.
Dass eine Adresse blockiert wird, heisst also nicht, dass sie verschwindet. Es heisst, dass dieselbe Marke unter anderem Namen wieder auftaucht.
Steuern: der Punkt, an dem sich die beiden Wege trennen
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, «je nach Kanton».
Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den typischen Wettenden ist das eine theoretische Grösse. Er gewinnt weit unter dem Freibetrag, zahlt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, weil der Veranstalter nicht in der Schweiz steuerpflichtig ist. Die kantonale Praxis kann solche Gewinne aber anders behandeln: Die Steuerpraxis des Kantons Thurgau betrachtet Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Wer seine Lage kennen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Diese Seite kann und will das nicht ersetzen.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Alle zehn werden nach denselben vier Grössen bewertet – Bedingungen, Limiten, Auszahlungswege, Zulassung in der Schweiz. Die Reihenfolge folgt der Einteilung des Gesetzes: zuerst die beiden Veranstalterinnen, danach die Marken ohne Schweizer Bewilligung.
Zu letzteren ist eines vorauszuschicken. Ein Produkt, eine Zahlung, eine Auszahlungsfrist oder ein Bonus einer dieser Marken lässt sich nicht beurteilen, weil dazu keine Schweizer Quelle etwas hergibt. Wer dort ein Gratisguthaben sucht, prüft die Bedingungen im eigenen Konto des Anbieters, bevor er irgendetwas damit tut.
Swisslos Sporttip: die Veranstalterin mit dem engsten Werberahmen
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.
Der Zugang ist geographisch definiert und deckt das Vertragsgebiet inklusive Tessin und Liechtenstein. Innerhalb dieses Gebiets ist Sporttip eine der zwei Adressen, an denen Sportwetten in der Schweiz legal stattfinden.
Wer ein Konto will, muss mit Limiten beginnen – die 72-stündige Wartezeit für eine Erhöhung ist der Preis dafür, dass eine schlechte Nacht nicht am nächsten Morgen die Limite verschiebt.
Sporttip hat eine Reihe von Funktionen, die man im bewilligten Schweizer Angebot nicht vermutet. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das ist die Stelle, an der «Boost» zu dem Wort wird, das es ist. Eine Erhöhung, die einmal nutzbar ist und mit einem Cash-Out verschwindet, ist kein grösserer Gewinn, sondern ein Anreiz, die Wette laufen zu lassen.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Ereignisses ab und kann jederzeit geändert werden. Dass Swisslos einen Ausstieg nie anbieten muss, gehört zum gleichen Schuh; der Ausstieg ist damit kein Recht des Wettenden, sondern eine Option des Veranstalters, die in dem Moment wertlos wird, in dem man sie am meisten braucht.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Diese Regelung geistert in Wettforen als «Betrug» herum und ist nichts dergleichen. Sie ist die Antwort auf die Latenz zwischen dem, was im Stadion passiert, und dem, was auf dem Bildschirm steht. Wer live auf ein Ereignis setzt, das er schon gesehen hat, hat nicht gewettet, sondern abgeschöpft. Die 1.00 ist die Rückabwicklung.
Nüchtern bleiben muss man bei den Zahlungsmöglichkeiten: PostFinance Pay steht als Zahlungsart für das Aufladen des Kontos zur Verfügung, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen.
Fristen sollte man ebenfalls kennen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Und wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Kleinigkeiten mit Wirkung: abhängige Ereignisse derselben Veranstaltung lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und nur den Einsatz erstatten. Und der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung arbeitet immer in eine Richtung – die zweite Stufe nach unten.
Das Gesamtbild: Sporttip ist das kontrollierteste Angebot des Landes und gleichzeitig eines ohne Gratisguthaben aus dem Nichts. Wer hier ohne Einzahlung spielt, spielt nicht mit Guthaben des Veranstalters, sondern mit Limiten desselben Veranstalters. Das ist kein Nachteil, aber es ist ein anderes Produkt als das, wonach der Suchbegriff klingt.
Loterie Romande Jouez Sport: die Kaffeetassen und die sieben Tage
Die Loterie Romande ist die zweite der beiden erlaubten Veranstalterinnen und bedient die Westschweiz. Sie brachte in dieser Runde das einzige Angebot hervor, das den Begriff der Gratiswette ohne Einzahlung wirklich trifft.
Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Der Aufbau ist lehrreich. Die Aktion war an einen Stadionbesuch gebunden, an eine kurze Aktivierungsfrist und an ein Kontingent von 7’000 Stück. Drei Hürden, von denen keine im Werbetitel steht.
Im Betrieb gelten die Regeln eines Westschweizer Veranstalters. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der letzte Satz ist der Grund, weshalb die CHF 10 aus dem Stadion am Ende rund die Hälfte ihres Nennwerts tragen. Nicht weil die Loterie Romande geizig wäre – dieselbe Regel steht bei Swisslos –, sondern weil ein Guthaben, das man nicht abheben kann, nur über eine Wette zu Geld wird, und jede Wette kostet den Anteil des Marktes.
Wer in Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt oder Wallis wohnt, hat hier Zugang zu einer Veranstalterin mit einem Aktionsangebot pro Saison. Wer ausserhalb wohnt, hat ihn nicht, und keine Beschwerde ändert daran etwas.
bet-at-home: die Marke aus der Sperrliste
bet-at-home trägt die Zeile, die acht der zehn Einträge tragen: keine Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Lizenz besteht, sie ist hier aber nicht feststellbar und hätte in der Schweiz ohnehin keine Geltung.
Was diesen Namen von den anderen der Gruppe unterscheidet, ist nicht sein Angebot, sondern seine Erwähnung durch die Aufsicht. Die Gespa nennt bet-at-home ausdrücklich als ein Beispiel für Domain-Hopping, also für Adressen, die nach einer Blockierung innerhalb von Stunden unter anderem Namen wieder auftauchen.
Wer auf eine solche Marke stösst, findet keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg.
Der praktische Massstab bleibt derselbe wie bei den anderen: Wer sein Konto dort eröffnet, sollte die Bedingungen für ein allfälliges Gratisguthaben im eigenen Konto prüfen, weil ausserhalb der Schweizer Aufsicht nichts nachgeprüft werden kann.
1xBet: Reichweite ohne Schweizer Bewilligung
1xBet gehört zu den bekanntesten Namen ausserhalb des bewilligten Schweizer Marktes und ist entsprechend häufig der Anlass für die Frage, ob eine Gratiswette ohne Einzahlung dort möglich ist.
Die Antwort, die diese Seite geben kann, lautet: Dazu lässt sich nichts sagen. Zu einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Quelle, die über Gratisguthaben, Limiten oder Auszahlungswege etwas belegen könnte.
Die Einordnung bleibt die nüchterne aus der Liste: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf der Sperrliste landen.
Wer die Bedingungen lesen will, findet sie im eigenen Konto der Marke. Das ist der einzige Ort, an dem sie gelten.
Jackbit: der Name allein ist keine Angabe
Jackbit erscheint in dieser Liste aus demselben Grund wie die übrigen Marken ohne Bewilligung: Schweizer Wettende begegnen ihm, und eine Vergleichsliste, die den Namen auslässt, hilft niemandem.
Die Zeile ist knapp, und sie bleibt knapp, weil mehr nicht belegbar ist. Keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister.
Wer eine Marke ohne Bewilligung prüft, sollte auf die Dinge achten, die in der Schweiz garantiert sind und dort eben nicht: die Kontrolle des Wettprogramms, die Verpflichtung zur Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, das Verbot, Kredit zu gewähren.
Das sind die Punkte, die bei einem Schweizer Veranstalter selbstverständlich sind und bei einer Marke ohne Bewilligung zur Verhandlungssache werden.
MyStake: was ohne Aufsicht fehlt
MyStake steht für die Gruppe der Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten und deren beworbene Angebote sich nicht an Schweizer Massstäben messen lassen.
Konkret fehlt das, was die Schweizer Aufsicht vorschreibt: die Kontrolle der erlaubten Sportarten und Wettarten, die Limitenpflicht, die Auszahlung nur auf ein Konto im Namen des Kontoinhabers, das Kreditverbot.
Nichts davon ist bei MyStake widerlegt – es ist schlicht nicht vorhanden, weil ausserhalb der Schweizer Aufsicht niemand es verlangt. Der Unterschied ist nicht moralisch, sondern strukturell.
Wer trotzdem dort spielt, sollte wenigstens die Auszahlungswege vorher lesen. Sie sind die Grösse, an der sich in solchen Fällen entscheidet, ob ein Gewinn ankommt.
1Bet: die Adresse ist nicht der Anbieter
1Bet ist der Fall, in dem der Name eines Anbieters fast identisch mit einem anderen ist, und genau deshalb steht er hier mit Bewilligungsstatus und ohne Bewertung des Angebots.
Die Schweizer Einordnung ist die aus der Tabelle: ohne Bewilligung, ohne Geltung einer berichteten Lizenz im Inland, keine Verbindung zum Sperrregister.
Mehr lässt sich zu einer Marke dieser Gruppe nicht sagen, ohne die Grenze zur Erfindung zu überschreiten.
MrXbet: Verwechslung als Geschäftsmodell
MrXbet gehört zu den Namen, die sich an eine bekannte Marke anlehnen, und das ist mehr als eine Randnotiz.
Die Bundes- und Aufsichtslage kennt für solche Fälle kein eigenes Verfahren ausserhalb der Sperrliste. Die Domain kann blockiert werden, die Marke bleibt.
In der Schweizer Bewertung zählt deshalb nur der Status: keine Bewilligung. Alles andere wäre eine Aussage über ein Produkt, dessen Bedingungen nicht vorliegen.
HornetBet: die Adresse ohne Schweizer Bezug
HornetBet trägt die Standardzeile der Gruppe, und das ist bei acht der zehn Einträge so, weil das Gesetz nun einmal nur zwei Veranstalter zulässt.
Die Bewertung ist damit auch die Standardbewertung: kein Schweizer Schutz, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain kurzfristig nicht erreichbar ist und unter neuer Adresse wieder auftaucht.
Für einen Wettenden ist die relevante Frage nicht, ob die Marke seriös wirkt, sondern ob es im Streitfall eine Stelle gibt, an die er sich wenden kann. Diese Stelle ist die Gespa, und zuständig ist sie nur für das bewilligte Angebot.
Donbet: weshalb die letzte Zeile nicht die schlechteste ist
Donbet schliesst die Liste ab, und über die Platzierung sagt das nichts aus. Die Reihenfolge der acht Marken ohne Bewilligung ist keine Rangfolge, weil es zwischen ihnen nach Schweizer Massstab nichts zu rangieren gibt.
Alle acht haben denselben Status und dieselben Folgen: kein Schweizer Schutz, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Fairplay-Kontrolle.
Wer eines dieser Angebote prüft, prüft ein Produkt ausserhalb des Schweizer Rahmens. Das ist erlaubt und bleibt die Entscheidung des Einzelnen – nur sollte dabei klar sein, was auf der anderen Seite der Entscheidung steht.
Was diese Zahlen für den einzelnen Wettenden bedeuten
Der Wert eines Gratisguthabens hängt an der Quote, nicht am Nennbetrag. Ein Angebot über CHF 15, das nur auf Quoten ab 1.30 gesetzt werden darf, ist weniger wert als eines über CHF 10 bei freier Quotenwahl.
Für ein begrenztes Budget heisst das: Ein Gratisguthaben ist ein ausreichender Grund, ein Konto bei einem der beiden Schweizer Veranstalter zu eröffnen, wenn man im passenden Gebiet wohnt – und ein schlechter Grund, die Verlustlimite höher zu setzen als geplant.
Für einen Leser, der bereits ein Konto hat, gilt die andere Regel: Der relevante Betrag ist nicht, was die Aktion nennt, sondern was nach Ablauf der Umsatzbedingungen übrig bleibt. Bei einem Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, ist das unter allen Umständen weniger als der Nennbetrag.
Wer dagegen ein Angebot sucht, bei dem er sein eigenes Geld nicht riskiert, findet in der Schweiz genau eine Form davon: das Gratisguthaben der Veranstalterin, an einen Aktionsanlass gebunden, mit Kontingent, kurzer Frist und ohne Auszahlungsmöglichkeit. Alles andere ist Einzahlung mit Bonus.
Häufige Fragen zur Gratiswette ohne Einzahlung
Gibt es in der Schweiz eine Gratiswette ohne Einzahlung?
Ja, aber nur als Gratisspielguthaben einer der beiden bewilligten Veranstalterinnen, und nur solange eine Aktion läuft. Die Aktion der Loterie Romande brachte CHF 10 Spielguthaben an sieben Aktionstagen, gebunden an einen in den Stadien verbreiteten Code, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Ohne laufende Aktion gibt es kein Gratisguthaben.
Warum verlangen die Veranstalter ein verifiziertes Konto, bevor ein Guthaben genutzt wird?
Weil die Bewilligung es so verlangt. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine Identität, die aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft wird. Ein Guthaben lässt sich erst danach nutzen.
Wird der Einsatz einer Gratiswette ohne Einzahlung mit dem Gewinn ausbezahlt?
Nein. Bei einem Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht zurückfliesst, entsteht im Gewinnfall nur der Nettogewinn. Auf einen Zwei-Weg-Markt mit je 1.90 bringt ein Guthaben von CHF 10 deshalb im Gewinnfall CHF 9 Ertrag, nicht CHF 19 – und das Guthaben selbst bleibt in jedem Fall nicht auszahlbar.
Welche Aktionsbedingungen sollte ich vor der Teilnahme prüfen?
Drei Punkte entscheiden den Wert. Die Frist: sieben Tage für den Code, 30 Tage Gültigkeit des Guthabens. Die Mindestquote, etwa 1.50 für einen Kombiboost. Und die Auszahlbarkeit – bei beiden Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben nicht auszahlbar.
Was geschieht mit Gratisguthaben, wenn eine Spielsperre besteht oder die Limiten erreicht sind?
Bei einer Sperre gibt es keinen Zugang und keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne; ein Gratisguthaben verfällt damit wertlos. Sind die Limiten erreicht, wird eine Wette über der Limite nicht angenommen. Die selbst gesetzte Verlustlimite senkt sich sofort, eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden.
Welche Risiken bestehen bei Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die mit einer Gratiswette werben?
Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Es fehlen die Verbindung zum Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg und die Fairplay-Kontrolle. Statt einer Schweizer Wettsteuer auf Einsätze kann eine kantonale Steuerpraxis greifen – Thurgau behandelt solche Gewinne unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen.
Bonus – quotenvergleichch
Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
