Mobile Wetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, viele Begrenzungen
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Stand: Oktober 29, 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.
Ein Smartphone macht aus einer Wette keinen besseren Deal. Es macht sie schneller. Wer auf dem Handy wettet, tippt in vier Sekunden ab, was am Schalter vier Minuten gedauert hätte — und die Frage, die sich daraus wirklich stellt, ist keine technische. Es ist die Frage, was ein Angebot unter dem Strich kostet. In der Schweiz lässt sich diese Frage ungewöhnlich klar beantworten, weil das Feld klein ist: zwei Veranstalter mit Bewilligung, ein geschlossener Katalog erlaubter Sportarten, und ein Verlustlimit, das jeder Spielende selbst setzen muss, bevor die erste Wette überhaupt angenommen wird. Alles andere, was man beim Suchen nach mobilen Sportwetten findet, läuft ohne Schweizer Bewilligung — und damit ohne das, was den Schweizer Markt eigentlich ausmacht.
Spielerschutz beim mobilen Wetten: Was die Limite vor der ersten Wette kostet
Wer sich bei Swisslos online registriert, stösst zuerst nicht auf das Wettprogramm, sondern auf ein Formular. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage sind dort Pflicht; ohne sie läuft nichts. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.

Das ist der eigentliche Preis des Schweizer Systems, und er ist keine Geldsumme. Es ist die Wartezeit. Drei Tage zwischen dem Entschluss, mehr zu riskieren, und der Möglichkeit, es zu tun — in einem Markt, in dem das Handy jede andere Entscheidung auf Sekunden drückt, ist das die einzige Bremse, die eingebaut bleibt. Wer an einem Sonntagabend beschliesst, den Rahmen zu verdoppeln, wettet an diesem Sonntagabend mit dem alten Rahmen. Das ist unbequem. Es ist auch der Grund, weshalb es die Regel gibt.
Ein Wort zur Oberlimite von CHF 9’999: Sie liest sich wie eine Zahl für Leute mit einem Problem. Sie ist es nicht nur. Sie ist die Grenze, die auch den trifft, der einfach nur einen ordentlichen Betrag setzen will, weil Swisslos bei der Registrierung keine Ausnahme kennt. Zwei Dokumente, ein Limit, fertig.
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Die Limiten sind Teil eines Systems, das über die Wette hinausgeht. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann nicht nur für das Wetten, sondern auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, sperrt sich nicht aus einem Produkt, sondern aus dem ganzen zugelassenen Angebot. Das klingt streng. Für jemanden, der weiss, dass ein einzelner Anbieter zu wenig Schutz ist, ist es genau richtig.
Und weil das Smartphone die Gelegenheit schafft, gehört der nüchterne Teil dazu: Die Gespa führt Testkäufe durch, und bei Verkaufstellen, nicht im Netz, wurde 2025 in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer daraus schliesst, am Schalter sei die Kontrolle locker, hat den Punkt verstanden — die Aufsicht über junge Spielende ist keine geschlossene Tür, und die eigene Limite ist deshalb kein Zugeständnis an die Aufsicht, sondern das einzige Instrument, das in der eigenen Hand liegt.
Wer das Gefühl kennt, dass aus vier Wetten am Abend zwanzig werden, findet die Beratung nicht bei einem Anbieter. Die Stellen dafür sind kantonal organisiert, und die Spielsperre über das Register ist der Weg, der unabhängig davon funktioniert, welchen Anbieter man gerade benutzt. Das ist der Unterschied zu einem ausländischen Portal, in dem eine Selbstsperre einen einzelnen Account betrifft und nichts darüber hinaus.
Verlustlimite, Einzahlungslimite, Spielsperre — drei verschiedene Dinge
Die Begriffe werden gern in einen Topf geworfen, und dann wundert man sich beim ersten Versuch, etwas zu ändern. Die Verlustlimite begrenzt, was innerhalb von 1, 7 oder 30 Tagen verloren gehen darf — sie misst nicht den Einsatz, sondern das, was übrig bleibt, wenn die Wette verloren ist. Die freiwillige Einzahlungslimite begrenzt dagegen, was auf das Spielkonto fliesst, in einem Fenster von 30 Tagen. Beide sind selbst gesetzt, beide sind im Konto hinterlegt, beide lassen sich nur nach unten sofort korrigieren.
Die Spielsperre ist etwas anderes: Sie schliesst den Zugang, nicht den Betrag. Und sie kennt die unbefristete Variante, die im Register landet. Wer sein Wetten dauerhaft beenden will, braucht keine Limite, sondern diesen Eintrag. Wer nur aus einem schlechten Lauf heraus will, braucht die befristete Sperre und weiss, dass sie bis zum Ablauf nicht aufgehoben werden kann — auch nicht auf eigenen Wunsch.
Sportwetten mobil: Touchscreen, Quote und die Marge dazwischen
Auf dem Handy ist das Wettprogramm eine Liste, die man scrollt, und jede Zeile trägt eine Quote. Was diese Quote ist, wird selten erklärt, und deshalb lohnt die Erklärung: Eine Quote von 2.10 bedeutet, dass ein Einsatz von CHF 100 bei einem Treffer CHF 210 zurückbringt — die zurückgezahlte Summe, nicht den Gewinn. Der Gewinn im engeren Sinn ist der Einsatz mal (Quote minus 1), hier also CHF 110.
Der Rechenweg ist bei Sporttip ausdrücklich geregelt: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist. Anschliessend wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist die, die man spürt. Ein Gewinn, der rechnerisch auf 5.07 fällt, landet bei 5.05; die zwei Rappen gehen nicht an den Spielenden. Das sind Kleinigkeiten pro Wette, und bei einer Handvoll Wetten am Wochenende sind es Kleinigkeiten, die sich summieren.
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In jeder Quote steckt ein zweiter Betrag, den niemand auf dem Wettschein sieht: die Marge des Veranstalters. Der Quotenschlüssel eines Marktes ist der Anteil, den der Markt an allen Einsätzen zurückzahlt — er ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Differenz zu 100 % ist die Marge, also das, was der Veranstalter von jeder gesetzten Einheit behält. Beim Sporttip-Quotenmarkt für ein Fussballspiel lässt sich das nicht nachrechnen, ohne die konkreten Quoten eines konkreten Spiels zu nehmen, denn die Marge hängt vom Markt ab: Ein 1X2-Markt, ein Handicap und ein Totals-Markt desselben Spiels tragen nicht dieselbe Marge, und die Live-Version unterscheidet sich noch einmal. Wer die Kosten seines eigenen Wetttages wissen will, rechnet einen Markt durch, den er wirklich spielt — mit den Quoten, die er auf dem eigenen Bildschirm sieht. Die Formel dafür ist die einzige, die man dafür braucht.
Was die Marge praktisch bedeutet: Bei einem Markt mit einem Quotenschlüssel von 95 % kostet jede gesetzte Einheit im statistischen Mittel 5 Rappen, unabhängig davon, ob sie gewinnt. Der Verlust steckt in jedem Wettschein, auch in dem, der ausgezahlt wird. Deshalb ist der Vergleich zweier Quoten desselben Marktes bei zwei Anbietern kein Detail, sondern die einzige Rechnung, die über den Wert eines Angebots entscheidet.
Ein kleiner Hinweis zum Auszahlungszeitpunkt, weil er oft als Werbewort auftaucht: Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Darüber wird innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Auszahlungen laufen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — anonyme Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wetten nicht, und Kredite an Spielende ebenfalls nicht.
Warum die live gesetzte Wette anders geregelt ist
Livewetten gelten bei Sporttip unabhängig davon, ob das Ereignis im Stream zu sehen ist. Das ist ein Satz, den man zweimal lesen sollte, weil er eine Erwartung enttäuscht: Wer eine Livewette auf ein Spiel setzt, das er nicht schaut, hat dieselben Bedingungen wie der, der zuschaut. Und es gibt einen zweiten Satz, der schärfer ist. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00 — sie werden also zu null gewertet und der Einsatz geht zurück. In spielentscheidenden Momenten, genannt sind Elfmeter, Rote Karte und Videoschiedsrichter-Entscheid, kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Der Moment zwischen einem Elfmeterpfiff und dem Tipp auf dem Touchscreen ist also kein Bonus, sondern ein Risiko. Wer live setzt, weil er glaubt, schneller zu sein als die Übertragung, spielt gegen eine Regel, die genau so einen Fall abdeckt. Auf dem Handy mischt sich das mit dem zweiten Live-Thema: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der Verlängerung ist in der Regel kein Treffer für eine Wette auf das Endergebnis nach 90 Minuten.
Der Mindesteinsatz und was er über das Angebot sagt
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen.
Das ist eine Bandbreite, die den Alltag trifft. Ein Franken ist ein Testeinsatz, ein Franken ist auch die Grösse, mit der man eine Quote ausprobiert. Die Tausend sind für die meisten Spielenden keine Grenze, an die sie stossen — bis sie es tun, weil eine Kombination aus vielen Spielen zusammenkommt. Interessanter ist die Unterkante aus der Sicht eines Neugierigen: Ein Franken Mindesteinsatz heisst, dass man Sporttip für ein Wochenende ausprobieren kann, ohne mehr zu riskieren als ein Billett fürs Tram.
Und dann ist da die Sperre, die keine Zahl kennt und trotzdem jeden betrifft. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Ein Gewinn, der auf dem Spielkonto liegen bleibt, weil man den Account nie wieder öffnet, ist nach einem halben Jahr weg. Das ist die Praktik, die am ehesten Geld kostet, ohne dass je eine Wette schlecht war. Wer einmal im Monat auf sein Sporttip-Konto sieht, hat das Problem nicht.
Der Kombiboost gilt übrigens nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das Wort «Boost» klingt nach Geschenk. Es ist eine Staffel: Um überhaupt in die Nähe der interessanten Prozentsätze zu kommen, braucht es fünfzehn Voraussagen, die alle über 1.50 liegen — eine Trefferquote, die niemand garantiert, weil niemand den Ausgang kennt. Der Boost erhöht den Gewinn, wenn ohnehin alles aufgeht.
Quotenboosts und Profitboosts gelten bei Sporttip nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Mobile Wetten im Vergleich: die Rangliste der zehn Anbieter
Zehn Namen nebeneinander, und der Vergleich funktioniert hier nur, weil ein Kriterium alles andere überlagert: die Bewilligung. Die Schweiz hat die Anzahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere auf der Liste läuft ohne Schweizer Bewilligung und ist als Referenz aufgeführt, weil Schweizer Spielende diesen Namen begegnen.
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Der Massstab, nach dem hier geordnet wird, ist kein Werbeversprechen. Er ist die Antwort auf eine Reihe von Fragen, die man vor der ersten Einzahlung stellen kann: Wer veranstaltet, und mit welcher Bewilligung? Wer darf hier überhaupt ein Konto haben? Welches Wettangebot ist erlaubt, und wie weit reicht es? Welche Limiten setzt der Veranstalter selbst, und welche setzt man als Spielende selbst? Wo landet das Geld, und wie lange bleibt es dort? Wie bedient sich das Angebot auf dem Touchscreen? Bei zwei Anbietern mit Bewilligung lassen sich diese Fragen bis zum Boden beantworten, weil es Vertragswerke und Reglemente gibt, die man lesen kann. Bei den acht anderen endet die Antwort dort, wo die Schweizer Aufsicht endet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Zugang zum Online-Konto |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Wohnsitz im Versorgungsgebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Liechtenstein |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne | Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS |
| MrXbet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt | kein Schweizer Konto, keine Schweizer Aufsicht |
| Wettigo | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt | kein Schweizer Konto, keine Schweizer Aufsicht |
| Pribet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt | kein Schweizer Konto, keine Schweizer Aufsicht |
| HighFlyBet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt | kein Schweizer Konto, keine Schweizer Aufsicht |
| Boomerang Bet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt | kein Schweizer Konto, keine Schweizer Aufsicht |
| AmunRa | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt | kein Schweizer Konto, keine Schweizer Aufsicht |
| Betify | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt | kein Schweizer Konto, keine Schweizer Aufsicht |
| Funbet | Nein, ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung: nicht erstellt | kein Schweizer Konto, keine Schweizer Aufsicht |
Die Spalte «gemeldete Bewilligung» sieht eintönig aus, und das ist sie auch. Kein ausländischer Anbieter auf dieser Liste kann eine Bewilligung vorweisen, die in der Schweiz etwas gilt; eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat hier keine Kraft. Der Eintrag ist deshalb bei allen acht derselbe, und der Unterschied zwischen ihnen liegt nicht in der Lizenz, sondern in der Bereitschaft, sich mit einem Markt zu beschäftigen, in dem die Aufsicht das Angebot über eine Sperrliste steuert.
Der Zugang zum Konto ist dagegen die Spalte, die den Leser am direktesten betrifft. Er entscheidet, ob man überhaupt dabei sein darf. Nur gerade die zwei Bewilligungen erlauben ein Online-Konto, und sie erlauben es nicht Schweiz-weit: Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Wer in Genf wohnt, bekommt bei Sporttip kein Konto, und wer in Zürich wohnt, keines bei Jouez Sport. Das ist die Papiermauer, die für Verwirrung sorgt, weil sie wie eine technische Eigenheit aussieht und in Wahrheit die Struktur des schweizerischen Systems ist: Jeder Veranstalter hat sein Vertragsgebiet, und die Kantone teilen sich die Erträge.
Für die acht ausländischen Namen lässt sich die Spalte nicht füllen, weil ein Schweizer Konto dort nicht an einer Bewilligung hängt, sondern an den Hausregeln des Anbieters. Wer sich dort anmeldet, gibt seine Daten an eine Firma, die keiner Schweizer Aufsicht untersteht, nicht am Schweizer Sperrregister hängt und deren Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS gesperrt werden können. Der erste Sperrlisten-Eintrag stammt vom 3. September 2019; am Ende von 2025 standen 671 Domains darauf. Wer heute eine gesperrte Adresse sucht, wird sie nicht finden — Domains werden nach der Sperre innert Stunden ersetzt. Genau dieses Hin und Her ist der Grund, weshalb eine Liste von zehn Namen auf Dauer unvollständig bleibt und die kurze Liste der Bewilligungen die einzige ist, die hält.
Mobile Sportwetten in der Schweiz: Gelände, Angebot und Grenzen
Was mobiles Wetten in der Schweiz heisst, lässt sich in einem Satz sagen: dasselbe regulierte Produkt, das am Schalter verkauft wird, nur ohne Anfahrt. Das ist wörtlich zu nehmen. Bei Sporttip lassen sich Wetten online über die Website oder über die App für iOS und Android abgeben; eine in der App zusammengestellte Wette kann man zusätzlich per QR-Code an einer Verkaufstelle spielen. Der Weg führt in beide Richtungen, und das ist keine Marketing-Feinheit, sondern eine Eigenheit eines Systems, das auf Verkaufstellen gebaut ist und den Bildschirm nachträglich danebengestellt hat.
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Der Radius des Angebots ist dabei nicht das ganze Programm, das man aus dem Ausland kennt. In der Schweiz entscheidet eine Liste der Gespa, was überhaupt gewettet werden darf: eine Liste der erlaubten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, die Sportarten und Wettarten abschliessend festhält. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste den Eintritt in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, und auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Korn- und Kartenmärkte erscheinen auf der Liste nicht, und einen Esport-Abschnitt gibt es nicht — was nicht heisst, dass Esport in der Schweiz verboten wäre, sondern nur, dass er in dieser Aufstellung nicht vorkommt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Wer von einem grossen internationalen Portal kommt, findet hier also einen kleineren Garten, und das ist der Kern des Vergleichs. Der Garten ist gepflegt: Erlaubt sind Livewetten und Prematch-Wetten, vorausgesetzt, der Veranstalter besitzt die entsprechende Entscheidung, und das Gesetz schränkt einzelne Live-Märkte nicht ein. Cash-Out ist kein gesetzlich geregeltes Instrument, sondern eine Funktion jedes Veranstalters, und bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Dass Cash-Out kein Recht ist, verdient einen eigenen Satz. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer früh aussteigt, zahlt für die Sicherheit. Das ist keine Kritik an der Funktion, sondern ihre Definition: Der Betrag liegt immer unter dem, den die Wette noch erreichen könnte.
Eine Besonderheit, die auf dem Handy eher passiert als am Schalter, ist die Kombination voneinander abhängiger Ereignisse derselben Veranstaltung. Sie sind bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion zulässig. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt zurück, der mögliche Gewinn nicht — und die beiden Teile der Kombination waren ohnehin nie unabhängig, was der Grund ist, weshalb sie die Regel überhaupt kennt.
Die Regeln werden auch in einem zweiten Fall aktiv. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei einem Turnier gilt eine eigene Frist. Eine abgesagte Partie ist also kein Totalverlust, aber in einer Kombination auch kein neutrales Ereignis — die Quote sinkt auf 1.00, und was übrig bleibt, ist die Kombination der anderen Beine.
Bewilligung oder nicht: was die Rechtslage für den Spielenden bedeutet
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos im Blick hat. Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen, der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Genau daraus folgt, was ein Spielender in der Hand hat. Auf der einen Seite: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Anbieter mit getrennten Gebieten, ein geschlossener Katalog von Sportarten und Wettarten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Auf der anderen Seite: kein Schweizer Schutz, keine Anbindung ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Keine der beiden Seiten ist «die sichere Wahl» per Voreinstellung, und die zweite ist auch nicht einfach die schlechtere — sie ist eine andere Wahl mit anderen Kosten. Wer die Wahl trifft, sollte den Preis kennen.
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Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Verfolgt wird der Veranstalter, nicht der Spielende — das Bundesamt für Justiz hat es so festgehalten. Was den Spielenden dennoch treffen kann, ist unangenehmer, als es klingt: Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Man spielt also nicht nur ohne Schutz, sondern mit einem Restrisiko auf das eigene Guthaben.
Was eine ausländische Bewilligung hier bedeutet, ist schnell gesagt: nichts. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Sie ist auch kein Argument gegen die Aufsicht, sondern nur eine Angabe über ein anderes Land mit anderen Regeln. Wer die Regeln nicht kennt, unter denen ein Anbieter arbeitet, kennt den Anbieter nicht.
Konto, Ausweis und die Daten, die dabei anfallen
Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Im bewilligten Schweizer Wetten ist die Identität nicht optional, und die Beschränkung auf ein Konto pro Person ist der Grund, weshalb eine selbst gesetzte Sperre tatsächlich hält.
Für das Spielkonto gilt eine eigene Rechnung. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lassen sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zwei Grenzen, zwei Bezugsgrössen: das eine ist der Zufluss, das andere der Bestand. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Auf der Auszahlungsseite stehen zwei Zahlen, die man kennen sollte, bevor man das erste Mal gewinnt. Innerhalb von 365 Tagen sind zwei Auszahlungen von Spielguthaben gratis, jeweils auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Wer sein Guthaben in kleinen Beträgen abzieht, zahlt dafür — und wer Gratisguthaben erspielt hat, kann den Gewinn davon abheben, das Guthaben selbst nicht.
Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für Personen unter 18 Jahren ist die Teilnahme ausgeschlossen. Das sind zwei Regeln, die man selten zitiert sieht und die trotzdem den Kern dessen betreffen, was sportliches Wetten von einem Glücksspiel ohne Bezug unterscheidet.
Steuern: wann ein Gewinn keiner ist
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — deshalb die Formulierung «je nach Kanton», und deshalb ist jede einzelne kantonale Zahl an dieser Stelle irreführend. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.
Die praktische Konsequenz ist beruhigend und nüchtern zugleich: Ein typischer Wettender gewinnt weit unter diesen Schwellen, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Steuer auf dem Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Wer das Gegenteil gehört hat, hat von einem anderen Land gehört.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann sie erfassen — für den Kanton Thurgau ist festgehalten, dass Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen gelten. Das ist keine Nebenbemerkung, sondern eine Kostenposition, die in der Schweiz niemand erwartet, der nur die Steuerfreiheit kennt. Für den eigenen Fall hilft nur die eigene Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung; die Auskunft, die zählt, ist die des eigenen Kantons.
Werbung, Gratisguthaben und der Rahmen, der das Angebot formt
Werbung für Wetten darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Das ist der Grund, weshalb ein Vergleich wie dieser beschreibt und bewertet, aber nicht zum Spiel auffordert: Ein Satz, der zum Mitmachen drängt, wäre im Wortsinn nicht erlaubt.
Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa. 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters — und angesichts dieser Grössenordnung ist «Wettbonus» in der Schweiz kein Massenphänomen, sondern eine Ausnahme mit Genehmigung.
Zahlen zum Grössenverhältnis runden das Bild ab. Swisslos hat für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. verteilt: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Sportwettenteil ist also rückläufig — und er ist der Teil, um den es auf dieser Seite geht. Dass die Erträge in die Kantone und in den Sport fliessen, ist keine Rechtfertigung für irgendeine einzelne Wette. Es ist die Antwort auf die Frage, wohin das Geld geht, das im Quotenschlüssel fehlt.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die Reihenfolge folgt der Bewilligung: zuerst die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen, danach die ausländischen Namen, die hier ohne Bewilligung auftreten. Innerhalb der zweiten Gruppe wird nicht nach Grösse sortiert, weil es keine gemeinsame Messgrösse gibt — bewertet werden sie nach denselben Kriterien, aber auf der Grundlage dessen, was über sie bekannt ist.
Swisslos Sporttip: das Vollsortiment mit Wartenzeiten
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat seinen Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Bewilligt ist das als Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Auf dem Handy heisst das: Website oder App, iOS und Android, und der QR-Code-Weg zurück an die Verkaufstelle. Die Limiten sind ausführlich geregelt und für den Alltag relevanter als jede Werbebotschaft. Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 10’000 für Systemwetten — mit dem Vorbehalt, dass Swisslos diese Werte jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann und eine Wette über der Limite nicht annimmt. Wer eine Systemwette über zehn Beine baut, stösst hier auf die obere Grenze, bevor er sie erreicht.
Reibung entsteht an den Stellen, an denen das Handy zur Gewohnheit wird. Cash-Out gibt es nur online und nur vollständig, ohne Teilauszahlung, und keinen Anspruch darauf, dass er für eine bestimmte Wette überhaupt angeboten wird. Die Livewette kann mit Quote 1.00 gewertet werden, wenn sie zu spät kommt. Und ein Gewinn, der 26 Wochen lang nicht geltend gemacht wird, verfällt. Für jemanden, der sein Konto regelmässig öffnet, sind das Randnotizen; für jemanden, der die App auf dem Heimweg benutzt und das Konto danach wochenlang nicht mehr ansieht, sind es drei Wege, Geld zu verlieren, ohne eine schlechte Wette gemacht zu haben. Die Bewilligung ist hier die uneingeschränkte Empfehlung, das Produkt selbst verlangt Aufmerksamkeit.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Schutz, anderes Gebiet
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Rechtlich steht sie auf derselben Grundlage wie Swisslos: Grossspiel mit Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa, als eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt.
Das Vertragsgebiet ist die ganze Geschichte dieses Anbieters. Es ist keine kleinere Version der Deutschschweiz, es ist ein anderer Markt mit einer anderen Sprachkultur, eigenen Verkaufstellen und einer Genossenschaftsstruktur, die in Lausanne sitzt. Ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz in einem der sechs Kantone. Wer in Freiburg wohnt, hat die Wahl zwischen Jouez Sport und Swisslos; wer in Zürich wohnt, hat sie nicht.
Die 2’350 Verkaufstellen sind der Hinweis darauf, wie dieses Angebot gebaut ist: Der Bildschirm steht neben einem dichten physischen Netz, nicht an seiner Stelle. Wer in der Westschweiz mobil wettet, kommt aus derselben Umgebung wie der Schalterkunde. Neu ist das Gerät, nicht das Produkt, und der Nutzen liegt vor allem darin, dass die Wette von unterwegs abgegeben werden kann statt auf dem Weg nach Hause. Die Bewilligung ist makellos, die Reichweite regional, und die Empfehlung lautet schlicht, dass die Westschweizer Wohnbevölkerung hier das vollständig regulierte Angebot ihres Gebiets findet — nicht mehr und nicht weniger.
MrXbet: ein Name ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Das ist keine Formalie, sondern der ganze Inhalt dieses Verhältnisses: Eine Schweizer Bewilligung besitzen nur Swisslos und Loterie Romande, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Eine Bewilligung ist für MrXbet nicht bekannt; sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Kraft. Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS gesperrt werden.
Für einen Spielenden heisst das konkret: keine Anbindung an die Spielsperre, die bei einem bewilligten Anbieter produktübergreifend greift, keine Einzahlungslimite aus einem Schweizer Reglement und keine Adresse, an die man sich in der Schweiz wenden kann, wenn etwas schiefläuft. Ein Name mit guten Quoten und ohne Rückhalt ist billig, bis er es nicht ist.
Wer trotzdem dort spielt, sollte die Steuerfrage kennen — Gewinne aus ausländischen Grossspielen können kantonal vollumfänglich als Einkommen gelten — und sollte die eigene Verlustlimite im Kopf führen, weil sie ihm niemand abfragt. Das Angebot mag breiter sein als das erlaubte Schweizer Programm; die Breite ist nicht der Massstab. Der Massstab ist, dass keine Zeile dieses Anbieters hier mit einem Schweizer Schutzversprechen hinterlegt werden kann, und das ist der Punkt, an dem die Bewertung endet.
Wettigo: Registrierung ohne Aufsicht dahinter
Wettigo ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Bekannt ist keine Bewilligung, und sie hätte in der Schweiz auch keine Wirkung; eine Genehmigung aus einem anderen Land gilt hier nicht. Der Anbieter ist nicht am Schweizer Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Gespa kann seine Domains sperren lassen.
Was ein Spielender bei einem solchen Anbieter selbst leisten muss, ist bei bewilligten Veranstaltern institutionell geregelt: die Identitätsprüfung, die Wohnsitzprüfung, die Sperre, die einen auch bei anderen Produkten fernhält, und die Frage, an wen man sich wendet, wenn ein Gewinn nicht ankommt. Nichts davon ist hier vorhanden. Die Registrierung dauert kürzer. Der Preis dafür ist, dass nach der Registrierung keine Instanz mehr da ist, die eine Rolle spielt.
Die Einordnung fällt entsprechend schmal aus: Ein Ausweisdokument und ein Wohnsitz sind der Aufwand, den man bei einem Schweizer Veranstalter einmal trägt, um danach in einem System mit Regeln zu spielen. Bei Wettigo trägt man den Aufwand ebenfalls — nur die Regeln sind die Hausregeln der Firma und nicht die des eigenen Landes.
Pribet: Bewilligung nicht erstellt, Auswahl ausserhalb der Gespa-Liste
Pribet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf; eine Bewilligung ist nicht erstellt, und das hätte hier keine Bedeutung. Der Anbieter steht ausserhalb des Schweizer Sperrregisters, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Sperrliste der Gespa kann seine Domains erfassen.
Der Katalog ist der zweite Punkt, der hier zu bedenken ist. In der Schweiz bestimmt eine Liste der Gespa, welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten gesetzt werden dürfen: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur unter bestimmten Bedingungen, nie auf Trainingsläufe, keine Korn- und Kartenmärkte, kein Esport-Abschnitt, und Ereignisse mit überwiegend minderjährigen Teilnehmenden sind ausgeschlossen. Ein Anbieter ausserhalb dieser Ordnung kennt diese Liste nicht — die Fülle, die man dort findet, ist also nicht die Freiheit, sondern die Abwesenheit der Grenze.
Ob ein grosses Programm ein Vorteil ist, hängt davon ab, was man sucht. Wer einen bestimmten Nischenmarkt spielen will, wird ihn bei den zwei Bewilligungen möglicherweise nicht finden. Wer einen Rahmen will, der ihm vorweg die schlimmsten Entscheidungen abnimmt, findet ihn genau dort. Beide Wahlen sind legitim, und keine von beiden darf als «legal» bezeichnet werden, wenn sie es in der Schweiz nicht ist.
HighFlyBet: wer das Sperrregister nicht kennt
HighFlyBet ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Es gibt keine bekannte Bewilligung, die hier gelten würde. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden und untersteht keiner Schweizer Aufsicht; seine Domains können von der Gespa gesperrt werden.
Die Verbindung zum Sperrregister ist keine technische Randnotiz. Bei einem bewilligten Veranstalter wird eine unbefristete Spielsperre im ganzen zugelassenen Angebot wirksam und erstreckt sich auch auf Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie auf Liechtenstein. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert diese Verbindung nicht, und deshalb ist ein dort eröffnetes Konto auch das einzige, das eine Sperre dort betreffen würde — nämlich gar nicht.
Für jemanden, der gerade eine Pause braucht, ist das die wichtigste Zeile. Ein Angebot, das sich dem Register nicht anschliesst, ist für ihn nicht neutral, sondern ungeeignet. Für jemanden, der nur ein einzelnes Spiel zu einer guten Quote sucht und sein Budget selbst im Griff hat, bleibt es eine Wahl mit anderen Kosten, über die man ehrlich reden kann, ohne sie zu beschönigen.
Boomerang Bet: Domains, die wiederkommen
Boomerang Bet ist ohne Schweizer Bewilligung tätig; eine Bewilligung ist nicht erstellt, und das ist in der Schweiz ohne Kraft. Der Anbieter hängt nicht am Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der Markt kennt dafür einen eigenen Namen. Wer in der Schweiz eine gesperrte Adresse aufruft, findet sie oft nicht, weil Domains nach einer Sperre innert Stunden ersetzt werden; die Gespa nennt dieses Hin und Her Domain-Hopping und hat dafür Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home genannt, ebenso bet365 als auf der Liste geführt. Die Sperrliste startete am 3. September 2019 und umfasste am Ende von 2025 insgesamt 671 Domains.
Das ist die praktische Folge für den Spielenden: Die Suche nach einem aktuellen Zugang ist ein Katz-und-Maus-Spiel, und wer dabei mitspielt, tut es auf eigene Rechnung. Kein Schweizer Blockwerkzeug greift gegen Zahlungen; Banken und Kartengesellschaften sperren Wetten auf solche Anbieter nicht. Man kann also einzahlen, und genau darin liegt das Risiko.
AmunRa: Daten an eine Firma ohne Schweizer Aufsicht
AmunRa tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine Bewilligung ist nicht erstellt und hätte hier keine Gültigkeit. Der Anbieter ist nicht am Schweizer Sperrregister angeschlossen, kein Schweizer Rechtsweg, und die Sperrliste kann seine Domains erfassen.
Was dabei anfällt, sind Daten. Bei einem bewilligten Veranstalter werden die Angaben aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft — ein Vorgang unter einer Aufsicht, die dafür Regeln hat. Bei diesem Anbieter wandern dieselben Angaben zu einer Firma, die keiner Schweizer Aufsicht untersteht. Das ist kein Grund für Alarm, aber ein Grund, einmal zu überlegen, was man dort ablegt.
Für einen erfahrenen Spieler mit mehreren Konten im Ausland ist die Registrierung Routine. Für alle anderen ist die Frage berechtigt, welchen Vorteil ein Konto bei einem Anbieter bringt, dessen Domains in der Schweiz jederzeit gesperrt werden können und dessen Erreichbarkeit damit nicht in der eigenen Hand liegt.
Betify: eine Bewertung mit kurzem Massstab
Betify ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig; eine Bewilligung ist nicht erstellt und hätte keine Wirkung. Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können gesperrt werden.
Die Bewertung fällt hier kürzer aus, und das ist nicht Desinteresse. Über einen Anbieter ohne Bewilligung lässt sich in der Schweiz genau das feststellen, was das Gesetz feststellt: dass er keine hat. Alles darüber hinaus — Limiten, Auszahlungen, Konto-Regeln — sind seine eigenen Bedingungen, die er selbst jederzeit ändern kann, und keine Aufsicht, die das prüft.
Wer die Hausregeln liest, liest ein Dokument, das niemand gegenprüft. Das ist kein Verbot, sondern eine Tatsache über die Qualität der Zusage. Der Schweizer Weg verlangt mehr Papier bei der Anmeldung und gibt dafür Regeln, die überprüfbar sind; dieser Weg verlangt kein Papier und gibt keine Garantie.
Funbet: ein Konto, das keinem Register bekannt ist
Funbet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf, ohne Bewilligung hier und mit keiner bekannten, die gelten würde. Der Anbieter steht ausserhalb des Schweizer Sperrregisters, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Ein Konto dort ist in keinem Schweizer Register bekannt. Das bedeutet im Alltag zweierlei. Erstens gibt es keine Sperre, die man setzen könnte, um sich selbst vor einem Rückfall zu schützen — eine Spielsperre bezieht sich auf Systeme mit Registerbezug. Zweitens gibt es keine Stelle, die eingreift, wenn der Anbieter sich anders verhält als angekündigt.
Was bleibt, ist die persönliche Disziplin, und die ist im mobilen Wetten das knappste Gut. Das Handy senkt die Hemmschwelle, nicht das Risiko. Genau deshalb ist die Frage nach der Bewilligung am Anfang der Diskussion und nicht am Ende: Sie entscheidet, ob es im Hintergrund jemanden gibt, der mitsieht.
Was mobiles Wetten in der Schweiz erfahrungsgemäss kostet
Der Reingewinn von Swisslos aus Sportwetten ist von CHF 122 Mio. im Jahr 2024 auf CHF 109 Mio. im Jahr 2025 zurückgegangen, während die Lotterien den Rest der CHF 562 Mio. trugen. Man kann daraus eine Geschichte über schrumpfende Lust am Wetten machen oder eine über einen Markt, in dem zwei bewilligte Anbieter gegen einen nie abgereisten Wettbewerb aus unzähligen Blocklisten-Domains stehen. Wahrscheinlich stimmt beides ein bisschen.
Die Erträge fliessen in die kantonalen Fonds und über die Stiftung Sportförderung Schweiz in Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe. Das ist eine schöne Geschichte über den öffentlichen Nutzen — und für den einzelnen Wettschein trotzdem irrelevant. Der Spielende finanziert diese Erträge über den Quotenschlüssel, und der Quotenschlüssel interessiert ihn nur an einer Stelle: an der eigenen Quote.
Wer den mobilen Sportwettenmarkt in der Schweiz bewertet, landet deshalb immer wieder bei zwei Sätzen, die zusammen gelten müssen. Erstens: Die zwei bewilligten Veranstalter sind die einzigen, bei denen ein Spielender in diesem Land Schutz, Limiten und eine Aufsicht erhält, und für den grössten Teil der Leserschaft ist das der einzige Rahmen, in dem eine Wette sinnvoll ist. Zweitens: Mobil heisst schneller, und schneller heisst, dass Limiten, Sperren und das eigene Budget zu den Entscheidungen gehören, die vor dem ersten Tipp getroffen werden — weil das Handy sie später nicht mehr für einen trifft.
Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz
Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten per interkantonalem Recht auf zwei begrenzt; beide benötigen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz. Ein Online-Konto erhält nur, wer im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt.
Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?
Nein. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Wer hier ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar; verfolgt wird der Veranstalter, doch Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen ihn eingezogen werden. Schweizer Aufsicht und Sperrregister greifen dort nicht.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?
Bei Swisslos verlangt die Registrierung Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage hinterlegen.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird das Ergebnis zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zurückgezahlte Summe enthält den Einsatz; der Reingewinn ist Einsatz mal (Quote minus 1).
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?
Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000. Für Systemwetten gilt ein Höchsteinsatz von CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Auf Bundesebene liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, rückforderbar über die Steuererklärung.
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Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
