Sportwetten Bonus für Neukunden 2026 — der Preis hinter dem Willkommensgeschenk
Ladevorgang...
Stand: Oktober 29, 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Aufsichtsangaben der Gespa geprüft.
Wer in der Schweiz nach einem Willkommensbonus für Sportwetten sucht, stösst auf zwei Welten, die kaum etwas miteinander zu tun haben. Auf der einen Seite stehen zwei Veranstalter mit eidgenössisch-kantonaler Bewilligung, deren Startangebote klein, befristet und fast durchwegs nicht auszahlbar sind. Auf der anderen Seite eine lange Reihe ausländischer Wettseiten, die mit grossen Zahlen und dem Wort «Bonus» arbeiten, ohne dass eine Schweizer Behörde ihre Bedingungen je geprüft hätte. Dazwischen sitzt der Neukunde und sucht nach der Summe, die am grössten aussieht.
Das ist die falsche Frage. Ein Startangebot ist kein Geschenk mit Bedingungen, es ist ein Geschäft mit einem Preis, und der Preis steht selten in der Werbung. Er steht in den Teilnahmebedingungen, in Limiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen, in Guthaben, das man gewinnen, aber nicht abheben kann, und in Boosts, die eine Mindestanzahl an Voraussagen verlangen, die der durchschnittliche Tipper im Monat nicht zusammenbringt.
Diese Seite rechnet nach. Sie zeigt, welche Verlustlimiten vor der ersten Wette stehen, was ein Gratisspielguthaben beim Auszahlen kostet, wie viel vom beworbenen Kombiboost bei realistischen Einsätzen übrig bleibt und warum die zwei bewilligten Veranstalter überhaupt nicht die Wahl haben, mit sechsstelligen Summen zu locken.
Verlustlimiten: die erste Wette beginnt mit einer Zahl, die gegen den Neukunden arbeitet
Der Kern des Schweizer Modells ist eine Umkehrung der üblichen Reihenfolge. Nicht der Anbieter setzt die Obergrenze, der Spielende setzt sie — und zwar bevor die erste Wette platziert wird. Wer bei Sporttip einsteigt, muss beim Start Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung dieser Limiten wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Der erste Eindruck: ein Formular. Der zweite: die einzige Schutzfunktion auf dieser Seite, die den Neukunden schon vor dem ersten Klick Geld kostet — oder genauer, ihn davor bewahrt, mehr zu verlieren als geplant. Und die 72 Stunden sind keine Bürokratie, sondern der eigentliche Mechanismus. Wer an einem schlechten Abend die Limite hochsetzen will, kommt an diesem Abend nicht mehr durch. Drei Tage Bedenkzeit sind mehr, als die meisten Verlustserien dauern.
Für einen Neukunden bedeutet das eine praktische Konsequenz, die in keinen Willkommensprospekt passt. Die Limiten müssen realistisch gesetzt werden, ausgestattet wie ein Monatsbudget für ein Hobby und nicht wie eine Zahl, die man später ohnehin anhebt. Wer die 30-Tage-Limite auf den Betrag setzt, den er beim ersten Ausprobieren ausgeben will, hat genau die Funktion, die das Gesetz vorschreibt, richtig benutzt. Wer sie auf das Maximum dreht, weil «man weiss ja nie», hat sie abgeschaltet, ohne sie abzuschalten.
Dazu kommen die festen Betragsgrenzen des Veranstalters, die mit der persönlichen Limite nichts zu tun haben: Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Neukunde merkt das erst, wenn er es ausprobiert: Die höhere persönliche Verlustlimite hilft gegen den abgelehnten Wettschein nicht. Zwei Zahlen, zwei verschiedene Töpfe, und die kleinere gewinnt.
Was die Limite nicht ist: eine Einzahlungsgrenze des Staates. Die Schweiz kennt keine gesetzlich festgeschriebene Depot-Obergrenze, so wie sie in anderen Märkten existiert. Der Gesetzgeber verlangt vom Veranstalter, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen — die Zahl selbst wählt der Spielende.
Was die Spielsperre kostet und was sie rettet
Neben den Limiten steht die Sperre, und sie ist das gröbere Instrument. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Die Fristen sind bewusst lästig. Wer sich für zwei Wochen sperrt, kommt in diesen zwei Wochen nicht zurück, und niemand am Telefon kann das rückgängig machen. Genau diese Unumkehrbarkeit ist der Punkt. Eine Sperre, die sich mit einem Anruf lösen lässt, ist keine Sperre, sondern ein Menüpunkt. Wer sich dagegen einmal unbefristet eintragen lässt, sitzt im Register, und das Register endet nicht an der Grenze zum Casino und nicht an der Grenze zum Online-Casino.
Für das Neukundenangebot heisst das: Ein Willkommensgeschenk ersetzt keine dieser Vorkehrungen und lockert keine davon. Es kann eine Registrierung beschleunigen, es kann ein kleines Guthaben bringen — es ändert nichts an der Reihenfolge Limiten, dann Wette, oder an der Sperre. Kein Boost, kein Freispiel und kein Bonus hebt eine Verlustlimite an. Der Satz steht nirgends im Kleingedruckten, und er ist der einzige, den man als Neukunde behalten sollte.
Der Kontrollaufwand der Aufsicht in diesem Bereich ist ausserdem ein Argument gegen jede Selbstsicherheit. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Onlinebereich wird strenger kontrolliert als der Kiosk, aber wer die Schweizer Sportwettszene für lückenlos geordnet hält, hat die Zahl nicht gelesen.
Grundlagen des Neukundenangebots: was ein Startguthaben ist und was es nicht ist
Der Ort, an dem dieses Angebot entsteht, ist ein Vertragsgebiet, und das erklärt die kleine Zahl auf dem Wettschein besser als jede Marketingaussage. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Gebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Aus dieser Struktur folgt eine Registrierungsbedingung, die strenger ist als die Altersgrenze. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Der Grund für diesen Aufwand ist keine Schikane, sondern die Sache selbst. Ein Veranstalter, der sein Gebiet nicht kontrollieren kann, verliert seine Bewilligung; deshalb ist das Auslesen des Ausweises das eigentliche Tor zum Angebot. Für einen Neukunden bedeutet es, dass die Registrierung zehn Minuten und ein Dokument kostet — nicht mehr, aber auch nicht weniger, und ohne Umweg.
In dieses Tor hinein kommen die Aktionen, und hier zeigt sich die entscheidende Eigenheit des Schweizer Marktes. Gratisspiele und Startguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Diese Voraussetzung erklärt, warum das beworbene Volumen klein bleibt: Die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Acht Zustimmungen für das ganze Jahr, ein ganzes Land, eine Veranstalterin. Wer in dieser Zahl einen Anbieter sieht, der Werbegeschenke hortet, verwechselt Ursache und Wirkung.
Und noch eine Grenze, die kein Anbieter wegverhandeln kann: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Nicht schwer auszahlbar, nicht mit Kommission auszahlbar — auszahlbar gar nicht. Das ist die schärfste Kante im ganzen Angebot, und sie schneidet in die Erwartung, die das Wort «Bonus» beim Leser erzeugt.
Der Kombiboost ist der eigentliche Neukundenmagnet — online, mit vollem Programm und einer hohen Endstufe. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, gilt nur online für Prematch, Live und Systemwetten, und der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Zwischen der untersten und der obersten Stufe liegt ein Sprung, der im Werbebild gern verschwindet. Vier Voraussagen sind an einem Samstag erledigt. Fünfzehn sind ein Vorhaben.
Der Kombiboost nachgerechnet: eine Spanne statt einer Zahl
Was die Endstufe in Franken bedeuten könnte, lässt sich mit einem Beispiel zeigen — nicht mit einer angebotenen Quote, sondern mit vier angenommenen. Vier Voraussagen zu den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und ein Einsatz von CHF 10 ergeben eine Gesamtquote von 9’792, also einen möglichen Gewinn von CHF 97.92 und einen Nettogewinn von CHF 87.92. Der Boost dieser Stufe beträgt 5 %, das sind CHF 4.40 obendrauf. Wer daneben dieselben vier Voraussagen bei einer Schweizer Steuerfreibetragslogik ohnehin nicht versteuern müsste, merkt die Grösse: Viereinhalb Franken für ein gewonnenes Viererpaket. Die Rechnung ist ein Durchschnittsbild über viele Wetten und kein Versprechen für die eine, und sie gilt nur, wenn tatsächlich nur der Einsatz gesetzt und die Quote real getroffen wird.
Dieselben vier Voraussagen auf der obersten Stufe, 100 % Bonus, bringen auf den gleichen Nettogewinn von CHF 87.92 einen Zuschlag von CHF 87.92. Zwischen diesen beiden Ergebnissen liegen nicht vier Prozentpunkte, sondern der Faktor einundzwanzig. Und dazwischen liegen elf Voraussagen, jede mit einer Quote von mindestens 1.50.
Wie viel ein solcher Fünfzehner wert ist, lässt sich am Auszahlungsquotenschlüssel ablesen. Wenn ein Markt mit einer Auszahlungsquote von 95 % zurückgezahlt wird, behält die Veranstalterin 5 % aller Einsätze — auf einen Nettogewinnzuschlag von CHF 87.92 gerechnet entspricht das im Schnitt einer Gebühr von CHF 4.40, die der Boost gerade wieder einfängt. Auf der Stufe mit 5 % Bonus kehrt sich das Verhältnis um: CHF 4.40 Zuschlag gegen dieselbe durchschnittliche Belastung von CHF 4.40, die das Portfolio der fünfzehn Wetten vorher getragen hat. Der Boost ist keine Rendite, er ist eine Rückvergütung von Kosten, und er verdient den Namen erst ab der obersten Stufe wirklich.
Wer das auf sein eigenes Verhalten umrechnet, landet schnell bei einem unbequemen Befund. Fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50 in einer Kombination sind kein üblicher Sonntagsabend, sondern ein Projekt über Wochen, und jede Voraussage muss stimmen, damit der Boost überhaupt greift. Der Bonus wird also nicht am Anfang des Vorgangs ausgezahlt, sondern an seinem Ende, und das Ende ist der unwahrscheinlichste Teil. Deshalb steht die Spanne zwischen den Stufen im Zentrum dieses Angebots und nicht die Endzahl, die beworben wird.
Neben dem Kombiboost gibt es die kleineren Werkzeuge. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Halbsatz ist die eigentliche Kostenzeile. Ein Neukunde sieht den Boost, setzt ihn ein, gewinnt vorn, wird nervös und will den Gewinn mit Cash-Out sichern — und in genau dem Moment ist der Boost weg. Wer vorhat, vorzeitig auszusteigen, sollte den Boost gar nicht erst als Teil seiner Rechnung führen. Und wer ihn einsetzt und durchzieht, hat sich für ein Ende entschieden, das nicht mehr verhandelbar ist.
Ein Gratisspielguthaben im Original: CHF 10 und ihre Bedingungen
Wie ein zugestimmes Startguthaben in der Praxis aussieht, zeigt ein Beispiel der Loterie Romande. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen: Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Da stehen sie versammelt, die Kosten: eine Frist von sieben Tagen, eine Gesamtauflage von 7’000 Stück, eine Gültigkeit von dreissig Tagen, ein Kontostand, der verfällt, und ein Betrag, der das Konto nie verlässt. Für einen Sportfan mit Saisonkarte ist das ein nettes Extra am Stadioneingang. Für einen Neukunden auf der Suche nach einer Anschubfinanzierung ist es ein Zehner, der nur dann etwas wert ist, wenn man ohnehin ins Stadion geht.
Diese Zahl ist übrigens die einzige konkrete Gratisspielguthaben-Summe, die in diesem Vergleich mit Bedingungen belegt ist. Alle anderen Aktionen bleiben bei der beschriebenen Form: klein, befristet, stückzahlbegrenzt, nicht abhebbar. Es gibt in der Schweiz kein Startguthaben, das eine Einzahlung verdoppelt, und keines, das sich auszahlen lässt.
Wer sein Konto dann auflädt, zahlt selbst, und auch dieser Schritt hat Grenzen. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer also nach einem Startangebot sucht, findet bei den bewilligten Veranstaltern zuerst eine Einzahlung, die er selbst leistet, und ein Guthaben, das aus seiner eigenen Tasche stammt.
Die Startangebote der bewilligten Veranstalter und zehn bewertete Plattformen
Die Vergleichslogik dieser Seite folgt dem Preis und nicht der beworbenen Summe. Der Grund ist einfach: Bei den zwei Schweizer Veranstaltern gibt es keine beworbene Summe, nur Bedingungen, und bei den ausländischen Plattformen gibt es Zahlen, aber keine Schweizer Bewilligung. Eine Rangliste, die beides über einen Kamm schert, wäre wertlos, weshalb die Gruppen getrennt bleiben.
Zuerst also die zwei Häuser, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen. Danach acht Plattformen, die viele Schweizer Spielende kennen, jeweils ohne Schweizer Bewilligung, mit den drei Punkten, die für die Entscheidung zählen: Bewilligungsstatus, Verbindung zum schweizerischen Sperrsystem und der Weg, den ein Gewinn zurück zum Spielenden nimmt.
| Brand | Schweizer Bewilligung | Veranstalterin oder berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| PowBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Bahigo | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| N1 Bet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz |
| Fezbet | keine Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung nicht belegt, ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte mit der Bewilligung ist bei acht von zehn Zeilen leer an Inhalt, und genau das ist ihre Aussage. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter in der Schweiz, weil es keine weiteren gibt; die Aufsicht veröffentlicht nur eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Wer eine ausländische Bewilligung nennt, nennt damit keine Schweizer Erlaubnis. Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland entfaltet in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Wirkung — das ist keine Wertung, sondern die Rechtslage.
Was über die Tabelle hinaus zählt, liegt beim einzelnen Konto. Ein ausländisches Konto hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, und bei einem Streit gibt es keinen Schweizer Rechtsweg. Umgekehrt kostet ein bewilligtes Konto etwas, das in der Werbung nicht vorkommt: eine geschlossene Liste an Sportarten, Wettbewerben und Wettarten, eine Wohnsitzbedingung und eine Ausweiskontrolle. Beides sind Bedingungen, keines ist per se die sichere Wahl.
Alle zehn Bewertungen folgen denselben Fragen. Gibt es eine Schweizer Bewilligung und damit Aufsicht, Sperrregister und Rechtsweg? Nimmt der Spielende seine Daten selbst in die Hand? Und wie kommt das Geld zurück, wenn es etwas zu holen gibt?
Swisslos Sporttip: die Limiten sind hier Teil des Angebots
Swisslos betreibt Sporttip mit einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und steht unter der Aufsicht der Gespa. Die Genossenschaft sitzt in Basel, das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein, und ein Onlinekonto bekommt nur, wer dort wohnt oder sich dort gewöhnlich aufhält.
Auf der Kostenseite ist Sporttip das strengste Haus in dieser Liste, und zwar nicht aus Zufall. Vor der ersten Wette stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren, sofort wirksam nach unten und erst nach 72 Stunden nach oben. Wer sein Konto auflädt, zahlt mindestens CHF 20, kann in 30 Tagen höchstens CHF 10’000 einzahlen und nur so lange kaufen, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Bei den Auszahlungen wird es interessant. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind für einen Gelegenheitswetter mehr als genug und für einen aktiven Tipper knapp — und dann kostet der Weg zum eigenen Konto Geld.
Beim Produkt fällt der Kombiboost auf, und er ist die ehrlichste Werbemassnahme im Feld. Er zahlt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50, aber erst auf den Nettogewinn und erst nach einer gewonnenen Kombination. Die höchste Stufe belohnt Ausdauer, nicht Einsatzhöhe: Wer den Boost will, muss mehr Spiele richtig tippen, und das ist die Währung, die hier verlangt wird.
Die kleineren Extras sind eng geschnitten. Quoten- und Profitboosts gelten nur online, nur für Prematch-Einzelwetten beziehungsweise für definierte Ereignisse, sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out. Cash-Out selbst gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der angebotene Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden.
Das Fazit zu Sporttip dreht sich um eine Eigenschaft, die kein anderes Angebot hier hat: Es gibt keine Möglichkeit, das Konto in kurzer Zeit in Bewegung zu setzen. Limiten, Mindesteinzahlung, Stückelung der Auszahlungen und die Bindung der Gratisspielguthaben greifen ineinander, und jeder einzelne Griff ist eng. Für einen ruhigen Spieler, der ein bis zwei Kombinationen pro Woche setzt und sein Geld im Griff hat, ist das die sauberste Konstruktion im Feld. Für jemanden, der ein Startkapital hin- und herbewegen will, ist es die falsche Adresse.
Loterie Romande Jouez Sport: der Zehner aus dem Stadion
Die Loterie Romande hält die gleiche Bewilligungsart für ihr Produkt Jouez Sport und bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse lautet Avenue de Provence 14 in Lausanne, und mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden ist sie im Westen ähnlich präsent wie Swisslos im Osten.
Beim Geld ist die Romande minimal offener gestrickt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Bei Swisslos liegt die automatische Grenze ebenfalls bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist das konkreteste Beispiel für ein zugestimmes Startangebot in diesem Markt: CHF 10 Spielguthaben an 7 Aktionstagen zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, an einen Code gebunden, der in den Stadien der National League verteilt wurde und innert sieben Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste.
Das ist keine Verlegenheitslösung, sondern die Obergrenze dessen, was die Bewilligungsaufsicht diesem Haus zugestanden hat: klein, befristet, stückzahlbegrenzt. Der Nutzen liegt weniger im Betrag als im Publikum — wer ohnehin ins Stadion geht, nimmt den Zehner mit; wer wegen des Zehners ins Stadion geht, hat bereits mehr ausgegeben als er bekommt.
Entscheidend für ein Urteil ist damit nicht der Betrag, sondern die Nutzungsdauer. Dreissig Tage Gültigkeit heissen: Das Guthaben muss in einem Monat verspielt oder verloren sein, und ein abgehobener Franken wird es nie. Die Aktion funktioniert als Verlängerung des Stadionbesuchs auf ein Konto, nicht als Starthilfe für einen Neukunden.
PowBet: Bewilligung ohne Schweizer Wirkung, Sperrliste inklusive
PowBet verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier nach Art. 4 BGS keine Wirkung, und eine berichtete Bewilligung ist nicht belegt.
Für den Neukunden sind drei Punkte entscheidend. Kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister — eine Spielsperre, die jemand bei Swisslos hinterlegt, gilt hier nicht. Kein Schweizer Rechtsweg bei Streit. Und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekommunikationsanbietern per DNS blockiert werden.
Wer trotzdem dort spielt, trägt ein Risiko, das kein Willkommensangebot abdeckt. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen zwar nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Bei einem Schweizer Gewinn bis CHF 1’000 aus einem bewilligten Grossspiel bleibt der Wettschein dagegen steuerfrei im Rahmen des Steuerfreibetrags.
Das Fazit zu PowBet kann nicht über die drei fehlenden Punkte hinweggehen: kein Sperrregister, kein Rechtsweg, mögliche Blockierung. Was bleibt, ist ein Konto, das in der Schweiz jederzeit aus dem Netz verschwinden kann.
myBet: die Datenhoheit liegt beim Nutzer
Bei myBet gilt dieselbe Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, eine ausländische Bewilligung ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Aufnahme der Domains in die Sperrliste.
Der Vergleich für den Neukunden läuft hier über das, was dokumentiert ist, und das sind die drei Punkte. Alles darüber hinaus — Aktionen, Märkte, Abläufe — steht in den Bedingungen des Anbieters und ist dort zu lesen, nicht hier zu unterstellen.
Zu prüfen ist deshalb, wie weit die Bestellung und die Überprüfung der Adresse gehen und wie das Konto später geschlossen wird. Während bei einem bewilligten Schweizer Konto die Identität über den hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft wird, ersetzt ein ausländisches Konto diese Kontrolle durch eine eigene Regel des Anbieters.
Damit bleibt als Kernaussage zu myBet: Ein Angebot bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist keine geschützte Umgebung, sondern ein Vertragsverhältnis nach dessen eigenen Regeln.
1xBet: was ein Gewinn aus dem Ausland steuerlich kostet
1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung, das Konto hängt nicht am schweizerischen Sperrregister, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domains können von Schweizer Anbietern per DNS blockiert werden.
Der konkrete Kostentreiber liegt hier nicht im Anmeldeformular, sondern im Wohnsitzland des Spielers. Während ein Gewinn bis CHF 1’000 aus einem schweizerisch bewilligten Grossspiel steuerfrei bleibt, kann die kantonale Steuerpraxis einen Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel als volles steuerbares Einkommen behandeln. Dasselbe Wettergebnis kann also je nach Konto einen Steuerpflichtigen oder einen Steuerfreien ergeben.
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen zugleich nicht der Verrechnungssteuer. Das klingt nach einem Vorteil, und für kleinere Beträge ist es auch keiner, weil bei Schweizer Wetten unter dem Schwellenwert ohnehin nichts abgezogen wird. Wer grössere Gewinne plant, sollte die Frage mit einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung klären.
Für 1xBet heisst das: Es bleibt bei einem ungeschützten Konto und einer offenen Steuerfolge.
BDMBet: Registerschutz endet an der Grenze
BDMBet bringt keine Schweizer Bewilligung mit und reiht sich damit in die Gruppe der ausländischen Plattformen ein. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung, das Sperrregister gilt nicht, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Was hier schwerer wiegt als anderswo, ist der Verlust des Registereffekts. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos wird in einem schweizweiten Register eingetragen und erfasst bei einem Konto dieser Art nicht. Wer sich selbst gesperrt hat, um schwierige Phasen durchzuhalten, findet bei jedem ausländischen Konto die Lücke, die sich nicht durch eine Hausregel schliessen lässt.
Bei der Spieleröffnung stellt sich zudem die Frage, welche Unterlagen verlangt werden. Ein Schweizer Konto verlangt Ausweis, Adressabgleich und Einmaligkeit der Registrierung.
Als Urteil bleibt: Das fehlende Sperrregister ist ein Sicherheitsminus, das kein Bonus aufwiegt.
Coolzino: fehlende Aufsicht mit Schweizer Folgen
Coolzino ist keine schweizerisch bewilligte Veranstalterin. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrliste möglich — dazu eine ausländische Bewilligung, die in der Schweiz keine Wirkung hat.
Im Schweizer Kontext spielt hier eine weitere Sanktion hinein. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, begeht nach Art. 130 BGS eine Straftat: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende selbst wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — und eine Fairplay-Kontrolle existiert nicht.
Für den Neukunden bedeutet das: Der Geldbetrag, der auf einem solchen Konto liegt, ist nicht in dem Sinn sicher, in dem ein Bankguthaben sicher ist.
Das Urteil zu Coolzino lautet daher: keine Schweizer Aufsicht, keine Schweizer Kontrolle des Fairplay, kein Mittel für den Spieler, wenn ein Fall schiefgeht.
Bahigo: die Liste, die Domains binnen Stunden ersetzt
Bahigo führt keine Schweizer Bewilligung und fällt in die Gruppe der ausländischen Wettseiten. Ausländische Bewilligung ohne Wirkung nach Art. 4 BGS, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, mögliche Blockierung.
Der markanteste Kostenfaktor ist hier nicht einmal die Sperrliste selbst, sondern ihr Rhythmus. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden jedoch innert Stunden ersetzt. Ein Neukunde, der sich an einer Domain orientiert, orientiert sich an einem Schild, das wandert.
Wer trotzdem ein Konto bei einem solchen Anbieter führt, sollte mindestens Zugangsdaten, Ein- und Auszahlungsbelege und den Kontostand selbst dokumentieren. Bei einem Anbieter, der von einem Tag auf den anderen aus dem Netz verschwinden kann, ist die eigene Aufzeichnung das einzige Beweismittel.
Das Fazit zu Bahigo: Die Bewilligungslage allein macht es nicht aus — die Reaktion auf Blockierungen macht es aus.
N1 Bet: die Sicherheit ist auf dem Konto nicht mitgekauft
N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Die üblichen drei Punkte gelten: keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains können auf die Sperrliste kommen. Eine ausländische Bewilligung wirkt nach Art. 4 BGS nicht.
Für die Entscheidung zählt hier die Asymmetrie der Rechtslage. Der Veranstalter ohne Bewilligung macht sich strafbar, der Spielende nicht. Das klingt nach einem Freifahrtschein für den Spieler und ist keiner: Weil eine Schweizer Aufsicht fehlt, gibt es keine Stelle, an die er sich wenden kann, und im Verfahren gegen den Anbieter steht der eigene Einsatz auf dem Spiel.
Was zudem fehlt, ist jede aufsichtsrechtliche Vorgabe zum Umgang mit dem Guthaben — bei einer Schweizer Bewilligung ist der Weg des Geldes bis zum Konto des Teilnehmers geregelt, bei einem ausländischen Anbieter nicht.
Bei N1 Bet bleibt darum die Rechtslage das entscheidende Manko: Der Spieler ist nicht strafbar, aber auch nicht geschützt.
Fezbet: Regeln ohne Schweizer Gegenüber
Fezbet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können blockiert werden.
Der Kostentreiber bei einem Anbieter dieser Art ist der Rechtsschutz, der an der Grenze endet. Ein bewilligtes Schweizer Konto bringt eine Aufsicht mit, die Beschwerden aufnimmt, und ein Guthaben, das auf ein Konto im eigenen Namen überwiesen wird. Wo keine Bewilligung besteht, entscheidet der Anbieter nach seinen eigenen Bedingungen — und eine Fairplay-Kontrolle durch eine Schweizer Stelle gibt es nicht.
Der einzige Rat, der hier belastbar ist, lautet: die Bedingungen vollständig lesen, bevor Geld fliesst, und den Saldo so klein halten wie möglich.
Für Fezbet heisst das: Es gilt der Satz des Anbieters, nicht der Schweizer Behörden.
Von der Teilnahme zur Wette: die Regeln, die den Neukunden zuerst treffen
Die ersten Minuten auf einer Wettplattform entscheiden über die meisten Enttäuschungen. Deshalb hier die Punkte, die einen Neukunden unmittelbar treffen, und zwar bei jedem Anbieter, unabhängig davon, ob er eine Schweizer Bewilligung hat.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Diese zweite Regel wird unterschätzt. Sie trifft nicht den Profi, sondern den Amateur, der im unteren Ligabereich selbst auf dem Platz steht und am Samstagabend auf sein eigenes Team setzt. Der Ausschluss ist absolut, und er gilt auch dann, wenn er nicht kontrolliert wird.
Die Auszahlung einer gewonnenen Wette folgt einem festen Muster: Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Beim Beispiel oben ergibt die Gesamtquote 9’792 aus Einsatz CHF 10 einen Gewinn von CHF 97.92.
Diese Abrundung auf fünf Rappen ist kein Skandal und keine Nebensache. Über tausende Wetten läuft sie in die Richtung des Hauses, und sie ist der kleinste Kostenposten auf dieser Seite.
Beim Livewetten gibt es einen Punkt, der vielen Neukunden erst nach dem ersten Verlust klar wird: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Quote 1.00 heisst keine Quote. Der Einsatz kommt zurück, der Gewinn nicht, und die Wette, die einen Sekundenbruchteil zu spät abgeschickt wurde, wird zur Nullnummer. Wer am Handy neben dem Fernseher lebt, sollte bei Sporttip damit rechnen.
Auch der Zeitrahmen einer Wette ist definiert. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten im Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der Verlängerung ist also nicht automatisch ein Gewinn für den, der auf ein Ergebnis in der regulären Spielzeit gesetzt hat.
Für kombinierte Wetten existiert eine Regel, die den Neukunden hart treffen kann. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Wette wird also nicht teilweise gewertet, sondern ganz gestrichen — nur der Einsatz kommt zurück.
Ein abgesagtes Spiel ist ebenfalls klar geregelt: Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Auch hier gilt: Der Ausfall eines Legs tötet nicht die Kombination, er setzt das eine Leg auf null; die übrigen Voraussagen laufen weiter.
Und am Ende wartet eine Frist. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Die 26 Wochen sind die Frist, die kaum jemand kennt, und sie fällt in denselben Topf wie das nicht auszahlbare Gratisspielguthaben: Beide trifft der, der ein Konto führt und es nicht mehr ansieht. Ein halbes Jahr ist lang. Nicht ansehen, was auf dem Konto liegt, kostet hier echtes Geld.
Beim Konto selbst bleibt ein letzter Praxispunkt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei einem bewilligten Schweizer Anbieter ist der Weg von der Einzahlung zur Auszahlung ohnehin vorgezeichnet: Die Auszahlung geht nur auf ein Konto im Namen des Teilnehmers.
Die Rechtslage: warum im Schweizer Sportwettenmarkt kaum etwas zu gewinnen ist
Die Bewilligungsarchitektur ist der Grund, weshalb es in der Schweiz so aussieht, wie es aussieht. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019, und werden von der Gespa — der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern — beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos kontrolliert. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nach Art. 4 BGS nur in der Schweiz.

Daraus folgt die Zahl zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die eine bedient die Deutschschweizer Kantone, den Tessin und Liechtenstein, die andere Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und faktisch im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt; veröffentlicht wird nur die Sperrliste blockierter ausländischer Domains. Die Nettoerlöse gehen an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen.
Was gewettet werden darf, ist ebenfalls eine geschlossene Liste. Erlaubt sind nur Sportereignisse — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Massgeblich ist die Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026: Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet, nie Wetten auf Trainingsläufe; die Liste enthält keine Ecken- oder Kartenmärkte und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf einzelne Märkte. Formulierungen über angebliche Live-Beschränkungen in der Schweiz treffen also nicht zu. Der Bereich Esport ist dagegen einfach nicht auf der Liste — und was nicht auf der Liste steht, wird nicht angeboten.
Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt. Es ist eine Funktion, die jeder Veranstalter selbst anbietet, und nichts weiter. Wer Cash-Out als Recht versteht, versteht es falsch.
Was es den Neukunden kostet, dass zwei Formen der Wette aufeinandertreffen
Hier schliesst sich der Kreis zum Anfang. Ein bewilligter Schweizer Veranstalter handelt unter Bedingungen, die jeder ausländische Anbieter nicht hat: Er darf keine grösseren Gratisspielguthaben vergeben als die Aufsicht zulässt, er darf nur Sportarten und Wettarten aus einer geschlossenen Liste anbieten, er muss Identität und Wohnsitz prüfen, und er muss Verlustlimiten verlangen. In dieser Umgebung entsteht kein Willkommensbonus, der mit den Zahlen ausländischer Seiten vergleichbar wäre.
Umgekehrt trägt der Neukunde bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung die volle Last selbst. Er hat kein Sperrregister, das ihn auffängt, keinen Schweizer Rechtsweg, keine Fairplay-Aufsicht, und er kann je nach Kanton auf einen steuerbaren Gewinn sitzen. Eine ausländische Bewilligung bleibt in der Schweiz wirkungslos.
Die Steuerfrage gehört in dieselbe Zeile. Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundeswert liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, in den Jahren davor bei CHF 1’070’400 im Vorjahr. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für den typischen Wetter ist die ganze Debatte theoretisch. Ein Gewinn bleibt weit unter dem Freibetrag, es fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer an. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht, und wer sie in einer Rechnung erwartet, sucht etwas, das nicht existiert. Und für Gewinne aus ausländischen Anbietern gilt: keine Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kann den ganzen Gewinn als Einkommen erfassen.
Wer sich selbst sperren will, tut es in einem Register, das Wirkung hat. Wer sich nicht sperren will, findet bei einem ausländischen Anbieter immer eine offene Tür.
Ein Satz zum Schluss bleibt trotzdem die genaueste Zusammenfassung: Es gibt keine Liste mit weiteren bewilligten Anbietern, und es gibt einen Grund dafür.
Häufige Fragen zu Neukundenangeboten bei Sportwetten
Gibt es in der Schweiz einen Willkommensbonus für Sportwetten?
Ja, aber in sehr kleinem Rahmen. Gratisspiele und Startguthaben brauchen die vorausgehende Zustimmung der Gespa, und diese Zustimmung ist begrenzt: 2025 gingen 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Beispiel ist das einmalige Gratisspielguthaben von CHF 10, nicht auszahlbar.
Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?
Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ohne Dokument läuft hier nichts.
Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?
Weil sie eine Zustimmung der Aufsicht benötigen und weil das erlaubte Angebot eine geschlossene Liste ist: nur Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die Gespa aufführt. Dazu kommt, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Ein grosses Startguthaben lässt sich unter dieser Ordnung nicht bauen.
Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?
Bei einer Freiwette ist der Einsatz in der Regel nicht Teil der Auszahlung: Zurück kommt nur der Gewinn, nicht der Einsatz. Bei einem Gratisspielguthaben eines bewilligten Schweizer Veranstalters kommt noch die strengere Regel dazu — das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar und verfällt, wenn die Frist abläuft.
Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?
Bei Sporttip Limiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Ein Startguthaben ändert daran nichts.
Worin unterscheiden sich die Bedingungen von Angeboten ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?
Sie stehen unter keinen Schweizer Vorgaben: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Fairplay-Aufsicht. Eine ausländische Bewilligung wirkt nach Art. 4 BGS nicht, die Domains können auf die Sperrliste kommen, und Gewinne können je nach Kanton steuerbar sein.
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Inhalt erstellt vom Team «quotenvergleichch»
